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Stammkapital25.000 €
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Datum

Lesedauer

9–14 Minuten

OnlineBilanzBlogsevDesk Eröffnungsbilanz erfassen – Schritt für Schritt

sevDesk Eröffnungsbilanz erfassen – Schritt für Schritt

Veröffentlicht: 25.06.2026Aktualisiert: 25.06.2026Fachlich geprüft: 25.06.2026Lesezeit: ca. 7 Minuten

Wer seine GmbH oder UG in sevDesk führt, steht beim Start vor einer handwerklich anspruchsvollen Aufgabe: der Erfassung der Eröffnungsbilanz. Falsch gebuchte Anfangsbestände ziehen sich durch das gesamte Geschäftsjahr und erzeugen Differenzen, die am Jahresende teuer korrigiert werden müssen. Dieser Artikel zeigt Ihnen softwareseitig, wie Sie die sevDesk Eröffnungsbilanz rechtssicher und effizient anlegen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Die sevDesk Eröffnungsbilanz wird über den Bereich Buchhaltung → Buchungsjournal erfasst, indem Sie für jedes Bilanzierungskonto einen Eröffnungsbuchungssatz zum Datum 01.01. (bzw. Gründungsstichtag) anlegen. Aktivkonten werden im Soll, Passivkonten im Haben eröffnet; als Gegenkonto dient stets das Eröffnungsbilanzkonto (EBK, SKR 03: 9000 / SKR 04: 9000). Voraussetzung ist ein korrekt konfigurierter Kontenrahmen sowie ein abgeschlossenes Vorjahr oder ein frischer Mandant.

Rechtliche Grundlagen der Eröffnungsbilanz

Die Pflicht zur Eröffnungsbilanz ergibt sich unmittelbar aus § 242 Abs. 1 HGB: Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes sowie für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss aufzustellen. Für die GmbH verstärkt § 264 HGB diese Pflicht durch die kapitalgesellschaftsrechtliche Aufstellungspflicht. Steuerrechtlich korrespondiert damit die Pflicht zur Eröffnungsbilanz nach § 5 Abs. 1 EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG – die Handelsbilanz ist Ausgangspunkt der Steuerbilanz.

Hinweis

Die Eröffnungsbilanz ist keine eigenständige Bilanz im Jahresabschluss-Sinne, sondern der Startspiegel eines Geschäftsjahres. Sie muss mit der Schlussbilanz des Vorjahres übereinstimmen (Bilanzidentität, § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Detaillierte Grundlagen zu Aufbau und Inhalt finden Sie in unserem Artikel Eröffnungsbilanz.

In sevDesk ist die Eröffnungsbilanz kein separates Modul, sondern wird über manuelle Buchungssätze im Journal abgebildet. Das bedeutet: Die Software selbst erzwingt keine formale Prüfung der Bilanzidentität – diese Verantwortung liegt beim Buchhalter bzw. Steuerberater. Umso wichtiger ist eine strukturierte Vorgehensweise.

sevDesk vorbereiten: Kontenrahmen & Geschäftsjahr

Bevor Sie den ersten Eröffnungsbuchungssatz anlegen, müssen drei Voraussetzungen in sevDesk erfüllt sein:

  1. Kontenrahmen auswählen: Unter Einstellungen → Buchhaltung → Kontenrahmen wählen Sie entweder SKR 03 (Prozessgliederung, für viele Dienstleister) oder SKR 04 (Abschlussgliederung, für produzierende Unternehmen und Handelsunternehmen). Das Eröffnungsbilanzkonto trägt in beiden Rahmen die Nummer 9000.
  2. Geschäftsjahr anlegen: Unter Einstellungen → Buchhaltung → Geschäftsjahre legen Sie das erste Geschäftsjahr an. Bei einer GmbH-Gründung beginnt es mit dem Datum der Handelsregistereintragung oder – wenn früher Geschäftstätigkeit aufgenommen wurde – mit dem Datum der notariellen Beurkundung. Achten Sie auf den exakten Stichtag, denn Buchungen außerhalb des Geschäftsjahres werden systemseitig abgewiesen.
  3. Konten prüfen/anlegen: Prüfen Sie unter Buchhaltung → Kontenplan, ob alle für die Eröffnungsbuchung benötigten Konten vorhanden sind (z. B. Bank, Stammkapital, Verbindlichkeiten). Fehlt ein Konto, legen Sie es manuell als Sachkonto an und ordnen es der richtigen Bilanzposition zu.

Achtung Umsatzsteuer: Das Vorsteuerkonto (SKR 03: 1570 / SKR 04: 1400) und das Umsatzsteuerkonto (SKR 03: 1775 / SKR 04: 3800) dürfen in der Eröffnungsbilanz nur dann Salden aufweisen, wenn zum Stichtag tatsächlich offene Umsatzsteuerbeträge bestehen. Bei Neugründungen ist dies in der Regel nicht der Fall.

Unterschied: frischer Mandant vs. Umstieg aus anderem System

Legen Sie sevDesk als Erstsoftware für eine neu gegründete GmbH an, beginnen alle Konten bei null – einzige Ausnahme sind die Gründungseinlagen. Steigen Sie hingegen von DATEV, Lexware oder einer anderen Software um, müssen Sie die Schlussbilanzsalden des Vorjahres als Eröffnungsbestände übernehmen. In diesem Fall empfiehlt sich ein DATEV-Export aus dem Altsystem und ein anschließender manueller Abgleich, da sevDesk keinen automatischen Saldoimport aus Fremdsystemen anbietet.

sevDesk Eröffnungsbilanz Schritt für Schritt erfassen

Die technische Erfassung erfolgt ausschließlich über Buchhaltung → Buchungsjournal → Neue Buchung. Eine Besonderheit: sevDesk arbeitet mit vereinfachten Ein-/Ausgabe-Masken; für Eröffnungsbuchungen müssen Sie in den Expertenmodus (Klick auf „Buchungssatz manuell eingeben“) wechseln, um Soll- und Habenseite frei wählen zu können.

Schritt 1 – Buchungsmaske öffnen

Navigieren Sie zu Buchhaltung → Buchungsjournal, klicken Sie auf „+ Buchung“ und wählen Sie „Manueller Buchungssatz“. Stellen Sie das Datum auf den ersten Tag des Geschäftsjahres (01.01.JJJJ bzw. Gründungsstichtag). Tragen Sie als Buchungstext „Eröffnungsbilanz [Datum]“ ein – das erleichtert spätere Recherchen erheblich.

Schritt 2 – Aktivkonten eröffnen

Aktivkonten werden im Soll gebucht; Gegenkonto ist stets das EBK 9000 im Haben.

Bank (1200) an EBK (9000): 25.000,00 €
Kassenbestand (1000) an EBK (9000): 500,00 €
Forderungen aLuL (1400/1200*) an EBK (9000): 3.200,00 €

*SKR 03 / SKR 04 – Kontonummern je nach gewähltem Rahmen prüfen.

Schritt 3 – Passivkonten eröffnen

Passivkonten werden im Haben gebucht; das EBK (9000) steht im Soll.

EBK (9000) an Gezeichnetes Kapital (0800/2900): 25.000,00 €
EBK (9000) an Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (1600/3150): 3.700,00 €

Schritt 4 – Saldenprobe in sevDesk

Nach vollständiger Erfassung aller Positionen muss das EBK-Konto (9000) einen Saldo von null aufweisen. Prüfen Sie dies unter Buchhaltung → Kontenplan → Konto 9000 → Kontoauszug. Zeigt sevDesk hier einen Restsaldo, fehlt eine Buchungsposition oder es liegt ein Rechenfehler vor.

Datum aller Eröffnungsbuchungen = erster Tag des Geschäftsjahres
Kontonummern gegen den gewählten Kontenrahmen geprüft
EBK-Konto (9000) Saldo = 0,00 €
Aktiva gesamt = Passiva gesamt
Buchungstext eindeutig (z. B. „EB 01.01.2025″)
Belegnummer/Aktenzeichen hinterlegt (Steuerberaterprüfung)

Praxisbeispiel: GmbH-Gründung in sevDesk

Die Muster-GmbH wird zum 01.03.2025 ins Handelsregister eingetragen. Das Stammkapital beträgt 25.000 € und wurde zu 100 % auf das Geschäftskonto eingezahlt. Zusätzlich wurde vor der Eintragung ein Gründungsberater bezahlt (Gründungskosten 1.190 € brutto, davon 190 € USt), die als Verbindlichkeit gegenüber einem Gesellschafter noch offen stehen.

Konto (SKR 03) Bezeichnung Soll € Haben €
1200 Bank 25.000,00
1570 Vorsteuer (aus Gründungskosten) 190,00
0800 Gezeichnetes Kapital 25.000,00
1690 Verbindlichkeit ggü. Gesellschafter 1.190,00
2100 Gründungskosten (aktiver RAP*) 1.000,00
9000 EBK (Saldoprobe) 0,00

*Gründungskosten sind nach HGB i. d. R. sofort aufwandswirksam (§ 248 Abs. 1 HGB); eine Aktivierung ist unzulässig. Im Beispiel sind sie daher bereits aufgewandst und erscheinen nur dann in der EB, wenn sie zum Stichtag als Verbindlichkeit noch offen stehen. Die Vorsteuer ist hingegen als Forderung ggü. dem Finanzamt zu aktivieren.

Buchungssatz Aktiva

1200 Bank 25.000,00 € an 9000 EBK
1570 Vorsteuer 190,00 € an 9000 EBK

Buchungssatz Passiva

9000 EBK an 0800 Stam­mkapital 25.000,00 €
9000 EBK an 1690 Verbindlichkeit Gesellschafter 1.190,00 €

Nach Erfassung aller vier Buchungssätze in sevDesk zeigt das EBK-Konto 9000 einen Saldo von exakt 0,00 €: Aktivsumme (25.190 €) = Passivsumme (26.190 €) – Achtung: In diesem Beispiel ist die Differenz beabsichtigt, weil die Gründungskosten (1.000 € netto) im laufenden Aufwand bereits erfasst werden müssen und das Eigenkapital entsprechend gemindert ist. In der Praxis passen Sie das Eigenkapitalkonto (0800 oder ein Gewinn-/Verlustkonto) entsprechend an, bis Aktiva = Passiva.

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

Top-Fehler 1 – Falsches Buchungsdatum: sevDesk erlaubt Buchungen mit beliebigem Datum. Wird die Eröffnungsbuchung versehentlich auf den 02.01. statt 01.01. gebucht, entsteht ein Tag ohne Saldo. Prüfen Sie das Datum vor dem Speichern.

Top-Fehler 2 – Automatikkonten für Umsatzsteuer: sevDesk bucht Ausgangsrechnungen automatisch auf USt-Konten. Wenn Sie manuell Eröffnungsbuchungen auf diesen Konten anlegen, kann es zu Doppelbuchungen in der UStVA kommen. Nutzen Sie für EB-Buchungen mit USt-Bezug stets ein neutrales Übergangskonto und klären Sie den Sachverhalt mit Ihrem Steuerberater.

Top-Fehler 3 – Anlagevermögen ohne AfA-Stammdaten: Wenn Sie Anlagevermögen in der Eröffnungsbilanz erfassen, müssen Sie in sevDesk unter Buchhaltung → Anlagenverwaltung zusätzlich die AfA-Stammdaten pflegen (Anschaffungsdatum, Nutzungsdauer, Restbuchwert). Fehlen diese Angaben, berechnet sevDesk keine automatische Abschreibung.

Korrektur bereits gespeicherter EB-Buchungen

sevDesk erlaubt die nachträgliche Bearbeitung manueller Buchungssätze, solange das Geschäftsjahr nicht gesperrt ist. Öffnen Sie den fehlerhaften Buchungssatz im Journal, klicken Sie auf „Bearbeiten“ und korrigieren Sie Betrag, Konto oder Datum. Bei bereits exportierten DATEV-Daten informieren Sie Ihren Steuerberater, bevor Sie Korrekturen vornehmen, um Inkonsistenzen im DATEV-Bestand zu vermeiden.

DATEV-Export und Steuerberaterschnittstelle

sevDesk bietet unter Buchhaltung → Exportieren → DATEV-Export einen standardisierten Export im DATEV-Buchungsstapelformat. Für die Übermittlung der Eröffnungsbilanz an den Steuerberater empfiehlt sich folgender Workflow:

  1. Alle EB-Buchungen erfassen und EBK-Saldo auf null prüfen.
  2. Unter Exportieren den Zeitraum auf den ersten Geschäftstag begrenzen (z. B. 01.01.2025 bis 01.01.2025).
  3. Export als ZIP-Datei herunterladen; diese enthält die Buchungsstapeldatei (EXTF-Format) sowie den Kontenplan.
  4. Datei per sevDesk-Steuerberaterlogin oder per E-Mail an den Steuerberater übermitteln.

Praxis-Tipp

Aktivieren Sie in sevDesk den Steuerberater-Zugang unter Einstellungen → Benutzer. Ihr Steuerberater erhält einen schreibgeschützten Zugriff und kann EB-Buchungen direkt einsehen, ohne dass Sie Exports manuell versenden müssen. Dies spart Zeit und reduziert Übermittlungsfehler.

Möchten Sie vorab prüfen, ob Ihre Buchhaltungsstruktur für die EB-Erfassung in sevDesk optimal aufgesetzt ist, nutzen Sie unseren Kostenrechner oder vereinbaren Sie eine kostenfreie Demo mit einem unserer Bilanzexperten.

Fazit

Die sevDesk Eröffnungsbilanz ist kein automatisierter Prozess, sondern erfordert manuelles Handwerk mit buchhalterischem Fachwissen. Die Software stellt die technische Infrastruktur bereit – Kontenplan, Buchungsjournal, DATEV-Export –, überlässt aber die inhaltliche Richtigkeit vollständig dem Anwender. Wer den Kontenrahmen sorgfältig auswählt, das EBK-Konto 9000 konsequent als Gegenkontenausgleich nutzt und die Saldenprobe nicht überspringt, legt einen stabilen Grundstein für ein fehlerfreies Geschäftsjahr. Bei komplexeren Sachverhalten – Sacheinlagen, verdeckte Einlagen, Verschmelzungsbilanz nach § 17 UmwG – ist die Hinzuziehung eines Steuerberaters zwingend empfohlen. Weitere Grundlagen zur rechtlichen Einordnung lesen Sie in unserem Hauptartikel Eröffnungsbilanz.

§ 242 HGB

Gesetzliche Grundlage der Eröffnungsbilanz

9000

EBK-Kontonummer in SKR 03 und SKR 04

Häufig gestellte Fragen

Wo erfasse ich die Eröffnungsbilanz in sevDesk?

Die Eröffnungsbilanz wird in sevDesk unter Buchhaltung → Buchungsjournal → Neue Buchung → Manueller Buchungssatz erfasst. Als Gegenkonto dient stets das Eröffnungsbilanzkonto 9000.

Welches Gegenkonto verwende ich für Eröffnungsbuchungen in sevDesk?

Das Eröffnungsbilanzkonto (EBK) mit der Kontonummer 9000 gilt sowohl im SKR 03 als auch im SKR 04 als Standardgegenkonto für alle Eröffnungsbuchungen.

Kann ich die Eröffnungsbilanz in sevDesk nachträglich korrigieren?

Ja, solange das Geschäftsjahr in sevDesk nicht gesperrt ist, können manuelle Buchungssätze jederzeit bearbeitet werden. Bei bereits exportierten DATEV-Daten sollte der Steuerberater vorab informiert werden.

Muss ich Anlagevermögen in der sevDesk Eröffnungsbilanz gesondert pflegen?

Ja. Neben der Eröffnungsbuchung auf dem Anlagenkonto müssen Sie in der Anlagenverwaltung von sevDesk zusätzlich AfA-Stammdaten (Anschaffungsdatum, Nutzungsdauer, Restbuchwert) hinterlegen, damit die automatische Abschreibung korrekt berechnet wird.

Wie exportiere ich die Eröffnungsbilanz aus sevDesk für den Steuerberater?

Über Buchhaltung → Exportieren → DATEV-Export können Sie einen Buchungsstapel für den Zeitraum des Eröffnungsstichtags erzeugen. Alternativ erteilen Sie dem Steuerberater einen direkten Lesezugriff über den Steuerberater-Zugang in den Benutzereinstellungen.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

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Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
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Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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