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Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
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Datum Beleg Konto Betrag KI
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20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
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89,00 €
99%
22.10.25
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Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
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Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
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  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
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Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
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B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
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Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
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Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

16–24 Minuten

OnlineBilanzBlogSteuerberater Frankenthal

Steuerberater Frankenthal 2026: Jahresabschluss & Kosten

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Sie suchen einen Steuerberater in Frankenthal für Ihren Jahresabschluss 2025/2026? Ob GmbH, UG oder mittelständisches Unternehmen: Die Wahl des richtigen Steuerberaters entscheidet über Effizienz, Kosten und rechtssichere Offenlegung. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Pflichten nach HGB und GmbHG gelten, welche Fristen Sie einhalten müssen und wie digitale Steuerberatung mit OnlineBilanz transparente Festpreise und schnelle Abwicklung garantiert.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Ein Steuerberater erstellt Ihren Jahresabschluss nach HGB, prüft die Größenklasse gemäß § 267 HGB und sorgt für fristgerechte Offenlegung beim Unternehmensregister. Die Kosten richten sich nach der StBVV, wobei digitale Anbieter wie OnlineBilanz transparente Festpreise bieten – ähnliche Leistungen finden Sie beispielsweise beim Steuerberater Lahr für Jahresabschluss und Kosten. Fristen: 11 bzw. 8 Monate für Feststellung (§ 42a GmbHG), 12 Monate für Offenlegung (§ 325 HGB). Bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Steuerberater in Frankenthal: Überblick über den lokalen Markt

Frankenthal (Pfalz) ist eine kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz mit rund 50.000 Einwohnern und einer vielfältigen Unternehmenslandschaft. Geschäftsführer von GmbH und UG finden hier ein breites Angebot an Steuerberatern – von klassischen Einzelkanzleien über mittelständische Steuerberatungsgesellschaften bis hin zu digitalen Plattformen wie OnlineBilanz. Die Wahl des richtigen Steuerberaters ist eine strategische Entscheidung, denn dieser begleitet die Gesellschaft nicht nur bei der Erstellung des Jahresabschlusses nach § 264 HGB, sondern auch bei der laufenden Buchhaltung, Lohnabrechnung und steuerlichen Beratung.

Der lokale Markt in Frankenthal ist geprägt durch traditionelle Kanzleien, die häufig auf persönliche Termine vor Ort setzen. Für viele Geschäftsführer bedeutet dies regelmäßige Anfahrten, Wartezeiten und eine zeitintensive Zusammenarbeit. Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach digitalen Lösungen: Unternehmen erwarten heute DATEV-Anbindung, Zugriff auf Buchhaltungsdaten in Echtzeit und transparente Festpreise. Gerade bei standardisierten Leistungen wie dem Jahresabschluss kleiner GmbH nach § 267 Abs. 1 HGB lassen sich durch digitale Prozesse erhebliche Effizienzgewinne erzielen.

Praxis-Tipp: Steuerberater-Suche in Frankenthal

Achten Sie bei der Auswahl eines Steuerberaters nicht nur auf die lokale Nähe, sondern auch auf die digitale Infrastruktur der Kanzlei. Eine moderne Anbindung an DATEV, lexoffice oder sevDesk spart Zeit und ermöglicht transparente Zusammenarbeit – unabhängig vom Standort.

OnlineBilanz verbindet die Expertise zugelassener Steuerberater mit digitalen Workflows: Unsere Mandanten reichen Unterlagen digital ein, erhalten innerhalb weniger Tage den fertigen Jahresabschluss und profitieren von Festpreisen ab 499,95 Euro für den GmbH-Jahresabschluss. Servet Gündogan als Büroleiter in Stuttgart koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater-Team – deutschlandweit und standortunabhängig, ob für Unternehmen in Frankenthal oder für Betriebe, die einen Steuerberater in Hennigsdorf suchen.

Jahresabschluss für GmbH und UG: Pflichten nach HGB und GmbHG

Jede GmbH und UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Frankenthal unterliegt der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses gemäß § 242 HGB. Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung; bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 2 und 3 HGB kommt ein Anhang hinzu, bei großen Gesellschaften zusätzlich ein Lagebericht nach § 264 Abs. 1 HGB. Die Aufstellungspflicht trifft zunächst die Geschäftsführung, doch in der Praxis wird diese Aufgabe regelmäßig einem Steuerberater übertragen.

Feststellung durch die Gesellschafterversammlung

Nach § 42a Abs. 2 GmbHG muss die Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss innerhalb bestimmter Fristen feststellen: Bei kleinen Gesellschaften beträgt die Frist 11 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres, bei mittelgroßen und großen 8 Monate. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies konkret: Kleine GmbH bis 30.11.2026, mittelgroße und große GmbH bis 31.08.2026. Ein verspäteter Feststellungsbeschluss kann zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB führen.

  • Jahresabschluss durch Geschäftsführer aufstellen (§ 264 Abs. 1 HGB)
  • Feststellung durch Gesellschafterversammlung innerhalb 11 bzw. 8 Monate (§ 42a Abs. 2 GmbHG)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb 12 Monate (§ 325 HGB)
  • Bei Bedarf: Prüfung durch Wirtschaftsprüfer (§ 316 HGB)
  • Unterlagen für Steuerberater vollständig bereitstellen (DATEV, Kontoauszüge, Belege)

„Viele Geschäftsführer in Frankenthal unterschätzen die Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG. Wer den Jahresabschluss erst im November in Auftrag gibt, riskiert bei einer kleinen GmbH bereits eine Fristüberschreitung. Wir empfehlen, den Steuerberater spätestens im zweiten Quartal nach Bilanzstichtag zu beauftragen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Größenklassen nach § 267 HGB: Welche Anforderungen gelten für Ihre GmbH?

Das Handelsgesetzbuch unterscheidet in § 267 HGB drei Größenklassen für Kapitalgesellschaften. Diese Einteilung bestimmt den Umfang des Jahresabschlusses, die Offenlegungspflichten und die Prüfungspflicht. Entscheidend sind drei Schwellenwerte: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl. Eine Gesellschaft gilt als klein, wenn sie zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschreitet.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2 HGB) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften

Kleinstkapitalgesellschaften im Sinne des § 267a HGB (Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatzerlöse ≤ 700.000 €, Arbeitnehmer ≤ 10) profitieren von weitreichenden Erleichterungen: Sie dürfen eine verkürzte Bilanz aufstellen und müssen keinen Anhang offenlegen, sofern bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden. In der Praxis bedeutet dies deutlich weniger Aufwand bei der Erstellung und Offenlegung. Für viele junge UG und kleine GmbH in Frankenthal ist diese Regelung hochrelevant.

Achtung: Überschreiten der Schwellenwerte

Eine Gesellschaft wechselt die Größenklasse erst, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen zwei der drei Schwellenwerte über- oder unterschreitet. Prüfen Sie dies regelmäßig, denn ein Wechsel hat unmittelbare Folgen für Umfang und Offenlegung des Jahresabschlusses sowie für die Prüfungspflicht.

Offenlegung beim Unternehmensregister: Fristen und Ordnungsgelder

Nach § 325 HGB sind alle Kapitalgesellschaften – unabhängig von der Größenklasse – verpflichtet, den festgestellten Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenzulegen. Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der früher gebräuchliche Bundesanzeiger ist nur noch die Publikationsplattform, nicht aber die Einreichungsstelle.

Die Offenlegungsfrist beträgt nach § 325 Abs. 1 HGB maximal 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für Gesellschaften mit Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist also am 31.12.2026. Eine verspätete oder unterlassene Offenlegung führt zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB, die zwischen 500 und 25.000 Euro liegen können. Das Bundesamt für Justiz überwacht die Einhaltung dieser Pflicht und verhängt bei Verstoß automatisiert Ordnungsgeldverfahren.

