Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

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Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
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Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
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Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
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Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
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Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
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Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
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Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
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sevDeskverbunden
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Rechnung_Lieferant_042.pdf
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Kontoauszug_KW42.pdf
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Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
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KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–14 Minuten


OnlineBilanzBlogOnlineBilanz vs eBilanz+

OnlineBilanz vs. eBilanz+ 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

OnlineBilanz bietet kompletten Jahresabschluss mit Steuerberatung – nicht nur für GmbH, UG oder AG, sondern auch für Einzelunternehmer mit EÜR oder Bilanz – während eBilanz+ ein reines Software-Tool zur E-Bilanz-Übermittlung ist. Ähnlich wie beim Vergleich mit Wundertax oder auch beim Vergleich mit eBilanz-Online zeigt sich der grundlegende Unterschied zwischen Vollservice-Buchführung und reinem Software-Tool. Hier erfahren Sie, welche Lösung für Ihre Rechtsform die richtige ist und wo die wesentlichen Unterschiede liegen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

OnlineBilanz ist ein Vollservice-Angebot mit Steuerberatung, Jahresabschluss nach HGB und automatischer Offenlegung beim Unternehmensregister. eBilanz+ ist eine Software zur eigenständigen E-Bilanz-Erstellung ohne steuerliche Beratung. Die Wahl hängt von Ihrer Fachkompetenz und dem gewünschten Service-Umfang ab.

Grundlegende Unterschiede zwischen OnlineBilanz und eBilanz+

OnlineBilanz und eBilanz+ werden häufig verwechselt, obwohl es sich um grundverschiedene Angebote handelt. Der wesentliche Unterschied liegt in der Servicetiefe und der steuerlichen Beratung.

OnlineBilanz ist ein Vollservice-Angebot einer Steuerberatungskanzlei, das den kompletten Jahresabschluss nach § 242 ff. HGB erstellt, die E-Bilanz übermittelt und die Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB durchführt.

eBilanz+ ist dagegen eine Software-Lösung, mit der Sie als Nutzer selbst die E-Bilanz erstellen und ans Finanzamt übermitteln. Eine steuerliche Beratung oder Haftung durch einen Steuerberater ist nicht enthalten.

OnlineBilanz

Vollservice-Jahresabschluss durch Steuerberater mit rechtssicherer HGB-Bilanzierung, E-Bilanz-Übermittlung und automatischer Offenlegung beim Unternehmensregister.

eBilanz+

Software-Tool zur eigenständigen E-Bilanz-Erstellung und -Übermittlung ans Finanzamt ohne steuerliche Beratung oder Jahresabschlusserstellung.

Wichtiger Hinweis

Die E-Bilanz ist nur die elektronische Übermittlung der Bilanz ans Finanzamt. Sie ersetzt nicht den handelsrechtlichen Jahresabschluss nach § 242 HGB und auch nicht die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB beim Unternehmensregister.

Leistungsumfang OnlineBilanz: Vollservice mit Steuerberatung

OnlineBilanz übernimmt als Steuerberatungskanzlei die komplette Jahresabschlusserstellung für GmbH, UG und AG. Der Service umfasst alle gesetzlichen Pflichten nach HGB und PublG.

  • Erstellung der Bilanz nach § 266 HGB mit vollständiger Gliederung
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB (Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren)
  • Anhang nach § 284 ff. HGB mit allen Pflichtangaben
  • Lagebericht für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach § 289 HGB
  • E-Bilanz-Übermittlung an das Finanzamt via ELSTER
  • Automatische Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB
  • Berechnung der richtigen Größenklasse nach § 267 HGB
  • Beratung zu Bilanzierungs- und Bewertungsfragen

Zusätzlich erfolgt die steuerliche Beratung durch einen Steuerberater, der bei Rückfragen des Finanzamts zur Verfügung steht und die Jahresabschlussunterlagen rechtssicher aufbereitet.

„Bei OnlineBilanz erhalten Mandanten den kompletten Jahresabschluss inklusive Offenlegung. Wir übernehmen die volle Verantwortung für die HGB-Konformität und verhindern Ordnungsgelder nach § 335 HGB durch fristgerechte Publikation.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

100%

HGB-konform

§ 325 HGB

Offenlegung inklusive

Steuerberater

Mit Beratung

Leistungsumfang eBilanz+: Software zur E-Bilanz-Übermittlung

eBilanz+ ist eine Software-Lösung, die Unternehmen und Steuerberater nutzen, um die E-Bilanz selbst zu erstellen und elektronisch ans Finanzamt zu übermitteln.

Der Fokus liegt ausschließlich auf der technischen Übermittlung der E-Bilanz im XBRL-Format nach § 5b EStG. Es handelt sich nicht um eine Jahresabschlusserstellung im handelsrechtlichen Sinne.

  • Mapping der Buchhaltungsdaten auf die E-Bilanz-Taxonomie
  • XBRL-Datei-Erstellung nach BMF-Vorgaben
  • Elektronische Übermittlung an das Finanzamt via ERiC
  • Plausibilitätsprüfungen und Validierung der Taxonomie
  • Import aus gängigen Buchhaltungsprogrammen (DATEV, Lexware, etc.)

Wichtige Einschränkung

eBilanz+ erstellt keinen handelsrechtlichen Jahresabschluss nach § 242 HGB und übernimmt auch nicht die Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB. Diese Pflichten bleiben beim Unternehmen bzw. müssen separat beauftragt werden.

Die Software richtet sich vor allem an Steuerberater und Buchhalter, die bereits über die notwendige Fachkompetenz verfügen und lediglich ein technisches Tool zur E-Bilanz-Übermittlung benötigen.

Unternehmen ohne eigene Buchhaltungsabteilung oder steuerliche Fachkenntnisse müssen bei Nutzung von eBilanz+ zusätzlich einen Steuerberater für den Jahresabschluss und die Offenlegung beauftragen.

Für wen eignet sich welche Lösung?

Die Wahl zwischen OnlineBilanz und eBilanz+ hängt von Ihrer Fachkompetenz, Ihrem Zeitbudget und Ihrem Beratungsbedarf ab.

OnlineBilanz eignet sich für:

  • GmbH, UG und AG ohne eigene Buchhaltungsabteilung
  • Unternehmen, die einen kompletten Jahresabschluss benötigen
  • Mandanten, die Offenlegungspflichten sicher erfüllen wollen
  • Geschäftsführer ohne tiefes HGB- und Steuerwissen
  • Unternehmen, die Ordnungsgelder nach § 335 HGB vermeiden möchten
  • Firmen, die einen festen Ansprechpartner für Bilanzerstellung wünschen

eBilanz+ eignet sich für:

  • Steuerberater, die selbst Jahresabschlüsse erstellen
  • Buchhaltungsabteilungen mit eigener Steuerkompetenz
  • Unternehmen, die bereits einen Steuerberater für den Jahresabschluss haben
  • Nutzer, die lediglich die E-Bilanz-Übermittlung technisch durchführen wollen
  • Kanzleien, die ein reines Software-Tool ohne Beratungsleistung suchen

Praxis-Hinweis

Wenn Sie bereits einen Steuerberater haben, der den Jahresabschluss erstellt, kann eBilanz+ eine kostengünstige Ergänzung zur E-Bilanz-Übermittlung sein. Fehlt Ihnen diese Expertise, ist OnlineBilanz die rechtssichere Komplettlösung.

Rechtliche Anforderungen: Was ist Pflicht?

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) unterliegen umfassenden handelsrechtlichen und steuerlichen Pflichten, die beide Lösungen unterschiedlich abdecken.

Handelsrechtlicher Jahresabschluss nach § 242 HGB

Jede Kapitalgesellschaft muss einen Jahresabschluss nach § 242 HGB aufstellen, der Bilanz nach § 266 HGB, GuV nach § 275 HGB und Anhang nach § 284 HGB umfasst. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen.

OnlineBilanz erstellt diesen Jahresabschluss vollständig. eBilanz+ nicht – hier müssen Sie den Jahresabschluss und Bilanz selbst erstellen oder durch einen separaten Steuerberater erstellen lassen.

E-Bilanz nach § 5b EStG

Die elektronische Übermittlung der Bilanz ans Finanzamt ist seit 2012 für bilanzierende Unternehmen verpflichtend. Die E-Bilanz muss im XBRL-Format nach der Taxonomie des Bundesfinanzministeriums übermittelt werden.

Beide Lösungen übermitteln die E-Bilanz – OnlineBilanz im Rahmen des Vollservice, eBilanz+ als eigenständiges Tool.

Offenlegung nach § 325 HGB beim Unternehmensregister

Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Einreichung ausschließlich dort, nicht mehr beim Bundesanzeiger.

OnlineBilanz übernimmt diese Offenlegung automatisch. Bei eBilanz+ müssen Sie die Offenlegung separat selbst durchführen oder beauftragen.

Ordnungsgeld-Risiko

Bei verspäteter oder fehlender Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. OnlineBilanz schützt Sie durch automatische, fristgerechte Publikation – bei eBilanz+ liegt diese Verantwortung bei Ihnen.

Anforderung OnlineBilanz eBilanz+
Jahresabschluss § 242 HGB ✓ Vollständig enthalten ✗ Nicht enthalten
E-Bilanz § 5b EStG ✓ Inklusive ✓ Inklusive
Offenlegung § 325 HGB ✓ Automatisch ✗ Manuell erforderlich
Steuerberatung ✓ Durch Steuerberater ✗ Keine Beratung

Preismodelle und Kosten im Vergleich

Die Preisgestaltung beider Angebote unterscheidet sich deutlich, weil der Leistungsumfang grundverschieden ist.

OnlineBilanz: Festpreis für Vollservice

OnlineBilanz arbeitet mit transparenten Festpreisen, die von der Größenklasse nach § 267 HGB und dem Umfang des Jahresabschlusses abhängen. Im Preis sind Jahresabschlusserstellung, E-Bilanz und Offenlegung enthalten.

Typische Preise liegen zwischen 800 und 2.500 Euro für kleine Kapitalgesellschaften, je nach Komplexität der Bilanz und Anzahl der Buchungskonten. Zusatzleistungen wie Lagebericht oder Konzernabschluss werden separat kalkuliert.

eBilanz+: Lizenzgebühr für Software

eBilanz+ verlangt eine jährliche Lizenzgebühr für die Nutzung der Software. Die Preise variieren je nach Anbieter und Nutzeranzahl, liegen aber typischerweise zwischen 100 und 400 Euro pro Jahr.

Hinzu kommen jedoch die Kosten für die eigentliche Jahresabschlusserstellung durch einen Steuerberater (nach StBVV) sowie die manuelle Offenlegung beim Unternehmensregister.

Kostenfalle

eBilanz+ erscheint zunächst günstiger, deckt aber nur die technische E-Bilanz-Übermittlung ab. Die Gesamtkosten (Software + Steuerberater + Offenlegung) liegen meist höher als der OnlineBilanz-Festpreis, wenn man alle Pflichten abdecken will.

OnlineBilanz

800–2.500 € Festpreis für kompletten Jahresabschluss, E-Bilanz und Offenlegung – alles inklusive, keine versteckten Kosten.

eBilanz+

100–400 € Lizenz + Steuerberaterkosten für Jahresabschluss (ca. 1.000–3.000 €) + Offenlegungsgebühr (ca. 50–150 €).

Gesamtkosten

OnlineBilanz bietet meist das bessere Preis-Leistungs-Verhältnis, wenn alle gesetzlichen Pflichten erfüllt werden sollen.

Offenlegung und Compliance: Automatisch vs. manuell

Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB ist für viele Unternehmen die größte Hürde und führt häufig zu Ordnungsgeldern, wenn sie vergessen oder falsch durchgeführt wird.

Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist nur noch das Publikationsmedium, nimmt aber keine Einreichungen mehr entgegen.

OnlineBilanz: Automatische Offenlegung

OnlineBilanz übernimmt die komplette Offenlegung beim Unternehmensregister. Nach Fertigstellung und Freigabe des Jahresabschlusses wird dieser automatisch in der richtigen Form (Größenklasse beachtet!) hochgeladen und publiziert.

Sie erhalten eine Bestätigung über die erfolgreiche Offenlegung und müssen sich nicht selbst um Fristen, Formate oder technische Details kümmern. Das Ordnungsgeld-Risiko wird minimiert.

eBilanz+: Manuelle Offenlegung erforderlich

Bei Nutzung von eBilanz+ müssen Sie die Offenlegung selbst durchführen. Das bedeutet: Registrierung beim Unternehmensregister, Aufbereitung der Unterlagen im richtigen Format, Upload und Bezahlung der Gebühren.

Fehler bei der Einreichung oder Fristversäumnisse führen schnell zu Ordnungsgeldern. Viele Unternehmen beauftragen daher zusätzlich einen Steuerberater oder Offenlegungsdienstleister – was weitere Kosten verursacht.

Fristen beachten

Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag. Bei einem Stichtag 31.12.2025 muss die Offenlegung bis spätestens 31.12.2026 erfolgen. OnlineBilanz überwacht diese Frist automatisch – bei eBilanz+ liegt die Verantwortung bei Ihnen.

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

500–25.000 €

Ordnungsgeld § 335 HGB

01.08.2022

DiRUG: Nur Unternehmensregister

Entscheidungshilfe: Welche Lösung passt zu Ihrem Unternehmen?

Die Entscheidung zwischen OnlineBilanz und eBilanz+ sollte auf Basis Ihrer Fachkompetenz, Ihres Zeitbudgets und Ihrer Compliance-Anforderungen getroffen werden.

Wählen Sie OnlineBilanz, wenn:

  • Sie einen kompletten Jahresabschluss nach HGB benötigen
  • Sie keine eigene Buchhaltungsabteilung mit Steuerkompetenz haben
  • Sie Ordnungsgelder sicher vermeiden möchten
  • Sie eine automatische Offenlegung beim Unternehmensregister wünschen
  • Sie einen festen Ansprechpartner für Bilanzerstellung und Beratung suchen
  • Sie transparent kalkulierbare Festpreise bevorzugen

Wählen Sie eBilanz+, wenn:

  • Sie Steuerberater sind und nur ein technisches Übermittlungs-Tool benötigen
  • Sie bereits einen Jahresabschluss erstellt haben und nur die E-Bilanz übermitteln wollen
  • Sie über tiefes HGB- und Steuerwissen verfügen
  • Sie die Offenlegung selbst durchführen können oder separat beauftragen
  • Sie lediglich eine Software-Lizenz ohne Beratungsleistung suchen

„Die meisten GmbH und UG sind mit OnlineBilanz besser bedient, weil alle gesetzlichen Pflichten aus einer Hand erledigt werden. eBilanz+ ist eine Speziallösung für Fachleute – nicht für Unternehmen ohne eigene Steuerabteilung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Unser Tipp

Vergleichen Sie nicht nur die Lizenzkosten, sondern die Gesamtkosten aller Pflichten: Jahresabschluss, E-Bilanz, Offenlegung und Beratung. OnlineBilanz bietet meist das bessere Preis-Leistungs-Verhältnis und schützt vor kostspieligen Ordnungsgeldern.

Wenn Sie unsicher sind, welche Lösung für Ihr Unternehmen die richtige ist, beraten wir Sie gerne unverbindlich zu Ihren individuellen Anforderungen und den rechtlichen Rahmenbedingungen.

Häufig gestellte Fragen

Ist eBilanz+ ein Ersatz für den Steuerberater?

Nein. eBilanz+ ist lediglich eine Software zur E-Bilanz-Übermittlung ans Finanzamt. Die Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses nach § 242 HGB, die steuerliche Beratung und die Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB sind nicht enthalten und müssen separat beauftragt werden.

Deckt OnlineBilanz auch die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB ab?

Ja, OnlineBilanz übernimmt die komplette Offenlegung beim Unternehmensregister automatisch. Nach Fertigstellung des Jahresabschlusses wird dieser fristgerecht publiziert. Sie erhalten eine Bestätigung und sind vor Ordnungsgeldern nach § 335 HGB geschützt. Bei eBilanz+ müssen Sie die Offenlegung selbst durchführen.

Was kostet OnlineBilanz im Vergleich zu eBilanz+ wirklich?

OnlineBilanz bietet Festpreise zwischen 800 und 2.500 Euro für den kompletten Jahresabschluss inklusive E-Bilanz und Offenlegung. eBilanz+ kostet als Software 100–400 Euro, erfordert aber zusätzlich einen Steuerberater für den Jahresabschluss (ca. 1.000–3.000 Euro) und separate Offenlegung. Die Gesamtkosten sind bei OnlineBilanz meist niedriger.

Kann ich mit eBilanz+ die Offenlegung beim Unternehmensregister durchführen?

eBilanz+ übermittelt nur die E-Bilanz ans Finanzamt, nicht aber die Offenlegung an das Unternehmensregister nach § 325 HGB. Diese beiden Pflichten sind technisch und rechtlich getrennt. Sie müssen die Offenlegung manuell beim Unternehmensregister durchführen oder separat beauftragen, um Ordnungsgelder zu vermeiden.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 267 HGB – Größenklassen, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
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Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
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Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

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Köpfe
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Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
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Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

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Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

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Kontakt & häufige Fragen

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
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Ben
KI-Assistenz