Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Ihr Steuerberater,
wie er sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Buchhaltung selbst führen — Steuerberater auf Abruf. Wann immer Sie Rat brauchen, ist Ihr Steuerberater für Sie da. Für Bilanzen, Steuererklärungen, E-Bilanz, Offenlegung und Finanzamtsvertretung.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Rückruf binnen 24 Stunden
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogFrist Aufstellung Jahresabschluss

Frist Aufstellung Jahresabschluss HGB 2026 – Rechtsgrundlagen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Das Handelsgesetzbuch legt präzise Fristen fest, innerhalb derer Unternehmen ihren Jahresabschluss aufstellen müssen. Die Aufstellungsfrist nach § 243 Abs. 3 HGB und § 264 HGB unterscheidet sich nach Rechtsform und Unternehmensgröße. Wer die gesetzlichen Fristen versäumt, riskiert Ordnungsgelder, persönliche Haftung und steuerliche Nachteile.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Nach § 243 Abs. 3 HGB und § 264 HGB müssen Einzelkaufleute und Personengesellschaften den Jahresabschluss innerhalb angemessener Frist (ca. 6 Monate), Kapitalgesellschaften je nach Größe innerhalb von 3, 6 oder 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag aufstellen. Für Kleinstkapitalgesellschaften gelten dabei besondere Erleichterungen, die sich sowohl auf den Umfang als auch auf die Aufstellungsfristen auswirken können. Die Aufstellung ist die Erstellung durch die Geschäftsführung, während die Feststellung den förmlichen Beschluss der Gesellschafter darstellt. Einen umfassenden Überblick über alle Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses bietet eine detaillierte Gesamtdarstellung der verschiedenen Verfahrensschritte.

Gesetzliche Grundlagen zur Aufstellung des Jahresabschlusses

Das Handelsgesetzbuch (HGB) regelt in § 243 Abs. 3 HGB die allgemeine Aufstellungspflicht für Kaufleute. Für Kapitalgesellschaften gelten ergänzend die Vorschriften in § 264 Abs. 1 HGB sowie spezifische Regelungen in § 264 ff. HGB.

Die Aufstellungsfrist bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen die gesetzlichen Vertreter (z.B. Geschäftsführer einer GmbH) den Jahresabschluss erstellen müssen. Diese Frist beginnt mit dem Ablauf des Geschäftsjahres und endet je nach Unternehmensgröße und Rechtsform zu unterschiedlichen Zeitpunkten.

Der Jahresabschluss muss nach § 243 Abs. 1 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermitteln. Er besteht mindestens aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).

Hinweis

Kapitalgesellschaften müssen nach § 264 Abs. 1 HGB zusätzlich einen Anhang erstellen. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind darüber hinaus zur Erstellung eines Lageberichts nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB verpflichtet.

Die Größenklassen werden nach § 267 HGB definiert und bestimmen maßgeblich die anzuwendenden Fristen sowie den Umfang der Offenlegungspflichten. Seit 2026 gelten die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) angepassten Schwellenwerte.

Wer ist zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet?

Nach § 238 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann zur Buchführung verpflichtet. Diese Buchführungspflicht umfasst auch die Aufstellung eines Jahresabschlusses gemäß § 242 HGB. Entscheidend ist die Kaufmannseigenschaft nach §§ 1-7 HGB sowie die Eintragung ins Handelsregister.

Unternehmensform Buchführungspflicht nach HGB Jahresabschlusspflicht Rechtsgrundlage
GmbH Ja – immer Ja – erweitert mit Anhang § 264 HGB
AG Ja – immer Ja – erweitert mit Anhang § 264 HGB
UG (haftungsbeschränkt) Ja – immer Ja – erweitert mit Anhang § 264 HGB
OHG (eingetragen) Ja Ja § 238, § 242 HGB
KG (eingetragen) Ja Ja § 238, § 242 HGB
GmbH & Co. KG Ja Ja – wie Kapitalgesellschaft § 264a HGB
Einzelkaufmann (eingetragen) Ja Ja § 238, § 242 HGB
Freiberufler Nein Nein – EÜR genügt § 18 EStG
Kleinunternehmer (nicht eingetragen) Nein Nein – EÜR genügt § 4 Abs. 3 EStG

Für Freiberufler im Sinne des § 18 EStG und nicht im Handelsregister eingetragene Kleingewerbetreibende reicht die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG aus. Sie unterliegen nicht der handelsrechtlichen Buchführungspflicht.

Achtung

Auch Personengesellschaften wie OHG oder KG sind nach § 238 HGB buchführungspflichtig, sobald sie im Handelsregister eingetragen sind. Die Aufstellungsfrist ist zwar weniger streng geregelt als bei Kapitalgesellschaften, die Pflicht besteht jedoch uneingeschränkt.

Fristen für die Aufstellung nach Rechtsform und Größe

Das HGB differenziert die Aufstellungsfristen nach Rechtsform und Unternehmensgröße. Während für Einzelkaufleute und Personengesellschaften eine angemessene Frist nach § 243 Abs. 3 HGB gilt, sind die Fristen für Kapitalgesellschaften in § 264 Abs. 1 HGB präzise geregelt.

Unternehmensform und Größe Aufstellungsfrist Rechtsgrundlage
Einzelkaufmann, OHG, KG Innerhalb angemessener Frist (i.d.R. 6 Monate) § 243 Abs. 3 HGB
Kleine Kapitalgesellschaft 3 Monate nach Bilanzstichtag § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 3 Monate nach Bilanzstichtag § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB
Große Kapitalgesellschaft 3 Monate nach Bilanzstichtag § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB
Börsennotierte AG (kapitalmarktorientiert) 3 Monate nach Bilanzstichtag § 264 Abs. 1 HGB i.V.m. WpHG

Für alle Kapitalgesellschaften gilt nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB eine einheitliche Aufstellungsfrist von drei Monaten nach dem Abschlussstichtag. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 muss der Jahresabschluss also spätestens bis zum 31.03.2026 aufgestellt sein.

Hinweis

Die Aufstellungsfrist ist nicht identisch mit der Feststellungsfrist. Die Feststellung (förmlicher Beschluss der Gesellschafter) muss bei kleinen GmbHs innerhalb von 11 Monaten, bei mittelgroßen und großen GmbHs innerhalb von 8 Monaten nach § 42a GmbHG erfolgen.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Die Einordnung in klein, mittelgroß oder groß erfolgt anhand der Schwellenwerte nach § 267 HGB. Maßgeblich sind Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl. Zwei der drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Unterschied zwischen Aufstellung und Feststellung

In der Praxis werden die Begriffe Aufstellung und Feststellung häufig verwechselt. Sie bezeichnen jedoch zwei unterschiedliche rechtliche Vorgänge mit jeweils eigenen Fristen und Rechtsfolgen.

Aufstellung des Jahresabschlusses

  • Verantwortlich: Geschäftsführung
  • Frist: 3 Monate (Kapitalgesellschaften) nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB
  • Rechtsgrundlage: § 264 Abs. 1 HGB
  • Ergebnis: Entwurf des Jahresabschlusses

Feststellung des Jahresabschlusses

  • Verantwortlich: Gesellschafterversammlung
  • Frist: 11 Monate (klein), 8 Monate (mittel/groß) nach § 42a GmbHG
  • Rechtsgrundlage: § 42a GmbHG, § 172 AktG
  • Ergebnis: Verbindlicher Jahresabschluss

„Die Aufstellung ist die technische Erstellung, die Feststellung der rechtlich bindende Beschluss. Viele Geschäftsführer unterschätzen die Bedeutung der 3-Monats-Frist für die Aufstellung. Wer hier bereits in Verzug gerät, hat später kaum noch Spielraum für die Feststellung und Offenlegung.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Nach der Feststellung beginnt die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag gemäß § 325 HGB. Die Offenlegung erfolgt seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister.

Konsequenzen bei Versäumnis der Aufstellungsfrist

Die Verletzung der Aufstellungspflicht nach § 264 Abs. 1 HGB bzw. § 243 Abs. 3 HGB kann erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben. Die Konsequenzen reichen von Ordnungswidrigkeiten über persönliche Haftung bis hin zu steuerlichen Nachteilen.

1. Ordnungswidrigkeit nach § 334 HGB

Nach § 334 Abs. 1 Nr. 1 HGB handelt ordnungswidrig, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft den Jahresabschluss nicht oder nicht rechtzeitig aufstellt. Dies kann mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

2. Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Zusätzlich kann das Bundesamt für Justiz (BfJ) bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB festsetzen. Dieses Ordnungsgeld richtet sich gegen die Gesellschaft und die persönlich verantwortlichen Geschäftsführer.

Achtung

Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB wird in der Praxis konsequent durchgesetzt. Das Bundesamt für Justiz prüft systematisch, ob Kapitalgesellschaften ihrer Offenlegungspflicht nachkommen. Bereits die verspätete Feststellung gefährdet die fristgerechte Offenlegung.

3. Persönliche Haftung der Geschäftsführung

Geschäftsführer einer GmbH sind nach § 43 Abs. 1 GmbHG verpflichtet, die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns anzuwenden. Die Verletzung der Aufstellungspflicht kann einen Schadensersatzanspruch der Gesellschaft begründen, insbesondere wenn durch die Verzögerung Ordnungsgelder entstehen.

4. Steuerliche Nachteile

Ohne aufgestellten Jahresabschluss kann die Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht werden. Dies kann zu Verspätungszuschlägen nach § 152 AO und zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt nach § 162 AO führen. In der Regel erfolgt die Schätzung zum Nachteil des Steuerpflichtigen.

3 Monate

Aufstellungsfrist § 264 HGB

11/8 Monate

Feststellungsfrist § 42a GmbHG

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

25.000 €

Maximales Ordnungsgeld

Praktische Umsetzung der Aufstellung

Die fristgerechte Aufstellung des Jahresabschlusses erfordert eine strukturierte Planung und die rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen. Insbesondere die 3-Monats-Frist für Kapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB ist knapp bemessen.

  • Bilanzstichtag festlegen (i.d.R. 31.12. des Geschäfts­jahres)
  • Alle Geschäftsvorfälle des Jahres vollständig erfassen und buchen
  • Inventur durchführen und Inventar erstellen (§ 240 HGB)
  • Abgrenzungen vornehmen (z.B. Rückstellungen nach § 249 HGB, Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB)
  • Bewertung der Vermögensgegenstände nach §§ 252-256 HGB
  • Bilanz nach dem Gliederungsschema § 266 HGB erstellen
  • GuV nach § 275 HGB erstellen (Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren)
  • Anhang nach § 264 Abs. 1 HGB erstellen (bei Kapitalgesellschaften)
  • Lagebericht erstellen (bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB)
  • Jahresabschluss vom Geschäftsführer unterzeichnen lassen
  • Unterlagen für Gesellschafterversammlung zur Feststellung vorbereiten

Für Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende konkrete Fristen in 2026: Aufstellung bis spätestens 31.03.2026, Feststellung für kleine GmbHs bis 30.11.2026, für mittelgroße/große bis 31.08.2026, Offenlegung bis spätestens 31.12.2026.

Hinweis

OnlineBilanz.de unterstützt Sie bei der fristgerechten Erstellung des Jahresabschlusses. Die Software führt Sie Schritt für Schritt durch alle Anforderungen nach HGB und generiert automatisch die erforderlichen Formulare für Bilanz, GuV, Anhang und E-Bilanz.

Zeitplan für Jahresabschluss 2025/2026

Vorgang Frist Stichtag bei Bilanzstichtag 31.12.2025
Geschäftsjahr endet 31.12.2025
Aufstellung (§ 264 HGB) 3 Monate 31.03.2026
Feststellung klein (§ 42a GmbHG) 11 Monate 30.11.2026
Feststellung mittel/groß (§ 42a GmbHG) 8 Monate 31.08.2026
Offenlegung (§ 325 HGB) 12 Monate 31.12.2026

Sonderfälle und Ausnahmen bei der Aufstellungsfrist

In bestimmten Konstellationen gelten abweichende Regelungen oder besondere Anforderungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses. Diese Sonderfälle sollten frühzeitig erkannt und entsprechend behandelt werden.

Abweichendes Wirtschaftsjahr

Nach § 240 Abs. 2 Satz 2 HGB kann das Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abweichen. Die Aufstellungsfrist beginnt dann mit dem Ablauf des abweichenden Wirtschaftsjahres. Bei einem Wirtschaftsjahr vom 01.07.2025 bis 30.06.2026 muss der Jahresabschluss bis spätestens 30.09.2026 aufgestellt sein.

Rumpfgeschäftsjahr

Bei Gründung, Umwandlung oder Liquidation kann ein Rumpfgeschäftsjahr entstehen, das kürzer als 12 Monate ist. Die 3-Monats-Frist nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB gilt unverändert ab dem Ende des Rumpfgeschäftsjahres.

Konzernabschluss

Mutterunternehmen nach § 290 HGB müssen zusätzlich zum Einzelabschluss einen Konzernabschluss aufstellen. Nach § 290 Abs. 1 HGB gelten für den Konzernabschluss die gleichen Aufstellungsfristen wie für den Einzelabschluss – also ebenfalls 3 Monate bei Kapitalgesellschaften.

Achtung

Die parallele Erstellung von Einzel- und Konzernabschluss erfordert eine besonders sorgfältige Zeitplanung. In der Praxis wird häufig eine verlängerte Frist benötigt, die jedoch gesetzlich nicht vorgesehen ist.

Fristverlängerung durch Gesellschafterbeschluss?

Die Aufstellungsfrist nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB ist gesetzlich zwingend und kann nicht durch Gesellschafterbeschluss, Satzungsregelung oder vertragliche Vereinbarung verlängert werden. Auch die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG ist nicht disponibel.

Erste Gründung

Bei Neugründung einer GmbH beginnt die Frist mit dem ersten Bilanzstichtag. Häufig wird das erste Geschäftsjahr als Rumpfgeschäftsjahr gestaltet.

Umwandlung

Bei Umwandlungen nach UmwG gelten besondere Stichtage. Die Aufstellungsfrist beginnt mit dem Umwandlungsstichtag nach § 17 Abs. 2 UmwG.

Insolvenz

Im Insolvenzverfahren gelten die Aufstellungsfristen fort. Der Insolvenzverwalter ist nach § 155 InsO zur Aufstellung verpflichtet.

Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten können zusätzliche Anforderungen aus EU-Richtlinien oder ausländischem Recht hinzukommen. Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne sollten frühzeitig die Berichtsfristen der Muttergesellschaft berücksichtigen.

Häufig gestellte Fragen

Welche Frist gilt für die Aufstellung des Jahresabschlusses bei einer GmbH?

Nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB müssen Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) den Jahresabschluss innerhalb von 3 Monaten nach dem Bilanzstichtag aufstellen. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Aufstellung spätestens bis zum 31.03.2026 erfolgen. Diese Frist ist gesetzlich zwingend und kann nicht verlängert werden.

Was ist der Unterschied zwischen Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses?

Die Aufstellung (§ 264 Abs. 1 HGB) ist die Erstellung des Jahresabschlusses durch die Geschäftsführung innerhalb von 3 Monaten. Die Feststellung (§ 42a GmbHG) ist der förmliche Beschluss der Gesellschafterversammlung, der den Jahresabschluss verbindlich macht. Für kleine GmbHs gilt eine Feststellungsfrist von 11 Monaten, für mittelgroße und große von 8 Monaten nach dem Bilanzstichtag.

Welche Konsequenzen drohen bei Versäumnis der Aufstellungsfrist?

Die verspätete Aufstellung kann zu einem Bußgeld bis 25.000 Euro nach § 334 HGB führen. Bei verspäteter Offenlegung droht zusätzlich ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB. Geschäftsführer können außerdem persönlich nach § 43 GmbHG haften, wenn der Gesellschaft durch die Verzögerung Schäden entstehen. Steuerlich drohen Verspätungszuschläge und Schätzungen nach § 162 AO.

Gilt die 3-Monats-Frist auch für kleine GmbHs?

Ja, die Aufstellungsfrist von 3 Monaten nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB gilt einheitlich für alle Kapitalgesellschaften – unabhängig von der Größenklasse nach § 267 HGB. Unterschiede nach Größe bestehen nur bei der Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG): kleine GmbHs haben 11 Monate, mittelgroße und große nur 8 Monate Zeit.

Wo muss der Jahresabschluss 2026 offengelegt werden?

Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister elektronisch. Die Offenlegung beim Bundesanzeiger ist nicht mehr zulässig. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag gemäß § 325 HGB – bei Bilanzstichtag 31.12.2025 also bis spätestens 31.12.2026.

Müssen Einzelkaufleute auch einen Jahresabschluss aufstellen?

Ja, eingetragene Kaufleute (e.K.) sind nach § 238 HGB buchführungspflichtig und müssen nach § 242 HGB einen Jahresabschluss aufstellen. Die Frist ist mit ‘angemessener Zeit’ nach § 243 Abs. 3 HGB weniger streng geregelt als bei Kapitalgesellschaften – in der Praxis gelten 6 Monate als angemessen. Nicht eingetragene Kleingewerbetreibende und Freiberufler können eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB (Pflicht zur Aufstellung), § 243 HGB (Aufstellungsgrundsatz), § 42a GmbHG (Feststellungsfrist), § 325 HGB (Offenlegung), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Festpreis · kostenfrei & unverbindlich

Wissen, was Ihre Buchhaltung kostet. Bevor sie beginnt.

Mit einem Klick erhalten Sie Ihr verbindliches Festpreis‑Angebot — in weniger als 24 Stunden in Ihrem Postfach. Keine Stundensätze, keine Überraschungen.

Steuerberater‑geprüft
DSGVO · Server in Deutschland
HGB‑konform · DATEV
Heute beauftragen, in Tagen geliefert.
Ihr Team

Steuerberatung,
die mitdenkt.

Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Ihre Bilanz wird von dem Berufs­träger erstellt und unterschrieben, den Sie hier sehen — persönlich erreichbar, digital organisiert.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert

So läuft der Prozess

Vom ersten Beleg bis zur letzten Einreichung – unsere Steuerberater und unsere KI-Assistenz sind an Ihrer Seite. Klar geführt, strukturiert und ohne Stress – von Anfang bis Ende.

1
Schritt 01 · 60 Sekunden

Festpreis berechnen – sofort, verbindlich

Geben Sie Umsatz und Rechtsform an – und Sie sehen in Sekunden Ihren verbindlichen Jahrespreis. Keine Anfrage, kein Wartezimmer, kein "wir melden uns". Transparent, fix, ohne versteckte Kosten.

sicher bezahlen · PayPal · Klarna · Rechnung
Festpreisrechnerlive
bis 50 T€ bis 100 T€ bis 300 T€ bis 500 T€
1.069,21 €499,95 €
inkl. MwSt · Bilanz · Steuererklärungen · Offenlegung
Festpreis berechnen
2
Schritt 02 · Rückruf binnen 1 Werktag

Persönliches Kennenlernen am Telefon

Keine Chatbots, keine Warteschleife. Servet Gündogan, unsere Büroleitung, ruft Sie persönlich zurück. In rund 15 Minuten besprechen wir Ihre Situation, zeigen Ihnen den Ablauf und prüfen gemeinsam, ob Ihr Unternehmen zu uns passt. Erst danach entscheiden wir gemeinsam, ob wir zusammenarbeiten – kein Druck, kein Risiko.

0711 – 968 881 55
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Kundensupport
"Erzählen Sie mir kurz, was Sie bewegt – und ich erkläre, wie wir helfen können."
3
Schritt 03 · geführtes Onboarding

Einfach hochladen – wir übernehmen

Lexoffice, SevDesk, DATEV, Excel – egal welches Programm: Export rein, fertig. Keine Umstellung, kein Lernen, kein neues Tool. Was Sie schon haben, reicht. Unsere KI-Assistenz führt Sie Schritt für Schritt – fünf Minuten, dann sind Sie durch.

Drag & Drop · GoBD-konform
Buchhaltungsprogramm wählen
LLexoffice
SSevDesk
DDATEV
+manuell
Belege hierher ziehenPDF, JPG, CSV · bis 50 MB pro Datei
Rechnungen_Q4.zip 78 %
4
Schritt 04 · KI prüft · StB kontrolliert

Automatische Plausibilitätsprüfung

Unsere KI-Assistenz prüft jede Buchung in Sekunden auf Auffälligkeiten, fehlende Belege und USt-Unstimmigkeiten – was sonst Wochen dauert. Sie bekommen eine klare Checkliste: nur das wird nachgefragt, was wirklich fehlt. Keine unnötigen Rückfragen.

schneller zum Abschluss
K
KI-Assistenz · Plausibilitätsprüfung
aktiv
Kontoauszüge vollständig 428 Buchungen
USt-Abgleich erfolgt 19 % · 7 % · RC
! 3 Belege fehlen > 1.000 € Rückfrage
Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
! GWG-Grenze geprüft – Rückfrage an StB an F. Klement
5
Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
6
Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater