Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

9–14 Minuten

OnlineBilanzBlogSäumniszuschlag beim Finanzamt: Höhe, Berechnung & § 240 AO

Säumniszuschlag beim Finanzamt: Höhe, Berechnung & § 240 AO

Veröffentlicht: 02.07.2026Aktualisiert: 02.07.2026Fachlich geprüft: 02.07.2026Lesezeit: ca. 6 Minuten

Wer eine Steuer nicht pünktlich zahlt, riskiert automatisch einen Säumniszuschlag – und der läuft schneller auf als viele Geschäftsführer ahnen. Dieser Artikel erklärt, wann der Zuschlag nach § 240 AO entsteht, wie die 1%-Regel und die Schonfrist funktionieren und wie Sie die Berechnung von Säumniszuschlägen selbst nachvollziehen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Ein Säumniszuschlag entsteht kraft Gesetzes, wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags gezahlt wird. Er beträgt 1 % des rückständigen Steuerbetrags pro angefangenem Monat (§ 240 Abs. 1 AO). Für die meisten Steuern gilt eine dreitägige Schonfrist; wird innerhalb dieser Frist gezahlt, entsteht kein Zuschlag. Maßgeblich ist der auf volle 50 Euro abgerundete Steuerbetrag.

Rechtsgrundlage: § 240 AO im Überblick

Der Säumniszuschlag ist in § 240 AO geregelt und entsteht kraft Gesetzes – das heißt, das Finanzamt muss ihn weder bescheiden noch anfordern. Er ist keine Strafe, sondern ein gesetzliches Druckmittel zur pünktlichen Steuerzahlung und soll zugleich den Zinsvorteil des Steuerschuldners abschöpfen. Rechtstechnisch handelt es sich um eine steuerliche Nebenleistung im Sinne von § 3 Abs. 4 AO, nicht um eine Steuer selbst.

Für GmbH und UG sind vor allem folgende Steuerarten praxisrelevant, bei denen Säumniszuschläge entstehen können:

  • Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer (Voranmeldung und Jahreserklärung)
  • Lohnsteuer
  • Kapitalertragsteuer

Hinweis: Keine Steuer – trotzdem fällig

Säumniszuschläge sind als steuerliche Nebenleistung nicht als Betriebsausgabe abziehbar (§ 10 Nr. 2 KStG, § 4 Abs. 5b EStG analog). Sie mindern also nicht das zu versteuernde Einkommen der GmbH.

Wann entsteht ein Säumniszuschlag?

Der Zuschlag entsteht automatisch, wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet wurde. Maßgeblich ist dabei der Eingang beim Finanzamt, nicht der Überweisungsauftrag. Konkret gilt:

  • Überweisung: Die Gutschrift auf dem Konto der Finanzkasse muss spätestens am Fälligkeitstag erfolgen.
  • SEPA-Lastschriftmandat: Bei erteiltem Mandat gilt die Zahlung rechtzeitig als bewirkt; ein Widerruf oder eine Rückbuchung löst rückwirkend den Zuschlag aus.
  • Scheck: Gilt erst drei Tage nach Eingang als gezahlt – faktisch kein taugliches Mittel für knappe Fristen.

Fällt der Fälligkeitstag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt er sich gemäß § 108 Abs. 3 AO auf den nächstfolgenden Werktag. Die Schonfrist (dazu sogleich) beginnt dann erst ab diesem verschobenen Datum zu laufen.

Achtung Säumniszuschlag Finanzamt bei Selbstberechnung: Bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung und der Lohnsteuer-Anmeldung berechnet der Steuerpflichtige die Steuer selbst. Gibt er die Anmeldung verspätet ab und zahlt verspätet, laufen Verspätungszuschlag (§ 152 AO) und Säumniszuschlag parallel!

Die dreitägige Schonfrist – was genau gilt

§ 240 Abs. 3 AO bestimmt, dass bei einer Zahlung innerhalb von drei Tagen nach Fälligkeit kein Säumniszuschlag erhoben wird. Diese Schonfrist ist eine gesetzliche Kulanzregel für geringfügige Zahlungsverzögerungen.

Wichtig: Die drei Tage sind Kalendertage, nicht Werktage. Fällt der dritte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Schonfrist entsprechend auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).

Ausnahme: Keine Schonfrist bei Vorauszahlungen per Lastschrift

Für Steuern, die im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen werden, gilt die Schonfrist nicht gesondert – der Einzug selbst ist rechtzeitig. Widerruft der Steuerpflichtige die Lastschrift jedoch, entsteht der Säumniszuschlag rückwirkend ab dem ursprünglichen Fälligkeitstag ohne Schonfrist.

Schonfrist in der Praxis

Die Schonfrist schützt nicht vor dem Verspätungszuschlag nach § 152 AO und auch nicht vor Zinsen nach § 233a AO bei Nachzahlungen. Sie betrifft ausschließlich den Säumniszuschlag. Für GmbH-Geschäftsführer, die regelmäßig Voranmeldungen abgeben, empfiehlt sich das SEPA-Lastschriftmandat als sicherste Lösung.

Säumniszuschlag berechnen: die 1%-Regel Schritt für Schritt

Die Berechnung von Säumniszuschlägen folgt einem klaren Schema:

  1. Rückständigen Steuerbetrag ermitteln – das ist der noch nicht gezahlte Teil der fälligen Steuer.
  2. Auf volle 50 Euro abrunden – Beträge unter 50 Euro sind nicht zu berücksichtigen; der verbleibende Rest unter 50 Euro bleibt außen vor.
  3. 1 % je angefangenem Monat – jeder angefangene Monat des Verzugs löst den vollen 1%-Zuschlag aus.

Formel für die Berechnung von Säumniszuschlägen:

Formel

Säumniszuschlag = (Rückstand, abgerundet auf volle 50 €) × 1 % × Anzahl angefangener Monate

Konkret: Wer 14 Tage zu spät zahlt, schuldet bereits einen vollen Monat Zuschlag (1 %), weil jeder angefangene Monat zählt. Nach 31 Tagen wären es bereits 2 %, nach 91 Tagen 3 % usw.

Abzinsung und Maximalgrenze

Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Gesamthöhe der Säumniszuschläge. Theoretisch läuft der Zuschlag bis zur vollständigen Tilgung weiter. In der Praxis interveniert das Finanzamt durch Vollstreckungsmaßnahmen oder Stundungen deutlich früher.

Unterschied zu Nachzahlungszinsen § 233a AO

Neben dem Säumniszuschlag können bei Steuernachforderungen nach einer Betriebsprüfung zusätzlich Nachzahlungszinsen nach § 233a AO entstehen. Der Zinssatz beträgt seit dem 22.07.2022 einheitlich 1,8 % pro Jahr (0,15 % pro Monat), was dem BVerfG-Urteil vom 08.07.2021 Rechnung trägt. Säumniszuschlag und Nachzahlungszinsen schließen sich nicht gegenseitig aus – beide können parallel anfallen.

Praxisbeispiel: GmbH mit verspäteter Körperschaftsteuer

Die Muster-GmbH schuldet eine Körperschaftsteuer-Vorauszahlung in Höhe von 8.340 Euro, fällig zum 10. März. Die GmbH überweist erst am 15. April (Wertstellung beim Finanzamt).

Schritt Berechnung Ergebnis
Rückständiger Betrag 8.340 € 8.340 €
Abrundung auf volle 50 € 8.340 € → 8.300 € 8.300 €
Verzugszeitraum 11. März bis 15. April = 36 Tage 2 angefangene Monate
Säumniszuschlag 8.300 € × 1 % × 2 166 €

Erklärung: Obwohl die Schonfrist (10.–13. März) abgelaufen ist, beginnt der erste angefangene Monat ab dem 11. März. Da die Zahlung erst am 15. April eingeht, ist der zweite Monat (11. April–15. April) bereits angefangen – also zählen zwei volle Monate à 1 %.

Hätte die GmbH ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, wäre die Zahlung automatisch rechtzeitig eingegangen und kein Säumniszuschlag entstanden. Für eine strukturierte Liquiditätsplanung bietet sich unser Kostenrechner für GmbH-Steuerlasten an.

Mit Schonfrist (Zahlung 12. März)
Kein Säumniszuschlag, weil innerhalb von 3 Tagen nach Fälligkeit (10. März) gezahlt.
Ohne Schonfrist (Zahlung 15. April)
Säumniszuschlag: 166 €
(8.300 € × 2 %)

Mindestbetrag und Kleinbetragsregel

§ 240 Abs. 1 Satz 4 AO enthält eine wichtige Kleinbetragsregel: Beläuft sich der abgerundete rückständige Betrag auf weniger als 50 Euro, entsteht kein Säumniszuschlag. Diese Regelung hat praktische Bedeutung vor allem bei geringfügigen Restbeträgen nach Teilzahlungen.

Beispiel: Restschuld 48 Euro → Abrundung auf volle 50 Euro ergibt 0 Euro Bemessungsgrundlage → kein Säumniszuschlag.

Wichtig: Die Abrundung bezieht sich immer auf den rückständigen Betrag, nicht auf den gesamten Steuerbescheid.

Erlass und Stundung: Wann das Finanzamt verzichtet

Das Finanzamt kann Säumniszuschläge nach § 227 AO ganz oder teilweise erlassen, wenn deren Einziehung unbillig wäre. Die Finanzverwaltung erkennt folgende Erlassgründe an:

Zahlungsunfähigkeit im Fälligkeitszeitpunkt (sog. Überschuldungs- oder Liquiditätskrise)
Unvermeidbare technische Zahlungsverzögerungen (z.B. Bankfehler, nachweislich)
Stundung nach § 222 AO rückwirkend bewilligt – dann entfallen Säumniszuschläge für den gestundeten Zeitraum
Insolvenzverfahren: Säumniszuschläge auf Insolvenzforderungen sind häufig nachrangig (§ 39 Abs. 1 Nr. 3 InsO)

Ein Erlass ist jedoch kein Automatismus. Die GmbH muss ihn schriftlich beantragen und die Erlassgründe glaubhaft machen. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit empfiehlt sich zusätzlich ein Stundungsantrag nach § 222 AO, da eine bewilligte Stundung die Säumniszuschläge für die gestundete Zeit verhindert.

Haftungsrisiko für Geschäftsführer: Der Geschäftsführer einer GmbH haftet persönlich nach § 69 AO i.V.m. § 34 AO für schuldhaft nicht abgeführte Steuern und die darauf entfallenden Säumniszuschläge. Dies gilt insbesondere für Lohnsteuer und Umsatzsteuer.

Buchungssatz für den Säumniszuschlag

Säumniszuschläge sind steuerlich nicht abziehbar, müssen aber korrekt verbucht werden. In der GmbH-Buchführung nach HGB wird wie folgt gebucht:

Sonstige nicht abziehbare Steuern / Säumniszuschläge (Aufwandskonto, z.B. SKR 03: 2309 / SKR 04: 7690) an Bank

Das Aufwandskonto ist in der Gewinn- und Verlustrechnung unter „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ auszuweisen. Da Säumniszuschläge das Einkommen der GmbH nicht mindern dürfen (§ 10 Nr. 2 KStG), ist bei der Körperschaftsteuer-Erklärung eine außerbilanzielle Hinzurechnung vorzunehmen.

Für eine revisionssichere Buchführung Ihrer GmbH – inklusive automatischer Kennzeichnung nicht abziehbarer Aufwendungen – können Sie unsere Plattform kostenlos testen.

Fazit

Der Säumniszuschlag nach § 240 AO ist eine automatische und oft unterschätzte Zusatzbelastung für GmbH und UG. Mit 1 % pro angefangenem Monat auf den abgerundeten Rückstand läuft er schnell auf – und ist obendrein nicht als Betriebsausgabe abziehbar. Die wichtigsten Schutzmaßnahmen für Geschäftsführer: SEPA-Lastschriftmandat erteilen, Fälligkeitskalender pflegen und bei Liquiditätsengpässen rechtzeitig einen Stundungsantrag stellen statt auf die Schonfrist zu spekulieren. Wer die Berechnung von Säumniszuschlägen selbst nachvollziehen möchte, findet dafür das nötige Werkzeug in unserem GmbH-Kostenrechner.

1 % pro Monat

Säumniszuschlag je angefangenem Monat (§ 240 AO)

3 Tage

Gesetzliche Schonfrist nach Fälligkeit

50 €

Mindest-Bemessungsgrundlage (Abrundungsregel)

Häufig gestellte Fragen

Wann entsteht ein Säumniszuschlag beim Finanzamt?

Ein Säumniszuschlag entsteht kraft Gesetzes (§ 240 AO), sobald eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags gezahlt wurde und die dreitägige Schonfrist verstrichen ist. Das Finanzamt muss keinen Bescheid erlassen – der Zuschlag entsteht automatisch.

Wie hoch ist der Säumniszuschlag?

Der Säumniszuschlag beträgt 1 % des auf volle 50 Euro abgerundeten rückständigen Steuerbetrags pro angefangenem Monat. Es gibt keine gesetzliche Höchstgrenze.

Was bedeutet die 1%-Regel beim Säumniszuschlag?

Die 1%-Regel besagt, dass für jeden angefangenen Kalendermonat des Zahlungsverzugs 1 % des abgerundeten Rückstands als Zuschlag anfällt. Bereits ein Tag Verzug im neuen Monat löst den vollen Monatszuschlag aus.

Gilt die Schonfrist für alle Steuern?

Die dreitägige Schonfrist gilt für die meisten Steuern. Bei Steuern, die per SEPA-Lastschrift eingezogen werden, ist sie praktisch irrelevant, da der Einzug selbst rechtzeitig wirkt. Für Vorauszahlungen mit Lastschriftmandat gilt: Widerruf der Lastschrift hebt die rechtzeitige Zahlung rückwirkend auf.

Kann der Säumniszuschlag erlassen werden?

Ja, das Finanzamt kann Säumniszuschläge nach § 227 AO erlassen, wenn ihre Einziehung sachlich oder persönlich unbillig ist – etwa bei nachgewiesener Zahlungsunfähigkeit oder wenn eine Stundung nach § 222 AO rückwirkend bewilligt wird.

Ist der Säumniszuschlag steuerlich abziehbar?

Nein. Säumniszuschläge sind als steuerliche Nebenleistung gemäß § 10 Nr. 2 KStG bei der GmbH nicht als Betriebsausgabe abziehbar. Sie sind in der Körperschaftsteuer-Erklärung außerbilanziell hinzuzurechnen.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: July 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑KompatibelSchnittstellenkompatibel
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz