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9–14 Minuten

OnlineBilanz>Blog> Pflichtprüfung Jahresabschluss

Pflichtprüfung Jahresabschluss: Wer prüfen muss, wie der Ablauf funktioniert und wie Unternehmen sich optimal vorbereiten

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 12 Minuten

Die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses ist für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. Ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer prüft, ob Bilanz, GuV und Anhang ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wiedergeben. Welche Unternehmen prüfungspflichtig sind, wie die Prüfung abläuft und wie Sie sich optimal vorbereiten, erfahren Sie in diesem Leitfaden.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos abläuft und die Fristen für den Jahresabschluss eingehalten werden.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Mittelgroße Kapitalgesellschaften (ab 7,5 Mio. € Bilanzsumme, 15 Mio. € Umsatz oder 50 Mitarbeiter) müssen ihren Jahresabschluss prüfen lassen. Große Unternehmen sind immer prüfungspflichtig. Die Prüfung erfolgt durch Wirtschaftsprüfer und endet mit einem Bestätigungsvermerk.

Was bedeutet Pflichtprüfung des Jahresabschlusses?

Die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses ist eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung der Rechnungslegung durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer. Sie stellt sicher, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt.

Geregelt ist die Prüfungspflicht in den §§ 316 ff. HGB. Der Wirtschaftsprüfer untersucht dabei nicht nur die formale Richtigkeit der Zahlen, sondern auch die zugrunde liegenden Prozesse, Schätzungen und Bewertungsmethoden.

Bestandteile der Prüfung

Der Wirtschaftsprüfer prüft folgende Elemente des Jahresabschlusses:

  • Bilanz: Vermögenswerte und Schulden zum Stichtag
  • Gewinn- und Verlustrechnung: Ertragslage des Geschäftsjahres
  • Anhang: Erläuterungen und zusätzliche Informationen
  • Lagebericht: Bei mittelgroßen und großen Gesellschaften verpflichtend
  • Buchführung: Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen

Unterschied zwischen Pflichtprüfung und Steuerberatung

Während der Steuerberater den Jahresabschluss erstellt und steuerlich optimiert, prüft der Wirtschaftsprüfer unabhängig die Ordnungsmäßigkeit. OnlineBilanz.de bietet einen vollständigen Jahresabschluss, bei dem steuerliche Erklärungen durch erfahrene Steuerberater geprüft und bestätigt werden – die gesetzliche Jahresabschlussprüfung nach § 316 HGB bleibt jedoch Aufgabe des Wirtschaftsprüfers.

Der Bestätigungsvermerk

Am Ende der Prüfung steht der Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB. Dieser kann unterschiedliche Formen annehmen:

  • Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk: Keine wesentlichen Beanstandungen
  • Eingeschränkter Bestätigungsvermerk: Bestimmte Einschränkungen oder Unsicherheiten
  • Versagung des Bestätigungsvermerks: Schwerwiegende Mängel festgestellt

Wer ist zur Prüfung verpflichtet?

Die Prüfungspflicht richtet sich nach der Größe und Rechtsform des Unternehmens. Grundsätzlich gilt: Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Prüfungspflicht befreit, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss prüfen lassen.

Kapitalgesellschaften nach Größe

Nach § 267 HGB werden Kapitalgesellschaften in drei Größenklassen eingeteilt. Maßgeblich sind drei Kriterien:

  • Bilanzsumme
  • Umsatzerlöse
  • Durchschnittliche Mitarbeiterzahl

Ein Unternehmen gilt als mittelgroß oder groß, wenn es an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Schwellenwerte überschreitet.

Achtung: Zweijahresprinzip beachten

Die Größenklasse wird nicht jährlich neu bestimmt. Erst wenn ein Unternehmen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen die Schwellenwerte überschreitet (oder unterschreitet), wechselt es die Größenklasse. Dies verhindert häufige Wechsel bei schwankenden Geschäftszahlen.

Prüfungspflicht bei verschiedenen Rechtsformen

Rechtsform Prüfungspflicht Rechtsgrundlage
GmbH (mittelgroß/groß) Ja § 316 Abs. 1 HGB
GmbH (klein) Nein (außer freiwillig) § 267 Abs. 1 HGB
AG Immer § 316 Abs. 1 HGB
UG (haftungsbeschränkt) Ab mittelgroß § 316 Abs. 1 HGB
Genossenschaft Immer § 53 GenG
Personenhandelsgesellschaft (ohne natürliche Person als Vollhafter) Ab mittelgroß § 264a HGB

Sonderfälle mit automatischer Prüfungspflicht

Bestimmte Unternehmen sind unabhängig von ihrer Größe prüfungspflichtig:

  • Börsennotierte Gesellschaften: Aktien- oder Anleiheemittenten
  • Kreditinstitute und Finanzdienstleister: Nach § 340k HGB
  • Versicherungsunternehmen: Nach § 341k HGB
  • Genossenschaften: Nach § 53 GenG
  • Bestimmte Stiftungen: Je nach Landesrecht

Größenklassen nach § 267 HGB im Detail

Die Schwellenwerte nach § 267 HGB wurden zuletzt 2024 angepasst und gelten auch für 2026 unverändert:

Kleinstgesellschaft
≤ 450.000 € Bilanzsumme
≤ 900.000 € Umsatz
≤ 10 Mitarbeiter
Kleine Kapitalgesellschaft
≤ 7,5 Mio. € Bilanzsumme
≤ 15 Mio. € Umsatz
≤ 50 Mitarbeiter
Mittelgroße Kapitalgesellschaft
≤ 25 Mio. € Bilanzsumme
≤ 50 Mio. € Umsatz
≤ 250 Mitarbeiter

Berechnung der Größenklasse: Praktisches Beispiel

Ein Unternehmen weist folgende Werte auf:

  • Bilanzsumme: 8,2 Mio. €
  • Umsatzerlöse: 14,5 Mio. €
  • Mitarbeiter: 48

Auswertung: Die Bilanzsumme überschreitet die Grenze für kleine Kapitalgesellschaften (7,5 Mio. €), während Umsatz und Mitarbeiterzahl darunter liegen. Da nur ein Kriterium überschritten ist, gilt das Unternehmen zunächst noch als klein – sofern dies bereits im Vorjahr der Fall war. Erst wenn im folgenden Jahr erneut zwei Kriterien überschritten werden, wird das Unternehmen mittelgroß und damit prüfungspflichtig.

Wie läuft die Jahresabschlussprüfung ab?

Die Prüfung des Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Ablauf, der sich über mehrere Wochen bis Monate erstrecken kann.

Phase 1: Erteilung des Prüfungsauftrags

Der Prüfungsauftrag wird durch die Gesellschafterversammlung oder den Aufsichtsrat erteilt. Dabei wird der Wirtschaftsprüfer oder die Prüfungsgesellschaft ausgewählt. Wichtig ist, dass die Unabhängigkeit des Prüfers gewährleistet ist (§ 319 HGB).

„Wählen Sie den Wirtschaftsprüfer frühzeitig aus – idealerweise bereits vor Jahresende. So kann der Prüfer bereits bei der Inventur anwesend sein und die Prüfung effizienter gestalten.“

— Servet Gundogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Phase 2: Prüfungsplanung und Risikoanalyse

Der Wirtschaftsprüfer analysiert zunächst das Unternehmen und identifiziert Prüfungsschwerpunkte:

  • Geschäftsmodell und Branchenrisiken
  • Wesentliche Bilanzposten
  • Interne Kontrollsysteme
  • Vorjahreserfahrungen

Auf Basis dieser Analyse wird ein Prüfungsplan erstellt, der festlegt, welche Bereiche intensiv geprüft werden.

Phase 3: Durchführung der Prüfung

Die eigentliche Prüfung umfasst verschiedene Prüfungshandlungen:

  • Analytische Prüfungshandlungen: Kennzahlenvergleiche, Plausibilitätsprüfungen
  • Detailprüfungen: Stichprobenhafte Untersuchung von Buchungen und Belegen
  • Bestandsaufnahmen: Teilnahme an Inventuren, Kontrollzählungen
  • Bestätigungen Dritter: Bankbestätigungen, Saldenbestätigungen bei Kunden/Lieferanten
  • Bewertungsprüfungen: Nachvollziehbarkeit von Wertansätzen und Abschreibungen

Phase 4: Schlussbesprechung und Berichterstattung

Nach Abschluss der Prüfungshandlungen erfolgt eine Schlussbesprechung mit der Geschäftsführung. Dabei werden die Prüfungsergebnisse vorgestellt und etwaige Anpassungen besprochen.

Der Wirtschaftsprüfer erstellt anschließend:

  • Prüfungsbericht nach § 321 HGB: Ausführlicher Bericht für Geschäftsführung und Aufsichtsgremien
  • Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB: Öffentliches Prüfungsurteil, das dem Jahresabschluss beigefügt wird

Zeitlicher Rahmen

Die Dauer der Prüfung hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Unternehmensgröße Typische Prüfungsdauer Prüfungsaufwand (Personentage)
Mittelgroß (untere Grenze) 2-4 Wochen 10-20 Tage
Mittelgroß (obere Grenze) 4-8 Wochen 20-40 Tage
Groß 2-4 Monate 40-100+ Tage

Was prüft der Wirtschaftsprüfer konkret?

Der Wirtschaftsprüfer wendet ein risikobasiertes Prüfungsverfahren an. Das bedeutet: Nicht jede Buchung wird einzeln geprüft, sondern die Prüfung konzentriert sich auf wesentliche und risikobehaftete Bereiche.

Prüfung der Vermögenswerte

Bei den Aktiva prüft der Wirtschaftsprüfer insbesondere:

  • Anlagevermögen: Existenz, Bewertung, Abschreibungen, Zuschreibungen
  • Vorräte: Inventurprüfung, Bewertung (niedrigerer Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und beizulegendem Wert)
  • Forderungen: Einzelwertberichtigungen, Pauschalwertberichtigungen, Forderungsausfälle
  • Liquide Mittel: Bankbestätigungen, Kassenbestand

Prüfung der Verbindlichkeiten

Auf der Passivseite stehen im Fokus:

  • Eigenkapital: Kapitalveränderungen, Gewinnverwendung
  • Rückstellungen: Ansatz, Bewertung, Abzinsung bei langfristigen Rückstellungen
  • Verbindlichkeiten: Vollständigkeit, Bewertung, Restlaufzeiten

Prüfung der Gewinn- und Verlustrechnung

Die GuV wird unter anderem auf folgende Aspekte untersucht:

  • Umsatzerlöse: Periodengerechte Abgrenzung, Vollständigkeit, Erlösrealisierung
  • Materialaufwand: Plausibilität in Relation zum Umsatz
  • Personalaufwand: Vollständigkeit, korrekte Verbuchung
  • Abschreibungen: Nachvollziehbarkeit der Nutzungsdauern
  • Sonstige Aufwendungen und Erträge: Außergewöhnliche Posten, periodengerechte Zuordnung

Prüfung der Buchführung

Nach § 316 Abs. 1 Satz 2 HGB erstreckt sich die Prüfung auch auf die Buchführung. Geprüft wird:

  • Vollständigkeit und Richtigkeit der Aufzeichnungen
  • Einhaltung der GoB (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung)
  • Nachvollziehbarkeit der Buchungen (Belegprinzip)
  • Ordnungsmäßigkeit der digitalen Buchführung (GoBD)

Prüfung des Lageberichts

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen einen Lagebericht erstellen (§ 289 HGB). Der Wirtschaftsprüfer prüft:

  • Übereinstimmung mit dem Jahresabschluss
  • Vollständigkeit der gesetzlich geforderten Angaben
  • Plausibilität der Chancen- und Risikobewertung
  • Zutreffende Darstellung der Geschäftsentwicklung

Checkliste: Typische Prüfungsschwerpunkte

Inventur: Existenz und Bewertung der Vorräte
Forderungen: Wertberichtigungen und Ausfallrisiken
Rückstellungen: Angemessenheit und Bewertung
Abgrenzungen: Periodengerechte Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen
Bankbestätigungen: Vollständigkeit der Finanzverbindlichkeiten
Verträge: Vollständigkeit von Haftungsverhältnissen und Eventualverbindlichkeiten

Optimale Vorbereitung auf die Prüfung

Eine gute Vorbereitung spart Zeit, reduziert Prüfungskosten und minimiert Nachfragen. Die folgenden Maßnahmen haben sich in der Praxis bewährt:

1. Jahresabschluss ordnungsgemäß erstellen

Die Basis für eine effiziente Prüfung ist ein sorgfältig erstellter Jahresabschluss. Achten Sie auf:

  • Vollständigkeit aller Posten
  • Korrekte Bewertung nach HGB
  • Nachvollziehbare Erläuterungen im Anhang
  • Plausibilität der Zahlen

2. Unterlagen strukturiert bereitstellen

Der Wirtschaftsprüfer benötigt zahlreiche Unterlagen. Eine strukturierte Bereitstellung beschleunigt die Prüfung erheblich.

Unterlagen-Checkliste für die Jahresabschlussprüfung

Bilanz, GuV, Anhang und ggf. Lagebericht
Summen- und Saldenlisten zum Stichtag
Anlagenspiegel mit Zu- und Abgängen
Inventurlisten (physische Bestände)
Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel
Bankbestätigungen
Rückstellungsspiegel mit Berechnungen
Verträge (Miet-, Leasing-, Darlehensverträge)
Gesellschafterbeschlüsse
Vollmachtserklärungen
Dokumentation besonderer Geschäftsvorfälle
Steuerliche Unterlagen (Steuerbescheide, Betriebsprüfungsberichte)

3. Interne Kontrollsysteme dokumentieren

Der Prüfer bewertet auch die internen Kontrollmechanismen. Eine Dokumentation der Prozesse erleichtert die Prüfung:

  • Wer darf Zahlungen freigeben?
  • Wie erfolgt die Inventur?
  • Welche Vier-Augen-Prinzipien existieren?
  • Wie werden Verträge archiviert?

4. Digitale Buchführung GoBD-konform gestalten

Bei digitaler Buchführung müssen die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) eingehalten werden:

  • Unveränderbarkeit der Belege
  • Vollständigkeit der digitalen Aufzeichnungen
  • Nachvollziehbarkeit durch Verfahrensdokumentation
  • Zeitnahe Erfassung

5. Frühzeitige Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer

Vereinbaren Sie rechtzeitig Termine und klären Sie Erwartungen ab. Ein Kick-off-Gespräch vor Beginn der Prüfung hilft, Missverständnisse zu vermeiden.

OnlineBilanz.de: Digitale Vorbereitung auf die Prüfung

Mit OnlineBilanz.de können Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss digital und strukturiert vorbereiten. Die Plattform unterstützt bei der Erstellung von Bilanz, GuV und Anhang nach HGB-Taxonomie 6.8 (ab 2026). Für steuerliche Erklärungen erfolgt eine abschließende Prüfung durch erfahrene Steuerberater – dies ersetzt jedoch nicht die gesetzliche Pflichtprüfung nach § 316 HGB.

Kosten und Zeitaufwand der Pflichtprüfung

Die Kosten einer Jahresabschlussprüfung variieren stark und hängen von verschiedenen Faktoren ab:

Kostenfaktoren

  • Unternehmensgröße: Je größer das Unternehmen, desto umfangreicher die Prüfung
  • Komplexität: Internationale Verflechtungen, komplexe Geschäftsmodelle erhöhen den Aufwand
  • Qualität der Vorbereitung: Gut vorbereitete Unternehmen sparen Prüfungszeit
  • Erstprüfung vs. Folgeprüfung: Die erste Prüfung ist meist aufwendiger
  • Standort und Prüfungsgesellschaft: Regionale Unterschiede existieren

Richtwerte für Prüfungskosten

Unternehmensgröße Typische Honorarspanne Bemerkung
Mittelgroß (untere Grenze) 8.000 – 15.000 € Einfaches Geschäftsmodell
Mittelgroß (obere Grenze) 15.000 – 40.000 € Komplexere Strukturen
Groß 40.000 – 150.000+ € Abhängig von Umfang und Komplexität

Diese Werte sind Richtwerte. Individuelle Angebote können deutlich abweichen.

Zeitaufwand für das Unternehmen

Neben den Honorarkosten sollte auch der interne Zeitaufwand berücksichtigt werden:

  • Vorbereitung der Unterlagen: 3-10 Arbeitstage
  • Begleitung der Prüfung vor Ort: 2-5 Arbeitstage
  • Beantwortung von Nachfragen: 1-3 Arbeitstage
  • Schlussbesprechung: 0,5-1 Arbeitstag

Je besser die Vorbereitung, desto geringer der laufende Aufwand während der Prüfung.

Häufig gestellte Fragen zur Pflichtprüfung

Muss jede GmbH den Jahresabschluss prüfen lassen?

Nein. Kleine GmbHs (unter den Schwellenwerten des § 267 Abs. 1 HGB) sind von der Prüfungspflicht befreit. Erst mittelgroße und große GmbHs müssen ihren Jahresabschluss prüfen lassen. Eine freiwillige Prüfung ist jedoch jederzeit möglich und kann bei Finanzierungsgesprächen von Vorteil sein.

Wer darf den Jahresabschluss prüfen?

Die Prüfung muss durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erfolgen. Bei kleinen Kapitalgesellschaften, die freiwillig prüfen lassen, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ein vereidigter Buchprüfer tätig werden. Der Prüfer muss nach § 319 HGB unabhängig sein.

Bis wann muss die Prüfung abgeschlossen sein?

Die Prüfung muss spätestens vor der Feststellung des Jahresabschlusses abgeschlossen sein. Bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften gilt eine Feststellungsfrist von 8 Monaten (§ 42a GmbHG), bei kleinen Gesellschaften 11 Monate. In der Praxis wird die Prüfung oft 3-6 Monate nach dem Bilanzstichtag durchgeführt.

Was passiert bei einem negativen Prüfungsurteil?

Ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk oder eine Versagung bedeutet, dass wesentliche Mängel festgestellt wurden. In diesem Fall muss der Jahresabschluss in der Regel korrigiert werden. Die Offenlegung eines Jahresabschlusses ohne oder mit eingeschränktem Bestätigungsvermerk kann erhebliche Reputationsschäden verursachen.

Kann der Steuerberater auch die Pflichtprüfung durchführen?

Nein. Der Steuerberater, der den Jahresabschluss erstellt hat, darf aus Unabhängigkeitsgründen nicht gleichzeitig als Prüfer tätig werden (§ 319 Abs. 2 HGB). Die Prüfung muss durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer erfolgen. Der Steuerberater kann jedoch weiterhin beratend tätig sein.

Wie oft muss ein Unternehmen geprüft werden?

Die Pflichtprüfung erfolgt jährlich, sofern das Unternehmen die Schwellenwerte für mittelgroße oder große Kapitalgesellschaften erfüllt. Es gibt keine mehrjährigen Befreiungen. Sobald ein Unternehmen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen unterhalb der Schwellenwerte liegt, entfällt die Prüfungspflicht für die Folgejahre.

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Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für konkrete Fragen zur Prüfungspflicht Ihres Unternehmens konsultieren Sie bitte einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

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Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
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Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

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Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

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Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

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Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

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Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

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Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
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KI-Assistenz