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18.10.25
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Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
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14:05 · Fabian
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Fabian Klement
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Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
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Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
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Sachanlagen218.400 €
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Bank & Kasse96.650 €
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
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Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
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offengelegt
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Datum

Lesedauer

11–16 Minuten

OnlineBilanzBlogSteuererklärungen 2023 Frist

Steuererklärungen 2023 Frist Steuerberater 2026 – Ihr Leitfaden

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Für Steuererklärungen 2023 gelten auch im Jahr 2026 klare Abgabefristen: 31. Juli 2024 für Selbstabgeber, 28. Februar 2025 bei steuerlicher Beratung – bzw. verlängert bis 28. Februar 2027, wenn der Steuerberater rechtzeitig Fristverlängerung beantragt. Wir erklären, welche Steuererklärungen GmbH und UG für 2023 erstellen müssen, wie Jahresabschluss und Steuererklärung zusammenhängen und welche Sanktionen bei verspäteter Abgabe drohen. Weitere Details zu den Fristen für Selbständige mit Steuerberater sowie zu den entsprechenden Regelungen für die Steuererklärung 2025 Frist mit Steuerberater finden Sie in den verlinkten Beiträgen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Steuererklärungen für das Wirtschaftsjahr 2023 müssen GmbH und UG grundsätzlich bis zum 31. Juli 2024 einreichen. Bei steuerlicher Beratung verlängert sich die Frist auf den 28. Februar 2025, bei rechtzeitiger Fristverlängerung sogar bis 28. Februar 2027. Grundlage hierfür ist der handelsrechtliche Jahresabschluss, dessen Frist zur Aufstellung nach § 264 Abs. 1 HGB für Kapitalgesellschaften beachtet werden muss. Zu den Pflichtabgaben zählen Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung sowie ggf. Feststellungserklärungen. Verspätete Abgabe führt zu Verspätungszuschlägen und Zwangsgeldern.

Steuererklärungen 2023: Welche Fristen gelten im Jahr 2026?

Für Geschäftsführer von GmbH und UG ist die korrekte Einhaltung der Abgabefristen für Steuererklärungen 2023 essenziell. Nach § 149 Abs. 2 AO endet die reguläre Abgabefrist für Steuererklärungen am 31. Juli des Folgejahres – für das Wirtschaftsjahr 2023 also am 31.07.2024. Diese Frist ist jedoch bereits verstrichen. Im Jahr 2026 sind wir nun in einer Situation, in der nachträgliche Abgaben oder verlängerte Fristen relevant werden. Neben der Steuererklärung müssen GmbH-Geschäftsführer auch die Jahresabschluss-Fristen für GmbHs in Deutschland im Blick behalten, da beide Pflichten eng miteinander verknüpft sind.

Wer seine Steuererklärungen durch einen Steuerberater erstellen lässt, profitiert von der gesetzlich verlängerten Frist gemäß § 149 Abs. 3 AO. Für Steuererklärungen 2023 wurde die Abgabefrist bei steuerlicher Beratung bis zum 28. Februar 2025 verlängert. Detaillierte Informationen zur Steuer 2023 Frist Steuerberater zeigen, dass auch diese Frist Stand 2026 abgelaufen ist. Verspätete Abgaben können Verspätungszuschläge nach § 152 AO sowie Zwangsgelder nach sich ziehen.

Praxis-Hinweis: Verlängerungsanträge

Liegt ein triftiger Grund vor – etwa unvollständige Unterlagen oder außergewöhnliche Verzögerungen bei der Buchführung –, kann beim zuständigen Finanzamt ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Dieser sollte frühzeitig, schriftlich und mit Begründung eingereicht werden. Das Finanzamt entscheidet nach Ermessen.

31.07.

Reguläre Abgabefrist ohne Steuerberater (Folgejahr)

28.02.

Verlängerte Frist mit Steuerberater für Steuerjahr 2023

§ 149 AO

Gesetzliche Grundlage der Abgabefristen

Welche Steuererklärungen müssen GmbH und UG für 2023 abgeben?

Kapitalgesellschaften wie die GmbH und UG (haftungsbeschränkt) unterliegen grundsätzlich mehreren steuerlichen Erklärungspflichten. Die wichtigsten Erklärungen für das Steuerjahr 2023 sind die Körperschaftsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung und ggf. die Umsatzsteuererklärung.

Körperschaftsteuererklärung

Nach § 31 Abs. 1 KStG sind alle Kapitalgesellschaften verpflichtet, eine Körperschaftsteuererklärung abzugeben. Diese basiert auf dem Jahresabschluss und der steuerlichen Gewinnermittlung. Grundlage ist das zu versteuernde Einkommen nach Korrektur um steuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen.

Gewerbesteuererklärung

Gemäß § 14 GewStG ist jeder Gewerbebetrieb verpflichtet, eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Da GmbH und UG kraft Rechtsform als Gewerbebetrieb gelten (§ 2 Abs. 2 GewStG), ist die Abgabe obligatorisch – unabhängig von der Höhe des Gewinns.

Umsatzsteuererklärung

Sofern die Gesellschaft umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt, ist nach § 18 Abs. 3 UStG eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Bei Dauerfristverlängerung sind zudem unterjährig Voranmeldungen vorzulegen.

  • Körperschaftsteuererklärung (§ 31 KStG)
  • Gewerbesteuererklärung (§ 14 GewStG)
  • Umsatzsteuererklärung (§ 18 UStG)
  • Ggf. Anlage zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags
  • Ggf. gesonderte und einheitliche Feststellung (bei Beteiligungen)

Warum verlängert sich die Frist mit Steuerberater bis Februar 2027?

Die gesetzliche Verlängerung der Abgabefrist für steuerlich beratene Mandanten ist in § 149 Abs. 3 AO geregelt. Diese Regelung berücksichtigt, dass Steuerberater eine Vielzahl von Mandaten betreuen und komplexe Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen erstellen. Um eine fachlich fundierte Bearbeitung sicherzustellen, gewährt der Gesetzgeber eine Fristverlängerung bis Ende Februar des übernächsten Jahres.

Für Steuererklärungen des Jahres 2023 bedeutet dies: Statt der regulären Frist 31. Juli 2024 endet die Frist bei steuerlicher Beratung am 28. Februar 2025. Für Steuererklärungen 2024 entsprechend am 28. Februar 2026 – und für Steuererklärungen 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gilt die verlängerte Frist bis zum 28. Februar 2027.

„Die verlängerte Abgabefrist ist ein wichtiges Instrument, um Mandanten und Steuerberatern ausreichend Zeit für eine rechtssichere und vollständige Erstellung zu geben. Gerade bei komplexen Sachverhalten oder fehlenden Unterlagen ist diese Fristverlängerung entscheidend.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Achtung: Automatische Verlängerung gilt nicht immer

Die Fristverlängerung nach § 149 Abs. 3 AO greift nur, wenn der Steuerberater tatsächlich mandatiert ist und dies dem Finanzamt angezeigt wurde. Wird die Erklärung in Eigenregie erstellt oder der Steuerberater erst nach Fristablauf beauftragt, kann die verlängerte Frist nicht rückwirkend in Anspruch genommen werden.

Was droht bei verspäteter Abgabe der Steuererklärungen 2023?

Werden Steuererklärungen nicht fristgerecht eingereicht, sieht das Gesetz verschiedene Sanktionen vor. Diese reichen von Verspätungszuschlägen über Zwangsgelder bis hin zu Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt.

Verspätungszuschlag nach § 152 AO

Gemäß § 152 Abs. 2 AO wird bei verspäteter Abgabe ein Verspätungszuschlag festgesetzt – mindestens 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat. Bei einer festgesetzten Körperschaftsteuer von 20.000 Euro beträgt der Zuschlag somit mindestens 50 Euro pro Monat Verspätung. Der Zuschlag kann durch das Finanzamt aus Billigkeitsgründen ermäßigt oder erlassen werden.

Zwangsgeld nach § 328 AO

Neben dem Verspätungszuschlag kann das Finanzamt ein Zwangsgeld androhen und festsetzen, um die Abgabe der Steuererklärung zu erzwingen. Das Zwangsgeld kann bis zu 25.000 Euro betragen und wird unabhängig von einem bereits festgesetzten Verspätungszuschlag erhoben.

Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Wird die Steuererklärung auch nach Fristsetzung nicht eingereicht, ist das Finanzamt nach § 162 AO berechtigt, die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Diese Schätzung fällt in der Regel zum Nachteil des Steuerpflichtigen aus.

Rechtsfolge Rechtsgrundlage Höhe/Umfang
Verspätungszuschlag § 152 AO 0,25 % pro Monat, mind. 25 € pro Monat
Zwangsgeld § 328 AO Bis zu 25.000 €
Schätzung § 162 AO Nach Ermessen des Finanzamts

Wie hängen Jahresabschluss 2023 und Steuererklärung zusammen?

Für GmbH und UG ist der handelsrechtliche Jahresabschluss nach §§ 242 ff. HGB die Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung. Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung – bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften zusätzlich aus Anhang und Lagebericht (§ 264 HGB).

Die handelsrechtliche Gewinnermittlung wird für steuerliche Zwecke um außerbilanzielle Korrekturen ergänzt. Diese ergeben sich aus unterschiedlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerrecht, etwa bei Abschreibungen, Rückstellungen oder nicht abziehbaren Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5 EStG, § 8 KStG).

Ablauf in der Praxis

  1. Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses (Bilanz, GuV, ggf. Anhang)
  2. Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung (§ 42a GmbHG: 11 Monate bei Kleinstgesellschaften, 8 Monate bei mittelgroßen/großen Gesellschaften)
  3. Steuerliche Überleitungsrechnung: Korrektur des handelsrechtlichen Gewinns um steuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen
  4. Erstellung der Körperschaftsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung auf Basis der steuerlichen Gewinnermittlung
  5. Abgabe der Steuererklärungen beim Finanzamt (Frist: § 149 AO)

„Viele Geschäftsführer unterschätzen den zeitlichen Vorlauf: Ohne festgestellten Jahresabschluss kann die Steuererklärung nicht finalisiert werden. Gerade bei fehlenden Belegen oder offenen Buchungsfragen kann sich die Erstellung erheblich verzögern. Deshalb empfehlen wir, frühzeitig mit der Vorbereitung zu beginnen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Vorteile bietet die Beauftragung eines Steuerberaters für die Steuererklärungen 2023?

Die Beauftragung eines Steuerberaters für die Erstellung der Steuererklärungen bringt mehrere rechtliche und praktische Vorteile mit sich. Neben der verlängerten Abgabefrist nach § 149 Abs. 3 AO profitieren Mandanten von der fachlichen Expertise, der Haftung des Steuerberaters sowie der rechtssicheren Aufbereitung komplexer Sachverhalte.

Verlängerte Abgabefrist

Wie bereits erläutert, verlängert sich die Abgabefrist bei steuerlicher Beratung bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Für Steuererklärungen 2023 bedeutet das eine Frist bis 28. Februar 2025, für 2024 bis 28. Februar 2026 und für 2025 bis 28. Februar 2027.

Rechtssichere Erstellung und steuerliche Optimierung

Steuerberater sind nach § 3 StBerG zur gewissenhaften Berufsausübung verpflichtet. Sie kennen die aktuellen Rechtsprechungen, Verwaltungsanweisungen und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten. So können Betriebsausgaben korrekt abgegrenzt, Abschreibungen optimal gewählt und steuerliche Wahlrechte sachgerecht ausgeübt werden.

Haftung und Berufshaftpflichtversicherung

Steuerberater haften für fehlerhafte Beratung und sind nach § 67 StBerG verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Mandanten sind damit gegen finanzielle Schäden durch Beratungsfehler abgesichert.

Eigenständige Erstellung

  • Reguläre Frist: 31. Juli Folgejahr
  • Kein automatischer Haftungsschutz
  • Hoher Zeitaufwand und Risiko von Fehlern
  • Keine steuerliche Optimierung

Mit Steuerberater

  • Verlängerte Frist: 28. Februar übernächstes Jahr
  • Berufshaftpflicht des Steuerberaters
  • Fachlich fundierte Erstellung
  • Steueroptimierung und Gestaltungsberatung

Wer den Jahresabschluss und die Steuererklärungen 2023 durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne lange Suche und mit transparenten Kosten, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit Festpreisen und direkter Koordination durch unser Team in Stuttgart.

Gibt es ab 2024 verschärfte Fristen oder neue Regelungen?

Die Abgabefristen nach § 149 AO sind seit mehreren Jahren stabil. Die verlängerte Frist für steuerlich beratene Steuerpflichtige bis Ende Februar des übernächsten Jahres gilt weiterhin. Es gibt jedoch immer wieder politische Diskussionen über eine mögliche Verkürzung oder Verschärfung der Fristen, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung.

Aktueller Stand 2026

Zum Stand 2026 sind keine gesetzlichen Änderungen der Abgabefristen in Kraft getreten. Die Fristen nach § 149 AO gelten unverändert. Steuerberater sind jedoch angehalten, die Bearbeitung effizienter zu gestalten, um auch bei steigendem Mandantenaufkommen fristgerecht abgeben zu können.

Digitalisierung und elektronische Übermittlung

Seit vielen Jahren sind Steuererklärungen von Kapitalgesellschaften zwingend elektronisch zu übermitteln (§ 31 Abs. 1a KStG, § 18 Abs. 3 UStG). Die Finanzverwaltung setzt zunehmend auf digitale Prozesse, etwa durch die vorausgefüllte Steuererklärung oder automatisierte Plausibilitätsprüfungen. Dies erhöht die Anforderungen an die Qualität der Daten und die Vollständigkeit der Angaben.

Hinweis zur digitalen Abgabe

Die elektronische Übermittlung erfolgt über die ELSTER-Schnittstelle. Steuerberater nutzen dafür zertifizierte Software. Mandanten sollten darauf achten, dass alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise digital vorliegen und zeitnah an den Steuerberater übermittelt werden.

Trotz zunehmender Automatisierung bleibt die fachliche Prüfung und Beurteilung durch den Steuerberater unverzichtbar. Gerade bei komplexen Sachverhalten, steuerlichen Wahlrechten oder außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen ist die persönliche Beratung durch einen zugelassenen Steuerberater weiterhin erforderlich.

Checkliste: Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater für die Steuererklärungen 2023?

Eine zügige und fehlerfreie Erstellung der Steuererklärungen 2023 setzt voraus, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und strukturiert vorliegen. Geschäftsführer sollten frühzeitig mit der Sammlung und Aufbereitung der Dokumente beginnen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Grundlegende Unterlagen

  • Vollständige Buchführung 2023 (Journal, Hauptbuch, Kontenblätter)
  • Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 2023
  • Protokoll der Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses
  • Eröffnungsbilanz 2023 (entspricht Schlussbilanz 2022)
  • Saldenlisten und Kontensalden zum 31.12.2023

Nachweise und Belege

  • Bankauszüge aller Geschäftskonten
  • Kassen- und Belegberichte
  • Rechnungen, Quittungen, Verträge
  • Nachweise über Investitionen und Abschreibungen (Anlageverzeichnis)
  • Kreditverträge und Darlehensvereinbarungen
  • Leasingverträge und Mietverträge
  • Versicherungspolicen und Beitragsnachweise
  • Nachweise zu Verbindlichkeiten und Forderungen

Steuerliche Sondertatbestände

  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen 2023
  • Lohnsteueranmeldungen und Lohnkonten (sofern Arbeitnehmer beschäftigt)
  • Nachweise über verdeckte Gewinnausschüttungen oder Gesellschafterdarlehen
  • Unterlagen zu steuerlichen Organschaften oder Beteiligungen
  • Bescheide über Vorauszahlungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
  • Verlustvorträge und Bescheide aus Vorjahren

„Je vollständiger und strukturierter die Unterlagen vorliegen, desto schneller können wir die Steuererklärungen erstellen. Fehlende Belege oder unvollständige Buchführungen führen zu Rückfragen und Verzögerungen – und erhöhen das Risiko, die Frist zu versäumen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Auf OnlineBilanz.de können Mandanten Unterlagen digital hochladen und den Bearbeitungsstand jederzeit einsehen. Unser Büroleiter Servet Gündogan koordiniert die Kommunikation zwischen Mandant und Steuerberater-Team und sorgt dafür, dass alle erforderlichen Dokumente rechtzeitig vorliegen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als GmbH die Steuererklärung 2023 auch selbst erstellen?

Ja, grundsätzlich können Sie als Geschäftsführer die Steuererklärungen selbst erstellen und digital über ELSTER einreichen. Allerdings entfällt dann die automatische Fristverlängerung bis Februar 2027, und Sie müssen die Frist 31. Juli 2024 einhalten. Zudem besteht ein höheres Fehlerrisiko ohne steuerliche Fachkenntnis, was zu Nachforderungen oder Haftungsrisiken führen kann.

Was passiert, wenn der Steuerberater die Frist nicht einhält?

Wenn Ihr Steuerberater die Frist schuldhaft versäumt, kann er Ihnen gegenüber schadensersatzpflichtig werden. Die Verspätungszuschläge und Zwangsgelder, die das Finanzamt verhängt, können Sie unter Umständen vom Steuerberater zurückfordern. Wichtig ist eine klare schriftliche Beauftragung und rechtzeitige Übermittlung aller Unterlagen Ihrerseits.

Gilt die Fristverlängerung automatisch für alle Steuerarten?

Nein, die Fristverlängerung bis Februar 2027 gilt nur für die Jahressteuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer). Monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen haben eigene Abgabefristen und werden nicht automatisch verlängert. Auch die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss beim Unternehmensregister bleibt davon unberührt.

Kann ich den Steuerberater wechseln, wenn die Frist bereits läuft?

Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich möglich, aber mit Risiken verbunden. Der neue Steuerberater benötigt Zeit zur Einarbeitung, und die beantragte Fristverlängerung des alten Beraters bleibt bestehen. Klären Sie vorab schriftlich, welcher Berater für die fristgerechte Abgabe verantwortlich ist, und übergeben Sie alle Unterlagen vollständig, um Fristen nicht zu gefährden.

Muss ich auch bei Verlust oder Nullergebnis eine Steuererklärung 2023 abgeben?

Ja, auch bei Verlust oder ohne steuerpflichtigen Gewinn sind GmbH und UG zur Abgabe aller Steuererklärungen verpflichtet. Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung müssen unabhängig vom Ergebnis fristgerecht eingereicht werden. Nur so kann das Finanzamt die Verlustvorträge feststellen und für künftige Jahre berücksichtigen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Einkommensteuergesetz (EStG), Körperschaftsteuergesetz (KStG), Gewerbesteuergesetz (GewStG), Umsatzsteuergesetz (UStG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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