Beratung Gründen: GmbH-Gründung 2026 – Steuerberater-Tipps im Überblick
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Die GmbH-Gründung erfordert professionelle Beratung – von der Rechtsformwahl über Satzungsgestaltung bis zur steuerlichen Registrierung. Dieser Ratgeber zeigt, welche Entscheidungen Sie von Anfang an richtig treffen und wie Steuerberater Sie dabei unterstützen. Wer Fehler vermeidet, spart nicht nur Geld, sondern schafft die rechtssichere Basis für nachhaltigen Unternehmenserfolg ab 2026. Nach der Gründung sollten Sie auch die laufende Beratung zur Steuererklärung Ihrer GmbH frühzeitig in Ihre Planung einbeziehen.
Kurzantwort
Bei der GmbH-Gründung 2026 sind Rechtsformwahl, Kapitalaufbringung, Satzungsgestaltung und steuerliche Anmeldungen entscheidend. Professionelle Beratung durch Steuerberater und Rechtsanwälte sichert die korrekte Umsetzung aller gesetzlichen Pflichten nach HGB, GmbHG und AO. Wer frühzeitig Buchhaltung, Geschäftsführervergütung und Jahresabschlusspflichten plant, vermeidet teure Fehler und Haftungsrisiken.
Inhaltsverzeichnis
- Warum ist Beratung bei der Gründung einer GmbH unverzichtbar?
- Rechtsformwahl und Kapitalaufbringung: Die ersten Entscheidungen
- Satzung und Gesellschaftsvertrag: Worauf Gründer achten müssen
- Steuerliche Registrierung und behördliche Anmeldungen nach der Gründung
- Geschäftsführung: Vergütung, Pensionszusage und steuerliche Gestaltung
- Buchhaltung und Jahresabschluss ab dem Tag der Gründung
- Steuerberater-Auswahl: Klassisch oder digital über Plattformen wie OnlineBilanz?
- Häufige Fehler bei der GmbH-Gründung und wie Sie diese vermeiden
Warum ist Beratung bei der Gründung einer GmbH unverzichtbar?
Die Gründung einer GmbH ist ein komplexer rechtlicher und steuerlicher Vorgang, der weitreichende Folgen für die kommenden Geschäftsjahre hat. Fehler in der Gründungsphase – sei es bei der Kapitalaufbringung, der Satzungsgestaltung oder der steuerlichen Erstanmeldung – können sich noch Jahre später in Form von Haftungsrisiken, Steuernachzahlungen oder operativen Hemmnissen bemerkbar machen. Eine fundierte Beratung durch Steuerberater und Rechtsanwälte ist daher nicht nur empfehlenswert, sondern aus wirtschaftlicher Sicht zwingend geboten.
Bereits bei der Wahl der Rechtsform, der Festlegung des Stammkapitals (mindestens 25.000 Euro gemäß § 5 Abs. 1 GmbHG) und der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags entstehen Weichenstellungen, die sich nicht ohne Weiteres korrigieren lassen. Hinzu kommen steuerliche Registrierungspflichten, die Anmeldung bei der IHK, die Eintragung ins Handelsregister und – je nach Tätigkeit – gewerberechtliche Genehmigungen. Wer diese Schritte ohne professionelle Begleitung vollzieht, riskiert Verzögerungen, formelle Mängel und unnötige Kosten.
Praxis-Hinweis: Gründungsberatung rechnet sich
Die Investition in eine strukturierte Gründungsberatung zahlt sich in der Regel bereits im ersten Geschäftsjahr aus: durch steueroptimale Gestaltung, Vermeidung von Ordnungsgeldern und effiziente Prozesse. Plattformen wie OnlineBilanz.de verbinden die fachliche Expertise zugelassener Steuerberater mit digitaler Koordination – so erhalten Gründer alle Leistungen aus einer Hand, transparent und zu Festpreisen.
- Rechtssichere Satzungsgestaltung und Gesellschaftsvertrag
- Steuerliche Erstregistrierung (Finanzamt, IHK, Berufsgenossenschaft)
- Optimale Wahl der Geschäftsführervergütung und Pensionszusage
- Einrichtung einer ordnungsgemäßen Buchhaltung ab Tag 1
- Vermeidung von Haftungsrisiken durch Kapitalaufbringungsfehler
Rechtsformwahl und Kapitalaufbringung: Die ersten Entscheidungen
Die Wahl der GmbH als Rechtsform bringt Haftungsbeschränkung und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten mit sich – aber auch formale Pflichten. Gemäß § 5 Abs. 1 GmbHG beträgt das Mindeststammkapital 25.000 Euro, wovon mindestens die Hälfte (12.500 Euro) vor Anmeldung zum Handelsregister eingezahlt sein muss. Die korrekte Kapitalaufbringung ist zwingend: Verstöße führen zur persönlichen Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer gemäß § 9a GmbHG (verdeckte Sacheinlage, Hin- und Herzahlen).
Alternative: UG (haftungsbeschränkt)
Für Gründer mit geringerem Kapital bietet sich die Unternehmergesellschaft (UG) an – eine Sonderform der GmbH mit einem Mindeststammkapital von nur 1 Euro (§ 5a GmbHG). Allerdings besteht hier die gesetzliche Pflicht zur Ansammlung einer gesetzlichen Rücklage (25 % des Jahresüberschusses gemäß § 5a Abs. 3 GmbHG), bis 25.000 Euro erreicht sind. Steuerlich wird die UG wie eine GmbH behandelt, unterliegt also der Körperschaftsteuer (15 %) zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer.
Achtung: Verdeckte Sacheinlagen vermeiden
Zahlt ein Gesellschafter das Stammkapital ein, nur um es kurz darauf als Darlehen zurückzuerhalten oder als Zahlung für eine Leistung zu nutzen, liegt eine verdeckte Sacheinlage vor. Die Folge: Die Einlage gilt als nicht erbracht, die Haftung bleibt bestehen. Lassen Sie die Kapitalaufbringung daher stets durch Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt prüfen.
| Rechtsform | Mindeststammkapital | Haftung | Körperschaftsteuerpflicht |
|---|---|---|---|
| GmbH | 25.000 € | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | Ja (15 % KSt + SolZ + GewSt) |
| UG (haftungsbeschränkt) | ab 1 € | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | Ja (15 % KSt + SolZ + GewSt) |
| Einzelunternehmen | Kein Mindestkapital | Unbeschränkt persönlich | Nein (Einkommensteuer) |
Satzung und Gesellschaftsvertrag: Worauf Gründer achten müssen
Der Gesellschaftsvertrag (auch: Satzung) ist die Verfassung der GmbH. Er regelt Firma, Sitz, Gegenstand, Stammkapital, Geschäftsführung und Gesellschafterrechte. Gemäß § 2 GmbHG muss der Vertrag notariell beurkundet werden. Zwar existiert ein Musterprotokoll für Standardgründungen (§ 2 Abs. 1a GmbHG), doch empfiehlt sich in den meisten Fällen eine individuell ausgestaltete Satzung, um spätere Konflikte und teure Satzungsänderungen zu vermeiden.
Zentrale Klauseln, die individuell gestaltet werden sollten
- Unternehmensgegenstand: Präzise, aber nicht zu eng gefasst – spätere Erweiterungen erfordern Handelsregisteränderungen und Notarkosten.
- Geschäftsführung: Einzelvertretung oder Gesamtvertretung? Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot gemäß § 181 BGB?
- Gewinnverteilung und Entnahmerechte: Abweichungen von der Kopfbeteiligung müssen ausdrücklich geregelt werden.
- Vinkulierung: Zustimmungsvorbehalt bei Anteilsübertragungen sichert den Gesellschafterkreis.
- Einziehungsklauseln: Regelungen für den Ausschluss von Gesellschaftern bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen.
„Viele Gründer unterschätzen die Bedeutung einer maßgeschneiderten Satzung. Eine unzureichende Regelung der Geschäftsführerbefugnisse oder fehlende Nachfolgeklauseln führen später oft zu langwierigen und teuren Gesellschafterstreitigkeiten. Investieren Sie hier in solide Beratung – das spart später Zeit, Nerven und Geld.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Nach der notariellen Beurkundung meldet der Notar die GmbH zur Eintragung ins Handelsregister an. Erst mit Eintragung entsteht die GmbH als juristische Person (§ 11 GmbHG). Bis dahin haftet die sogenannte Vor-GmbH – und mit ihr die Geschäftsführer persönlich für bestimmte Verbindlichkeiten.
Steuerliche Registrierung und behördliche Anmeldungen nach der Gründung
Mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit beginnen zahlreiche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten. Die rechtzeitige und korrekte Anmeldung bei den zuständigen Behörden ist entscheidend, um Verspätungszuschläge, Schätzungen und Verzugszinsen zu vermeiden. Die zentrale Stelle ist das Finanzamt, bei dem die GmbH binnen eines Monats nach Gründung anzumelden ist (§ 138 AO).
Steuerliche Registrierung beim Finanzamt
Die Anmeldung erfolgt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Hier werden unter anderem die voraussichtlichen Umsätze, die Wahl der Umsatzsteuer-Voranmeldung (monatlich, vierteljährlich) und die Gewinnermittlungsart (bei GmbH stets Betriebsvermögensvergleich gemäß § 5 EStG) festgelegt. Die GmbH erhält anschließend eine Steuernummer und – bei entsprechenden Umsätzen – eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).
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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung binnen eines Monats einreichen
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Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab Geschäftseröffnung (monatlich oder vierteljährlich)
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Körperschaftsteuererklärung jährlich (Abgabefrist: 31. Juli des Folgejahres, mit StB: 30. April des übernächsten Jahres gemäß § 149 Abs. 3 AO)
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Gewerbesteuererklärung jährlich beim Finanzamt einreichen
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Anmeldung bei der IHK (Pflichtmitgliedschaft gemäß § 2 IHKG)
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Bei Arbeitnehmern: Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit
Tipp: Digitale Steuerberater-Unterstützung von Anfang an
Wer seine steuerlichen Pflichten von Beginn an professionell aufsetzen möchte, spart sich später Korrekturen und Nachforderungen. OnlineBilanz.de bietet zugelassenen Steuerberatern und moderner Software eine durchgängige Betreuung – von der Erstregistrierung über die laufende Buchhaltung bis zum Jahresabschluss, alles zu transparenten Festpreisen.
Geschäftsführung: Vergütung, Pensionszusage und steuerliche Gestaltung
Die Vergütung des Geschäftsführers einer GmbH ist steuerlich und sozialversicherungsrechtlich komplex. Als Organ der Gesellschaft ist der Geschäftsführer grundsätzlich sozialversicherungsfrei – es sei denn, er ist zugleich beherrschender Gesellschafter (mehr als 50 % der Anteile). In diesem Fall entfällt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Dennoch bleibt die Vergütung in vollem Umfang einkommensteuerpflichtig.
Angemessenheit der Geschäftsführervergütung
Die Geschäftsführervergütung muss angemessen sein, um steuerlich als Betriebsausgabe anerkannt zu werden. Maßstab ist der sogenannte Fremdvergleich: Was würde ein externer Geschäftsführer mit vergleichbarer Qualifikation und Verantwortung erhalten? Unangemessen hohe Vergütungen werden als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) gemäß § 8 Abs. 3 KStG umqualifiziert – mit der Folge, dass die GmbH die Betriebsausgabe verliert und der Gesellschafter auf die vGA Kapitalertragsteuer (25 % zzgl. Solidaritätszuschlag) zahlen muss.
Steueroptimierte Vergütungsstruktur
Kombination aus festem Gehalt, erfolgsabhängiger Tantieme (max. 50 % der Gesamtvergütung) und betrieblicher Altersversorgung (Pensionszusage). Pensionszusagen sind bei richtiger Gestaltung steuerlich abzugsfähig und schaffen gleichzeitig Altersvorsorge.
Verdeckte Gewinnausschüttung vermeiden
Überhöhte Gehälter, private Nutzung von Firmenwagen ohne Versteuerung oder nicht marktübliche Darlehenskonditionen lösen vGA aus. Eine klare schriftliche Vereinbarung und ein Fremdvergleichsgutachten schützen vor Nachforderungen.
„Gerade bei Gesellschafter-Geschäftsführern lohnt sich eine detaillierte Vertragsgestaltung. Wir empfehlen, die Vergütung schriftlich zu fixieren, regelmäßig zu dokumentieren und durch ein Fremdvergleichsgutachten abzusichern. So vermeiden Sie teure Betriebsprüfungskonflikte.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Pensionszusagen bieten erhebliche steuerliche Vorteile, setzen aber eine versicherungsmathematische Berechnung, eine klare Vereinbarung im Anstellungsvertrag und eine ordnungsgemäße Rückstellungsbildung gemäß § 6a EStG voraus. Die Zusage muss ernsthaft, werthaltig und erdienbar sein – anderenfalls wird sie steuerlich nicht anerkannt.
Buchhaltung und Jahresabschluss ab dem Tag der Gründung
Mit Eintragung der GmbH ins Handelsregister beginnt die Pflicht zur doppelten Buchführung (§ 238 HGB). Die Geschäftsführung ist verpflichtet, die Vermögens- und Ertragslage jederzeit überblicken zu können – und im Rahmen der gesetzlichen Fristen einen Jahresabschluss aufzustellen. Für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften gelten dabei differenzierte Pflichten gemäß § 267 HGB.
Größenklassen und Jahresabschlusspflichten (Stand 2026)
| Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatz | Mitarbeiter | Jahresabschlussbestandteile |
|---|---|---|---|---|
| Kleine GmbH | ≤ 6 Mio. € | ≤ 12 Mio. € | ≤ 50 | Bilanz, GuV (verkürzt), Anhang (verkürzt) |
| Mittelgroße GmbH | ≤ 20 Mio. € | ≤ 40 Mio. € | ≤ 250 | Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht |
| Große GmbH | > 20 Mio. € | > 40 Mio. € | > 250 | Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, ggf. Prüfung |
Der Jahresabschluss muss gemäß § 264 Abs. 1 HGB innerhalb von drei Monaten nach Ende des Geschäftsjahres aufgestellt werden. Anschließend ist er von den Gesellschaftern festzustellen – für kleine GmbH binnen elf Monaten, für mittelgroße und große binnen acht Monaten (§ 42a Abs. 2 GmbHG). Die Offenlegung muss spätestens zwölf Monate nach Bilanzstichtag erfolgen (§ 325 HGB) – ausschließlich beim Unternehmensregister (seit DiRUG, 01.08.2022).
Vorsicht: Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung
Wer die Offenlegungsfrist von zwölf Monaten versäumt, muss mit einem Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB rechnen. Das Bundesamt für Justiz setzt Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro fest – auch ohne Verschulden. Die Frist läuft ab dem Bilanzstichtag, nicht ab Feststellung.
Viele Gründer unterschätzen den Aufwand und die rechtliche Tragweite der Buchhaltung. Eine saubere, lückenlose und GoBD-konforme Buchführung von Anfang an ist die Grundlage für belastbare betriebswirtschaftliche Steuerung, für die Steuererklärungen und für den Jahresabschluss. Fehler in der Anfangsphase ziehen sich durch alle Folgejahre und erschweren spätere Betriebsprüfungen erheblich.
Steuerberater-Auswahl: Klassisch oder digital über Plattformen wie OnlineBilanz?
Die Wahl des richtigen Steuerberaters ist eine strategische Entscheidung. Nicht nur die fachliche Qualifikation, sondern auch Erreichbarkeit, Reaktionszeit, Branchenkenntnisse und Honorarstruktur spielen eine zentrale Rolle. Klassischerweise suchen Gründer einen Steuerberater vor Ort – doch gerade in Ballungsräumen sind Wartezeiten von mehreren Wochen üblich, und die Honorare variieren stark.
Digitale Steuerberater-Plattformen: Vorteile für Gründer
Plattformen wie OnlineBilanz.de kombinieren die Fachexpertise zugelassener Steuerberater mit digitaler Koordination. Der Mandant erhält seinen Jahresabschluss von einem erfahrenen Steuerberater-Team, das den Abschluss erstellt, prüft und rechtsverbindlich unterzeichnet – ohne lange Wartezeiten, mit transparenten Festpreisen und digitaler Dokumentenverwaltung. Servet Gündogan, Büroleiter in Stuttgart, koordiniert als erster Ansprechpartner zwischen Mandant und Steuerberater-Team und sorgt für reibungslose Abläufe.
100 %
Zugelassene Steuerberater
Festpreis
Transparente Honorare
Digital
Ohne Vor-Ort-Termine
„Gründer benötigen vor allem drei Dinge: Fachliche Sicherheit, schnelle Reaktionszeiten und kalkulierbare Kosten. Unsere Mandanten schätzen, dass sie nicht wochenlang auf Rückfragen warten müssen – und dass der Jahresabschluss rechtsverbindlich von unseren zugelassenen Steuerberatern unterzeichnet wird.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
- Zugelassene Steuerberater übernehmen Erstellung, Prüfung und Unterzeichnung des Jahresabschlusses
- Transparente Festpreise ohne versteckte Zusatzkosten
- Digitale Dokumentenverwaltung und durchgängige Erreichbarkeit
- Koordination durch erfahrene Ansprechpartner wie Servet Gündogan
- Keine langen Wartezeiten für Termine oder Rückfragen
Ob klassischer Steuerberater vor Ort oder digitale Plattform – entscheidend ist, dass die Beratung fachlich fundiert, zeitnah und verlässlich erfolgt. Gerade in der Gründungsphase, wo viele Weichen gleichzeitig gestellt werden müssen, lohnt sich eine professionelle Begleitung durch einen zugelassenen Steuerberater.
Häufige Fehler bei der GmbH-Gründung und wie Sie diese vermeiden
Die Gründung einer GmbH ist rechtlich und steuerlich anspruchsvoll. Selbst kleine Fehler in der Gründungsphase können langfristige Konsequenzen haben – von Haftungsrisiken über steuerliche Nachteile bis hin zu operativen Hemmnissen. Die folgenden Fehler treten in der Praxis besonders häufig auf und lassen sich durch strukturierte Beratung vermeiden.
1. Unzureichende oder fehlerhafte Kapitalaufbringung
Viele Gründer zahlen das Stammkapital ein, um es kurz darauf als Darlehen zurückzuerhalten oder für Anschaffungen zu nutzen, ohne die strengen Anforderungen an verdeckte Sacheinlagen zu beachten. Die Folge: Die Einlage gilt als nicht erbracht, die Haftungsbeschränkung greift nicht. Lassen Sie jede Kapitalverwendung in den ersten Monaten durch Ihren Steuerberater prüfen.
2. Musterprotokoll statt individueller Satzung
Das Musterprotokoll gemäß § 2 Abs. 1a GmbHG spart zwar Notarkosten, ist aber nur für einfachste Standardgründungen geeignet. Besonderheiten wie Vinkulierungsklauseln, individuelle Gewinnverteilungen oder Nachfolgeregelungen lassen sich damit nicht abbilden. Spätere Satzungsänderungen sind teuer und erfordern erneut den Notar.
3. Verspätete steuerliche Anmeldung
Wer den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nicht fristgerecht einreicht, riskiert Verspätungszuschläge und Schätzungen des Finanzamts. Auch die Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen ab Geschäftseröffnung lückenlos erfolgen – bei verspäteter Abgabe drohen Säumniszuschläge und Verzugszinsen.
4. Keine oder unzureichende Geschäftsführerverträge
Fehlt ein schriftlicher Anstellungsvertrag für den Geschäftsführer, oder sind die Regelungen unklar, kann das Finanzamt die Vergütung als verdeckte Gewinnausschüttung einstufen. Der Vertrag sollte Gehalt, Tantieme, Urlaub, Pensionszusage und Kündigungsfristen klar regeln – und einem Fremdvergleich standhalten.
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Kapitalaufbringung dokumentieren und durch Steuerberater prüfen lassen
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Individuelle Satzung statt Musterprotokoll – spätere Änderungen sind teuer
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Steuerliche Anmeldung binnen eines Monats nach Gründung
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Schriftlichen Geschäftsführervertrag abschließen und Fremdvergleich sicherstellen
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Buchhaltung von Anfang an GoBD-konform aufsetzen
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Offenlegungsfristen im Blick behalten – zwölf Monate nach Bilanzstichtag
Praxis-Tipp: Checkliste und Beratung kombinieren
Nutzen Sie eine strukturierte Gründungs-Checkliste und lassen Sie diese durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt begleiten. So stellen Sie sicher, dass alle formellen, steuerlichen und rechtlichen Schritte korrekt und fristgerecht erfolgen. OnlineBilanz.de bietet Gründern eine durchgängige Steuerberater-Betreuung – von der Erstberatung bis zum ersten Jahresabschluss.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel kostet die professionelle Beratung bei der GmbH-Gründung 2026?
Die Kosten für Beratung bei der GmbH-Gründung setzen sich aus Notargebühren (ca. 800–1.200 Euro), Handelsregisteranmeldung (ca. 150–250 Euro) und Steuerberaterhonoraren zusammen. Steuerberater rechnen nach StBVV ab: Eine umfassende Gründungsberatung kostet je nach Aufwand zwischen 1.500 und 3.500 Euro. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz bieten transparente Festpreise für laufende Buchhaltung und Jahresabschluss ab der Gründung.
Kann ich eine GmbH auch ohne Steuerberater gründen?
Rechtlich ist die GmbH-Gründung ohne Steuerberater möglich – der Notar beurkundet Satzung und Handelsregisteranmeldung. Allerdings sind steuerliche Anmeldungen (Betriebsnummer, Steuernummer, USt-ID), Geschäftsführervergütung und die Wahl der Gewinnermittlungsart komplex. Fehler führen oft zu Haftungsrisiken und Steuernachzahlungen. Professionelle Beratung sichert die rechtssichere und steueroptimale Gestaltung von Anfang an.
Wann muss ich nach der Gründung den ersten Jahresabschluss erstellen?
Der erste Jahresabschluss ist zum Ende des ersten Geschäftsjahres fällig. Gründen Sie z. B. am 15. März 2026, endet Ihr erstes Geschäftsjahr spätestens am 31. Dezember 2026 (sofern nicht abweichend in der Satzung geregelt). Kleine GmbHs haben dann gemäß § 42a GmbHG 11 Monate Zeit zur Feststellung (bis 30. November 2027), mittelgroße und große GmbHs nur 8 Monate. Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB beträgt weitere 12 Monate nach Bilanzstichtag.
Was passiert, wenn ich die steuerliche Anmeldung nach der Gründung versäume?
Versäumen Sie die Anmeldung beim Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung), drohen Verspätungszuschläge und Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO. Auch die Gewerbeanmeldung ist verpflichtend – ohne Gewerbeschein droht ein Bußgeld. Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen müssen fristgerecht erfolgen. Ein Steuerberater übernimmt diese Pflichten ab Gründung und vermeidet teure Versäumnisse.
Muss ich als GmbH-Geschäftsführer Sozialversicherungsbeiträge zahlen?
Gesellschafter-Geschäftsführer mit Sperrminorität (mehr als 50 % Anteile oder umfassende Weisungsfreiheit) gelten sozialversicherungsrechtlich als selbstständig und sind nicht rentenversicherungspflichtig. Fremdgeschäftsführer oder Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer sind hingegen sozialversicherungspflichtig. Die Statusfeststellung erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung. Ihr Steuerberater prüft im Rahmen der Gründungsberatung den Status und informiert über Kranken- und Pflegeversicherungspflichten.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Abgabenordnung (AO), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


