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Datum

Lesedauer

13–20 Minuten

OnlineBilanzBlogSteuerberater Amberg

Steuerberater Amberg 2026: Jahresabschluss GmbH

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Geschäftsführer einer GmbH in Amberg stehen vor klaren gesetzlichen Pflichten bei Erstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Ein Steuerberater unterstützt dabei nicht nur fachlich, sondern sichert die Einhaltung aller Fristen nach § 325 HGB und § 42a GmbHG. Dieser Artikel erläutert, worauf es 2026 ankommt – von Kosten über digitale Prozesse bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Steuerberater in Amberg erstellen den GmbH-Jahresabschluss nach § 242 ff. HGB und unterstützen bei Feststellung und Offenlegung. Die Kosten richten sich nach StBVV und der Komplexität des Mandats. Dank digitaler Prozesse ist eine ortsunabhängige Zusammenarbeit möglich – so lässt sich beispielsweise auch ein Steuerberater aus Sonneberg für die GmbH-Bilanzierung beauftragen. Dabei sind in jedem Fall die gesetzlichen Fristen von 8–11 Monaten (Feststellung) und 12 Monaten (Offenlegung) einzuhalten.

Steuerberater in Amberg für den GmbH-Jahresabschluss – worauf es ankommt

Geschäftsführer von GmbH und UG in Amberg stehen jährlich vor derselben Aufgabe: Der Jahresabschluss muss erstellt, festgestellt und offengelegt werden. Nach § 264 Abs. 1 HGB haben mittelgroße und große Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, kleine Kapitalgesellschaften können unter bestimmten Voraussetzungen Erleichterungen nutzen (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB). Die Erstellung durch einen Steuerberater bietet nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch die nötige Fachexpertise bei der Bilanzierung nach HGB.

In Amberg und der Oberpfalz gibt es eine Vielzahl von Steuerberatern – von Einzelkanzleien bis zu überregionalen Gesellschaften. Die Wahl des richtigen Partners hängt von mehreren Faktoren ab: Branchenkenntnisse, Verfügbarkeit, Kommunikationswege und nicht zuletzt die Preistransparenz. Wer den Jahresabschluss 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) fristgerecht erstellen lassen möchte, sollte frühzeitig handeln – die gesetzlichen Fristen nach § 42a GmbHG (8 bzw. 11 Monate nach Bilanzstichtag) und § 325 HGB (12 Monate für die Offenlegung) laufen strikt.

Digitale Steuerberater-Plattform als Alternative

OnlineBilanz verbindet die Expertise zugelassener Steuerberater mit digitalen Prozessen. Der GmbH-Jahresabschluss wird durch unser Steuerberater-Team erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet – zum Festpreis von 499,95 Euro. Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart, koordiniert als erster Ansprechpartner zwischen Mandant und Steuerberater-Team. Die Buchführungsdaten können direkt aus DATEV, lexoffice oder sevDesk übernommen werden.

Größenklassen und Umfang des Jahresabschlusses

Die Anforderungen an den Jahresabschluss richten sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB. Zum Stand 2026 gelten folgende Schwellenwerte für kleine Kapitalgesellschaften: Bilanzsumme bis 6 Mio. Euro, Umsatzerlöse bis 12 Mio. Euro, maximal 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. Mindestens zwei dieser drei Merkmale müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden. Kleine GmbH profitieren von Erleichterungen bei der Gliederung der Bilanz und können auf die Erstellung eines Lageberichts verzichten (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB).

Welche Pflichten haben Geschäftsführer bei der Erstellung des Jahresabschlusses?

Der Geschäftsführer einer GmbH trägt nach § 41 GmbHG die Verantwortung für die rechtzeitige Aufstellung des Jahresabschlusses. Diese Pflicht ist nicht delegierbar – auch wenn die tatsächliche Erstellung durch einen Steuerberater erfolgt, bleibt die Verantwortung beim Geschäftsführer. Der Jahresabschluss muss innerhalb der gesetzlichen Fristen erstellt werden: Bei kleinen GmbH sind dies 11 Monate nach dem Bilanzstichtag, bei mittelgroßen und großen Gesellschaften 8 Monate (§ 42a GmbHG, Stand 2026).

Feststellung durch die Gesellschafterversammlung

Nach der Aufstellung durch den Geschäftsführer muss der Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden (§ 42a Abs. 2 GmbHG). Erst nach der Feststellung beginnt die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag (§ 325 Abs. 1 HGB). Die Offenlegung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister – dies ist seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, in Kraft seit 01.08.2022) gesetzlich vorgeschrieben. Der früher genutzte Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle.

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Wer die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nicht einhält, riskiert ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz leitet das Verfahren automatisch ein – eine Mahnung erfolgt in der Regel nicht. Für den Jahresabschluss 2025 (Stichtag 31.12.2025) läuft die Offenlegungsfrist bis zum 31.12.2026.

  • Jahresabschluss durch Geschäftsführer aufstellen (innerhalb von 8 bzw. 11 Monaten nach § 42a GmbHG)
  • Feststellung durch Gesellschafterversammlung dokumentieren (Protokoll erforderlich)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag (§ 325 HGB)
  • Prüfung, ob Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach § 326 HGB genutzt werden können
  • Aufbewahrung der Unterlagen für 10 Jahre (§ 257 HGB)

Was kostet ein Steuerberater in Amberg für den Jahresabschluss?

Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses durch einen Steuerberater richten sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die tatsächliche Vergütung hängt vom Gegenstandswert (in der Regel die Bilanzsumme oder der Jahresumsatz) und dem gewählten Gebührenrahmen ab. Innerhalb der gesetzlichen Bandbreite haben Steuerberater erheblichen Spielraum – je nach Komplexität und Aufwand können sich die Kosten für denselben Jahresabschluss zwischen verschiedenen Kanzleien deutlich unterscheiden.

Preistransparenz in Amberg und Umgebung

Viele Steuerberater in Amberg arbeiten nach individuellen Honorarvereinbarungen, die vom gesetzlichen Rahmen abweichen können. Transparente Festpreise sind in klassischen Kanzleistrukturen eher selten – die Abrechnung erfolgt häufig erst nach Abschluss der Arbeiten. Für Geschäftsführer bedeutet dies Planungsunsicherheit, insbesondere wenn mehrere Abstimmungsschleifen oder zusätzliche Beratungsleistungen anfallen.

„Mandanten fragen uns regelmäßig nach klaren Preisen – gerade bei standardisierten Leistungen wie dem Jahresabschluss einer kleinen GmbH. Unser Festpreis von 499,95 Euro für den GmbH-Jahresabschluss schafft Planungssicherheit und umfasst die vollständige Erstellung, Prüfung und rechtsverbindliche Unterzeichnung durch unser Steuerberater-Team.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Klassische Steuerberaterkanzlei Amberg

  • Abrechnung nach StBVV (variabler Gebührenrahmen)
  • Kosten oft erst nach Fertigstellung bekannt
  • Zusatzkosten für Rückfragen, Korrekturen möglich
  • Persönlicher Termin vor Ort erforderlich

Digitale Steuerberater-Plattform (OnlineBilanz)

  • Festpreis 499,95 Euro für GmbH-Jahresabschluss
  • Transparente Preisgestaltung vor Beauftragung
  • Digitale Übermittlung via DATEV, lexoffice, sevDesk
  • Koordination durch Servet Gündogan, Erstellung durch zugelassene Steuerberater

Wie funktioniert die digitale Zusammenarbeit mit einem Steuerberater?

Die Digitalisierung hat auch die Steuerberatung erreicht. Statt Papierordnern und persönlichen Terminen setzen moderne Steuerberater auf cloudbasierte Buchhaltungssoftware, verschlüsselte Datenübertragung und digitale Freigabeprozesse. Für Mandanten in Amberg bedeutet dies: Die Buchführungsdaten können direkt aus Programmen wie DATEV, lexoffice oder sevDesk übernommen werden – ohne Medienbrüche, ohne manuelle Übertragung.

Vorteile digitaler Steuerberater-Plattformen

  • Zeitersparnis: Keine Anfahrt zur Kanzlei, keine Wartezeiten auf Termine – alle Unterlagen werden digital übermittelt.
  • Transparenz: Jederzeit Einblick in den Bearbeitungsstatus, klare Fristen und Festpreise ohne versteckte Kosten.
  • Datensicherheit: Verschlüsselte Übertragung und Speicherung nach deutschen Datenschutzstandards (DSGVO).
  • Fachliche Qualität: Jahresabschlüsse werden durch zugelassene Steuerberater erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet – dieselbe Rechtssicherheit wie bei einer klassischen Kanzlei.
  • Softwareanbindung: Direkte Integration mit DATEV, lexoffice, sevDesk und anderen gängigen Buchhaltungsprogrammen.

OnlineBilanz kombiniert diese Vorteile mit der persönlichen Ansprechbarkeit: Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart, koordiniert als erster Ansprechpartner zwischen Mandant und Steuerberater-Team. Fragen zur Bilanzierung, zu einzelnen Buchungsvorgängen oder zur Offenlegung werden direkt geklärt – ohne lange E-Mail-Ketten oder Telefonschleifen.

So läuft der digitale Jahresabschluss ab

Nach der Beauftragung übermitteln Sie Ihre Buchführungsdaten digital (DATEV-Export, lexoffice, sevDesk oder andere Formate). Unser Steuerberater-Team prüft die Daten, erstellt den Jahresabschluss nach HGB und übermittelt Ihnen den fertigen Abschluss zur Feststellung durch die Gesellschafterversammlung. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Offenlegung beim Unternehmensregister. Festpreis: 499,95 Euro für eine GmbH.

Welche Fristen gelten 2026 für Jahresabschluss und Offenlegung?

Für den Jahresabschluss 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten im Jahr 2026 klare gesetzliche Fristen. Die Nichteinhaltung kann erhebliche Konsequenzen haben – vom Ordnungsgeld bis zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers. Daher ist eine frühzeitige Planung und Beauftragung des Steuerberaters entscheidend.

Aufstellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Geschäftsführer muss den Jahresabschluss innerhalb der ersten Monate des Folgejahres aufstellen. Für kleine Kapitalgesellschaften gilt eine Frist von 11 Monaten, für mittelgroße und große Gesellschaften 8 Monate nach dem Abschlussstichtag. Für den Jahresabschluss 2025 (Stichtag 31.12.2025) bedeutet dies: Kleine GmbH müssen bis zum 30.11.2026 aufstellen, mittelgroße und große bis zum 31.08.2026.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach der Feststellung durch die Gesellschafterversammlung muss der Jahresabschluss beim Unternehmensregister offengelegt werden. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Abschlussstichtag – für den Jahresabschluss 2025 also bis zum 31.12.2026. Diese Frist ist unabhängig vom Zeitpunkt der Feststellung. Wer verspätet offenlegt, muss mit einem Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro rechnen (§ 335 HGB).

Größenklasse Aufstellungsfrist (§ 42a GmbHG) Feststellung (§ 42a GmbHG) Offenlegung (§ 325 HGB)
Kleine GmbH/UG 11 Monate (bis 30.11.2026) Innerhalb Aufstellungsfrist 12 Monate (bis 31.12.2026)
Mittelgroße GmbH 8 Monate (bis 31.08.2026) Innerhalb Aufstellungsfrist 12 Monate (bis 31.12.2026)
Große GmbH 8 Monate (bis 31.08.2026) Innerhalb Aufstellungsfrist 12 Monate (bis 31.12.2026)

„Die Fristen werden häufig unterschätzt – insbesondere die Offenlegungsfrist. Viele Mandanten gehen davon aus, dass nach der Feststellung noch Zeit bleibt. Tatsächlich läuft die 12-Monats-Frist ab dem Bilanzstichtag, nicht ab Feststellung. Wer im November feststellt und dann erst offenlegt, ist bei einem Dezember-Abschluss bereits in Verzug.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Automatisches Ordnungsgeldverfahren

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) prüft automatisiert, ob Jahresabschlüsse fristgerecht offengelegt wurden. Eine Mahnung erfolgt nicht – das Ordnungsgeldverfahren wird direkt eingeleitet. Die Höhe richtet sich nach Dauer und Schwere des Verstoßes. Auch Geschäftsführer können persönlich in Anspruch genommen werden.

Welche Erleichterungen gelten für kleine GmbH beim Jahresabschluss?

Kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB profitieren von erheblichen Erleichterungen bei der Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Diese Erleichterungen sollen den Aufwand für kleine Unternehmen reduzieren, ohne die Aussagekraft der Bilanzierung grundsätzlich zu beeinträchtigen. Voraussetzung ist, dass mindestens zwei der drei Schwellenwerte (Bilanzsumme max. 6 Mio. Euro, Umsatzerlöse max. 12 Mio. Euro, max. 50 Arbeitnehmer) an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschritten werden.

Verkürzte Bilanzgliederung nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB

Kleine GmbH dürfen eine verkürzte Bilanz aufstellen, bei der nur die mit Buchstaben und römischen Ziffern bezeichneten Posten ausgewiesen werden müssen. Die detaillierte Untergliederung mit arabischen Ziffern entfällt. Dies reduziert den Aufwand bei der Aufstellung und schützt gleichzeitig sensible Details vor der Veröffentlichung.

Keine Pflicht zur Erstellung eines Lageberichts

Nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB sind kleine Kapitalgesellschaften von der Pflicht zur Aufstellung eines Lageberichts befreit. Der Lagebericht, der bei mittelgroßen und großen Gesellschaften Pflicht ist, erfordert eine ausführliche Darstellung der Geschäftsentwicklung, Risiken und Prognosen – ein erheblicher Mehraufwand, der bei kleinen GmbH entfällt.

Erleichterte Offenlegung nach § 326 HGB

Kleine Kapitalgesellschaften können wählen, ob sie die vollständige Bilanz oder nur eine verkürzte Bilanz beim Unternehmensregister offenlegen. Die Gewinn- und Verlustrechnung muss nicht offengelegt werden (§ 326 Abs. 1 HGB). Diese Regelung schützt die Wettbewerbsposition kleiner Unternehmen, da Umsatz- und Ertragszahlen nicht öffentlich einsehbar sind.

  • Verkürzte Bilanzgliederung nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB nutzen
  • Auf Erstellung eines Lageberichts verzichten (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB)
  • Prüfen, ob nur verkürzte Bilanz offengelegt wird (§ 326 Abs. 1 HGB)
  • Gewinn- und Verlustrechnung muss nicht offengelegt werden
  • Anhang kann in vereinfachter Form erstellt werden

Erleichterungen auch bei digitaler Steuerberatung

Unser Steuerberater-Team prüft automatisch, ob Ihre GmbH die Voraussetzungen für Erleichterungen erfüllt, und wendet diese im Jahresabschluss an. Sie profitieren von reduzierten Offenlegungspflichten und geringerem Aufwand – ohne dass Sie selbst die komplexen Vorschriften des HGB prüfen müssen.

Wie erfolgt die Offenlegung beim Unternehmensregister?

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung von Jahresabschlüssen ausschließlich über das Unternehmensregister. Der früher genutzte Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle – Veröffentlichungen dort erfüllen die gesetzliche Offenlegungspflicht nach § 325 HGB nicht mehr. Geschäftsführer in Amberg müssen daher sicherstellen, dass die Einreichung korrekt über das Unternehmensregister erfolgt.

Technischer Ablauf der elektronischen Offenlegung

Die Übermittlung an das Unternehmensregister erfolgt elektronisch im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) oder als strukturiertes PDF. Viele Steuerberater nutzen spezielle Software, die direkt aus dem Buchhaltungsprogramm heraus die Daten im korrekten Format exportiert. Nach der Übermittlung wird eine Eingangsbestätigung erstellt – diese sollte unbedingt aufbewahrt werden, um im Fall eines Ordnungsgeldverfahrens die fristgerechte Offenlegung nachweisen zu können.

Kosten der Offenlegung

Für die Offenlegung beim Unternehmensregister fallen Gebühren an, die sich nach dem Umfang der eingereichten Unterlagen richten. Kleine Kapitalgesellschaften zahlen in der Regel zwischen 40 und 60 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für die Aufbereitung der Daten durch den Steuerberater. Wer eine digitale Steuerberater-Plattform wie OnlineBilanz nutzt, kann die Offenlegung als zusätzliche Dienstleistung beauftragen – die Koordination übernimmt Servet Gündogan, die technische Durchführung erfolgt durch unser Steuerberater-Team.

Selbstständige Offenlegung

  • Zugang zum Unternehmensregister erforderlich
  • XBRL- oder PDF-Export aus Buchhaltungssoftware
  • Prüfung der Dateiformate und Validierung
  • Gebühren: ca. 40–60 Euro (direkt ans Unternehmensregister)

Offenlegung durch Steuerberater

  • Steuerberater übernimmt Aufbereitung und Übermittlung
  • Rechtssichere Durchführung, korrekte Formate
  • Eingangsbestätigung wird dokumentiert
  • OnlineBilanz: auf Wunsch als Zusatzleistung verfügbar

„Viele Mandanten unterschätzen den technischen Aufwand der Offenlegung. Das XBRL-Format ist komplex, Fehler führen zur Zurückweisung – und die Frist läuft weiter. Wir übernehmen die Offenlegung als Komplettservice, sodass Geschäftsführer sich um nichts kümmern müssen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

OnlineBilanz als digitale Steuerberater-Alternative für Amberg

Geschäftsführer in Amberg, die nach einer modernen, transparenten und preiswerten Lösung für den Jahresabschluss suchen, finden mit OnlineBilanz eine digitale Steuerberater-Plattform, die klassische Steuerberater-Qualität mit den Vorteilen der Digitalisierung verbindet. Der Jahresabschluss wird durch zugelassene Steuerberater erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet – zum Festpreis von 499,95 Euro für eine GmbH.

Wie funktioniert OnlineBilanz?

  1. Beauftragung online: Über die Website onlinebilanz.de können Sie den Jahresabschluss direkt beauftragen – ohne Vor-Ort-Termin, ohne lange Wartezeiten.
  2. Datenübermittlung: Ihre Buchführungsdaten werden digital übermittelt – per DATEV-Export, aus lexoffice, sevDesk oder anderen gängigen Buchhaltungsprogrammen.
  3. Koordination durch Servet Gündogan: Als Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart ist Servet Gündogan Ihr erster Ansprechpartner. Er koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und unserem Steuerberater-Team.
  4. Erstellung durch Steuerberater-Team: Unser Team aus zugelassenen Steuerberatern erstellt den Jahresabschluss nach HGB, prüft die Bilanzierung und unterzeichnet rechtsverbindlich.
  5. Digitale Übergabe: Sie erhalten den fertigen Jahresabschluss digital zur Feststellung durch Ihre Gesellschafterversammlung. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Offenlegung beim Unternehmensregister.

Vorteile für GmbH und UG in Amberg

  • Festpreis 499,95 Euro: Keine versteckten Kosten, keine nachträglichen Überraschungen – der Preis für den GmbH-Jahresabschluss steht von Anfang an fest.
  • Zeitersparnis: Keine Anfahrt zur Kanzlei, keine Wartezeiten – die gesamte Kommunikation läuft digital.
  • Steuerberater-Qualität: Der Jahresabschluss wird durch zugelassene Steuerberater erstellt und unterzeichnet – dieselbe Rechtssicherheit wie bei einer klassischen Kanzlei in Amberg.
  • Softwareanbindung: Direkte Integration mit DATEV, lexoffice, sevDesk – Ihre Buchhaltungsdaten können nahtlos übernommen werden.
  • Persönlicher Ansprechpartner: Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter zwischen Mandant und Steuerberater-Team – Sie haben immer einen festen Ansprechpartner.

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Für den Jahresabschluss 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) läuft die Offenlegungsfrist bis zum 31.12.2026. Wer frühzeitig beauftragt, vermeidet Stress und Ordnungsgelder. OnlineBilanz bietet Geschäftsführern in Amberg und ganz Bayern eine transparente, digitale und rechtssichere Lösung – erstellt durch zugelassene Steuerberater, koordiniert durch Servet Gündogan.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Geschäftsführer den Jahresabschluss selbst erstellen oder brauche ich zwingend einen Steuerberater?

Rechtlich sind Sie als Geschäftsführer nach § 242 HGB selbst zur Aufstellung des Jahresabschlusses verpflichtet. Ein Steuerberater ist nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen: Er sichert die steuerliche und bilanzielle Korrektheit, minimiert Haftungsrisiken und gewährleistet die Einhaltung aller Formvorschriften nach § 264 ff. HGB. Viele Gesellschafter verlangen zudem die Mitwirkung eines Steuerberaters.

Welche Unterlagen muss ich meinem Steuerberater für den Jahresabschluss zur Verfügung stellen?

Sie benötigen alle Belege und Kontoauszüge des Geschäftsjahres, die Finanzbuchhaltung (SKR03/04), Inventurlisten, Verträge (Darlehen, Leasing, Miete), Lohn- und Gehaltsnachweise, Steuerbescheide sowie Angaben zu Rückstellungen, offenen Posten und Gesellschafterbeschlüssen. Je strukturierter die Übergabe, desto schneller und kostengünstiger arbeitet der Steuerberater.

Was passiert, wenn ich als GmbH die Offenlegungsfrist verpasse?

Das Bundesamt für Justiz leitet nach § 335 HGB ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und kann wiederholt festgesetzt werden, solange die Offenlegung nicht erfolgt. Zudem drohen persönliche Haftungsrisiken für den Geschäftsführer bei Pflichtverletzung nach § 43 GmbHG.

Gibt es in Amberg Besonderheiten oder lokale Anlaufstellen für die Offenlegung?

Nein, die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Lokale Anlaufstellen wie IHK oder Bundesanzeiger sind nicht mehr zuständig. Die Einreichung ist bundesweit einheitlich geregelt und ortsunabhängig – auch aus Amberg heraus.

Kann ich den Steuerberater wechseln, wenn der Jahresabschluss bereits begonnen wurde?

Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich möglich. Sie sollten jedoch das bestehende Mandat ordnungsgemäß kündigen, offene Honorare klären und alle Unterlagen zurückfordern. Der neue Steuerberater benötigt vollständige Vorjahresabschlüsse und Buchhaltungsdaten. Ein Wechsel während laufender Arbeiten kann zu Verzögerungen und Mehrkosten führen.

Welche Rolle spielt die IHK Regensburg für Amberg bei Jahresabschluss und Offenlegung?

Die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim (zuständig für Amberg) informiert GmbH über gesetzliche Pflichten, bietet Seminare und Merkblätter an, ist aber weder für die Erstellung noch für die Offenlegung des Jahresabschlusses zuständig. Die Offenlegung erfolgt ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht bei der IHK.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
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