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Fabian Klement
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Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
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Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–16 Minuten


OnlineBilanzBlogAbgabefrist Jahresabschluss

Abgabefrist Jahresabschluss 2026: Termine, Risiken & Fristen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die fristgerechte Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses gehört zu den zentralen Pflichten jeder Kapitalgesellschaft. Wer die gesetzlichen Fristen für Feststellung und Offenlegung nicht einhält, riskiert Ordnungsgelder bis 25.000 Euro sowie weitere rechtliche Konsequenzen. Dieser Leitfaden erklärt, welche Abgabefristen für den Jahresabschluss 2026 gelten und wie Sie Verzögerungen systematisch vermeiden. Beachten Sie dabei auch die grundlegenden Anforderungen an den Jahresabschluss 2026, um formelle und inhaltliche Fehler von vornherein auszuschließen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Für den Jahresabschluss 2026 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten gesetzliche Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG: 11 Monate für kleine, 8 Monate für mittelgroße und große GmbH. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss innerhalb von 12 Monaten nach § 325 HGB erfolgen. Bei Fristversäumnis drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Grundlagen der Abgabefrist für den Jahresabschluss

Die Abgabefrist für den Jahresabschluss bezeichnet den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum, innerhalb dessen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss erstellen, feststellen und offenlegen müssen. Für GmbH, UG und AG gelten dabei differenzierte Fristen, die sich nach Unternehmensgröße und Rechtsform richten. Wie bereits in den Vorjahren – etwa bei der Abgabefrist Jahresabschluss 2020 mit Steuerberater – ist eine rechtzeitige Vorbereitung der Termine entscheidend, um Versäumnisse und Sanktionen zu vermeiden.

Der Jahresabschluss erfüllt mehrere zentrale Funktionen: Er dokumentiert die wirtschaftliche Lage des Unternehmens nach § 264 HGB, bildet die Grundlage für steuerliche Berechnungen, dient Kreditgebern als Entscheidungsgrundlage und ist Bestandteil der gesetzlichen Publizitätspflichten nach § 325 HGB.

Die Verantwortung für die rechtzeitige Erstellung trägt die Geschäftsführung. Ein Steuerberater übernimmt die fachliche Prüfung, Optimierung und rechtskonforme Freigabe der Unterlagen.

Hinweis

Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist keine Offenlegungsstelle mehr.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH

25.000 €

Maximales Ordnungsgeld

Fristen für den Jahresabschluss 2026 im Überblick

Für den Jahresabschluss 2026 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende gesetzliche Fristen. Diese differenzieren nach Unternehmensgröße gemäß § 267 HGB und betreffen sowohl die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung als auch die Offenlegung beim Unternehmensregister.

Unternehmensgröße Feststellungsfrist Rechtsgrundlage Offenlegungsfrist
Kleine GmbH/UG 11 Monate (bis 30.11.2026) § 42a Abs. 1 GmbHG 12 Monate (bis 31.12.2026)
Mittelgroße GmbH 8 Monate (bis 31.08.2026) § 42a Abs. 2 GmbHG 12 Monate (bis 31.12.2026)
Große GmbH 8 Monate (bis 31.08.2026) § 42a Abs. 2 GmbHG 12 Monate (bis 31.12.2026)
AG (alle Größen) 8 Monate (bis 31.08.2026) § 175 AktG 12 Monate (bis 31.12.2026)

Die Größenklassen nach § 267 HGB orientieren sich an drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl. Ein Unternehmen gilt als klein, wenn mindestens zwei der drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschritten werden.

Kleine Kapitalgesellschaft

  • Erweiterte Feststellungsfrist
  • Erleichterungen bei Offenlegung
  • Keine Prüfungspflicht

Mittelgroße Kapitalgesellschaft

  • Verkürzte Feststellungsfrist
  • Erweiterte Offenlegungspflicht
  • Meist prüfungspflichtig

Große Kapitalgesellschaft

  • 8 Monate Feststellungsfrist
  • Vollständige Offenlegung
  • Prüfungspflicht nach § 316 HGB

Achtung

Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG ist zwingend. Eine Überschreitung kann zur Nichtigkeit des Gesellschafterbeschlusses führen und erschwert die rechtskonforme Offenlegung erheblich.

Feststellung und Offenlegung: Zwei getrennte Pflichten

Viele Unternehmen verwechseln die Feststellung des Jahresabschlusses mit der Offenlegung. Es handelt sich jedoch um zwei rechtlich getrennte Vorgänge mit unterschiedlichen Fristen und Rechtsgrundlagen.

Feststellung des Jahresabschlusses

Die Feststellung erfolgt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung nach § 42a GmbHG oder der Hauptversammlung bei der AG. Der Jahresabschluss wird damit rechtsverbindlich und bildet die Grundlage für Gewinnverwendung und steuerliche Veranlagung.

Der Feststellungsbeschluss muss protokolliert werden und sollte folgende Elemente enthalten: Beschlussdatum, anwesende Gesellschafter, festgestellter Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang), Gewinnverwendung sowie ggf. Entlastung der Geschäftsführung.

Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften den festgestellten Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag elektronisch beim Unternehmensregister einreichen. Diese Pflicht dient der Öffentlichkeit und dem Gläubigerschutz.

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Einreichung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Die Unterlagen müssen im strukturierten XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) oder als PDF eingereicht werden, je nach Größenklasse und Offenlegungsumfang.

Feststellung

  • Intern durch Gesellschafter
  • Frist: 8 oder 11 Monate
  • Rechtsgrundlage: § 42a GmbHG
  • Beschlussprotokoll erforderlich
  • Basis für Gewinnverwendung

Offenlegung

  • Extern beim Unternehmensregister
  • Frist: 12 Monate
  • Rechtsgrundlage: § 325 HGB
  • Elektronische Einreichung
  • Öffentlich einsehbar

Verzögerungen systematisch vermeiden

Verzögerungen bei der Jahresabschlusserstellung entstehen selten kurzfristig. Meist sind sie das Ergebnis unzureichender Vorbereitung, fehlender Prozesse oder unklarer Verantwortlichkeiten. Mit einem strukturierten Vorgehen lassen sich die meisten Risiken eliminieren.

„Die fristgerechte Jahresabschlusserstellung beginnt nicht im Folgejahr, sondern mit der laufenden Buchhaltung. Wer unterjährig sauber bucht und Belege systematisch ablegt, vermeidet 80 Prozent der typischen Verzögerungen zum Jahresende.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

  • Laufende Buchhaltung monatlich abschließen und prüfen
  • Belege digital und strukturiert ablegen (GOBD-konform)
  • Anlagenbuchhaltung kontinuierlich pflegen
  • Abstimmung Kreditoren/Debitoren quartalsweise durchführen
  • Jahresinventur rechtzeitig planen und durchführen
  • Feststellungstermin frühzeitig mit Gesellschaftern abstimmen
  • Steuerberater alle erforderlichen Unterlagen vollständig übergeben
  • Rückfragen des Steuerberaters zeitnah beantworten
  • Gesellschafterbeschluss protokollieren und archivieren
  • Offenlegung unmittelbar nach Feststellung einleiten

Zeitplan für Jahresabschluss 2026

Ein realistischer Zeitplan berücksichtigt interne Vorbereitungszeit, Bearbeitungszeit beim Steuerberater, Abstimmungsschleifen und Pufferzeiten für unvorhergesehene Rückfragen. Für kleine GmbH empfiehlt sich folgender Ablauf:

Phase Zeitraum Verantwortlich Aktivitäten
Vorbereitung Jan–Feb 2026 Buchhaltung intern Vorbereitende Abschlussbuchungen, Inventur, Belegprüfung
Übergabe März 2026 Geschäftsführung Vollständige Unterlagen an Steuerberater
Erstellung Apr–Mai 2026 Steuerberater Jahresabschlusserstellung, Abstimmung mit Mandant
Feststellung Juni 2026 Gesellschafter Gesellschafterversammlung, Beschlussfassung
Offenlegung Juli 2026 Steuerberater/intern Elektronische Einreichung beim Unternehmensregister
Reserve Aug–Nov 2026 Pufferzeit bis Fristablauf

Typische Fehlerquellen und wie Sie diese vermeiden

Jahresabschluss-Verzögerungen haben meist wiederkehrende Ursachen. Die häufigsten Fehlerquellen lassen sich in vier Kategorien einteilen: organisatorische Mängel, Belegprobleme, Abstimmungsfehler und unklare Kommunikation.

Organisatorische Mängel

  • Fehlende Prozessdokumentation: Unklare Zuständigkeiten und fehlende Checklisten führen zu Informationslücken
  • Verspätete Inventur: Die körperliche Bestandsaufnahme erfolgt zu spät oder unvollständig
  • Personalengpässe: Urlaub, Krankheit oder Fluktuation in der Buchhaltung wird nicht eingeplant
  • Mangelnde Priorisierung: Der Jahresabschluss wird im Tagesgeschäft zurückgestellt

Belegprobleme

  • Fehlende Eingangsrechnungen: Nicht alle Dezember-Rechnungen sind bis Januar eingegangen
  • Unvollständige Reisekostenabrechnungen: Nachweise fehlen oder sind nicht GOBD-konform
  • Bankbelege unvollständig: Kontoauszüge oder Kreditkartenabrechnungen fehlen
  • Verträge nicht archiviert: Leasing-, Miet- oder Versicherungsverträge sind nicht auffindbar

Abstimmungsfehler

  • Offene Posten nicht geklärt: Differenzen in der Kreditoren-/Debitorenbuchhaltung bleiben unbearbeitet
  • Anlagenbuchhaltung nicht aktuell: Zugänge, Abgänge oder Abschreibungen sind nicht erfasst
  • Rückstellungen fehlen: Urlaubsrückstellungen, Tantiemen oder Prozessrisiken werden vergessen
  • Abgrenzungen unvollständig: Aktive und passive Rechnungsabgrenzungen werden nicht gebildet

Achtung

Viele Verzögerungen entstehen durch verspätete oder unvollständige Antworten auf Rückfragen des Steuerberaters. Planen Sie ausreichend Zeit für Abstimmungsschleifen ein und benennen Sie einen festen Ansprechpartner.

Effiziente Zusammenarbeit mit dem Steuerberater

Die Qualität und Geschwindigkeit der Jahresabschlusserstellung hängt maßgeblich von der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Steuerberater ab. Eine strukturierte Kommunikation und vollständige Unterlagenübergabe sind entscheidend für die Einhaltung der Fristen.

Unterlagen vollständig übergeben

Der Steuerberater benötigt folgende Unterlagen zur Jahresabschlusserstellung. Eine unvollständige Übergabe führt zwangsläufig zu Rückfragen und Verzögerungen:

  • Vollständige Buchhaltung mit allen gebuchten Belegen (GOBD-konform)
  • Bankauszüge und Kreditkartenabrechnungen (komplett bis 31.12.)
  • Inventurlisten (Waren, Vorräte, Anlagevermögen)
  • Verträge (Leasing, Miete, Darlehen, Versicherungen)
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen des gesamten Jahres
  • Nachweise über Sachentnahmen und Privateinlagen
  • Unterlagen zu außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen
  • Vorjahresabschluss und steuerliche Bescheide

Kommunikation klar strukturieren

Benennen Sie einen festen Ansprechpartner für alle Rückfragen. Vereinbaren Sie feste Rückmeldungsfristen und dokumentieren Sie alle Abstimmungen schriftlich. Nutzen Sie digitale Kommunikationskanäle (E-Mail, Mandantenportal), um Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.

„Ein häufiger Irrtum: Viele Mandanten glauben, die Frist beginne erst mit der Übergabe an den Steuerberater. Tatsächlich gilt die gesetzliche Frist ab Bilanzstichtag – unabhängig davon, wann die interne Vorbereitung abgeschlossen ist.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Hinweis

Moderne Steuerberatungskanzleien bieten zunehmend digitale Mandantenportale an. Diese ermöglichen einen strukturierten Dokumentenaustausch, Statusverfolgung und reduzieren Medienbrüche erheblich.

Rechtsfolgen bei Fristversäumnis

Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Fristen für Feststellung und Offenlegung ist keine Bagatelle. Der Gesetzgeber sieht empfindliche Sanktionen vor, die sich nach Art und Dauer des Verstoßes richten.

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz (BfJ) ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße, Dauer der Verspätung und Verschulden.

Das Ordnungsgeld kann mehrfach festgesetzt werden, wenn die Offenlegung weiterhin ausbleibt. Zudem haften die Geschäftsführer persönlich für das Ordnungsgeld, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.

Verstoß Rechtsfolge Rechtsgrundlage Höhe
Verspätete Offenlegung Ordnungsgeld § 335 HGB 500–25.000 €
Unterlassene Offenlegung Ordnungsgeld (erhöht) § 335 HGB Bis 25.000 €
Wiederholte Verstöße Mehrfaches Ordnungsgeld § 335 Abs. 4 HGB Kumulativ
Verspätete Feststellung Nichtigkeit des Beschlusses § 42a GmbHG

Weitere Konsequenzen

  • Reputationsschaden: Die verspätete Offenlegung ist öffentlich im Unternehmensregister sichtbar
  • Kreditwürdigkeitsprüfung: Banken und Geschäftspartner bewerten fehlende Jahresabschlüsse negativ
  • Steuerliche Nachteile: Verspätete Abgabe kann zu Schätzungen durch das Finanzamt führen
  • Haftungsrisiken: Geschäftsführer können persönlich für entstandene Schäden haften
  • Folgeverzögerungen: Verzug bei einem Jahr überträgt sich meist auf Folgejahre

Achtung

Das Ordnungsgeldverfahren wird automatisch durch das Bundesamt für Justiz eingeleitet. Eine Mahnung erfolgt nicht. Bereits ab dem ersten Tag nach Fristablauf kann ein Ordnungsgeld festgesetzt werden.

Vermeidung und Abhilfe

Sollten Sie absehen, dass die Frist nicht eingehalten werden kann, ergreifen Sie sofort folgende Maßnahmen: Prüfen Sie, ob eine Fristverlängerung durch Gesellschafterbeschluss möglich ist (nur bei Feststellung). Intensivieren Sie die Kommunikation mit dem Steuerberater und klären Sie offene Punkte priorisiert. Reichen Sie die Offenlegung unmittelbar nach Fertigstellung ein, um das Ordnungsgeld zu minimieren.

Digitale Lösungen für effiziente Jahresabschlusserstellung

Moderne digitale Tools unterstützen Unternehmen bei der Vorbereitung und Erstellung des Jahresabschlusses erheblich. Sie automatisieren Routineaufgaben, reduzieren Fehlerquellen und schaffen Transparenz über den Bearbeitungsstatus.

Buchhaltungssoftware mit Schnittstellen

Cloud-basierte Buchhaltungslösungen ermöglichen einen durchgängigen digitalen Workflow von der Belegerfassung bis zur Übergabe an den Steuerberater. DATEV-Schnittstellen gewährleisten einen nahtlosen Datenaustausch ohne Medienbrüche.

Vorteile: Belegerfassung per Foto oder Scan, automatische Kontierung durch KI-gestützte Texterkennung, monatliche Abschlüsse auf Knopfdruck, digitales Belegarchiv (GOBD-konform), direkter Export zum Steuerberater.

KI-gestützte Jahresabschluss-Assistenten

Tools wie OnlineBilanz nutzen künstliche Intelligenz, um die Jahresabschlusserstellung zu beschleunigen. Sie analysieren Buchhaltungsdaten, schlagen Abschlussbuchungen vor, prüfen Plausibilität und erstellen Entwürfe für Bilanz, GuV und Anhang.

„KI-gestützte Assistenzsysteme übernehmen die zeitaufwändige Vorarbeit und ermöglichen es dem Steuerberater, sich auf die fachliche Prüfung und steuerliche Optimierung zu konzentrieren. Das beschleunigt den Prozess und senkt die Kosten erheblich.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Traditioneller Prozess

  • Manuelle Belegsammlung
  • Excel-Listen und Ordner
  • Medienbrüche bei Übergabe
  • Zeitaufwändige Abstimmung
  • Rückfragen per E-Mail/Telefon
  • Bearbeitungsdauer: 8–12 Wochen

Digitaler Prozess

  • Automatische Belegerfassung
  • Zentrale Cloud-Plattform
  • Durchgängige Datenströme
  • Echtzeit-Statusverfolgung
  • Integrierte Kommunikation
  • Bearbeitungsdauer: 2–4 Wochen

Elektronische Offenlegung

Die Einreichung beim Unternehmensregister erfolgt seit DiRUG ausschließlich elektronisch. Professionelle Softwarelösungen generieren die erforderlichen XBRL-Taxonomien automatisch und übermitteln die Daten rechtssicher an das Register.

OnlineBilanz bietet einen vollintegrierten Workflow: Von der KI-gestützten Jahresabschlusserstellung über die steuerliche Prüfung bis zur elektronischen Offenlegung beim Unternehmensregister – alles aus einer Hand.

Hinweis

Die Kombination aus KI-gestützter Vorbereitung und steuerlicher Fachprüfung verbindet Effizienz mit Rechtssicherheit. Der Steuerberater wird nicht ersetzt, sondern von Routineaufgaben entlastet.

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss der Jahresabschluss 2026 festgestellt werden?

Für kleine GmbH und UG gilt eine Feststellungsfrist von 11 Monaten nach § 42a Abs. 1 GmbHG, also bis 30.11.2026. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie alle AG müssen den Jahresabschluss innerhalb von 8 Monaten feststellen, also bis 31.08.2026. Die Feststellung erfolgt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung bzw. Hauptversammlung.

Was ist der Unterschied zwischen Feststellung und Offenlegung?

Die Feststellung ist ein interner Vorgang: Die Gesellschafter beschließen den Jahresabschluss und machen ihn damit rechtsverbindlich (Frist: 8 oder 11 Monate nach § 42a GmbHG). Die Offenlegung ist ein externer Vorgang: Der festgestellte Jahresabschluss wird elektronisch beim Unternehmensregister eingereicht und öffentlich zugänglich gemacht (Frist: 12 Monate nach § 325 HGB).

Welche Strafen drohen bei verspäteter Offenlegung?

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung wird durch das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße, Dauer der Verspätung und Verschulden. Das Ordnungsgeld kann mehrfach festgesetzt werden und die Geschäftsführer haften persönlich.

Wie kann ich die Jahresabschlusserstellung beschleunigen?

Die wichtigsten Maßnahmen: Führen Sie die laufende Buchhaltung monatlich und vollständig, übergeben Sie alle Unterlagen vollständig und strukturiert an den Steuerberater, planen Sie die Inventur rechtzeitig, beantworten Sie Rückfragen zeitnah und nutzen Sie digitale Tools für Belegerfassung und Datenaustausch. KI-gestützte Lösungen wie OnlineBilanz können die Bearbeitungszeit von 8–12 Wochen auf 2–4 Wochen reduzieren.

Wo muss der Jahresabschluss 2026 offengelegt werden?

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister in elektronischer Form. Der Bundesanzeiger ist keine Offenlegungsstelle mehr. Die Einreichung muss je nach Größenklasse im XBRL-Format oder als PDF erfolgen. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag, also bis 31.12.2026 für Jahresabschlüsse mit Stichtag 31.12.2025.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB (Offenlegungspflicht), § 335 HGB (Ordnungsgeldverfahren), § 42a GmbHG (Feststellungsfristen), § 267 HGB (Größenklassen). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Ihr fester Steuerberater

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F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
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Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

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Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
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+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater