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Datum

Lesedauer

9–14 Minuten

OnlineBilanzBlog Jahresabschluss 2020 Frist Steuerberater

Jahresabschluss 2020 Frist Steuerberater: Verjährung, Ordnungsgeld und Handlungsbedarf

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 12 Minuten

Kurzantwort

Für den Jahresabschluss 2020 sind alle gesetzlichen Fristen seit über fünf Jahren verstrichen. Die Offenlegungsfrist lief am 31.12.2021 ab (Corona-verlängert bis Ende Q1 2022), die Steuererklärungen mit Steuerberater waren bis 31.08.2022 einzureichen. Wer diese Pflichten nicht erfüllt hat, steht typischerweise vor mehreren Ordnungsgeldern, Schätzungsbescheiden und zunehmend der Frage nach Festsetzungsverjährung (4 Jahre nach § 169 AO, 10 Jahre bei Steuerhinterziehung). Eine ähnliche Problematik besteht bei den Fristen für andere zurückliegende Geschäftsjahre, etwa beim Jahresabschluss 2023 mit Frist 2026, wo ebenfalls noch Handlungsbedarf besteht. Eine Nachabgabe ist für 2020 weiterhin zwingend — und in vielen Fällen noch immer wirtschaftlich sinnvoll.

Der Jahresabschluss 2020 gehört zu den „Altlasten” im Steuerrecht: pandemiegeprägt, nachträglich mehrfach verlängert, und für viele GmbHs und UGs bis heute nicht erledigt. Fünf Jahre nach Geschäftsjahresende bewegen sich säumige Gesellschaften in einem rechtlich sensiblen Raum — zwischen Festsetzungsverjährung, Ordnungsgeld-Wiederholung und gegebenenfalls strafrechtlicher Relevanz. Dieser Artikel erklärt die Rechtslage, zeigt konkrete Handlungsoptionen und warnt vor den Fallstricken.

SG
Servet Gündogan

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Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

~5 Jahre

Seit Ablauf der Offenlegungsfrist für GJ 2020 (31.12.2021)

4 / 10 Jahre

Festsetzungsverjährung: regulierend nach § 169 AO, bei Hinterziehung

bis 25.000 €

Maximales Ordnungsgeld pro versäumter Offenlegung (§ 335 HGB)

1. Welche Fristen galten für das Geschäftsjahr 2020?

Für das Geschäftsjahr 2020 (Kalenderjahr) galten aufgrund der Corona-Pandemie mehrfach verlängerte Abgabefristen. Hier die ursprünglichen und finalen Fristen im Überblick:

AufgabeUrsprünglichCorona-verlängert (final)
Erstellung Jahresabschluss (kleine GmbH)30.06.2021keine Verlängerung
Feststellung durch Gesellschafter31.08.2021keine Verlängerung
Steuererklärungen 2020 (Eigenabgabe)31.07.202131.10.2021
Steuererklärungen 2020 (mit Steuerberater)28.02.202231.08.2022
Offenlegung Bundesanzeiger31.12.202131.03.2022 (faktisch tolerierte Nachfrist)

Corona-Sonderregelungen für GJ 2020

Das Bundesamt für Justiz hatte bis zum 31.03.2022 auf Ordnungsgeldverfahren für versäumte Offenlegung 2020 verzichtet — eine faktische Gnadenfrist wegen der Pandemie. Für Steuererklärungen wurden die Fristen um mehrere Monate verlängert. Seitdem gelten aber wieder die Standard-Sanktionsregeln.

2. Status April 2026: GmbHs mit offenem Jahresabschluss 2020

Im April 2026 sind alle Fristen für das Geschäftsjahr 2020 seit ca. vier bis fünf Jahren verstrichen. Bei säumigen GmbHs ist typischerweise Folgendes passiert:

  • Mehrere Ordnungsgelder festgesetzt — das Bundesamt für Justiz hat das Verfahren typischerweise zwei- bis dreimal wiederholt, mit je 2.500–25.000 €
  • Schätzungsbescheide erlassen — das Finanzamt hat nach § 162 AO die Besteuerungsgrundlagen für 2020 geschätzt; die Bescheide sind meist bestandskräftig
  • Versäumniszuschläge aufgelaufen — nach § 152 AO mindestens 25 € pro Monat und Erklärung, nach 5 Jahren also mind. 1.500 € pro Steuerart
  • Folgejahre blockiert — ohne 2020-Abschluss fehlt die Eröffnungsbilanz für 2021; typischerweise kaskadiert das Problem in alle Folgejahre
  • Handelsregister-Probleme — bei mehrjähriger Versäumnis droht in extremen Fällen Löschung nach § 394 FamFG

3. Festsetzungsverjährung: Was passiert nach 4 oder 10 Jahren?

Ein zentraler Punkt bei Altfällen wie dem Jahresabschluss 2020 ist die Festsetzungsverjährung nach § 169 AO. Nach Ablauf dieser Frist kann das Finanzamt Steuern nicht mehr festsetzen — auch nicht nachträglich. Unabhängig von steuerlichen Fristen müssen Unternehmen aber die handelsrechtlichen Fristen zur Aufstellung des Jahresabschlusses nach HGB beachten, um Ordnungsgelder zu vermeiden. Dabei gelten je nach Rechtsform und Unternehmensgröße unterschiedliche Regelungen — insbesondere die Frist für Kleinstkapitalgesellschaften weicht von den allgemeinen Vorgaben ab.

Verjährungsfristen im Detail

FallVerjährungsfristBeginn Frist
Reguläre Festsetzungsverjährung4 Jahre31.12.2021 (Ende Kalenderjahr Erklärungspflicht)
Bei leichtfertiger Steuerverkürzung5 Jahrewie oben
Bei Steuerhinterziehung10 Jahrewie oben
Bei Anlaufhemmung (Nichtabgabe)bis zu 3 Jahre längernach § 170 Abs. 2 AO

Vorsicht: Anlaufhemmung bei Nichtabgabe

Nach § 170 Abs. 2 AO beginnt die Festsetzungsverjährung erst drei Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Erklärung abzugeben war — spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Jahres nach Entstehung des Steueranspruchs. Bei vollständiger Nichtabgabe verlängert sich die reguläre Frist also faktisch auf 7 Jahre.

Sehr wichtig: Schätzungsbescheide laufen nicht ab

Wenn das Finanzamt für 2020 bereits einen Schätzungsbescheid erlassen hat, ist dieser typischerweise bestandskräftig — die Verjährung wirkt nicht zurück. Die geschätzte (oft überhöhte) Steuer ist dann zu zahlen, auch wenn 4 Jahre vergangen sind. Nur mit Einspruch innerhalb der Einspruchsfrist war eine Korrektur möglich.

4. Ordnungsgelder: Eskalation über mehrere Jahre

Für versäumte Offenlegung 2020 nach § 325 HGB kann das Bundesamt für Justiz das Verfahren nach § 335 HGB mehrfach wiederholen. Bei einer 5-Jahres-Versäumnis ist typischerweise Folgendes bereits passiert:

2022: Erstes Ordnungsgeld

Nach Corona-Moratorium-Ende meist 2.500–5.000 €, bei Kleinstkapitalgesellschaften oft reduziert

2023: Zweites Ordnungsgeld

Erhöhung auf 5.000–10.000 € bei fortgesetzter Versäumnis

2024–2025: Weitere Verfahren

Bis zu 25.000 € pro Festsetzung — können sich auf 30.000–60.000 € Gesamtbelastung summieren

Gegen den Geschäftsführer persönlich

Ordnungsgelder richten sich gegen die Geschäftsführung persönlich, nicht nur gegen die GmbH. Bei mehreren Geschäftsführern trifft es die Person, die zum Zeitpunkt der Versäumnis verantwortlich war — auch wenn die Person inzwischen ausgeschieden ist.

5. Strafrechtliches Risiko: Ab wann wird es ernst?

Bei einer 5-Jahres-Versäumnis der Steuererklärungen 2020 ist die Grenze zur Steuerhinterziehung nach § 370 AO zu beachten — insbesondere bei vorhandenem Gewinn und bewusster Nichtabgabe.

Was die Staatsanwaltschaft untersucht

  • Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit — wurde die Nichtabgabe bewusst gewählt oder aus Nachlässigkeit?
  • Entstandene Steuerverkürzung — war Gewinn vorhanden, auf den KSt, GewSt, USt zu zahlen gewesen wäre?
  • Täterperson — die Verantwortung liegt bei den zur Vertretung berechtigten Personen (meist: Geschäftsführer)
  • Selbstanzeige-Möglichkeit — nach § 371 AO kann eine Selbstanzeige strafbefreiend wirken, wenn sie rechtzeitig und vollständig erfolgt

Wann Sie unbedingt einen Anwalt einschalten sollten

Bei hohem Gewinn 2020 (mehrere zehntausend Euro Steuerlast), wiederholter Nichtabgabe (auch 2021, 2022, 2023) oder bereits eingeleiteten Ermittlungsverfahren sollte neben dem Steuerberater unbedingt ein auf Steuerstrafrecht spezialisierter Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Bei OnlineBilanz arbeitet Dr. Jeannine Dinnebier (RA Steuerrecht) genau in diesem Bereich.

6. Jetzt richtig handeln: Der strukturierte Weg

Auch nach fünf Jahren ist Handeln sinnvoll — in vielen Fällen sogar zwingend. Dieser strukturierte Weg hat sich in der Praxis bewährt:

Schritt 1: Bestandsaufnahme

Prüfen Sie: Liegen Schätzungsbescheide vor? Wurden Ordnungsgelder festgesetzt? Welche Unterlagen für 2020 sind noch verfügbar?

Schritt 2: Rechtliche Einschätzung

Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht einschalten. Prüfung: Strafrechtliches Risiko? Selbstanzeige-Bedarf?

Schritt 3: Nachabgabe

Jahresabschluss 2020 mit allen Unterlagen erstellen (digitale Belege, Kontoauszüge, ggf. Rekonstruktion), E-Bilanz übermitteln, Steuererklärungen einreichen.

Schritt 4: Offenlegung & Folgejahre

Parallel Offenlegung im Bundesanzeiger und Aufholung der Jahresabschlüsse 2021, 2022, 2023 und 2024 — chronologisch, da jeder Abschluss auf dem vorherigen aufbaut.

„Bei GmbHs mit offenem Jahresabschluss 2020 arbeiten wir immer chronologisch: Bilanz 2020 zuerst, darauf 2021 aufbauend, dann 2022, 2023, 2024. In 90 % der Fälle führt die Nachabgabe — kombiniert mit gezieltem Einspruch gegen die ursprünglichen Schätzungsbescheide bzw. Korrekturanträgen nach § 173 AO — zu erheblicher Entlastung. Die Kosten der Nachabgabe sind fast immer geringer als die möglichen Steuerrückerstattungen.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

7. Rolle des Steuerberaters bei 5-Jahres-Altlasten

Bei Nachabgaben nach fünf oder mehr Jahren sind spezielle Kompetenzen gefragt — mehr als nur Standardabschluss:

  • Rekonstruktion fehlender Unterlagen — bei 5 Jahre alten Belegen sind oft Teile nicht mehr vorhanden; Steuerberater arbeiten mit Bank-Rekonstruktion und Plausibilitätsbewertung
  • Strafrechtliche Vorprüfung — Abschätzung der Hinterziehungs-Relevanz vor Einreichung; ggf. Selbstanzeige nach § 371 AO
  • Korrekturanträge nach § 173 AO — Möglichkeit, bestandskräftige Schätzungsbescheide bei neuen Tatsachen nachträglich zu ändern
  • Ordnungsgeld-Einspruch — Prüfung, ob noch nicht rechtskräftige Ordnungsgelder reduziert werden können
  • Kaskadierte Folgejahr-Aufholung — Parallele Nachabgabe von 2020 bis 2024 als Gesamtpaket

8. Schlafende GmbH: Der typische Sonderfall

Viele offene Jahresabschlüsse 2020 betreffen sogenannte schlafende GmbHs — Gesellschaften ohne operatives Geschäft, die oft übersehen werden.

Auch schlafende GmbHs sind abschlusspflichtig

Eine schlafende GmbH ist nicht von den Pflichten befreit: Null-Bilanz ist zu erstellen, Null-Erklärungen sind abzugeben, Offenlegung ist durchzuführen. Die Kosten der Nachabgabe sind bei schlafenden Gesellschaften meist niedriger — aber die Ordnungsgelder fallen genauso an.

Lösungsansatz für schlafende GmbH mit 2020-Altlast

Variante 1: Nachabgabe & Fortführung

Alle offenen Jahre (2020–2024) nachreichen, dann regulär weiterführen oder aktivieren. Kosten: ca. 500 €/Jahr bei OnlineBilanz.

Variante 2: Nachabgabe & Liquidation

Nachabgabe als Voraussetzung für die geordnete Auflösung. Danach Liquidationseröffnung (§ 70 GmbHG) und Schlussbilanz.

9. Häufige Fragen zu Jahresabschluss 2020 und Frist

Kann ich den Jahresabschluss 2020 noch einreichen?

Ja, und das ist rechtlich und wirtschaftlich meist sinnvoll. Die Offenlegungspflicht bleibt bis zur Erfüllung bestehen. Die Steuererklärungen müssen auch nach Jahren nachgereicht werden, solange keine Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Bei bereits erlassenen Schätzungsbescheiden prüft der Steuerberater Korrekturmöglichkeiten nach § 173 AO.

Ist der Jahresabschluss 2020 schon verjährt?

Die reguläre Festsetzungsverjährung bei Steuererklärungen beträgt 4 Jahre, bei Nichtabgabe plus 3 Jahre Anlaufhemmung — also faktisch 7 Jahre ab Entstehung. Für GJ 2020 ist sie frühestens Ende 2028 erreicht. Bei Hinterziehungstatbeständen (10 Jahre Festsetzung, 15 Jahre Strafverfolgung) frühestens 2032. Die Offenlegungspflicht nach HGB kennt keine Verjährung.

Was kostet die Nachabgabe von Jahresabschluss 2020?

Bei klassischen Kanzleien 2.000–4.500 € pro Jahresabschluss mit Steuererklärungen und Offenlegung. Bei OnlineBilanz 499,95 € inkl. MwSt. pro Jahresabschluss zum Festpreis. Bei Nachabgabe mehrerer Jahre (2020–2024) summiert sich das auf ca. 2.500 € — meist deutlich günstiger als bei klassischen Kanzleien.

Wird es strafrechtlich, wenn ich den Jahresabschluss 2020 nicht einreiche?

Möglich, wenn Steuerverkürzung nach § 370 AO vorliegt. Entscheidend: Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Nichtabgabe, Höhe der verkürzten Steuer, und ob Schätzungsbescheide bereits angreifbar waren. Bei unsicherer Lage ist eine Selbstanzeige nach § 371 AO zu prüfen — zusammen mit einem Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht.

Was ist wenn ich auch 2021–2024 nicht eingereicht habe?

Parallel nachreichen. Die Reihenfolge ist technisch wichtig: 2020 zuerst (als Basis-Eröffnungsbilanz), dann 2021, 2022, 2023, 2024. Ein erfahrener Steuerberater kann alle fünf Jahre parallel erstellen — typischerweise in 6–10 Wochen Gesamtbearbeitung.

Kann ich den Schätzungsbescheid des Finanzamts 2020 noch anfechten?

Die ursprüngliche Einspruchsfrist von 1 Monat ist längst abgelaufen. Der Bescheid ist bestandskräftig. Aber: Über § 173 AO (nachträgliches Bekanntwerden neuer Tatsachen) kann eine Korrektur möglich sein — z.B. wenn die tatsächliche Steuerbelastung aufgrund später erstellter Bilanz deutlich niedriger ist. Steuerberater prüfen diese Option standardmäßig.

10. Fazit: Handeln statt hoffen

Für den Jahresabschluss 2020 gibt es im April 2026 keine einfache Wartestrategie mehr. Die Fristen sind seit über fünf Jahren abgelaufen, Ordnungsgelder und Schätzungsbescheide sind typischerweise bereits ergangen, und mit jedem weiteren Monat wachsen die Risiken — von einer Insolvenznähe bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Der einzig sinnvolle Weg ist die strukturierte Nachabgabe mit einem erfahrenen Steuerberater. Bei OnlineBilanz zahlen Sie pro Jahresabschluss 499,95 € inkl. MwSt. Festpreis — auch für Altjahre. Parallel werden bestandskräftige Schätzungsbescheide auf Korrekturmöglichkeiten geprüft, und bei strafrechtlicher Relevanz steht Dr. Jeannine Dinnebier (RA Steuerrecht) zur Verfügung. In der Mehrheit der Fälle führt die Nachabgabe zu erheblichen Steuerrückerstattungen — und vor allem zur Wiederherstellung der Rechtssicherheit.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Individuelle Verjährungsfristen, Einsprachemöglichkeiten und strafrechtliche Bewertungen hängen vom Einzelfall ab. Die strafrechtlichen Ausführungen ersetzen nicht die Beratung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht. Gesetzliche Grundlagen: § 169 AO, § 370 AO, § 325 HGB. Für individuelle Beratung: Kontakt zu OnlineBilanz.

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2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
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Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
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Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
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Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
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+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater