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OnlineBilanzBlogFeststellung Englisch

Feststellung Jahresabschluss Englisch 2026: Übersetzung & Bedeutung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Feststellung des Jahresabschlusses korrekt ins Englische zu übersetzen, ist für international agierende Unternehmen entscheidend. Eine ungenaue Übersetzung kann zu Missverständnissen bei Investoren, Partnern und Tochtergesellschaften führen. Dieser Fachartikel erklärt die rechtssichere Übersetzung, wichtige Varianten und die praktische Anwendung im internationalen Geschäftsverkehr. Für einen umfassenden Überblick zur englischsprachigen Übersetzung und internationalen Anwendung des Jahresabschlusses siehe auch unseren Leitfaden.

SG
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Kurzantwort

Die Feststellung des Jahresabschlusses wird im Englischen korrekt mit “Approval of the annual financial statements” übersetzt. Dieser Begriff beschreibt den formalen Beschluss der Gesellschafter nach § 42a GmbHG, mit dem der Jahresabschluss verbindlich bestätigt wird. Alternative Übersetzungen wie “Adoption of financial statements” oder “Confirmation of annual accounts” sind kontextabhängig ebenfalls möglich.

Was bedeutet die Feststellung des Jahresabschlusses?

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist ein zentraler Schritt im Jahresabschlussverfahren von Kapitalgesellschaften. Sie bezeichnet den formalen Beschluss der Gesellschafter, mit dem der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss verbindlich bestätigt wird.

Nach § 42a GmbHG müssen die Gesellschafter einer GmbH den Jahresabschluss innerhalb bestimmter Fristen feststellen. Dabei wird der Abschluss geprüft, akzeptiert und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens bestätigt. Erst nach der Feststellung kann über die Ergebnisverwendung beschlossen werden.

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH

8 Monate

Feststellungsfrist mittelgroße GmbH

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

Die Feststellung ist rechtlich von der Aufstellung (durch die Geschäftsführung) und der Prüfung (durch den Abschlussprüfer) zu unterscheiden. Sie stellt den Abschluss des internen Verfahrens dar, bevor die Offenlegung beim Unternehmensregister erfolgt.

Hinweis

Für Kapitalgesellschaften ist die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafter ein zwingender Rechtsakt. Ohne ordnungsgemäße Feststellung kann keine wirksame Offenlegung beim Unternehmensregister erfolgen.

Die korrekte englische Übersetzung

Die international gebräuchlichste und fachlich präziseste Übersetzung für die Feststellung des Jahresabschlusses lautet: Approval of the annual financial statements.

Diese Formulierung wird im internationalen Geschäftsverkehr am häufigsten verwendet und entspricht der deutschen Rechtsterminologie am besten. Der Begriff “Approval” beschreibt genau das, was im deutschen Recht mit “Feststellung” gemeint ist: eine formelle Zustimmung nach vorheriger Prüfung durch die zuständigen Entscheidungsträger.

„Bei der Übersetzung handelsrechtlicher Begriffe geht es nicht nur um sprachliche Korrektheit, sondern um die präzise Wiedergabe rechtlicher Konzepte. ‘Approval’ trifft den Charakter der Feststellung als Zustimmungsakt am besten.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Warum diese Übersetzung korrekt ist

  • Der Begriff beschreibt einen formalen Zustimmungsakt durch ein Gremium (Gesellschafterversammlung)
  • “Approval” impliziert eine vorherige Prüfung und bewusste Bestätigung
  • Die Formulierung ist in internationalen Standards wie IFRS und UK GAAP etabliert
  • Sie vermeidet Verwechslungen mit anderen Verfahrensschritten wie Aufstellung oder Prüfung

In offiziellen Dokumenten, Gesellschafterbeschlüssen und internationalen Berichten sollte bevorzugt diese Standardformulierung verwendet werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

Alternative englische Formulierungen und ihre Bedeutung

Je nach Kontext und regionalem Sprachgebrauch existieren weitere englische Begriffe für die Feststellung des Jahresabschlusses. Die Wahl der richtigen Variante hängt von Zielgruppe, Rechtssystem und Dokumententyp ab.

Deutsche Bezeichnung Englische Übersetzung Verwendungskontext
Feststellung Jahresabschluss Approval of annual financial statements International standard, empfohlen für alle Kontexte
Feststellung des Abschlusses Adoption of financial statements Britisches Englisch, UK Companies Act
Feststellung JA Confirmation of annual accounts Informelle Kommunikation, E-Mails
Beschluss über Feststellung Resolution approving financial statements Protokolle, Gesellschafterbeschlüsse
Festgestellter Jahresabschluss Approved financial statements Status-Beschreibung nach Feststellung

Adoption vs. Approval: Der feine Unterschied

Approval

Beschreibt den Akt der Zustimmung und Genehmigung. Betont den Prüfungs- und Bewilligungscharakter. Im amerikanischen und internationalen Kontext bevorzugt.

Adoption

Beschreibt die formelle Annahme und Übernahme. Im britischen Gesellschaftsrecht gebräuchlich (UK Companies Act 2006). Betont die verbindliche Übernahme durch die Gesellschafter.

Beide Begriffe sind fachlich korrekt. In der Praxis hat sich “Approval” als internationaler Standard durchgesetzt, während “Adoption” vor allem im britischen Rechtsraum verwendet wird.

Achtung

Vermeiden Sie den Begriff “Determination of financial statements”. “Determination” bedeutet im Englischen “Festlegung” oder “Ermittlung” und beschreibt nicht den Charakter eines Beschlussaktes durch die Gesellschafter.

Rechtlicher Kontext im deutschen Handelsrecht

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist im deutschen Handels- und Gesellschaftsrecht klar geregelt. Für GmbHs gelten die Vorschriften des § 42a GmbHG, ergänzt durch die allgemeinen handelsrechtlichen Bestimmungen.

Gesetzliche Grundlagen

  • § 42a GmbHG: Regelt die Feststellungsfristen für kleine (11 Monate), mittelgroße und große GmbHs (jeweils 8 Monate nach Bilanzstichtag)
  • § 264 Abs. 1 HGB: Verpflichtet die gesetzlichen Vertreter zur Aufstellung des Jahresabschlusses
  • § 316 HGB: Definiert die Prüfungspflicht für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften
  • § 325 HGB: Regelt die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag

Bei englischsprachigen Übersetzungen dieser Normen ist es wichtig, die deutschen Paragraphenverweise beizubehalten und die englische Übersetzung als Erläuterung hinzuzufügen. Eine typische Formulierung wäre: “pursuant to Section 42a GmbHG (German Limited Liability Companies Act)”.

Hinweis

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 muss eine kleine GmbH den Jahresabschluss bis spätestens 30.11.2026 feststellen. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss bis 31.12.2026 erfolgen.

Verfahrensschritte im Überblick

  1. Aufstellung (Preparation): Die Geschäftsführung erstellt den Jahresabschluss gemäß § 264 HGB
  2. Prüfung (Audit): Bei prüfungspflichtigen Gesellschaften erfolgt die Prüfung nach § 316 HGB
  3. Feststellung (Approval): Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss fest nach § 42a GmbHG
  4. Offenlegung (Disclosure): Der festgestellte Jahresabschluss wird beim Unternehmensregister offengelegt nach § 325 HGB

Abgrenzung zur Prüfung und Aufstellung

In der internationalen Kommunikation werden häufig drei verschiedene Schritte des Jahresabschlussverfahrens verwechselt: Aufstellung, Prüfung und Feststellung. Jeder dieser Schritte hat eine eigene englische Bezeichnung und rechtliche Bedeutung.

Deutscher Begriff Englische Übersetzung Verantwortlich Rechtsgrundlage
Aufstellung Preparation / Compilation Geschäftsführung § 264 Abs. 1 HGB
Prüfung Audit / Examination Abschlussprüfer § 316 HGB
Feststellung Approval / Adoption Gesellschafterversammlung § 42a GmbHG
Offenlegung Disclosure / Publication Geschäftsführung § 325 HGB

Preparation vs. Approval: Der Unterschied in der Verantwortung

Die Preparation (Aufstellung) ist die Verantwortung der Geschäftsführung. Sie erstellt den Jahresabschluss gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften. Die Approval (Feststellung) hingegen ist der Beschlussakt der Gesellschafter, durch den der aufgestellte Abschluss verbindlich wird.

In englischsprachigen Dokumenten sollte diese Unterscheidung klar erkennbar sein. Eine typische Formulierung: “The management has prepared the annual financial statements. The shareholders’ meeting approved the financial statements on [Datum].”

Audit vs. Approval: Prüfung ist nicht Feststellung

Der Audit (Prüfung) ist ein unabhängiger Prüfungsvorgang durch einen Wirtschaftsprüfer nach § 316 HGB. Die Prüfung erfolgt vor der Feststellung und dient der Gesellschafterversammlung als Entscheidungsgrundlage. Die Feststellung selbst ist jedoch ein eigenständiger Rechtsakt.

Preparation

Aufstellung durch Geschäftsführung nach § 264 HGB. Erstellt Bilanz, GuV und Anhang.

Audit

Prüfung durch Wirtschaftsprüfer nach § 316 HGB. Nur bei mittelgroßen/großen Gesellschaften.

Approval

Feststellung durch Gesellschafterversammlung nach § 42a GmbHG. Verbindlicher Beschlussakt.

Internationale Anwendung und Dokumentation

In der Praxis benötigen Unternehmen die korrekte englische Übersetzung der Feststellung in verschiedenen Situationen. Die richtige Terminologie ist entscheidend für die Rechtssicherheit und Verständlichkeit.

Typische Anwendungsfälle

  • Gesellschafterbeschlüsse für internationale Gesellschafter
  • Konzernberichterstattung an ausländische Muttergesellschaften
  • Informationspflichten gegenüber internationalen Investoren
  • Kreditunterlagen für ausländische Banken
  • Due-Diligence-Prozesse bei M&A-Transaktionen
  • Korrespondenz mit internationalen Wirtschaftsprüfern
  • Übersetzung von Handelsregisterauszügen und Offenlegungsunterlagen

Formulierungen in offiziellen Dokumenten

In Gesellschafterbeschlüssen sollte die Feststellung formal dokumentiert werden. Eine rechtssichere englische Formulierung könnte lauten: “The shareholders’ meeting hereby approves the annual financial statements for the fiscal year ending December 31, 2025, as prepared by the management.”

Für Protokolle eignet sich: “Resolution: The annual financial statements comprising balance sheet, profit and loss statement, and notes for the fiscal year 2025 were approved by the shareholders’ meeting on [Datum] in accordance with Section 42a GmbHG.”

„Bei der Übersetzung von Gesellschafterbeschlüssen empfehle ich, sowohl die deutsche Originalformulierung als auch die englische Übersetzung zu dokumentieren. Dies verhindert Auslegungsstreitigkeiten und sichert die Rechtswirksamkeit.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Besonderheiten bei Konzernabschlüssen

Bei Konzernabschlüssen nach § 290 HGB wird häufig der Begriff “Consolidated financial statements” verwendet. Die Feststellung erfolgt dann für den gesamten Konzernabschluss: “Approval of the consolidated financial statements”.

Typische Fehler bei der Übersetzung vermeiden

In der Praxis werden bei der englischen Übersetzung der Feststellung häufig Fehler gemacht, die zu Missverständnissen oder rechtlichen Unklarheiten führen können. Die folgenden Fehler sollten vermieden werden.

Häufige Übersetzungsfehler

Falsche Übersetzung Problem Richtige Formulierung
Determination of financial statements “Determination” bedeutet Festlegung/Ermittlung, nicht Beschluss Approval of financial statements
Establishment of annual accounts “Establishment” meint die Aufstellung, nicht die Feststellung Approval of annual financial statements
Fixation of balance sheet “Fixation” ist nicht gebräuchlich und unklar Approval of the balance sheet
Finalization of accounts Beschreibt nur den Abschluss, nicht den Rechtsakt Approval of financial statements
Validation of financial statements “Validation” meint technische Prüfung, nicht Beschluss Approval of financial statements

Achtung

Die wörtliche Übersetzung “Determination” ist ein besonders häufiger Fehler. Im Englischen hat “determine” eine andere Bedeutung als das deutsche “feststellen” und beschreibt nicht den Charakter eines Gesellschafterbeschlusses.

Verwechslung mit anderen Begriffen

  • Approval vs. Preparation: Viele verwechseln die Feststellung (Approval) mit der Aufstellung (Preparation) durch die Geschäftsführung
  • Approval vs. Certification: Certification beschreibt die Bestätigung durch den Prüfer, nicht den Gesellschafterbeschluss
  • Approval vs. Filing: Filing bezeichnet die Offenlegung beim Unternehmensregister, nicht die Feststellung
  • Annual accounts vs. Financial statements: Beide Begriffe sind akzeptabel, wobei “financial statements” internationaler ist

Kontextfehler bei der Verwendung

Ein weiterer häufiger Fehler ist die Verwendung korrekter Begriffe im falschen Kontext. “The management approved the financial statements” ist falsch, da nur die Gesellschafterversammlung feststellen kann. Korrekt: “The management prepared the financial statements, which were subsequently approved by the shareholders’ meeting.”

Hinweis

Bei Unsicherheiten sollten Sie die Begriffe konsistent verwenden: Preparation für Aufstellung, Audit für Prüfung, Approval für Feststellung. Diese Dreiteilung ist international etabliert und vermeidet Missverständnisse.

Praxisbeispiele und Musterdokumente

Die folgenden Beispiele zeigen, wie die Feststellung des Jahresabschlusses in typischen Geschäftsdokumenten korrekt auf Englisch formuliert wird. Diese Muster können als Vorlage für eigene Dokumente dienen.

