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Umwandlung · §§ 57c ff. GmbHG · § 5a Abs. 5 GmbHG

UG in GmbH umwandeln
Drei Wege — einer braucht eine geprüfte Bilanz.

Sobald 25.000 € Stammkapital erreichbar sind, kann die UG zur GmbH werden — mit oder ohne frisches Geld.
digital+persönlich+bezahlbar

Die Umwandlung ist keine Neugründung und kein Formwechsel: Die UG ist bereits eine GmbH — es fehlt nur das volle Stammkapital. Wird es auf 25.000 € erhöht, entfällt die Pflicht zur Rücklage, und der Zusatz „haftungsbeschränkt" kann entfallen. Ohne frisches Geld geht es über die Kapital­erhöhung aus Gesellschafts­mitteln — dafür verlangt § 57e GmbHG eine geprüfte Bilanz.

◆Prüfung nach § 57e GmbHG◆Unabhängiger Abschlussprüfer◆Bareinlage ohne Prüfung möglich
Drei BerufsträgerSteuerberater, Wirtschafts­prüfer und Rechtsanwältin — in Kooperation, namentlich benannt.
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01
Drei Wege

Wie das Kapital auf 25.000 € kommt.

Die Frage ist nur, woher das Geld stammt: aus der Gesellschaft, von den Gesellschaftern — oder aus beidem.

Weg 1 · Aus Gesellschaftsmitteln

Rücklagen umwandeln

Die angesparte gesetzliche Rücklage und andere Rücklagen werden in Stammkapital umgewandelt. Kein frisches Geld nötig. Voraussetzung: eine geprüfte Bilanz, deren Stichtag bei der Anmeldung höchstens acht Monate zurückliegt.

Voraussetzung§ 57c–57i GmbHG
Weg 2 · Bareinlage

Frisches Kapital einzahlen

Die Gesellschafter zahlen die Differenz zu 25.000 € ein. Keine geprüfte Bilanz nötig, dafür muss das Geld tatsächlich fließen. Eine Alternative, wenn die Mittel vorhanden sind.

Voraussetzung§ 55 ff. GmbHG
Weg 3 · Kombination

Beides mischen

Ein Teil aus Rücklagen, der Rest bar — nach überwiegender Ansicht in zwei getrennten Beschlüssen. Für den Teil aus Gesellschafts­mitteln bleibt die Prüfungspflicht bestehen.

Voraussetzung§ 57e GmbHG anteilig
!
Sacheinlagen sind bei dieser Erhöhung möglich.

Nach dem Beschluss des BGH vom 19.04.2011 (II ZB 25/10) gilt das Sacheinlageverbot des § 5a Abs. 2 GmbHG nicht für eine Kapitalerhöhung, mit der das Stammkapital 25.000 € erreicht. Dann gelten die Regeln der GmbH — mit Festsetzung im Erhöhungsbeschluss und Werthaltigkeitsprüfung durch das Registergericht (§§ 56, 57a GmbHG).

Kurz erklärt
Wie wandelt man eine UG in eine GmbH um?

Durch eine Kapitalerhöhung auf mindestens 25.000 €. Ein Formwechsel nach dem Umwandlungsgesetz ist nicht nötig: Die UG ist bereits eine GmbH im Sinne des § 5a GmbHG, ihr fehlt nur das volle Stammkapital. Im Kern braucht es einen notariell beurkundeten Beschluss und die Eintragung ins Handelsregister.

Ohne frisches Geld geht es über die Kapital­erhöhung aus Gesellschafts­mitteln: Angesparte Rücklagen werden in Stammkapital umgewandelt, ohne dass frisches Geld fließt. Dafür verlangt § 57e GmbHG eine Bilanz, die von einem Abschlussprüfer geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungs­vermerk versehen ist.

25.000
Euro ZielkapitalAb dann reguläre GmbH, § 5 Abs. 1 GmbHG.
§ 57e
GmbHGGeprüfte Bilanz für die Erhöhung aus Rücklagen.
8
MonateHöchstalter des Bilanzstichtags bei Anmeldung.
2
ErhöhungsartenAus Rücklagen oder durch Einlage, auch kombiniert.
02
Die geprüfte Bilanz

Warum der Weg aus Rücklagen einen Abschlussprüfer braucht.

Sechs Anforderungen an die Bilanz, die der Kapital­erhöhung aus Gesellschafts­mitteln zugrunde liegt.

Punkt 1

Prüfung ist Pflicht

Die zugrunde gelegte Bilanz muss geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungs­vermerk versehen sein — auch bei einer kleinen UG, die sonst nicht prüfungspflichtig ist.

Rechtsbasis: § 57e Abs. 1 GmbHG
Punkt 2

Wer prüfen darf

Ein Wirtschaftsprüfer oder — bei Gesellschaften, die nicht groß sind — auch ein vereidigter Buchprüfer, gewählt von der Gesellschafterversammlung. Ein Steuerberater allein genügt nicht, und wer die Bilanz aufgestellt hat, darf sie nicht prüfen.

Rechtsbasis: § 57e Abs. 2 GmbHG · § 319 HGB
Punkt 3

Acht-Monats-Frist

Der Bilanzstichtag darf bei der Anmeldung zum Handels­register höchstens acht Monate zurückliegen. Wer zu lange wartet, braucht eine Erhöhungssonderbilanz — und eine eigene Prüfung.

Rechtsbasis: § 57e Abs. 1 · § 57f GmbHG
Punkt 4

Was umgewandelt werden darf

Die gesetzliche Rücklage nach § 5a Abs. 3 sowie Kapital- und andere Gewinn­rücklagen. Ein Gewinnvortrag muss dafür zuvor per Beschluss in die Gewinnrücklagen eingestellt werden.

Rechtsbasis: § 57c · § 57d GmbHG
Punkt 5

Kein Verlustvortrag

Weist die Bilanz einen Verlustvortrag oder Jahresfehlbetrag aus, ist die Umwandlung insoweit gesperrt. Erst muss der Verlust ausgeglichen sein.

Rechtsbasis: § 57d Abs. 2 GmbHG
Punkt 6

Wirkung der Eintragung

Mit der Eintragung ist die Erhöhung wirksam: Die Gesellschaft ist reguläre GmbH, die Rücklagenpflicht endet und der Zusatz „haftungsbeschränkt" kann entfallen.

Rechtsbasis: § 54 Abs. 3 · § 5a Abs. 5 GmbHG
03
Ablauf

In sechs Schritten zur GmbH.

Wie lange es bis zur Eintragung dauert, hängt vor allem vom Registergericht ab.

1Prüfen, ob die Mittel reichenUmwandlungsfähige Rücklagen gegen die benötigten 25.000 € — vorab durchgerechnet
2Bilanz aufstellenJahresbilanz oder Zwischenbilanz, Stichtag höchstens acht Monate vor der Anmeldung
3Prüfung durch den WirtschaftsprüferUneingeschränkter Bestätigungsvermerk nach § 57e GmbHG — durch einen unabhängigen Prüfer
4GesellschafterbeschlussNotariell beurkundet, mit angepasster Satzung und auf Wunsch neuer Firmierung ohne „haftungsbeschränkt"
5Anmeldung zum HandelsregisterDurch sämtliche Geschäftsführer (§ 78 GmbHG), mit geprüfter Bilanz und der Erklärung nach § 57i Abs. 1 GmbHG
6EintragungAb diesem Tag reguläre GmbH — die Rücklagenpflicht nach § 5a Abs. 3 GmbHG endet

Die Umwandlung wirkt nicht rückwirkend. Ob für das Jahr der Eintragung noch eine Rücklage zu bilden ist, hängt vom Zeitpunkt ab — das klärt der beauftragte Steuerberater. Wer die Umwandlung zum Jahreswechsel abschließen will, sollte früh beginnen.

04
Typische Fehler

Sechs Fehler bei der Umwandlung.

Einige davon führen dazu, dass das Registergericht die Anmeldung beanstandet oder zurückweist.

×
Bilanz nicht geprüft

Ohne uneingeschränkten Bestätigungsvermerk eines Abschlussprüfers weist das Registergericht die Anmeldung zurück (§ 57e GmbHG). Eine Bescheinigung des Steuerberaters genügt nicht.

×
Acht-Monats-Frist verstrichen

Liegt der Bilanzstichtag bei der Anmeldung länger als acht Monate zurück, ist eine Erhöhungssonderbilanz mit eigener Prüfung nötig.

×
Verlustvortrag übersehen

Ein Verlustvortrag sperrt die Umwandlung insoweit (§ 57d Abs. 2 GmbHG). Erst ausgleichen, dann erhöhen.

×
Sacheinlage zu hoch bewertet

Wird die Erhöhung durch Sacheinlage erbracht, prüft das Registergericht die Werthaltigkeit. Bleibt der Wert hinter dem Betrag zurück, haftet der Gesellschafter für die Differenz (§ 56 Abs. 2 i. V. m. § 9 GmbHG).

×
Firmierung zu früh geändert

Der Zusatz „haftungsbeschränkt" darf erst nach der Eintragung entfallen. Wer vorher als „GmbH" auftritt, kann nach der Rechtsprechung des BGH persönlich haften.

×
Rücklage vor der Eintragung vergessen

Bis zur Eintragung gilt § 5a Abs. 3 GmbHG fort. Für Geschäftsjahre, die vor der Eintragung enden, ist die Rücklage noch zu bilden.

Vorab wird durchgerechnet, ob die Mittel reichen. Die Bilanz prüft ein Abschlussprüfer, für den kein Ausschlussgrund nach §§ 319, 319b HGB besteht; Beschluss und Registeranmeldung begleitet auf Wunsch die kooperierende Rechtsanwältin.

05
Kosten

Was die Umwandlung kostet.

Der Weg über die Rücklagen spart die Bareinlage, kostet aber die Prüfung.

LeistungPreis nettoAnmerkung
Bilanz aufstellen und prüfennach AngebotJahres- oder Zwischenbilanz mit Bestätigungsvermerk nach § 57e GmbHG
Vorabprüfung der Mittelim Angebot enthaltenReichen die umwandlungsfähigen Rücklagen für 25.000 €?
Nur Bareinlage, ohne Prüfungnach AngebotWenn frisches Geld eingezahlt wird — keine Prüfung erforderlich
Jahresabschluss des laufenden Jahresab 499,95 €Geschäftsjahr der Umwandlung, mit Rücklagenberechnung
Notarnach GebührenrechtAn Dritte — Beschluss, Satzungsänderung, Anmeldung
Registergerichtnach GebührenrechtAn Dritte — Eintragung der Kapitalerhöhung
Gesellschaftsrechtliche Begleitungnach AufwandDurch die kooperierende Rechtsanwältin, gesondert vereinbart — Beschluss, Satzung, Anmeldung
✓Unabhängige PrüfungKein Ausschlussgrund nach §§ 319, 319b HGB
✓Acht-Monats-FristStichtag und Anmeldefrist stehen im Angebot
✓Angebot vorabIn Textform, bevor Sie beauftragen
✓Rücklagenstand im AbschlussJedes Jahr ausgewiesen
Häufige Fragen

Was zur Umwandlung gefragt wird.

Wie wandelt man eine UG in eine GmbH um?
Durch eine Kapitalerhöhung auf mindestens 25.000 €, notariell beurkundet und ins Handelsregister eingetragen. Ein Formwechsel nach dem Umwandlungsgesetz ist nicht erforderlich, denn die UG ist rechtlich bereits eine GmbH nach § 5a GmbHG — ihr fehlt nur das volle Stammkapital.
Was ist eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln?
Die angesparte gesetzliche Rücklage und andere Rücklagen werden in Stammkapital umgewandelt — ohne dass frisches Geld fließt. Voraussetzung ist eine Bilanz mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk eines Abschlussprüfers (§ 57e GmbHG), deren Stichtag bei der Anmeldung höchstens acht Monate zurückliegt.
Wer darf die Bilanz für die Umwandlung prüfen?
Ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft — bei Gesellschaften, die nicht groß sind, auch ein vereidigter Buchprüfer (§ 57e Abs. 2 GmbHG). Der Prüfer wird von der Gesellschafterversammlung gewählt. Ein Steuerberater allein darf das nicht, und wer die Bilanz aufgestellt hat, darf sie nicht selbst prüfen (§ 319 HGB). Ob der kooperierende Wirtschaftsprüfer Fabian Klement prüfen darf, hängt davon ab, dass kein Ausschlussgrund nach §§ 319, 319b HGB besteht — etwa wenn die Bilanz über OnlineBilanz aufgestellt wurde. Das wird vor der Beauftragung geklärt.
Muss ich 25.000 € einzahlen?
Nein, nicht zwingend. Reichen die umwandlungsfähigen Rücklagen aus, wird das Kapital aus Gesellschaftsmitteln erhöht — es fließt kein neues Geld. Reichen sie nicht, kann die Differenz bar eingezahlt oder beides kombiniert werden. Auch eine Sacheinlage ist bei dieser Erhöhung möglich (BGH, II ZB 25/10).
Wann endet die Pflicht zur gesetzlichen Rücklage?
Erst mit der Eintragung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister, nicht schon beim Erreichen von 25.000 € in der Rücklage (§ 5a Abs. 5 GmbHG). Für Geschäftsjahre, die vor der Eintragung enden, ist sie noch zu bilden.
Wie lange dauert die Umwandlung?
Das hängt vor allem von der Bilanz, der Prüfung und der Bearbeitungszeit beim Registergericht ab; den Zeitplan stimmen wir vorab ab. Wer zu einem bestimmten Termin fertig sein will, sollte die Acht-Monats-Frist ab dem Bilanzstichtag einplanen.
Was kostet die Umwandlung?
Bilanz und Prüfung nach § 57e GmbHG erhalten Sie vor der Beauftragung als Angebot. Bei einer Bareinlage entfällt die Prüfung. Hinzu kommen Notar- und Registergebühren nach Gebührenrecht — an Dritte, nicht an uns. Der Jahresabschluss kostet ab 499,95 € netto.
06
Freigabe · zwei Modelle

Wer den Abschluss freigibt — entscheiden Sie.

Softwareentwurf und geprüfter Abschluss sind unterschiedliche Leistungen. Bei beauftragter Einreichung erfolgt die fachliche Prüfung durch den Steuerberater.

Entwurf · eigene Verwendung
Sie prüfen und verwenden den Entwurf
Die Software erstellt einen KI-gestützten Entwurf und legt die Bewertungsannahmen offen. Sie prüfen ihn und können ihn herunterladen und eigenständig verwenden.
  • Aufgabenverteilung: Sie entscheiden über die eigenständige Verwendung des Entwurfs; die Verantwortung dafür liegt bei Ihnen.
  • Keine fachliche Prüfung durch einen Berufsträger und keine Steuerberatung; eine Abschlussprüfung nach §§ 316 ff. HGB ist eine gesonderte Leistung.
  • Passt bei übersichtlicher Struktur, klarer Buchhaltung und wiederkehrenden Sachverhalten.
Einreichung · Steuerberaterprüfung
Ein Steuerberater prüft und gibt frei
Bei Einreichung über OnlineBilanz übernimmt der gesondert beauftragte Steuerberater die fachliche Prüfung, erforderliche Korrekturen und die Übermittlung.
  • Aufgabenverteilung: Der beauftragte Steuerberater prüft, korrigiert und übermittelt in eigener beruflicher Verantwortung.
  • Dokumentation: die Bewertungs­entscheidungen sind belegt — das zählt, wenn später jemand fragt, was Sie wann wussten.
  • Empfohlen bei der Umwandlung, bei Bank- und Investorengesprächen und bei Ausschüttungen.
In Kooperation mit

Drei Köpfe, eine tragfähige Struktur.

Drei kooperierende Berufsträger für Bewertung und Gesellschafts­recht.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung — etwa die Prüfung der Bilanz nach § 57e GmbHG, sofern kein Ausschlussgrund nach §§ 319, 319b HGB besteht.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Steuerberatung — etwa der Jahresabschluss und die Erklärungen im Jahr der Umwandlung.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin

Rechtsberatung — etwa Kapitalerhöhungsbeschluss, Satzung und das Register­verfahren.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Stand

Die rechtlichen Aussagen dieser Seite im Volltext.

Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundes­ministerium der Justiz.

Stand: September 2026
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachlicher Ansprechpartner
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin · Steuerberaterkammer Stuttgart — Körperschaften des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK und im Verzeichnis der Steuerberaterkammer geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV
Prüfung nach § 57e GmbHGPreis nach Angebot
Preise ansehen
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