Offenlegungspflichtige Unterlagen

  • Bilanz (ggf. verkürzt bei Kleinstkapitalgesellschaften)
  • Gewinn- und Verlustrechnung (bei kleinen GmbH: optional)
  • Anhang (entfällt bei Kleinstkapitalgesellschaften unter Bedingungen)
  • Lagebericht (nur bei mittelgroßen und großen Gesellschaften)
  • Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (falls Prüfungspflicht)

Technische Anforderungen

  • Elektronische Einreichung über www.unternehmensregister.de
  • XBRL-Format für strukturierte Daten (seit 2022 verpflichtend für viele Gesellschaften)
  • PDF-Upload für nicht strukturierte Unterlagen
  • Authentifizierung über ELSTER-Zertifikat oder anderen zugelassenen Identitätsnachweis

„Die Offenlegung beim Unternehmensregister ist für viele Geschäftsführer eine administrative Hürde – vor allem wegen der technischen Anforderungen wie XBRL. Unser Steuerberater-Team übernimmt die gesamte elektronische Einreichung als Teil des Jahresabschluss-Service. So ist sichergestellt, dass alle Fristen eingehalten und Ordnungsgelder vermieden werden.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Kosten für den Steuerberater: Honorar und Festpreise im Vergleich

Die Vergütung von Steuerberatern richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese sieht für verschiedene Tätigkeiten – etwa die Erstellung des Jahresabschlusses nach § 35 StBVV oder die Buchführung nach § 33 StBVV – Gebührenrahmen vor, die je nach Gegenstandswert und Schwierigkeit der Tätigkeit variieren. In der Praxis führt dies häufig zu intransparenten Honoraren, da der endgültige Preis erst nach Abschluss der Arbeiten feststeht.

Gebührenrahmen nach StBVV

Für die Aufstellung eines Jahresabschlusses nach § 35 StBVV sieht die Verordnung eine Zeitgebühr zwischen 10/10 und 40/10 der vollen Gebühr vor. Bei einem Gegenstandswert von 50.000 Euro (typisch für eine kleine GmbH) liegt die Mittelgebühr bei etwa 400 Euro; je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand kann die Endabrechnung jedoch zwischen 200 und 800 Euro schwanken. Hinzu kommen weitere Positionen wie Besprechungsgebühren, Fahrtkosten und gegebenenfalls Zuschläge für Kleinbetragsrechnungen.

499,95 €

Festpreis Jahresabschluss GmbH bei OnlineBilanz

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

500–25.000 €

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Festpreis statt Gebührenrahmen

OnlineBilanz bietet den Jahresabschluss für kleine GmbH zum transparenten Festpreis von 499,95 Euro an – inklusive Erstellung durch zugelassene Steuerberater, elektronischer Offenlegung beim Unternehmensregister und DATEV-Anbindung. Das gleiche Leistungspaket steht auch Unternehmen aus anderen Regionen zur Verfügung, etwa für Steuerberater Hilden 2026: Jahresabschluss & Kosten. Keine versteckten Kosten, keine zeitliche Ungewissheit.

Lokale Steuerberater in Frankenthal arbeiten in der Regel nach StBVV und berechnen zusätzlich Fahrtkosten sowie Aufschläge für kurzfristige Mandate. Wer Wert auf persönliche Vor-Ort-Termine legt, findet hier passende Anbieter. Wer hingegen Effizienz und Transparenz sucht, profitiert von digitalen Plattformen: OnlineBilanz verbindet Steuerberater-Qualität mit modernen Workflows und klaren Preisstrukturen.

Digitale Steuerberatung: Welche Vorteile bietet OnlineBilanz?

Die Digitalisierung der Steuerberatung verändert die Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater grundlegend. Statt papierbasierter Aktenordner und persönlicher Termine vor Ort ermöglichen cloudbasierte Plattformen wie OnlineBilanz einen vollständig digitalen Workflow: Belege werden elektronisch hochgeladen, Buchhaltungsdaten automatisch aus DATEV, lexoffice oder sevDesk importiert, und der fertige Jahresabschluss steht innerhalb weniger Tage zum Download bereit.

Transparenz

Festpreise statt Gebührenrahmen. Sie wissen von Anfang an, was der Jahresabschluss kostet – ohne Überraschungen bei der Schlussrechnung.

Schnelligkeit

Keine Wartezeiten auf Termine. Unterlagen digital einreichen, Steuerberater-Team prüft und erstellt, Sie erhalten den Abschluss innerhalb weniger Tage.

Flexibilität

Standortunabhängig. Egal ob Frankenthal, Stuttgart oder bundesweit – die Zusammenarbeit erfolgt digital, koordiniert durch Servet Gündogan als Büroleiter.

Anbindung an Buchhaltungssoftware

OnlineBilanz arbeitet nahtlos mit den gängigen Buchhaltungssystemen zusammen: DATEV für professionelle Kanzleianbindung, lexoffice und sevDesk für eigenständige Buchhaltung von Geschäftsführern. Die Daten werden automatisch importiert, geprüft und in den Jahresabschluss überführt. Dies spart nicht nur Zeit, sondern reduziert auch Fehlerquellen durch manuelle Übertragungen. Unsere zugelassenen Steuerberater prüfen die Daten fachlich, nehmen notwendige Korrekturen vor und erstellen den rechtskonformen Jahresabschluss nach HGB.

Für Geschäftsführer in Frankenthal bedeutet dies: Sie müssen keine Aktenordner zusammenstellen und zur Kanzlei fahren. Stattdessen laden Sie die Unterlagen digital hoch, unser Steuerberater-Team übernimmt die Erstellung und Offenlegung, und Sie erhalten den fertigen Jahresabschluss inklusive Bescheinigung und elektronischer Einreichung beim Unternehmensregister. Die fachliche Verantwortung trägt das zugelassene Steuerberater-Team, koordiniert wird der Prozess durch Servet Gündogan als ersten Ansprechpartner.

„Viele unserer Mandanten schätzen die Kombination aus Steuerberater-Qualität und digitaler Effizienz. Sie arbeiten tagsüber an ihrem Unternehmen und laden abends die Belege hoch – ohne Termine, ohne Wartezeiten. Wir kümmern uns um den Rest.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

DATEV, lexoffice, sevDesk: Welche Buchhaltungssoftware passt zu Ihrer GmbH?

Die Wahl der Buchhaltungssoftware hängt von Größe, Komplexität und interner Ressourcen Ihrer GmbH ab. DATEV ist der Standard in deutschen Steuerkanzleien und bietet umfassende Funktionen für Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung und Jahresabschluss – allerdings meist nur über den Steuerberater zugänglich und mit höheren Kosten verbunden. lexoffice und sevDesk richten sich dagegen an Geschäftsführer, die ihre Buchhaltung selbst führen möchten: cloudbasiert, benutzerfreundlich und mit monatlichen Abopreisen ab etwa 10 Euro.

Software Zielgruppe Monatliche Kosten Besonderheiten
DATEV Steuerberater, mittlere bis große GmbH ca. 50–150 € (über StB) Professionelle Kanzleianbindung, umfassende Funktionen
lexoffice Kleine GmbH, Selbstbucher ab 10 € Einfache Bedienung, Rechnungserstellung, Banking-Integration
sevDesk Kleine GmbH, Selbstbucher ab 15 € Fokus auf Rechnungswesen, Belegerfassung, Cloud-basiert

OnlineBilanz arbeitet mit allen drei Systemen zusammen. Wenn Sie bereits DATEV nutzen, können unsere Steuerberater direkt auf die Buchhaltungsdaten zugreifen. Nutzen Sie lexoffice oder sevDesk, importieren wir die Daten, prüfen sie fachlich und erstellen den Jahresabschluss. Auch eine hybride Lösung ist möglich: Sie führen die laufende Buchhaltung eigenständig in lexoffice, unser Steuerberater-Team übernimmt die Jahresabschlusserstellung und Offenlegung.

Praxis-Tipp: Buchhaltung selbst führen oder auslagern?

Kleine GmbH mit überschaubarem Geschäftsvolumen können die Buchhaltung oft eigenständig mit lexoffice oder sevDesk erledigen und sparen so Steuerberater-Honorar. Den Jahresabschluss sollten Sie jedoch einem Steuerberater überlassen – wegen der fachlichen Komplexität und der rechtlichen Anforderungen nach HGB.

Steuerberater beauftragen: So läuft die Zusammenarbeit mit OnlineBilanz ab

Die Beauftragung eines Steuerberaters für den Jahresabschluss sollte strukturiert und transparent ablaufen. Bei OnlineBilanz erfolgt der gesamte Prozess digital: Sie registrieren sich online, laden die erforderlichen Unterlagen hoch, und unser Steuerberater-Team erstellt den Jahresabschluss binnen weniger Tage. Servet Gündogan als Büroleiter koordiniert als erster Ansprechpartner zwischen Ihnen und den zugelassenen Steuerberatern, die den Jahresabschluss fachlich prüfen und rechtsverbindlich unterzeichnen.

Schritt-für-Schritt-Ablauf

  1. Registrierung: Sie legen online ein Konto an und wählen das Paket ‚Jahresabschluss GmbH‘ zum Festpreis von 499,95 Euro.
  2. Unterlagen hochladen: Sie laden Bilanz-Vorjahr, Buchhaltungsdaten (DATEV, lexoffice, sevDesk), Kontoauszüge und weitere Belege digital hoch.
  3. Prüfung und Rückfragen: Servet Gündogan prüft die Vollständigkeit und klärt offene Fragen direkt mit Ihnen – per E-Mail oder Telefon, ohne Terminzwang.
  4. Erstellung durch Steuerberater: Das zugelassene Steuerberater-Team erstellt den Jahresabschluss nach § 264 HGB, prüft die Bilanz und GuV fachlich und erstellt den Anhang (falls erforderlich).
  5. Freigabe und Offenlegung: Sie erhalten den fertigen Jahresabschluss zum Download, geben ihn frei, und wir übernehmen die elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister.
  6. Abschluss: Sie erhalten alle Unterlagen digital sowie eine Bescheinigung über die Offenlegung – rechtzeitig vor Ablauf der 12-Monats-Frist nach § 325 HGB.

„Die meisten Mandate wickeln wir innerhalb von 5 bis 7 Werktagen ab – vorausgesetzt, alle Unterlagen sind vollständig. Geschäftsführer schätzen die schnelle Rückmeldung und die klare Kommunikation ohne lange Wartezeiten auf Termine.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Im Unterschied zu lokalen Kanzleien in Frankenthal entfallen bei OnlineBilanz Anfahrten, Wartezeiten und unklare Honorarabrechnungen. Sie behalten die volle Kontrolle über den Prozess, haben jederzeit Zugriff auf den aktuellen Stand und wissen genau, was Sie bezahlen. Die fachliche Expertise eines zugelassenen Steuerberaters bleibt dabei vollständig erhalten – nur der Workflow wird digitalisiert und effizienter gestaltet.

Häufige Fehler beim Jahresabschluss: So vermeiden Sie Ordnungsgelder und Nacharbeit

Die Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses birgt zahlreiche Fehlerquellen – von fehlenden Unterlagen über formale Mängel bis hin zu verspäteten Fristen. Geschäftsführer, die den Jahresabschluss eigenständig oder ohne professionelle Unterstützung erstellen, riskieren nicht nur Ordnungsgelder nach § 335 HGB, sondern auch steuerliche Nachteile durch fehlerhafte Bilanzierung. Unser Steuerberater-Team kennt die typischen Fallstricke und sorgt dafür, dass Ihr Jahresabschluss fristgerecht, rechtssicher und optimiert erstellt wird.

Typische Fehlerquellen

  • Fristversäumnis: Viele Geschäftsführer vergessen die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG (11 bzw. 8 Monate) und beauftragen den Steuerberater zu spät.
  • Unvollständige Unterlagen: Fehlende Kontoauszüge, Belege oder Inventurlisten verzögern die Erstellung und führen zu Rückfragen.
  • Falsche Größenklasse: Eine fehlerhafte Einordnung nach § 267 HGB führt zu falschen Offenlegungspflichten und möglichen Ordnungsgeldern.
  • Fehlende Offenlegung: Auch kleine GmbH und Kleinstkapitalgesellschaften müssen offenlegen – ein häufiger Irrtum.
  • Bundesanzeiger statt Unternehmensregister: Seit DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Einreichung ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Achtung: Ordnungsgeldverfahren läuft automatisiert

Das Bundesamt für Justiz überwacht die Offenlegungspflicht systematisch. Bei Fristversäumnis wird automatisch ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet – ohne Vorwarnung. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro, kann aber bis zu 25.000 Euro betragen.

OnlineBilanz nimmt Ihnen das Risiko ab: Unser Steuerberater-Team prüft die Größenklasse, erstellt den Jahresabschluss fristgerecht und übernimmt die elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister. Sie erhalten eine Bescheinigung über die erfolgreiche Einreichung und können sicher sein, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

„Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass Kleinstkapitalgesellschaften nicht offenlegen müssen. Das stimmt nicht – auch sie sind nach § 325 HGB zur Offenlegung verpflichtet, nur der Umfang ist reduziert. Wer dies übersieht, riskiert Ordnungsgelder.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Nächste Schritte: So starten Sie mit OnlineBilanz

Wenn Sie als Geschäftsführer einer GmbH oder UG einen zuverlässigen, transparenten und digitalen Steuerberater für Ihren Jahresabschluss suchen, ist OnlineBilanz die moderne Alternative zur klassischen Vor-Ort-Kanzlei. Sie profitieren von der Expertise zugelassener Steuerberater, einem transparenten Festpreis von 499,95 Euro und einem vollständig digitalisierten Workflow – ohne Wartezeiten, ohne versteckte Kosten, ohne Fristrisiken. Dieses Angebot gilt deutschlandweit, etwa auch für Unternehmen, die einen Steuerberater in Minden für Jahresabschluss und Kosten suchen.

Wie Sie starten

  1. Registrieren Sie sich auf OnlineBilanz.de und wählen Sie das Paket ‚Jahresabschluss GmbH‘.
  2. Laden Sie Ihre Buchhaltungsunterlagen (DATEV, lexoffice, sevDesk) und Belege digital hoch.
  3. Servet Gündogan als Büroleiter prüft die Vollständigkeit und koordiniert die weitere Bearbeitung mit dem Steuerberater-Team.
  4. Unser Steuerberater-Team erstellt den Jahresabschluss binnen weniger Tage, rechtssicher und fristgerecht.
  5. Sie erhalten den fertigen Jahresabschluss zum Download sowie die Bescheinigung über die erfolgreiche Offenlegung beim Unternehmensregister.

Für Rückfragen steht Ihnen Servet Gündogan als erster Ansprechpartner zur Verfügung – per E-Mail, Telefon oder Chat. Die fachliche Expertise bringen unsere zugelassenen Steuerberater ein, die den Jahresabschluss prüfen, erstellen und rechtsverbindlich unterzeichnen. So verbinden wir persönliche Betreuung mit digitaler Effizienz.

Ihr Vorteil: Festpreis und Fristgarantie

Mit OnlineBilanz zahlen Sie genau 499,95 Euro für den Jahresabschluss Ihrer kleinen GmbH – inklusive Erstellung, Offenlegung und DATEV-Anbindung. Wir garantieren die fristgerechte Einreichung beim Unternehmensregister und schützen Sie vor Ordnungsgeldern.

Egal ob Sie bislang einen lokalen Steuerberater in Frankenthal beauftragt haben oder erstmals einen Jahresabschluss erstellen lassen: OnlineBilanz bietet Ihnen Steuerberater-Qualität mit modernen Workflows. Starten Sie jetzt und erleben Sie, wie einfach und transparent die Zusammenarbeit mit einem digitalen Steuerberater sein kann.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als UG in Frankenthal den Jahresabschluss selbst erstellen?

Ja, grundsätzlich können Sie als Geschäftsführer einer UG den Jahresabschluss selbst aufstellen, sofern Sie über die erforderliche buchhalterische Fachkenntnis verfügen. Allerdings müssen Sie die Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie die Offenlegungspflichten nach § 325 HGB beachten. Viele Geschäftsführer beauftragen dennoch einen Steuerberater, um Fehler, Ordnungsgelder und steuerliche Nachteile zu vermeiden. Ein Steuerberater prüft auch, ob alle Ansatz- und Bewertungsvorschriften korrekt angewendet wurden, und übernimmt die rechtsverbindliche Erstellung samt E-Bilanz-Übermittlung an das Finanzamt.

Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater in Frankenthal von mir?

Für den Jahresabschluss benötigt Ihr Steuerberater vollständige Buchhaltungsdaten (z. B. DATEV-Export, lexoffice- oder sevDesk-Daten), Kontoauszüge, Kassenbücher, Belege zu Anlagevermögen, Rechnungen, Verträge, Darlehensunterlagen, Inventurlisten sowie Nachweise zu Forderungen und Verbindlichkeiten. Bei digitaler Zusammenarbeit übermitteln Sie diese Dokumente per gesichertem Upload oder direkt aus Ihrer Buchhaltungssoftware. OnlineBilanz bietet hierzu eine Checkliste und strukturierte Workflows, damit keine Unterlagen fehlen.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister verpasse?

Bei Versäumnis der 12-Monats-Frist nach § 325 HGB leitet das Bundesamt für Justiz von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro, abhängig von Größenklasse, Umsatz und Verschulden. Sie erhalten zunächst eine Androhung mit Nachfrist (meist 6 Wochen). Erfolgt auch dann keine Offenlegung, wird das Ordnungsgeld festgesetzt – und kann bei wiederholter Säumnis mehrfach erhoben werden. Zusätzlich droht die Veröffentlichung Ihrer Säumnis im Unternehmensregister.

Wie wähle ich den richtigen Steuerberater in Frankenthal aus?

Achten Sie auf fachliche Spezialisierung (GmbH/UG-Jahresabschluss, HGB-Bilanzierung), Erreichbarkeit, Kommunikation und Preistransparenz. Fragen Sie nach Referenzen, der genutzten Software (DATEV, digitale Schnittstellen) und ob der Berater Erfahrung mit Ihrer Branche hat. Prüfen Sie, ob Festpreise oder Abrechnung nach StBVV angeboten werden. Digitale Anbieter wie OnlineBilanz kombinieren zugelassene Steuerberater mit modernen Workflows, transparenten Festpreisen und direkter Kommunikation – ideal für Unternehmen, die Effizienz und Planbarkeit schätzen.

Muss ich als Einzelunternehmer in Frankenthal auch einen Jahresabschluss offenlegen?

Nein. Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB gilt ausschließlich für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) und bestimmte Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter (z. B. GmbH & Co. KG). Einzelunternehmer und Freiberufler sind von der Offenlegung im Unternehmensregister befreit, müssen aber ihren Jahresabschluss (Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung) dem Finanzamt vorlegen. Bei Gewerbetreibenden mit Umsätzen über 600.000 Euro oder Gewinn über 60.000 Euro greift zusätzlich die Buchführungspflicht nach § 141 AO.

Kann OnlineBilanz auch bei bereits laufendem Ordnungsgeldverfahren helfen?

Ja. OnlineBilanz kann den Jahresabschluss schnellstmöglich fertigstellen und die Offenlegung beim Unternehmensregister nachholen. Das stoppt das Verfahren zwar nicht rückwirkend, verkürzt aber die Säumniszeit und kann bei der Begründung gegenüber dem Bundesamt für Justiz hilfreich sein. In vielen Fällen akzeptiert die Behörde eine zügige Nachreichung als mildernden Umstand, sodass das Ordnungsgeld niedriger ausfällt. Sprechen Sie unser Steuerberater-Team direkt an – wir priorisieren solche Fälle und arbeiten mit klaren Zeitplänen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 267 HGB (Größenklassen), § 325 HGB (Offenlegung), § 42a GmbHG (Feststellung), § 335 HGB (Ordnungsgeld). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

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Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
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Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

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Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
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Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
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DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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