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OnlineBilanzBlogJahresabschluss English

Jahresabschluss English: Übersetzung & internationale Anwendung 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Wie lautet die korrekte englische Übersetzung von Jahresabschluss? Eine umfassende Darstellung der Übersetzung und internationalen Anwendung erläutert alle relevanten Begriffe, zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen deutscher und internationaler Rechnungslegung und gibt konkrete Hinweise zur professionellen Kommunikation mit ausländischen Geschäftspartnern, Banken und Investoren.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die korrekte englische Übersetzung für Jahresabschluss lautet „Financial Statements”. Je nach Kontext werden auch die Begriffe „Annual Financial Statements”, „Annual Accounts” (UK) oder „Year-End Financial Report” verwendet. Wichtig ist, die Unterschiede zwischen HGB und IFRS zu kennen und die englische Terminologie kontextgerecht anzuwenden.

Warum die englische Übersetzung des Jahresabschlusses wichtig ist

Immer mehr deutsche Kapitalgesellschaften – GmbH, UG und AG – stehen vor der Herausforderung, ihre Geschäftszahlen international zu kommunizieren. Spätestens wenn ausländische Investoren, internationale Banken oder Geschäftspartner aus anderen Ländern involviert sind, wird die Frage nach der korrekten englischen Bezeichnung für den Jahresabschluss konkret.

Die Herausforderung besteht nicht nur in der reinen Übersetzung von Begriffen, sondern vor allem im unterschiedlichen Aufbau und der unterschiedlichen Terminologie zwischen deutscher HGB-Rechnungslegung und internationalen Standards wie IFRS oder US-GAAP. Wer Begriffe falsch verwendet oder Dokumente ungenau bezeichnet, riskiert Missverständnisse und Rückfragen.

Hinweis

Die korrekte Übersetzung und Anwendung englischer Fachbegriffe ist nicht nur eine Frage der Höflichkeit, sondern kann bei internationalen Finanzierungen, Due-Diligence-Prüfungen oder Investorengesprächen über Erfolg oder Misserfolg entscheiden.

Dieser Artikel erklärt systematisch, welche englischen Begriffe korrekt sind, welche Unterschiede zwischen nationalen und internationalen Rechnungslegungssystemen bestehen und wie Sie Ihren Jahresabschluss so aufbereiten, dass er international verständlich und professionell wirkt.

Die korrekte englische Übersetzung von Jahresabschluss

Im deutschen Handelsrecht bezeichnet der Jahresabschluss gemäß § 242 HGB die Gesamtheit von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Bei Kapitalgesellschaften nach § 264 HGB gehört zusätzlich der Anhang dazu. Im englischen Sprachraum gibt es keinen Begriff, der exakt dieser Definition entspricht.

Financial Statements als Hauptübersetzung

Die international am weitesten verbreitete und korrekteste Übersetzung lautet Financial Statements. Dieser Begriff beschreibt die Gesamtheit aller wesentlichen Abschlussdokumente eines Unternehmens und entspricht damit am ehesten dem deutschen Jahresabschluss. Financial Statements umfassen im internationalen Kontext alle relevanten Finanzberichte, die die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens darstellen.

Weitere gebräuchliche englische Begriffe

  • Annual Financial Statements – betont den Jahresbezug und ist besonders präzise
  • Annual Accounts – häufig in Großbritannien und im Commonwealth verwendet
  • Year-End Financial Report – legt den Fokus auf den Abschlusszeitpunkt
  • Financial Reporting Package – wird oft in internationalen Unternehmensgruppen genutzt
  • Statutory Accounts – bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussunterlagen (UK)

„Die Wahl des richtigen Begriffs hängt vom Kontext ab. Für allgemeine Zwecke empfehle ich Financial Statements, bei britischen Partnern Annual Accounts und bei konzerninternen Meldungen das Financial Reporting Package.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wichtig ist, dass Sie den gewählten Begriff konsequent verwenden und bei Unsicherheit lieber einmal mehr erklären, welche Dokumente konkret gemeint sind. Eine kurze Erläuterung in der Einleitung eines englischsprachigen Dokuments schafft Klarheit und verhindert Missverständnisse.

Bestandteile des Jahresabschlusses auf Englisch

Nach § 264 Abs. 1 HGB besteht der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang. Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften kommt nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB der Lagebericht hinzu. Im englischen Sprachraum werden diese Bestandteile mit spezifischen Begriffen bezeichnet.

Deutscher Begriff Englische Übersetzung Erläuterung
Bilanz Balance Sheet Vermögens- und Kapitalübersicht
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Income Statement / Profit and Loss Statement (P&L) US: Income Statement, UK: P&L
Anhang Notes to the Financial Statements Erläuterungen und Zusatzangaben
Lagebericht Management Report Pflicht für mittelgroße/große Gesellschaften
Kapitalflussrechnung Cash Flow Statement Bei IFRS verpflichtend
Eigenkapitalveränderungsrechnung Statement of Changes in Equity Bei IFRS verpflichtend

Die Begriffe Income Statement und Profit and Loss Statement (P&L) werden häufig synonym verwendet, wobei Income Statement im US-amerikanischen Raum dominiert und P&L im britischen Sprachraum verbreiteter ist. Beide Begriffe sind korrekt und international verständlich.

Besonderheiten bei internationalen Standards

Nach IFRS gehören zur vollständigen Darstellung der Financial Statements zusätzlich das Statement of Cash Flows (Kapitalflussrechnung) und das Statement of Changes in Equity (Eigenkapitalveränderungsrechnung). Diese sind nach HGB nur für bestimmte Gesellschaften verpflichtend, während sie nach IFRS zum Standardumfang gehören.

Hinweis

Wenn Sie einen HGB-Jahresabschluss ins Englische übersetzen, sollten Sie explizit angeben, dass es sich um German GAAP bzw. HGB handelt, um Verwechslungen mit IFRS-Abschlüssen zu vermeiden.

Unterschiede zwischen HGB und internationalen Standards

Die deutsche Rechnungslegung nach HGB unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von internationalen Standards wie IFRS (International Financial Reporting Standards) oder US-GAAP. Diese Unterschiede betreffen nicht nur die Terminologie, sondern auch Aufbau, Bewertung und Umfang der Abschlussunterlagen.

Grundlegende Unterschiede in der Zielsetzung

HGB-Rechnungslegung

  • Vorsichtsprinzip dominant
  • Anschaffungskostenprinzip
  • Maßgeblichkeitsprinzip (Steuer)
  • Gläubigerschutz

IFRS-Rechnungslegung

  • Fair Value-Bewertung
  • Informationsfunktion
  • Kapitalmarktorientierung
  • Decision Usefulness

Konkrete Unterschiede in der Darstellung

  • Bilanzgliederung: Nach § 266 HGB ist die Gliederung gesetzlich vorgeschrieben, IFRS erlaubt mehr Flexibilität
  • GuV-Gliederung: HGB kennt Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren (§ 275 HGB), IFRS bevorzugt das Umsatzkostenverfahren
  • Bewertung: HGB verwendet primär Anschaffungskosten, IFRS erlaubt Fair Value-Bewertung
  • Umfang: IFRS erfordert zusätzlich Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung

Achtung

Eine reine wörtliche Übersetzung eines HGB-Jahresabschlusses ins Englische führt nicht zu einem IFRS-konformen Abschluss. Es handelt sich um unterschiedliche Rechnungslegungssysteme mit verschiedenen Anforderungen.

Wenn internationale Partner einen Jahresabschluss nach IFRS erwarten, reicht eine einfache Übersetzung des HGB-Abschlusses nicht aus. In diesem Fall muss ein separater Abschluss nach IFRS-Regeln erstellt werden, was erheblichen zusätzlichen Aufwand bedeutet.

Was internationale Partner vom Jahresabschluss erwarten

Ausländische Banken, Investoren und Geschäftspartner haben oft spezifische Erwartungen an die Aufbereitung und Darstellung von Finanzdaten. Diese Erwartungen unterscheiden sich teilweise erheblich von deutschen Standards und sollten bei der Übersetzung und Aufbereitung berücksichtigt werden.

Typische Anforderungen internationaler Stakeholder

  • Vollständige Financial Statements (Balance Sheet, Income Statement, Notes)
  • Angabe des Rechnungslegungsstandards (HGB, IFRS, US-GAAP)
  • Bestätigungsvermerk (Audit Opinion) eines Wirtschaftsprüfers
  • Management Report bzw. Management Discussion & Analysis (MD&A)
  • Cash Flow Statement (auch wenn nach HGB nicht verpflichtend)
  • Mehrjahresvergleich (mindestens zwei Jahre)
  • Englischsprachige Erläuterungen zu deutschen Besonderheiten

Besondere Anforderungen nach Stakeholder-Typ

Internationale Banken

  • Covenant-Kennzahlen
  • Detaillierte Schuldenstruktur
  • Working Capital-Analyse
  • Cash Flow Statement
  • Sicherheitenverzeichnis

Investoren & VC

  • EBITDA-Darstellung
  • Umsatzaufgliederung
  • Kundenstruktur
  • Wachstumskennzahlen
  • Zukunftsprognosen

