Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–17 Minuten


OnlineBilanzBlogGesellschafterprotokoll Jahresabschluss

Gesellschafterprotokoll Jahresabschluss 2026: Pflicht & Muster

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Das Gesellschafterprotokoll zum Jahresabschluss dokumentiert die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafter und ist rechtlich zwingend erforderlich. Ohne ordnungsgemäßes Protokoll können Beschlüsse anfechtbar sein und die Offenlegung scheitern. Der Gesellschafterbeschluss zum Jahresabschluss bildet dabei die materielle Grundlage für das Protokoll und muss alle wesentlichen Beschlusspunkte enthalten. Ergänzend wird in der Praxis häufig eine Vollständigkeitserklärung zum Jahresabschluss von der Geschäftsführung abgegeben. Dieser Leitfaden erklärt Inhalt, Fristen und Ablauf der Protokollierung nach § 42a GmbHG und § 48 GmbHG.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Das Gesellschafterprotokoll zum Jahresabschluss dokumentiert die Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 42a GmbHG durch die Gesellschafterversammlung. Es enthält Beschlüsse zur Feststellung, Ergebnisverwendung und Entlastung. Die Protokollierung ist rechtlich zwingend und Voraussetzung für die Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB.

Grundlagen: Was ist ein Gesellschafterprotokoll zum Jahresabschluss?

Das Gesellschafterprotokoll zum Jahresabschluss ist ein schriftliches Dokument, das die Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung über den Jahresabschluss dokumentiert. Es hält fest, dass die Gesellschafter den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss geprüft, beraten und förmlich festgestellt haben.

Bei einer GmbH ist die Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG grundsätzlich Aufgabe der Gesellschafterversammlung, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Die Geschäftsführung stellt den Jahresabschluss auf (§ 264 Abs. 1 HGB), die Gesellschafter stellen ihn fest.

Das Protokoll dient als rechtsverbindlicher Nachweis, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Beschlüsse ordnungsgemäß gefasst wurden. Es ist Grundlage für die spätere Offenlegung beim Unternehmensregister und schützt sowohl die Gesellschaft als auch die einzelnen Gesellschafter.

Hinweis

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist der formelle Akt, durch den die Gesellschafter den Jahresabschluss verbindlich anerkennen. Erst danach kann der Jahresabschluss offengelegt werden.

§ 42a GmbHG

Feststellungspflicht Gesellschafter

§ 48 GmbHG

Protokollierungspflicht

§ 325 HGB

Offenlegungspflicht

Rechtliche Pflichten: Warum ist das Protokoll zwingend erforderlich?

Die Protokollierung von Gesellschafterbeschlüssen ist nach § 48 Abs. 1 GmbHG gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Gesellschafterbeschluss muss protokolliert und von der Versammlungsleitung unterzeichnet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Beschlüsse in einer Präsenzversammlung oder im Umlaufverfahren gefasst wurden.

Das Protokoll erfüllt mehrere rechtliche Funktionen: Es schafft Rechtssicherheit über gefasste Beschlüsse, dient als Beweismittel bei Streitigkeiten und ist Voraussetzung für die Wirksamkeit bestimmter Beschlüsse. Fehlt ein ordnungsgemäßes Protokoll, können Beschlüsse anfechtbar sein.

Achtung

Ohne ordnungsgemäß protokollierten Feststellungsbeschluss kann der Jahresabschluss nicht beim Unternehmensregister offengelegt werden. Dies führt zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro.

Aufbewahrungspflicht und Einsichtsrechte

Gesellschafterprotokolle müssen dauerhaft im Unternehmen aufbewahrt werden. Nach § 47 Abs. 4 GmbHG hat jeder Gesellschafter das Recht, die Protokolle einzusehen. Die Geschäftsführung muss sicherstellen, dass Protokolle ordnungsgemäß archiviert und bei Bedarf vorgelegt werden können.

„Viele Unternehmen unterschätzen die Bedeutung einer sauberen Protokollierung. Bei Betriebsprüfungen oder gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen werden Gesellschafterprotokolle regelmäßig angefordert. Lücken oder formelle Mängel können erhebliche rechtliche Konsequenzen haben.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Inhalt: Was muss das Gesellschafterprotokoll enthalten?

Das Gesellschafterprotokoll zum Jahresabschluss muss bestimmte Mindestangaben enthalten, um rechtlich wirksam zu sein. Die formalen Anforderungen ergeben sich aus § 48 GmbHG und der gesellschaftsrechtlichen Praxis.

Formale Protokollangaben

  • Firma und Sitz der Gesellschaft
  • Datum und Ort der Gesellschafterversammlung
  • Name des Versammlungsleiters und des Protokollführers
  • Vollständige Anwesenheitsliste aller Gesellschafter mit Geschäftsanteilen
  • Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit
  • Tagesordnung mit allen behandelten Punkten
  • Beschlusstexte im Wortlaut mit Abstimmungsergebnissen
  • Unterschrift des Versammlungsleiters

Inhaltliche Beschlüsse zum Jahresabschluss

Im Rahmen der Jahresabschlussfeststellung werden typischerweise mehrere zusammenhängende Beschlüsse gefasst. Diese sollten im Protokoll klar getrennt und einzeln mit Abstimmungsergebnis dokumentiert werden.

Beschluss Rechtsgrundlage Inhalt
Feststellung Jahresabschluss § 42a Abs. 2 GmbHG Verbindliche Feststellung von Bilanz und GuV
Ergebnisverwendung § 29 GmbHG Gewinnausschüttung oder Einstellung in Rücklagen
Entlastung Geschäftsführung § 46 Nr. 5 GmbHG Anerkennung der ordnungsgemäßen Geschäftsführung
Entlastung Aufsichtsrat § 52 Abs. 1 GmbHG Falls Aufsichtsrat vorhanden

Hinweis

Bei Einpersonen-Gesellschaften (Ein-Mann-GmbH, Ein-Mann-UG) ist ebenfalls ein Protokoll erforderlich. Der alleinige Gesellschafter fasst die Beschlüsse und unterzeichnet das Protokoll selbst.

Ablauf: Wie läuft die Gesellschafterversammlung ab?

Die ordnungsgemäße Durchführung der Gesellschafterversammlung ist Voraussetzung für rechtswirksame Beschlüsse. Der Ablauf folgt einem strukturierten Verfahren, das im Gesellschaftsvertrag konkretisiert sein kann.

1. Einberufung der Gesellschafterversammlung

Die Geschäftsführung beruft die Gesellschafterversammlung ein. Im Gesellschaftsvertrag sind in der Regel Form und Frist der Einberufung geregelt. Üblich sind schriftliche Einladungen mit mindestens einer Woche Vorlauf. Die Tagesordnung muss die Feststellung des Jahresabschlusses als Punkt enthalten.

Den Gesellschaftern sollten der Jahresabschluss, der Lagebericht (falls erforderlich) und gegebenenfalls der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers vorab zugänglich gemacht werden, damit sie sich auf die Beschlussfassung vorbereiten können.

2. Durchführung der Versammlung

  1. Eröffnung durch den Versammlungsleiter (meist Geschäftsführer)
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit anhand der Anwesenheitsliste
  4. Vortrag der Geschäftsführung zum Jahresabschluss
  5. Bericht des Aufsichtsrats (falls vorhanden)
  6. Aussprache und Fragen der Gesellschafter
  7. Abstimmung über die Beschlüsse
  8. Protokollierung der Beschlüsse

Beschlussfassung im Umlaufverfahren

Alternativ zur Präsenzversammlung können Gesellschafterbeschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden, sofern der Gesellschaftsvertrag dies zulässt. Alle Gesellschafter müssen der Beschlussfassung im Umlaufverfahren zustimmen oder darauf verzichten, dieser zuzustimmen.

Auch bei Umlaufbeschlüssen ist ein Protokoll gemäß § 48 GmbHG anzufertigen. Dieses muss die Beschlusstexte, die Abstimmungsergebnisse und die Zustimmung zum Umlaufverfahren dokumentieren.

Fristen und Termine 2026: Wann muss das Protokoll vorliegen?

Für die Feststellung des Jahresabschlusses und die damit verbundene Protokollierung gelten gesetzliche Fristen, die sich nach der Größenklasse der Gesellschaft richten. Für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen im Jahr 2026.

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

Größenklasse Frist Spätester Termin 2026
Kleine GmbH/UG 11 Monate 30.11.2026
Mittelgroße GmbH 8 Monate 31.08.2026
Große GmbH 8 Monate 31.08.2026

Die Feststellungsfrist beginnt mit dem Ende des Geschäftsjahres. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss also spätestens bis 30.11.2026 (kleine Gesellschaften) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße und große Gesellschaften) feststellen.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach der Feststellung muss der Jahresabschluss beim Unternehmensregister offengelegt werden. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für Jahresabschlüsse zum 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026.

Achtung

Bei Versäumung der Offenlegungsfrist verhängt das Bundesamt für Justiz Ordnungsgelder gemäß § 335 HGB. Die Höhe liegt zwischen 500 und 25.000 Euro und kann bei wiederholten Verstößen erhöht werden.

30.11.2026

Feststellung kleine GmbH/UG

31.08.2026

Feststellung mittelgroß/groß

31.12.2026

Offenlegung beim Unternehmensregister

Besonderheiten nach Gesellschaftsform

Die Anforderungen an das Gesellschafterprotokoll unterscheiden sich je nach Rechtsform. Während bei GmbH und UG die Regelungen weitgehend identisch sind, gelten für AG und andere Gesellschaftsformen abweichende Vorschriften.

GmbH und UG (haftungsbeschränkt)

Für GmbH und UG gelten die Vorschriften des GmbH-Gesetzes. Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt nach § 42a Abs. 2 GmbHG durch die Gesellschafterversammlung, sofern der Gesellschaftsvertrag nicht ausnahmsweise die Feststellung der Geschäftsführung übertragen hat.

Bei der Ein-Mann-GmbH oder Ein-Mann-UG fasst der alleinige Gesellschafter die Beschlüsse allein. Auch hier ist ein Protokoll nach § 48 GmbHG erforderlich, das vom alleinigen Gesellschafter unterzeichnet wird.

Aktiengesellschaft (AG)

Bei der AG stellt der Vorstand den Jahresabschluss auf (§ 264 Abs. 1 HGB). Die Feststellung erfolgt durch Aufsichtsrat und Vorstand gemeinsam nach § 172 AktG. Nur wenn Aufsichtsrat und Vorstand den Jahresabschluss nicht feststellen, ist die Hauptversammlung zuständig.

Die Hauptversammlung beschließt in jedem Fall über die Ergebnisverwendung nach § 174 AktG und die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 120 AktG. Diese Beschlüsse werden im Hauptversammlungsprotokoll nach § 130 AktG dokumentiert.

GmbH & Co. KG

Bei der GmbH & Co. KG ist die Komplementär-GmbH geschäftsführungsbefugt. Der Jahresabschluss der KG wird von der Geschäftsführung der Komplementär-GmbH aufgestellt. Für den Jahresabschluss der Komplementär-GmbH selbst gelten die GmbH-Vorschriften.

Hinweis

Bei Holdingstrukturen und Unternehmensgruppen ist zu beachten, dass für jede Kapitalgesellschaft ein separater Jahresabschluss und ein separates Gesellschafterprotokoll erforderlich ist.

Häufige Fehler vermeiden: Typische Stolpersteine

In der Praxis kommt es bei der Erstellung von Gesellschafterprotokollen zum Jahresabschluss immer wieder zu Fehlern, die die Wirksamkeit der Beschlüsse gefährden oder rechtliche Probleme verursachen können.

Formelle Mängel

Fehlerhafte Protokolle

  • Fehlende Unterschrift des Versammlungsleiters
  • Unvollständige Anwesenheitsliste
  • Keine Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • Fehlende Abstimmungsergebnisse
  • Datum oder Ort nicht angegeben

Korrekte Protokollierung

  • Vollständige Unterschrift mit Datum
  • Alle Gesellschafter mit Geschäftsanteilen aufgeführt
  • Beschlussfähigkeit explizit festgestellt
  • Genaue Stimmenzählung dokumentiert
  • Alle formalen Angaben vollständig

Inhaltliche Fehler

Ein häufiger Fehler ist die ungenaue Formulierung der Beschlusstexte. Der Beschluss muss eindeutig erkennen lassen, welcher Jahresabschluss (Geschäftsjahr, Bilanzstichtag) festgestellt wird. Pauschale Formulierungen wie “der vorgelegte Jahresabschluss wird festgestellt” sind unzureichend.

Ebenfalls problematisch: Die Vermischung von Feststellungs- und Ergebnisverwendungsbeschluss. Beide Beschlüsse sollten getrennt formuliert und einzeln abgestimmt werden, auch wenn sie inhaltlich zusammenhängen.

Fehlende Dokumentation bei Einpersonen-Gesellschaften

Ein weitverbreiteter Irrtum ist die Annahme, bei einer Ein-Mann-GmbH oder Ein-Mann-UG sei kein Protokoll erforderlich. Tatsächlich gilt die Protokollierungspflicht nach § 48 GmbHG auch für den alleinigen Gesellschafter. Das Fehlen eines Protokolls kann die Offenlegung gefährden.

Achtung

Bei nachträglichen Änderungen am Jahresabschluss nach der Feststellung ist ein neuer Feststellungsbeschluss erforderlich. Einfache Korrekturen am bereits festgestellten Jahresabschluss sind nicht zulässig.

„Immer wieder erleben wir, dass Gesellschaften die Feststellung des Jahresabschlusses informell durchführen und erst bei der Offenlegung bemerken, dass kein ordnungsgemäßes Protokoll vorliegt. Die nachträgliche Protokollierung ist zwar möglich, birgt aber rechtliche Risiken. Besser ist eine saubere Dokumentation von Anfang an.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Muster und Vorlagen: Protokoll richtig erstellen

Ein korrekt strukturiertes Protokoll erleichtert die Dokumentation und minimiert rechtliche Risiken. Die folgenden Musterformulierungen können als Orientierung dienen und sollten an die individuellen Verhältnisse der Gesellschaft angepasst werden.

Protokollkopf: Formale Angaben

Hinweis

Protokoll der Gesellschafterversammlung der [Firma], [Sitz] HRB [Nummer], Amtsgericht [Ort] Datum: [TT.MM.2026] Ort: [Geschäftsräume / Ort] Beginn: [Uhrzeit] Uhr Ende: [Uhrzeit] Uhr Versammlungsleiter: [Name] Protokollführer: [Name]

Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

“Anwesend waren folgende Gesellschafter:”

Gesellschafter Geschäftsanteil Nennbetrag Stimmen
[Name 1] Nr. 1 12.500 EUR 50%
[Name 2] Nr. 2 12.500 EUR 50%
Summe 25.000 EUR 100%

“Der Versammlungsleiter stellte fest, dass die Gesellschafterversammlung ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Alle Gesellschafter mit 100% der Stimmen sind anwesend bzw. vertreten.”

Beschlusstexte zum Jahresabschluss

Tagesordnungspunkt 1: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025

“Der Geschäftsführer legte den Jahresabschluss zum 31.12.2025, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang [und Lagebericht], vor und erläuterte die wesentlichen Positionen. [Optional: Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wurde vorgelegt.]”

“Die Gesellschafterversammlung beschließt:”

“Der vorgelegte Jahresabschluss zum 31.12.2025 mit einer Bilanzsumme von [Betrag] EUR und einem Jahresüberschuss von [Betrag] EUR wird festgestellt.”

“Abstimmungsergebnis: [Anzahl] Ja-Stimmen, [Anzahl] Nein-Stimmen, [Anzahl] Enthaltungen.”

Tagesordnungspunkt 2: Verwendung des Jahresergebnisses

“Die Gesellschafterversammlung beschließt:”

“Der Jahresüberschuss in Höhe von [Betrag] EUR wird wie folgt verwendet: [Betrag] EUR werden an die Gesellschafter ausgeschüttet, [Betrag] EUR werden in die Gewinnrücklagen eingestellt, [Betrag] EUR werden auf neue Rechnung vorgetragen.”

“Abstimmungsergebnis: [Anzahl] Ja-Stimmen, [Anzahl] Nein-Stimmen, [Anzahl] Enthaltungen.”

Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Geschäftsführung

“Die Gesellschafterversammlung beschließt:”

“Den Geschäftsführern [Namen] wird für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung erteilt.”

“Abstimmungsergebnis: [Anzahl] Ja-Stimmen, [Anzahl] Nein-Stimmen, [Anzahl] Enthaltungen.”

Protokollabschluss

“Der Versammlungsleiter schloss die Versammlung um [Uhrzeit] Uhr.”

“[Ort], den [Datum]”

“___________________________ [Name], Versammlungsleiter”

Hinweis

Bei der Ein-Mann-GmbH oder Ein-Mann-UG entfallen Angaben zur Beschlussfähigkeit. Der alleinige Gesellschafter unterzeichnet das Protokoll selbst. Die Beschlusstexte bleiben inhaltlich identisch.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Gesellschafterprotokoll zum Jahresabschluss gesetzlich vorgeschrieben?

Ja, nach § 48 Abs. 1 GmbHG müssen alle Gesellschafterbeschlüsse protokolliert und vom Versammlungsleiter unterzeichnet werden. Dies gilt auch für die Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a GmbHG. Ohne ordnungsgemäßes Protokoll können Beschlüsse anfechtbar sein und die Offenlegung beim Unternehmensregister scheitern.

Welche Fristen gelten für die Feststellung des Jahresabschlusses 2026?

Für Jahresabschlüsse zum 31.12.2025 gelten nach § 42a GmbHG folgende Fristen: Kleine Gesellschaften haben 11 Monate Zeit (bis 30.11.2026), mittelgroße und große Gesellschaften 8 Monate (bis 31.08.2026). Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss bis 31.12.2026 erfolgen (§ 325 HGB). Bei Fristversäumnis drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB.

Muss bei einer Ein-Mann-GmbH auch ein Gesellschafterprotokoll erstellt werden?

Ja, auch bei einer Ein-Mann-GmbH oder Ein-Mann-UG ist ein Protokoll nach § 48 GmbHG erforderlich. Der alleinige Gesellschafter fasst die Beschlüsse zur Feststellung des Jahresabschlusses, zur Ergebnisverwendung und zur Entlastung der Geschäftsführung selbst und unterzeichnet das Protokoll. Das Protokoll ist Voraussetzung für die Offenlegung beim Unternehmensregister.

Welche Beschlüsse müssen im Protokoll zur Jahresabschlussfeststellung enthalten sein?

Das Protokoll sollte mindestens drei Beschlüsse dokumentieren: (1) Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a Abs. 2 GmbHG, (2) Verwendung des Jahresergebnisses nach § 29 GmbHG (Gewinnausschüttung oder Einstellung in Rücklagen), (3) Entlastung der Geschäftsführung nach § 46 Nr. 5 GmbHG. Jeder Beschluss muss mit genauem Wortlaut und Abstimmungsergebnis protokolliert werden.

Was passiert, wenn das Gesellschafterprotokoll Fehler enthält oder fehlt?

Formelle Mängel im Protokoll können die Wirksamkeit der Beschlüsse gefährden und diese anfechtbar machen. Fehlt das Protokoll ganz oder ist es unvollständig, kann der Jahresabschluss nicht beim Unternehmensregister offengelegt werden. Dies führt zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Eine nachträgliche Protokollierung ist zwar möglich, birgt aber rechtliche Risiken.

Kann die Gesellschafterversammlung auch im Umlaufverfahren beschließen?

Ja, sofern der Gesellschaftsvertrag dies zulässt, können Gesellschafterbeschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst werden. Alle Gesellschafter müssen dem Umlaufverfahren zustimmen oder auf die Zustimmung verzichten. Auch bei Umlaufbeschlüssen ist ein Protokoll nach § 48 GmbHG anzufertigen, das die Beschlusstexte, Abstimmungsergebnisse und die Zustimmung zum Umlaufverfahren dokumentiert.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 42a GmbHG (Feststellung des Jahresabschlusses), § 48 GmbHG (Protokollierung von Gesellschafterbeschlüssen), § 325 HGB (Offenlegung des Jahresabschlusses), § 335 HGB (Ordnungsgeldverfahren). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater