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OnlineBilanzBlog GmbH Bilanz vs EÜR

GmbH Bilanz vs EÜR

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 9 Minuten

Kurzantwort

Jede GmbH muss bilanzieren — ein Wahlrecht zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) besteht für Kapitalgesellschaften nach § 242 HGB nicht. Der Grund liegt in der Rechtsform: Die GmbH gilt als Formkaufmann nach § 6 HGB und unterliegt daher der doppelten Buchführung. Die EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG steht nur Freiberuflern, Kleinunternehmern und Einzelkaufleuten (unter 800.000 € Umsatz + 80.000 € Gewinn) offen. Praktisch bedeutet das für GmbH-Gründer: höherer Aufwand, aber auch höhere Aussagekraft — und rund 15,825% effektive Steuerlast auf thesaurierte Gewinne statt des persönlichen Grenzsteuersatzes.

Viele Gründer fragen sich: „Muss ich als GmbH wirklich immer bilanzieren? Kann ich nicht einfach eine EÜR machen wie ein Freiberufler?“ Die kurze Antwort: Nein — und dieser Artikel erklärt ausführlich, warum das so ist, welche praktischen Folgen das hat und wieso die „höhere“ Bilanzpflicht der GmbH auch Vorteile bringt.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

§ 242 HGB

Bilanzierungspflicht Kaufleute

§ 4 Abs. 3 EStG

Rechtsgrundlage EÜR

800.000 €

EÜR-Umsatzgrenze für Kaufleute

1. Die Kernunterschiede auf einen Blick

Bevor wir in die Details gehen, hier der direkte Vergleich:

MerkmalBilanz (doppelte Buchführung)EÜR
Rechtsgrundlage§§ 238 ff. HGB + § 5 EStG§ 4 Abs. 3 EStG
PrinzipPeriodisierung, AbgrenzungZufluss- und Abflussprinzip
BestandteileBilanz + GuV + ggf. AnhangEinnahmen – Ausgaben = Gewinn
GmbH/UGPflichtNicht zulässig
EinzelunternehmerAb 800.000 € Umsatz PflichtDarunter zulässig
FreiberuflerFreiwillig möglichImmer zulässig
AufwandHoch (Konten, Abschreibungen, Rückstellungen)Niedrig (einfache Gegenüberstellung)
AussagekraftHoch (Vermöge, Schulden, Ergebnis)Niedrig (nur Gewinn)

Merksatz

GmbH = immer Bilanz
EÜR = nur für Freiberufler & kleine Einzelunternehmer

2. Warum die GmbH immer bilanzieren muss

Die Bilanzpflicht der GmbH ergibt sich aus einer Kette von Paragraphen, die zusammengenommen keinen Ausweg aus der doppelten Buchführung lassen:

§ 6 HGB: GmbH ist „Formkaufmann“

Nach § 6 HGB sind Handelsgesellschaften — darunter GmbH, UG, AG, KGaA — Kaufleute kraft Rechtsform. Sie bleiben Kaufleute, egal wie klein der Geschäftsbetrieb ist. Es gibt keine Bagatellgrenze.

§ 238 HGB: Jeder Kaufmann führt Bücher

§ 238 Abs. 1 HGB verpflichtet jeden Kaufmann zur Buchführung — und zwar nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Das ist die klassische „doppelte Buchhaltung“.

§ 242 HGB: Bilanz und GuV zum Ende jedes Geschäftsjahres

§ 242 HGB schließt den Kreis: Jeder Kaufmann muss zum Ende des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss bestehend aus Bilanz und GuV aufstellen. Für Kapitalgesellschaften kommt nach § 264 HGB zusätzlich der Anhang dazu.

§ 5 EStG: Steuerbilanz-Pflicht

Ergänzend schreibt § 5 EStG für alle Gewerbetreibenden, die nach Handelsrecht bilanzieren müssen, auch die steuerliche Bilanzierung vor. Für die GmbH bedeutet das: Handelsbilanz und Steuerbilanz (oder eine Einheitsbilanz mit Überleitungsrechnung).

Die Kette in Kurzform

GmbH ist Formkaufmann (§ 6 HGB) → Buchführungspflicht (§ 238 HGB) → Jahresabschlusspflicht (§ 242 + § 264 HGB) → Steuerbilanz-Pflicht (§ 5 EStG). Keine Ausnahme, kein Wahlrecht zur EÜR.

3. Wer darf eigentlich die EÜR machen?

Die EÜR ist die Ausnahme-Regelung, nicht die Hauptregel. Sie steht folgenden Gruppen offen:

EÜR erlaubt

  • Freiberufler nach § 18 EStG (Ärzte, Anwälte, Architekten, Journalisten, Ingenieure etc.) — immer, unabhängig von Umsatz
  • Einzelunternehmer unter 800.000 € Umsatz UND unter 80.000 € Gewinn
  • Kleingewerbetreibende (nicht im Handelsregister)
  • GbR ohne Handelsregistereintrag
  • Land- und Forstwirte bis zu bestimmten Größen
  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG

EÜR NICHT erlaubt

  • GmbH (Formkaufmann)
  • UG (haftungsbeschränkt) (Formkaufmann)
  • GmbH & Co. KG (§ 264a HGB)
  • AG, KGaA (Formkaufmann)
  • Einzelkaufleute ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn
  • Eingetragene Kaufleute (e.K.)
  • OHG, KG im Handelsregister

Schwellenwerte seit Wachstumschancengesetz 2024

Die Grenzen für die EÜR-Berechtigung von Einzelkaufleuten wurden mit dem Wachstumschancengesetz erhöht: 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn (für Wirtschaftsjahre ab 01.01.2024). Für GmbHs spielen diese Grenzen keine Rolle — sie müssen unabhängig davon bilanzieren.

4. Wie unterscheidet sich die Gewinnermittlung technisch?

EÜR: Einfaches Zufluss-/Abflussprinzip

Bei der EÜR werden Einnahmen und Ausgaben zum Zeitpunkt der Zahlung erfasst. Die Rechnung eines Kunden wird erst dann Einnahme, wenn sie auf dem Konto eingegangen ist. Eine Rechnung eines Lieferanten wird erst dann Ausgabe, wenn sie bezahlt wird. Das ist einfach zu handhaben, hat aber eine Schwäche: Der Gewinn kann durch Zahlungstiming manipuliert werden.

Beispiel: Ein Freiberufler schickt am 20.12. Rechnungen über 20.000 €. Zahlungseingang erst im Januar. → Der Umsatz zählt für das Folgejahr, nicht das alte.

Bilanz: Periodisierung nach wirtschaftlicher Zugehörigkeit

Bei der doppelten Buchführung werden Geschäftsvorfälle zum Zeitpunkt ihrer wirtschaftlichen Verursachung erfasst. Die Rechnung vom 20.12. ist Ertrag des aktuellen Jahres — unabhängig davon, wann das Geld eingeht. Der noch offene Betrag wird als Forderung auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.

Zudem gibt es in der Bilanzierung:

  • Abschreibungen (AfA): Anlagevermögen wird über die Nutzungsdauer verteilt
  • Rückstellungen (§ 249 HGB): Künftige Belastungen werden vorgezogen
  • Rechnungsabgrenzungsposten: Einnahmen/Ausgaben werden periodenrichtig verbucht
  • Bewertung: Vorsichtsprinzip, Einzelbewertung, Höchstwertprinzip

5. Vorteile der Bilanz gegenüber EÜR

Die Bilanz ist zwar aufwändiger, hat aber echte Vorzüge, die viele Gründer unterschätzen:

Vorteil 1: Transparenz der Vermögenslage

Die Bilanz zeigt auf einen Blick: Was hat das Unternehmen? Wie ist es finanziert? Wer sind die Glaeubiger? Die EÜR zeigt das alles nicht — sie kennt nur Gewinn und Verlust.

Vorteil 2: Kreditwürdigkeit bei Banken

Banken fordern für Kredite oft Bilanzen. Eine vollwertige Bilanz mit Eigenkapital, langfristigem Vermögen und Verbindlichkeiten ist aussagekräftiger als eine EÜR und erhöht die Chancen auf günstige Finanzierung.

Vorteil 3: Körperschaftsteuer-Niveau statt Grenzsteuersatz

Das wirtschaftlich wichtigste Argument: GmbHs zahlen auf thesaurierte (einbehaltene) Gewinne nur 15% Körperschaftsteuer + 5,5% Soli = 15,825%. Einzelunternehmer zahlen bis zu 45% Einkommensteuer. Bei Gewinnen über ca. 60.000 € lohnt sich die GmbH-Struktur oft steuerlich.

Vorteil 4: Saubere Trennung Betrieb/Privat

Die doppelte Buchführung zwingt zu klarer Abgrenzung zwischen Unternehmens- und Privatvermögen. Bei Einzelunternehmern mit EÜR vermischt sich das oft — was bei Betriebsprüfungen Probleme bringt.

Vorteil 5: Haftungsbeschränkung

Als GmbH haften Sie nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Einzelunternehmer haften persönlich unbeschränkt. Die Bilanz ist Teil der „separaten rechtlichen Einheit“, die diese Haftungsabgrenzung überhaupt ermöglicht.

6. Nachteile der Bilanzpflicht

Ehrlichkeit gehört dazu. Die Bilanzpflicht hat auch echte Nachteile für kleine Unternehmen:

Nachteil 1: Höherer Aufwand

Eine Bilanz mit allen Bewertungsregeln, Abschreibungen und Rückstellungen ist deutlich komplexer als eine EÜR. Das bedeutet: mehr Zeit, mehr Softwareanforderungen, meist Steuerberater-Honorar.

Nachteil 2: Höhere Kosten

Während eine EÜR schon für 200–400 € beim Steuerberater zu haben ist, kostet ein GmbH-Jahresabschluss klassisch 800–2.500 €. Bei OnlineBilanz als Festpreis: ab 499,95 € netto (zzgl. USt.) Die Mehrkosten bleiben aber überschaubar.

Nachteil 3: Offenlegungspflicht

GmbHs müssen ihren Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB). Kleinstkapital-GmbHs können hinterlegen (§ 326 Abs. 2 HGB), was aber immer noch erheblich mehr ist als bei Einzelunternehmern — deren EÜR wird nie öffentlich.

Nachteil 4: Komplexität bei Fehlern

Wer eine Bilanz falsch erstellt, riskiert bei Betriebsprüfungen Korrekturen über mehrere Jahre hinweg. Falsche Bewertungen, falsche AfA, fehlende Rückstellungen — jeder Fehler kann teuer werden.

7. Der Wechsel EÜR → Bilanz bei GmbH-Gründung

Ein klassisches Szenario: Ein Freiberufler oder Einzelunternehmer, der Jahre lang mit EÜR gearbeitet hat, gründet eine GmbH. Ab sofort gilt Bilanzpflicht. Was muss beachtet werden?

Schritt 1: Eröffnungsbilanz erstellen

Zur GmbH-Gründung ist eine Eröffnungsbilanz zum Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister zu erstellen. Sie zeigt das eingebrachte Stammkapital (mindestens 25.000 € bei GmbH, 1 € bei UG) und ggf. Sacheinlagen. Details: Siehe Eröffnungsbilanz.

Schritt 2: Wirtschaftsjahr festlegen

Standard ist das Kalenderjahr (01.01.–31.12.). Gründet die GmbH unterjährig, entsteht ein Rumpfwirtschaftsjahr. Ein abweichendes Wirtschaftsjahr ist möglich, muss aber beim FA beantragt werden.

Schritt 3: Buchhaltungs-Software einrichten

Eine Bilanzierungsfähige Buchhaltungssoftware (sevdesk Buchhaltung, lexoffice, BuchhaltungsButler etc.) einrichten — mit Kontenrahmen SKR03 oder SKR04. Details: Siehe DATEV Alternative günstig.

Schritt 4: Laufende Buchführung nach HGB-Grundsätzen

Jede Rechnung, jeder Beleg, jede Bankbewegung wird mit doppelten Buchungssätzen (Soll/Haben) erfasst. Das ist grundsätzlich anders als bei der EÜR.

Schritt 5: Jahresabschluss mit Steuerberater oder Festpreis-Service

Am Jahresende: Bilanz, GuV, Anhang, E-Bilanz, KSt-/GewSt-/USt-Erklärungen und Offenlegung. Kosten bei OnlineBilanz: ab 499,95 € netto (zzgl. USt.)

8. Kosten in der Praxis

Der häufigste Grund für das Nachfragen nach der Bilanz-Pflicht: Kosten. Ein ehrlicher Vergleich:

SzenarioKosten/JahrBeinhaltet
Freiberufler mit EÜR200–800 €EÜR, ESt, USt beim StB
Kleingewerbe mit EÜR300–900 €EÜR, ESt, GewSt, USt
Kleinst-GmbH bei klassischem StB800–2.500 €Bilanz, GuV, E-Bilanz, KSt, GewSt, USt, Offenlegung
Kleinst-GmbH bei OnlineBilanz499,95 €Alles inkl. StB-Signatur, Berufshaftpflicht, 12M Finanzamtsvertretung
Kleine GmbH1.500–3.500 €Wie oben, mit mehr Geschäftsvorfällen

„In Kundengesprächen stellt sich fast immer heraus: Die Bilanzpflicht klingt schlimmer als sie ist. Für eine kleine GmbH mit 10–50 Geschäftsvorfällen pro Monat erstellen wir den kompletten Jahresabschluss für 499,95 € — und die Kunden sparen bei der Steuerlast oft ein Mehrfaches davon durch die KSt-Struktur. Der vermeintliche ‚Mehraufwand‘ der Bilanzierung zahlt sich meist durch die steuerlichen Vorteile der GmbH mehr als aus.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

Weiterführende Artikel

  • Aktiva Passiva einfach erklärt: Bilanz-Grundlagen.
  • Kleinstkapital Jahresabschluss selbst: DIY-Option für kleine GmbHs.
  • Bilanzierungspflicht GmbH: Schwellenwerte der Bilanzpflicht.
  • Jahresabschluss GmbH Aufbau: Bilanz + GuV + Anhang.
  • Eröffnungsbilanz: Erste Bilanz bei Gründung.
  • DATEV Alternative günstig: Buchhaltungssoftware-Vergleich.

9. Häufige Fragen

Kann ich als Mini-GmbH (UG) EÜR machen?

Nein. Die UG ist nach § 5a GmbHG eine Variante der GmbH und gilt genauso als Formkaufmann. Auch die UG muss bilanzieren, E-Bilanz übermitteln und offenlegen — egal wie klein sie ist. Das ist der Preis der Haftungsbeschränkung.

Was ist, wenn meine GmbH keinerlei Geschäftstätigkeit hat?

Selbst eine ruhende GmbH muss bilanzieren. Die Bilanz wäre dann minimal (Bankkonto, Stammkapital), aber sie muss erstellt, E-Bilanz-übermittelt und offengelegt werden. Alternativ: Liquidation der GmbH über das Sperrjahr-Verfahren.

Kann die GmbH nach § 141 AO wechseln?

Nein. § 141 AO (Buchführungspflicht bei Gewerbetreibenden und Landwirten) greift nur für Nicht-Formkaufleute. Die GmbH ist wegen ihrer Rechtsform immer Formkaufmann — ein Wechsel zur EÜR ist nicht möglich.

Lohnt sich die GmbH für kleine Gewinne?

Faustregel: Ab Gewinnen von ca. 50.000–70.000 € pro Jahr ist die GmbH steuerlich attraktiv — weil die 15,825%-Thesaurierung deutlich unter dem persönlichen Grenzsteuersatz (bis 45%) liegt. Unter 30.000 € Gewinn ist die GmbH meist unwirtschaftlich, weil die Fixkosten (Bilanz, Offenlegung, Gesellschaftsrecht) nicht amortisieren.

Was kostet eine EÜR beim Steuerberater?

Typisch 200–800 € pro Jahr — abhängig von Umsatzgröße nach StBVV-Tabelle. Für einfache Freiberufler-Erklärungen sind auch DIY-Tools wie smartsteuer (35 €) möglich. Details zur GmbH-Seite: smartsteuer GmbH Alternative.

Kann ich die Handelsbilanz und Steuerbilanz zusammenfassen?

Ja — als Einheitsbilanz mit Überleitungsrechnung. Dabei wird eine Bilanz erstellt, die handelsrechtlichen Vorschriften folgt, und die steuerlichen Abweichungen (z.B. Drohverlustrückstellungen nach § 5 Abs. 4a EStG steuerlich nicht zulässig) separat dokumentiert. Das ist in der Praxis der Normalfall bei kleinen GmbHs.

Wer darf meine Bilanz erstellen?

Die Aufstellung der Bilanz ist Aufgabe des Geschäftsführers nach § 41 GmbHG — er kann sie selbst erstellen oder delegieren. Die geschäftsmäßige Erstellung durch Dritte steht nach § 3 StBerG nur Steuerberatern und einigen anderen Berufsgruppen zu. Festpreis-Services wie OnlineBilanz werden immer von zugelassenen Steuerberatern geleistet. Details: Kleinstkapital Jahresabschluss selbst.

Was passiert bei verspäteter Bilanzerstellung?

Nach § 264 Abs. 1 HGB ist der Jahresabschluss bei kleinen GmbHs in den ersten 6 Monaten nach Geschäftsjahresende aufzustellen (mittelgroß/groß: 3 Monate). Bei Fristversäumnis drohen keine direkten Sanktionen — aber bei Verbindung mit verspäteter Offenlegung (nach 12 Monaten) verhängt das Bundesamt für Justiz Ordnungsgeld ab 2.500 €.

Welche Bilanz-Gliederung gilt für Kleinst-GmbHs?

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB dürfen nach § 266 Abs. 1 S. 4 HGB eine stark verkürzte Bilanz aufstellen (nur Hauptposten A–E Aktiva und A–E Passiva). Die GuV hat nur 8 statt der sonstigen 18 Positionen nach § 275 HGB. Details: Kleine GmbH § 267 HGB.

10. Fazit: Bilanzpflicht ist der Preis der Haftungsbeschränkung

Die Bilanzpflicht der GmbH ist alternativlos — sie folgt aus der Formkaufmann-Eigenschaft nach § 6 HGB und kann nicht durch EÜR ersetzt werden. Wer das als „Mehraufwand“ empfindet, sollte sich klar machen: Die Bilanz ist der Preis dafür, dass man als GmbH-Gesellschafter nur mit dem Gesellschaftsvermögen haftet und 15,825% Steuerlast statt bis zu 45% persönlicher Einkommensteuer zahlt.

Für kleine GmbHs ist der Aufwand zudem gut kalkulierbar: Eine moderne Buchhaltungssoftware (sevdesk, lexoffice, BuchhaltungsButler ab 15–25 €/Monat) plus ein Festpreis-Service für den Jahresabschluss (OnlineBilanz: ab 499,95 € netto (zzgl. USt.)) deckt den kompletten Bedarf ab — rechtssicher, mit StB-Signatur und Berufshaftpflicht.

Bilanz-Pflicht rechtssicher erfüllen.

OnlineBilanz — ab 499,95 € netto (zzgl. USt.) komplett: Bilanz nach § 266 HGB, GuV, Anhang, E-Bilanz an ELSTER, KSt-, GewSt- und USt-Erklärung, Offenlegung im Unternehmensregister, auf Wunsch StB-Signatur mit Berufshaftpflicht (Aufpreis), 12 Monate Finanzamtsvertretung und laufende Rückfragen zum Abschluss.
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Hinweis: Rechtsstand April 2026. Die Gewinnermittlung durch Bilanz vs EÜR ist eine Grundsatzentscheidung mit weitreichenden Konsequenzen. Dieser Artikel bietet eine Grundorientierung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für konkrete Fragen zur Gewinnermittlung Ihrer GmbH: Kontakt zu OnlineBilanz.

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