Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–13 Minuten


OnlineBilanzBlogVerbindlichkeiten Bilanz

Verbindlichkeiten in der Bilanz 2026: Definition & Ausweis

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Verbindlichkeiten sind rechtlich bindende Verpflichtungen Ihres Unternehmens gegenüber Dritten, bei denen Höhe und Fälligkeit feststehen. Sie werden auf der Passivseite der Bilanz als wesentlicher Bestandteil des Fremdkapitals ausgewiesen. Um die Struktur der Bilanz richtig zu verstehen, sollten Sie auch mit alternativen Begriffen und deren Definition im HGB vertraut sein. Die Bewertung von Verbindlichkeiten in der Bilanz sowie der korrekte Ausweis nach § 266 HGB sind für jeden Jahresabschluss 2026 unverzichtbar.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Verbindlichkeiten sind einklagbare finanzielle Verpflichtungen, die Ihr Unternehmen gegenüber Dritten erfüllen muss. Sie stehen auf der Passivseite der Bilanz im Fremdkapital und umfassen Lieferantenverbindlichkeiten, Bankdarlehen und Steuerverbindlichkeiten. Die Höhe und Fälligkeit müssen feststehen.

Definition und Grundlagen

Verbindlichkeiten sind rechtlich bindende Verpflichtungen, die Ihr Unternehmen gegenüber Dritten erfüllen muss. Sie entstehen durch Verträge, gesetzliche Regelungen oder andere Schuldverhältnisse und sind durch drei zentrale Merkmale gekennzeichnet: eine Rechtsgrundlage, eine bestimmte Höhe und eine bekannte Fälligkeit.

Wirtschaftlich bedeutet eine Verbindlichkeit, dass Ihrem Unternehmen in der Zukunft Ressourcen abfließen werden. Sie haben eine Leistung bereits erhalten – etwa eine Warenlieferung oder einen Kredit – die Gegenleistung (Zahlung) steht jedoch noch aus.

In der Bilanz erscheinen Verbindlichkeiten auf der Passivseite und bilden den wesentlichen Teil des Fremdkapitals gemäß § 266 Abs. 3 HGB. Sie zeigen, welche Mittel Ihrem Unternehmen zur Verfügung stehen, aber rechtlich Dritten gehören.

Hinweis

Wichtig: Verbindlichkeiten sind einklagbar. Der Gläubiger kann die Erfüllung notfalls gerichtlich durchsetzen. Dies unterscheidet sie von bloßen Absichtserklärungen oder unverbindlichen Zusagen.

Schuldner

Ihr Unternehmen, das die Zahlung oder Leistung schuldet und zur Erfüllung verpflichtet ist.

Gläubiger

Die Partei (Bank, Lieferant, Finanzamt), die einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf die Leistung hat.

Rechtliche Merkmale einer Verbindlichkeit

Damit eine Verpflichtung als Verbindlichkeit bilanziert werden kann, müssen drei rechtliche Kriterien erfüllt sein. Diese Kriterien grenzen Verbindlichkeiten klar von Rückstellungen und sonstigen Passivposten ab.

  • Rechtsgrundlage: Es existiert ein Vertrag, ein Gesetz oder ein anderes bindendes Schuldverhältnis (z. B. Kaufvertrag, Darlehensvertrag, Steuerbescheid).
  • Bestimmte Höhe: Der geschuldete Betrag steht fest oder ist eindeutig bestimmbar. Schätzungen sind nicht zulässig.
  • Bekannte Fälligkeit: Der Zeitpunkt, zu dem die Leistung zu erbringen ist, ist definiert oder aus dem Vertrag ableitbar.

Fehlt eines dieser Merkmale – etwa bei ungewisser Höhe oder ungewisser Fälligkeit – liegt keine Verbindlichkeit vor. In solchen Fällen kommt die Bildung einer Rückstellung nach § 249 HGB in Betracht.

„Die klare Abgrenzung zwischen Verbindlichkeiten und Rückstellungen ist entscheidend für einen handelsrechtlich korrekten Jahresabschluss. Nur wenn Höhe und Fälligkeit feststehen, darf eine Position als Verbindlichkeit ausgewiesen werden.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Arten von Verbindlichkeiten im Unternehmensalltag

Der Gesetzgeber unterscheidet in § 266 Abs. 3 HGB verschiedene Arten von Verbindlichkeiten. Die Gliederung folgt der Herkunft der Verpflichtung und ist für den Jahresabschluss 2026 verbindlich.

Verbindlichkeitsart Beschreibung Beispiel
Anleihen Wertpapiere mit fester Verzinsung und Rückzahlungsverpflichtung Unternehmensanleihe über 500.000 €
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Darlehen, Kredite, Kontokorrentlinien von Banken Investitionskredit, Betriebsmittelkredit
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen Vorauszahlungen von Kunden vor Leistungserbringung 20% Anzahlung auf Maschinenbau-Auftrag
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Offene Lieferantenrechnungen Warenrechnung mit Zahlungsziel 30 Tage
Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel Akzeptierte Wechsel als Zahlungsmittel Gezogener Wechsel über 10.000 €
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Schulden gegenüber Konzerngesellschaften Konzerndarlehen, Verrechnungsverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen Schulden gegenüber Gesellschaften mit Beteiligung Darlehen von 30%-Gesellschafter
Sonstige Verbindlichkeiten Steuerverbindlichkeiten, Sozialversicherung, Löhne Umsatzsteuer, Lohnsteuer, ausstehende Gehälter

Die häufigsten Verbindlichkeiten in KMU sind Lieferantenverbindlichkeiten und Bankverbindlichkeiten. Bei Sonstigen Verbindlichkeiten müssen davon enthaltene Steuerverbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang gesondert angegeben werden.

Achtung

Achtung: Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern müssen gesondert ausgewiesen werden, wenn sie nicht bereits unter verbundenen Unternehmen erfasst sind. Dies ist für die Transparenz gegenüber Gläubigern und Finanzamt wichtig.

Ausweis in der Bilanz nach § 266 HGB

Verbindlichkeiten werden auf der Passivseite der Bilanz unter Punkt C ausgewiesen. Die Gliederung folgt zwingend dem Schema des § 266 Abs. 3 HGB. Für Kapitalgesellschaften ist diese Struktur verpflichtend.

Die Verbindlichkeiten werden nach ihrer Art untergliedert (siehe obige Tabelle). Zusätzlich ist nach § 268 Abs. 5 HGB bei jeder Verbindlichkeitsart anzugeben, welche Beträge eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren haben und welche durch Pfandrechte oder ähnliche Sicherheiten gesichert sind.

Beispiel: Passivseite der Bilanz (Auszug)

Ein vereinfachter Ausweis könnte wie folgt aussehen:

Position 31.12.2025 31.12.2024
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 250.000 € 300.000 €
davon mit Restlaufzeit > 5 Jahre: 150.000 €
2. Erhaltene Anzahlungen 15.000 € 8.000 €
3. Verbindlichkeiten aus LuL 85.000 € 92.000 €
4. Sonstige Verbindlichkeiten 42.000 € 38.000 €
davon Steuern: 18.000 €
davon Sozialversicherung: 12.000 €
Summe Verbindlichkeiten 392.000 € 438.000 €

Hinweis

Praxis-Tipp: Die Angaben zu Restlaufzeiten und Sicherheiten können je nach Größenklasse auch im Anhang gemacht werden. Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB profitieren von Erleichterungen.

Abgrenzung zu Rückstellungen

Verbindlichkeiten und Rückstellungen sind beides Fremdkapitalpositionen auf der Passivseite der Bilanz. Sie unterscheiden sich jedoch grundlegend in ihrer Gewissheit hinsichtlich Höhe, Fälligkeit oder Entstehung.

Verbindlichkeiten

  • Höhe ist sicher
  • Fälligkeit ist bekannt
  • Rechtsgrund ist eindeutig
  • Beispiel: Lieferantenrechnung über 5.000 €, fällig am 15.03.2026

Rückstellungen (§ 249 HGB)

  • Höhe ist ungewiss oder geschätzt
  • Fälligkeit kann unbestimmt sein
  • Entstehung kann ungewiss sein
  • Beispiel: Rückstellung für drohenden Rechtsstreit

Die Abgrenzung ist nicht nur eine Frage der Systematik, sondern hat bilanzpolitische Konsequenzen. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, Rückstellungen werden geschätzt und unterliegen strengen Bewertungsregeln nach § 253 HGB.

Typische Abgrenzungsfälle

Sachverhalt Verbindlichkeit oder Rückstellung?
Rechnung über 2.000 € erhalten, Zahlung in 14 Tagen Verbindlichkeit
Jahresabschlussprüfung beauftragt, Rechnung steht aus Rückstellung (§ 249 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HGB)
Bankdarlehen mit festem Tilgungsplan Verbindlichkeit
Garantieverpflichtung für verkaufte Produkte Rückstellung (§ 249 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HGB)
Steuervorauszahlung gefordert durch Finanzamt Verbindlichkeit
Drohende Steuernachzahlung nach Betriebsprüfung Rückstellung

„In der Praxis wird oft zu schnell eine Rückstellung gebildet. Sobald Höhe und Fälligkeit feststehen, muss zwingend als Verbindlichkeit bilanziert werden – auch wenn die Rechnung noch nicht eingegangen ist.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bewertung und Bilanzierung

Verbindlichkeiten werden nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Das ist der Betrag, den Ihr Unternehmen aufwenden muss, um die Verpflichtung zu erfüllen – in der Regel der Nennbetrag der Schuld.

Bei Verbindlichkeiten in Fremdwährung gilt das Anschaffungskostenprinzip mit Ausnahme. Zum Bilanzstichtag ist der Erfüllungsbetrag in Euro zu ermitteln. Kursgewinne dürfen wegen des Realisationsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) nicht antizipiert werden, Kursverluste müssen nach dem Imparitätsprinzip berücksichtigt werden.

Bewertung von Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit > 1 Jahr

Für Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr besteht nach § 253 Abs. 2 HGB ein Abzinsungsgebot. Der Erfüllungsbetrag ist mit einem laufzeitadäquaten Zinssatz abzuzinsen. In der Praxis wird häufig der durchschnittliche Marktzins der vergangenen sieben Jahre verwendet, den die Deutsche Bundesbank veröffentlicht.

Hinweis

Wichtig: Die Abzinsungspflicht gilt nur für unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Verbindlichkeiten. Bei marktüblich verzinsten Darlehen entspricht der Erfüllungsbetrag bereits dem Barwert.

Erstmalige Erfassung (Zugang)

Eine Verbindlichkeit wird in dem Moment erfasst, in dem die rechtliche Verpflichtung entsteht – nicht erst bei Zahlung. Entscheidend ist der wirtschaftliche Verursachungszeitpunkt.

  • Lieferantenverbindlichkeiten: bei Lieferung oder Leistungserbringung (Gefahrübergang)
  • Darlehensverbindlichkeiten: bei Auszahlung des Darlehens
  • Steuerverbindlichkeiten: bei Entstehung der Steuerschuld
  • Anzahlungsverbindlichkeiten: bei Erhalt der Anzahlung

Fristen und Restlaufzeiten

Nach § 268 Abs. 5 HGB müssen Sie für jede Verbindlichkeitsart gesondert angeben, welche Beträge eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr, zwischen einem und fünf Jahren sowie über fünf Jahren haben.

Diese Angaben sind wichtig für die Beurteilung der Liquiditätssituation und der Kapitalstruktur. Banken und Investoren nutzen diese Informationen zur Bonitätsbewertung.

Kurzfristig

  • Lieferantenverbindlichkeiten
  • Kurzfristige Kontokorrentkredite
  • Steuerverbindlichkeiten

Mittelfristig

  • Investitionskredite
  • Leasingverbindlichkeiten
  • Gesellschafterdarlehen

Langfristig

  • Immobiliendarlehen
  • Anleihen
  • Langfristige Hypotheken

Die Restlaufzeit wird vom Bilanzstichtag bis zum vertraglich vereinbarten Rückzahlungstermin berechnet. Bei Darlehen mit Ratenzahlungen ist für jede Rate die jeweilige Restlaufzeit zu bestimmen.

Achtung

Achtung: Werden Fristen falsch angegeben, kann dies die Beurteilung der Bonität verfälschen. Bei Kreditanträgen prüfen Banken diese Angaben genau.

Angabe von Sicherheiten

Zusätzlich zu den Restlaufzeiten müssen Sie nach § 268 Abs. 5 HGB angeben, welche Verbindlichkeiten durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind. Dies umfasst beispielsweise Grundschulden, Sicherungsübereignungen oder Bürgschaften.

Auswirkungen auf Kennzahlen und Liquidität

Verbindlichkeiten haben direkten Einfluss auf zentrale Bilanzkennzahlen und die Liquiditätssituation Ihres Unternehmens. Banken, Investoren und Geschäftspartner beurteilen anhand dieser Kennzahlen Ihre Bonität und finanzielle Stabilität.

Eigenkapitalquote

Die Eigenkapitalquote berechnet sich als Verhältnis von Eigenkapital zur Bilanzsumme. Je höher die Verbindlichkeiten, desto niedriger die Eigenkapitalquote. Eine niedrige Quote (unter 20%) gilt als Warnsignal für Überschuldungsrisiken.

Formel: Eigenkapitalquote = (Eigenkapital / Bilanzsumme) × 100

Verschuldungsgrad

Der Verschuldungsgrad setzt Fremdkapital ins Verhältnis zum Eigenkapital. Ein Verschuldungsgrad über 200% (Fremdkapital ist mehr als doppelt so hoch wie Eigenkapital) deutet auf eine kritische Kapitalstruktur hin.

Formel: Verschuldungsgrad = (Fremdkapital / Eigenkapital) × 100

Liquiditätskennzahlen

Kurzfristige Verbindlichkeiten beeinflussen die Liquidität 2. und 3. Grades. Sie zeigen, ob Ihr Unternehmen in der Lage ist, fällige Verbindlichkeiten aus vorhandenen Mitteln zu begleichen.

Kennzahl Formel Zielwert
Liquidität 1. Grades (Liquide Mittel / kurzfristige Verbindlichkeiten) × 100 > 20%
Liquidität 2. Grades ((Liquide Mittel + Forderungen) / kurzfristige Verbindlichkeiten) × 100 > 100%
Liquidität 3. Grades (Umlaufvermögen / kurzfristige Verbindlichkeiten) × 100 > 120%

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB (Bilanzstichtag 31.12.2025)

500–25.000 €

Ordnungsgeld bei Fristversäumnis nach § 335 HGB

„Eine ausgewogene Verbindlichkeitenstruktur mit ausreichend langfristigen Positionen schafft finanzielle Stabilität. Kurzfristige Verbindlichkeiten sollten niemals die liquiden Mittel und kurzfristigen Forderungen übersteigen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Für den Jahresabschluss 2026 müssen GmbH und UG den Jahresabschluss bis spätestens 31.12.2026 im Unternehmensregister offenlegen. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Häufig gestellte Fragen

Was sind Verbindlichkeiten in der Bilanz?

Verbindlichkeiten sind rechtlich bindende Verpflichtungen Ihres Unternehmens gegenüber Dritten, bei denen Höhe und Fälligkeit feststehen. Sie werden auf der Passivseite der Bilanz als Teil des Fremdkapitals nach § 266 Abs. 3 HGB ausgewiesen. Typische Beispiele sind Lieferantenrechnungen, Bankdarlehen und Steuerverbindlichkeiten.

Wie unterscheiden sich Verbindlichkeiten von Rückstellungen?

Verbindlichkeiten sind in Höhe und Fälligkeit sicher, Rückstellungen hingegen sind ungewiss. Liegt eine feste Rechnung vor, handelt es sich um eine Verbindlichkeit. Bei geschätzten Verpflichtungen wie Garantiekosten oder drohenden Prozesskosten bilden Sie eine Rückstellung nach § 249 HGB. Die Abgrenzung ist rechtsverbindlich.

Wie werden Verbindlichkeiten bewertet?

Verbindlichkeiten werden nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt – also dem Betrag, den Sie zur Erfüllung aufwenden müssen. Bei Restlaufzeiten über einem Jahr besteht eine Abzinsungspflicht nach § 253 Abs. 2 HGB. Fremdwährungsverbindlichkeiten sind zum Stichtagskurs unter Beachtung des Imparitätsprinzips zu bewerten.

Welche Angaben zu Verbindlichkeiten sind im Jahresabschluss Pflicht?

Nach § 268 Abs. 5 HGB müssen Sie für jede Verbindlichkeitsart die Restlaufzeiten angeben (bis 1 Jahr, 1–5 Jahre, über 5 Jahre) sowie bestehende Sicherheiten wie Grundschulden. Steuerverbindlichkeiten und Sozialversicherungsbeiträge sind gemäß § 268 Abs. 7 HGB gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: Haftungsausschluss, Datenschutzerklärung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz