OnlineBilanz vs. eBilanz+ 2026: Vollservice-Jahresabschluss oder E-Bilanz-Tool?
Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
OnlineBilanz bietet kompletten Jahresabschluss mit Steuerberatung, während eBilanz+ ein reines Software-Tool zur E-Bilanz-Übermittlung ist. Hier erfahren Sie, welche Lösung für Ihre GmbH, UG oder AG die richtige ist und wo die wesentlichen Unterschiede liegen.
Kurzantwort
OnlineBilanz ist ein Vollservice-Angebot mit Steuerberatung, Jahresabschluss nach HGB und automatischer Offenlegung beim Unternehmensregister. eBilanz+ ist eine Software zur eigenständigen E-Bilanz-Erstellung ohne steuerliche Beratung. Die Wahl hängt von Ihrer Fachkompetenz und dem gewünschten Service-Umfang ab.
Inhaltsverzeichnis
Grundlegende Unterschiede zwischen OnlineBilanz und eBilanz+
OnlineBilanz und eBilanz+ werden häufig verwechselt, obwohl es sich um grundverschiedene Angebote handelt. Der wesentliche Unterschied liegt in der Servicetiefe und der steuerlichen Beratung.
OnlineBilanz ist ein Vollservice-Angebot einer Steuerberatungskanzlei, das den kompletten Jahresabschluss nach § 242 ff. HGB erstellt, die E-Bilanz übermittelt und die Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB durchführt.
eBilanz+ ist dagegen eine Software-Lösung, mit der Sie als Nutzer selbst die E-Bilanz erstellen und ans Finanzamt übermitteln. Eine steuerliche Beratung oder Haftung durch einen Steuerberater ist nicht enthalten.
OnlineBilanz
Vollservice-Jahresabschluss durch Steuerberater mit rechtssicherer HGB-Bilanzierung, E-Bilanz-Übermittlung und automatischer Offenlegung beim Unternehmensregister.
eBilanz+
Software-Tool zur eigenständigen E-Bilanz-Erstellung und -Übermittlung ans Finanzamt ohne steuerliche Beratung oder Jahresabschlusserstellung.
Wichtiger Hinweis
Die E-Bilanz ist nur die elektronische Übermittlung der Bilanz ans Finanzamt. Sie ersetzt nicht den handelsrechtlichen Jahresabschluss nach § 242 HGB und auch nicht die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB beim Unternehmensregister.
Leistungsumfang OnlineBilanz: Vollservice mit Steuerberatung
OnlineBilanz übernimmt als Steuerberatungskanzlei die komplette Jahresabschlusserstellung für GmbH, UG und AG. Der Service umfasst alle gesetzlichen Pflichten nach HGB und PublG.
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Erstellung der Bilanz nach § 266 HGB mit vollständiger Gliederung
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Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB (Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren)
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Anhang nach § 284 ff. HGB mit allen Pflichtangaben
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Lagebericht für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach § 289 HGB
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E-Bilanz-Übermittlung an das Finanzamt via ELSTER
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Automatische Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB
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Berechnung der richtigen Größenklasse nach § 267 HGB
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Beratung zu Bilanzierungs- und Bewertungsfragen
Zusätzlich erfolgt die steuerliche Beratung durch einen Steuerberater, der bei Rückfragen des Finanzamts zur Verfügung steht und die Jahresabschlussunterlagen rechtssicher aufbereitet.
„Bei OnlineBilanz erhalten Mandanten den kompletten Jahresabschluss inklusive Offenlegung. Wir übernehmen die volle Verantwortung für die HGB-Konformität und verhindern Ordnungsgelder nach § 335 HGB durch fristgerechte Publikation.”
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
100%
HGB-konform
§ 325 HGB
Offenlegung inklusive
Steuerberater
Mit Beratung
Leistungsumfang eBilanz+: Software zur E-Bilanz-Übermittlung
eBilanz+ ist eine Software-Lösung, die Unternehmen und Steuerberater nutzen, um die E-Bilanz selbst zu erstellen und elektronisch ans Finanzamt zu übermitteln.
Der Fokus liegt ausschließlich auf der technischen Übermittlung der E-Bilanz im XBRL-Format nach § 5b EStG. Es handelt sich nicht um eine Jahresabschlusserstellung im handelsrechtlichen Sinne.
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Mapping der Buchhaltungsdaten auf die E-Bilanz-Taxonomie
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XBRL-Datei-Erstellung nach BMF-Vorgaben
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Elektronische Übermittlung an das Finanzamt via ERiC
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Plausibilitätsprüfungen und Validierung der Taxonomie
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Import aus gängigen Buchhaltungsprogrammen (DATEV, Lexware, etc.)
Wichtige Einschränkung
eBilanz+ erstellt keinen handelsrechtlichen Jahresabschluss nach § 242 HGB und übernimmt auch nicht die Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB. Diese Pflichten bleiben beim Unternehmen bzw. müssen separat beauftragt werden.
Die Software richtet sich vor allem an Steuerberater und Buchhalter, die bereits über die notwendige Fachkompetenz verfügen und lediglich ein technisches Tool zur E-Bilanz-Übermittlung benötigen.
Unternehmen ohne eigene Buchhaltungsabteilung oder steuerliche Fachkenntnisse müssen bei Nutzung von eBilanz+ zusätzlich einen Steuerberater für den Jahresabschluss und die Offenlegung beauftragen.
Für wen eignet sich welche Lösung?
Die Wahl zwischen OnlineBilanz und eBilanz+ hängt von Ihrer Fachkompetenz, Ihrem Zeitbudget und Ihrem Beratungsbedarf ab.
OnlineBilanz eignet sich für:
- GmbH, UG und AG ohne eigene Buchhaltungsabteilung
- Unternehmen, die einen kompletten Jahresabschluss benötigen
- Mandanten, die Offenlegungspflichten sicher erfüllen wollen
- Geschäftsführer ohne tiefes HGB- und Steuerwissen
- Unternehmen, die Ordnungsgelder nach § 335 HGB vermeiden möchten
- Firmen, die einen festen Ansprechpartner für Bilanzerstellung wünschen
eBilanz+ eignet sich für:
- Steuerberater, die selbst Jahresabschlüsse erstellen
- Buchhaltungsabteilungen mit eigener Steuerkompetenz
- Unternehmen, die bereits einen Steuerberater für den Jahresabschluss haben
- Nutzer, die lediglich die E-Bilanz-Übermittlung technisch durchführen wollen
- Kanzleien, die ein reines Software-Tool ohne Beratungsleistung suchen
Praxis-Hinweis
Wenn Sie bereits einen Steuerberater haben, der den Jahresabschluss erstellt, kann eBilanz+ eine kostengünstige Ergänzung zur E-Bilanz-Übermittlung sein. Fehlt Ihnen diese Expertise, ist OnlineBilanz die rechtssichere Komplettlösung.
Rechtliche Anforderungen: Was ist Pflicht?
Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) unterliegen umfassenden handelsrechtlichen und steuerlichen Pflichten, die beide Lösungen unterschiedlich abdecken.
Handelsrechtlicher Jahresabschluss nach § 242 HGB
Jede Kapitalgesellschaft muss einen Jahresabschluss nach § 242 HGB aufstellen, der Bilanz nach § 266 HGB, GuV nach § 275 HGB und Anhang nach § 284 HGB umfasst. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen.
OnlineBilanz erstellt diesen Jahresabschluss vollständig. eBilanz+ nicht – hier müssen Sie den Jahresabschluss selbst oder durch einen separaten Steuerberater erstellen lassen.
E-Bilanz nach § 5b EStG
Die elektronische Übermittlung der Bilanz ans Finanzamt ist seit 2012 für bilanzierende Unternehmen verpflichtend. Die E-Bilanz muss im XBRL-Format nach der Taxonomie des Bundesfinanzministeriums übermittelt werden.
Beide Lösungen übermitteln die E-Bilanz – OnlineBilanz im Rahmen des Vollservice, eBilanz+ als eigenständiges Tool.
Offenlegung nach § 325 HGB beim Unternehmensregister
Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Einreichung ausschließlich dort, nicht mehr beim Bundesanzeiger.
OnlineBilanz übernimmt diese Offenlegung automatisch. Bei eBilanz+ müssen Sie die Offenlegung separat selbst durchführen oder beauftragen.
Ordnungsgeld-Risiko
Bei verspäteter oder fehlender Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. OnlineBilanz schützt Sie durch automatische, fristgerechte Publikation – bei eBilanz+ liegt diese Verantwortung bei Ihnen.
| Anforderung | OnlineBilanz | eBilanz+ |
|---|---|---|
| Jahresabschluss § 242 HGB | ✓ Vollständig enthalten | ✗ Nicht enthalten |
| E-Bilanz § 5b EStG | ✓ Inklusive | ✓ Inklusive |
| Offenlegung § 325 HGB | ✓ Automatisch | ✗ Manuell erforderlich |
| Steuerberatung | ✓ Durch Steuerberater | ✗ Keine Beratung |
Preismodelle und Kosten im Vergleich
Die Preisgestaltung beider Angebote unterscheidet sich deutlich, weil der Leistungsumfang grundverschieden ist.
OnlineBilanz: Festpreis für Vollservice
OnlineBilanz arbeitet mit transparenten Festpreisen, die von der Größenklasse nach § 267 HGB und dem Umfang des Jahresabschlusses abhängen. Im Preis sind Jahresabschlusserstellung, E-Bilanz und Offenlegung enthalten.
Typische Preise liegen zwischen 800 und 2.500 Euro für kleine Kapitalgesellschaften, je nach Komplexität der Bilanz und Anzahl der Buchungskonten. Zusatzleistungen wie Lagebericht oder Konzernabschluss werden separat kalkuliert.
eBilanz+: Lizenzgebühr für Software
eBilanz+ verlangt eine jährliche Lizenzgebühr für die Nutzung der Software. Die Preise variieren je nach Anbieter und Nutzeranzahl, liegen aber typischerweise zwischen 100 und 400 Euro pro Jahr.
Hinzu kommen jedoch die Kosten für die eigentliche Jahresabschlusserstellung durch einen Steuerberater (nach StBVV) sowie die manuelle Offenlegung beim Unternehmensregister.
Kostenfalle
eBilanz+ erscheint zunächst günstiger, deckt aber nur die technische E-Bilanz-Übermittlung ab. Die Gesamtkosten (Software + Steuerberater + Offenlegung) liegen meist höher als der OnlineBilanz-Festpreis, wenn man alle Pflichten abdecken will.
OnlineBilanz
800–2.500 € Festpreis für kompletten Jahresabschluss, E-Bilanz und Offenlegung – alles inklusive, keine versteckten Kosten.
eBilanz+
100–400 € Lizenz + Steuerberaterkosten für Jahresabschluss (ca. 1.000–3.000 €) + Offenlegungsgebühr (ca. 50–150 €).
Gesamtkosten
OnlineBilanz bietet meist das bessere Preis-Leistungs-Verhältnis, wenn alle gesetzlichen Pflichten erfüllt werden sollen.
Offenlegung und Compliance: Automatisch vs. manuell
Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB ist für viele Unternehmen die größte Hürde und führt häufig zu Ordnungsgeldern, wenn sie vergessen oder falsch durchgeführt wird.
Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nur noch das Publikationsmedium, nimmt aber keine Einreichungen mehr entgegen.
OnlineBilanz: Automatische Offenlegung
OnlineBilanz übernimmt die komplette Offenlegung beim Unternehmensregister. Nach Fertigstellung und Freigabe des Jahresabschlusses wird dieser automatisch in der richtigen Form (Größenklasse beachtet!) hochgeladen und publiziert.
Sie erhalten eine Bestätigung über die erfolgreiche Offenlegung und müssen sich nicht selbst um Fristen, Formate oder technische Details kümmern. Das Ordnungsgeld-Risiko wird minimiert.
eBilanz+: Manuelle Offenlegung erforderlich
Bei Nutzung von eBilanz+ müssen Sie die Offenlegung selbst durchführen. Das bedeutet: Registrierung beim Unternehmensregister, Aufbereitung der Unterlagen im richtigen Format, Upload und Bezahlung der Gebühren.
Fehler bei der Einreichung oder Fristversäumnisse führen schnell zu Ordnungsgeldern. Viele Unternehmen beauftragen daher zusätzlich einen Steuerberater oder Offenlegungsdienstleister – was weitere Kosten verursacht.
Fristen beachten
Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag. Bei einem Stichtag 31.12.2025 muss die Offenlegung bis spätestens 31.12.2026 erfolgen. OnlineBilanz überwacht diese Frist automatisch – bei eBilanz+ liegt die Verantwortung bei Ihnen.
12 Monate
Offenlegungsfrist § 325 HGB
500–25.000 €
Ordnungsgeld § 335 HGB
01.08.2022
DiRUG: Nur Unternehmensregister
Entscheidungshilfe: Welche Lösung passt zu Ihrem Unternehmen?
Die Entscheidung zwischen OnlineBilanz und eBilanz+ sollte auf Basis Ihrer Fachkompetenz, Ihres Zeitbudgets und Ihrer Compliance-Anforderungen getroffen werden.
Wählen Sie OnlineBilanz, wenn:
- Sie einen kompletten Jahresabschluss nach HGB benötigen
- Sie keine eigene Buchhaltungsabteilung mit Steuerkompetenz haben
- Sie Ordnungsgelder sicher vermeiden möchten
- Sie eine automatische Offenlegung beim Unternehmensregister wünschen
- Sie einen festen Ansprechpartner für Bilanzerstellung und Beratung suchen
- Sie transparent kalkulierbare Festpreise bevorzugen
Wählen Sie eBilanz+, wenn:
- Sie Steuerberater sind und nur ein technisches Übermittlungs-Tool benötigen
- Sie bereits einen Jahresabschluss erstellt haben und nur die E-Bilanz übermitteln wollen
- Sie über tiefes HGB- und Steuerwissen verfügen
- Sie die Offenlegung selbst durchführen können oder separat beauftragen
- Sie lediglich eine Software-Lizenz ohne Beratungsleistung suchen
„Die meisten GmbH und UG sind mit OnlineBilanz besser bedient, weil alle gesetzlichen Pflichten aus einer Hand erledigt werden. eBilanz+ ist eine Speziallösung für Fachleute – nicht für Unternehmen ohne eigene Steuerabteilung.”
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Unser Tipp
Vergleichen Sie nicht nur die Lizenzkosten, sondern die Gesamtkosten aller Pflichten: Jahresabschluss, E-Bilanz, Offenlegung und Beratung. OnlineBilanz bietet meist das bessere Preis-Leistungs-Verhältnis und schützt vor kostspieligen Ordnungsgeldern.
Wenn Sie unsicher sind, welche Lösung für Ihr Unternehmen die richtige ist, beraten wir Sie gerne unverbindlich zu Ihren individuellen Anforderungen und den rechtlichen Rahmenbedingungen.
Häufig gestellte Fragen
Ist eBilanz+ ein Ersatz für den Steuerberater?
Nein. eBilanz+ ist lediglich eine Software zur E-Bilanz-Übermittlung ans Finanzamt. Die Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses nach § 242 HGB, die steuerliche Beratung und die Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB sind nicht enthalten und müssen separat beauftragt werden.
Deckt OnlineBilanz auch die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB ab?
Ja, OnlineBilanz übernimmt die komplette Offenlegung beim Unternehmensregister automatisch. Nach Fertigstellung des Jahresabschlusses wird dieser fristgerecht publiziert. Sie erhalten eine Bestätigung und sind vor Ordnungsgeldern nach § 335 HGB geschützt. Bei eBilanz+ müssen Sie die Offenlegung selbst durchführen.
Was kostet OnlineBilanz im Vergleich zu eBilanz+ wirklich?
OnlineBilanz bietet Festpreise zwischen 800 und 2.500 Euro für den kompletten Jahresabschluss inklusive E-Bilanz und Offenlegung. eBilanz+ kostet als Software 100–400 Euro, erfordert aber zusätzlich einen Steuerberater für den Jahresabschluss (ca. 1.000–3.000 Euro) und separate Offenlegung. Die Gesamtkosten sind bei OnlineBilanz meist niedriger.
Kann ich mit eBilanz+ die Offenlegung beim Unternehmensregister durchführen?
eBilanz+ übermittelt nur die E-Bilanz ans Finanzamt, nicht aber die Offenlegung an das Unternehmensregister nach § 325 HGB. Diese beiden Pflichten sind technisch und rechtlich getrennt. Sie müssen die Offenlegung manuell beim Unternehmensregister durchführen oder separat beauftragen, um Ordnungsgelder zu vermeiden.
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 267 HGB – Größenklassen, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


