Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

13–19 Minuten

OnlineBilanzBlog Ordnungsgeld Bundesamt für Justiz

Ordnungsgeld vom Bundesamt für Justiz: Verfahren, Höhe & Gegenmaßnahmen

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 12 Minuten

Kurzantwort

Das Ordnungsgeld des Bundesamts für Justiz (BfJ) nach § 335 HGB trifft Kapitalgesellschaften, die ihren Jahresabschluss nicht fristgerecht beim Unternehmensregister einreichen. Mindestbetrag 2.500 €, Höchstbetrag 25.000 € pro Verstoß — und das Ordnungsgeld kann wiederholt verhängt werden, bis die Unterlagen eingereicht sind. Wenn Sie bereits eine Androhung erhalten haben: 6-Wochen-Nachfrist sofort nutzen, Unterlagen einreichen und schriftlich widersprechen. In den meisten Fällen kann das Ordnungsgeld damit vermieden werden. OnlineBilanz erstellt und übermittelt den Jahresabschluss zum Festpreis 499,95 € inkl. MwSt. — auch bei akuter Fristversetzung innerhalb weniger Tage.

Akut — Sie haben eine Mahnung vom BfJ erhalten?

Schnell handeln — OnlineBilanz hilft innerhalb von 5–10 Werktagen

Wir erstellen und übermitteln den Jahresabschluss rechtssicher in rund 5–10 Werktagen — rechtzeitig zur 6-Wochen-Nachfrist des Bundesamts für Justiz. Festpreis, keine versteckten Kosten.

Jetzt Jahresabschluss beauftragen →

Das Ordnungsgeld des Bundesamts für Justiz ist die häufigste Sanktion, mit der deutsche GmbHs, UGs, AGs und andere Kapitalgesellschaften in Kontakt kommen. Grund ist fast immer: Jahresabschluss zu spät oder gar nicht im Unternehmensregister eingereicht. Dieser Leitfaden erklärt, wie das Verfahren läuft, wie hoch die Strafen wirklich sind, und — besonders wichtig — was Sie tun können, wenn die Mahnung bereits im Briefkasten liegt.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

2.500 €

Mindest-Ordnungsgeld

25.000 €

Höchst-Ordnungsgeld pro Verstoß

6 Wochen

Nachfrist nach Androhung

1. Was ist das Ordnungsgeld des BfJ?

Das Ordnungsgeld ist eine finanzielle Sanktion, die das Bundesamt für Justiz (BfJ) mit Sitz in Bonn verhängt, wenn deutsche Kapitalgesellschaften ihre Pflichten zur Offenlegung des Jahresabschlusses nicht erfüllen. Rechtsgrundlage ist § 335 HGB. Wichtig: Es handelt sich nicht um eine Strafe im strafrechtlichen Sinne, sondern um ein Zwangsmittel, das die Einreichung erzwingen soll.

Abgrenzung zu anderen Sanktionen

  • Ordnungsgeld ≠ Bußgeld: Ordnungsgeld ist ein Zwangsmittel zur Pflichterfüllung. Bußgeld sanktioniert eine bereits vollendete Ordnungswidrigkeit.
  • Ordnungsgeld ≠ Zwangsgeld: Zwangsgeld ist verwaltungsrechtliches Zwangsmittel (z.B. Finanzamt bei fehlenden Steuererklärungen). Ordnungsgeld nach HGB ist spezifisch für Offenlegungspflichten.
  • Keine Strafe mit strafrechtlichen Folgen: Kein Eintrag ins Führungszeugnis, keine strafrechtliche Vorstrafe, aber ernsthafte wirtschaftliche Belastung.

2. Wer ist betroffen?

Ordnungsgeldverfahren richten sich gegen Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften, die zur Offenlegung nach § 325 HGB verpflichtet sind:

Kapitalgesellschaften

GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und Societas Europaea (SE).

Bestimmte Personengesellschaften

GmbH & Co. KG und andere Personengesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter (§ 264a HGB). Auch diese müssen offenlegen.

Auch Klein(st)-Gesellschaften

Größenklasse ist unerheblich: Auch kleine GmbHs und Kleinstkapitalgesellschaften sind offenlegungspflichtig (letztere können per Hinterlegung erfüllen).

Ruhende oder inaktive Gesellschaften

Solange die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist, besteht die Offenlegungspflicht — auch bei 0 € Umsatz und ohne operatives Geschäft.

Persönliche Inanspruchnahme der Geschäftsführer

Das Ordnungsgeld kann sich nicht nur gegen die Gesellschaft, sondern auch gegen die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand) persönlich richten. In der Praxis wird oft beides verhängt — mit doppelter Festsetzung. Die persönliche Haftung bedeutet: Selbst wenn die GmbH insolvent ist, bleibt der Geschäftsführer auf seinem Anteil sitzen.

3. Das Verfahren Schritt für Schritt

Das Ordnungsgeldverfahren ist formalisiert und automatisiert. Das BfJ prüft regelmäßig, welche Gesellschaften die Offenlegungsfrist verpasst haben, und leitet standardisierte Verfahren ein.

Fristüberschreitung

12 Monate (klein) oder 4 Monate (mittel/groß) nach Geschäftsjahresende, Bilanz nicht beim Unternehmensregister eingereicht.

Androhungsverfügung (ca. 1–3 Monate nach Frist)

Das BfJ sendet schriftlich eine Androhung: Nachfrist 6 Wochen + Androhung 2.500 € Ordnungsgeld. Zustellung per Post oder elektronisch.

6-Wochen-Nachfrist

Jetzt können Sie noch reagieren: Jahresabschluss einreichen + schriftlich beim BfJ mitteilen. Bei fristgerechter Einreichung: Verfahren wird eingestellt, kein Ordnungsgeld.

Festsetzung (nach Ablauf der Nachfrist)

Wenn weiterhin nicht eingereicht: Ordnungsgeld wird per Festsetzungsbeschluss fest verhängt. Mindestens 2.500 €, bei großen Gesellschaften höher.

Vollstreckung

Ordnungsgeld wird nach Rechtskraft vollstreckt (Gerichtsvollzieher, Kontopfändung). Parallel: erneute Androhung des nächsten Ordnungsgelds.

Wiederholung

Solange die Offenlegung nicht erfolgt: Weitere Ordnungsgelder, jeweils bis zu 25.000 €, in Serie. Nicht unmöglich, dass über die Jahre 50.000–100.000 € auflaufen.

4. Wie hoch ist das Ordnungsgeld?

Der Gesetzgeber gibt in § 335 Abs. 1 HGB den Rahmen vor:

KriteriumWert
Mindest-Ordnungsgeld2.500 €
Höchst-Ordnungsgeld pro Verstoß25.000 €
Bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften (erhöht)bis 50.000 €
Bei großen Kapitalgesellschaften (erhöht)bis 250.000 €

Erhöhte Ordnungsgelder seit 2015

Mit der BilRUG-Änderung 2015 wurden die Höchstbeträge für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften deutlich erhöht: bis 50.000 € (mittel) bzw. 250.000 € (groß). Bei der überwiegenden Mehrheit von GmbHs und UGs bleibt es jedoch beim Regelbetrag von 2.500 €.

Praxis-Beträge im Einzelfall

Kleine GmbH / UG

2.500 € Regelbetrag. Betrifft 90 % der Verfahren. Bei Wiederholung: 2.500 € Tranchen in Serie.

Mittelgroße Kapitalgesellschaft

5.000–10.000 € typisch. Bei Wiederholung höhere Beträge möglich.

Große Kapitalgesellschaft

10.000–25.000 € typisch für Erstverstoß. Wiederholung kann bis 250.000 € erreichen.

Doppelfestsetzung bei Gesellschaft und Geschäftsführer

Das BfJ verhängt in der Praxis häufig zwei Ordnungsgelder parallel: 2.500 € gegen die GmbH UND 2.500 € gegen jeden Geschäftsführer persönlich. Bei einer GmbH mit zwei Geschäftsführern können daraus schnell 7.500 € werden — und das nur in Runde 1.

5. Nach der ersten Androhung: Was tun?

Die Androhungsverfügung ist der wichtigste Wendepunkt. Hier können Sie das Ordnungsgeld noch vollständig vermeiden — wenn Sie innerhalb der 6-Wochen-Nachfrist handeln.

Schritt für Schritt: Richtig reagieren

Androhungsverfügung sofort lesen

Prüfen: Welche(s) Geschäftsjahr(e) betroffen? Wann läuft die 6-Wochen-Frist ab? Genauer Nachfrist-Termin steht im Brief.

Jahresabschluss sofort erstellen lassen

Jetzt zählt Geschwindigkeit. Bei OnlineBilanz: 5–10 Werktage Durchlaufzeit für komplette Erstellung + Einreichung. Klassische Kanzleien brauchen typisch 4–6 Wochen — das kann zu knapp werden.

Einreichung beim Unternehmensregister

Über publikations-plattform.de. Bilanz (und bei Offenlegung auch GuV) wird mit qualifizierter elektronischer Signatur übermittelt. Bestätigung sofort digital.

BfJ schriftlich informieren

Kopie der Einreichungsbestätigung an das BfJ senden, mit Hinweis auf das Aktenzeichen der Androhung. Wichtig: vor Ablauf der Nachfrist zustellen.

Verfahrenseinstellung abwarten

Bei fristgerechter Einreichung stellt das BfJ das Verfahren ein. Sie erhalten eine Mitteilung. Kein Ordnungsgeld. Nur die Verfahrensgebühr von ca. 103,50 € fällt an.

Nur Verfahrensgebühr fällt an

Auch wenn Sie fristgerecht nachreichen, verlangt das BfJ eine Verfahrensgebühr von 103,50 € für die Androhung. Diese ist unvermeidbar — sobald die Androhung einmal raus ist, kostet es mindestens diesen Betrag. Das ist aber spürbar weniger als das Ordnungsgeld von 2.500 €.

6. Nach der Festsetzung: Welche Optionen bleiben?

Wenn die 6-Wochen-Nachfrist verstrichen ist und das Ordnungsgeld festgesetzt wurde, wird es komplizierter. Aber auch hier gibt es noch Handlungsoptionen:

  • Sofort einreichen: Unterbricht die Serie weiterer Ordnungsgelder. Das bereits festgesetzte bleibt zwar bestehen, aber keine neuen kommen dazu.
  • Beschwerde einlegen: Innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Festsetzungsbeschlusses (siehe Sektion 7).
  • Ratenzahlung beantragen: Wenn sofortige Zahlung unmöglich. BfJ ist bei nachvollziehbaren Gründen kulant.
  • Billigkeitserlass beantragen: In Härtefällen (siehe Sektion 8).

Ignorieren ist der teuerste Fehler

Wer die Festsetzung ignoriert und weiterhin nicht einreicht, setzt die Serie fort: Neue Androhung → neue Festsetzung → neue Festsetzung. Bei einer GmbH mit 3 Jahren Versetzung und 2 Geschäftsführern können so schnell 20.000–50.000 € auflaufen. Die Einreichung beendet die Serie.

7. Beschwerde und Rechtsmittel

Gegen den Festsetzungsbeschluss ist Beschwerde möglich (§ 335a HGB). Frist: 2 Wochen ab Zustellung. Die Beschwerde wirkt nicht aufschiebend, d.h. die Forderung wird weiterhin vollstreckt, sofern nicht gesondert ausgesetzt.

Erfolgreiche Beschwerdegründe

  • Zustellungsmangel: Androhung wurde an falsche Adresse oder ohne Zustellungsnachweis verschickt.
  • Höhen-Unverhältnismäßigkeit: Kleinstunternehmen mit geringen Mitteln, Einzelfall-Argumentation.
  • Unverschuldete Fristversaumnis: Krankheit, höhere Gewalt, technische Probleme beim Einreichungssystem — mit Nachweis.
  • Bereits eingereicht: Nachweis, dass die Einreichung bereits vor der Festsetzung erfolgte.

Beschwerde beim Landgericht Bonn

Die Beschwerde wird an das BfJ eingereicht, das sie weiterleitet an das Landgericht Bonn (ausschließlicher Gerichtsstand für Ordnungsgeldsachen nach HGB). Form: schriftlich, mit Begründung. Anwaltszwang besteht nicht, aber empfohlen bei Beträgen über 2.500 €.

8. Billigkeitserlass und Härtefallregelung

In Ausnahmefällen kann das BfJ das Ordnungsgeld vollständig oder teilweise erlassen. Rechtsgrundlage: allgemeine Billigkeit nach § 5 Abs. 3 JVEG und die BfJ-Verwaltungspraxis.

Typische Härtefallgründe

Wirtschaftliche Situation

Insolvenzgefahr, erhebliche Einschränkung der Liquidität, Gefahr des Arbeitsplatzverlusts. Nachweis durch BWA, Kontoauszüge, Steuerbescheide.

Persönliche Umstände

Schwere Krankheit, Tod in der Familie, Unfall des Geschäftsführers — attestpflichtig. Verschulden wird dann zumindest teilweise verneint.

Gesellschaftsabwicklung

GmbH in Liquidation oder faktischer Inaktivität. Einreichung vergleichsweise kurzfristig nach Androhung möglich.

Ersttat bei kleinen GmbHs

Erstmaliger Verstoß nach mehreren sauberen Jahren. Kulanzentscheidung abhängig vom Einzelfall.

Kein Rechtsanspruch

Der Erlass ist eine Kann-Bestimmung, kein Anspruch. Das BfJ entscheidet im Ermessen. Ohne sauber dokumentierte Nachweise der Härtefall-Gründe sind die Erfolgsaussichten gering. Besser: Vorher beraten lassen (Anwalt oder Steuerberater), Antrag mit professioneller Begründung einreichen.

9. Wie Sie künftig Ordnungsgelder vermeiden

Die beste Strategie ist, das Ordnungsgeld von vornherein zu vermeiden. Drei Prinzipien:

  • Fristen im Kalender pflegen: Automatische Erinnerung 2 Monate vor Ende der Einreichungsfrist (also 10 Monate nach Geschäftsjahresende).
  • Jahresabschluss frühzeitig erstellen: Spatestens im März/April des Folgejahres fertig — nicht erst im November.
  • Festpreis-Partner nutzen: OnlineBilanz erstellt inklusive Einreichung, keine gesonderten Rechnungen, kein Risiko „Vergessen“. Alle Fristen werden geplant.
  • Ruhende Gesellschaften nicht vergessen: Auch GmbHs ohne operatives Geschäft sind einreichungspflichtig. Wer die GmbH nicht mehr braucht: ordentlich auflösen statt ignorieren.

„Etwa 15 % unserer Neumandanten kommen mit einer Androhung vom Bundesamt für Justiz zu uns. Die gute Nachricht: In den allermeisten Fällen können wir innerhalb der 6-Wochen-Nachfrist die Einreichung abschließen und das Ordnungsgeld komplett vermeiden — nur die 103,50 € Verfahrensgebühr bleibt übrig. Wer sofort nach Erhalt des Briefs reagiert, hat fast immer Glück.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

Weiterführende Artikel

  • Hinterlegung oder Offenlegung: Entscheidungshilfe mit Schwellenwerten und Praxis-Beispielen.
  • Offenlegung im Bundesanzeiger: Alle Details zum Einreichungsprozess.
  • Buchhaltung einer GmbH: Grundlagen der GmbH-Buchhaltung.
  • Buchhaltung UG: Grundlagen der UG-Buchhaltung inkl. Kleinstkapitalgesellschaft.
  • Jahresabschluss GmbH: Aufbau und Bestandteile des Abschlusses.
  • GmbH auflösen: Wenn die Gesellschaft nicht mehr gebraucht wird.

10. Häufige Fragen

Muss ich das Ordnungsgeld zahlen, wenn ich sofort nach Androhung einreiche?

Nein. Bei Einreichung innerhalb der 6-Wochen-Nachfrist wird das Verfahren vom BfJ eingestellt — kein Ordnungsgeld. Sie zahlen nur die Verfahrensgebühr von ca. 103,50 €. Wichtig: Einreichung muss vollständig und formgerecht sein, sonst zählt sie nicht.

Was passiert, wenn ich die Mahnung einfach ignoriere?

Nach Ablauf der 6-Wochen-Nachfrist wird das Ordnungsgeld festgesetzt (Mindestbetrag 2.500 €). Das BfJ schickt sofort eine neue Androhung. Wenn Sie weiterhin ignorieren, wiederholt sich das Verfahren in Endlos-Schleife. In der Praxis können bei mehreren Geschäftsjahren und zwei Geschäftsführern über 20.000 € auflaufen. Ignorieren ist immer die teuerste Option.

Kann das BfJ das Ordnungsgeld gegen mich persönlich verhängen?

Ja. § 335 HGB erlaubt ausdrücklich, dass das Ordnungsgeld sowohl gegen die Gesellschaft als auch gegen die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand) verhängt wird. In der Praxis wird oft beides kombiniert. Die persönliche Haftung bleibt auch bei Insolvenz der GmbH bestehen.

Gibt es eine Verjährung für Ordnungsgeldverfahren?

Das Verfahren selbst verjahrt nach 3 Jahren (Verwaltungsrecht allgemein), aber die Offenlegungspflicht besteht weiterhin. Heisst: Das BfJ kann zwar irgendwann keine neuen Ordnungsgelder für das alte Geschaeftsjahr verhängen, aber die Gesellschaft bleibt einreichungspflichtig und ihre Folge-Jahre werden weiterhin verfolgt.

Ich bin insolvent — muss ich trotzdem zahlen?

Bei bestehender Insolvenz übernimmt der Insolvenzverwalter die Einreichung der Unterlagen. Bereits festgesetzte Ordnungsgelder werden als Insolvenzforderung behandelt und aus der Masse bezahlt, soweit Mittel vorhanden. Die persönliche Inanspruchnahme der Geschäftsführer bleibt davon unberührt — diese muss der Geschäftsführer aus Eigenmitteln zahlen.

Kann ich gegen die Höhe des Ordnungsgelds vorgehen?

Das Mindest-Ordnungsgeld von 2.500 € ist gesetzlich festgelegt (§ 335 Abs. 1 HGB) und nur in extremen Härtefällen reduzierbar. Höhere Beträge (bei mittelgroßen/großen Gesellschaften) können im Beschwerdeverfahren gesenkt werden, wenn das BfJ den Ermessensspielraum nicht korrekt genutzt hat. Billigkeitserlass ist in Einzelfällen möglich.

Wie erfahre ich, ob ich überhaupt offenlegungspflichtig bin?

Alle deutschen Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, KGaA, SE) und Personengesellschaften ohne natürlichen Vollhafter (GmbH & Co. KG, § 264a HGB) sind offenlegungspflichtig — unabhängig von Umsatz, Gewinn oder Aktivität. Wer ins Handelsregister eingetragen ist, ist betroffen. Details zur Wahl Hinterlegung vs. Offenlegung im passenden Leitfaden.

Mein Steuerberater hat vergessen einzureichen — haftet er?

Wenn der StB die Einreichung vertraglich zugesagt und durch Nachlässigkeit versäumt hat, kann er haftbar sein (BGB-Schadensersatz). In der Praxis: Schreiben Sie Ihrem StB formal und fragen Sie nach Übernahme der Kosten. Die meisten Kanzleien haben eine Haftpflichtversicherung, die solche Fälle abdeckt. OnlineBilanz garantiert im Festpreis die termingerechte Einreichung — ohne zusätzliches Risiko.

Kann OnlineBilanz mir bei akuter Androhung helfen?

Ja. OnlineBilanz kann den kompletten Jahresabschluss in 5–10 Werktagen erstellen und beim Unternehmensregister einreichen — rechtzeitig zur 6-Wochen-Nachfrist des BfJ. Festpreis: 499,95 € inkl. MwSt. für den kompletten Jahresabschluss mit allen Steuererklärungen und Einreichung. Bei akuten Notfallen: Kontakt oder direkt beauftragen.

11. Fazit: Schnell handeln spart tausende Euro

Das Ordnungsgeld des Bundesamts für Justiz ist kein Papiertiger. Mindestbetrag 2.500 €, bei wiederholten Verstößen mit Doppelfestsetzung gegen Gesellschaft und Geschäftsführer schnell 5-stellige Beträge. Die gute Nachricht: Wer nach Erhalt der Androhung innerhalb der 6-Wochen-Nachfrist reagiert, kann das Ordnungsgeld fast immer vermeiden — nur die Verfahrensgebühr von 103,50 € bleibt übrig.

Die wirtschaftlich beste Strategie ist präventiv: Jahresabschluss rechtzeitig erstellen und einreichen lassen, idealerweise über einen Festpreis-Partner, der die Fristen selbstständig im Blick hat. OnlineBilanz übernimmt für 499,95 € inkl. MwSt. den kompletten Jahresabschluss inkl. Einreichung beim Unternehmensregister — mit planbarem Termin und garantierter Fristeinhaltung. Auch bei akuten Notfall-Fällen mit bereits ausgesprochener Androhung.

Jahresabschluss + Einreichung beim Unternehmensregister zum Festpreis — auch bei akuten BfJ-Androhungen.

OnlineBilanz — 499,95 € inkl. MwSt. komplett: Bilanz, alle Steuererklärungen, E-Bilanz, Hinterlegung/Offenlegung im Unternehmensregister, StB-Signatur mit Berufshaftpflicht und 12 Monate Finanzamtsvertretung.
GmbH · UG · GmbH & Co. KG · Holdings · StB-Signatur · DATEV-Digitalpartner · TermingerechtJetzt beauftragen →

Hinweis: Dieser Artikel beschreibt das Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB im Stand April 2026. Bei laufenden Verfahren gegen Ihre GmbH/UG empfiehlt sich die Einzelfall-Beratung durch Steuerberater oder Rechtsanwalt. Bei komplexen Beschwerdeverfahren (höhere Beträge, Mehrfach-Festsetzungen) ist anwaltliche Vertretung dringend empfohlen. Rechtsgrundlagen: § 335 HGB, § 335a HGB, § 325 HGB. Für individuelle Beratung: Kontakt zu OnlineBilanz.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz