OHG —
gemeinsam handeln, sauber bilanziert.
Die Offene Handelsgesellschaft ist die kaufmännische Form der Personengesellschaft: für ein Handelsgewerbe, ohne Mindestkapital gegründet, aber mit Handelsregister-Eintrag und voller Bilanzierungspflicht. Der Preis: die persönliche Haftung aller Gesellschafter und die transparente Besteuerung über die gesonderte Feststellung. Wir übernehmen die doppelte Buchführung, den Jahresabschluss, die Feststellungs- und Steuererklärungen — GoBD-konform, auch rückwirkend, zum Festpreis.



Die OHG ist die kaufmännische Schwester der GbR — für alle, die zu mehreren ein Handelsgewerbe betreiben.
Handelsgewerbe ab 2 Personen: Zwei oder mehr Personen betreiben unter gemeinsamer Firma ein Handelsgewerbe — ohne Mindestkapital (§ 105 HGB).
Persönliche Haftung: Alle Gesellschafter haften unbeschränkt und als Gesamtschuldner — auch privat (§ 126 HGB).
Register & Bilanz: Eintrag ins Handelsregister und volle Buchführungs- & Bilanzierungspflicht (§§ 238 ff. HGB).
Die OHG im Vergleich.
Die OHG ist die richtige Form, wenn mehrere gemeinsam ein Handelsgewerbe führen. Wann sie passt — und wann GbR, KG oder GmbH sinnvoller sind:
OHG — Handelsgewerbe
Ohne Mindestkapital, gleichberechtigte Führung und hohe Bonität durch die persönliche Haftung — ideal fürs gemeinsame Handelsgeschäft. Dafür unbeschränkte persönliche Haftung aller Gesellschafter plus volle Bilanzierungspflicht.
GbR — die einfachere Schwester
Formlos, ohne Handelsregister und meist mit einfacher EÜR — leichter für kleine Teams und Freiberufler. Wird das Gewerbe kaufmännisch, wird die GbR automatisch zur OHG.
KG — mit Kommanditisten
Wie die OHG, aber Kommanditisten haften nur mit ihrer Einlage — gut für reine Kapitalgeber. Mindestens ein Komplementär haftet weiterhin voll persönlich.
GmbH — Kapitalgesellschaft
Haftungsbeschränkung aufs Gesellschaftsvermögen — schützt das Privatvermögen. Dafür 25.000 € Stammkapital, Notar und Offenlegung — mehr Aufwand als die OHG.
Immer dann, wenn zwei oder mehr Personen gemeinsam und gleichberechtigt ein Handelsgewerbe betreiben wollen — etwa Handels-, Groß- und Produktionsbetriebe oder größere Dienstleister. Sie überzeugt durch schnelle Gründung ohne Kapital und genießt durch die persönliche Haftung ihrer Gesellschafter eine hohe Bonität bei Banken und Lieferanten. Wer das Haftungsrisiko begrenzen will, kombiniert die Vorteile oft in einer GmbH & Co. KG. Was zu Ihrem Vorhaben passt, klären wir gemeinsam — auf Wunsch mit unserem Rechtsformrechner.
Handelsregister, Haftung & das MoPeG.
Zwei Dinge prägen die OHG: Sie ist Kaufmann und deshalb im Handelsregister eingetragen — und ihre Gesellschafter haften persönlich. Seit dem MoPeG (1.1.2024) ist das Personengesellschaftsrecht neu geordnet. So entsteht die OHG nach außen — und so weit reicht die Haftung:
| Schritt | Was passiert | Status |
|---|---|---|
| Gesellschaftsvertrag | ab 2 Personen, kein Mindestkapital | Start |
| Handelsregister (Abt. A) | Anmeldung über den Notar | Pflicht |
| Kaufmannseigenschaft | volle HGB-Pflichten greifen | Buchführung |
| Haftung der Gesellschafter | persönlich, unbeschränkt, gesamtschuldnerisch | § 126 HGB |
Wichtig: Die OHG entsteht im Verhältnis zu Dritten spätestens mit der Eintragung ins Handelsregister (Abteilung A). Anders als bei der GbR ist der Eintrag hier zwingend. Mit der Kaufmannseigenschaft gelten die vollen Vorschriften des HGB — inklusive Buchführungs- und Bilanzierungspflicht.
Alle Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der OHG persönlich, unbeschränkt, unmittelbar und als Gesamtschuldner (seit MoPeG in § 126 HGB geregelt). Ein Gläubiger kann sich für die gesamte Schuld an einen einzelnen Gesellschafter halten — bis hin zum Privatvermögen. Ein neu eintretender Gesellschafter haftet auch für Altverbindlichkeiten, ein ausgeschiedener noch für eine Übergangszeit (Nachhaftung, i. d. R. fünf Jahre). Genau diese starke Haftung verschafft der OHG eine hohe Bonität — ist aber der Grund, warum bei höherem Risiko oft eine GmbH oder GmbH & Co. KG die bessere Wahl ist. Wir beraten Sie dazu ehrlich.
Ohne abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag ist bei der OHG jeder Gesellschafter einzeln zur Geschäftsführung befugt (§ 116 HGB) und vertritt die Gesellschaft nach außen allein (§ 124 HGB) — seine Unterschrift bindet die gesamte OHG samt aller Mitgesellschafter. Das ist praktisch, kann aber riskant sein. Der Vertrag kann deshalb Gesamtvertretung (nur gemeinsam) oder Gesamtgeschäftsführung vorsehen, einzelne Gesellschafter ausschließen oder für außergewöhnliche Geschäfte einen Beschluss aller verlangen; zusätzlich lässt sich Prokura erteilen. Vertretungsregelung und Prokura werden ins Handelsregister eingetragen und wirken so gegenüber Dritten. Wir stimmen die steuerlich relevanten Punkte ab; die vertragliche Gestaltung übernimmt unsere Rechtsanwältin.
Steuern der OHG — transparent erklärt.
Die OHG zahlt selbst keine Einkommensteuer — der Gewinn wird durchgereicht und bei den Gesellschaftern versteuert. Gewerbe- und Umsatzsteuer fallen aber auf Ebene der OHG an.
- Einkommensteuer: Der zugerechnete Gewinnanteil wird mit dem persönlichen Steuersatz jedes Gesellschafters versteuert — nicht bei der OHG.
- Feststellung (§ 180 AO): Der Gewinn wird gesondert und einheitlich festgestellt und verbindlich auf die Gesellschafter verteilt.
- Sonderbereich: Vergütungen & Aufwand einzelner Gesellschafter (Tätigkeit, Darlehen, Miete) fließen als Sonder-BE/BA in die Feststellung ein.
- Gewerbesteuer: Die OHG ist Gewerbebetrieb — mit einem Freibetrag von 24.500 € auf den Gewerbeertrag (§ 11 GewStG).
- Anrechnung § 35 EStG: Die gezahlte Gewerbesteuer wird beim Gesellschafter weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet.
- Umsatzsteuer: Die OHG ist eigenständiger Unternehmer — Voranmeldung, Vorsteuerabzug und Jahreserklärung laufen über sie (19 % / 7 %).
Sondervergütungen & Sonderbetriebsvermögen — die Besonderheit der Mitunternehmerschaft. Der steuerliche Gewinn einer OHG ist mehr als das Ergebnis der Gesamthand: Zahlt die OHG einem Gesellschafter ein Tätigkeitsentgelt, Zinsen für ein Darlehen oder Miete für ein überlassenes Wirtschaftsgut, mindern diese den Handelsbilanzgewinn — steuerlich werden sie aber als Sondervergütungen nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG wieder hinzugerechnet. Vermögen, das ein Gesellschafter der OHG überlässt, gehört zum Sonderbetriebsvermögen und wird in einer Sonderbilanz erfasst. Diese Zurechnung ist Pflichtbestandteil der Feststellung — wir bilden sie korrekt ab, damit Ihr Gewinn stimmt.
Thesaurierung & Optionsmodell — Gestaltungsspielraum nutzen. Werden Gewinne in der OHG belassen statt entnommen, kann die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG den Steuersatz auf die einbehaltenen Gewinne senken. Seit dem KöMoG können sich Personenhandelsgesellschaften wie die OHG zudem auf Antrag wie eine Kapitalgesellschaft besteuern lassen (Optionsmodell, § 1a KStG) — das kann bei hohen, thesaurierten Gewinnen vorteilhaft sein, will aber genau gerechnet werden. Wir prüfen, ob und wann sich diese Modelle für Ihre OHG lohnen.
Buchführung, Jahresabschluss & GoBD.
Als Kaufmann trägt die OHG die vollen handelsrechtlichen Pflichten — mehr als eine GbR. Das sind die drei Säulen, die wir für Sie tragen:
Doppelte Buchführung
Die OHG ist als Kaufmann nach §§ 238 ff. HGB zur doppelten Buchführung verpflichtet — eine EÜR ist nicht zulässig. Wir führen die Finanzbuchhaltung laufend und übermitteln die USt-Voranmeldung über ELSTER.
Säule 1laufendJahresabschluss & Feststellung
Handelsrechtlicher Jahresabschluss (Bilanz & GuV), die steuerliche Gewinnermittlung mit Sonderbilanzen und die Feststellungserklärung (§ 180 AO) — vom Steuerberater verantwortet.
Säule 2jährlichUSt & Gewerbesteuer
Die Umsatzsteuererklärung und die Gewerbesteuererklärung der OHG, elektronisch über ELSTER — inklusive Überwachung der Vorauszahlungen und Fristen.
Säule 3SteuernDie GoBD im Hintergrund. Jeder Geschäftsvorfall muss zeitgerecht und vollständig erfasst, gebuchte Daten unveränderbar und Handelsbücher wie Belege 10 Jahre aufbewahrt werden — mit Verfahrensdokumentation. Als bilanzierender Kaufmann steht die OHG bei einer Betriebsprüfung stärker im Fokus als eine GbR — genau so buchen wir: digital, revisionssicher und prüfungsfest.
Ohne eigene Regelungen greifen die Grundregeln des HGB — und die passen oft nicht: Gewinn würde etwa mit 4 % auf die Kapitalanteile und der Rest nach Köpfen verteilt, jeder Gesellschafter wäre einzeln geschäftsführungs- und vertretungsbefugt. Ein maßgeschneiderter Vertrag sollte Beteiligung, Gewinnverteilung, Geschäftsführung & Vertretung, Entnahmen, Wettbewerbsverbot, Kündigung und Nachfolge klar regeln. Wir stimmen die steuerlich relevanten Punkte mit Ihnen ab; die rechtliche Gestaltung übernimmt unsere Rechtsanwältin.
Von der Gründung zum laufenden Betrieb.
Vier Schritte — ob Sie neu gründen, wechseln oder eine liegengebliebene OHG in Ordnung bringen wollen. Wir übernehmen jeden davon.
Gründung & Anmeldung begleiten
Wir stimmen die steuerlichen Punkte des Gesellschaftsvertrags ab, begleiten die Handelsregister-Anmeldung (über den Notar), die Gewerbeanmeldung und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Laufende Buchhaltung führen
Belege laden Sie einfach ins Mandanten-Portal, wir führen die doppelte Buchführung, erledigen die USt-Voranmeldung und liefern laufend Auswertungen — GoBD-konform.
Abschluss erstellen & feststellen
Wir erstellen den Jahresabschluss (Bilanz & GuV) samt Sonderbilanzen, fertigen die Feststellungserklärung nach § 180 AO und übernehmen USt- & Gewerbesteuererklärung.
Wachsen & gestalten
Wir begleiten Gesellschafterwechsel, stimmen die Feststellung mit Ihren Einkommensteuererklärungen ab und beraten zu Thesaurierung, Optionsmodell oder dem Wechsel in eine GmbH & Co. KG.
Ein fester Ansprechpartner, keine Hotline. Sie bekommen einen persönlichen Berater, der Ihre OHG kennt, und einen Steuerberater, der Abschluss und Feststellung verantwortet. Fragen beantworten wir in der Regel in unter 24 Stunden — per Chat oder Telefon.
Auch rückwirkend in Ordnung gebracht.
Als bilanzierende Gesellschaft steht die OHG unter Druck, wenn Abschlüsse fehlen. Genau dafür sind wir da, bevor Schätzung oder Verspätungszuschlag drohen:
Wir erstellen fehlende Jahresabschlüsse und Feststellungserklärungen, bevor das Finanzamt schätzt.
Wir buchen die offenen Zeiträume nach und erstellen die USt- und Gewerbesteuererklärungen.
Wir begleiten Anmeldung & Vertrag und richten Portal, Kontenrahmen und Buchhaltung von Beginn an ein.
Wir übernehmen die Daten, arbeiten offene Jahre auf und führen die Buchhaltung nahtlos fort.
Was Sie zur OHG wissen sollten.
Was ist eine OHG?
Wie haften die Gesellschafter einer OHG?
Was ist der Unterschied zwischen OHG und GbR?
Wie wird eine OHG besteuert?
Muss eine OHG eine Bilanz erstellen?
Was ist die gesonderte und einheitliche Feststellung?
Wie wird eine OHG gegründet?
Können Sie die Buchhaltung einer bestehenden OHG rückwirkend übernehmen?
Ihre OHG, persönlich betreut.
Kein anonymes Portal ohne Gesichter: Jahresabschluss, Gewinnverteilung und die steuerliche Betreuung Ihrer OHG verantworten die Menschen, die Sie hier sehen — Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwältin unter einem Dach.
Verantwortet Bilanzierung und Prüfungssicherheit: die Bewertung in Handels- und Steuerbilanz, die Sonderbilanzen der Gesellschafter und die Beweiskraft der Buchführung.
fabian.klement@onlinebilanz.deSteuert Feststellung, Gewerbe- & Umsatzsteuer — dazu Sondervergütungen, Thesaurierung und Optionsmodell sowie die rückwirkende Aufarbeitung offener Jahre.
jakob.roess@onlinebilanz.deÜbernimmt die rechtliche Seite: Gesellschaftsvertrag und Gewinnverteilung, Geschäftsführung & Vertretung, Haftung und Nachhaftung sowie Gesellschafterwechsel und Nachfolge.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deWorauf sich diese Seite stützt.
Die OHG ist im HGB geregelt — seit dem MoPeG teils neu gefasst — und wird steuerlich als transparente Mitunternehmerschaft behandelt. Die relevanten Grundlagen im amtlichen Volltext:
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Alle Angaben nach bestem Wissen und geltendem Recht (Rechtsstand Juli 2026). Das Personengesellschaftsrecht wurde durch das MoPeG neu gefasst; die konkrete steuerliche und rechtliche Behandlung ist einzelfallabhängig. Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall — Ihren konkreten Fall klären wir persönlich.


