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Fabian Klement
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
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Stammkapital25.000 €
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–13 Minuten


OnlineBilanzBlogBeschluss auf Englisch

Jahresabschluss-Beschluss auf Englisch: Muster 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Internationale Gesellschafter, Investoren oder Joint Ventures verlangen häufig einen Gesellschafterbeschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses auf Englisch. Die englische Fassung muss inhaltlich exakt sein und dieselben Rechtsfolgen wie das deutsche Original haben. Dabei ist die korrekte Übersetzung des Jahresabschlusses ins Englische sowie die Verwendung der präzisen Fachterminologie entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden. Wir zeigen, wie Sie rechtssichere englische Beschlüsse erstellen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos erstellt und die Hinterlegung des Jahresabschlusses fristgerecht erfolgt.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Ein Gesellschafterbeschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses auf Englisch (Shareholders’ Resolution to Approve Annual Financial Statements) ist bei internationalen Gesellschaftern, Investoren oder Joint Ventures erforderlich. Die englische Fassung muss inhaltlich dem deutschen Original nach § 42a GmbHG entsprechen und alle Pflichtangaben enthalten.

Was ist ein englischer Jahresabschluss-Beschluss?

Ein Gesellschafterbeschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses ist der formale Beschluss der Gesellschafter, den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss anzunehmen und festzustellen. Dies ist nach § 42a GmbHG zwingend erforderlich.

In englischer Sprache wird dieser Beschluss üblicherweise bezeichnet als:

  • Shareholders’ Resolution on the Approval of the Annual Financial Statements
  • Resolution of the Shareholders’ Meeting to Adopt the Annual Accounts
  • Shareholders’ Resolution to Approve the Annual Financial Statements

Diese englischen Formulierungen entsprechen der deutschen rechtlichen Bedeutung des § 42a GmbHG. Die englische Fassung muss inhaltlich dieselben Rechtsfolgen wie das deutsche Original haben – es handelt sich nicht um eine reine Übersetzung, sondern um ein rechtswirksames Dokument.

Hinweis

Die englische Fassung des Gesellschafterbeschlusses ist kein Ersatz für das deutsche Original, sondern eine zusätzliche, inhaltlich identische Version für internationale Kommunikationszwecke.

Wann ist ein englischer Beschluss erforderlich?

Ein englischer Gesellschafterbeschluss ist insbesondere in international geprägten Gesellschaftsstrukturen sinnvoll oder erforderlich. Die Notwendigkeit ergibt sich meist aus der Gesellschafterstruktur oder aus vertraglichen Verpflichtungen.

Typische Anwendungsfälle

  • Ausländische Gesellschafter aus UK, USA, Schweiz, Niederlande oder anderen Ländern
  • Internationale Joint Ventures mit mehrsprachiger Gesellschafterstruktur
  • Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne in Deutschland
  • Beteiligungen durch internationale Private-Equity-Investoren
  • Anforderungen von internationalen Banken oder Wirtschaftsprüfern
  • Einbindung in internationale Konzernabschlüsse (IFRS oder US-GAAP)
  • Zweisprachige interne Kommunikation innerhalb der Gesellschaft

In der Praxis wird häufig eine zweisprachige Version des Gesellschafterbeschlusses erstellt – also Deutsch und Englisch nebeneinander oder in separaten, inhaltlich identischen Dokumenten.

„Bei internationalen Gesellschafterstrukturen empfehlen wir grundsätzlich zweisprachige Beschlüsse. So vermeiden Sie Rückfragen und Verzögerungen bei der Feststellung und Offenlegung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Gesetzliche Grundlagen

Auch wenn der Beschluss auf Englisch formuliert wird, gelten die deutschen handelsrechtlichen Vorschriften. Die rechtliche Grundlage bleibt das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) und das GmbH-Gesetz (GmbHG).

Relevante Paragraphen

Vorschrift Inhalt Englische Entsprechung
§ 42a GmbHG Feststellung des Jahresabschlusses durch Gesellschafter Approval of annual financial statements by shareholders
§ 46 Nr. 1 GmbHG Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung Authority of the shareholders’ meeting
§ 325 HGB Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister Disclosure obligation at the company register
§ 264 Abs. 1 HGB Aufstellungspflicht für Kapitalgesellschaften Obligation to prepare annual financial statements

Die englische Fassung muss auf diese deutschen Rechtsgrundlagen Bezug nehmen. Es ist üblich, die Paragraphen im englischen Text in ihrer deutschen Form zu belassen (z. B. “in accordance with Section 42a of the German Limited Liability Companies Act (GmbHG)”).

Achtung

Eine rein englische Übersetzung ohne Bezug auf die deutschen Gesetzesgrundlagen kann zu Rechtsunsicherheit führen. Verwenden Sie stets die korrekten Paragraphenbezeichnungen.

Pflichtinhalte eines englischen Beschlusses

Auch in englischer Sprache muss der Gesellschafterbeschluss alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen, die für einen deutschen Beschluss gelten. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können die Rechtswirksamkeit beeinträchtigen.

Formale Pflichtangaben

Firmenbezeichnung

Vollständige Firma der Gesellschaft (exact company name as registered)

Ort der Gesellschafterversammlung

Place of the shareholders’ meeting (oder: in writing / by circulation procedure)

Inhaltliche Bestandteile

  1. Feststellung des Jahresabschlusses: Approval/adoption of the annual financial statements (balance sheet and profit and loss account)
  2. Bilanzstichtag: Fiscal year ending 31 December 2025
  3. Ergebnisverwendung: Appropriation of profits (allocation to reserves, distribution to shareholders, profit carried forward)
  4. Entlastung der Geschäftsführung: Discharge of the managing directors (optional, aber häufig in einem Beschluss enthalten)
  5. Offenlegung: Authorization to file the annual financial statements with the company register

Hinweis

Die Reihenfolge der Bestandteile sollte der deutschen Standardstruktur folgen, um Missverständnisse zu vermeiden und die Vergleichbarkeit zu gewährleisten.

Musterformulierungen auf Englisch

Nachfolgend finden Sie praxiserprobte englische Formulierungen für die wichtigsten Bestandteile des Gesellschafterbeschlusses. Diese können als Grundlage für Ihre eigene Beschlussfassung dienen.

Überschrift und Einleitung

Englisch:Shareholders’ Resolution on the Approval of the Annual Financial Statements for the fiscal year ending 31 December 2025

Deutsch: “Gesellschafterbeschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025”

Beschlusstext (Resolution)

Englisch:

The shareholders of [Company Name], registered in the commercial register of [Local Court] under HRB [Number], hereby resolve as follows:

1. The annual financial statements for the fiscal year ending 31 December 2025, consisting of the balance sheet and the profit and loss account, as prepared by the managing directors, are hereby approved and adopted in accordance with Section 42a of the German Limited Liability Companies Act (GmbHG).

2. The net profit/loss for the fiscal year amounts to EUR [Amount]. The shareholders resolve to [allocate the profit to reserves / distribute the profit to the shareholders / carry forward the profit].

3. The managing directors are authorized to file the annual financial statements with the company register (Unternehmensregister) in accordance with Section 325 of the German Commercial Code (HGB).

Abschlussformel

This resolution was passed on [Date] by [unanimous vote / X% of the votes].

[Place], [Date]” “[Signatures of the managing directors]

Zweisprachige Beschlüsse (DE/EN)

In der Praxis hat sich bewährt, zweisprachige Beschlüsse zu erstellen – entweder als parallele Spalten in einem Dokument oder als separate Dokumente mit identischem Inhalt. Dies bietet maximale Rechtssicherheit und Transparenz.

Vorteile zweisprachiger Beschlüsse

  • Vermeidung von Übersetzungsfehlern und Missverständnissen
  • Direkter Vergleich zwischen deutscher und englischer Fassung möglich
  • Erfüllung der deutschen Formvorschriften und internationaler Transparenzanforderungen
  • Akzeptanz bei deutschen Behörden (z. B. Handelsregister, Finanzamt) und internationalen Stakeholdern
  • Einheitliche Dokumentation für alle Beteiligten

Varianten zweisprachiger Beschlüsse

Paralleldokument

  • Einfache Handhabung
  • Separate Verwendung möglich

Zweispaltig

  • Direkter Vergleich
  • Platzsparend

Fortlaufend

  • Übersichtlich
  • Geeignet für längere Texte

OnlineBilanz.de bietet die automatisierte Erstellung zweisprachiger Gesellschafterbeschlüsse mit juristisch geprüften Vorlagen, die sofort einsatzbereit sind.

„Bei zweisprachigen Beschlüssen sollte stets vermerkt werden, dass im Zweifel die deutsche Fassung maßgeblich ist. So sichern Sie sich rechtlich ab.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Typische Übersetzungsfehler vermeiden

Fehlerhafte Übersetzungen können zu rechtlichen Problemen führen. Bestimmte deutsche Rechtsbegriffe lassen sich nicht einfach wörtlich übersetzen, sondern erfordern eine präzise juristische Übertragung.

Häufige Fehlerquellen

Deutscher Begriff Falsche Übersetzung Korrekte Übersetzung
Feststellung des Jahresabschlusses Determination of annual accounts ✗ Approval / Adoption of annual financial statements ✓
Gesellschafterversammlung Company meeting ✗ Shareholders’ meeting ✓
Geschäftsführer Manager ✗ Managing director ✓
Bilanzstichtag Balance day ✗ Balance sheet date / Fiscal year end ✓
Offenlegung Publication ✗ Disclosure / Filing ✓
Handelsregister Trade register ✗ Commercial register ✓
Jahresüberschuss Annual surplus ✗ Net profit for the year ✓
Entlastung Relief ✗ Discharge / Formal approval ✓

Achtung

Verwenden Sie keine automatischen Online-Übersetzungstools für rechtlich relevante Dokumente. Nutzen Sie juristisch geprüfte Vorlagen oder ziehen Sie einen fachkundigen Übersetzer hinzu.

Besonderheiten bei Rechtsformen

  • GmbH: Limited Liability Company oder German GmbH (nicht: Ltd.)
  • UG (haftungsbeschränkt): Entrepreneurial Company (limited liability) oder German UG
  • AG: Stock Corporation oder German AG
  • KG: Limited Partnership

Es empfiehlt sich, die deutsche Rechtsformbezeichnung beizubehalten und nur in Klammern eine englische Erläuterung hinzuzufügen: “[Firma] GmbH (a German limited liability company)”.

Digitale Erstellung mit OnlineBilanz.de

OnlineBilanz.de bietet eine vollständig digitale, rechtssichere Lösung für die Erstellung von Gesellschafterbeschlüssen – auch in englischer Sprache. Sie sparen Zeit, vermeiden Fehler und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen.

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  • Automatisierte Vorlagen: Juristisch geprüfte deutsche und englische Musterformulierungen
  • Zweisprachige Ausgabe: Wahlweise separate oder kombinierte Dokumente
  • Individuelle Anpassung: Firma, Bilanzstichtag, Ergebnisverwendung etc. werden automatisch eingefügt
  • PDF-Export: Professionell formatierte Dokumente für Gesellschafter, Banken und Behörden
  • Offenlegungspaket: Direkte elektronische Übermittlung ans Unternehmensregister

Workflow: Von der Erstellung bis zur Offenlegung

  1. Jahresabschluss erstellen: Bilanz und GuV digital aufstellen (nach § 266, § 275 HGB)
  2. Beschluss generieren: Automatische Erstellung des Gesellschafterbeschlusses in DE und/oder EN
  3. Unterschriften einholen: Digitale oder physische Unterzeichnung durch Geschäftsführer/Gesellschafter
  4. Offenlegung vorbereiten: Zusammenstellung aller offenlegungspflichtigen Unterlagen (nach § 325 HGB)
  5. Elektronische Einreichung: Direkte Übermittlung ans Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag

Hinweis

Mit OnlineBilanz.de erfüllen Sie die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB (12 Monate) sicher und vermeiden Ordnungsgelder nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro).

Vorteile für internationale Gesellschaften

  • Professionelle englische Formulierungen für ausländische Gesellschafter
  • Rechtssichere Übersetzungen ohne fehleranfällige manuelle Arbeit
  • Zeitersparnis durch automatisierte Dokumentenerstellung
  • Einheitliche Formatierung und Corporate Design
  • Vollständige Revisionssicherheit und digitale Archivierung
  • Compliance mit deutschen und internationalen Anforderungen

„Gerade bei internationalen Gesellschafterstrukturen ist eine professionelle, rechtssichere Dokumentation unverzichtbar. OnlineBilanz.de liefert genau das – automatisiert, fehlerfrei und in zwei Sprachen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Ist ein englischer Gesellschafterbeschluss in Deutschland rechtsgültig?

Ja, ein englischer Gesellschafterbeschluss ist rechtsgültig, sofern er inhaltlich den Anforderungen des § 42a GmbHG entspricht und alle Pflichtangaben enthält. Es empfiehlt sich jedoch, zusätzlich eine deutsche Fassung zu erstellen oder eine zweisprachige Version zu verwenden, um bei Behörden und vor Gericht keine Rückfragen zu provozieren.

Welche englischen Begriffe sind für die Feststellung des Jahresabschlusses korrekt?

Die korrekten englischen Begriffe sind ‘Approval of the annual financial statements’ oder ‘Adoption of the annual financial statements’. Falsche Übersetzungen wie ‘Determination’ sollten vermieden werden, da sie nicht die rechtliche Bedeutung der deutschen Feststellung widerspiegeln.

Muss der englische Beschluss beim Unternehmensregister eingereicht werden?

Nein, beim Unternehmensregister wird nur die deutsche Fassung der offenlegungspflichtigen Unterlagen eingereicht (§ 325 HGB). Der englische Beschluss dient primär der internen Kommunikation und der Information ausländischer Gesellschafter oder Investoren. Eine zweisprachige Version kann zusätzlich archiviert werden.

Kann ich automatische Übersetzungstools für den Gesellschafterbeschluss verwenden?

Automatische Übersetzungstools sind für rechtlich relevante Dokumente nicht empfehlenswert, da sie häufig fehlerhafte oder unpassende Begriffe liefern. Verwenden Sie stattdessen juristisch geprüfte Vorlagen wie die von OnlineBilanz.de oder beauftragen Sie einen fachkundigen Rechtsübersetzer.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Impressum, Datenschutz. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

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    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater