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Datum

Lesedauer

14–21 Minuten

OnlineBilanzBlogSteuer 2023 Frist

Steuer 2023 Frist Steuerberater: Stand 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Steuererklärung 2023 unterliegt besonderen Fristen – insbesondere wenn ein Steuerberater beauftragt ist. Im Jahr 2026 stellt sich die Frage: Welche Fristen galten ursprünglich, welche Verlängerungen waren möglich und was passiert bei verspäteter Abgabe? Dieser Artikel erklärt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Steuererklärungen und Jahresabschlüsse, zeigt die Unterschiede zwischen beiden Pflichten auf und gibt praktische Hinweise für GmbH, UG und Unternehmer.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Für die Steuererklärung 2023 galt mit Steuerberater ursprünglich eine Abgabefrist bis zum 31. Juli 2024, verlängert durch das Steuerskandal-Bekämpfungsgesetz bis zum 2. Juni 2025. Im Jahr 2026 ist diese Frist bereits abgelaufen. Eine nachträgliche Einreichung ist zwar möglich, führt aber zu Verspätungszuschlägen und gegebenenfalls Zwangsgeldern. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der Steuererklärungsfrist und den gesetzlichen Fristen für Jahresabschluss-Feststellung und Offenlegung nach HGB. Für aktuelle Verpflichtungen sollten Selbständige die allgemeinen Fristen für die Steuererklärung mit Steuerberater kennen sowie die Fristen für den Jahresabschluss 2025 im Blick behalten und sich rechtzeitig über die Steuererklärung 2025 Frist mit Steuerberater informieren.

Steuer 2023: Welche Fristen gelten mit Steuerberater?

Für die Steuererklärung 2023 gelten verlängerte Abgabefristen, wenn die Erstellung durch einen Steuerberater erfolgt. Während Steuerpflichtige ohne steuerliche Beratung die Einkommensteuerklärung 2023 bis zum 2. September 2024 einreichen mussten, verlängert sich die Frist bei steuerlicher Vertretung gemäß § 149 Abs. 3 AO auf den 2. Juni 2025. Diese Verlängerung gilt nicht nur für die Einkommensteuererklärung, sondern auch für die Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärungen von GmbH und UG.

Wichtig zu beachten: Stand 2026 ist diese Frist bereits abgelaufen. Wer die Steuererklärung 2023 trotz steuerlicher Beratung nicht fristgerecht eingereicht hat, muss mit Verspätungszuschlägen nach § 152 AO rechnen. Diese werden vom Finanzamt festgesetzt und betragen mindestens 25 Euro pro angefangenen Monat der Verspätung. Bei Kapitalgesellschaften können die Zuschläge deutlich höher ausfallen, da sie sich an der festgesetzten Steuer orientieren.

Praxis-Hinweis: Mandatsverhältnis dokumentieren

Das Finanzamt gewährt die verlängerte Frist nur, wenn ein wirksames Mandatsverhältnis zum Steuerberater besteht. Die bloße Beauftragung kurz vor Fristablauf reicht nicht immer aus – das Mandat sollte idealerweise vor Ablauf der regulären Frist dokumentiert sein.

Steuererklärung Ohne Steuerberater Mit Steuerberater
Veranlagungszeitraum 2023 2. September 2024 2. Juni 2025
Veranlagungszeitraum 2024 31. Juli 2025 30. April 2026
Veranlagungszeitraum 2025 31. Juli 2026 30. April 2027

Unterschied: Steuererklärung und Jahresabschluss – verschiedene Fristen

Geschäftsführer von GmbH und UG müssen zwischen zwei verschiedenen Fristen unterscheiden: der steuerlichen Abgabefrist für Steuererklärungen und der handelsrechtlichen Feststellungs- und Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss. Beide Verpflichtungen existieren parallel, haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen und unterschiedliche Konsequenzen bei Versäumnis.

Steuerliche Abgabefristen (Finanzamt)

Die Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung für 2023 musste bei steuerlicher Vertretung bis zum 2. Juni 2025 beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Diese Frist regelt § 149 Abs. 3 AO. Bei Verspätung drohen Verspätungszuschläge nach § 152 AO sowie Zwangsgelder. Die Steuererklärungen basieren auf dem Jahresabschluss, müssen aber getrennt eingereicht werden.

Handelsrechtliche Fristen (Jahresabschluss)

Für den Jahresabschluss zum 31.12.2023 gelten nach § 42a GmbHG folgende Feststellungsfristen: 11 Monate für Kleinstkapitalgesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften (bis 30.11.2024), 8 Monate für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (bis 31.08.2024). Nach § 325 HGB muss der festgestellte Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden (bis 31.12.2024). Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Häufiger Irrtum

Die verlängerte Steuerberater-Frist für Steuererklärungen gilt NICHT für die handelsrechtliche Offenlegung. Der Jahresabschluss muss unabhängig von der steuerlichen Abgabe rechtzeitig festgestellt und offengelegt werden.

Steuerliche Pflichten

  • Einreichung beim Finanzamt
  • Frist mit StB: 2. Juni 2025 (für 2023)
  • Sanktion: Verspätungszuschlag + Zwangsgeld

Handelsrechtliche Pflichten

  • Feststellung: 8–11 Monate nach Bilanzstichtag
  • Offenlegung: 12 Monate nach Bilanzstichtag
  • Sanktion: Ordnungsgeld 500–25.000 Euro

Wie funktioniert die Fristverlängerung durch den Steuerberater?

Die Fristverlängerung für Steuererklärungen tritt automatisch in Kraft, sobald ein Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer mit der Erstellung der Steuererklärung beauftragt ist. Eine gesonderte Beantragung beim Finanzamt ist nicht erforderlich. Die Finanzverwaltung geht von der Verlängerung aus, sobald ein Bevollmächtigter auftritt oder das Mandatsverhältnis anderweitig bekannt wird.

Voraussetzung ist ein wirksames Mandatsverhältnis. Dieses sollte schriftlich dokumentiert sein – durch Mandatsvertrag, Vollmacht oder eine entsprechende Beauftragung. Bei reinen Beratungsleistungen ohne Erstellungsauftrag greift die Verlängerung nicht. Entscheidend ist, dass der Steuerberater mit der Erstellung und Einreichung der Steuererklärung beauftragt ist.

Weitere Fristverlängerungen auf Antrag

In begründeten Ausnahmefällen kann der Steuerberater beim Finanzamt eine weitere Fristverlängerung beantragen. Typische Gründe sind: fehlende Unterlagen des Mandanten, Krankheit, außergewöhnliche Komplexität des Sachverhalts oder Kapazitätsengpässe in der Kanzlei. Die Finanzverwaltung entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine Verlängerung um 2–4 Monate ist bei guter Begründung oft möglich, weitere Verlängerungen werden restriktiver gehandhabt.

„Viele Mandanten unterschätzen, wie wichtig die frühzeitige Zusammenstellung der Unterlagen ist. Wenn Belege erst im Mai für das Vorjahr eintreffen, wird selbst die Steuerberater-Frist eng. Eine strukturierte Zusammenarbeit und digitale Belegübermittlung erleichtern die Einhaltung der Fristen erheblich.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

  • Mandatsvertrag mit Steuerberater vor Ablauf der regulären Frist abschließen
  • Vollmacht für das Finanzamt ausstellen (z. B. nach amtlichem Muster)
  • Unterlagen zeitnah und vollständig an den Steuerberater übergeben
  • Bei absehbarer Verzögerung frühzeitig Fristverlängerung durch den Steuerberater beantragen lassenn
  • Dokumentation der Beauftragung für Rückfragen des Finanzamts aufbewahren

Welche Konsequenzen drohen bei Versäumnis der Frist?

Wer die Abgabefrist für die Steuererklärung 2023 versäumt hat, muss mit mehreren Sanktionen rechnen. Die Finanzverwaltung hat verschiedene Instrumente, um die Abgabe zu erzwingen und die Verspätung zu ahnden. Die Konsequenzen treffen sowohl die Kapitalgesellschaft als auch – bei schuldhafter Pflichtverletzung – persönlich den Geschäftsführer.

Verspätungszuschlag nach § 152 AO

Der Verspätungszuschlag wird vom Finanzamt festgesetzt und beträgt 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat der Verspätung, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat. Bei Kapitalgesellschaften mit höherer Steuerlast können so schnell mehrere tausend Euro zusammenkommen. Der Zuschlag ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Steuer – er ist also nicht abzugsfähig.

Zwangsgeld nach § 328 AO

Zusätzlich zum Verspätungszuschlag kann das Finanzamt ein Zwangsgeld androhen und festsetzen, um die Abgabe der Steuererklärung zu erzwingen. Die Höhe liegt im Ermessen der Behörde, typischerweise zwischen 100 und 500 Euro, kann aber bei wiederholter Versäumnis deutlich höher ausfallen. Das Zwangsgeld wird fällig, wenn die gesetzte Nachfrist ergebnislos verstreicht.

Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO

Liegt die Steuererklärung trotz Aufforderung nicht vor, ist das Finanzamt berechtigt, die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Diese Schätzung fällt erfahrungsgemäß nicht zugunsten des Steuerpflichtigen aus. Die Schätzungsbefugnis besteht auch dann, wenn die Buchhaltung unvollständig ist oder die Mitwirkungspflichten verletzt wurden.

Haftungsrisiko für Geschäftsführer

Geschäftsführer haften persönlich nach § 69 AO für Steuerschulden der GmbH, wenn sie ihre Pflicht zur rechtzeitigen Abgabe der Steuererklärung schuldhaft verletzen. Die Haftung umfasst die Steuer selbst, aber auch Verspätungszuschläge und Säumniszuschläge.

Sanktion Rechtsgrundlage Höhe / Bemessung
Verspätungszuschlag § 152 AO 0,25 % der Steuer/Monat, mind. 25 € mtl.
Zwangsgeld § 328 AO 100–500 € typisch, nach Ermessen
Säumniszuschlag § 240 AO 1 % pro Monat auf rückständige Steuer
Schätzung § 162 AO Nach Ermessen der Finanzbehörde
Geschäftsführerhaftung § 69 AO Persönliche Haftung für Steuerschulden

Kann die Steuer 2023 im Jahr 2026 noch nachträglich eingereicht werden?

Ja, die Steuererklärung 2023 kann auch im Jahr 2026 noch nachträglich eingereicht werden. Die Abgabefrist ist eine Sollvorschrift – ihre Versäumnis führt zu Sanktionen, hebt aber nicht die Verpflichtung zur Abgabe auf. Das Finanzamt erwartet die Steuererklärung auch nach Fristablauf und wird diese bei Eingang bearbeiten. Allerdings fallen die bereits beschriebenen Verspätungszuschläge und ggf. Zwangsgelder an.

In der Praxis sollte die verspätete Steuererklärung so schnell wie möglich nachgereicht werden, um weitere Zuschläge zu vermeiden. Wer noch keinen Steuerberater beauftragt hat, kann dies auch nachträglich tun. Die Fristverlängerung greift zwar nicht mehr rückwirkend, aber die fachgerechte Erstellung und Vermeidung von Fehlern ist gerade bei verspäteter Abgabe wichtig, um keine weiteren Komplikationen zu provozieren.

Verfahren bei nachträglicher Einreichung

  1. Steuererklärung vollständig und korrekt erstellen (lassen)
  2. Mit Anschreiben einreichen, ggf. Gründe für die Verspätung kurz darlegen
  3. Festsetzung des Verspätungszuschlags abwarten
  4. Gegen den Verspätungszuschlag kann Einspruch eingelegt werden, wenn besondere Gründe vorliegen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt)
  5. Offene Steuerschulden umgehend begleichen, um Säumniszuschläge zu vermeiden

Kulanzpraxis bei geringer Verspätung

Bei erstmaliger Verspätung und nur kurzer Überschreitung der Frist verzichtet das Finanzamt manchmal auf die Festsetzung eines Verspätungszuschlags. Ein förmlicher Anspruch besteht darauf nicht, aber ein höfliches Anschreiben mit Begründung kann sich lohnen.

„Eine verspätete Steuererklärung ist ärgerlich, aber kein Weltuntergang. Wichtig ist, dass die Erklärung fachlich korrekt und vollständig ist. Wer jetzt noch die Steuer 2023 offen hat, sollte zügig handeln und die Erstellung professionell durch einen Steuerberater vornehmen lassen. So lassen sich Rückfragen, Nachforderungen und weitere Verzögerungen vermeiden. Ein zusätzlicher Vorteil: Die Kosten für die steuerliche Beratung können Sie als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen – mehr dazu erfahren Sie unter Steuerberater von der Steuer absetzen.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Digitale Steuerberater-Leistungen für GmbH und UG: Jahresabschluss und Steuererklärungen

Für Geschäftsführer, die ihre steuerlichen und handelsrechtlichen Pflichten professionell und termingerecht erfüllen möchten, bietet die Digitalisierung neue Möglichkeiten. Moderne Steuerberater-Plattformen verbinden die Fachkompetenz zugelassener Steuerberater mit digitalen Prozessen, transparenten Festpreisen und kurzen Bearbeitungszeiten. Das Ergebnis: Jahresabschluss und Steuererklärungen werden rechtsverbindlich durch den Steuerberater erstellt, ohne lange Wartezeiten und ohne Intransparenz bei den Kosten.

OnlineBilanz ist eine solche Steuerberater-Plattform. Mandanten erhalten ihren Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater – digital koordiniert, mit Festpreisen und ohne Wartezeiten. Die Steuerberater erstellen den Jahresabschluss nach HGB, prüfen diesen fachlich und unterzeichnen rechtsverbindlich. Die Koordination zwischen Mandant und Steuerberater übernimmt das Büroteam, etwa Servet Gündogan als Büroleiter in Stuttgart. So entsteht eine Verbindung aus Steuerberater-Qualität und moderner Software.

Vorteile digitaler Steuerberater-Plattformen

  • Festpreise: Transparente Kosten ohne Überraschungen, bereits vor Beauftragung bekannt
  • Kurze Bearbeitungszeiten: Keine monatelangen Wartezeiten auf den Jahresabschluss
  • Digitale Belegübermittlung: Unterlagen können digital hochgeladen werden, kein Postversand nötig
  • Fachliche Qualität: Erstellung und Unterzeichnung durch zugelassene Steuerberater
  • Rechtssichere Offenlegung: Einreichung beim Unternehmensregister kann direkt über die Plattform erfolgen

Leistungsumfang für GmbH und UG

Typische Leistungen umfassen die Erstellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang), die Körperschaftsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung, die Umsatzsteuererklärung und auf Wunsch die Offenlegung beim Unternehmensregister. Alle Fristen – sowohl die handelsrechtlichen nach § 42a GmbHG und § 325 HGB als auch die steuerlichen nach § 149 AO – werden professionell überwacht und eingehalten.

Jahresabschluss

  • Bilanz, GuV, Anhang
  • Feststellung nach § 42a GmbHG
  • Offenlegung beim Unternehmensregister

Steuererklärungen

  • Fristgerechte Einreichung beim Finanzamt
  • Nutzung der verlängerten Steuerberater-Frist
  • Prüfung auf Optimierungsmöglichkeiten

Koordination & Service

  • Fester Ansprechpartner (z. B. Büroleiter)
  • Digitale Belegübermittlung
  • Transparente Festpreise

Wer den Jahresabschluss und die Steuererklärungen für 2024 und folgende Jahre durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen und ohne Intransparenz, findet auf Plattformen wie OnlineBilanz.de eine zeitgemäße Lösung. Die volle Steuerberater-Verantwortung bleibt erhalten, die Prozesse werden durch Digitalisierung effizienter und transparenter.

Fristen für Steuerjahre 2024 und 2025: Vorausschauende Planung

Aus den Versäumnissen der Vergangenheit lässt sich lernen. Geschäftsführer, die die Frist für die Steuererklärung 2023 verpasst haben, sollten für die Folgejahre eine vorausschauende Planung etablieren. Die Fristen für die Steuerjahre 2024 und 2025 sind bekannt – und mit systematischer Vorbereitung gut einzuhalten.

Fristen für Steuerjahr 2024

Die Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung für das Jahr 2024 (Bilanzstichtag 31.12.2024) muss bei steuerlicher Vertretung bis zum 30. April 2026 beim Finanzamt eingereicht werden. Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 muss für kleine Kapitalgesellschaften bis 30.11.2025 festgestellt und bis 31.12.2025 beim Unternehmensregister offengelegt werden. Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gilt die Feststellungsfrist von 8 Monaten (bis 31.08.2025).

Fristen für Steuerjahr 2025

Die Steuererklärungen für 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) sind bei steuerlicher Vertretung bis zum 30. April 2027 einzureichen. Der Jahresabschluss muss bis 30.11.2026 (kleine KapG) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große KapG) festgestellt und bis 31.12.2026 offengelegt werden. Diese Fristen sind Stand 2026 noch nicht abgelaufen und können mit rechtzeitiger Vorbereitung problemlos eingehalten werden.

30.04.2026

Steuer 2024 mit StB

31.12.2025

Offenlegung JA 2024

30.04.2027

Steuer 2025 mit StB

Empfehlungen für die vorausschauende Planung

  • Steuerberater-Mandat frühzeitig im neuen Jahr abschließen oder bestätigen
  • Belegwesen und Buchhaltung laufend führen, nicht erst am Jahresende
  • Quartalsweise oder monatlich Belege an den Steuerberater übermitteln
  • Digitale Belegerfassung nutzen (z. B. Scan-Apps, DATEV-Upload, Plattformen)
  • Fristen im Kalender vermerken und Vorlaufzeiten von 2–3 Monaten einplanen
  • Bei absehbaren Verzögerungen (z. B. fehlende Bankauszüge) sofort handeln

Eine strukturierte Zusammenarbeit mit dem Steuerberater und eine laufende, digitale Buchhaltung sind die besten Garanten für die Einhaltung aller Fristen. Wer diese Prozesse etabliert, vermeidet nicht nur Verspätungszuschläge und Ordnungsgelder, sondern gewinnt auch einen besseren Überblick über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens.

Häufige Fehler bei der Fristeinhaltung und wie sie vermieden werden

In der Praxis zeigen sich immer wieder dieselben Fehler, die zur Versäumnis von Fristen führen. Viele davon sind vermeidbar, wenn Geschäftsführer und Steuerberater frühzeitig und strukturiert zusammenarbeiten. Im Folgenden die häufigsten Stolperfallen und wie sie vermieden werden können.

Fehler 1: Zu späte Beauftragung des Steuerberaters

Viele Geschäftsführer beauftragen einen Steuerberater erst wenige Wochen vor Fristablauf. Zu diesem Zeitpunkt sind die Kapazitäten oft ausgeschöpft, und die Bearbeitung kann nicht mehr rechtzeitig erfolgen. Lösung: Steuerberater frühzeitig – idealerweise im ersten Quartal des Folgejahres – beauftragen. So bleibt ausreichend Zeit für Rückfragen und Korrekturen.

Fehler 2: Unvollständige oder verspätete Belegübermittlung

Selbst bei rechtzeitiger Beauftragung verzögert sich die Bearbeitung, wenn Belege und Unterlagen unvollständig oder verspätet übermittelt werden. Fehlende Bankauszüge, nicht gebuchte Rechnungen oder unklare Geschäftsvorfälle führen zu Rückfragen und Verzögerungen. Lösung: Belege laufend digital erfassen und monatlich oder quartalsweise an den Steuerberater übergeben. Digitale Plattformen erleichtern diesen Prozess erheblich.

Fehler 3: Verwechslung von steuerlichen und handelsrechtlichen Fristen

Viele Geschäftsführer gehen davon aus, dass mit der Einreichung der Steuererklärung alle Pflichten erfüllt sind. Die handelsrechtliche Offenlegungspflicht nach § 325 HGB wird dabei übersehen. Lösung: Beide Pflichten parallel im Blick behalten. Der Jahresabschluss muss unabhängig von der Steuererklärung festgestellt und beim Unternehmensregister offengelegt werden.

Fehler 4: Keine Kommunikation bei absehbaren Problemen

Zeichnen sich Verzögerungen ab (z. B. weil Unterlagen fehlen oder der Geschäftsbetrieb komplex war), wird oft zu spät reagiert. Der Steuerberater erfährt erst kurz vor Fristablauf von den Problemen. Lösung: Frühzeitig mit dem Steuerberater kommunizieren und gemeinsam eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen. Das Finanzamt zeigt bei rechtzeitiger und begründeter Beantragung oft Kulanz.

„Die meisten Fristversäumnisse entstehen nicht aus Böswilligkeit, sondern aus Unkenntnis oder schlechter Organisation. Eine einfache Checkliste, ein gemeinsamer Kalender mit dem Steuerberater und eine digitale Belegverwaltung lösen 90 % der Probleme. Die Technik ist da – sie muss nur genutzt werden.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fehler Konsequenz Vermeidung
Zu späte Beauftragung Kapazitätsengpass, Frist nicht einhaltbar Steuerberater im Q1 beauftragen
Unvollständige Belege Rückfragen, Verzögerung Laufende digitale Belegerfassung
Verwechslung der Fristen Ordnungsgeld trotz Steuererklärung Beide Pflichten parallel überwachen
Keine Kommunikation Verpasste Chance auf Fristverlängerung Frühzeitige Abstimmung mit StB

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Steuererklärung 2023 auch ohne Steuerberater noch 2026 einreichen?

Ja, die Einreichung ist grundsätzlich jederzeit möglich. Ohne Steuerberater galt die Abgabefrist bis zum 2. September 2024. Bei Überschreitung dieser Frist setzt das Finanzamt automatisch Verspätungszuschläge nach § 152 AO fest – mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat der Verspätung. Zusätzlich können Zwangsgelder angedroht werden. Je später die Abgabe, desto höher die finanziellen Folgen.

Was ist der Unterschied zwischen Verspätungszuschlag und Zwangsgeld?

Der Verspätungszuschlag nach § 152 AO wird vom Finanzamt bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung festgesetzt – mindestens 25 Euro pro Monat, maximal 25.000 Euro. Er ist eine Sanktion für die Pflichtverletzung. Das Zwangsgeld nach § 329 AO wird hingegen angedroht und festgesetzt, um den Steuerpflichtigen zur Abgabe zu bewegen. Es kann bis zu 25.000 Euro betragen und zusätzlich zum Verspätungszuschlag erhoben werden.

Muss ich als GmbH-Geschäftsführer persönlich eine Steuererklärung abgeben?

Ja, in der Regel müssen Geschäftsführer einer GmbH eine persönliche Einkommensteuererklärung abgeben, da sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Gehalt) beziehen und häufig weitere Einkünfte vorliegen. Die GmbH selbst gibt eine Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und gegebenenfalls Umsatzsteuererklärung ab. Für beide gelten unterschiedliche Fristen, die jedoch durch die Steuerberater-Beauftragung synchronisiert werden können.

Kann ich den Steuerberater wechseln, wenn die Frist bereits abgelaufen ist?

Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich. Der bisherige Steuerberater ist verpflichtet, alle Unterlagen herauszugeben. Der neue Steuerberater kann die verspätete Steuererklärung einreichen und gegebenenfalls beim Finanzamt einen Antrag auf Erlass oder Minderung des Verspätungszuschlags nach § 152 Abs. 3 AO stellen, wenn besondere Umstände vorliegen. Wichtig ist eine lückenlose Dokumentation des Mandatswechsels und der Gründe für die Verzögerung.

Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater für die Steuererklärung 2023?

Für Kapitalgesellschaften: Buchhaltung (DATEV-Export oder Journale), Bankauszüge, Kontoauszüge, Rechnungen, Verträge, Lohnunterlagen, Nachweise zu Investitionen und Abschreibungen. Für Geschäftsführer persönlich: Lohnsteuerbescheinigung, Nachweise zu Werbungskosten, Versicherungen, Vorsorgeaufwendungen, Kapitaleinkünfte, vermietete Immobilien. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten oft eine strukturierte Checkliste und sichere Upload-Portale.

Gibt es eine Verjährungsfrist für die Abgabe der Steuererklärung 2023?

Nein, die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung verjährt nicht. Das Finanzamt kann die Abgabe unbegrenzt verlangen und mit Zwangsgeldern durchsetzen. Allerdings verjährt die Festsetzungsfrist für die Steuer selbst nach § 169 AO grundsätzlich nach vier Jahren (beginnend mit Ablauf des Kalenderjahres der Steuerentstehung). Bei Steuerhinterziehung verlängert sich die Frist auf zehn Jahre. Eine freiwillige nachträgliche Abgabe kann daher steuerlich noch wirksam sein.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Abgabenordnung (AO), Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Bundesministerium der Finanzen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
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Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater