Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

12–17 Minuten


OnlineBilanzBlogBestandteile Jahresabschluss HGB

Bestandteile Jahresabschluss HGB 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss nach HGB besteht je nach Größenklasse aus unterschiedlichen Pflichtbestandteilen, die verschiedene Funktionen des Jahresabschlusses erfüllen. Während Kleinstkapitalgesellschaften mit reduzierten Anforderungen agieren und kleine Kapitalgesellschaften mit Bilanz und Anhang auskommen, müssen mittelgroße und große Unternehmen zusätzlich Gewinn- und Verlustrechnung, Lagebericht und weitere Dokumente vorlegen. Die Größenklasse bestimmt nach § 267 HGB den Umfang der Offenlegungspflichten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss nach HGB umfasst je nach Größenklasse unterschiedliche Bestandteile: Kleine Kapitalgesellschaften müssen Bilanz und Anhang erstellen, mittelgroße zusätzlich eine Gewinn- und Verlustrechnung, große Gesellschaften zusätzlich einen Lagebericht. Die konkreten Bestandteile des Jahresabschlusses variieren dabei nicht nur nach Größenklasse, sondern auch nach Rechtsform. Börsennotierte Unternehmen unterliegen erweiterten Anforderungen nach § 264 HGB.

Grundlagen des Jahresabschlusses nach HGB

Der Jahresabschluss ist das zentrale Instrument der handelsrechtlichen Rechnungslegung für Kapitalgesellschaften. Nach § 242 HGB sind alle Kaufleute verpflichtet, zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.

Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) gelten nach § 264 HGB besondere Vorschriften. Die Bestandteile des Jahresabschlusses einer Kapitalgesellschaft variieren je nach Größenklasse nach § 267 HGB erheblich – von zwei Pflichtbestandteilen bei kleinen Gesellschaften bis zu fünf bei großen börsennotierten Unternehmen.

Die Größenklasse bestimmt nicht nur den Umfang der zu erstellenden Dokumente, sondern auch den Detaillierungsgrad und die Offenlegungspflichten beim Unternehmensregister.

Hinweis

Wichtig: Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Offenlegungsfrist beträgt nach § 325 HGB zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag.

Größenklassen nach § 267 HGB – die Schwellenwerte 2026

Die Einstufung in kleine, mittelgroße oder große Kapitalgesellschaften erfolgt nach § 267 HGB anhand von drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl.

Eine Größenklasse wird erreicht oder überschritten, wenn mindestens zwei von drei Schwellenwerten an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6,0 Mio. € ≤ 12,0 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20,0 Mio. € ≤ 40,0 Mio. € ≤ 250
Groß > 20,0 Mio. € > 40,0 Mio. € > 250

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB (Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatz ≤ 700.000 €, ≤ 10 Arbeitnehmer) können weitere Erleichterungen in Anspruch nehmen, unterliegen aber denselben Grundpflichten wie kleine Kapitalgesellschaften.

Achtung

Achtung: Die Zwei-Jahres-Regel gilt in beide Richtungen. Ein einmaliges Über- oder Unterschreiten der Schwellenwerte führt noch nicht zur Änderung der Größenklasse. Dies erfolgt erst, wenn die Werte an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen über- oder unterschritten werden.

Kleine Kapitalgesellschaften – Pflichtbestandteile

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB haben den geringsten Umfang an Rechnungslegungspflichten. Der Jahresabschluss besteht aus zwei Pflichtbestandteilen.

1. Bilanz

Aufstellung nach § 266 HGB in verkürzter Form. Kleine Gesellschaften können auf die Gliederungstiefe verzichten und nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten ausweisen (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB).

2. Anhang

Erläuterungen zur Bilanz nach § 284 HGB mit Erleichterungen nach § 288 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften können zahlreiche Angaben weglassen, müssen aber Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden machen.

Eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) muss bei kleinen Kapitalgesellschaften nicht offengelegt werden, wenn die entsprechenden Angaben im Anhang gemacht werden (§ 326 Abs. 1 Satz 1 HGB). In der Praxis wird die GuV dennoch erstellt, aber nicht beim Unternehmensregister eingereicht.

Ein Lagebericht ist für kleine Kapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB grundsätzlich nicht erforderlich.

  • Bilanz in verkürzter Gliederung (§ 266 HGB)
  • Anhang mit Erleichterungen (§ 288 HGB)
  • GuV nur intern, keine Offenlegungspflicht
  • Kein Lagebericht erforderlich
  • Feststellungsfrist: 11 Monate nach § 42a GmbHG
  • Offenlegungsfrist: 12 Monate nach § 325 HGB

Mittelgroße Kapitalgesellschaften – erweiterte Anforderungen

Mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 2 HGB müssen einen umfangreicheren Jahresabschluss erstellen und offenlegen. Der Jahresabschluss besteht aus drei Pflichtbestandteilen.

1. Bilanz

Vollständige Gliederung nach § 266 HGB ohne Verkürzungsmöglichkeiten. Alle Posten müssen ausgewiesen werden.

2. GuV

Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB, wahlweise im Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren. Vollständige Offenlegungspflicht.

3. Anhang

Umfangreichere Angaben nach § 284 HGB mit weniger Erleichterungen als bei kleinen Gesellschaften.

Ein Lagebericht ist für mittelgroße Kapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB grundsätzlich nicht erforderlich, es sei denn, es handelt sich um eine haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaft (§ 264a HGB) oder andere Sonderfälle.

Die Feststellungsfrist beträgt bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften acht Monate nach § 42a Abs. 2 GmbHG. Die Offenlegungsfrist bleibt bei zwölf Monaten nach § 325 HGB.

Hinweis

Praxishinweis: Mittelgroße Gesellschaften müssen die GuV vollständig offenlegen. Anders als kleine Gesellschaften können sie sich nicht auf die Angabe von Umsatzerlösen im Anhang beschränken. Dies bedeutet einen deutlich höheren Transparenzgrad gegenüber Dritten.

Große Kapitalgesellschaften – vollumfängliche Berichtspflichten

Große Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 3 HGB unterliegen den umfangreichsten Rechnungslegungs- und Offenlegungspflichten. Der Jahresabschluss besteht aus vier Pflichtbestandteilen.

  • Bilanz nach § 266 HGB (vollständige Gliederung)
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Anhang nach § 284 HGB (umfassende Angaben)
  • Lagebericht nach § 289 HGB (Pflichtbestandteil)

Der Lagebericht nach § 289 HGB ist für große Kapitalgesellschaften zwingend erforderlich. Er muss eine Darstellung des Geschäftsverlaufs, der Lage der Gesellschaft sowie der Risiken und Chancen enthalten.

Bei börsennotierten Kapitalgesellschaften kommen nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB weitere Anforderungen hinzu, insbesondere die Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalspiegel sowie ein erweiterter Lagebericht.

Die Feststellungsfrist beträgt bei großen Kapitalgesellschaften ebenfalls acht Monate nach § 42a Abs. 2 GmbHG. Die Offenlegungsfrist bleibt unverändert bei zwölf Monaten.

„Große Kapitalgesellschaften unterschätzen häufig den Aufwand für den Lagebericht. Die qualitative Berichterstattung über Chancen, Risiken und Prognosen erfordert deutlich mehr Zeit als die reine Zahlenaufbereitung in Bilanz und GuV.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Größenklasse Bilanz GuV Anhang Lagebericht Feststellung Offenlegung
Klein Ja (verkürzt) Nein* Ja (verkürzt) Nein 11 Monate 12 Monate
Mittelgroß Ja Ja Ja Nein 8 Monate 12 Monate
Groß Ja Ja Ja Ja 8 Monate 12 Monate

*Bei kleinen Gesellschaften kann die GuV bei Offenlegung weggelassen werden, wenn entsprechende Angaben im Anhang gemacht werden (§ 326 Abs. 1 HGB).

Die Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz ist der wichtigste Bestandteil des Jahresabschlusses und für alle Kapitalgesellschaften verpflichtend. Sie stellt Vermögen und Kapital zum Abschlussstichtag gegenüber.

§ 266 HGB schreibt für Kapitalgesellschaften eine Mindestgliederung vor, die zwischen Aktivseite (Vermögen) und Passivseite (Kapital) unterscheidet. Die Gliederungstiefe reicht von römischen Zahlen über Großbuchstaben bis zu arabischen Zahlen.

Aktivseite

  • A. Anlagevermögen (I. Immaterielle Vermögensgegenstände, II. Sachanlagen, III. Finanzanlagen)
  • B. Umlaufvermögen (I. Vorräte, II. Forderungen, III. Wertpapiere, IV. Kassenbestand)
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten
  • D. Aktive latente Steuern
  • E. Aktiver Unterschiedsbetrag

Passivseite

  • A. Eigenkapital (I. Gezeichnetes Kapital, II. Kapitalrücklage, III. Gewinnrücklagen, IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag, V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag)
  • B. Rückstellungen
  • C. Verbindlichkeiten
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten
  • E. Passive latente Steuern

Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB eine verkürzte Bilanz aufstellen, die nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten ausweist. Dies reduziert die Transparenz nach außen erheblich.

Die Bilanz muss klar und übersichtlich sein (§ 243 Abs. 2 HGB) und nach § 244 HGB in deutscher Sprache und in Euro aufgestellt werden.

Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB

Die GuV stellt die Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres gegenüber und ermittelt den Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag. Sie ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften ein Pflichtbestandteil des offenzulegenden Jahresabschlusses.

§ 275 HGB bietet zwei Gliederungsschemata zur Wahl: das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) und das Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB).

Gesamtkostenverfahren

Gliederung nach Aufwandsarten (Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen etc.). Erfasst alle Aufwendungen des Geschäftsjahres unabhängig davon, ob die Leistungen verkauft wurden. In Deutschland das häufigere Verfahren.

Umsatzkostenverfahren

Gliederung nach Funktionsbereichen (Herstellungskosten, Vertriebskosten, Verwaltungskosten etc.). Erfasst nur die Aufwendungen für verkaufte Leistungen. International üblicher, in Deutschland seltener angewendet.

Die Wahl des Verfahrens ist grundsätzlich frei, muss aber stetig beibehalten werden (§ 265 Abs. 1 HGB). Ein Wechsel ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig und im Anhang anzugeben.

Kleine Kapitalgesellschaften müssen die GuV nicht offenlegen, sofern sie die Umsatzerlöse nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB im Anhang angeben. Die GuV muss aber intern erstellt werden.

Hinweis

Hinweis: Bei Offenlegung der GuV durch kleine Gesellschaften (freiwillig) kann diese ebenfalls in verkürzter Form erfolgen – dann müssen nur die Posten mit Nummern und Buchstaben ausgewiesen werden.

Der Anhang nach § 284 HGB

Der Anhang ist integraler Bestandteil des Jahresabschlusses und für alle Kapitalgesellschaften verpflichtend. Er enthält Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und der GuV sowie Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

§ 284 HGB listet die Mindestangaben für den Anhang auf. Diese umfassen unter anderem Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Abweichungen von Methoden, Aufgliederungen von Bilanzposten und Haftungsverhältnisse.

  • Angaben zu angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
  • Erläuterungen zu Posten der Bilanz und GuV (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB)
  • Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen und geografischen Märkten (§ 285 Nr. 4 HGB)
  • Angaben zu Haftungsverhältnissen (§ 251 HGB)
  • Angaben zur durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)
  • Angaben zu Geschäftsführerbezügen bei mittelgroßen/großen Gesellschaften (§ 285 Nr. 9 HGB)
  • Angaben zu Beteiligungen (§ 285 Nr. 11 HGB)
  • Vorschlag über die Ergebnisverwendung (bei GmbH)

Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von umfangreichen Erleichterungen nach § 288 HGB. Sie können auf zahlreiche Einzelangaben verzichten, müssen aber weiterhin die wesentlichen Methoden und Grundlagen der Rechnungslegung darstellen.

Der Anhang ist zusammen mit der Bilanz (und ggf. der GuV) beim Unternehmensregister offenzulegen. Bei kleinen Gesellschaften macht der Anhang häufig den Hauptteil der Offenlegung aus, da die Bilanz verkürzt und die GuV nicht offengelegt wird.

Der Lagebericht nach § 289 HGB

Der Lagebericht ist für große Kapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 1 HGB ein zwingender Bestandteil des Jahresabschlusses. Er ergänzt die quantitativen Informationen aus Bilanz und GuV um qualitative Aussagen zur Unternehmensentwicklung.

Nach § 289 HGB muss der Lagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so darstellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.

  • Darstellung des Geschäftsverlaufs und des Geschäftsergebnisses
  • Darstellung der Lage der Gesellschaft
  • Voraussichtliche Entwicklung mit wesentlichen Chancen und Risiken
  • Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten (§ 289 Abs. 2 Nr. 3 HGB)
  • Bestehen von Zweigniederlassungen (§ 289 Abs. 2 Nr. 4 HGB)
  • Verwendete Finanzinstrumente, wenn dies für die Beurteilung der Lage erforderlich ist (§ 289 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
  • Bei börsennotierten Gesellschaften: erweiterte Angaben nach § 289a HGB

Der Lagebericht muss eine ausgewogene und umfassende Analyse enthalten, die dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit angemessen ist. Bei börsennotierten Gesellschaften sind zusätzliche Angaben nach § 289a HGB erforderlich.

Der Lagebericht ist zusammen mit dem Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenzulegen. Die Feststellung durch die Gesellschafter erfolgt gemeinsam mit dem Jahresabschluss.

Achtung

Wichtig: Der Lagebericht unterliegt bei prüfungspflichtigen Gesellschaften ebenfalls der Abschlussprüfung. Der Abschlussprüfer hat zu beurteilen, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er ein zutreffendes Bild der Lage vermittelt (§ 317 Abs. 2 HGB).

Fristen für Feststellung und Offenlegung 2026

Die Erstellung des Jahresabschlusses unterliegt gesetzlichen Fristen, die sich nach der Größenklasse der Gesellschaft richten. Für das Geschäftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen im Jahr 2026.

11 Monate

Feststellung kleine GmbH

8 Monate

Feststellung mittelgroß/groß

12 Monate

Offenlegung alle Größen

Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG beträgt bei kleinen Kapitalgesellschaften elf Monate, bei mittelgroßen und großen Gesellschaften acht Monate nach dem Bilanzstichtag. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 muss der Jahresabschluss also bis spätestens 30.11.2026 (klein) bzw. 31.08.2026 (mittelgroß/groß) festgestellt werden.

Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB beträgt für alle Größenklassen einheitlich zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag. Der Jahresabschluss 2025 muss also bis spätestens 31.12.2026 beim Unternehmensregister offengelegt werden.

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (in Kraft seit 01.08.2022) ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister über das Einreichportal. Eine Offenlegung beim Bundesanzeiger ist nicht mehr möglich.

Hinweis

Praxistipp: Die Feststellungsfrist ist zwingend einzuhalten. Bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB. Die Offenlegungsfrist beginnt unabhängig von der tatsächlichen Feststellung zu laufen – eine verspätete Feststellung verschiebt die Offenlegungsfrist nicht.

Bilanzstichtag Größenklasse Feststellung bis Offenlegung bis
31.12.2025 Klein 30.11.2026 31.12.2026
31.12.2025 Mittelgroß 31.08.2026 31.12.2026
31.12.2025 Groß 31.08.2026 31.12.2026

Sanktionen bei Verstoß gegen Offenlegungspflichten

Die Nichtbeachtung der Offenlegungs- und Feststellungspflichten nach HGB kann erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Gesetzgeber sieht verschiedene Sanktionsmechanismen vor.

Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB kann das Bundesamt für Justiz nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld festsetzen. Dieses beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen.

Ordnungsgeldverfahren

Das Bundesamt für Justiz überwacht die Offenlegung und leitet bei Verstoß ein Ordnungsgeldverfahren ein. Zunächst erfolgt eine Mahnung mit Androhung des Ordnungsgeldes. Bei weiterer Nichtoffenlegung wird das Ordnungsgeld festgesetzt. Nach Zahlung des Ordnungsgeldes bleibt die Offenlegungspflicht bestehen.

Weitere Konsequenzen

Neben dem Ordnungsgeld drohen weitere Nachteile: Bonitätsprobleme, da fehlende Offenlegung als negatives Signal gewertet wird; Verlust des Haftungsprivilegs bei der UG nach § 5a Abs. 3 GmbHG; zivilrechtliche Schadensersatzansprüche Dritter bei Pflichtverletzung.

Bei Verstoß gegen die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG kann das Registergericht nach § 14 GmbHG ebenfalls Ordnungsgelder gegen die Geschäftsführer festsetzen.

Achtung

Wichtig: Das Ordnungsgeld richtet sich persönlich gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (Geschäftsführer). Diese haften grundsätzlich nicht persönlich für die Zahlung, können aber bei grober Pflichtverletzung von der Gesellschaft in Regress genommen werden.

Die konsequente Einhaltung der Fristen ist daher nicht nur rechtlich geboten, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll. Die Kosten für eine fristgerechte Erstellung und Offenlegung liegen in der Regel deutlich unter den drohenden Ordnungsgeldern.

„In der Praxis beobachten wir, dass viele Geschäftsführer die Offenlegungsfristen unterschätzen. Wer im November feststellt, dass der Jahresabschluss noch nicht fertig ist, hat ein echtes Problem – Zeitdruck führt zu Fehlern, und Ordnungsgelder kommen erschwerend hinzu.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Welche Bestandteile muss eine kleine GmbH im Jahresabschluss offenlegen?

Kleine Kapitalgesellschaften müssen nach § 264 Abs. 1 HGB eine verkürzte Bilanz nach § 266 HGB und einen Anhang nach § 284 HGB mit Erleichterungen nach § 288 HGB offenlegen. Die Gewinn- und Verlustrechnung muss nicht offengelegt werden, wenn die Umsatzerlöse im Anhang angegeben werden (§ 326 Abs. 1 HGB). Ein Lagebericht ist nicht erforderlich.

Wann muss eine mittelgroße Gesellschaft den Jahresabschluss feststellen?

Mittelgroße Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss nach § 42a Abs. 2 GmbHG innerhalb von acht Monaten nach dem Bilanzstichtag feststellen. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Feststellung bis spätestens 31.08.2026 erfolgen. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss innerhalb von zwölf Monaten, also bis 31.12.2026, erfolgen.

Ist der Lagebericht für alle Kapitalgesellschaften Pflicht?

Nein, der Lagebericht nach § 289 HGB ist nur für große Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 3 HGB zwingend vorgeschrieben. Kleine und mittelgroße Gesellschaften sind grundsätzlich von der Lageberichtspflicht befreit (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB), es sei denn, es handelt sich um Sonderfälle wie kapitalmarktorientierte Gesellschaften.

Was passiert bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses?

Bei Verstoß gegen die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB kann das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB festsetzen. Dieses beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Das Ordnungsgeld richtet sich gegen die Geschäftsführer persönlich. Nach Zahlung bleibt die Offenlegungspflicht bestehen, eine erneute Fristsetzung mit erneutem Ordnungsgeld ist möglich.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz