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OnlineBilanzBlog Jahresabschluss Immobilien-GmbH

Jahresabschluss Immobilien-GmbH: Besonderheiten, erweiterte Kürzung und Kosten 2026 – Ihr Leitfaden

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 11 Minuten

Kurzantwort

Der Jahresabschluss einer Immobilien-GmbH folgt den allgemeinen Regeln für Kapitalgesellschaften (§§ 242, 264 HGB), hat aber drei zentrale Besonderheiten: (1) Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG kann bei reiner Grundstücksverwaltung die Gewerbesteuer faktisch auf null reduzieren, (2) die Gebäudeabschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG (Linear-AfA, meist 3% für Wohngebäude neueren Jahrgangs) bestimmt den Jahresgewinn maßgeblich, (3) das Ausschließlichkeitsgebot muss penibel beachtet werden — schon kleine Abweichungen kosten die Gewerbesteuerbefreiung vollständig. Die Erstellung durch OnlineBilanz, etwa über einen Buchhaltungsservice in Saarbrücken, kostet einheitlich ab 499,95 € netto (zzgl. USt.)

Eine Immobilien-GmbH (auch: vermögensverwaltende GmbH, Grundstücks-GmbH) ist ein beliebtes Vehikel für private Immobilieninvestitionen — vor allem wegen der niedrigen Besteuerung von Mieterlösen und der Thesaurierungsmöglichkeit im Körperschaftsteuerrecht. Der Jahresabschluss folgt den üblichen HGB-Regeln, aber mit Besonderheiten, die bares Geld sparen — oder kosten — können. Bei Verkaufsabsichten, Nachfolgeregelungen oder Gesellschaftereintritten ist zudem die Bewertung der GmbH-Anteile von zentraler Bedeutung.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

§ 9 Nr. 1 S. 2

Erweiterte Gewerbesteuerkürzung GewStG

15,825%

Effektive KSt-Last bei erweiterter Kürzung

3%

Linear-AfA Wohngebäude ab 2023 (§ 7 Abs. 4 EStG)

1. Was ist eine Immobilien-GmbH?

Eine Immobilien-GmbH ist eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder UG), deren wirtschaftliche Tätigkeit im Wesentlichen im Halten, Verwalten und Vermieten von Immobilien besteht. Typische Strukturen:

  • Reine Vermietungs-GmbH: Hält und vermietet eigene Wohnhäuser, Gewerbeobjekte oder Mischimmobilien
  • Immobilien-Holding: Mutter-GmbH mit Tochter-GmbHs, die jeweils einzelne Objekte halten
  • Family-Office-Struktur: Mehrere Gesellschafter halten gemeinsam vermögensverwaltende GmbH mit diversifiziertem Immobilien-Portfolio
  • Projektentwicklungs-GmbH: Kauft, entwickelt und verkauft Immobilien (Vorsicht: kann „gewerblicher Grundstückshandel“ sein — dann entfällt erweiterte Kürzung)

2. Bilanzaufbau einer Immobilien-GmbH

Die Bilanz folgt der Gliederung nach § 266 HGB, wobei einige Posten typisch für Immobilien-GmbHs hervorstechen:

Aktivseite (Schwerpunkte)

PostenInhaltBewertung
Grundstücke + grundstücksgleiche RechteGewichtigster PostenAnschaffungskosten, keine Abschreibung
Gebäude auf eigenen GrundstückenAfA-pflichtiger TeilAnschaffungskosten abzüglich kumulierter AfA
Umbau-/ModernisierungsaufwandAls Herstellungskosten aktiviertAbschreibung wie Gebäude
Forderungen MieterOffene MietforderungenNominalwert, ggf. Wertberichtigung
Mietkautionen (falls aktiv)Bei Gesellschaft hinterlegte KautionenNominal, separat von allgemeiner Liquidität

Passivseite (Schwerpunkte)

PostenInhaltBesonderheit
Langfristige BankdarlehenImmobilienfinanzierungRückzahlungsbetrag, ggf. Diso/Disagio
Mietkautionen (treuhänderisch)Verpflichtungen gegenüber MieternAls Verbindlichkeit ausgewiesen
Rückstellungen InstandhaltungFür konkrete geplante MaßnahmenNach § 249 Abs. 1 HGB
Latente SteuernAus Unterschieden Handels-/SteuerbilanzMeist passiv, z.B. aus § 6b-Rücklagen

Besonderheit: Grundstücke und Gebäude getrennt bilanzieren

Das Grundstück selbst wird nicht abgeschrieben, nur das Gebäude. Beim Erwerb muss der Kaufpreis daher auf beide Bestandteile aufgeteilt werden — typischerweise 20–30% auf Grund und Boden, 70–80% auf Gebäude. Eine zu geringe Grundstücksbewertung können Finanzämter korrigieren. Die Arbeitshilfe des BMF zur Kaufpreisaufteilung ist eine wichtige Orientierung.

3. Gebäudeabschreibung nach § 7 Abs. 4/5a EStG

Die Gebäude-AfA ist der wichtigste Aufwandsposten jeder Immobilien-GmbH — sie bestimmt maßgeblich, welcher Gewinn am Ende auf der Rechnung steht:

Linear-AfA nach § 7 Abs. 4 EStG

GebäudeartAfA-SatzAnwendung
Wohngebäude, Bauantrag ab 01.01.20233,0% p.a.Neue Linear-AfA nach JStG 2022
Wohngebäude, Bauantrag 01.01.1925–31.12.20222,0% p.a.Klassisch 50 Jahre Nutzungsdauer
Wohngebäude, Bauantrag vor 01.01.19252,5% p.a.Verkürzte Nutzungsdauer 40 Jahre
Betriebsgebäude3,0% p.a.33,33 Jahre ND

Degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG (nur Neubauten)

Für Wohngebäude mit Baubeginn ab 01.10.2023 bis 30.09.2029 kann eine degressive AfA mit 5% p.a. gewählt werden (Wachstumschancengesetz). Alternativ zur linearen 3% — in den ersten Jahren deutlich höher, dafür in späteren Jahren geringer. Wechsel zur linearen AfA ist möglich, umgekehrt nicht.

Sonderabschreibung § 7b EStG (Wohnungsneubau)

Für Wohnungsbaumaßnahmen nach § 7b EStG können im Anschaffungsjahr und den drei folgenden Jahren zusätzlich bis zu 5% Sonderabschreibung beansprucht werden — zusätzlich zur regulären AfA. Voraussetzungen: Bauantrag zwischen 01.09.2018 und 31.12.2021 bzw. 01.01.2023 und 30.09.2029, Baukostenobergrenze, Vermietung im Jahr der Fertigstellung und der folgenden 10 Jahre.

4. Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG

Das Steuer-Highlight jeder Immobilien-GmbH: Die erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer reduziert die Gewerbesteuer auf die Vermietungserträge faktisch auf null — damit beträgt die Gesamtsteuerlast auf Mieten nur die Körperschaftsteuer plus Soli, also effektiv 15,825%.

Gesetzeswortlaut § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG (gekürzt)

„An Stelle der Kürzung nach Satz 1 tritt auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen […], die Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.“

Wie wirkt sich die erweiterte Kürzung aus?

Ohne erweiterte Kürzung würden Mieterlöse bei einer GmbH zweimal besteuert: Körperschaftsteuer 15% + Soli 5,5% (= 15,825%) zzgl. Gewerbesteuer (je nach Hebesatz ca. 14–17%). Gesamt also ca. 30–32% Steuerlast auf den Mietertrag. Mit erweiterter Kürzung: nur 15,825%.

Beispielrechnung: 100.000 € Mietgewinn

Mietgewinn vor Steuern100.000 €
Körperschaftsteuer 15% + 5,5% Soli15.825 €
Gewerbesteuer regulär (Hebesatz 400%)14.000 €
Gewerbesteuer NACH erweiterter Kürzung0 €
Ersparnis durch erweiterte Kürzung14.000 €

Hinweis: Bei einem GmbH-Gewinn von 100.000 € spart die erweiterte Kürzung ca. 14.000 € Gewerbesteuer pro Jahr — je nach Hebesatz der Gemeinde (typische Werte: 320–490%). Voraussetzung: Der Antrag wird gestellt und das Ausschließlichkeitsgebot ist erfüllt.

5. Ausschließlichkeitsgebot: Die Tretminen

Der Teufel steckt im Detail. Die erweiterte Kürzung ist vollständig verloren, wenn nur eine kleine Aktivität außerhalb der reinen Grundstücksverwaltung stattfindet. Typische Fallstricke:

Fallstrick 1: Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen

Werden mit der Immobilie Betriebsvorrichtungen mitvermietet (z.B. Produktionsmaschinen, Lastenaufzüge, Kompressoren, Tanks), verletzt das die Ausschließlichkeit. Ausnahme: Die neue Bagatellgrenze nach § 9 Nr. 1 Satz 3 Buchst. c GewStG (seit 2021) erlaubt Mitvermietung, wenn die anteilige Miete unter 5% der Gesamtmiete liegt. BFH-Urteil vom 19.06.2025 (IV R 37/22) hat zudem geklart, dass Lastenaufzüge in Warenhäusern bei objektbezogener Betrachtung unschädlich sein können.

Fallstrick 2: Photovoltaik-Anlagen

Der Betrieb einer PV-Anlage ist eine gewerbliche Tätigkeit und zerstört normalerweise die erweiterte Kürzung. Ausnahme seit FoStoG 2021: Die Bagatellgrenze von 10% der Einnahmen (nach § 9 Nr. 1 Satz 3 Buchst. b GewStG) erlaubt unschädliche PV-Nebentätigkeiten.

Fallstrick 3: Betriebsaufspaltung

Vermietet die Immobilien-GmbH ein Objekt an ein Unternehmen, das denselben Gesellschaftern gehört (personelle Verflechtung) und das Objekt für die Geschäftstätigkeit wesentlich ist (sachliche Verflechtung), liegt eine Betriebsaufspaltung vor — und die erweiterte Kürzung entfällt. BFH-Beschluss vom 01.06.2022, III R 3/21: Bereits Verpachtung von Dachflächen an eine personenidentische GbR kann schädlich sein.

Fallstrick 4: Zeitliche Ausschließlichkeit

Der Grundbesitz muss während des gesamten Erhebungszeitraums verwaltet werden. Probleme entstehen bei (a) Neugründung mit späterem Grundbesitz-Erwerb, (b) Verkauf des letzten Grundstücks im Laufe eines Jahres. Laut BFH können Unternehmen, die erst nach Monaten mit der Immobilienverwaltung beginnen, die erweiterte Kürzung im Gründungsjahr nicht beanspruchen. Tipp: Rumpfwirtschaftsjahr so legen, dass bereits am ersten Tag Grundbesitz gehalten wird.

Fallstrick 5: Gewerblicher Grundstückshandel

Werden mehr als drei Objekte innerhalb von fünf Jahren veräußert (sog. Drei-Objekt-Grenze), liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor. Dann ist die GmbH kein „grundstücksverwaltendes Unternehmen“ mehr. Ausnahmen (BFH vom 20.03.2025, III R 14/23): Bei Erwerb mit Halteabsicht und erst nach 5+ Jahren Veräußerung bleibt die erweiterte Kürzung oft erhalten.

6. Steuerlast im Vergleich: Mit und ohne Immobilien-GmbH

Der Steuervorteil der Immobilien-GmbH zeigt sich besonders bei Thesaurierung (Gewinn bleibt im Unternehmen). Folgender Vergleich mit 100.000 € Mietgewinn:

ModellSteuerlastNach Steuer
Privatperson, Grenzsteuersatz 45%45.000 €55.000 €
GmbH OHNE erweiterte Kürzung29.825 €70.175 €
GmbH MIT erweiterter Kürzung15.825 €84.175 €

Aber: Bei Ausschüttung kommt Kapitalertragsteuer hinzu

Die niedrige Steuerlast gilt nur, solange der Gewinn in der GmbH thesauriert (nicht ausgeschüttet) wird. Bei Ausschüttung an den Gesellschafter fällt zusätzlich Kapitalertragsteuer 25% + Soli an (ca. 26,375%). Mit Thesaurierung und späterem Verkauf der GmbH-Anteile (nach Haltedauer) kann man die Besteuerung nach § 8b KStG weiter optimieren. Für Details: Siehe Holding gründen.

7. 5 Praxis-Fehler, die die Kürzung kosten

Fehler 1: Antrag vergessen

Die erweiterte Kürzung kommt nicht automatisch — sie muss in der Gewerbesteuererklärung beantragt werden. Vergisst der Steuerberater den Antrag, ist die Kürzung im jeweiligen Jahr verloren.

Fehler 2: Nicht-begleitete Nebentätigkeiten

„Wir machen ja nur Vermietung“ — und übersehen, dass der Geschäftsführer für befreundete Unternehmer kleine Hausverwaltungen nebenbei macht. Jede schädliche Nebentätigkeit kostet die Kürzung komplett.

Fehler 3: Falsche Verbuchung von Betriebsvorrichtungen

Aufzüge, Kühlanlagen, spezielle Einrichtungen müssen getrennt erfasst werden. Werden sie als „Gebäudeteile“ bilanziert und mitvermietet, kann das die 5%-Bagatellgrenze kippen.

Fehler 4: Betriebsaufspaltung übersehen

Wenn ein Gesellschafter der Immobilien-GmbH auch Anteilseigner eines Betreibers ist, entsteht über Vermietung an das eigene Unternehmen schnell eine Betriebsaufspaltung. Personelle Verflechtung ist oft ungewollt.

Fehler 5: Gründungsjahr-Falle

Die GmbH wird am 15.03. gegründet, erstes Objekt aber erst am 01.07. erworben. Für das Rumpfwirtschaftsjahr 15.03.–31.12. ist die erweiterte Kürzung nicht möglich — weil nicht „ausschließlich ab Beginn“ Grundbesitz gehalten wurde.

8. Kosten Jahresabschluss Immobilien-GmbH

Der Aufwand für den Jahresabschluss einer Immobilien-GmbH hängt von der Portfolio-Komplexität ab:

KomplexitätsstufeKennzeichenTypische Kosten
Einfach (1–3 Objekte)Solo-Vermieter, wenige MieterOnlineBilanz 499,95 €
Mittel (4–15 Objekte)Mittelständisches Portfolio500–1.500 € Anpassung
Komplex (Holding mit Töchtern)Mehrere Gesellschaften, ÜberlassungenIndividual-Kalkulation StB
Groß-Portfolio (50+ Objekte, Prüfpflicht)Mittelgroße KapGesAb 3.500 € + WP-Honorar

Warum die einfache Immobilien-GmbH perfekt für OnlineBilanz ist

Eine Solo-Vermieter-GmbH mit 1–3 Objekten hat typischerweise wenige Geschäftsvorfälle, klare Strukturen (Mieten rein, Zinsen/Tilgung raus, Instandhaltung) und unkomplizierte Buchhaltung. Unser Festpreis von ab 499,95 € netto (zzgl. USt.) deckt genau diesen Fall komplett ab — inkl. erweiterter Kürzung im Antrag, E-Bilanz und Offenlegung.

„Die Immobilien-GmbH ist einer unserer Lieblingsbereiche — weil sie steuerlich so elegant ist und für Mandanten echten Mehrwert bringt. 30% Gesamtsteuerlast auf dem Mietgewinn als Privatperson vs. 15,825% bei der GmbH mit erweiterter Kürzung — das ist die Halbierung der Steuerlast. Wichtig bei der Bilanzierung: Das Ausschließlichkeitsgebot penibel prüfen. Lieber einmal zuviel fragen als die Kürzung für ein Jahr verlieren.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

Weiterführende Artikel

  • Holding gründen: Struktur für Immobilien-Portfolios.
  • Jahresabschluss GmbH Aufbau: Grundlagen.
  • Kleine GmbH § 267 HGB: Größenklassen-Erleichterungen.
  • Bilanzstichtag GmbH wählen: Stichtagswahl für Immobilien-GmbH.
  • Jahresabschluss GmbH Service: Was OnlineBilanz leistet.
  • Aktiva Passiva einfach erklärt: Bilanz-Grundlagen.

9. Häufige Fragen

Muss jede Immobilien-GmbH die erweiterte Kürzung beantragen?

Ja, sofern möglich — sie ist der zentrale Steuervorteil. Nur wenn das Ausschließlichkeitsgebot nicht erfüllt wird (z.B. bei Betriebsaufspaltung, gewerblichem Grundstückshandel), ist sie nicht anwendbar. Bei Zweifeln: StB-Einzelfallprüfung vor Antragstellung, um rückwirkende Versagung zu vermeiden.

Gilt die erweiterte Kürzung auch bei Verkauf von Objekten?

Ja — aber nur bei gelegentlichen Veräußerungen, nicht bei gewerblichem Grundstückshandel. Faustregel: Weniger als drei Objektveräußerungen in fünf Jahren, und Haltedauer jeweils mindestens fünf Jahre — dann bleibt die Kürzung erhalten. BFH vom 20.03.2025 (III R 14/23): Verkauf von 13 Objekten im sechsten Jahr war unproblematisch.

Wie wird der Kaufpreis Grund/Gebäude aufgeteilt?

Das Finanzministerium bietet eine Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung (BMF-Excel-Tool), die auf sachverständigem Bodenrichtwert plus Sachwertverfahren basiert. In der Praxis liegt der Anteil für Grund und Boden typischerweise bei 20–30%, für das Gebäude 70–80%. Alternativ: Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen.

Was ändert sich an § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG ab 2025?

Die „einfache Kürzung“ wurde durch das Grundsteuer-Reformgesetz angepasst: Statt 1,2% des Einheitswerts wird die tatsächlich gezahlte Grundsteuer als Betriebsausgabe gekürzt. Die erweiterte Kürzung nach Satz 2 ist davon nicht betroffen — sie wird weiter nach wirtschaftlichem Ertrag aus Grundstücken berechnet.

Kann eine UG als Immobilien-GmbH agieren?

Ja. Die UG (haftungsbeschränkt) kann genauso wie eine GmbH Immobilien halten und die erweiterte Kürzung beanspruchen. Allerdings ist die UG wegen 25%-Thesaurierungspflicht (§ 5a Abs. 3 GmbHG) etwas restriktiver. Für größere Portfolios ist ein späterer Umwandlungsschritt zur GmbH üblich.

Wie werden Modernisierungen behandelt?

Maßnahmen über 15% des Kaufpreises innerhalb von 3 Jahren nach Erwerb gelten als anschaffungsnahe Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) und sind zu aktivieren — nicht sofort abziehbar, sondern über die Restnutzungsdauer abzuschreiben. Bei Neuerrichtung oder substanzieller Erweiterung ebenfalls aktivierungspflichtig. Reine Erhaltungsaufwendungen (Anstrich, Reparatur) sind sofort abziehbar.

Was kostet die Erstellung des Jahresabschlusses?

Bei OnlineBilanz einheitlich ab 499,95 € netto (zzgl. USt.) für Immobilien-GmbHs mit 1–3 Objekten und überschaubaren Mietverhältnissen. Komplexere Portfolios oder Sonderthemen wie Umwandlungen, mehrere Töchter oder Prüfpflichten werden individuell kalkuliert. Die erweiterte Kürzung beantragen wir automatisch mit.

Sollte ich die Immobilie ins Privatvermögen oder in die GmbH legen?

Hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Vereinfacht: Bei hohem persönlichem Grenzsteuersatz (42–45%) und Thesaurierungsabsicht ist die GmbH oft günstiger. Bei geplanter baldiger Veräußerung (Spekulationsfrist von 10 Jahren beachten) kann das Privatvermögen vorteilhaft sein — weil nach 10 Jahren der Veräußerungsgewinn komplett steuerfrei ist. Diese Entscheidung sollte unbedingt individuell mit einem Steuerberater besprochen werden.

Muss ich mit Verlusten rechnen in den ersten Jahren?

Häufig ja — weil AfA plus Zinsaufwand in den ersten Jahren meist höher ist als der Mietertrag. Das ist kein Problem: Verluste werden vorgetragen (§ 10d EStG + § 10a GewStG) und in Gewinnjahren verrechnet. Nur bei dauerhaften Verlusten über mehrere Jahre prüft das Finanzamt „Liebhaberei“ — die bei Kapitalgesellschaften allerdings nach ständiger BFH-Rechtsprechung nicht greift (BFH 04.12.1996, I R 54/95).

10. Fazit: Die Immobilien-GmbH ist ein spitzes Steuerwerkzeug

Die Immobilien-GmbH ist steuerlich hochelegant — die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG halbiert die Steuerlast auf Mieterträge im Vergleich zur Privatperson im Spitzensteuersatz. Voraussetzung: Das Ausschließlichkeitsgebot wird penibel eingehalten, der Antrag auf erweiterte Kürzung wird korrekt gestellt, und potenzielle Fallstricke (Betriebsaufspaltung, gewerblicher Grundstückshandel, Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen) werden erkannt und vermieden.

Der Jahresabschluss selbst folgt den üblichen HGB-Regeln für Kapitalgesellschaften — mit Schwerpunkten bei Gebäude-AfA, Finanzierungszinsen und Mietforderungen. OnlineBilanz erstellt den kompletten Jahresabschluss einer Immobilien-GmbH (bis 3 Objekte, Standard-Komplexität) zum Festpreis von ab 499,95 € netto (zzgl. USt.) — inkl. Antrag auf erweiterte Kürzung, E-Bilanz, Offenlegung und Steuererklärungen.

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Hinweis: Rechtsstand April 2026. Die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist eine komplexe Regelung mit häufiger höchstrichterlicher Rechtsprechung. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Bei konkreten Fragen zu Ihrer Immobilien-GmbH und insbesondere zur Einordnung von Nebentätigkeiten, Betriebsvorrichtungen oder Veräußerungen empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater. Für einen Service-Abschluss: Kontakt zu OnlineBilanz.

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