Geschäftspartner

  • Bonitätskennzahlen
  • Eigenkapitalquote
  • Liquiditätskennzahlen
  • Gewinnentwicklung
  • Unternehmensgröße

„Internationale Partner erwarten häufig eine Darstellung nach IFRS oder zumindest eine Überleitung der wichtigsten Kennzahlen. Eine reine Übersetzung des HGB-Abschlusses reicht oft nicht aus, um deren Informationsbedarf zu decken.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Klären Sie bereits im Vorfeld, welche konkreten Dokumente und Informationen von Ihren internationalen Partnern erwartet werden. So vermeiden Sie unnötige Rückfragen und können die Unterlagen zielgerichtet aufbereiten.

Praktische Hinweise zur professionellen Übersetzung

Die Übersetzung eines Jahresabschlusses ist keine rein sprachliche Aufgabe, sondern erfordert fundiertes Fachwissen im Rechnungswesen. Fehlerhafte Übersetzungen können zu erheblichen Missverständnissen führen und das Vertrauen internationaler Partner beschädigen.

Qualifikation des Übersetzers

Eine Übersetzung sollte niemals von einem reinen Sprachdienstleister ohne Rechnungswesenskenntnisse durchgeführt werden. Ideal ist die Kombination aus Fachkenntnissen im deutschen und internationalen Rechnungswesen sowie sehr guten Englischkenntnissen. Viele Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bieten spezialisierte Übersetzungsdienstleistungen an.

Wichtige Begriffe und deren korrekte Übersetzung

Deutscher Fachbegriff Korrekte englische Übersetzung Häufiger Fehler
Anlagevermögen Non-current assets / Fixed assets Long-term assets
Umlaufvermögen Current assets Floating assets
Rückstellungen Provisions Reserves (falscher Begriff)
Eigenkapital Equity / Shareholders’ equity Own capital
Verbindlichkeiten Liabilities Debts (zu unspezifisch)
Forderungen Receivables / Accounts receivable Claims
Jahresüberschuss Net profit / Net income Annual surplus

Achtung

Besondere Vorsicht bei False Friends: Der deutsche Begriff ‘Bilanz’ bedeutet nicht ‘Balance’, sondern ‘Balance Sheet’. ‘Reserves’ sind im Englischen keine Rückstellungen, sondern Rücklagen (Eigenkapital).

Formatierung und Darstellung

  • Währungsangaben in Euro (EUR) oder bei Bedarf zusätzlich in USD
  • Beträge in Tausend Euro (TEUR) oder Millionen Euro (MEUR) mit Kennzeichnung
  • Datumsformat: Im internationalen Kontext DD/MM/YYYY oder YYYY-MM-DD (ISO)
  • Dezimaltrennzeichen: Im Englischen Punkt statt Komma (1,234.56 statt 1.234,56)
  • Negative Werte in Klammern oder mit Minuszeichen kennzeichnen

Hinweis

Fügen Sie eine kurze Erläuterung hinzu, dass der Abschluss nach deutschem Handelsrecht (German Commercial Code – HGB) erstellt wurde. Dies vermeidet Verwechslungen mit IFRS-Abschlüssen.

Häufige Fehler bei der englischen Kommunikation vermeiden

In der Praxis treten immer wieder typische Fehler auf, die die Qualität und Verständlichkeit englischsprachiger Jahresabschlüsse beeinträchtigen. Diese Fehler lassen sich mit entsprechender Sorgfalt vermeiden.

Die häufigsten Übersetzungsfehler

  • Wörtliche Übersetzung: Deutsche Fachbegriffe werden Wort für Wort übersetzt, ohne die etablierte englische Fachterminologie zu verwenden
  • Vermischung von UK und US-Begriffen: Inkonsistente Verwendung von britischen und amerikanischen Begriffen im selben Dokument
  • Fehlende Kontextinformationen: Keine Angabe des Rechnungslegungsstandards oder der gesetzlichen Grundlagen
  • Falsche Kennzahlenbezeichnungen: EBIT, EBITDA oder andere Kennzahlen werden nicht korrekt berechnet oder bezeichnet
  • Unvollständige Notes: Der Anhang wird nicht vollständig übersetzt oder wichtige Erläuterungen werden weggelassen

Organisatorische Fehler

Neben sprachlichen Fehlern gibt es auch organisatorische Probleme, die häufig auftreten. Dazu gehört die fehlende Abstimmung zwischen Übersetzern und Buchhaltern, unklare Verantwortlichkeiten für die Qualitätssicherung oder zu kurze Zeitfenster für eine sorgfältige Übersetzung.

  • Ausreichend Zeit für Übersetzung und Review einplanen
  • Fachliche Prüfung durch Rechnungswesen-Experten sicherstellen
  • Konsistente Verwendung von Begriffen durch Terminologie-Glossar
  • Vier-Augen-Prinzip bei Kennzahlen und Beträgen anwenden
  • Vergleich mit Vorjahresübersetzungen zur Konsistenzprüfung

„Ein gut gepflegtes unternehmensinternes Glossar mit den wichtigsten Fachbegriffen in Deutsch und Englisch spart nicht nur Zeit, sondern sorgt auch für Kontinuität in der Kommunikation mit internationalen Partnern.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Besonders kritisch sind Fehler bei Zahlenangaben. Durch unterschiedliche Dezimaltrennzeichen und Tausendertrennzeichen kann es schnell zu Verwechslungen kommen. Eine systematische Prüfung aller numerischen Werte ist daher unerlässlich.

Rechtsgrundlagen und Offenlegung bei internationaler Kommunikation

Auch wenn Sie Ihren Jahresabschluss ins Englische übersetzen und international kommunizieren, bleiben die deutschen Offenlegungspflichten nach § 325 HGB vollumfänglich bestehen. Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, in Kraft seit 01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister.

Offenlegungspflichten nach deutschem Recht

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) ihren Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist also am 31.12.2026. Die Offenlegung erfolgt elektronisch über das Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH

8 Monate

Feststellungsfrist mittelgroße/große GmbH

Sprache der Offenlegung

Die Offenlegung beim Unternehmensregister erfolgt grundsätzlich in deutscher Sprache. Eine englischsprachige Version kann zusätzlich eingereicht werden, ersetzt aber nicht die deutsche Pflichtveröffentlichung. Die rechtlich verbindliche Fassung bleibt die deutsche Version nach HGB.

Achtung

Bei Nichtbeachtung der Offenlegungspflicht nach § 325 HGB droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Offenlegung muss beim Unternehmensregister erfolgen – nicht beim Bundesanzeiger.

Größenklassen nach § 267 HGB

Die Größenklasse Ihrer Kapitalgesellschaft bestimmt den Umfang der Offenlegungspflichten. Nach § 267 HGB gelten folgende Schwellenwerte (zwei von drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden):

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 326 HGB eine verkürzte Bilanz offenlegen. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht vorlegen. Große Kapitalgesellschaften unterliegen zudem der Pflichtprüfung nach § 316 HGB.

Hinweis

Die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung muss nach § 42a GmbHG innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) nach dem Bilanzstichtag erfolgen.

Häufig gestellte Fragen

Wie lautet die korrekte englische Übersetzung für Jahresabschluss?

Die korrekte und international am weitesten verbreitete Übersetzung lautet Financial Statements. Je nach Kontext sind auch die Begriffe Annual Financial Statements, Annual Accounts (vor allem in Großbritannien) oder Year-End Financial Report gebräuchlich. Financial Statements ist jedoch die universellste und sicherste Wahl für die internationale Kommunikation.

Welche Bestandteile gehören zu den englischen Financial Statements?

Die englischen Financial Statements umfassen mindestens die Balance Sheet (Bilanz), das Income Statement oder Profit and Loss Statement (GuV) sowie die Notes to the Financial Statements (Anhang). Nach internationalen Standards wie IFRS gehören zusätzlich das Cash Flow Statement (Kapitalflussrechnung) und das Statement of Changes in Equity (Eigenkapitalveränderungsrechnung) dazu. Der Management Report entspricht dem deutschen Lagebericht.

Reicht eine Übersetzung des HGB-Jahresabschlusses für internationale Partner aus?

Das hängt vom konkreten Informationsbedarf ab. Eine professionelle Übersetzung des HGB-Abschlusses ist häufig ausreichend, wenn klar kommuniziert wird, dass es sich um einen Abschluss nach German GAAP (HGB) handelt. Wenn Partner jedoch explizit einen IFRS-Abschluss erwarten, reicht eine Übersetzung nicht aus – in diesem Fall muss ein separater Abschluss nach IFRS-Regeln erstellt werden.

Muss der Jahresabschluss auf Englisch beim Unternehmensregister eingereicht werden?

Nein. Die Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB erfolgt grundsätzlich in deutscher Sprache. Eine englischsprachige Version kann zusätzlich eingereicht werden, ersetzt aber nicht die deutsche Pflichtveröffentlichung. Die rechtlich verbindliche Fassung bleibt die deutsche Version nach HGB. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
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Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
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Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
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+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater