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Datum

Lesedauer

9–14 Minuten

OnlineBilanzBlog Abgabefrist Jahresabschluss 2020 Steuerberater

Abgabefrist Jahresabschluss 2020 mit Steuerberater

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 11 Minuten

Kurzantwort

Die Abgabefrist für den Jahresabschluss 2020 mit Steuerberater endete am 31.08.2022 (Corona-verlängert). Einzelne Abgabefristen: Körperschaftsteuer 2020 bis 31.08.2022, Gewerbesteuer 2020 bis 31.08.2022, Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2020 bis 31.08.2022, Offenlegung im Bundesanzeiger bis 31.12.2021 (faktisch toleriert bis 31.03.2022). Alle Fristen sind heute (April 2026) seit vier bis fünf Jahren abgelaufen. Eine nachträgliche Abgabe ist weiterhin erforderlich und über einen Steuerberater mit Festpreis wie OnlineBilanz (499,95 € inkl. MwSt.) effizient möglich. Nach Erstellung erhalten Sie die Steuerberater-Bescheinigung zum Jahresabschluss als Nachweis für Banken und Behörden. Für aktuelle Verpflichtungen beachten Sie bitte die Abgabefrist Jahresabschluss 2026 mit den aktuell geltenden Terminen und Risiken.

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31.08.2022

Corona-verlängerte Abgabefrist für Steuererklärungen 2020 mit StB

31.12.2021

Offenlegungsfrist im Bundesanzeiger für Geschäftsjahr 2020

7 Monate

Fristverlängerung durch Beauftragung eines Steuerberaters (§ 149 AO)

1. Grundlagen: Welche Abgabefristen gibt es für den Jahresabschluss 2020?

Für das Geschäftsjahr 2020 einer GmbH oder UG existieren vier unterschiedliche Pflichten mit jeweils eigenen Abgabefristen. Jede dieser Fristen hat eine andere gesetzliche Grundlage und richtet sich an einen anderen Empfänger.

Die vier Pflichtbereiche

Handelsrecht (HGB)

Erstellung des Jahresabschlusses nach § 264 HGB durch die Geschäftsführung + Offenlegung nach § 325 HGB.

Steuerrecht (AO)

Abgabe der Steuererklärungen nach § 149 AO (Fristverlängerung bei StB) + E-Bilanz nach § 5b EStG.

Gesellschaftsrecht (GmbHG)

Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafter nach § 42a GmbHG.

Gewerbesteuer (GewStG)

Eigene Abgabefrist für Gewerbesteuererklärung, auch bei Verlust-Unternehmen.

Merke: Abgabefrist ≠ Erstellungsfrist

Viele Unternehmer verwechseln die interne Erstellungsfrist (HGB) mit den externen Abgabefristen (Steuererklärungen, Offenlegung). Die HGB-Erstellungsfrist endet sechs Monate nach Geschäftsjahresende — also am 30.06.2021 für GJ 2020. Die externen Abgabefristen sind später und für die Sanktionen relevant.

2. Der Fristenkalender 2020 in der Übersicht

Hier die vollständige Zeitlinie aller relevanten Fristen für das Geschäftsjahr 2020 — von der Erstellung bis zur Offenlegung:

30.06.2021
Erstellungsfrist Jahresabschluss — sechs Monate nach Geschäftsjahresende für kleine GmbH (§ 264 HGB)
31.07.2021
Reguläre Abgabefrist Steuererklärungen 2020 — ohne Steuerberater (vor Corona-Verlängerung)
31.08.2021
Feststellungsfrist — Jahresabschluss durch Gesellschafterversammlung festzustellen (§ 42a GmbHG)
31.10.2021
Corona-verlängerte Abgabefrist Steuererklärungen 2020 — ohne Steuerberater (+3 Monate)
31.12.2021
Offenlegungsfrist im Bundesanzeiger — 12 Monate nach Geschäftsjahresende (§ 325 HGB)
28.02.2022
Ursprüngliche Abgabefrist Steuererklärungen 2020 mit StB — nach § 149 Abs. 3 AO (vor Corona-Verlängerung)
31.03.2022
Faktische Offenlegungs-Nachfrist — Bundesamt für Justiz hatte bis dahin auf Ordnungsgeldverfahren für GJ 2020 verzichtet
31.08.2022
Finale Corona-Abgabefrist Steuererklärungen 2020 mit StB — die letzte offizielle Frist

Wichtig: Alle Fristen heute überschritten

Die letzte relevante Abgabefrist (31.08.2022) liegt im April 2026 mehr als 44 Monate zurück. Die Offenlegungsfrist ist sogar 52+ Monate überschritten. Wer diese Fristen nicht eingehalten hat, befindet sich längst in Ordnungsgeldverfahren und möglichen Steuerschätzungen.

3. Abgabefrist der Jahresabschluss-Erstellung selbst

Die Erstellung des Jahresabschlusses nach § 264 HGB hat eine eigene Frist — unabhängig von Steuererklärungen und Offenlegung.

Erstellungsfristen nach GmbH-Größe

GmbH-GrößeErstellungsfrist GJ 2020Rechtsgrundlage
Kleinst- und kleine GmbH30.06.2021 (6 Monate)§ 264 Abs. 1 S. 4 HGB
Mittelgroße GmbH30.06.2021 (6 Monate)§ 264 Abs. 1 S. 3 HGB
Große GmbH31.03.2021 (3 Monate)§ 264 Abs. 1 S. 3 HGB

Unterschied: Erstellungsfrist vs. Abgabefrist

Die Erstellungsfrist regelt, wann der Jahresabschluss intern fertig sein muss. Die Abgabefrist regelt, wann er bei Finanzamt oder Bundesanzeiger eingereicht werden muss. In der Praxis sind die Abgabefristen die sanktionsrelevanten Termine — bei Missachtung drohen Versäumniszuschläge und Ordnungsgelder. Ein verfrüht erstellter Abschluss hat keine negativen Folgen. Die Abgabefrist Jahresabschluss 2026 folgt dabei denselben gesetzlichen Grundsätzen wie in den Vorjahren.

4. Abgabefristen der Steuererklärungen 2020

Die drei Hauptsteuer-Erklärungen einer GmbH haben für GJ 2020 dieselbe Abgabefrist, folgen aber eigenen Gesetzesgrundlagen.

Die drei Steuererklärungen 2020 im Detail

1

Körperschaftsteuer-Erklärung 2020 (KSt)

Abgabefrist mit StB: 31.08.2022 (Corona-verlängert). Rechtsgrundlage: KStG i.V.m. § 149 AO. Bemessungsgrundlage: 15 % Körperschaftsteuer + 5,5 % Soli auf zu versteuerndes Einkommen.

2

Gewerbesteuer-Erklärung 2020 (GewSt)

Abgabefrist mit StB: 31.08.2022. Rechtsgrundlage: GewStG. Ermittlung: Gewerbeertrag × Gewerbesteuer-Messbetrag × Hebesatz der Gemeinde. Abgabepflicht auch bei Verlust.

3

Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2020 (USt)

Abgabefrist mit StB: 31.08.2022. Rechtsgrundlage: UStG. Zusammenfassung der monatlichen/quartalsweisen USt-Voranmeldungen mit eventueller Korrektur.

Vergleich: Mit und ohne Steuerberater

ErklärungOhne StBMit StB (Corona-verlängert)
Körperschaftsteuer 202031.10.202131.08.2022
Gewerbesteuer 202031.10.202131.08.2022
Umsatzsteuer 202031.10.202131.08.2022
E-Bilanz 202031.10.202131.08.2022

Die 10-Monats-Fristverlängerung

Der Zeitgewinn durch Steuerberater-Beauftragung betrug bei GJ 2020: 10 Monate (von 31.10.2021 auf 31.08.2022 — dank Corona-Verlängerung länger als die üblichen 7 Monate). Für Unternehmen, die die Fristen ohnehin nicht einhalten konnten, war die StB-Beauftragung eine der wenigen rechtlich sauberen Optionen.

5. Abgabefrist der Offenlegung im Bundesanzeiger

Die Offenlegung im Bundesanzeiger nach § 325 HGB hat eine eigene, von den Steuererklärungen unabhängige Abgabefrist: 12 Monate nach Geschäftsjahresende.

Offenlegungsfrist für GJ 2020

Ursprüngliche Frist

31.12.2021 — 12 Monate nach Geschäftsjahresende für Kalenderjahr-GmbHs. Keine Corona-Verlängerung.

Faktische Tolerierung

31.03.2022 — das Bundesamt für Justiz hatte bis dahin auf Ordnungsgeldverfahren verzichtet. Ab April 2022 liefen die Verfahren an.

Wichtig: Keine Verlängerung durch Steuerberater

Im Gegensatz zur Steuererklärung verlängert ein Steuerberater-Mandat die Offenlegungsfrist nicht. Die § 149 AO-Fristverlängerung gilt nur für Steuererklärungen, nicht für die handelsrechtliche Offenlegung. Für GJ 2020 war die Offenlegung daher immer bis 31.12.2021 fällig — egal ob mit oder ohne Steuerberater.

Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegungsoption

Für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB gilt eine erleichterte Offenlegung: Hinterlegung statt Offenlegung im Bundesanzeiger (§ 326 Abs. 2 HGB). Die Abgabefrist ist dieselbe (31.12.2021 für GJ 2020), aber der Abschluss wird nur hinterlegt und auf Antrag herausgegeben.

6. Corona-Sonderfristen im Detail

Für das Geschäftsjahr 2020 — das erste volle Pandemiejahr — wurden die Abgabefristen mehrfach und umfangreich verlängert. Hier die wichtigsten Sondergesetze und deren Auswirkung auf die Abgabefristen:

ATAD-Umsetzungsgesetz und Vierte Corona-Steuerhilfegesetz

  • Steuererklärungen 2020 ohne StB — verlängert von 31.07.2021 auf 31.10.2021 (+3 Monate)
  • Steuererklärungen 2020 mit StB — verlängert von 28.02.2022 auf 31.08.2022 (+6 Monate)
  • Offenlegung im Bundesanzeiger — keine gesetzliche Verlängerung, aber faktische Tolerierung bis 31.03.2022
  • Abgabefristen 2020–2022 wurden alle verlängert — allerdings mit unterschiedlichen Verlängerungsperioden. Für GJ 2021: Verlängerung bis 31.08.2023; für GJ 2022: Verlängerung bis 31.07.2024.

„Die Corona-Sonderfristen waren einmalig — eine lange Zeit der Gnadenfrist, in der das Bundesamt für Justiz und die Finanzämter zurückhaltend sanktioniert haben. Seit Sommer 2022 sind diese Sonderregeln ausgelaufen, und für alle Geschäftsjahre ab 2023 gelten wieder die Standardfristen. Wer 2020 nicht abgegeben hat, hat bereits eine lange Zeit der Toleranz verpasst — jetzt ist Handeln zwingend.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

7. Abgabefrist ohne Steuerberater: Was war zu beachten?

Wer für den Jahresabschluss 2020 keinen Steuerberater beauftragt hat, musste die kürzeren Fristen einhalten. Vergleich:

PflichtOhne StB (Frist GJ 2020)Mit StB (Frist GJ 2020)Fristunterschied
Steuererklärungen (Corona-verl.)31.10.202131.08.2022+10 Monate
Offenlegung31.12.202131.12.2021keine Änderung
Jahresabschluss-Erstellung30.06.202130.06.2021keine Änderung

Steuerberater-Mandat = automatische Verlängerung

Für Steuererklärungen gilt: Wer sich einen Steuerberater nimmt, profitiert automatisch von der gesetzlichen Fristverlängerung nach § 149 Abs. 3 AO. Für GJ 2020 betrug dieser Zeitgewinn wegen Corona sogar 10 Monate. Das war für viele GmbHs der Hauptgrund, einen StB zu beauftragen.

8. Status April 2026: Was ist jetzt zu tun?

Wer die Abgabefristen für GJ 2020 nicht eingehalten hat, befindet sich im April 2026 in einer rechtlich kritischen Situation. Eine ausführliche Darstellung zu Verjährung, Ordnungsgeld und strafrechtlichen Risiken finden Sie in unserem vertiefenden Artikel zu Jahresabschluss 2020 Frist Steuerberater: Verjährung, Ordnungsgeld und Handlungsbedarf.

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9. Häufige Fragen zur Abgabefrist Jahresabschluss 2020

Wann war die Abgabefrist für den Jahresabschluss 2020 mit Steuerberater?

Für die Steuererklärungen 2020 (KSt, GewSt, USt, E-Bilanz) endete die Corona-verlängerte Abgabefrist mit StB am 31.08.2022. Für die Offenlegung im Bundesanzeiger endete die Frist bereits am 31.12.2021 (faktisch toleriert bis 31.03.2022). Die Erstellung des Abschlusses selbst war bis 30.06.2021 vorgesehen.

Wie lange ist die Abgabefrist 2020 jetzt (April 2026) überschritten?

Die Steuererklärungen-Frist (31.08.2022) ist seit ca. 44 Monaten überschritten. Die Offenlegungsfrist (31.12.2021) sogar seit über 52 Monaten. Der Bundesamt für Justiz hat in der Regel bereits zwei bis drei Ordnungsgeldverfahren eingeleitet, das Finanzamt wahrscheinlich Schätzungsbescheide erlassen.

Gab es für Geschäftsjahr 2020 eine Verlängerung der Offenlegungsfrist?

Nein — die gesetzliche Offenlegungsfrist (31.12.2021) wurde nicht verlängert. Allerdings hat das Bundesamt für Justiz faktisch bis zum 31.03.2022 auf Ordnungsgeldverfahren verzichtet. Das ist aber keine rechtliche Fristverlängerung, sondern eine administrative Gnadenfrist.

Muss ich Jahresabschluss 2020 noch einreichen, wenn die Frist längst abgelaufen ist?

Ja, die Pflicht bleibt bestehen. Offenlegung und Steuererklärungen müssen auch nach Fristablauf nachgereicht werden, solange keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Für GJ 2020 ist die Verjährung frühestens Ende 2028 erreicht (bei Nichtabgabe plus Anlaufhemmung, § 170 Abs. 2 AO).

Was ist der Unterschied zwischen Abgabefrist und Erstellungsfrist?

Die Erstellungsfrist (30.06.2021 für kleine GmbH, GJ 2020) regelt, wann der Jahresabschluss intern fertig sein muss. Die Abgabefrist regelt, wann er bei Behörden eingereicht werden muss — Finanzamt für Steuererklärungen (31.08.2022 mit StB), Bundesanzeiger für Offenlegung (31.12.2021). Die Abgabefristen sind sanktionsrelevant.

Kann ein Steuerberater die Offenlegungsfrist verlängern?

Nein. Die Fristverlängerung nach § 149 Abs. 3 AO gilt ausschließlich für Steuererklärungen — nicht für die handelsrechtliche Offenlegung nach § 325 HGB. Die Offenlegungsfrist (12 Monate nach Geschäftsjahresende) ist für alle Unternehmen identisch, ob mit oder ohne StB.

Wie teuer ist die Nachabgabe von Jahresabschluss 2020 heute?

Bei klassischen Kanzleien 2.000–4.500 € pro Jahresabschluss inkl. aller Erklärungen und Offenlegung. Bei OnlineBilanz 499,95 € inkl. MwSt. zum Festpreis. Bei Nachabgabe mehrerer Altjahre (2020, 2021, 2022, 2023, 2024) ca. 2.500 € Gesamtpreis — typischerweise deutlich niedriger als bei klassischen Kanzleien.

10. Fazit: Abgabefrist 2020 war 31.08.2022 mit StB — heute längst überschritten

Die Abgabefrist Jahresabschluss 2020 mit Steuerberater endete für Steuererklärungen am 31.08.2022 (Corona-verlängert) und für die Offenlegung im Bundesanzeiger am 31.12.2021. Beide Fristen sind im April 2026 längst abgelaufen. Wer den Jahresabschluss 2020 noch nicht eingereicht hat, muss sich jetzt mit Ordnungsgeldern, Schätzungsbescheiden und möglichen strafrechtlichen Konsequenzen auseinandersetzen.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Alle Fristen beziehen sich auf ein Geschäftsjahr identisch mit dem Kalenderjahr 2020. Bei abweichendem Geschäftsjahr verschieben sich die Fristen entsprechend. Gesetzliche Grundlagen: § 149 AO, § 264 HGB, § 325 HGB. Für individuelle Beratung: Kontakt zu OnlineBilanz.

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Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
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Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
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Ben
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