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Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
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18.10.25
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20.10.25
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Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
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Fabian Klement
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Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
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Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
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Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
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Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
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Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

16–24 Minuten

OnlineBilanzBlogSteuerberater Quedlinburg

Steuerberater Quedlinburg 2026: Digital & transparent

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Sie suchen einen Steuerberater in Quedlinburg für Ihren Jahresabschluss 2025/2026? OnlineBilanz verbindet die fachliche Expertise zugelassener Steuerberater mit digitaler Effizienz: Transparente Festpreise, GoBD-konforme Buchhaltung und Offenlegung beim Unternehmensregister – ohne Wartezeiten, koordiniert durch Servet Gündogan in Stuttgart. Dieses Modell funktioniert standortunabhängig: Ob für GmbH und UG in Quedlinburg oder etwa als digitaler Steuerberater in Mainz – moderne Steuerberatung ohne Kompromisse bei der Qualität ist überall dort möglich, wo Mandanten auf persönliche Präsenz zugunsten klarer Prozesse und transparenter Preise verzichten können.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

OnlineBilanz bietet Unternehmen in Quedlinburg digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Zugelassene Steuerberater erstellen den Jahresabschluss 2025/2026 für GmbH und UG rechtssicher nach § 264 HGB, übernehmen die Offenlegung beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB und gewährleisten GoBD-konforme Buchführung. Dasselbe Leistungsmodell steht bundesweit zur Verfügung – so profitieren etwa auch Mandanten, die einen digitalen Steuerberater in Friedrichshafen suchen, von identischen Standards. Koordiniert wird der gesamte Prozess durch Büroleiter Servet Gündogan – ohne Wartezeiten, voll digital.

Steuerberater in Quedlinburg: Digitale Alternative zur klassischen Kanzlei vor Ort

Geschäftsführer von GmbH und UG in Quedlinburg stehen vor der Wahl: klassische Steuerberaterkanzlei mit persönlichem Termin oder digitale Steuerberater-Plattform mit transparenten Festpreisen. Beide Modelle haben ihre Berechtigung, doch gerade in kleineren Städten wie Quedlinburg in Sachsen-Anhalt kann die Auswahl an spezialisierten Kanzleien begrenzt sein. Wer seinen Jahresabschluss nach § 264 HGB und § 42a GmbHG fristgerecht erstellen lassen muss, benötigt einen zugelassenen Steuerberater – unabhängig davon, ob dieser vor Ort oder digital arbeitet.

OnlineBilanz verbindet beides: Die fachliche Expertise zugelassener Steuerberater mit der Effizienz digitaler Prozesse. Der Jahresabschluss wird durch unser Steuerberater-Team erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet – koordiniert über unsere Plattform. Servet Gündogan, Büroleiter in Stuttgart, koordiniert dabei als erster Ansprechpartner zwischen Mandant und Steuerberater-Team. Für Unternehmen in Quedlinburg bedeutet das: keine Anfahrt, keine Wartezeiten, transparente Festpreise ab 499,95 Euro für den GmbH-Jahresabschluss.

Digitale Steuerberater-Leistung für Quedlinburg

OnlineBilanz ist keine Software-Alternative zum Steuerberater, sondern die Steuerberater-Leistung selbst – digital koordiniert. Ihr Jahresabschluss wird durch zugelassene Steuerberater erstellt, die volle Verantwortung nach § 43 StBerG tragen. Die digitale Abwicklung spart Zeit und Kosten, ohne auf fachliche Qualität zu verzichten.

Bundesland Sachsen-Anhalt: Besonderheiten für GmbH und UG

In Sachsen-Anhalt gelten dieselben handels- und steuerrechtlichen Vorschriften wie bundesweit. Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB besteht für alle Kapitalgesellschaften – auch für die kleinste UG in Quedlinburg. Seit dem DiRUG (Digitalisierungsrichtlinienumsetzungsgesetz) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG beträgt für kleine Kapitalgesellschaften elf Monate, für mittelgroße und große acht Monate nach Bilanzstichtag. Die Offenlegungsfrist endet zwölf Monate nach Bilanzstichtag.

Jahresabschluss für GmbH und UG in Quedlinburg: Diese Pflichten gelten 2026

Jede GmbH und UG mit Sitz in Quedlinburg muss gemäß § 242 HGB zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufstellen. Dieser besteht mindestens aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Für kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB genügt dieser Mindestumfang, sofern nicht zwei der drei Schwellenwerte (Bilanzsumme 6 Mio. Euro, Umsatzerlöse 12 Mio. Euro, Arbeitnehmer 50) an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten werden.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittel ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten diese Schwellenwerte unverändert. Zwei der drei Merkmale müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden, damit ein Größenklassenwechsel eintritt. Die Größenklasse bestimmt den Umfang der Offenlegung, die Prüfungspflicht und den Detailgrad der GuV-Gliederung.

Feststellungs- und Offenlegungsfristen 2026

Für den Abschluss zum 31.12.2025 gilt: Feststellung durch Gesellschafterversammlung bis 30.11.2026 (kleine Kapitalgesellschaft) bzw. 31.08.2026 (mittel/groß). Offenlegung beim Unternehmensregister bis 31.12.2026. Bei Fristversäumnis droht Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro).

Wer darf den Jahresabschluss erstellen?

Geschäftsführer können die Buchführung und den Jahresabschluss grundsätzlich selbst erstellen – sofern sie über die erforderliche Fachkenntnis verfügen. In der Praxis führt dies jedoch häufig zu Fehlern bei Bilanzansatz, Bewertung oder Rückstellungen. Die Haftungsrisiken nach § 43 GmbHG (Sorgfaltspflicht des Geschäftsführers) sind erheblich. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, minimiert dieses Risiko: Der Steuerberater haftet für die fachliche Richtigkeit nach § 323 HGB und § 43 StBerG. OnlineBilanz bietet diese Steuerberater-Leistung digital koordiniert an – das Steuerberater-Team erstellt, prüft und unterzeichnet rechtsverbindlich.

Transparente Festpreise: Was kostet der Jahresabschluss in Quedlinburg?

Die Kosten für einen Jahresabschluss durch einen Steuerberater richten sich klassischerweise nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese sieht Gebührenrahmen vor, die je nach Gegenstandswert und Schwierigkeit variieren können. In der Praxis führt das zu intransparenten Kostenstrukturen: Erst nach Abschluss der Arbeiten erhalten Mandanten die Rechnung – oft mit Überraschungen. Gerade für kleine GmbH und UG in Quedlinburg, die planbare Kosten benötigen, ist das unbefriedigend.

„Unsere Mandanten schätzen die Transparenz: Der Festpreis von 499,95 Euro für den GmbH-Jahresabschluss steht von Anfang an fest. Keine versteckten Zusatzkosten, keine Überraschungen nach Stundenaufwand. Das ermöglicht eine klare Budgetplanung – gerade für Gründer und kleinere Unternehmen ein entscheidender Vorteil.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

OnlineBilanz Festpreis-Modell für Quedlinburg

GmbH-Jahresabschluss

  • Erstellung durch zugelassene Steuerberater
  • Bilanz + GuV nach § 264 HGB
  • Rechtsverbindliche Unterzeichnung
  • DATEV, lexoffice, sevDesk Anbindung
  • Koordination durch Servet Gündogan

UG-Jahresabschluss

  • Identischer Leistungsumfang wie GmbH
  • Inklusive Rücklagendotierung § 5a GmbHG
  • Digitale Belegübermittlung
  • Keine Mindestvertragslaufzeit
  • Transparente Kommunikation

Die Festpreise gelten für kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB mit üblicher Geschäftstätigkeit. Komplexere Sachverhalte (z. B. Konzernverflechtungen, Sonderbilanzierungen, Fremdwährungstransaktionen) werden individuell kalkuliert – aber stets transparent vorab kommuniziert. Die Anbindung an DATEV, lexoffice oder sevDesk ermöglicht einen automatisierten Datenaustausch, was den Aufwand für beide Seiten minimiert.

Offenlegung beim Unternehmensregister: So vermeiden Sie Ordnungsgelder

Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB gilt für alle Kapitalgesellschaften – unabhängig von Größe oder Umsatz. Auch eine Kleinst-UG in Quedlinburg mit minimalem Geschäftsbetrieb muss den Jahresabschluss offenlegen. Seit dem 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de), nicht mehr beim Bundesanzeiger. Diese Änderung resultiert aus dem DiRUG (Digitalisierungsrichtlinienumsetzungsgesetz) und gilt bundesweit – also auch in Sachsen-Anhalt.

Fristen und Konsequenzen bei Versäumnis

Die Offenlegungsfrist beträgt zwölf Monate nach Bilanzstichtag (§ 325 Abs. 1 HGB). Für den Abschluss zum 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026. Bei Nichteinhaltung leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro, kann jedoch bis zu 25.000 Euro betragen – abhängig von Unternehmensgröße, Verschulden und Dauer der Versäumnis. Das Ordnungsgeld entbindet nicht von der Offenlegungspflicht: Nach Zahlung muss der Jahresabschluss trotzdem noch eingereicht werden.

  • Jahresabschluss durch Gesellschafterversammlung feststellen (§ 42a GmbHG)
  • Offenlegungsunterlagen vorbereiten (Bilanz, GuV, ggf. Anhang und Lagebericht)
  • Größenabhängige Erleichterungen prüfen (§ 326 HGB)
  • Einreichung beim Unternehmensregister über zugelassene Einreichungsstelle
  • Bestätigung der Veröffentlichung archivieren

OnlineBilanz übernimmt die Offenlegung

Wer den Jahresabschluss durch OnlineBilanz erstellen lässt, kann optional auch die Offenlegung beim Unternehmensregister beauftragen. Unser Steuerberater-Team kennt die formalen Anforderungen und reicht die Unterlagen fristgerecht ein – Sie erhalten eine Bestätigung für Ihre Unterlagen.

Welche Unterlagen müssen offengelegt werden?

Größenklasse Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a) Ja (verkürzt) Nein* Nein* Nein
Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1) Ja Nein* Ja Nein
Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2) Ja Ja (verkürzt) Ja Ja
Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3) Ja Ja Ja Ja

*Offenlegung ist freiwillig möglich, aber nicht verpflichtend. Viele kleine Gesellschaften verzichten bewusst auf die Offenlegung von GuV und Anhang, um Wettbewerbern keine Einblicke in Umsatz- und Ertragslage zu geben. Die Bilanz allein genügt für die gesetzliche Offenlegungspflicht nach § 326 HGB.

DATEV, lexoffice, sevDesk: Digitale Buchhaltung für Quedlinburger Unternehmen

Moderne Buchhaltungssoftware automatisiert viele Routineaufgaben: Belegerfassung per App, digitale Kassenbuchführung nach GoBD, automatische Umsatzsteuer-Voranmeldung. Für Steuerberater und Mandanten bedeutet das eine erhebliche Zeitersparnis. OnlineBilanz arbeitet mit den drei verbreitetsten Systemen zusammen: DATEV (Marktführer im Steuerberaterbereich), lexoffice (Cloud-Lösung von Lexware) und sevDesk (moderne Online-Buchhaltung).

DATEV: Der Standard im Steuerberaterbereich

DATEV ist die meistgenutzte Software in deutschen Steuerberaterkanzleien. Die Plattform bietet nahtlose Integration zwischen Mandant und Steuerberater: Belege werden über DATEV Unternehmen online hochgeladen, die Finanzbuchhaltung erfolgt in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen, der Jahresabschluss wird in DATEV Bilanz+Erfolg erstellt. Für Mandanten in Quedlinburg, die bereits DATEV nutzen oder künftig nutzen möchten, ist OnlineBilanz ohne Medienbruch angebunden. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt und GoBD-konform.

lexoffice und sevDesk: Cloud-Alternativen für kleine GmbH/UG

lexoffice und sevDesk sind speziell für kleine Unternehmen, Gründer und Freiberufler konzipiert. Die Bedienung ist intuitiver als bei DATEV, die Kosten sind niedriger (ab ca. 10–15 Euro monatlich). Beide Systeme ermöglichen Belegerfassung per App, digitale Rechnungsstellung, Banking-Integration und Umsatzsteuer-Voranmeldung. OnlineBilanz kann die Buchungsdaten direkt importieren und daraus den Jahresabschluss erstellen. Das spart doppelte Dateneingabe und minimiert Fehlerquellen.

„Die Anbindung an DATEV, lexoffice oder sevDesk ist kein technisches Extra, sondern integraler Bestandteil unserer Arbeitsweise. Unser Steuerberater-Team kann direkt auf die Buchhaltungsdaten zugreifen, Korrekturbedarf erkennen und den Jahresabschluss effizient erstellen. Das spart Zeit und Kosten – für den Mandanten wie für uns.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

DATEV

  • Marktführer Steuerberater
  • GoBD-zertifiziert
  • Umfangreiche Funktionen
  • Höhere Kosten
  • Steile Lernkurve

lexoffice

  • Cloud-basiert (Lexware)
  • Intuitive Bedienung
  • App für Belegerfassung
  • Banking-Integration
  • Ab ca. 10 €/Monat

sevDesk

  • Moderne Oberfläche
  • Automatisierte Abläufe
  • GoBD-konform
  • Günstige Einstiegspreise
  • Ideal für Gründer

Welches System für Ihr Unternehmen in Quedlinburg am besten geeignet ist, hängt von Branche, Belegvolumen und persönlichen Präferenzen ab. OnlineBilanz unterstützt alle drei Systeme – Sie können frei wählen oder wechseln. Die Steuerberater-Leistung bleibt unverändert: fachlich fundiert, rechtssicher, termingerecht.

Haftung und Sorgfaltspflicht: Warum ein Steuerberater sinnvoll ist

Geschäftsführer einer GmbH oder UG haften nach § 43 GmbHG für Pflichtverletzungen – auch bei fehlerhaftem Jahresabschluss. Wer Bilanzansätze falsch bewertet, Rückstellungen unterlässt oder steuerliche Wahlrechte fehlerhaft ausübt, riskiert persönliche Haftung gegenüber der Gesellschaft und den Gesellschaftern. Hinzu kommen steuerrechtliche Risiken: Fehlerhafte Gewinnermittlung führt zu falscher Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung, was Nachzahlungen, Zinsen nach § 233a AO und ggf. Verspätungszuschläge nach § 152 AO nach sich zieht.

Steuerberater haftet nach § 323 HGB und § 43 StBerG

Wer den Jahresabschluss durch einen zugelassenen Steuerberater erstellen lässt, überträgt das fachliche Risiko. Der Steuerberater haftet für die Richtigkeit der Bilanzierung nach § 323 HGB (bei Prüfung) und nach § 43 StBerG (bei Beratung und Erstellung). Er ist berufshaftpflichtversichert – die Versicherungssumme beträgt mindestens 250.000 Euro (Einzelperson) bzw. 1 Mio. Euro (Sozietät/Partnerschaft). Im Schadensfall haftet zunächst der Steuerberater, nicht der Geschäftsführer.

Geschäftsführerhaftung bei DIY-Jahresabschluss

Wer den Jahresabschluss selbst erstellt, ohne über die erforderliche Fachkenntnis zu verfügen, handelt pflichtwidrig im Sinne des § 43 Abs. 1 GmbHG. Im Streitfall muss der Geschäftsführer nachweisen, dass er die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes angewandt hat. Bei komplexen Bilanzierungsfragen (z. B. Rückstellungen, Abgrenzungen, Bewertung Anlagevermögen) ist dieser Nachweis schwer zu führen.

OnlineBilanz: Volle Steuerberater-Verantwortung, digital koordiniert

OnlineBilanz ist keine Software, die Sie selbst bedienen, sondern eine Steuerberater-Plattform. Das bedeutet: Der Jahresabschluss wird durch unser zugelassenes Steuerberater-Team erstellt, geprüft und unterzeichnet. Die volle fachliche Verantwortung nach § 43 StBerG liegt beim Steuerberater. Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter den Ablauf zwischen Mandant und Steuerberater-Team – Sie haben jederzeit einen festen Ansprechpartner, ohne auf die Haftungssicherheit verzichten zu müssen.

§ 43

GmbHG Geschäftsführerhaftung

§ 323

HGB Prüferhaftung

§ 43

StBerG Steuerberaterhaftung

1 Mio. €

Mindest-Berufshaftpflicht (Sozietät)

Für Geschäftsführer in Quedlinburg bedeutet das: Sie erfüllen Ihre Sorgfaltspflicht nach § 43 GmbHG, indem Sie einen qualifizierten Steuerberater beauftragen. Gleichzeitig profitieren Sie von der digitalen Effizienz: keine Anfahrt, keine Wartezeiten, transparente Festpreise. Die Rechtsqualität entspricht der einer klassischen Kanzlei vor Ort – digital koordiniert durch OnlineBilanz.

So läuft der Jahresabschluss mit OnlineBilanz für Quedlinburger Unternehmen ab

Der Jahresabschluss durch OnlineBilanz folgt einem strukturierten Prozess, der Transparenz, Effizienz und fachliche Qualität sicherstellt. Geschäftsführer in Quedlinburg können den gesamten Ablauf digital koordinieren – ohne Vor-Ort-Termine, ohne lange Wartezeiten. Servet Gündogan, Büroleiter in Stuttgart, ist Ihr erster Ansprechpartner und koordiniert zwischen Ihnen und dem Steuerberater-Team.

Schritt 1: Anfrage und Angebot

Sie beschreiben Ihr Unternehmen kurz: Rechtsform (GmbH/UG), Bilanzstichtag, Geschäftstätigkeit, verwendete Buchhaltungssoftware (DATEV, lexoffice, sevDesk oder manuell). Auf Basis dieser Angaben erhalten Sie ein transparentes Festpreis-Angebot – in der Regel 499,95 Euro für den GmbH-Jahresabschluss (kleine Kapitalgesellschaft). Komplexere Sachverhalte werden individuell kalkuliert, aber stets vorab kommuniziert.

Schritt 2: Zugang und Datenübermittlung

Nach Auftragserteilung erhalten Sie Zugang zur OnlineBilanz-Plattform. Bei DATEV-, lexoffice- oder sevDesk-Nutzung kann das Steuerberater-Team direkt auf die Buchhaltungsdaten zugreifen (nach Ihrer Freigabe). Alternativ laden Sie Belege, Kontenauszüge und Nebenbücher über die Plattform hoch. Alle Daten werden verschlüsselt übertragen und GoBD-konform archiviert.

Schritt 3: Erstellung durch das Steuerberater-Team

Unser Steuerberater-Team prüft die Buchhaltung auf Vollständigkeit und Plausibilität, nimmt notwendige Korrekturen vor (z. B. Abgrenzungen, Rückstellungen, Abschreibungen nach § 253 HGB) und erstellt Bilanz sowie GuV nach § 264 HGB. Bei Rückfragen oder fehlendem Beleg erfolgt eine digitale Nachfrage – Sie werden über die Plattform oder per E-Mail informiert.

Schritt 4: Prüfung, Abstimmung, Unterzeichnung

Der fertige Jahresabschluss wird Ihnen zur Durchsicht bereitgestellt. Sie können Rückfragen stellen, Anpassungswünsche äußern oder Erläuterungen anfordern. Nach finaler Abstimmung unterzeichnet das Steuerberater-Team den Jahresabschluss rechtsverbindlich. Sie erhalten alle Unterlagen digital – bereit für die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung nach § 42a GmbHG.

  • Anfrage mit Unternehmenseckdaten (Rechtsform, Stichtag, Software)
  • Festpreis-Angebot prüfen und beauftragen
  • Zugang zur OnlineBilanz-Plattform erhalten
  • Buchhaltungsdaten freigeben oder Belege hochladen
  • Steuerberater-Team erstellt Jahresabschluss
  • Entwurf prüfen, Rückfragen klären
  • Finaler Jahresabschluss rechtsverbindlich unterzeichnet
  • Feststellung durch Gesellschafterversammlung
  • Optional: Offenlegung beim Unternehmensregister beauftragen

„Die meisten Mandanten sind überrascht, wie reibungslos der digitale Prozess funktioniert. Wir koordinieren alle Schritte zentral – von der ersten Anfrage bis zur fertigen Offenlegung. Für Unternehmen in Quedlinburg bedeutet das: kein Aufwand für Terminfindung, keine Anfahrt, keine Wartezeiten. Trotzdem haben Sie mit mir jederzeit einen persönlichen Ansprechpartner.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Nach Feststellung durch die Gesellschafterversammlung können Sie optional die Offenlegung beim Unternehmensregister durch OnlineBilanz durchführen lassen. Damit ist der gesamte Prozess – von der Buchhaltung bis zur rechtskonformen Veröffentlichung – aus einer Hand digital koordiniert.

GoBD-konforme digitale Buchführung: Anforderungen für Quedlinburger GmbH und UG

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) gelten seit 2015 und wurden 2020 aktualisiert. Sie konkretisieren die handelsrechtlichen Anforderungen nach § 238, § 239 HGB und die steuerrechtlichen Pflichten nach § 140–147 AO. Für GmbH und UG in Quedlinburg bedeutet das: Auch bei digitaler Buchführung müssen Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Buchung, Unveränderbarkeit und Ordnung gewährleistet sein.

Kernpflichten nach GoBD (BMF-Schreiben 28.11.2019)

  • Nachvollziehbarkeit: Jede Buchung muss vom Beleg bis zum Abschluss nachvollziehbar sein.
  • Vollständigkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen erfasst werden, keine Lücken in der Nummerierung.
  • Richtigkeit: Buchungen müssen sachlich und rechnerisch richtig sein.
  • Zeitgerechte Buchung: Grundsatz: zeitnah, bei Kasse täglich.
  • Unveränderbarkeit: Nachträgliche Änderungen müssen protokolliert werden (Änderungshistorie).
  • Ordnung: Systematische Ablage, eindeutige Kontierung, nachvollziehbare Belegstruktur.

DATEV, lexoffice und sevDesk sind GoBD-zertifiziert, sofern korrekt eingesetzt. Das bedeutet: Die Software erfüllt die technischen Anforderungen (Unveränderbarkeit, Protokollierung, Export), aber die organisatorischen Pflichten (zeitnahe Buchung, Belegablage, Verfahrensdokumentation) liegen beim Unternehmen. OnlineBilanz prüft im Rahmen der Jahresabschlusserstellung, ob die Buchhaltung GoBD-konform geführt wurde, und weist auf Mängel hin.

Aufbewahrungspflichten nach § 147 AO und § 257 HGB

Dokument Aufbewahrungsfrist Rechtsgrundlage
Jahresabschluss, Eröffnungsbilanz, Inventare 10 Jahre § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 257 Abs. 1 Nr. 1 HGB
Buchungsbelege (Rechnungen, Kontoauszüge, etc.) 10 Jahre § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 257 Abs. 1 Nr. 4 HGB
Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe 6 Jahre § 147 Abs. 1 Nr. 2 AO, § 257 Abs. 1 Nr. 2 HGB
Sonstige für Besteuerung relevante Unterlagen 6 Jahre § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO

Die Aufbewahrung muss in unveränderter, maschinell auswertbarer Form erfolgen. Bei digitaler Buchführung genügt nicht der Ausdruck – die digitalen Ursprungsbelege müssen archiviert werden. DATEV, lexoffice und sevDesk bieten integrierte Archivierungsfunktionen, die diese Anforderung erfüllen. Bei Betriebsprüfung durch das Finanzamt muss ein Datenzugriff nach § 147 Abs. 6 AO möglich sein (Z1–Z3-Zugriff).

OnlineBilanz prüft GoBD-Konformität

Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung prüft unser Steuerberater-Team stichprobenartig, ob die Buchhaltung GoBD-konform geführt wurde. Mängel (z. B. fehlende Belege, nachträgliche Änderungen ohne Protokoll, Lücken in der Nummerierung) werden dokumentiert und mit Ihnen besprochen. So erhalten Sie frühzeitig Hinweise, bevor das Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung Beanstandungen vorbringt.

Verfahrensdokumentation: Pflicht oder Kür?

Die GoBD verlangen eine Verfahrensdokumentation, die beschreibt, wie die Buchführung organisiert ist: Welche Software wird eingesetzt, wer bucht, wie werden Belege erfasst, wie erfolgt die Archivierung? Für kleine GmbH und UG ist die Verfahrensdokumentation oft knapp, aber sie sollte vorhanden sein. Bei Betriebsprüfung kann das Finanzamt die Vorlage verlangen. DATEV, lexoffice und sevDesk bieten Mustervorlagen, die an das eigene Unternehmen angepasst werden können. OnlineBilanz unterstützt Sie auf Wunsch bei der Erstellung oder Prüfung der Verfahrensdokumentation.

Warum Quedlinburger Unternehmen OnlineBilanz wählen: Die Vorteile im Überblick

Die Entscheidung für einen Steuerberater ist langfristig und sollte gut überlegt sein. OnlineBilanz verbindet die fachliche Qualität einer klassischen Steuerberaterkanzlei mit den Vorteilen digitaler Prozesse. Für Geschäftsführer in Quedlinburg bedeutet das: keine Kompromisse bei der Rechtsqualität, aber deutlich mehr Transparenz, Effizienz und Planbarkeit.

Klassische Kanzlei vor Ort

  • Persönlicher Termin vor Ort
  • Regionale Präsenz
  • Etablierte Strukturen
  • Kosten nach StBVV (variabel)
  • Wartezeiten je nach Auslastung
  • Begrenzte Softwareanbindung

OnlineBilanz (digitale Steuerberater-Plattform)

  • Digitale Koordination, kein Vor-Ort-Termin nötig
  • Bundesweit verfügbar, auch für Quedlinburg
  • Zugelassene Steuerberater, volle Haftung
  • Festpreis 499,95 € (transparente Kalkulation)
  • Effiziente Abläufe, keine Wartezeiten
  • DATEV, lexoffice, sevDesk Anbindung

Transparente Festpreise statt variabler Gebühren

Klassische Steuerberaterkanzleien rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Die Gebühren richten sich nach Gegenstandswert und können innerhalb des Gebührenrahmens (z. B. 10/10 bis 40/10) variieren. Das führt oft zu intransparenten Kosten: Erst nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie die Rechnung. OnlineBilanz arbeitet mit Festpreisen: 499,95 Euro für den GmbH-Jahresabschluss (kleine Kapitalgesellschaft). Keine versteckten Zusatzkosten, keine Überraschungen.

Digitale Effizienz ohne Qualitätsverlust

Die digitale Arbeitsweise spart Zeit – für Sie und für das Steuerberater-Team. DATEV-, lexoffice- oder sevDesk-Anbindung ermöglicht direkten Datenzugriff, Belege werden digital übertragen, Rückfragen erfolgen per E-Mail oder über die Plattform. Das bedeutet nicht, dass Sie auf persönlichen Kontakt verzichten: Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart, ist Ihr fester Ansprechpartner und koordiniert den gesamten Prozess. Bei Bedarf sind Telefonate oder Videokonferenzen jederzeit möglich.

499,95 €

Festpreis GmbH-Jahresabschluss

3 Systeme

DATEV, lexoffice, sevDesk

1 Ansprechpartner

Servet Gündogan, Büroleiter

100 % StB

Zugelassene Steuerberater

„Viele Mandanten aus kleineren Städten schätzen die Unabhängigkeit: Sie sind nicht auf die wenigen Kanzleien vor Ort angewiesen, sondern können bundesweit den besten Steuerberater wählen – digital koordiniert, fachlich fundiert, zu transparenten Konditionen. Für Quedlinburg und ganz Sachsen-Anhalt gilt: OnlineBilanz ist Ihre digitale Steuerberaterkanzlei.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Für wen eignet sich OnlineBilanz?

  • Kleine GmbH und UG in Quedlinburg, die transparente Festpreise schätzen.
  • Gründer, die erstmals einen Jahresabschluss benötigen und keine lokale Kanzlei kennen.
  • Unternehmen mit digitaler Buchhaltung (DATEV, lexoffice, sevDesk), die Medienbrüche vermeiden wollen.
  • Geschäftsführer, die Effizienz schätzen: keine Anfahrt, keine Wartezeiten, digitale Kommunikation.
  • Mandanten, die Wert auf persönlichen Ansprechpartner legen: Servet Gündogan koordiniert zentral.

OnlineBilanz ist keine Massenabfertigung, sondern eine persönliche Steuerberater-Leistung – digital koordiniert. Das Steuerberater-Team kennt Ihre Branche, Ihre Geschäftstätigkeit, Ihre Besonderheiten. Der Jahresabschluss wird individuell erstellt, nicht nach Schema F. Die digitale Plattform ist Werkzeug, nicht Ersatz für fachliche Expertise.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Quedlinburger Unternehmen auch einen Steuerberater außerhalb der Region beauftragen?

Ja, absolut. Die Beauftragung eines Steuerberaters ist nicht an den Unternehmenssitz gebunden. Gerade bei digitalen Steuerberatungs-Plattformen wie OnlineBilanz spielt der Standort keine Rolle – alle Unterlagen werden digital übermittelt, die Kommunikation erfolgt online. Entscheidend ist die fachliche Qualifikation und Zulassung des Steuerberaters sowie die Qualität der Leistung.

Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater für den Jahresabschluss meiner Quedlinburger GmbH?

Für den Jahresabschluss benötigt der Steuerberater die vollständige Buchhaltung (DATEV, lexoffice, sevDesk o.ä.), Bankkontoauszüge, Belege zu Anlagevermögen, Verträge (Miet-, Darlehens-, Leasingverträge), Inventurlisten, Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie ggf. bestehende Steuerbescheide. Bei OnlineBilanz erfolgt der Upload digital über eine sichere Plattform.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss 2025 verpasse?

Das Bundesamt für Justiz verhängt nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Offenlegungsfrist beträgt gemäß § 325 HGB zwölf Monate nach Bilanzstichtag (31.12.2025), also bis zum 31.12.2026. Zusätzlich kann das Amtsgericht bei fortgesetzter Pflichtverletzung weitere Ordnungsgelder festsetzen. OnlineBilanz übernimmt die fristgerechte Offenlegung beim Unternehmensregister.

Können auch Einzelunternehmen und Freiberufler aus Quedlinburg OnlineBilanz nutzen?

OnlineBilanz konzentriert sich primär auf buchführungspflichtige Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) mit Jahresabschlusspflicht nach § 242 ff. HGB. Einzelunternehmen und Freiberufler haben in der Regel keine Bilanzierungspflicht, sondern erstellen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Für diese Zielgruppe ist das OnlineBilanz-Angebot aktuell nicht konzipiert.

Wie lange dauert es, bis mein Jahresabschluss fertig ist?

Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit und Qualität der eingereichten Unterlagen ab. Bei vollständiger, GoBD-konformer Buchhaltung und zügiger Rückmeldung bei Rückfragen beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel 2 bis 4 Wochen. OnlineBilanz arbeitet ohne Wartezeiten – Ihr Auftrag wird unmittelbar nach Eingang vom Steuerberater-Team bearbeitet.

Übernimmt OnlineBilanz auch die Erstellung der Körperschaftsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung?

Ja, im Rahmen des Jahresabschluss-Pakets können auch die steuerlichen Pflichten (Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung) abgedeckt werden. Die genaue Leistungsumfang und Preisgestaltung klären Sie im Rahmen der Auftragserteilung. Das Steuerberater-Team erstellt sämtliche erforderlichen Erklärungen und übermittelt diese digital an die Finanzverwaltung.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB (Offenlegung), § 264 HGB (Pflicht zur Aufstellung), § 267 HGB (Größenklassen), § 42a GmbHG (Feststellung des Jahresabschlusses). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
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Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

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Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
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Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

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Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

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Köpfe
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Dr. Martin Pilz
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Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

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Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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