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142,80 €
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Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
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  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
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Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
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Sachanlagen218.400 €
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Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–13 Minuten


OnlineBilanzBlogFrist Aufstellung Jahresabschluss

Frist Aufstellung Jahresabschluss 2026: Gesetzliche Fristen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Frist zur Aufstellung des Jahresabschlusses ist für Kapitalgesellschaften gesetzlich geregelt und muss zwingend eingehalten werden. Nach § 264 Abs. 1 HGB gilt für GmbH, UG und AG eine Aufstellungsfrist, die sich nach der Unternehmensgröße richtet. Wer die Fristen kennt und rechtzeitig handelt, vermeidet Sanktionen und erfüllt seine handelsrechtlichen Pflichten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss nach § 264 HGB innerhalb von drei Monaten nach Geschäftsjahresende aufstellen (mittelgroße und große Gesellschaften) bzw. innerhalb der ersten drei Monate des Folgejahres (kleine Gesellschaften). Bei Bilanzstichtag 31.12.2025 ist der Jahresabschluss spätestens bis zum 31.03.2026 aufzustellen.

Was bedeutet die Frist zur Aufstellung des Jahresabschlusses?

Die Frist zur Aufstellung des Jahresabschlusses beschreibt den gesetzlich festgelegten Zeitraum, innerhalb dessen eine Kapitalgesellschaft ihren Jahresabschluss nach Ende des Geschäftsjahres erstellen muss. Die Rechtsgrundlagen nach HGB gewährleisten dabei, dass die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens zeitnah und transparent dokumentiert wird. Für Kleinstkapitalgesellschaften gelten dabei besondere Regelungen, die den reduzierten Umfang ihrer Rechnungslegungspflichten berücksichtigen.

Mit der Aufstellung ist gemeint, dass alle relevanten finanziellen Informationen vollständig erfasst, geprüft und in strukturierter Form zusammengestellt wurden. Der Jahresabschluss muss so vorbereitet sein, dass er die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Unternehmens korrekt widerspiegelt.

Die Aufstellungsfrist ist nicht zu verwechseln mit der Feststellungsfrist oder der Offenlegungsfrist. Es handelt sich um drei unterschiedliche Stufen im Jahresabschlussprozess, die jeweils eigene Fristen haben und unterschiedliche rechtliche Anforderungen erfüllen müssen.

Hinweis

Aufstellung vs. Feststellung vs. Offenlegung: Die Aufstellung erfolgt durch die Geschäftsführung, die Feststellung durch die Gesellschafter, die Offenlegung durch Einreichung beim Unternehmensregister. Alle drei Schritte haben eigenständige gesetzliche Fristen, die für das Jahr 2024 in unserem Beitrag Jahresabschluss Fristen 2024 ausführlich dargestellt sind.

Gesetzliche Grundlagen der Aufstellungsfrist

Die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses ergibt sich aus § 242 HGB für alle Kaufleute. Für Kapitalgesellschaften gelten nach § 264 HGB erweiterte Anforderungen und strengere Fristen.

Nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB haben die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft den Jahresabschluss innerhalb der ersten drei Monate des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen. Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gilt nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB eine verkürzte Frist.

Rechtsgrundlage Inhalt Betroffene Unternehmen
§ 242 HGB Grundsätzliche Pflicht zum Jahresabschluss Alle Kaufleute
§ 264 Abs. 1 HGB Aufstellungspflicht für Kapitalgesellschaften GmbH, UG, AG
§ 267 HGB Größenklassen und deren Schwellenwerte Alle Kapitalgesellschaften
§ 42a GmbHG Feststellungsfrist nach Größenklasse GmbH und UG

Die konkrete Ausgestaltung der Fristen hängt von der Größenklasse der Gesellschaft ab. Diese wird nach § 267 HGB anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl bestimmt.

Aufstellungsfristen nach Unternehmensgröße

Die Aufstellungsfrist richtet sich nach der Größenklasse der Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB. Für kleine Kapitalgesellschaften gilt eine Aufstellungsfrist von drei Monaten nach Geschäftsjahresende. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen den Jahresabschluss ebenfalls innerhalb von drei Monaten aufstellen.

Kleine Kapitalgesellschaft

  • Bilanzsumme ≤ 7 Mio. €
  • Umsatz ≤ 14 Mio. €
  • Mitarbeiter ≤ 50
  • Beispiel: bis 31.03.2026

Mittelgroße Kapitalgesellschaft

  • Bilanzsumme ≤ 25 Mio. €
  • Umsatz ≤ 50 Mio. €
  • Mitarbeiter ≤ 250
  • Beispiel: bis 31.03.2026

Große Kapitalgesellschaft

  • Überschreitung von 2 der 3 Kriterien
  • Strengere Prüfungspflichten
  • Erweiterte Publizitätspflichten
  • Beispiel: bis 31.03.2026

Bei einem Bilanzstichtag am 31.12.2025 muss der Jahresabschluss demnach spätestens bis zum 31.03.2026 aufgestellt sein. Die Aufstellung erfolgt durch die Geschäftsführung und ist der erste formale Schritt im Jahresabschlussprozess.

Achtung

Achtung bei abweichendem Geschäftsjahr: Endet Ihr Geschäftsjahr nicht am 31.12., sondern beispielsweise am 30.06.2026, läuft die Drei-Monats-Frist bis zum 30.09.2026. Die Frist beginnt stets mit dem Tag nach dem Bilanzstichtag.

Bestandteile des aufzustellenden Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft besteht gemäß § 264 Abs. 1 HGB aus mehreren Pflichtbestandteilen. Der Umfang richtet sich nach der Größenklasse der Gesellschaft und bestimmt, welche Unterlagen innerhalb der Aufstellungsfrist erstellt werden müssen.

Pflichtbestandteile nach § 264 HGB

  • Bilanz nach § 266 HGB mit strukturierter Darstellung von Aktiva und Passiva
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB (Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren)
  • Anhang nach § 284 HGB mit ergänzenden Erläuterungen und Pflichtangaben

Erweiterte Bestandteile für mittelgroße und große Gesellschaften

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen. Dieser muss den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft darstellen und auf die Risiken der künftigen Entwicklung eingehen.

Bestandteil Kleine KapG Mittelgroße KapG Große KapG
Bilanz (§ 266 HGB) Ja Ja Ja
GuV (§ 275 HGB) Ja Ja Ja
Anhang (§ 284 HGB) Ja (verkürzt) Ja Ja (erweitert)
Lagebericht (§ 289 HGB) Nein Ja Ja
Prüfungspflicht Nein Ja Ja

Feststellung und Offenlegung: Die nachfolgenden Fristen

Nach der Aufstellung folgen zwei weitere rechtlich bedeutsame Schritte mit eigenen Fristen: die Feststellung durch die Gesellschafter und die Offenlegung beim Unternehmensregister.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der aufgestellte Jahresabschluss muss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Nach § 42a GmbHG gelten folgende Fristen:

Kleine Kapitalgesellschaften

  • Bei Bilanzstichtag 31.12.2025: bis 30.11.2026
  • Gesellschafterbeschluss erforderlich
  • Dokumentation im Protokoll

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften

  • Bei Bilanzstichtag 31.12.2025: bis 31.08.2026
  • Prüfung durch Abschlussprüfer erforderlich
  • Vorlage des Prüfungsberichts

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihren festgestellten Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen. Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister.

Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Bei einem Geschäftsjahr vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 muss die Offenlegung spätestens bis zum 31.12.2026 erfolgen.

3 Monate

Aufstellungsfrist

8-11 Monate

Feststellungsfrist

12 Monate

Offenlegungsfrist

Konsequenzen bei verspäteter Aufstellung

Die Nichteinhaltung der Aufstellungsfrist kann erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen für die Gesellschaft und ihre Geschäftsführer haben. Das Handelsrecht sieht verschiedene Sanktionsmechanismen vor.

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht kann das Bundesamt für Justiz nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld festsetzen. Dieses beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Das Ordnungsgeld richtet sich gegen die Gesellschaft und die persönlich verantwortlichen gesetzlichen Vertreter.

Achtung

Wiederholte Verstöße werden härter sanktioniert: Bei mehrfacher Nichtoffenlegung werden in der Regel höhere Ordnungsgelder verhängt. Die Behörde prüft regelmäßig die Einhaltung der Fristen und leitet automatisch Verfahren ein.

Haftungsrisiken für Geschäftsführer

Geschäftsführer haften persönlich für Schäden, die der Gesellschaft durch verspätete oder unterlassene Aufstellung des Jahresabschlusses entstehen. Dies kann beispielsweise bei verspäteter Erkennung einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit relevant werden.

  • Haftung nach § 43 GmbHG bei Pflichtverletzung
  • Persönliche Inanspruchnahme bei Insolvenzschäden
  • Strafbarkeit bei Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO
  • Verlust von Vergünstigungen und Beweiserleichterungen

„In der Praxis zeigt sich, dass viele Geschäftsführer die Aufstellungsfrist unterschätzen. Dabei ist sie der erste kritische Termin im gesamten Jahresabschlussprozess. Wer hier in Verzug gerät, hat meist auch Probleme mit den Folgefristen. Rechtzeitige Planung und Zusammenarbeit mit dem Steuerberater sind essentiell.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Praxistipps zur sicheren Fristeneinhaltung

Die Einhaltung der Aufstellungsfrist erfordert eine strukturierte Vorbereitung und klare Prozesse. Mit den folgenden Maßnahmen stellen Geschäftsführer sicher, dass der Jahresabschluss rechtzeitig erstellt wird.

  • Jahresabschluss bereits im laufenden Geschäftsjahr vorbereiten
  • Belege zeitnah erfassen und monatliche Buchhaltung pflegen
  • Abstimmungen und Inventuren frühzeitig durchführen
  • Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer rechtzeitig beauftragen
  • Klare Zuständigkeiten und Terminpläne definieren
  • Unterlagen vollständig und strukturiert bereitstellen
  • Gesellschafterversammlung zur Feststellung frühzeitig einberufen
  • Offenlegung beim Unternehmensregister nicht vergessen

Zeitplanung für den Jahresabschluss 2026

Zeitraum Maßnahme Verantwortlich
Dezember 2025 Vorbereitende Abschlussbuchungen, Inventur Buchhaltung / Geschäftsführung
Januar 2026 Abstimmungen, offene Posten klären Steuerberater / Buchhaltung
Februar 2026 Erstellung Bilanz und GuV, Anhang Steuerberater
März 2026 Finale Prüfung, Aufstellung durch Geschäftsführung Geschäftsführung
April-August 2026 Prüfung (falls erforderlich), Feststellung Wirtschaftsprüfer / Gesellschafter
Bis Dezember 2026 Offenlegung beim Unternehmensregister Geschäftsführung

Hinweis

Tipp: Erstellen Sie einen Jahresabschlusskalender mit allen relevanten Fristen und Verantwortlichkeiten. Digitale Erinnerungsfunktionen helfen, keine Frist zu versäumen.

Digitale Unterstützung bei der Jahresabschlusserstellung

Moderne Softwarelösungen unterstützen Kapitalgesellschaften bei der fristgerechten Erstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Digitale Tools automatisieren wiederkehrende Prozesse und gewährleisten die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen.

Vorteile digitaler Jahresabschlusslösungen

  • Automatische Berechnung und Gliederung nach § 266 und § 275 HGB
  • Integrierte Fristenüberwachung für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung
  • Rechtssichere Vorlagen für Bilanz, GuV und Anhang
  • Direkte elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister
  • Versionierung und Nachvollziehbarkeit aller Änderungen
  • Zusammenarbeit mit Steuerberater und Geschäftsführung in Echtzeit

OnlineBilanz bietet eine vollständig digitale Lösung für die Erstellung, Feststellung und Offenlegung von Jahresabschlüssen. Die Software berücksichtigt automatisch die Größenklasse nach § 267 HGB und passt die Anforderungen entsprechend an.

„Die Digitalisierung des Jahresabschlusses spart nicht nur Zeit, sondern reduziert auch Fehlerquellen erheblich. Unsere Kunden schätzen besonders die automatische Fristenüberwachung und die direkte Anbindung an das Unternehmensregister. So wird kein Termin mehr verpasst.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Integration in bestehende Systeme

Moderne Jahresabschlusssoftware lässt sich nahtlos in bestehende Buchhaltungssysteme integrieren. Daten aus DATEV, lexoffice oder anderen Finanzbuchhaltungsprogrammen können importiert und automatisch in die Jahresabschlussstruktur überführt werden.

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss der Jahresabschluss 2025 aufgestellt sein?

Bei einem Bilanzstichtag am 31.12.2025 muss der Jahresabschluss nach § 264 Abs. 1 HGB spätestens bis zum 31.03.2026 durch die Geschäftsführung aufgestellt sein. Diese Drei-Monats-Frist gilt für alle Kapitalgesellschaften unabhängig von ihrer Größenklasse. Die Aufstellung bedeutet, dass Bilanz, GuV und Anhang vollständig erstellt und von der Geschäftsführung unterzeichnet sind.

Was ist der Unterschied zwischen Aufstellung, Feststellung und Offenlegung?

Die Aufstellung erfolgt durch die Geschäftsführung innerhalb von 3 Monaten nach § 264 HGB. Die Feststellung erfolgt durch die Gesellschafterversammlung innerhalb von 8-11 Monaten nach § 42a GmbHG. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss innerhalb von 12 Monaten nach § 325 HGB erfolgen. Alle drei Schritte haben eigenständige rechtliche Bedeutung und separate Fristen.

Welche Konsequenzen drohen bei verspäteter Aufstellung des Jahresabschlusses?

Bei Verstoß gegen die Aufstellungspflicht drohen persönliche Haftungsrisiken für Geschäftsführer nach § 43 GmbHG. Bei verspäteter Offenlegung kann das Bundesamt für Justiz nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro festsetzen. Zudem können sich strafrechtliche Konsequenzen bei Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO ergeben, wenn durch verspätete Aufstellung eine Überschuldung nicht rechtzeitig erkannt wird.

Welche Bestandteile muss ein aufgestellter Jahresabschluss enthalten?

Nach § 264 Abs. 1 HGB besteht der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft aus Bilanz (§ 266 HGB), Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB) und Anhang (§ 284 HGB). Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen. Der Umfang des Anhangs richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB, wobei kleine Kapitalgesellschaften Erleichterungen nutzen können.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 267 HGB – Größenklassen, § 42a GmbHG – Feststellungsfrist, § 325 HGB – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Anlagenverzeichnis abgeglichen 14 Positionen
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Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
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    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

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    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater