Steuerberater Hamburg: GmbH & UG digital 2026
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Hamburger GmbH und UG stehen vor vielfältigen steuerlichen und handelsrechtlichen Pflichten – von der Buchführung über den Jahresabschluss bis zur Offenlegung. Ein Steuerberater sichert die fachlich korrekte Erstellung und Prüfung. Dieser Artikel zeigt, welche Anforderungen gelten, was Steuerberater in Hamburg kosten und wie OnlineBilanz digitale Steuerberater-Leistungen mit Festpreisen verbindet. Ähnliche Strukturen und digitale Ansätze finden Mandanten auch bei Steuerberatern in Lüneburg, die ebenfalls auf Transparenz und moderne Prozesse setzen.
Kurzantwort
GmbH und UG in Hamburg unterliegen der Buchführungspflicht nach § 238 HGB, müssen ihren Jahresabschluss nach §§ 242, 264 HGB aufstellen und innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister offenlegen. Ein Steuerberater gewährleistet die fachlich korrekte Erstellung, prüft Bilanz und GuV und übernimmt die rechtssichere Einreichung. Die Kosten variieren je nach Größenklasse und Umfang – OnlineBilanz bietet transparente Festpreise und digitale Abwicklung für Hamburger Unternehmen.
Inhaltsverzeichnis
- Steuerliche und handelsrechtliche Pflichten
- Kosten eines Steuerberaters in Hamburg
- Digitaler Steuerberater vs. klassische Kanzlei
- Ablauf der Jahresabschluss-Erstellung
- OnlineBilanz für Hamburger Unternehmen
- Größenklassen und Offenlegungspflichten
- Häufige Fehler beim Jahresabschluss vermeiden
- Steuerberaterwechsel zu OnlineBilanz
Welche steuerlichen und handelsrechtlichen Pflichten haben GmbH und UG in Hamburg?
Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften in Hamburg unterliegen denselben bundesweit geltenden Pflichten wie alle GmbH und UG in Deutschland. Die zentralen Verpflichtungen ergeben sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und dem GmbH-Gesetz (GmbHG). Für das Geschäftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen und Anforderungen:
Jahresabschluss und Feststellung
- Aufstellung des Jahresabschlusses: Der Geschäftsführer muss den Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) in den ersten Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres aufstellen (§ 264 Abs. 1 HGB).
- Feststellung durch Gesellschafterversammlung: Innerhalb von 11 Monaten (Kleinstkapitalgesellschaften) bzw. 8 Monaten (kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften) nach Bilanzstichtag gemäß § 42a GmbHG. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: spätestens 30.11.2026 bzw. 31.08.2026.
- Offenlegung beim Unternehmensregister: Innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag gemäß § 325 HGB – also spätestens zum 31.12.2026 für das Geschäftsjahr 2025. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger.
Steuerliche Abgabepflichten
- Körperschaftsteuererklärung: Abgabefrist bei Steuerberater-Vertretung in der Regel 31.07.2027 für das Wirtschaftsjahr 2025 (kann sich je nach Dauerfristverlängerungsregelung verschieben).
- Gewerbesteuererklärung: Gleiche Frist wie Körperschaftsteuer, da GmbH und UG in Hamburg grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig sind.
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen: Monatlich oder vierteljährlich, je nach Umsatz und Dauerfristverlängerung.
- E-Bilanz: Elektronische Übermittlung der Bilanz an das Finanzamt gemäß § 5b EStG.
Achtung
Achtung Ordnungsgeld: Bei verspäteter oder fehlender Offenlegung droht gemäß § 335 HGB ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro – unabhängig vom Verschulden. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) fordert dies aktiv ein.
Was kostet ein Steuerberater in Hamburg für GmbH und UG?
Die Kosten für steuerliche Beratung und Jahresabschluss richten sich in Deutschland grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die tatsächliche Abrechnung variiert jedoch stark: Während klassische Kanzleien häufig nach Zeitaufwand oder variabler Gebühr abrechnen, bieten digitale Steuerberater-Plattformen zunehmend transparente Festpreise.
Typische Kostenpositionen für GmbH/UG-Jahresabschluss
| Leistung | Klassische Kanzlei (Spanne) | OnlineBilanz Festpreis |
|---|---|---|
| Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) | 1.200 – 3.500 € | 499,95 € |
| Körperschaftsteuererklärung | 400 – 1.200 € | Im Festpreis enthalten |
| Gewerbesteuererklärung | 300 – 900 € | Im Festpreis enthalten |
| Umsatzsteuererklärung | 200 – 600 € | Im Festpreis enthalten |
| Offenlegung Unternehmensregister | 80 – 250 € | Optional zubuchbar |
In Hamburg gibt es eine Vielzahl von Steuerberatungskanzleien – von Einzelkanzleien bis zu überregionalen Gesellschaften. Die Preisunterschiede sind erheblich und hängen ab von Kanzleigröße, Lage, Mandantenstamm und Abrechnungsmodus. Transparenz ist selten: Viele Kanzleien nennen Honorare erst nach Erstgespräch oder Mandatsannahme.
Hinweis
Festpreis-Transparenz mit OnlineBilanz: Der Jahresabschluss für GmbH und UG kostet bei OnlineBilanz bundesweit einheitlich 499,95 Euro (inkl. Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung). Die Abwicklung erfolgt digital über moderne Schnittstellen zu DATEV, lexoffice und sevDesk – koordiniert durch Servet Gündogan in Stuttgart, fachlich erstellt und unterzeichnet von zugelassenen Steuerberatern.
Digitaler Steuerberater oder klassische Kanzlei in Hamburg – was ist besser?
Die Wahl zwischen einer klassischen Hamburger Kanzlei und einer digitalen Steuerberater-Plattform ist keine Frage der Qualität, sondern der Arbeitsweise und Anforderungen. Beide Modelle arbeiten mit zugelassenen Steuerberatern – der Unterschied liegt in Prozessen, Preisgestaltung und Kommunikation.
Klassische Kanzlei in Hamburg
- Persönlicher Ansprechpartner vor Ort
- Individuelle Beratungsgespräche (Termin erforderlich)
- Oft langjährige Mandatsbeziehungen
- Flexible Preisgestaltung nach StBVV, oft intransparent
- Wartezeiten bei Terminvergabe und Abschlusserstellung
- Papierbasierte oder gemischte Prozesse
Digitaler Steuerberater (z. B. OnlineBilanz)
- Digitale Kommunikation über Plattform, E-Mail, Telefon
- Festpreis-Transparenz (z. B. 499,95 € für GmbH-Jahresabschluss)
- Schnelle Abwicklung durch standardisierte Prozesse
- Schnittstellen zu DATEV, lexoffice, sevDesk
- Bundesweit verfügbar, unabhängig vom Wohnort
- Fachlich geprüft und unterzeichnet von zugelassenen Steuerberatern
Für Geschäftsführer in Hamburg, die eine unkomplizierte, digitale und preiswerte Abwicklung bevorzugen, bietet eine Plattform wie OnlineBilanz erhebliche Vorteile. Wer Wert auf regelmäßige persönliche Präsenz-Termine legt oder sehr individuelle Beratungsbedarfe hat (z. B. komplexe Umstrukturierungen, M&A), findet diese eher in einer klassischen Kanzlei.
„Viele Hamburger Geschäftsführer suchen nicht den Steuerberater um die Ecke, sondern die schnellste, günstigste und rechtssichere Lösung. Digitale Plattformen bieten genau das: Steuerberater-Qualität ohne Wartezeiten, ohne Intransparenz, ohne versteckte Kosten.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Wie läuft die Erstellung des Jahresabschlusses für GmbH und UG ab?
Die Erstellung des Jahresabschlusses folgt einem gesetzlich vorgegebenen Ablauf, der sich nach Größenklasse (§ 267 HGB) und Rechtsform richtet. Für GmbH und UG in Hamburg gelten die allgemeinen handelsrechtlichen Vorschriften des HGB sowie die Vorschriften des GmbHG.
1. Aufstellung durch den Geschäftsführer (§ 264 HGB)
Der Geschäftsführer ist gesetzlich verpflichtet, den Jahresabschluss aufzustellen. In der Praxis bedeutet dies: Beauftragung eines Steuerberaters, der die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie – je nach Größenklasse – den Anhang erstellt. Die Finanzbuchhaltung muss dafür lückenlos und korrekt geführt sein.
2. Prüfung (nur bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften)
Mittelgroße und große GmbH/UG unterliegen der Abschlussprüfungspflicht gemäß § 316 HGB. Kleine und Kleinstkapitalgesellschaften sind von der Prüfung befreit, sofern keine freiwillige Prüfung vereinbart wurde.
3. Feststellung durch die Gesellschafterversammlung (§ 42a GmbHG)
Der Jahresabschluss wird durch Beschluss der Gesellschafterversammlung festgestellt. Die Frist beträgt 11 Monate (Kleinstkapitalgesellschaften) bzw. 8 Monate (alle anderen) nach Bilanzstichtag. Für den Stichtag 31.12.2025 gilt also: spätestens 30.11.2026 bzw. 31.08.2026.
4. Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB)
Der festgestellte Jahresabschluss muss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag elektronisch beim Unternehmensregister eingereicht werden. Seit dem DiRUG (01.08.2022) ist das Unternehmensregister die einzige gesetzliche Offenlegungsstelle – der Bundesanzeiger spielt keine Rolle mehr.
-
Finanzbuchhaltung vollständig und korrekt abschließen
-
Jahresabschluss durch Steuerberater aufstellen lassen
-
Gesellschafterversammlung einberufen und Jahresabschluss feststellen (Protokoll!)
-
Steuererklärungen (KSt, GewSt, USt) erstellen und einreichen
-
Offenlegung beim Unternehmensregister fristgerecht durchführen
-
E-Bilanz an Finanzamt übermitteln (§ 5b EStG)
Wie funktioniert OnlineBilanz für Hamburger GmbH und UG?
OnlineBilanz ist eine digitale Steuerberater-Plattform, die den gesamten Prozess des Jahresabschlusses für Kapitalgesellschaften bundesweit – also auch in Hamburg – abwickelt. Die Besonderheit: transparente Festpreise, digitale Prozesse und die fachliche Verantwortung durch zugelassene Steuerberater.
Der Ablauf in fünf Schritten
- Auftrag online erteilen: Geschäftsführer wählen das Paket (z. B. GmbH-Jahresabschluss für 499,95 €) und laden die erforderlichen Unterlagen hoch – entweder manuell oder über Schnittstellen zu DATEV, lexoffice oder sevDesk.
- Koordination durch Servet Gündogan: Als Büroleiter in Stuttgart übernimmt Servet Gündogan die erste Sichtung, prüft Vollständigkeit und koordiniert die Weiterleitung an das Steuerberater-Team.
- Fachliche Erstellung durch Steuerberater: Das OnlineBilanz Steuerberater-Team erstellt Bilanz, GuV, Anhang sowie alle erforderlichen Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) rechtskonform und unterschriftsreif.
- Prüfung und Freigabe: Der Mandant erhält den Entwurf digital zur Durchsicht. Nach Klärung offener Fragen erfolgt die finale Unterschrift durch den zugelassenen Steuerberater.
- Offenlegung (optional): Auf Wunsch übernimmt OnlineBilanz auch die fristgerechte Einreichung beim Unternehmensregister.
499,95 €
Festpreis GmbH-Jahresabschluss
100%
Digital & ortsunabhängig
Zugelassene StB
Fachliche Verantwortung
Für Hamburger Geschäftsführer bedeutet dies: keine Anfahrt, keine Wartezeiten, keine versteckten Kosten. Die gesamte Abwicklung erfolgt digital, rechtssicher und zum transparenten Festpreis – unabhängig davon, ob die Buchhaltung in Hamburg, Stuttgart oder anderswo geführt wird.
Welche Größenklassen gelten und was muss offengelegt werden?
Die Pflichten zur Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses richten sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB. Die Einteilung erfolgt nach Bilanzsumme, Umsatzerlösen und durchschnittlicher Mitarbeiterzahl. Stand 2026 gelten folgende Schwellenwerte (zwei von drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden):
| Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Arbeitnehmer (Ø) |
|---|---|---|---|
| Kleinstkapitalgesellschaft | ≤ 450.000 € | ≤ 900.000 € | ≤ 10 |
| Kleine Kapitalgesellschaft | ≤ 7,5 Mio. € | ≤ 15 Mio. € | ≤ 50 |
| Mittelgroße Kapitalgesellschaft | ≤ 25 Mio. € | ≤ 50 Mio. € | ≤ 250 |
| Große Kapitalgesellschaft | > 25 Mio. € | > 50 Mio. € | > 250 |
Offenlegungsumfang nach Größenklasse
- Kleinstkapitalgesellschaften (§ 326 HGB): Nur Bilanz offenlegungspflichtig (unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt). GuV und Anhang können entfallen, wenn im Anhang zur Bilanz Angaben zu Umsatzerlösen und zu Personalaufwendungen gemacht werden.
- Kleine Kapitalgesellschaften (§ 326 HGB): Bilanz, Anhang, ggf. verkürzte GuV. Keine Offenlegung des Lageberichts (sofern erstellt).
- Mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 325 HGB): Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht. Prüfungspflicht gemäß § 316 HGB.
- Große Kapitalgesellschaften (§ 325 HGB): Vollständiger Jahresabschluss, Lagebericht, Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Erweiterte Berichtspflichten.
„Die meisten GmbH und UG in Hamburg fallen in die Kategorie Kleinst- oder kleine Kapitalgesellschaft. Damit entfällt die Prüfungspflicht, und die Offenlegung ist deutlich schlanker – dennoch bleibt die Frist von 12 Monaten strikt einzuhalten, sonst droht Ordnungsgeld.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Hinweis
Tipp: Prüfen Sie jährlich, ob Ihre GmbH oder UG die Schwellenwerte überschreitet. Ein Wechsel der Größenklasse hat unmittelbare Auswirkungen auf Prüfungs- und Offenlegungspflichten sowie auf den Aufwand und die Kosten der Abschlusserstellung.
Welche Fehler sollten Hamburger Geschäftsführer beim Jahresabschluss vermeiden?
In der Praxis zeigen sich immer wieder typische Stolpersteine, die zu Ordnungsgeldern, steuerlichen Nachteilen oder rechtlichen Problemen führen können. Die häufigsten Fehler betreffen Fristen, Vollständigkeit der Unterlagen und formale Anforderungen.
1. Fristversäumnisse bei Feststellung und Offenlegung
Die Feststellungsfrist gemäß § 42a GmbHG (8 bzw. 11 Monate) und die Offenlegungsfrist gemäß § 325 HGB (12 Monate) sind zwingende gesetzliche Fristen. Eine Versäumnis führt automatisch zu einem Ordnungsgeldverfahren durch das Bundesamt für Justiz – unabhängig davon, ob der Jahresabschluss inhaltlich korrekt ist.
2. Unvollständige oder fehlerhafte Buchhaltung
Ein Jahresabschluss kann nur so gut sein wie die zugrundeliegende Buchhaltung. Fehlende Belege, nicht gebuchte Geschäftsvorfälle oder falsche Kontierungen führen zu Verzögerungen, Mehrkosten und im Extremfall zu steuerlichen Schätzungen durch das Finanzamt.
3. Fehlende oder fehlerhafte Gesellschafterbeschlüsse
Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt durch Gesellschafterbeschluss. Fehlt das Protokoll oder ist der Beschluss formal fehlerhaft (z. B. keine ordnungsgemäße Ladung), ist der Jahresabschluss nicht wirksam festgestellt – die Offenlegung wäre damit unwirksam.
4. Offenlegung beim falschen Register
Seit dem DiRUG (01.08.2022) ist ausschließlich das Unternehmensregister zuständig. Eine Einreichung beim Bundesanzeiger – wie früher üblich – erfüllt die gesetzliche Offenlegungspflicht nicht mehr.
Achtung
Achtung: Auch bei digitaler Abwicklung (z. B. über OnlineBilanz) trägt der Geschäftsführer die Verantwortung für Vollständigkeit und Richtigkeit der übergebenen Unterlagen. Eine enge Abstimmung mit dem Steuerberater ist daher unerlässlich.
-
Fristen im Blick behalten: 8/11 Monate Feststellung, 12 Monate Offenlegung
-
Buchhaltung lückenlos und korrekt führen (laufend, nicht erst zum Jahresende)
-
Gesellschafterversammlung ordnungsgemäß einberufen und protokollieren
-
Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister durchführen
-
E-Bilanz fristgerecht an Finanzamt übermitteln
-
Steuerberater frühzeitig beauftragen, nicht erst kurz vor Fristablauf
Kann ich als Hamburger GmbH problemlos zu OnlineBilanz wechseln?
Ein Wechsel des Steuerberaters ist jederzeit möglich und rechtlich unproblematisch – vorausgesetzt, bestehende Mandate werden ordnungsgemäß beendet und die Übergabe der Unterlagen erfolgt vollständig. Viele Geschäftsführer in Hamburg wechseln zu digitalen Plattformen wie OnlineBilanz, um Kosten zu senken, Transparenz zu gewinnen und Prozesse zu beschleunigen.
Ablauf eines Steuerberater-Wechsels
- Kündigung des bestehenden Mandats: Schriftlich, mit angemessener Frist (meist im Mandatsvertrag geregelt). Der bisherige Steuerberater ist verpflichtet, alle Unterlagen herauszugeben (§ 66 StBerG).
- Übergabe der Unterlagen: Der bisherige Steuerberater übergibt Buchhaltungsdaten, Steuerbescheide, Jahresabschlüsse, Korrespondenz mit Finanzamt etc. – idealerweise in digitaler Form (DATEV-Export).
- Beauftragung des neuen Steuerberaters: Bei OnlineBilanz erfolgt die Beauftragung online. Die bestehenden Daten können über DATEV, lexoffice oder sevDesk direkt importiert werden.
- Abstimmung offener Vorgänge: Laufende Betriebsprüfungen, offene Steuererklärungen oder Bescheidprüfungen sollten klar übergeben und dokumentiert werden.
Hinweis
Keine Angst vor dem Wechsel: Viele Mandanten befürchten Aufwand oder Komplikationen. In der Praxis ist der Wechsel bei digitalen Plattformen wie OnlineBilanz besonders einfach: durch standardisierte Schnittstellen, digitale Datenübernahme und klare Prozesse. Servet Gündogan koordiniert die Übernahme und stellt sicher, dass nichts verloren geht.
„Ein Wechsel zu OnlineBilanz ist für Hamburger GmbH-Geschäftsführer meist in wenigen Tagen erledigt. Die größte Hürde ist oft die Überwindung, den bisherigen Steuerberater anzusprechen – rechtlich und praktisch ist der Wechsel aber völlig unproblematisch und durch die digitalen Schnittstellen sehr effizient.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Gerade in Hamburg, wo viele Steuerberater ausgelastet sind und lange Wartezeiten üblich sind, kann der Wechsel zu einer digitalen Plattform eine spürbare Verbesserung in Geschwindigkeit, Kosten und Transparenz bringen – ohne Qualitätsverlust, da die fachliche Verantwortung weiterhin bei zugelassenen Steuerberatern liegt.
Häufig gestellte Fragen
Benötigt jede GmbH in Hamburg zwingend einen Steuerberater?
Rechtlich ist kein Steuerberater vorgeschrieben – GmbH-Geschäftsführer dürfen den Jahresabschluss selbst erstellen. In der Praxis empfiehlt sich jedoch die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, da dieser die handels- und steuerrechtlichen Anforderungen nach §§ 238 ff., 264 ff. HGB sicherstellt, Haftungsrisiken minimiert und die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB fristgerecht erfüllt.
Welche Fristen gelten 2026 für den Jahresabschluss bei Bilanzstichtag 31.12.2025?
Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten (bis 30.11.2026) feststellen, mittelgroße und große innerhalb von 8 Monaten (bis 31.08.2026) nach § 42a GmbHG. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss spätestens 12 Monate nach Bilanzstichtag (bis 31.12.2026) erfolgen. Verspätungen führen zu Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB.
Wie hoch ist das Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung in Hamburg?
Das Bundesamt für Justiz erlässt bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße, Verschuldensgrad und Verspätungsdauer. Auch nach Zahlung bleibt die Offenlegungspflicht bestehen – es drohen weitere Verfahren bei fortgesetzter Nichterfüllung.
Kann ich für meine Hamburger GmbH einen Steuerberater aus einem anderen Bundesland beauftragen?
Ja, Steuerberater sind bundesweit tätig und nicht an ein Bundesland gebunden. Gerade bei digitalen Plattformen wie OnlineBilanz spielt der Standort keine Rolle – Mandanten aus Hamburg arbeiten vollständig digital mit zugelassenen Steuerberatern zusammen, die den Jahresabschluss rechtsverbindlich prüfen und unterzeichnen. Alle Unterlagen werden sicher online ausgetauscht.
Was passiert, wenn meine GmbH in Hamburg die Buchführung nicht ordnungsgemäß führt?
Verstöße gegen die Buchführungspflicht nach § 238 HGB können steuerliche Schätzungen nach § 162 AO auslösen, Bußgelder nach § 283b StGB (bis zu 20.000 Euro) nach sich ziehen und im Insolvenzfall zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers führen. Zudem drohen Ordnungsgelder bei nicht fristgerechter Offenlegung. Ein Steuerberater stellt die ordnungsgemäße Buchführung sicher.
Welche Unterlagen benötigt ein Steuerberater in Hamburg für den Jahresabschluss?
Erforderlich sind: vollständige Buchhaltung (DATEV, digitale Belege), Kontoauszüge, Inventurlisten, Verträge (Miete, Leasing, Darlehen), Nachweise über Forderungen und Verbindlichkeiten, Gesellschafterbeschlüsse, Lohnabrechnungen und ggf. Anlageverzeichnis. Bei OnlineBilanz laden Sie alle Dokumente digital in Ihr Mandantenportal hoch – unser Steuerberater-Team prüft Vollständigkeit und fordert fehlende Unterlagen gezielt nach.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


