OnlineBilanz vs. Sevdesk 2026: Jahresabschluss-Service oder Buchhaltung?
Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
OnlineBilanz und Sevdesk bedienen unterschiedliche Anforderungen: Sevdesk ist eine Buchhaltungssoftware für die laufende Finanzbuchhaltung, während OnlineBilanz ein spezialisierter Service zur Erstellung rechtskonformer Jahresabschlüsse nach HGB für Kapitalgesellschaften ist. Beide Tools ergänzen sich, ersetzen sich jedoch nicht.
Kurzantwort
OnlineBilanz ist ein Jahresabschluss-Service für Kapitalgesellschaften mit vollständiger Erstellung nach HGB, Prüfung und Übermittlung ans Unternehmensregister. Sevdesk ist eine Buchhaltungssoftware für die laufende Belegerfassung und Finanzbuchhaltung. Die Tools haben unterschiedliche Zwecke und ergänzen sich in der Praxis. Einen ähnlichen Unterschied gibt es auch im Vergleich zwischen OnlineBilanz und FastBill, wo ebenfalls Jahresabschluss-Service und Rechnungssoftware aufeinandertreffen. Ebenso zeigt der Vergleich zwischen OnlineBilanz und Accountable die Abgrenzung zwischen vollständigem Jahresabschluss-Service und spezialisierter Steuer-App.
Inhaltsverzeichnis
Kernunterschied: Service vs. Software
Der fundamentale Unterschied zwischen OnlineBilanz und Sevdesk liegt in der Ausrichtung und Funktion beider Angebote. Während es sich bei Sevdesk um eine Self-Service-Software für die laufende Buchhaltung handelt, bietet OnlineBilanz einen vollständigen Jahresabschluss-Service inklusive fachlicher Erstellung und rechtlicher Prüfung.
Sevdesk richtet sich primär an Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen, die ihre laufende Finanzbuchhaltung eigenständig durchführen möchten. Die Software ermöglicht Belegerfassung, Rechnungsstellung und Liquiditätsmanagement.
OnlineBilanz hingegen fokussiert sich auf Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG), die gesetzlich verpflichtet sind, einen HGB-konformen Jahresabschluss zu erstellen und im Unternehmensregister offenzulegen gemäß § 325 HGB. Dieser Jahresabschluss wird von Fachpersonal erstellt und geprüft.
OnlineBilanz
Jahresabschluss-Service mit Erstellung durch Fachpersonal, HGB-konforme Bilanzierung, Prüfung und direkte Übermittlung ans Unternehmensregister.
Sevdesk
Buchhaltungssoftware zur eigenständigen Belegerfassung, Rechnungsstellung, Finanzbuchhaltung und Steuerberater-Anbindung.
Wichtig
Die beiden Angebote sind keine Alternativen, sondern bedienen unterschiedliche Phasen der kaufmännischen Organisation: Sevdesk die laufende Buchhaltung, OnlineBilanz den jährlichen Abschluss nach HGB.
Was leistet OnlineBilanz?
OnlineBilanz ist ein spezialisierter Jahresabschluss-Service für Kapitalgesellschaften. Der Leistungsumfang umfasst die vollständige Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses nach § 242 HGB, einschließlich Bilanz nach § 266 HGB und Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB.
Die Erstellung erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal, das die steuerlichen Saldenbilanzen (DATEV, Lexware, BMD etc.) als Grundlage nutzt und daraus den handelsrechtlichen Jahresabschluss ableitet. Dabei werden alle größenklassenspezifischen Gliederungs- und Ausweisvorschriften nach § 267 HGB berücksichtigt.
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Erstellung von Bilanz und GuV nach HGB-Gliederungsschema
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Anpassung der steuerlichen an die handelsrechtliche Darstellung
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Erstellung des Anhangs bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften
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Lagebericht bei großen Kapitalgesellschaften gemäß § 289 HGB
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Rechtliche Prüfung auf Vollständigkeit und Formvorschriften
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Direkte elektronische Übermittlung ans Unternehmensregister
Nach § 325 HGB besteht für Kapitalgesellschaften die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses. Seit Inkrafttreten des DiRUG am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. OnlineBilanz übernimmt diese Übermittlung direkt.
„Viele Gesellschaften verwechseln die laufende Buchhaltung mit der Jahresabschlusserstellung. Der Jahresabschluss nach HGB ist eine eigenständige handelsrechtliche Pflicht mit spezifischen Gliederungs- und Offenlegungsvorschriften, die weit über die steuerliche Gewinnermittlung hinausgehen.”
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
OnlineBilanz erstellt keine laufende Buchhaltung. Die Finanzbuchhaltung muss entweder durch den Steuerberater, eine Buchhaltungssoftware wie Sevdesk oder eine interne Buchhaltungsabteilung erfolgen.
Was leistet Sevdesk?
Sevdesk ist eine cloudbasierte Buchhaltungssoftware, die sich an Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen richtet. Der Fokus liegt auf der laufenden Finanzbuchhaltung, der Belegerfassung und der Rechnungsstellung.
Die Software ermöglicht die digitale Erfassung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen, automatisierte Kontierung, Zahlungsabgleich und die Erstellung von Einnahmenüberschussrechnungen (EÜR) für Gewerbetreibende und Freiberufler sowie einfache Gewinnermittlungen.
- Belegerfassung und -verwaltung (Eingangs- und Ausgangsrechnungen)
- Rechnungserstellung und Angebotsverwaltung
- Bankanbindung und automatischer Zahlungsabgleich
- EÜR-Erstellung für Einnahmenüberschussrechner
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- DATEV-Export für Steuerberater
- Mahnwesen und Liquiditätsplanung
Sevdesk erstellt keine HGB-konformen Jahresabschlüsse für Kapitalgesellschaften. Die Software kann zwar Buchhaltungsdaten exportieren, die dann als Grundlage für einen Jahresabschluss dienen, übernimmt jedoch nicht die handelsrechtliche Aufbereitung nach § 266 und § 275 HGB.
Achtung
GmbHs und UGs können Sevdesk für die laufende Buchhaltung nutzen, müssen jedoch zusätzlich einen HGB-konformen Jahresabschluss erstellen lassen – entweder durch den Steuerberater oder einen spezialisierten Service wie OnlineBilanz.
Die Zielgruppe von Sevdesk sind primär Einzelunternehmer und Freiberufler, die ihre Buchhaltung selbst führen möchten. Für Kapitalgesellschaften ist Sevdesk ein Tool für die Vorbuchhaltung, ersetzt jedoch nicht die gesetzliche Jahresabschlusspflicht.
Unterschiedliche Zielgruppen
OnlineBilanz und Sevdesk sprechen aufgrund ihrer unterschiedlichen Funktionen auch unterschiedliche Nutzergruppen an. Die Eignung hängt maßgeblich von der Rechtsform und der Art der buchhalterischen Anforderungen ab.
Zielgruppe OnlineBilanz
OnlineBilanz richtet sich ausschließlich an Kapitalgesellschaften, die handelsrechtlich zur Erstellung und Offenlegung eines Jahresabschlusses verpflichtet sind gemäß § 264 HGB (GmbH, UG) und § 289 HGB (AG).
- GmbHs aller Größenklassen
- Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt)
- Aktiengesellschaften und KGaAs
- Gesellschaften mit bereits bestehender Buchhaltung (Steuerberater/Software)
- Gesellschaften, die die Jahresabschluss-Erstellung auslagern möchten
Zielgruppe Sevdesk
Sevdesk eignet sich für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen, die ihre laufende Buchhaltung eigenständig ohne Steuerberater durchführen möchten.
- Einzelunternehmer und Gewerbetreibende
- Freiberufler (§ 18 EStG)
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG
- GbRs und Personengesellschaften ohne Jahresabschlusspflicht
- Kapitalgesellschaften für die laufende Vorbuchhaltung
Hinweis
Eine GmbH kann Sevdesk für die laufende Buchhaltung nutzen und dennoch OnlineBilanz für die Jahresabschlusserstellung beauftragen. Beide Systeme schließen sich nicht gegenseitig aus.
Rechtliche Anforderungen für Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften unterliegen strengen handelsrechtlichen Pflichten, die weder durch Buchhaltungssoftware noch durch steuerliche Gewinnermittlungen erfüllt werden. Diese Pflichten sind in den §§ 264 ff. HGB detailliert geregelt.
Nach § 242 HGB hat jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Für Kapitalgesellschaften gelten gemäß § 264 HGB erweiterte Anforderungen hinsichtlich Gliederung, Inhalt und Offenlegung.
| Pflicht | Rechtsgrundlage | Frist 2026 |
|---|---|---|
| Aufstellung Jahresabschluss | § 264 Abs. 1 HGB | 31.12.2025 (Bilanzstichtag) |
| Feststellung durch Gesellschafterversammlung | § 42a GmbHG | 11 Monate (kleine GmbH) |
| Offenlegung im Unternehmensregister | § 325 HGB | 12 Monate nach Bilanzstichtag |
| Ordnungsgeld bei Versäumnis | § 335 HGB | 500 – 25.000 Euro |
Die Gliederung der Bilanz richtet sich nach § 266 HGB, die der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB. Diese Gliederungsschemata sind verbindlich und unterscheiden sich erheblich von steuerlichen Gewinnermittlungen oder EÜR-Schemata.
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Anhang gemäß § 284 HGB erstellen. Große Kapitalgesellschaften sind zudem zur Erstellung eines Lageberichts nach § 289 HGB verpflichtet.
Ordnungsgeld
Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz leitet Ordnungsgeldverfahren von Amts wegen ein.
Sevdesk kann diese handelsrechtlichen Anforderungen nicht erfüllen, da die Software keine HGB-konforme Aufbereitung, keine Gliederung nach § 266/275 HGB und keine Offenlegungsfunktion ans Unternehmensregister bietet.
Kombination beider Systeme in der Praxis
In der Praxis ergänzen sich OnlineBilanz und Sevdesk optimal, da sie unterschiedliche Phasen der kaufmännischen Organisation abdecken. Viele Kapitalgesellschaften nutzen beide Systeme parallel.
Ein typischer Workflow für eine kleine GmbH sieht wie folgt aus: Die laufende Buchhaltung wird über Sevdesk geführt (Belegerfassung, Rechnungsstellung, Zahlungsabgleich). Die Buchhaltungsdaten werden monatlich oder quartalsweise an den Steuerberater übermittelt, der die steuerliche Saldenbilanz erstellt.
- Laufende Buchhaltung: Erfassung aller Geschäftsvorfälle in Sevdesk während des Geschäftsjahres
- Steuerberater-Export: Übermittlung der Buchhaltungsdaten via DATEV-Export an den Steuerberater
- Steuerliche Saldenbilanz: Erstellung durch den Steuerberater zum Jahresende
- Jahresabschluss: Übermittlung der Saldenbilanz an OnlineBilanz zur HGB-konformen Aufbereitung
- Offenlegung: Elektronische Übermittlung des fertigen Jahresabschlusses ans Unternehmensregister durch OnlineBilanz
Praxistipp
Die Kombination aus Sevdesk (laufende Buchhaltung), Steuerberater (steuerliche Jahresabschlüsse) und OnlineBilanz (handelsrechtlicher Jahresabschluss und Offenlegung) ist besonders kosteneffizient, da jeder Dienstleister nur seinen Spezialbereich abdeckt.
Alternativ kann die laufende Buchhaltung auch vollständig beim Steuerberater verbleiben. In diesem Fall übermittelt der Steuerberater die Saldenbilanz direkt an OnlineBilanz zur Jahresabschlusserstellung.
Wichtig ist die klare Abgrenzung der Zuständigkeiten: Sevdesk für die Vorbuchhaltung, Steuerberater für steuerliche Fragen und Steuererklärungen, OnlineBilanz für den handelsrechtlichen Jahresabschluss und die Offenlegungspflicht.
Kosten im Vergleich
Die Kostenstrukturen von OnlineBilanz und Sevdesk unterscheiden sich grundlegend, da unterschiedliche Leistungen erbracht werden. Ein direkter Preisvergleich ist daher nicht zielführend.
Preismodell Sevdesk
Sevdesk arbeitet mit monatlichen Abonnements, die je nach Funktionsumfang gestaffelt sind. Die Preise liegen typischerweise zwischen 10 und 50 Euro monatlich, abhängig vom gewählten Tarif (Rechnung, Buchhaltung, Warenwirtschaft).
Diese Kosten fallen laufend während des gesamten Geschäftsjahres an, da die Software für die kontinuierliche Buchhaltung genutzt wird. Hochgerechnet ergeben sich Jahreskosten zwischen 120 und 600 Euro.
Preismodell OnlineBilanz
OnlineBilanz berechnet eine einmalige Gebühr pro Geschäftsjahr für die Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Die Preise orientieren sich an der Größenklasse nach § 267 HGB und dem Leistungsumfang (Bilanz + GuV bzw. zusätzlich Anhang/Lagebericht).
Für kleine Kapitalgesellschaften beginnen die Preise typischerweise bei wenigen hundert Euro für die vollständige Abwicklung inklusive Offenlegung im Unternehmensregister.
Sevdesk
10–50 €/Monat für laufende Buchhaltungssoftware, Jahreskosten ca. 120–600 €
OnlineBilanz
Einmaliger Jahrespreis ab ca. 300–800 € je nach Größenklasse und Umfang
Kombination
Gesamtkosten ca. 400–1.400 € jährlich für vollständige Buchhaltung und Jahresabschluss
Wird zusätzlich ein Steuerberater für die steuerliche Jahresabschlusserstellung und Steuererklärungen beauftragt, fallen weitere Kosten an. Die Kombination aller drei Dienstleister ist dennoch oft günstiger als eine Vollbetreuung durch einen einzelnen Steuerberater.
„Die Auslagerung der Jahresabschlusserstellung an OnlineBilanz entlastet den Steuerberater und reduziert dessen Honorar. Gleichzeitig ermöglicht Sevdesk eine effiziente Vorbuchhaltung. Diese Arbeitsteilung ist wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich einwandfrei.”
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Entscheidungshilfe: Welches System für wen?
Die Entscheidung zwischen OnlineBilanz und Sevdesk ist keine Entweder-Oder-Frage, sondern eine Frage der richtigen Kombination für die individuellen Anforderungen.
Sie benötigen Sevdesk, wenn:
- Sie Einzelunternehmer, Freiberufler oder GbR sind
- Sie Ihre laufende Buchhaltung selbst führen möchten
- Sie Belege digital erfassen und verwalten wollen
- Sie Rechnungen schreiben und das Mahnwesen organisieren müssen
- Sie eine EÜR erstellen (kein HGB-Jahresabschluss erforderlich)
Sie benötigen OnlineBilanz, wenn:
- Sie eine Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG) führen
- Sie zur Erstellung eines HGB-Jahresabschlusses verpflichtet sind
- Sie die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB erfüllen müssen
- Sie die Jahresabschlusserstellung auslagern möchten
- Sie ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB vermeiden wollen
Sie benötigen beides, wenn:
- Sie eine GmbH/UG führen und die Buchhaltung selbst führen möchten
- Sie Sevdesk für die Vorbuchhaltung nutzen und dennoch einen HGB-Abschluss benötigen
- Sie die Kosten für eine Vollbetreuung durch den Steuerberater reduzieren wollen
- Sie arbeitsteilig vorgehen: Buchhaltung selbst, Jahresabschluss extern
Wichtig
Kapitalgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, einen Jahresabschluss nach HGB zu erstellen und offenzulegen. Diese Pflicht kann nicht durch eine Buchhaltungssoftware ersetzt werden, unabhängig von deren Funktionsumfang.
Die optimale Lösung für viele kleine und mittelgroße GmbHs besteht in der Kombination: Sevdesk für die laufende Buchhaltung, der Steuerberater für steuerliche Fragen und die steuerliche Saldenbilanz, OnlineBilanz für den handelsrechtlichen Jahresabschluss und die Offenlegung.
Diese Arbeitsteilung nutzt die Spezialisierung der einzelnen Anbieter optimal und führt zu einem kosteneffizienten und rechtssicheren Gesamtprozess.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich Sevdesk für die Jahresabschlusserstellung meiner GmbH nutzen?
Nein. Sevdesk ist eine Buchhaltungssoftware für die laufende Finanzbuchhaltung, erstellt jedoch keine HGB-konformen Jahresabschlüsse nach § 264 HGB mit Gliederung nach § 266 und § 275 HGB. GmbHs benötigen zusätzlich einen Jahresabschluss-Service wie OnlineBilanz oder einen Steuerberater für die handelsrechtliche Aufbereitung.
Kann ich OnlineBilanz und Sevdesk gleichzeitig nutzen?
Ja, diese Kombination ist sogar üblich und sinnvoll. Sevdesk wird für die laufende Buchhaltung während des Geschäftsjahres genutzt, die Daten werden an den Steuerberater übermittelt. Die steuerliche Saldenbilanz dient dann als Grundlage für den handelsrechtlichen Jahresabschluss durch OnlineBilanz. Beide Systeme ergänzen sich optimal.
Erfüllt die Buchhaltung mit Sevdesk die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB?
Nein. Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB verlangt die Einreichung eines vollständigen, HGB-konformen Jahresabschlusses beim Unternehmensregister. Sevdesk bietet weder die Erstellung solcher Abschlüsse noch eine Übermittlungsfunktion ans Unternehmensregister. Diese Pflicht wird durch OnlineBilanz erfüllt.
Was kostet die Kombination aus Sevdesk und OnlineBilanz?
Sevdesk kostet je nach Tarif etwa 10–50 Euro monatlich (120–600 Euro jährlich). OnlineBilanz berechnet eine einmalige Jahresgebühr ab ca. 300–800 Euro je nach Größenklasse. Die Gesamtkosten für beide Systeme liegen somit bei ca. 400–1.400 Euro pro Jahr – oft günstiger als eine Vollbetreuung durch den Steuerberater.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Impressum, Datenschutz. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