Beispiel 1: Gesellschafterbeschluss

Hinweis

Resolution of the Shareholders’ Meeting The shareholders’ meeting of [Firmenname] GmbH, held on March 15, 2026, resolved the following: 1. The annual financial statements (balance sheet, profit and loss statement, and notes) for the fiscal year ending December 31, 2025, as prepared by the management, are hereby approved in accordance with Section 42a of the German Limited Liability Companies Act (GmbHG). 2. The profit of EUR [Betrag] shall be distributed as follows: […]

Beispiel 2: Informationsschreiben an Investoren

Hinweis

Dear Investors, We are pleased to inform you that the shareholders’ meeting of our company approved the annual financial statements for the fiscal year 2025 on March 15, 2026. The approved financial statements show a net profit of EUR [Betrag]. The financial statements have been audited by [Prüfer] and received an unqualified audit opinion. The disclosure to the German Company Register (Unternehmensregister) will be completed by December 31, 2026.

Beispiel 3: Konzernberichterstattung

Für die Berichterstattung an eine ausländische Muttergesellschaft eignet sich folgende Formulierung: “The local management prepared the statutory financial statements in accordance with German GAAP (HGB). Following the statutory audit, the shareholders approved the financial statements on [Datum]. The approved financial statements are attached.”

Beispiel 4: Due Diligence Dokumentation

In Due-Diligence-Prozessen sollte der Status des Jahresabschlusses klar dokumentiert werden: “The annual financial statements for 2023, 2024, and 2025 have been approved by the shareholders’ meeting and disclosed to the Company Register. Copies of the approved financial statements and shareholders’ resolutions are provided in the data room.”

Wichtige Zusatzinformationen in englischen Dokumenten

  • Datum der Gesellschafterversammlung (Date of shareholders’ meeting)
  • Verweis auf § 42a GmbHG (Reference to Section 42a GmbHG)
  • Bilanzstichtag (Balance sheet date / Reporting date)
  • Status der Prüfung, falls zutreffend (Audit status: audited/unaudited)
  • Offenlegungsstatus (Disclosure status at Company Register)
  • Verwendung des Bilanzergebnisses (Appropriation of profit)

„In internationalen Dokumenten empfehle ich, den deutschen Rechtsrahmen transparent zu machen. Verweise auf HGB und GmbHG mit kurzer englischer Erläuterung schaffen Klarheit und Rechtssicherheit für ausländische Partner.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Wie lautet die korrekte englische Übersetzung für Feststellung Jahresabschluss?

Die korrekte und international gebräuchlichste Übersetzung lautet “Approval of the annual financial statements”. Diese Formulierung beschreibt präzise den formalen Beschlussakt der Gesellschafterversammlung nach § 42a GmbHG. Alternative Formulierungen wie “Adoption of financial statements” sind im britischen Kontext ebenfalls gebräuchlich, wobei “Approval” als internationaler Standard gilt.

Was ist der Unterschied zwischen Approval und Adoption bei der Feststellung?

“Approval” betont den Charakter der Zustimmung und Genehmigung und ist im amerikanischen und internationalen Kontext Standard. “Adoption” beschreibt die formelle Annahme und wird vor allem im britischen Gesellschaftsrecht (UK Companies Act 2006) verwendet. Beide Begriffe sind fachlich korrekt und beschreiben denselben Rechtsakt. In der Praxis hat sich “Approval” als bevorzugte internationale Formulierung durchgesetzt.

Warum ist die richtige Übersetzung der Feststellung wichtig?

Eine korrekte Übersetzung ist entscheidend, um Missverständnisse bei internationalen Partnern, Investoren oder Konzerngesellschaften zu vermeiden. Falsche Begriffe wie “Determination” oder “Establishment” beschreiben rechtlich andere Vorgänge und können zu Unklarheiten bei der Dokumentation führen. Besonders in Due-Diligence-Prozessen, bei Kreditverhandlungen und in Konzernberichten ist die präzise Terminologie rechtlich und wirtschaftlich relevant.

Wie unterscheidet sich die Feststellung von der Aufstellung und Prüfung auf Englisch?

Die Aufstellung durch die Geschäftsführung heißt “Preparation” oder “Compilation” (§ 264 HGB), die Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer heißt “Audit” oder “Examination” (§ 316 HGB) und die Feststellung durch die Gesellschafter heißt “Approval” oder “Adoption” (§ 42a GmbHG). Diese drei Schritte haben unterschiedliche Verantwortliche und rechtliche Bedeutungen und sollten in englischen Dokumenten klar voneinander getrennt werden.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
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Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
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So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater