Steuerberater Landshut 2026: GmbH & UG digital
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Wer in Landshut eine GmbH oder UG führt, braucht einen verlässlichen Steuerberater für Jahresabschluss, Offenlegung und Compliance. Ob traditionelle Kanzlei vor Ort oder digitale Steuerberatung mit Festpreis – dieser Ratgeber zeigt, welche Lösung 2026 zu Ihrem Unternehmen passt. OnlineBilanz verbindet Steuerberater-Qualität mit moderner Software.
Kurzantwort
Ein Steuerberater ist für GmbH und UG in Landshut unverzichtbar, um Jahresabschluss nach § 264 HGB, Offenlegung nach § 325 HGB und Fristen nach § 42a GmbHG rechtskonform zu erfüllen. Bereits bei der Beratung zur GmbH-Gründung sollten diese Pflichten berücksichtigt werden. Traditionelle Kanzleien bieten persönliche Beratung vor Ort, digitale Steuerberater wie OnlineBilanz arbeiten mit transparenten Festpreisen und digitaler Buchhaltungsanbindung. Wer Fristen versäumt, riskiert Ordnungsgeld nach § 335 HGB von bis zu 25.000 Euro.
Inhaltsverzeichnis
- Warum ein Steuerberater für GmbH und UG unverzichtbar ist
- Traditionelle Kanzlei oder digitale Lösung?
- Jahresabschluss für GmbH und UG: So läuft es ab
- Was kostet ein Steuerberater? Festpreis vs. StBVV
- Digitale Buchhaltung: DATEV, lexoffice und sevDesk
- Größenklassen nach § 267 HGB und Pflichten
- Ordnungsgeld nach § 335 HGB vermeiden
- OnlineBilanz: Digitale Steuerberatung aus Landshut
- Fazit: Lokal oder digital?
Warum ein Steuerberater für GmbH und UG in Landshut unverzichtbar ist
Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Landshut gelten umfangreiche handels- und steuerrechtliche Pflichten. Nach § 264 Abs. 1 HGB sind Sie als Geschäftsführer verpflichtet, einen Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang aufzustellen. Hinzu kommt die Steuererklärungspflicht nach § 31 KStG und § 14 GewStG. Diese Anforderungen erfordern fundierte Fachkenntnisse im Bilanzsteuerrecht, Handelsrecht und in der aktuellen Rechtsprechung.
Ein Steuerberater übernimmt nicht nur die formelle Erstellung des Jahresabschlusses, sondern gewährleistet die Einhaltung aller gesetzlichen Fristen und Formvorschriften. Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) müssen Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss nach § 42a GmbHG innerhalb von acht Monaten (bei mittelgroßen und großen Gesellschaften) bzw. elf Monaten (bei Kleinstkapitalgesellschaften) feststellen lassen. Die anschließende Offenlegungsfrist nach § 325 HGB beträgt zwölf Monate.
Fristen für Geschäftsjahr 2025
Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt: Feststellung bis 31.08.2026 (mittelgroß/groß) bzw. 30.11.2026 (klein), Offenlegung im Unternehmensregister bis spätestens 31.12.2026. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.
Steueroptimierung und Haftungsschutz
Ein qualifizierter Steuerberater identifiziert legale Gestaltungsspielräume bei der Gewinnermittlung, prüft Rückstellungsansätze nach § 249 HGB und optimiert die Steuerlast durch geschickte Verlustverrechnung. Zugleich schützt die steuerberaterliche Begleitung vor Haftungsrisiken: Als Geschäftsführer haften Sie nach § 43 GmbHG persönlich für schuldhaft verspätete oder fehlerhafte Abschlüsse.
Steuerberater in Landshut: Traditionelle Kanzlei oder digitale Lösung?
In Landshut und Umgebung gibt es zahlreiche etablierte Steuerberatungskanzleien, die klassische Beratungsleistungen anbieten. Die Zusammenarbeit erfolgt meist über persönliche Termine vor Ort, telefonische Abstimmungen und den postalischen oder E-Mail-basierten Austausch von Belegen. Viele Mandanten schätzen den persönlichen Kontakt und die lokale Verwurzelung ihres Steuerberaters in der Region Niederbayern.
Zugleich zeigt sich in der Praxis, dass traditionelle Kanzleien oft mit Kapazitätsengpässen kämpfen: Wartezeiten von mehreren Wochen für Ersttermine sind keine Seltenheit, und die Honorargestaltung bleibt für viele Mandanten intransparent. Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) lässt erhebliche Spielräume, sodass die tatsächlichen Kosten erst nach Abschluss der Arbeiten feststehen.
Digitale Steuerberater-Plattformen als moderne Alternative
Digitale Plattformen wie OnlineBilanz verbinden die fachliche Expertise zugelassener Steuerberater mit moderner Software-Infrastruktur. Der gesamte Prozess – von der Datenübermittlung über die Abstimmung bis zur rechtsverbindlichen Unterschrift – erfolgt online. Das bedeutet: keine Wartezeiten, transparente Festpreise (z. B. 499,95 Euro für den GmbH-Jahresabschluss) und direkte Anbindung an gängige Buchhaltungssysteme wie DATEV, lexoffice oder sevDesk.
Traditionelle Kanzlei Landshut
- Persönliche Termine vor Ort
- Lokal verankert in Niederbayern
- Honorar nach StBVV (variabel)
- Wartezeiten bei Neuanfragen üblich
- Austausch oft per E-Mail/Post
Digitale StB-Plattform
- 100 % online, ohne Ortstermine
- Bundesweit zugelassene Steuerberater
- Transparenter Festpreis ab 499,95 €
- Sofortige Mandatsaufnahme möglich
- Direkte Software-Anbindung (DATEV, lexoffice, sevDesk)
„Viele Geschäftsführer aus dem Raum Landshut schätzen die Kombination aus Steuerberater-Qualität und digitaler Effizienz. Sie erhalten ihren rechtsverbindlichen Jahresabschluss, ohne Wartezeiten oder unklare Honorarabrechnungen in Kauf nehmen zu müssen.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Jahresabschluss für GmbH und UG in Landshut: So läuft es ab
Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft folgt einem klar strukturierten Ablauf, der sich aus handels- und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften ergibt. Zunächst erstellt der Geschäftsführer (oder beauftragt einen Steuerberater mit der Erstellung) den Jahresabschluss nach § 264 HGB. Dieser umfasst bei kleinen Kapitalgesellschaften mindestens Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang; mittelgroße und große Gesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB aufstellen.
Feststellung durch die Gesellschafterversammlung
Nach Erstellung muss der Jahresabschluss den Gesellschaftern zur Feststellung vorgelegt werden. Gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG hat die Gesellschafterversammlung für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) bei mittelgroßen und großen Gesellschaften bis zum 31.08.2026, bei kleinen Gesellschaften bis zum 30.11.2026 Zeit. Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss und ist im Protokoll zu dokumentieren.
Offenlegung im Unternehmensregister
Nach der Feststellung muss der Jahresabschluss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag (§ 325 HGB), elektronisch beim Unternehmensregister offengelegt werden. Seit dem DiRUG (Inkrafttreten 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister – der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle. Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung verhängt das Bundesamt für Justiz von Amts wegen ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB, das zwischen 500 und 25.000 Euro liegen kann.
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Buchhaltung abschließen und Konten abstimmen
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Jahresabschluss erstellen (Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht)
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Steuerberater prüft und unterzeichnet rechtsverbindlich
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Gesellschafterversammlung stellt Jahresabschluss fest
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Offenlegung im Unternehmensregister binnen 12 Monaten
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Steuererklärungen (Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatzsteuer) einreichen
Wer den gesamten Prozess professionell und fristgerecht abwickeln möchte, kann auf digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz zurückgreifen. Unsere zugelassenen Steuerberater übernehmen die Erstellung, Prüfung und rechtsverbindliche Unterzeichnung des Jahresabschlusses – zu einem transparenten Festpreis und ohne Wartezeiten.
Was kostet ein Steuerberater in Landshut? Festpreis vs. StBVV
Die Honorierung steuerberaterlicher Leistungen richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese sieht für einzelne Tätigkeiten – etwa die Erstellung eines Jahresabschlusses nach § 35 StBVV oder die Anfertigung von Steuererklärungen nach § 24 StBVV – Gebührenrahmen vor, die sich am Gegenstandswert orientieren. Der Steuerberater kann innerhalb dieser Rahmen nach Schwierigkeit, Umfang und Haftungsrisiko abrechnen.
In der Praxis führt dies oft zu Intransparenz: Der Mandant erfährt die tatsächlichen Kosten erst nach Abschluss der Arbeiten. Für eine GmbH mit einer Bilanzsumme von 500.000 Euro und einem Jahresumsatz von 1 Million Euro können die Kosten für Jahresabschluss und Steuererklärungen schnell mehrere tausend Euro betragen – je nachdem, welchen Gebührensatz die Kanzlei ansetzt.
Achtung: Versteckte Zusatzkosten
Viele Kanzleien berechnen neben der Grundgebühr nach StBVV zusätzlich Auslagen, Porto, Fahrtkosten oder Zuschläge für kurzfristige Bearbeitung. Klären Sie vor Mandatserteilung, welche Leistungen im Angebot enthalten sind und ob Nebenkosten anfallen.
Transparente Festpreise als Alternative
Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten eine klare Preisstruktur: Der Jahresabschluss für eine GmbH oder UG kostet pauschal 499,95 Euro – unabhängig von Bilanzsumme oder Umsatz, ohne versteckte Zuschläge. Darin enthalten sind die Erstellung, Prüfung und rechtsverbindliche Unterzeichnung durch zugelassene Steuerberater sowie die elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister.
499,95 €
Festpreis GmbH-Jahresabschluss
100 %
Preistransparenz vorab
0 €
Versteckte Nebenkosten
Für Geschäftsführer, die Planungssicherheit schätzen und keine bösen Überraschungen bei der Honorarabrechnung erleben möchten, ist ein Festpreismodell eine attraktive Lösung. Sie wissen von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen, und können diese im Budget einplanen.
Digitale Buchhaltung: Anbindung an DATEV, lexoffice und sevDesk
Moderne Buchhaltungssoftware wie DATEV, lexoffice oder sevDesk ermöglicht es Geschäftsführern, die laufende Finanzbuchhaltung weitgehend selbst zu organisieren: Belege werden digital erfasst, Zahlungsströme automatisiert verbucht, und die Software erstellt laufend betriebswirtschaftliche Auswertungen. Für den Jahresabschluss sind jedoch spezielle Fachkenntnisse erforderlich – hier kommt der Steuerberater ins Spiel.
Nahtlose Schnittstellen für effizienten Datenaustausch
OnlineBilanz ist direkt an die gängigen Buchhaltungssysteme angebunden. Das bedeutet: Sie führen Ihre Buchhaltung wie gewohnt in DATEV, lexoffice oder sevDesk, und unsere Steuerberater greifen direkt auf die Daten zu – ohne manuelle Datenexporte, ohne Medienbrüche. Das spart Zeit, reduziert Fehlerquellen und beschleunigt die Erstellung des Jahresabschlusses erheblich.
DATEV
Marktführer im Steuerberatungsumfeld. Direkte API-Anbindung für Fibu-Daten, Stammdaten und Belege. Ideal für Mandanten, die bereits DATEV Unternehmen online nutzen.
lexoffice
Cloud-Buchhaltung von Lexware, besonders beliebt bei kleinen GmbHs und Selbstständigen. OnlineBilanz liest die Buchhaltungsdaten direkt aus lexoffice aus.
sevDesk
Moderne Cloud-Lösung mit intuitiver Bedienung. sevDesk-Daten werden über Schnittstelle nahtlos an unsere Steuerberater übermittelt.
„Die direkte Anbindung an DATEV, lexoffice und sevDesk ist ein echter Effizienzgewinn. Unsere Steuerberater müssen keine Belege manuell nachfordern oder Daten neu erfassen – sie prüfen die Buchhaltung, nehmen notwendige Jahresabschlussbuchungen vor und erstellen den rechtsverbindlichen Abschluss.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Wer seine Buchhaltung bereits digital organisiert, profitiert besonders von der nahtlosen Integration: Der Jahresabschluss entsteht quasi auf Knopfdruck – natürlich nach fachlicher Prüfung und unter voller Steuerberater-Verantwortung.
Größenklassen nach § 267 HGB: Welche Pflichten gelten für Ihre GmbH?
Das Handelsgesetzbuch unterscheidet nach § 267 HGB zwischen kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften. Die Zuordnung erfolgt anhand von drei Schwellenwerten: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl. Entscheidend ist, dass an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale über- bzw. unterschritten werden.
| Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Arbeitnehmer |
|---|---|---|---|
| Klein | ≤ 6 Mio. € | ≤ 12 Mio. € | ≤ 50 |
| Mittelgroß | ≤ 20 Mio. € | ≤ 40 Mio. € | ≤ 250 |
| Groß | > 20 Mio. € | > 40 Mio. € | > 250 |
Die Größenklasse bestimmt den Umfang der Offenlegungspflichten: Kleine Kapitalgesellschaften dürfen nach § 326 HGB eine verkürzte Bilanz offenlegen und müssen die Gewinn- und Verlustrechnung nicht veröffentlichen (§ 327 Nr. 1 HGB). Mittelgroße Gesellschaften müssen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang offenlegen, dürfen die GuV aber in verkürzter Form darstellen. Große Kapitalgesellschaften sind zur vollständigen Offenlegung einschließlich Lagebericht verpflichtet.
Sonderfall: Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB)
Seit 2013 gibt es eine zusätzliche Kategorie: Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB. Sie profitieren von weitreichenden Erleichterungen, sofern sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen zwei der drei Merkmale nicht überschreiten: Bilanzsumme ≤ 350.000 Euro, Umsatzerlöse ≤ 700.000 Euro, durchschnittlich ≤ 10 Arbeitnehmer. Kleinstkapitalgesellschaften können nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB auf die Erstellung eines Anhangs verzichten, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden.
Praxistipp: Größenklasse prüfen
Prüfen Sie jährlich, ob Ihre GmbH die Schwellenwerte noch einhält oder ob ein Wechsel der Größenklasse ansteht. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf Offenlegungsumfang, Prüfungspflicht (§ 316 HGB) und Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG.
Ordnungsgeld nach § 335 HGB vermeiden: Fristen konsequent einhalten
Die Offenlegung des Jahresabschlusses im Unternehmensregister ist keine freiwillige Serviceleistung, sondern eine zwingende gesetzliche Pflicht nach § 325 HGB. Wird die Frist von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag versäumt, leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen – unabhängig davon, ob die Verspätung schuldhaft oder fahrlässig erfolgte.
Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) endet die Offenlegungsfrist am 31.12.2026. Geschäftsführer haften persönlich für die Einhaltung dieser Frist. Wird der Jahresabschluss nicht rechtzeitig offengelegt, richtet sich das Ordnungsgeld gegen die vertretungsberechtigten Organe – in der Regel also gegen Sie als Geschäftsführer der GmbH.
Ablauf des Ordnunggeldverfahrens
- Das Bundesamt für Justiz prüft regelmäßig, welche Gesellschaften ihrer Offenlegungspflicht nicht nachgekommen sind.
- Sie erhalten ein Anhörungsschreiben mit Fristsetzung zur Offenlegung (meist 6 Wochen).
- Erfolgt keine Offenlegung, wird das Ordnungsgeld durch Bescheid festgesetzt.
- Gegen den Bescheid können Sie Einspruch einlegen – die Offenlegung bleibt aber Pflicht.
- Auch nach Zahlung des Ordnungsgeldes besteht die Offenlegungspflicht fort; bei weiterer Säumnis droht ein erneutes, höheres Ordnungsgeld.
Persönliche Haftung des Geschäftsführers
Als Geschäftsführer haften Sie nach § 43 GmbHG persönlich, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflichten verletzen. Dazu zählt auch die rechtzeitige Offenlegung des Jahresabschlusses. Ein Ordnungsgeld kann auf Sie persönlich lauten – die GmbH haftet nicht.
Wer sichergehen möchte, dass alle Fristen eingehalten werden, sollte den Jahresabschluss frühzeitig in Auftrag geben. OnlineBilanz koordiniert den gesamten Prozess – von der Erstellung über die Feststellung bis zur fristgerechten Offenlegung im Unternehmensregister. So vermeiden Sie Ordnungsgelder und schützen sich vor persönlicher Haftung.
OnlineBilanz: So funktioniert digitale Steuerberatung aus Landshut
OnlineBilanz ist eine digitale Steuerberater-Plattform, die Geschäftsführern von GmbHs und UGs bundesweit – auch in Landshut und Umgebung – professionelle Jahresabschlüsse zu transparenten Festpreisen anbietet. Der gesamte Prozess erfolgt online: von der Mandatsaufnahme über die Datenübermittlung bis zur rechtsverbindlichen Unterzeichnung durch zugelassene Steuerberater.
Der Ablauf in fünf Schritten
- Angebot einholen: Sie geben online die Eckdaten Ihrer GmbH ein und erhalten sofort ein verbindliches Festpreisangebot – für den Jahresabschluss 499,95 Euro.
- Mandat abschließen: Nach Auftragserteilung erhalten Sie Zugang zu Ihrem persönlichen Mandantenportal. Servet Gündogan, unser Büroleiter in Stuttgart, koordiniert als erster Ansprechpartner den gesamten Prozess.
- Daten übermitteln: Sie verbinden Ihre Buchhaltungssoftware (DATEV, lexoffice, sevDesk) oder laden die Buchhaltungsdaten direkt hoch. Fehlende Unterlagen können Sie jederzeit nachreichen.
- Steuerberater erstellt Jahresabschluss: Unsere zugelassenen Steuerberater prüfen die Buchhaltung, nehmen die erforderlichen Jahresabschlussbuchungen vor und erstellen Bilanz, GuV und Anhang nach HGB.
- Feststellung und Offenlegung: Sie erhalten den fertigen Jahresabschluss zur Feststellung durch die Gesellschafterversammlung. Anschließend übernehmen wir die elektronische Offenlegung im Unternehmensregister.
„Unsere Mandanten aus Landshut schätzen die Kombination aus persönlicher Betreuung und digitaler Effizienz. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der den Prozess koordiniert, und profitieren von der Fachexpertise unseres bundesweit tätigen Steuerberater-Teams.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Vorteile für Geschäftsführer in Landshut
- Transparenter Festpreis: 499,95 Euro für den Jahresabschluss – ohne versteckte Nebenkosten oder Überraschungen.
- Keine Wartezeiten: Sie starten sofort, ohne wochenlange Terminsuche bei lokalen Kanzleien.
- Rechtssicherheit: Ihr Jahresabschluss wird von zugelassenen Steuerberatern erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet.
- Digitale Schnittstellen: Direkte Anbindung an DATEV, lexoffice und sevDesk – keine manuellen Datenexporte nötig.
- Fristenkontrolle: Wir behalten alle gesetzlichen Fristen im Blick und sorgen für rechtzeitige Offenlegung im Unternehmensregister.
Ob Sie Ihre GmbH in Landshut, Ergolding, Vilsbiburg oder Rottenburg a. d. Laaber führen – OnlineBilanz ist Ihr digitaler Steuerberater mit der Qualität und Verlässlichkeit einer traditionellen Kanzlei, aber ohne deren Nachteile. Sie erhalten professionelle Steuerberatung auf höchstem Niveau, zu fairen Konditionen und ohne lange Wartezeiten.
Fazit: Steuerberater für Landshut – lokal oder digital?
Für Geschäftsführer von GmbHs und UGs in Landshut stellt sich die Frage: Setze ich auf eine traditionelle Steuerberatungskanzlei vor Ort oder nutze ich die Vorteile einer digitalen Plattform? Beide Modelle haben ihre Berechtigung. Eine lokale Kanzlei bietet persönlichen Kontakt, regionale Verwurzelung und langjährige Beziehungen. Allerdings gehen damit oft Wartezeiten, intransparente Honorare nach StBVV und eingeschränkte digitale Prozesse einher.
Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz kombinieren die fachliche Expertise zugelassener Steuerberater mit moderner Technologie: Sie erhalten Ihren Jahresabschluss zu einem transparenten Festpreis von 499,95 Euro, ohne Wartezeiten, mit direkter Anbindung an DATEV, lexoffice oder sevDesk und unter Einhaltung aller gesetzlichen Fristen. Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter den gesamten Prozess, während unser Steuerberater-Team die fachliche Verantwortung trägt und den Abschluss rechtsverbindlich unterzeichnet.
OnlineBilanz für Landshut
Sie führen Ihre GmbH oder UG in Landshut oder Umgebung und suchen einen Steuerberater, der moderne digitale Prozesse mit fundierter Fachexpertise verbindet? OnlineBilanz bietet Ihnen genau das: bundesweit zugelassene Steuerberater, transparente Festpreise und persönliche Betreuung – 100 % online.
Letztlich kommt es auf Ihre individuellen Präferenzen an: Wer Wert auf persönliche Treffen und lokale Nähe legt, wird mit einer Kanzlei in Landshut gut beraten sein. Wer hingegen Effizienz, Preistransparenz und digitale Arbeitsweise schätzt, findet in OnlineBilanz eine moderne, rechtssichere Alternative – mit der vollen Qualität und Haftung eines zugelassenen Steuerberaters.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als GmbH-Geschäftsführer in Landshut den Jahresabschluss selbst erstellen?
Rechtlich ist es möglich, den Jahresabschluss selbst zu erstellen, sofern Sie über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen. Allerdings haftet der Geschäftsführer persönlich für Fehler, die zu falschen Bilanzen oder verspäteter Offenlegung führen. Ein Steuerberater bringt die notwendige Fachexpertise und übernimmt im Rahmen seines Mandats auch die berufliche Haftung – ein erheblicher Vorteil für Geschäftsführer.
Welche Unterlagen benötigt mein Steuerberater in Landshut für den Jahresabschluss 2026?
Für den Jahresabschluss benötigt Ihr Steuerberater alle Buchungsbelege, Kontoauszüge, offene Posten, Verträge (z. B. Miet-, Darlehens-, Leasingverträge), Inventurlisten, Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie Nachweise über Forderungen und Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag. Bei digitaler Buchhaltung erfolgt der Datenaustausch meist automatisch über Schnittstellen wie DATEV oder lexoffice.
Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister verpasse?
Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist nach § 325 HGB (12 Monate nach Bilanzstichtag) leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro. Zudem kann das Gericht die Offenlegung erzwingen. Die Frist ist zwingend – auch bei einer bereits beauftragten Steuerberatung liegt die Verantwortung beim Geschäftsführer.
Kann ich für meine GmbH in Landshut zwischen mehreren Steuerberatern wechseln?
Ja, ein Wechsel des Steuerberaters ist jederzeit möglich. Sie sollten das Mandat schriftlich kündigen und sicherstellen, dass alle Unterlagen, Buchführungsdaten und offene Vorgänge vollständig übergeben werden. Viele digitale Steuerberater wie OnlineBilanz bieten einen strukturierten Onboarding-Prozess, der den Wechsel erleichtert. Achten Sie darauf, dass keine Fristen während des Wechsels gefährdet werden.
Sind digitale Steuerberater für Landshuter Unternehmen genauso qualifiziert wie lokale Kanzleien?
Ja. Digitale Steuerberater sind ebenso zugelassen, geprüft und an die Berufsordnung gebunden wie lokale Kanzleien. Sie arbeiten mit denselben Softwarelösungen (z. B. DATEV), erstellen rechtskonforme Jahresabschlüsse und haften für ihre Arbeit. Der Unterschied liegt in der Arbeitsweise: Digitale Steuerberater setzen auf cloudbasierte Prozesse, asynchrone Kommunikation und oft auf Festpreismodelle statt Stundenabrechnung.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 42a GmbHG – Feststellung Jahresabschluss. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


