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OnlineBilanzBlog Abgabefrist Jahresabschluss 2020 Steuerberater

Abgabefrist Jahresabschluss 2020 mit Steuerberater

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 11 Minuten

Kurzantwort

Die Abgabefrist für den Jahresabschluss 2020 mit Steuerberater endete am 31.08.2022 (Corona-verlängert). Einzelne Abgabefristen: Körperschaftsteuer 2020 bis 31.08.2022, Gewerbesteuer 2020 bis 31.08.2022, Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2020 bis 31.08.2022, Offenlegung im Unternehmensregister bis 31.12.2021 (faktisch toleriert bis 31.03.2022). Alle Fristen sind heute (April 2026) seit vier bis fünf Jahren abgelaufen. Eine nachträgliche Abgabe ist weiterhin erforderlich und über einen Steuerberater mit Festpreis wie OnlineBilanz (ab 499,95 € netto (zzgl. USt.)) effizient möglich. Nach Erstellung erhalten Sie die Steuerberater-Bescheinigung zum Jahresabschluss als Nachweis für Banken und Behörden. Für aktuelle Verpflichtungen beachten Sie bitte die Abgabefrist Jahresabschluss 2026 mit den aktuell geltenden Terminen und Risiken.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

31.08.2022

Corona-verlängerte Abgabefrist für Steuererklärungen 2020 mit StB

31.12.2021

Offenlegungsfrist im Unternehmensregister für Geschäftsjahr 2020

7 Monate

Fristverlängerung durch Beauftragung eines Steuerberaters (§ 149 AO)

1. Grundlagen: Welche Abgabefristen gibt es für den Jahresabschluss 2020?

Für das Geschäftsjahr 2020 einer GmbH oder UG existieren vier unterschiedliche Pflichten mit jeweils eigenen Abgabefristen. Jede dieser Fristen hat eine andere gesetzliche Grundlage und richtet sich an einen anderen Empfänger.

Die vier Pflichtbereiche

Handelsrecht (HGB)

Erstellung des Jahresabschlusses nach § 264 HGB durch die Geschäftsführung + Offenlegung nach § 325 HGB.

Steuerrecht (AO)

Abgabe der Steuererklärungen nach § 149 AO (Fristverlängerung bei StB) + E-Bilanz nach § 5b EStG.

Gesellschaftsrecht (GmbHG)

Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafter nach § 42a GmbHG.

Gewerbesteuer (GewStG)

Eigene Abgabefrist für Gewerbesteuererklärung, auch bei Verlust-Unternehmen.

Merke: Abgabefrist ≠ Erstellungsfrist

Viele Unternehmer verwechseln die interne Erstellungsfrist (HGB) mit den externen Abgabefristen (Steuererklärungen, Offenlegung). Die HGB-Erstellungsfrist endet sechs Monate nach Geschäftsjahresende — also am 30.06.2021 für GJ 2020. Die externen Abgabefristen sind später und für die Sanktionen relevant.

2. Der Fristenkalender 2020 in der Übersicht

Hier die vollständige Zeitlinie aller relevanten Fristen für das Geschäftsjahr 2020 — von der Erstellung bis zur Offenlegung:

30.06.2021
Erstellungsfrist Jahresabschluss — sechs Monate nach Geschäftsjahresende für kleine GmbH (§ 264 HGB)
31.07.2021
Reguläre Abgabefrist Steuererklärungen 2020 — ohne Steuerberater (vor Corona-Verlängerung)
31.08.2021
Feststellungsfrist — Jahresabschluss durch Gesellschafterversammlung festzustellen (§ 42a GmbHG)
31.10.2021
Corona-verlängerte Abgabefrist Steuererklärungen 2020 — ohne Steuerberater (+3 Monate)
31.12.2021
Offenlegungsfrist im Unternehmensregister — 12 Monate nach Geschäftsjahresende (§ 325 HGB)
28.02.2022
Ursprüngliche Abgabefrist Steuererklärungen 2020 mit StB — nach § 149 Abs. 3 AO (vor Corona-Verlängerung)
31.03.2022
Faktische Offenlegungs-Nachfrist — Bundesamt für Justiz hatte bis dahin auf Ordnungsgeldverfahren für GJ 2020 verzichtet
31.08.2022
Finale Corona-Abgabefrist Steuererklärungen 2020 mit StB — die letzte offizielle Frist

Wichtig: Alle Fristen heute überschritten

Die letzte relevante Abgabefrist (31.08.2022) liegt im April 2026 mehr als 44 Monate zurück. Die Offenlegungsfrist ist sogar 52+ Monate überschritten. Wer diese Fristen nicht eingehalten hat, befindet sich längst in Ordnungsgeldverfahren und möglichen Steuerschätzungen.

3. Abgabefrist der Jahresabschluss-Erstellung selbst

Die Erstellung des Jahresabschlusses nach § 264 HGB hat eine eigene Frist — unabhängig von Steuererklärungen und Offenlegung.

Erstellungsfristen nach GmbH-Größe

GmbH-GrößeErstellungsfrist GJ 2020Rechtsgrundlage
Kleinst- und kleine GmbH30.06.2021 (6 Monate)§ 264 Abs. 1 S. 4 HGB
Mittelgroße GmbH30.06.2021 (6 Monate)§ 264 Abs. 1 S. 3 HGB
Große GmbH31.03.2021 (3 Monate)§ 264 Abs. 1 S. 3 HGB

Unterschied: Erstellungsfrist vs. Abgabefrist

Die Erstellungsfrist regelt, wann der Jahresabschluss intern fertig sein muss. Die Abgabefrist regelt, wann er bei Finanzamt oder Bundesanzeiger eingereicht werden muss. In der Praxis sind die Abgabefristen die sanktionsrelevanten Termine — bei Missachtung drohen Versäumniszuschläge und Ordnungsgelder. Ein verfrüht erstellter Abschluss hat keine negativen Folgen. Die Abgabefrist Jahresabschluss 2026 folgt dabei denselben gesetzlichen Grundsätzen wie in den Vorjahren.

4. Abgabefristen der Steuererklärungen 2020

Die drei Hauptsteuer-Erklärungen einer GmbH haben für GJ 2020 dieselbe Abgabefrist, folgen aber eigenen Gesetzesgrundlagen.

Die drei Steuererklärungen 2020 im Detail

1

Körperschaftsteuer-Erklärung 2020 (KSt)

Abgabefrist mit StB: 31.08.2022 (Corona-verlängert). Rechtsgrundlage: KStG i.V.m. § 149 AO. Bemessungsgrundlage: 15 % Körperschaftsteuer + 5,5 % Soli auf zu versteuerndes Einkommen.

2

Gewerbesteuer-Erklärung 2020 (GewSt)

Abgabefrist mit StB: 31.08.2022. Rechtsgrundlage: GewStG. Ermittlung: Gewerbeertrag × Gewerbesteuer-Messbetrag × Hebesatz der Gemeinde. Abgabepflicht auch bei Verlust.

3

Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2020 (USt)

Abgabefrist mit StB: 31.08.2022. Rechtsgrundlage: UStG. Zusammenfassung der monatlichen/quartalsweisen USt-Voranmeldungen mit eventueller Korrektur.

Vergleich: Mit und ohne Steuerberater

ErklärungOhne StBMit StB (Corona-verlängert)
Körperschaftsteuer 202031.10.202131.08.2022
Gewerbesteuer 202031.10.202131.08.2022
Umsatzsteuer 202031.10.202131.08.2022
E-Bilanz 202031.10.202131.08.2022

Die 10-Monats-Fristverlängerung

Der Zeitgewinn durch Steuerberater-Beauftragung betrug bei GJ 2020: 10 Monate (von 31.10.2021 auf 31.08.2022 — dank Corona-Verlängerung länger als die üblichen 7 Monate). Für Unternehmen, die die Fristen ohnehin nicht einhalten konnten, war die StB-Beauftragung eine der wenigen rechtlich sauberen Optionen.

5. Abgabefrist der Offenlegung im Unternehmensregister

Die Offenlegung im Unternehmensregister nach § 325 HGB hat eine eigene, von den Steuererklärungen unabhängige Abgabefrist: 12 Monate nach Geschäftsjahresende.

Offenlegungsfrist für GJ 2020

Ursprüngliche Frist

31.12.2021 — 12 Monate nach Geschäftsjahresende für Kalenderjahr-GmbHs. Keine Corona-Verlängerung.

Faktische Tolerierung

31.03.2022 — das Bundesamt für Justiz hatte bis dahin auf Ordnungsgeldverfahren verzichtet. Ab April 2022 liefen die Verfahren an.

Wichtig: Keine Verlängerung durch Steuerberater

Im Gegensatz zur Steuererklärung verlängert ein Steuerberater-Mandat die Offenlegungsfrist nicht. Die § 149 AO-Fristverlängerung gilt nur für Steuererklärungen, nicht für die handelsrechtliche Offenlegung. Für GJ 2020 war die Offenlegung daher immer bis 31.12.2021 fällig — egal ob mit oder ohne Steuerberater.

Kleinstkapitalgesellschaft: Hinterlegungsoption

Für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB gilt eine erleichterte Offenlegung: Hinterlegung statt Offenlegung im Unternehmensregister (§ 326 Abs. 2 HGB). Die Abgabefrist ist dieselbe (31.12.2021 für GJ 2020), aber der Abschluss wird nur hinterlegt und auf Antrag herausgegeben.

6. Corona-Sonderfristen im Detail

Für das Geschäftsjahr 2020 — das erste volle Pandemiejahr — wurden die Abgabefristen mehrfach und umfangreich verlängert. Hier die wichtigsten Sondergesetze und deren Auswirkung auf die Abgabefristen:

ATAD-Umsetzungsgesetz und Vierte Corona-Steuerhilfegesetz

  • Steuererklärungen 2020 ohne StB — verlängert von 31.07.2021 auf 31.10.2021 (+3 Monate)
  • Steuererklärungen 2020 mit StB — verlängert von 28.02.2022 auf 31.08.2022 (+6 Monate)
  • Offenlegung im Unternehmensregister — keine gesetzliche Verlängerung, aber faktische Tolerierung bis 31.03.2022
  • Abgabefristen 2020–2022 wurden alle verlängert — allerdings mit unterschiedlichen Verlängerungsperioden. Für GJ 2021: Verlängerung bis 31.08.2023; für GJ 2022: Verlängerung bis 31.07.2024.

„Die Corona-Sonderfristen waren einmalig — eine lange Zeit der Gnadenfrist, in der das Bundesamt für Justiz und die Finanzämter zurückhaltend sanktioniert haben. Seit Sommer 2022 sind diese Sonderregeln ausgelaufen, und für alle Geschäftsjahre ab 2023 gelten wieder die Standardfristen. Wer 2020 nicht abgegeben hat, hat bereits eine lange Zeit der Toleranz verpasst — jetzt ist Handeln zwingend.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

7. Abgabefrist ohne Steuerberater: Was war zu beachten?

Wer für den Jahresabschluss 2020 keinen Steuerberater beauftragt hat, musste die kürzeren Fristen einhalten. Vergleich:

PflichtOhne StB (Frist GJ 2020)Mit StB (Frist GJ 2020)Fristunterschied
Steuererklärungen (Corona-verl.)31.10.202131.08.2022+10 Monate
Offenlegung31.12.202131.12.2021keine Änderung
Jahresabschluss-Erstellung30.06.202130.06.2021keine Änderung

Steuerberater-Mandat = automatische Verlängerung

Für Steuererklärungen gilt: Wer sich einen Steuerberater nimmt, profitiert automatisch von der gesetzlichen Fristverlängerung nach § 149 Abs. 3 AO. Für GJ 2020 betrug dieser Zeitgewinn wegen Corona sogar 10 Monate. Das war für viele GmbHs der Hauptgrund, einen StB zu beauftragen.

8. Status April 2026: Was ist jetzt zu tun?

Wer die Abgabefristen für GJ 2020 nicht eingehalten hat, befindet sich im April 2026 in einer rechtlich kritischen Situation. Eine ausführliche Darstellung zu Verjährung, Ordnungsgeld und strafrechtlichen Risiken finden Sie in unserem vertiefenden Artikel zu Jahresabschluss 2020 Frist Steuerberater: Verjährung, Ordnungsgeld und Handlungsbedarf.

Die wichtigsten Handlungsoptionen im Überblick

Sofort nachholen

Alle offenen Erklärungen (KSt, GewSt, USt) nachreichen, um weitere Versäumniszuschläge und Ordnungsgeld-Eskalationen zu stoppen.

Schätzungen prüfen

Wurde das Finanzamt nach § 162 AO tätig? Korrekturantrag nach § 173 AO möglich.

Steuerberater beauftragen

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9. Häufige Fragen zur Abgabefrist Jahresabschluss 2020

Wann war die Abgabefrist für den Jahresabschluss 2020 mit Steuerberater?

Für die Steuererklärungen 2020 (KSt, GewSt, USt, E-Bilanz) endete die Corona-verlängerte Abgabefrist mit StB am 31.08.2022. Für die Offenlegung im Unternehmensregister endete die Frist bereits am 31.12.2021 (faktisch toleriert bis 31.03.2022). Die Erstellung des Abschlusses selbst war bis 30.06.2021 vorgesehen.

Wie lange ist die Abgabefrist 2020 jetzt (April 2026) überschritten?

Die Steuererklärungen-Frist (31.08.2022) ist seit ca. 44 Monaten überschritten. Die Offenlegungsfrist (31.12.2021) sogar seit über 52 Monaten. Der Bundesamt für Justiz hat in der Regel bereits zwei bis drei Ordnungsgeldverfahren eingeleitet, das Finanzamt wahrscheinlich Schätzungsbescheide erlassen.

Gab es für Geschäftsjahr 2020 eine Verlängerung der Offenlegungsfrist?

Nein — die gesetzliche Offenlegungsfrist (31.12.2021) wurde nicht verlängert. Allerdings hat das Bundesamt für Justiz faktisch bis zum 31.03.2022 auf Ordnungsgeldverfahren verzichtet. Das ist aber keine rechtliche Fristverlängerung, sondern eine administrative Gnadenfrist.

Muss ich Jahresabschluss 2020 noch einreichen, wenn die Frist längst abgelaufen ist?

Ja, die Pflicht bleibt bestehen. Offenlegung und Steuererklärungen müssen auch nach Fristablauf nachgereicht werden, solange keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Für GJ 2020 ist die Verjährung frühestens Ende 2028 erreicht (bei Nichtabgabe plus Anlaufhemmung, § 170 Abs. 2 AO).

Was ist der Unterschied zwischen Abgabefrist und Erstellungsfrist?

Die Erstellungsfrist (30.06.2021 für kleine GmbH, GJ 2020) regelt, wann der Jahresabschluss intern fertig sein muss. Die Abgabefrist regelt, wann er bei Behörden eingereicht werden muss — Finanzamt für Steuererklärungen (31.08.2022 mit StB), Bundesanzeiger für Offenlegung (31.12.2021). Die Abgabefristen sind sanktionsrelevant.

Kann ein Steuerberater die Offenlegungsfrist verlängern?

Nein. Die Fristverlängerung nach § 149 Abs. 3 AO gilt ausschließlich für Steuererklärungen — nicht für die handelsrechtliche Offenlegung nach § 325 HGB. Die Offenlegungsfrist (12 Monate nach Geschäftsjahresende) ist für alle Unternehmen identisch, ob mit oder ohne StB.

Wie teuer ist die Nachabgabe von Jahresabschluss 2020 heute?

Bei klassischen Kanzleien 2.000–4.500 € pro Jahresabschluss inkl. aller Erklärungen und Offenlegung. Bei OnlineBilanz ab 499,95 € netto (zzgl. USt.) zum Festpreis. Bei Nachabgabe mehrerer Altjahre (2020, 2021, 2022, 2023, 2024) ca. 2.500 € Gesamtpreis — typischerweise deutlich niedriger als bei klassischen Kanzleien.

10. Fazit: Abgabefrist 2020 war 31.08.2022 mit StB — heute längst überschritten

Die Abgabefrist Jahresabschluss 2020 mit Steuerberater endete für Steuererklärungen am 31.08.2022 (Corona-verlängert) und für die Offenlegung im Unternehmensregister am 31.12.2021. Beide Fristen sind im April 2026 längst abgelaufen. Wer den Jahresabschluss 2020 noch nicht eingereicht hat, muss sich jetzt mit Ordnungsgeldern, Schätzungsbescheiden und möglichen strafrechtlichen Konsequenzen auseinandersetzen.

Der einzig sinnvolle Weg: Strukturierte Nachabgabe über einen Steuerberater. Bei OnlineBilanz zum Festpreis von ab 499,95 € netto (zzgl. USt.) pro Jahresabschluss — auch für Altjahre wie 2020 und parallel für die Folgejahre 2021–2024. Der Prozess ist digital, rechtssicher und typischerweise deutlich günstiger als klassische Kanzleien.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Alle Fristen beziehen sich auf ein Geschäftsjahr identisch mit dem Kalenderjahr 2020. Bei abweichendem Geschäftsjahr verschieben sich die Fristen entsprechend. Gesetzliche Grundlagen: § 149 AO, § 264 HGB, § 325 HGB. Für individuelle Beratung: Kontakt zu OnlineBilanz.

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