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Datum

Lesedauer

11–16 Minuten


OnlineBilanzBlogAbgabefrist Jahresabschluss 2026

Abgabefrist Jahresabschluss 2026: Termine & Pflichten im Überblick

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Abgabefrist für den Jahresabschluss 2026 ist für Kapitalgesellschaften gesetzlich strikt geregelt. Wer die Fristen zur Aufstellung des Jahresabschlusses sowie zur Feststellung und Offenlegung nicht einhält, riskiert Ordnungsgelder bis zu 25.000 Euro. Dabei sind nicht nur die Termine relevant, sondern auch die korrekte Durchführung der Jahresabschluss Buchungen im SKR03. Dieser Leitfaden erklärt alle relevanten Termine, gesetzlichen Grundlagen und zeigt, wie digitale Lösungen wie OnlineBilanz.de den gesamten Prozess rechtssicher und effizient gestalten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Die Abgabefrist für den Jahresabschluss 2026 (Bilanzstichtag 31.12.2025) beträgt 12 Monate für die Offenlegung beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB. Die Feststellung muss bei kleinen GmbHs innerhalb von 11 Monaten, bei mittelgroßen und großen GmbHs innerhalb von 8 Monaten erfolgen (§ 42a GmbHG). Versäumnisse führen zu Ordnungsgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Warum die Abgabefrist für den Jahresabschluss 2026 entscheidend ist

Die Abgabefrist für den Jahresabschluss ist keine unverbindliche Empfehlung, sondern eine gesetzliche Verpflichtung nach § 325 HGB für alle Kapitalgesellschaften. Sie dient der Transparenz gegenüber Geschäftspartnern, Gläubigern und der Öffentlichkeit.

Wer die Frist versäumt, muss mit empfindlichen Ordnungsgeldern nach § 335 HGB rechnen. Diese können bei wiederholten Verstößen bis zu 25.000 Euro betragen. Zudem kann das Registergericht ein Zwangsgeld verhängen und die Geschäftsführer persönlich in Haftung nehmen.

Neben den rechtlichen Konsequenzen hat die fristgerechte Abgabe auch wirtschaftliche Bedeutung. Ein ordnungsgemäß offengelegter Jahresabschluss stärkt das Vertrauen von Banken, Investoren und Lieferanten in die Seriosität und finanzielle Stabilität des Unternehmens.

Hinweis

Wichtig für 2026: Seit dem DiRUG (Digitalisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nur noch die Veröffentlichungsplattform, nicht mehr die Einreichungsstelle.

Gesetzliche Fristen für den Jahresabschluss 2026 im Überblick

Für Unternehmen mit dem Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 folgende verbindliche Fristen. Diese unterscheiden sich je nach Größenklasse und Rechtsform der Gesellschaft.

Vorgang Rechtsgrundlage Frist kleine GmbH Frist mittelgroße/große GmbH
Feststellung Jahresabschluss § 42a GmbHG 11 Monate (30.11.2026) 8 Monate (31.08.2026)
Offenlegung beim Unternehmensregister § 325 HGB 12 Monate (31.12.2026) 12 Monate (31.12.2026)
Steuererklärung (ohne Fristverlängerung) AO 31.07.2026 31.07.2026
Steuererklärung (mit Steuerberater) AO 28.02.2027 / 30.04.2027 28.02.2027 / 30.04.2027

Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 Abs. 1 HGB ist für alle Kapitalgesellschaften identisch. Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG hingegen variiert je nach Größenklasse und bestimmt, bis wann die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss formell beschließen muss.

Achtung

Achtung: Die Feststellungsfrist ist kürzer als die Offenlegungsfrist. Mittelgroße und große GmbHs müssen den Jahresabschluss bereits bis zum 31.08.2026 feststellen, obwohl die Offenlegung erst bis 31.12.2026 erfolgen muss.

Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a GmbHG

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist der formelle Beschluss durch die Gesellschafterversammlung. Erst nach diesem Beschluss gilt der Jahresabschluss als verbindlich und kann offengelegt werden.

Nach § 42a Abs. 1 GmbHG muss die ordentliche Gesellschafterversammlung in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres stattfinden – bei mittelgroßen und großen Gesellschaften. Kleine Kapitalgesellschaften haben nach § 42a Abs. 2 GmbHG elf Monate Zeit.

Kleine GmbH/UG

  • Bilanzstichtag: 31.12.2025
  • Feststellungsfrist: 30.11.2026
  • Gesellschafterversammlung muss bis dahin stattfinden
  • Protokoll dokumentiert Beschluss

Mittelgroße/große GmbH

  • Bilanzstichtag: 31.12.2025
  • Feststellungsfrist: 31.08.2026
  • Frühzeitige Planung erforderlich
  • Prüfungspflichtige Gesellschaften: längerer Vorlauf nötig

Die Feststellung ist Voraussetzung für die Offenlegung. Ohne Feststellungsbeschluss kann der Jahresabschluss nicht rechtswirksam beim Unternehmensregister eingereicht werden. Das Protokoll der Gesellschafterversammlung sollte daher sorgfältig archiviert werden.

Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB

Nach § 325 Abs. 1 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihre Rechnungslegungsunterlagen spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Für den Jahresabschluss 2025 bedeutet das: Fristende ist der 31.12.2026.

Die Offenlegung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Seit dem DiRUG vom 01.08.2022 ist die elektronische Einreichung über authentifizierte Kanäle (z. B. ELSTER-Zertifikat) verpflichtend.

Offenzulegende Unterlagen je nach Größenklasse

Größenklasse Bilanz GuV Anhang Lagebericht Prüfungsbericht
Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB) Ja (verkürzt) Nein* Nein* Nein Nein
Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB) Ja (verkürzt) Nein* Ja (verkürzt) Nein Nein
Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB) Ja Ja (verkürzt) Ja Nein Nein
Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3 HGB) Ja Ja Ja Ja Ja (Bestätigungsvermerk)

* Bei Inanspruchnahme von Erleichterungen nach § 326 HGB. Kleine Gesellschaften können auf die Offenlegung von GuV und Anhang verzichten, müssen dann aber erweiterte Angaben unter der Bilanz machen.

„Viele Mandanten unterschätzen den Zeitaufwand für die elektronische Offenlegung. Neben der korrekten XBRL-Taxonomie müssen auch die Authentifizierung und die Formatprüfung berücksichtigt werden. Wer frühzeitig plant, vermeidet Last-Minute-Stress und Ordnungsgelder.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wer ist zur Abgabe des Jahresabschlusses verpflichtet?

Die Pflicht zur Erstellung und Offenlegung eines Jahresabschlusses richtet sich nach der Rechtsform und teilweise nach der Größe des Unternehmens. Die strengsten Anforderungen gelten für Kapitalgesellschaften.

Kapitalgesellschaften

Alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, KGaA, SE) sind nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss aufzustellen und nach § 325 HGB offenzulegen. Dies gilt unabhängig von der Größenklasse.

  • GmbH und UG (haftungsbeschränkt): Jahresabschluss nach §§ 242 ff., 264 ff. HGB, Offenlegung nach § 325 HGB
  • AG und KGaA: Erweiterte Publizitätspflichten, Prüfungspflicht nach § 316 HGB
  • SE (Europäische Gesellschaft): Offenlegung nach europäischem und nationalem Recht

Personengesellschaften und Einzelunternehmen

Personengesellschaften (OHG, KG, GbR) und Einzelkaufleute unterliegen grundsätzlich keiner Offenlegungspflicht. Ausnahme: Sie fallen unter die Publizitätspflicht nach § 325a HGB (früher PublG), wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen zwei der drei folgenden Merkmale überschreiten:

  • Bilanzsumme über 6 Millionen Euro
  • Umsatzerlöse über 12 Millionen Euro
  • Mehr als 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Sonderfälle

  • GmbH & Co. KG: Offenlegungspflichtig, wenn Komplementär-GmbH geschäftsführend ist (§ 264a HGB)
  • Partnerschaftsgesellschaften (PartG): Keine Offenlegungspflicht, es sei denn als PartG mbB mit Größenmerkmalen nach § 325a HGB
  • Gemeinnützige GmbH (gGmbH): Volle Offenlegungspflicht wie normale GmbH, zusätzlich Transparenzpflichten nach Gemeinnützigkeitsrecht

Konsequenzen bei Fristversäumnis: Ordnungsgelder und Haftung

Wer die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Einhaltung und verhängt Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

500 – 25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

11 / 8 Monate

Feststellungsfristen klein/mittel-groß

Ablauf der Ordnungsgeldverfahren

  1. Erinnerungsschreiben: Das BfJ versendet nach Fristablauf ein erstes Erinnerungsschreiben mit Nachfrist (meist 6 Wochen).
  2. Ordnungsgeldfestsetzung: Bleibt die Offenlegung weiterhin aus, wird ein Ordnungsgeld festgesetzt (typischerweise 500 – 2.500 Euro beim ersten Verstoß).
  3. Wiederholungstat: Bei mehrfachen Verstößen steigen die Ordnungsgelder progressiv bis zum Höchstbetrag von 25.000 Euro.
  4. Zwangsgeld: Zusätzlich kann das Registergericht nach § 14 HGB ein Zwangsgeld gegen die Geschäftsführer festsetzen.

Achtung

Persönliche Haftung der Geschäftsführer: Nach § 335 Abs. 1 HGB haften die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer) persönlich für die Ordnungswidrigkeit. Das Ordnungsgeld wird nicht von der GmbH, sondern vom Geschäftsführer privat geschuldet.

Weitere Folgen verspäteter Offenlegung

  • Bonitätsverlust: Fehlende Jahresabschlüsse werden von Auskunfteien (Creditreform, Bürgel etc.) negativ bewertet
  • Kreditwürdigkeit: Banken verlangen aktuelle Jahresabschlüsse für Kreditentscheidungen
  • Geschäftsbeziehungen: Lieferanten und Kunden prüfen zunehmend die Offenlegung als Indikator für Seriosität
  • Haftungsrisiken: Bei Insolvenzverschleppung kann fehlende Buchführung die Haftung der Geschäftsführer verschärfen (§ 15a InsO)

Größenklassen nach § 267 HGB: Schwellenwerte 2026

Die Größenklasse bestimmt den Umfang der Offenlegungspflichten, die Feststellungsfrist und die Prüfungspflicht. Die Einordnung erfolgt nach § 267 HGB anhand von drei Merkmalen: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl.

Eine Kapitalgesellschaft gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Schwellenwerte über- oder unterschreitet (§ 267 Abs. 4 HGB).

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer (Durchschnitt)
Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB) ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3 HGB) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Hinweis

Zwei-Jahres-Regel: Die Größenklasse ändert sich erst, wenn die Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen über- oder unterschritten werden. Ein einmaliges Überschreiten führt noch nicht zur höheren Größenklasse.

Auswirkungen der Größenklasse

Offenlegungsumfang

  • Kleinstgesellschaften: nur Bilanz (verkürzt)
  • Kleine GmbH: Bilanz + Anhang
  • Mittelgroß: + GuV (verkürzt)
  • Groß: + Lagebericht + Prüfungsbericht

Prüfungspflicht

  • Kleinstgesellschaften: nein
  • Kleine GmbH: nein
  • Mittelgroß: ja (§ 316 Abs. 1 HGB)
  • Groß: ja + erweiterte Prüfung

Feststellungsfrist

  • Kleine GmbH: 11 Monate
  • Mittelgroß: 8 Monate
  • Groß: 8 Monate
  • Offenlegung immer: 12 Monate

Digitale Lösungen für die fristgerechte Abgabe des Jahresabschlusses

Moderne digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de erleichtern die Erstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses erheblich. Sie kombinieren benutzerfreundliche Software mit der fachlichen Expertise von Steuerberatern.

Vorteile digitaler Jahresabschluss-Tools

  • Zeitersparnis: Geführte Dateneingabe, automatische Berechnungen und Plausibilitätsprüfungen reduzieren den Aufwand erheblich
  • Rechtssicherheit: Steuerberater prüfen alle Eingaben vor der Übermittlung und stellen die Einhaltung aktueller gesetzlicher Vorgaben sicher
  • XBRL-Konformität: Automatische Erstellung der XBRL-Taxonomie für die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister
  • Fristenkontrolle: Erinnerungsfunktionen und Status-Tracking verhindern Fristversäumnisse
  • Transparenz: Jederzeit Einsicht in den aktuellen Bearbeitungsstand und alle Dokumente

So funktioniert OnlineBilanz.de

  1. Dateneingabe: Sie erfassen Ihre Geschäftsvorfälle direkt online oder laden Daten aus Ihrer Buchhaltungssoftware hoch
  2. Automatische Verarbeitung: Die Software erstellt automatisch Bilanz, GuV und Anhang nach HGB-Vorgaben
  3. Steuerberater-Prüfung: Ein erfahrener Steuerberater prüft alle Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit
  4. Elektronische Übermittlung: Nach Ihrer Freigabe erfolgt die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister und Finanzamt
  5. Archivierung: Alle Dokumente werden GoBD-konform archiviert und sind jederzeit abrufbar

„Die Kombination aus intelligenter Software und persönlicher Steuerberater-Betreuung ist besonders effizient. Mandanten sparen Zeit durch Automatisierung, während wir als Berater die fachliche Qualität und Rechtssicherheit garantieren.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Technische Voraussetzungen für die elektronische Offenlegung

  • Authentifizierung: ELSTER-Zertifikat oder qualifizierte elektronische Signatur erforderlich
  • XBRL-Format: Bilanz und GuV müssen in XBRL-Taxonomie übermittelt werden (seit DiRUG verpflichtend)
  • PDF-Anhänge: Anhang, Lagebericht und weitere Unterlagen als strukturierte PDFs
  • Datenvalidierung: Automatische Prüfung auf formale Fehler vor der Einreichung

OnlineBilanz.de übernimmt alle technischen Anforderungen automatisch. Sie müssen sich weder um XBRL-Taxonomien noch um Zertifikate kümmern – die Plattform wickelt den gesamten elektronischen Übermittlungsprozess ab.

Checkliste: Jahresabschluss 2026 fristgerecht erstellen und offenlegen

Mit dieser Checkliste behalten Sie alle wichtigen Schritte im Blick und stellen sicher, dass Sie die Abgabefristen für den Jahresabschluss 2026 einhalten.

  • Größenklasse nach § 267 HGB bestimmen (Bilanzsumme, Umsatz, Mitarbeiterzahl prüfen)
  • Feststellungsfrist ermitteln: 11 Monate (klein) oder 8 Monate (mittel/groß) nach Bilanzstichtag
  • Buchhaltung für 2025 vollständig abschließen (alle Belege erfasst, Konten abgestimmt)
  • Inventur zum 31.12.2025 durchführen und dokumentieren
  • Jahresabschluss erstellen: Bilanz, GuV, Anhang (ggf. Lagebericht bei großen Gesellschaften)
  • Bei Prüfungspflicht: Wirtschaftsprüfer beauftragen (mittelgroße und große GmbHs nach § 316 HGB)
  • Gesellschafterversammlung einberufen und Jahresabschluss feststellen (Protokoll erstellen)
  • Gewinnverwendungsbeschluss fassen (Ausschüttung, Rücklagen, Gewinnvortrag)
  • XBRL-Dateien für elektronische Offenlegung erstellen (automatisch bei OnlineBilanz.de)
  • Unterlagen beim Unternehmensregister elektronisch einreichen (bis 31.12.2026)
  • Jahresabschluss und Steuererklärung beim Finanzamt einreichen
  • Veröffentlichung im Bundesanzeiger prüfen (erfolgt automatisch nach Einreichung)
  • Alle Dokumente GoBD-konform archivieren (10 Jahre Aufbewahrungsfrist nach § 257 HGB)

Hinweis

Tipp: Beginnen Sie bereits im ersten Quartal 2026 mit der Vorbereitung des Jahresabschlusses. So vermeiden Sie Zeitdruck und können auf Rückfragen des Steuerberaters oder Prüfers rechtzeitig reagieren.

Wichtige Unterlagen für den Jahresabschluss 2026

Buchführungsunterlagen

  • Vollständige Buchführung 2025 (Journal, Hauptbuch, Nebenbücher)
  • Kontensalden zum 31.12.2025
  • Offene-Posten-Listen (Debitoren, Kreditoren)
  • Bankauszüge und Kassenbücher
  • Inventurlisten (Anlagevermögen, Vorräte)

Nachweise und Verträge

  • Darlehensverträge und Tilgungspläne
  • Leasingverträge und Mietverträge
  • Versicherungspolicen
  • Anlageverzeichnis mit AfA-Übersicht
  • Rückstellungsnachweise (Personal, Steuern, Gewährleistungen)

Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss der Jahresabschluss 2026 offengelegt werden?

Für Kapitalgesellschaften mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt eine Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss muss daher spätestens bis zum 31.12.2026 elektronisch beim Unternehmensregister eingereicht werden. Die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung muss bei kleinen GmbHs bis zum 30.11.2026 (11 Monate) und bei mittelgroßen oder großen GmbHs bis zum 31.08.2026 (8 Monate) erfolgen.

Welche Strafe droht bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses?

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist verhängt das Bundesamt für Justiz Ordnungsgelder nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße und Anzahl der Verstöße. Das Ordnungsgeld wird persönlich gegen die Geschäftsführer festgesetzt. Zusätzlich kann das Registergericht Zwangsgelder verhängen. Auch die Bonität und Kreditwürdigkeit des Unternehmens leiden unter fehlender Offenlegung.

Wo wird der Jahresabschluss 2026 offengelegt – Bundesanzeiger oder Unternehmensregister?

Seit dem DiRUG (Digitalisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger dient nur noch als Veröffentlichungsplattform. Die Einreichung muss über das Unternehmensregister mit elektronischer Authentifizierung (z. B. ELSTER-Zertifikat) erfolgen. OnlineBilanz.de übernimmt diese elektronische Übermittlung automatisch.

Welche Unterlagen müssen beim Jahresabschluss 2026 offengelegt werden?

Der Offenlegungsumfang richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB: Kleinstkapitalgesellschaften legen nur die verkürzte Bilanz offen. Kleine Kapitalgesellschaften legen Bilanz (verkürzt) und Anhang (verkürzt) offen, können aber nach § 326 HGB auf GuV verzichten. Mittelgroße Gesellschaften müssen zusätzlich die GuV (verkürzt) offenlegen. Große Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, den vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht und Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers zu veröffentlichen.

Kann die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss verlängert werden?

Nein, die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB ist gesetzlich festgelegt und kann nicht verlängert werden. Anders als bei steuerlichen Abgabefristen gibt es keine Möglichkeit der Fristverlängerung. Eine verspätete Offenlegung führt zwingend zu Ordnungsgeldern. Die Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG (11 bzw. 8 Monate) können ebenfalls nicht verlängert werden. Daher ist eine frühzeitige Planung und rechtzeitige Beauftragung eines Steuerberaters oder digitaler Tools wie OnlineBilanz.de unerlässlich.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgelder, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Schritt 05 · Ihr StB unterschreibt

Einsicht, Fragen, Freigabe

Ihre Bilanz und Steuererklärungen werden von einem erfahrenen Steuerberater erstellt und geprüft – nicht von Software allein. Sie schauen rein, stellen Fragen per Chat, bekommen Antworten vom StB selbst – und geben mit einem Klick digital frei. Kein Postweg, keine Unterschriften in dreifacher Ausführung.

von StB unterzeichnet
Bilanz_2025_Entwurf.pdf bereit zur Freigabe
Jahresbilanz zum 31.12.2025
Anlagevermögen142.380 €
Umlaufvermögen298.412 €
Eigenkapital186.920 €
Bilanzsumme440.792 €
GEPRÜFT
F. Klement
StB/WP
Fragen Freigeben
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Schritt 06 · Einreichung & Abschluss

Einreichung beim Finanzamt
& Offenlegung

Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
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Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
Übersicht
Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
Chat2
Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater