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Datum

Lesedauer

14–21 Minuten

OnlineBilanzBlogFrist mit Steuerberater

Steuererklärung Selbständige: Frist mit Steuerberater 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Selbständige müssen die Steuererklärung 2025 ohne Steuerberater bis 31. Juli 2026 abgeben. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat Zeit bis 31. Juli 2027 – geregelt in § 149 AO. Dieser Artikel erklärt alle Fristen, Verspätungszuschläge und die ELSTER-Pflicht. Mehr zur Frage, ob sich ein Steuerberater für Selbstständige lohnt, erfahren Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

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Kurzantwort

Selbständige müssen die Steuererklärung 2025 ohne Steuerberater bis 31. Juli 2026 beim Finanzamt einreichen. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist auf 31. Juli 2027 gemäß § 149 Abs. 3 AO. Diese bundesweit geltende Regelung gilt auch für Steuerpflichtige in Bayern, wobei die Steuererklärung 2025 Frist Bayern mit Steuerberater 2026 identisch ist. Bei verspäteter Abgabe drohen Verspätungszuschläge nach § 152 AO von mindestens 25 Euro pro Monat.

Welche Fristen gelten für die Steuererklärung 2025 von Selbständigen im Jahr 2026?

Für Selbständige und Einzelunternehmer, die ihre Steuererklärung für das Veranlagungsjahr 2025 erstellen, gelten nach § 149 Abs. 2 AO klare gesetzliche Abgabefristen. Die Frist richtet sich dabei maßgeblich danach, ob die Erklärung eigenständig oder durch einen steuerlichen Berater erstellt wird.

Ohne steuerliche Beratung endet die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 am 31. Juli 2026. Diese Regelung gilt für alle Steuerpflichtigen, die zur Abgabe verpflichtet sind und keinen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein mandatiert haben. Bei freiwilliger Abgabe ohne Verpflichtung verlängert sich die Frist auf vier Jahre.

Fristübersicht Steuererklärung 2025

Ohne Steuerberater: 31. Juli 2026 | Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein: 28. Februar 2027 (verlängerte Abgabefrist nach § 149 Abs. 3 AO). Die verlängerte Frist gilt automatisch bei rechtzeitiger Mandatierung.

Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt hat, profitiert von der verlängerten Abgabefrist bis zum 28. Februar 2027 gemäß § 149 Abs. 3 AO. Diese Fristverlängerung um sieben Monate verschafft nicht nur dem Berater mehr Zeit für die fachlich korrekte Erstellung, sondern ermöglicht auch eine sorgfältigere Belegsammlung und Abstimmung durch den Mandanten.

Was regelt § 149 AO zur Abgabefrist der Steuererklärung?

§ 149 der Abgabenordnung (AO) bildet die zentrale gesetzliche Grundlage für die Abgabefristen von Steuererklärungen in Deutschland. Der Paragraph unterscheidet dabei klar zwischen Steuerpflichtigen mit und ohne steuerliche Beratung.

Regelung für Steuerpflichtige ohne Berater

Nach § 149 Abs. 2 Satz 1 AO ist die Steuererklärung spätestens sieben Monate nach Ablauf des Veranlagungszeitraums beim Finanzamt einzureichen. Für das Steuerjahr 2025 bedeutet dies konkret: Abgabefrist am 31. Juli 2026. Diese Frist gilt bundeseinheitlich und wird nur in Ausnahmefällen durch das zuständige Finanzamt individuell verlängert.

Verlängerte Frist bei steuerlicher Beratung

§ 149 Abs. 3 AO gewährt eine automatische Fristverlängerung, wenn die Erstellung der Steuererklärung durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe (Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt) oder einen Lohnsteuerhilfeverein erfolgt. Die Frist verlängert sich dann auf den letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Veranlagungszeitraum folgenden Kalenderjahres – also auf den 28. Februar 2027 für die Steuererklärung 2025.

„Die verlängerte Abgabefrist nach § 149 Abs. 3 AO gilt automatisch, sobald ein Steuerberater ordnungsgemäß mandatiert ist. Eine separate Fristverlängerung beim Finanzamt ist nicht erforderlich – der Berater zeigt die Mandatsübernahme an, das Finanzamt gewährt die Frist.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Situation Rechtsgrundlage Abgabefrist für 2025
Eigenständige Erstellung § 149 Abs. 2 AO 31. Juli 2026
Mit Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein § 149 Abs. 3 AO 28. Februar 2027
Freiwillige Abgabe ohne Pflicht § 149 Abs. 4 AO Bis zu 4 Jahre (31.12.2029)

Welche Vorteile bringt die längere Frist mit Steuerberater?

Die Fristverlängerung um sieben Monate bei Mandatierung eines Steuerberaters ist nicht nur eine formale Erleichterung, sondern bietet substantielle praktische und fachliche Vorteile für Selbständige und Einzelunternehmer.

Zeitgewinn für sorgfältige Belegsammlung

Die verlängerte Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres verschafft ausreichend Zeit, um alle relevanten Belege, Rechnungen, Kontoauszüge und Nachweise vollständig zusammenzutragen. Gerade bei komplexeren Geschäftsvorfällen oder mehreren Einkunftsarten (z.B. gewerbliche Einkünfte plus Vermietung) ist diese Zeitreserve wertvoll.

Fachliche Prüfung und Optimierung

Ein Steuerberater prüft nicht nur die formale Richtigkeit der Angaben, sondern identifiziert auch steuerliche Gestaltungsspielräume und Optimierungspotenziale. Dazu gehören beispielsweise die korrekte Abgrenzung zwischen Betriebsausgaben und privaten Aufwendungen, die Wahl der optimalen Abschreibungsmethode nach § 7 EStG oder die Berücksichtigung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG.

Ohne Steuerberater

Frist: 31. Juli 2026 | Eigenverantwortliche Erstellung | Risiko formaler und materieller Fehler | Keine fachliche Haftung | Potenzielle Nachforderungen

Mit Steuerberater

Frist: 28. Februar 2027 | Fachliche Prüfung und Erstellung | Berufshaftpflicht des Beraters | Steueroptimierung | Rechtssicherheit

Darüber hinaus übernimmt der Steuerberater die Korrespondenz mit dem Finanzamt, beantwortet Rückfragen fachlich fundiert und vertritt den Mandanten bei Bedarf auch in Einspruchs- und Klageverfahren. Diese Absicherung ist gerade für Selbständige mit volatilen Einkünften oder komplexen Sachverhalten von hohem Wert.

„Unsere Mandanten schätzen nicht nur die längere Frist, sondern vor allem die Gewissheit, dass ihre Steuererklärung fachlich korrekt und steueroptimiert erstellt wird. Die Investition in steuerliche Beratung amortisiert sich oft schon durch vermiedene Fehler und genutzte Abzugsmöglichkeiten.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Was passiert bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung?

Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Abgabefristen nach § 149 AO kann erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Das Finanzamt verfügt über verschiedene Instrumente, um die fristgerechte Abgabe durchzusetzen.

Verspätungszuschlag nach § 152 AO

Seit 2019 ist der Verspätungszuschlag bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung nicht mehr im Ermessen des Finanzamts, sondern wird bei Pflichtveranlagungen automatisch festgesetzt. Nach § 152 Abs. 2 AO beträgt der Verspätungszuschlag 0,25 % der festgesetzten Steuer pro angefangenem Verspätungsmonat, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat.

Beispiel: Bei einer festgesetzten Einkommensteuer von 12.000 Euro und drei Monaten Verspätung beträgt der Verspätungszuschlag 3 × 30 Euro = 90 Euro (da 0,25 % von 12.000 Euro = 30 Euro pro Monat). Der Zuschlag ist auf maximal 25.000 Euro begrenzt und entfällt nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen nach § 152 Abs. 2 Satz 3 AO.

Automatische Festsetzung ab Tag 1

Der Verspätungszuschlag wird ab dem ersten Tag nach Fristablauf berechnet. Auch bei nur wenigen Tagen Verzögerung kann das Finanzamt den Mindestzuschlag von 25 Euro pro Monat festsetzen. Eine Kulanzfrist gibt es nicht.

Zwangsgeld und Schätzungsbescheid

Neben dem Verspätungszuschlag kann das Finanzamt nach § 329 AO ein Zwangsgeld androhen und festsetzen, um die Abgabe der Erklärung zu erzwingen. Die Höhe liegt typischerweise zwischen 100 und 500 Euro, kann aber in besonderen Fällen auch höher ausfallen.

Bleibt die Steuererklärung auch nach Zwangsgeldandrohung aus, ist das Finanzamt berechtigt, die Besteuerungsgrundlagen nach § 162 AO zu schätzen. Schätzungsbescheide fallen in der Regel deutlich ungünstiger aus als die tatsächliche Steuerlast, da das Finanzamt im Zweifel zu Lasten des Steuerpflichtigen schätzt.

0,25 %

Verspätungszuschlag pro Monat

25 €

Mindestzuschlag monatlich

25.000 €

Maximaler Verspätungszuschlag

Kann die Abgabefrist ohne Steuerberater verlängert werden?

Grundsätzlich ist eine Fristverlängerung über den 31. Juli 2026 hinaus auch ohne Mandatierung eines Steuerberaters möglich – allerdings nur auf Antrag und bei Vorliegen besonderer Gründe. Das Finanzamt entscheidet über den Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 109 AO.

Voraussetzungen für eine Fristverlängerung

Eine Fristverlängerung wird in der Regel nur gewährt, wenn sachliche Gründe vorliegen, die eine rechtzeitige Abgabe unmöglich oder unzumutbar machen. Dazu zählen beispielsweise schwere Krankheit, längere Auslandsaufenthalte, Naturkatastrophen oder der unverschuldete Verlust von Unterlagen.

Nicht ausreichend sind hingegen bloße Arbeitsüberlastung, fehlende Kenntnisse im Steuerrecht oder verspätete Zustellung von Drittbelegen, die rechtzeitig hätten angefordert werden können. Der Antrag muss vor Ablauf der ursprünglichen Frist gestellt werden – nachträgliche Anträge werden in der Regel abgelehnt.

  • Antrag auf Fristverlängerung rechtzeitig (vor dem 31. Juli 2026) beim zuständigen Finanzamt stellen
  • Sachliche Gründe detailliert darlegen und nach Möglichkeit belegen (z.B. Attest bei Krankheit)
  • Realistische neue Abgabefrist vorschlagen (in der Regel 1–3 Monate Verlängerung)
  • Schriftliche oder elektronische Antragstellung über ELSTER möglich
  • Bei Ablehnung ggf. Einspruch einlegen oder alternativ Steuerberater mandatieren

Alternative: Steuerberater mandatieren

Wer keinen anerkennungsfähigen Grund für eine Fristverlängerung hat, kann durch rechtzeitige Mandatierung eines Steuerberaters die automatische Fristverlängerung bis 28. Februar 2027 in Anspruch nehmen. Dies ist oft der einfachere und rechtssichere Weg.

Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz ermöglichen eine unkomplizierte Mandatierung mit transparenten Festpreisen – auch noch bis kurz vor Fristablauf. Der Steuerberater zeigt die Mandatsübernahme beim Finanzamt an, wodurch die verlängerte Frist nach § 149 Abs. 3 AO automatisch greift.

Gelten unterschiedliche Fristen für EÜR und Bilanz?

Die Abgabefrist der Steuererklärung nach § 149 AO gilt unabhängig von der Gewinnermittlungsart. Sowohl Selbständige mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG) als auch bilanzierungspflichtige Unternehmer müssen die Steuererklärung bis zum 31. Juli 2026 (ohne Berater) bzw. 28. Februar 2027 (mit Berater) einreichen.

Allerdings bestehen bei bilanzierungspflichtigen Kaufleuten und Kapitalgesellschaften zusätzliche Fristen für die Feststellung des Jahresabschlusses und dessen Offenlegung, die unabhängig von der Steuererklärungsfrist zu beachten sind.

Feststellungsfristen für Kapitalgesellschaften

Nach § 42a GmbHG muss der Jahresabschluss einer GmbH innerhalb von 11 Monaten nach Bilanzstichtag (für kleine Gesellschaften) bzw. 8 Monaten (für mittelgroße und große Gesellschaften) festgestellt werden. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: Feststellung bis 30. November 2026 (klein) bzw. 31. August 2026 (mittel/groß).

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Unabhängig von der Steuererklärungsfrist müssen Kapitalgesellschaften den festgestellten Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB). Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 endet diese Frist am 31. Dezember 2026. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Ordnungsgeldverfahren bei verspäteter Offenlegung

Bei Versäumung der Offenlegungsfrist droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz setzt Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro fest. Die Strafzahlung entbindet nicht von der Offenlegungspflicht.

Pflicht Rechtsgrundlage Frist (Stichtag 31.12.2025) Adressat
Steuererklärung (ohne StB) § 149 Abs. 2 AO 31. Juli 2026 Finanzamt
Steuererklärung (mit StB) § 149 Abs. 3 AO 28. Februar 2027 Finanzamt
Feststellung JA (GmbH klein) § 42a GmbHG 30. November 2026 Gesellschafterversammlung
Feststellung JA (GmbH mittel/groß) § 42a GmbHG 31. August 2026 Gesellschafterversammlung
Offenlegung JA § 325 HGB 31. Dezember 2026 Unternehmensregister

Selbständige mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung sind von den handelsrechtlichen Feststellungs- und Offenlegungspflichten nicht betroffen. Hier gilt ausschließlich die Abgabefrist der Steuererklärung nach § 149 AO. Die EÜR ist als Anlage zur Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (Anlage EÜR) elektronisch zu übermitteln.

Ist die elektronische Übermittlung per ELSTER verpflichtend?

Seit dem Veranlagungszeitraum 2011 besteht für die meisten Steuerpflichtigen eine Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärung. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 25 Abs. 4 EStG in Verbindung mit § 87a AO und wird über das ELSTER-System (Elektronische Steuererklärung) abgewickelt.

Verpflichtung für Gewerbetreibende und Selbständige

Für Selbständige und Gewerbetreibende, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, besteht eine zwingende elektronische Übermittlungspflicht für die Anlage EÜR nach § 60 Abs. 4 EStDV. Auch die Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und sonstige Steuererklärungen sind grundsätzlich elektronisch zu übermitteln.

Eine Papierform ist nur noch in absoluten Ausnahmefällen zulässig, etwa wenn eine elektronische Übermittlung aus persönlichen Gründen (z.B. fehlende technische Ausstattung bei älteren Steuerpflichtigen) oder wegen technischer Unmöglichkeit unzumutbar ist. Diese Ausnahme muss beim Finanzamt beantragt und begründet werden.

Authentifizierung und Signatur

Die elektronische Übermittlung über ELSTER erfordert eine Authentifizierung. Dies kann erfolgen durch:

  • ELSTER-Zertifikat: Kostenlose Registrierung über die ELSTER-Webseite, Zusendung der Aktivierungs-ID per Post
  • ELSTER-Software: Offizielle Anwendungen wie ElsterFormular (eingestellt 2021) oder Mein ELSTER (webbasiert)
  • Steuerberater-Übermittlung: Der Steuerberater authentifiziert sich mit seiner eigenen Kennung und übermittelt die Erklärung im Auftrag des Mandanten

Steuerberater übernimmt die technische Abwicklung

Wer einen Steuerberater mandatiert, muss sich nicht um die technische Übermittlung kümmern. Der Berater erstellt die Erklärung, stimmt sie mit dem Mandanten ab und übermittelt sie elektronisch an das Finanzamt. Die Authentifizierung erfolgt über die Steuerberater-Signatur.

Die elektronische Übermittlung gilt erst dann als fristgerecht erfolgt, wenn die Daten vollständig beim Finanzamt eingegangen sind. Nach erfolgreicher Übermittlung erhält der Absender eine elektronische Eingangsbestätigung mit Transferticket-Nummer als Nachweis. Diese sollte aufbewahrt werden, um im Zweifelsfall die fristgerechte Abgabe nachweisen zu können.

„Die elektronische Übermittlung über ELSTER bietet nicht nur rechtliche Sicherheit durch die Eingangsbestätigung, sondern beschleunigt auch die Bearbeitung beim Finanzamt. Digitale Steuererklärungen werden in der Regel schneller bearbeitet, was zu einem früheren Bescheid und ggf. schnellerer Erstattung führt.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Für wen lohnt sich die Beauftragung eines Steuerberaters?

Die Frage, ob die Beauftragung eines Steuerberaters wirtschaftlich sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab: Komplexität der Einkunftssituation, verfügbare Zeit, steuerliches Fachwissen und das individuelle Sicherheitsbedürfnis.

Komplexe Einkunftssituationen

Bei mehreren Einkunftsarten (z.B. gewerbliche Einkünfte plus Vermietung und Kapitaleinkünfte), internationalen Sachverhalten, Beteiligungen an Personengesellschaften oder größeren Investitionen übersteigt der Beratungsbedarf schnell die Möglichkeiten von Standard-Steuersoftware. Ein Steuerberater kann hier nicht nur formal korrekt abrechnen, sondern auch steuerliche Gestaltungsspielräume nutzen.

Zeitersparnis und Haftung

Die eigenständige Erstellung einer Steuererklärung erfordert – je nach Komplexität – zwischen 10 und 40 Stunden Arbeitszeit. Diese Zeit können Selbständige alternativ für umsatzgenerierende Tätigkeiten nutzen. Zudem trägt der Steuerberater eine Berufshaftung: Fehler, die zu Nachzahlungen führen, können unter Umständen Schadenersatzansprüche gegen den Berater begründen.

Einfache Fälle

  • EÜR-Software oft ausreichend
  • Zeitaufwand überschaubar
  • Steuerberater optional

Mittlere Komplexität

  • Steuerberater empfehlenswert
  • Optimierungspotenzial vorhanden
  • Rechtssicherheit wichtig

Hohe Komplexität

  • Steuerberater zwingend empfohlen
  • Hohes Fehlerrisiko bei Eigenbearbeitung
  • Erhebliches Optimierungspotenzial

Die Kosten für steuerliche Beratung sind zudem als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten steuerlich abzugsfähig. Bei einem Grenzsteuersatz von beispielsweise 35 % reduziert sich die wirtschaftliche Nettobelastung entsprechend. Die Investition amortisiert sich oft bereits durch vermiedene Fehler, genutzte Abzugsmöglichkeiten und die gewonnene Zeit.

Moderne Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz verbinden die fachliche Expertise eines zugelassenen Steuerberaters mit digitaler Effizienz und transparenten Festpreisen. Mandanten profitieren von der verlängerten Abgabefrist, fachlicher Prüfung und persönlicher Betreuung – ohne langwierige Terminsuche oder intransparente Abrechnungen nach Stundensätzen.

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Gibt es Besonderheiten für die Steuererklärung 2025 im Jahr 2026?

Für die Steuererklärung 2025, die im Jahr 2026 abzugeben ist, gelten die regulären Fristen nach § 149 AO. Dennoch sollten Selbständige einige aktuelle Entwicklungen und gesetzliche Änderungen im Blick haben, die sich auf die Erklärung auswirken können.

Aktuelle Rechtsentwicklungen

Das Steuerrecht unterliegt kontinuierlichen Anpassungen durch Gesetzgebung und Rechtsprechung. Für das Veranlagungsjahr 2025 können sich Änderungen ergeben durch Jahressteuergesetze, Inflationsausgleichsgesetze oder Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zu strittigen Abzugspositionen. Steuerberater verfolgen diese Entwicklungen laufend und berücksichtigen sie bei der Erstellung der Steuererklärung.

Erhöhte Prüfungsintensität bei bestimmten Sachverhalten

Die Finanzverwaltung setzt zunehmend auf automatisierte Risikoprüfungen und datengestützte Plausibilitätskontrollen. Bestimmte Sachverhalte lösen systematische Rückfragen oder Prüfungen aus:

  • Hohe Reisekosten oder außergewöhnliche Betriebsausgaben im Verhältnis zum Umsatz
  • Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG, § 9 Abs. 5 EStG)
  • Pkw-Nutzung (1-%-Regelung vs. Fahrtenbuch)
  • Umsätze mit internationalen Geschäftspartnern und grenzüberschreitende Leistungen
  • Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG und deren Auflösung

Nachweispflichten dokumentieren

Insbesondere bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern (Pkw, häusliches Arbeitszimmer, Telekommunikation) sollten Nachweise sorgfältig dokumentiert und aufbewahrt werden. Die Finanzverwaltung fordert zunehmend detaillierte Belege und Nutzungsaufzeichnungen an.

Ein Steuerberater kann bereits bei der Belegsammlung und Dokumentation unterstützen, sodass potenzielle Rückfragen des Finanzamts antizipiert und durch entsprechende Nachweise von vornherein ausgeräumt werden. Dies beschleunigt die Bearbeitung und vermeidet zeitaufwändige Korrespondenz.

„Die zunehmende Digitalisierung der Finanzverwaltung führt zu schnelleren, aber auch präziseren Prüfungen. Wer seine Buchhaltung sauber führt und steuerliche Sachverhalte fachlich korrekt abbildet, profitiert von kürzeren Bearbeitungszeiten. Eine professionelle Vorbereitung durch den Steuerberater zahlt sich hier aus.”

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Darüber hinaus bleibt die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2025 stabil: 31. Juli 2026 ohne Berater, 28. Februar 2027 mit Steuerberater. Eine Anpassung dieser Fristen ist derzeit nicht geplant. Selbständige sollten die Frist nutzen, um alle relevanten Unterlagen vollständig zusammenzustellen und bei Bedarf fachliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Häufig gestellte Fragen

Gilt die verlängerte Frist automatisch, wenn ich einen Steuerberater beauftrage?

Ja, die Frist verlängert sich automatisch auf 31. Juli 2027, wenn Ihr Steuerberater die Steuererklärung 2025 erstellt und elektronisch über sein ELSTER-Zertifikat einreicht. Eine gesonderte Fristverlängerung müssen Sie nicht beantragen. Voraussetzung ist, dass der Steuerberater nach § 3 StBerG oder § 4 StBerG zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist.

Kann ich den Steuerberater auch während des Jahres wechseln?

Ja, ein Wechsel des Steuerberaters ist jederzeit möglich. Achten Sie darauf, dass der neue Steuerberater rechtzeitig alle Unterlagen erhält und beim Finanzamt als neuer Bevollmächtigter auftritt. Die verlängerte Abgabefrist bis 31. Juli 2027 bleibt erhalten, sofern ein Steuerberater die Erklärung einreicht.

Was ist, wenn mein Steuerberater die Frist nicht einhält?

Wenn Ihr Steuerberater die Frist schuldhaft versäumt, haftet er Ihnen gegenüber für entstandene Verspätungszuschläge und Zinsen nach § 280 BGB. Sie sollten Ihren Steuerberater rechtzeitig mahnen und gegebenenfalls einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO prüfen lassen. Berufshaftpflichtversicherungen der Steuerberater decken solche Schäden in der Regel ab.

Muss ich Vorauszahlungen leisten, auch wenn die Steuererklärung noch nicht abgegeben ist?

Ja, Vorauszahlungen zur Einkommensteuer sind unabhängig von der Abgabefrist der Steuererklärung vierteljährlich zu leisten (10.03., 10.06., 10.09., 10.12.). Das Finanzamt setzt die Höhe auf Basis der letzten Veranlagung fest. Wenn Ihr Einkommen gesunken ist, können Sie eine Herabsetzung nach § 37 Abs. 3 EStG beantragen.

Gibt es Ausnahmen von der ELSTER-Pflicht für Selbständige?

Nein, seit 2019 besteht für alle Selbständigen die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärung nach § 25 Abs. 4 EStG. Nur in Härtefällen (z. B. fehlender Internetzugang, nachgewiesene technische Unfähigkeit) kann das Finanzamt auf Antrag eine Papierabgabe zulassen. Diese Ausnahmen sind jedoch sehr restriktiv und werden selten gewährt.

Kann ich die Steuererklärung 2025 auch früher als Juli 2026 abgeben?

Ja, Sie können die Steuererklärung 2025 jederzeit ab dem 1. Januar 2026 einreichen. Eine frühere Abgabe beschleunigt in der Regel die Bearbeitung durch das Finanzamt und Sie erhalten eine eventuelle Steuererstattung schneller. Die genannten Fristen sind Höchstfristen, keine Mindestfristen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 149 AO – Abgabefristen (gesetze-im-internet.de), § 152 AO – Verspätungszuschlag (gesetze-im-internet.de), § 25 EStG – Veranlagungszeitraum, Steuererklärungspflicht (gesetze-im-internet.de), § 3 StBerG – Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung (gesetze-im-internet.de). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

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Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
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Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
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Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
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Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater