Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

8–13 Minuten

OnlineBilanzBlogJahresabschluss Fristen 2026

Jahresabschluss Fristen 2026: GmbH-Termine & Offenlegung

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Welche Fristen für Jahresabschluss, Feststellung und Offenlegung gelten 2026 für GmbHs? Dieser Leitfaden zeigt alle Termine nach § 325 HGB und § 42a GmbHG – mit Berechnungsbeispielen und Sanktionen bei Versäumnis. Eine umfassende Übersicht zu allen Jahresabschluss Fristen 2026, einschließlich Offenlegung und Feststellung, finden Sie in unserem detaillierten Artikel mit allen relevanten Terminen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt: Kleine GmbHs müssen den Jahresabschluss bis 30.11.2026 feststellen und bis 31.12.2026 beim Unternehmensregister offenlegen. Mittelgroße und große GmbHs haben eine Feststellungsfrist bis 31.08.2026 und dieselbe Offenlegungsfrist bis 31.12.2026. Bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder von 500 bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Überblick: Alle Fristen für GmbHs im Jahr 2026

GmbHs und andere Kapitalgesellschaften unterliegen nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) und dem GmbH-Gesetz (GmbHG) strengen Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Bis wann der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) erstellt und offengelegt werden muss, regelt das Gesetz eindeutig – die wichtigsten Termine liegen im Jahr 2026.

Die Einhaltung dieser Fristen ist gesetzlich verpflichtend. Versäumnisse führen zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB und können die persönliche Haftung der Geschäftsführung auslösen. Seit der DiRUG-Reform (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister.

11 Monate

Feststellung kleine GmbH

8 Monate

Feststellung mittel/groß

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

Frist Rechtsgrundlage Termin für Bilanzstichtag 31.12.2025
Aufstellung Jahresabschluss § 264 Abs. 1 HGB Innerhalb von 3 Monaten (31.03.2026)
Feststellung kleine GmbH § 42a Abs. 2 GmbHG Bis 30.11.2026 (11 Monate)
Feststellung mittel/große GmbH § 42a Abs. 1 GmbHG Bis 31.08.2026 (8 Monate)
Offenlegung (alle Größen) § 325 Abs. 1 HGB Bis 31.12.2026 (12 Monate)

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG: Wann muss der Jahresabschluss festgestellt sein?

Die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung ist ein zentraler Pflichttermin. Nach § 42a GmbHG gelten unterschiedliche Fristen abhängig von der Unternehmensgröße nach § 267 HGB.

Kleine Kapitalgesellschaften haben 11 Monate Zeit, mittelgroße und große Gesellschaften nur 8 Monate nach dem Bilanzstichtag. Diese Frist ist zwingend und kann nur durch Satzungsregelung verkürzt, nicht aber verlängert werden.

Hinweis

Wichtig: Die Feststellung muss durch formellen Beschluss der Gesellschafterversammlung erfolgen. Ein einfacher Vermerk im Protokoll reicht nicht aus – der Beschluss muss ausdrücklich gefasst und dokumentiert werden.

Berechnung der Feststellungsfrist

Die Frist wird vom Bilanzstichtag an gerechnet, nicht vom Kalenderjahresende. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 ergeben sich folgende Feststellungstermine:

  • Kleine GmbH: 31.12.2025 + 11 Monate = 30.11.2026
  • Mittelgroße GmbH: 31.12.2025 + 8 Monate = 31.08.2026
  • Große GmbH: 31.12.2025 + 8 Monate = 31.08.2026

„In der Praxis sollte die Gesellschafterversammlung mindestens 4-6 Wochen vor Fristablauf einberufen werden. So bleibt Zeit für Rückfragen, Prüfungen und eventuelle Korrekturen am Jahresabschluss.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister nach § 325 HGB

Nach § 325 Abs. 1 HGB müssen Kapitalgesellschaften den festgestellten Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Diese Frist gilt unabhängig von der Unternehmensgröße.

Seit dem DiRUG-Gesetz (gültig ab 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Der früher genutzte Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle für die Offenlegung.

Achtung

Achtung: Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten läuft unabhängig von der Feststellungsfrist. Auch wenn eine kleine GmbH bis November Zeit für die Feststellung hat, muss die Offenlegung spätestens zum 31.12.2026 erfolgen.

Was muss offengelegt werden?

Der Umfang der Offenlegungspflicht richtet sich nach § 325 HGB und § 326 HGB sowie der Größenklasse nach § 267 HGB:

Größenklasse Offenlegungspflichtige Unterlagen
Kleinstkapitalgesellschaft Bilanz (ggf. verkürzt nach § 266 Abs. 1 S. 4 HGB)
Kleine Kapitalgesellschaft Bilanz, Anhang (verkürzt nach § 288 HGB)
Mittelgroße Kapitalgesellschaft Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht
Große Kapitalgesellschaft Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk

Die elektronische Einreichung erfolgt über das Unternehmensregister-Portal. Dabei müssen die Unterlagen im XBRL-Format oder als PDF hochgeladen werden. Viele Softwarelösungen bieten eine direkte Schnittstelle zum Unternehmensregister.

Unterschiede nach Größenklassen gemäß § 267 HGB

Die Zuordnung einer GmbH zu einer Größenklasse nach § 267 HGB bestimmt sowohl die Feststellungsfrist als auch den Offenlegungsumfang. Die Einordnung erfolgt anhand von drei Schwellenwerten: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl.

Eine Größenklasse gilt, wenn am Abschlussstichtag und am vorhergehenden Abschlussstichtag mindestens zwei der drei Merkmale über- oder unterschritten werden. Die Schwellenwerte wurden zuletzt durch das MicroBilG angepasst.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Kleinstkapitalgesellschaft ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Praktische Auswirkungen der Größenklasse

Kleine Kapitalgesellschaften

Haben 11 Monate Zeit für die Feststellung und können verkürzte Bilanzen und Anhänge nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB und § 288 HGB offenlegen. Eine Prüfungspflicht nach § 316 HGB besteht nicht.

Mittelgroße/Große Kapitalgesellschaften

Müssen den Jahresabschluss bereits nach 8 Monaten feststellen und unterliegen strengeren Offenlegungspflichten. Große GmbHs sind zudem prüfungspflichtig nach § 316 HGB.

Hinweis

Tipp: Bei Grenzfällen lohnt sich eine bewusste Planung. Wird eine Schwelle knapp überschritten, kann dies erhebliche Mehrkosten durch Prüfungspflicht und erweiterte Offenlegung nach sich ziehen.

Sanktionen und Ordnungsgeld bei Fristversäumnis

Die Nichteinhaltung der Offenlegungs- und Feststellungsfristen hat konkrete rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Offenlegungspflichten und verhängt bei Versäumnissen Ordnungsgelder nach § 335 HGB.

Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße, Dauer der Pflichtverletzung und Wiederholungsfällen. Die Festsetzung erfolgt im Ermessen des BfJ.

Ablauf des Ordnungsgeldverfahrens

  1. Automatische Prüfung: Das BfJ prüft systematisch, ob Kapitalgesellschaften ihrer Offenlegungspflicht nachgekommen sind
  2. Ordnungsgeldandrohung: Bei Fristversäumnis ergeht zunächst eine Androhung mit Nachfrist (meist 6 Wochen)
  3. Ordnungsgeldfestsetzung: Wird auch die Nachfrist versäumt, wird das Ordnungsgeld durch Bescheid festgesetzt
  4. Vollstreckung: Das Ordnungsgeld ist wie eine Geldstrafe vollstreckbar. Bei Nichtzahlung droht Zwangsvollstreckung

Achtung

Wichtig: Das Ordnungsgeld kann auch gegen die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer) persönlich festgesetzt werden. Dies kann Auswirkungen auf die persönliche Bonität und Geschäftsführerhaftung haben.

Weitere Konsequenzen bei Fristversäumnis

  • Reputationsschaden: Die Nichteinhaltung ist öffentlich im Unternehmensregister ersichtlich
  • Geschäftsführerhaftung: Bei schuldhafter Pflichtverletzung kann die GmbH Schadensersatz vom Geschäftsführer verlangen (§ 43 GmbHG)
  • Kreditwürdigkeit: Banken und Lieferanten prüfen regelmäßig die Offenlegung – Versäumnisse beeinträchtigen das Rating
  • Löschungsverfahren: In extremen Fällen kann die Amtslöschung der GmbH nach § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG drohen

„Die Kosten für ein Ordnungsgeld übersteigen oft die Kosten für eine fristgerechte Jahresabschlusserstellung. Hinzu kommen Image-Schäden und mögliche Haftungsrisiken. Präventive Terminplanung ist daher nicht nur Rechtspflicht, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristen einhalten: Praktische Tipps für GmbH-Geschäftsführer

Die fristgerechte Erfüllung aller Jahresabschlusspflichten erfordert strukturierte Planung und klare Verantwortlichkeiten. Mit den folgenden Maßnahmen lassen sich Fristversäumnisse zuverlässig vermeiden.

Jahresplanung und Meilensteine

Erstellen Sie zu Jahresbeginn einen verbindlichen Terminplan mit konkreten Meilensteinen für alle Jahresabschluss-Aktivitäten:

Meilenstein Empfohlener Termin (Bilanzstichtag 31.12.2025) Verantwortlich
Vorbereitung Buchhaltungsdaten Januar 2026 Buchhaltung
Inventur und Bewertungen Bis Ende Februar 2026 Geschäftsführung/Buchhaltung
Erstellung Jahresabschluss-Entwurf Bis Ende März 2026 Steuerberater
Prüfung (falls erforderlich) April-Juni 2026 Wirtschaftsprüfer
Gesellschafterversammlung Bis Juli 2026 Geschäftsführung
Offenlegung Bis Oktober 2026 Geschäftsführung/Steuerberater

Zusammenarbeit mit Steuerberater und Dienstleistern

Klären Sie frühzeitig die Aufgabenverteilung und Kommunikationswege. Viele Fristversäumnisse entstehen durch Missverständnisse über Zuständigkeiten zwischen GmbH, Steuerberater und externen Dienstleistern.

  • Beauftragung Steuerberater/Jahresabschluss-Dienstleister schriftlich fixieren
  • Klare Vereinbarung über Liefertermine und Verantwortlichkeiten treffen
  • Vollständige Unterlagen rechtzeitig bereitstellen (Kontenausdrucke, Verträge, Inventurlisten)
  • Regelmäßige Status-Updates vereinbaren (z.B. monatlich)
  • Digitale Schnittstellen nutzen (DATEV, OnlineBilanz etc.) für schnelleren Datenaustausch

Hinweis

Digitalisierung nutzen: Moderne Jahresabschluss-Software wie OnlineBilanz ermöglicht die parallele Bearbeitung durch Steuerberater und Geschäftsführung. Die automatische Prüfung auf Vollständigkeit und die direkte Schnittstelle zum Unternehmensregister reduzieren Fehlerquellen erheblich.

Frühwarnsystem und Wiedervorlage

Richten Sie ein systematisches Wiedervorlagesystem ein, das Sie rechtzeitig vor Fristablauf warnt:

  • Eintragung aller Fristen in den Geschäftsführer-Kalender mit mehrfachen Erinnerungen
  • Wiedervorlage-Termine mindestens 8 Wochen vor Fristablauf setzen
  • Backup-Verantwortlichkeiten definieren (z.B. bei Urlaub oder Krankheit)
  • Quartalsweise Fristenkontrolle im Geschäftsführer-Meeting

Sonderfälle: Abweichende Bilanzstichtage und Rumpfgeschäftsjahre

Nicht alle GmbHs haben den Bilanzstichtag 31.12. Bei abweichenden Wirtschaftsjahren (z.B. Bilanzstichtag 30.06. oder 30.09.) verschieben sich alle Fristen entsprechend. Die Berechnung erfolgt immer vom jeweiligen Bilanzstichtag.

Berechnung bei abweichendem Bilanzstichtag

Beispiel: Eine kleine GmbH hat den Bilanzstichtag 30.06.2025. Daraus ergeben sich folgende Fristen:

  • Aufstellung: 30.06.2025 + 3 Monate = 30.09.2025
  • Feststellung (kleine GmbH): 30.06.2025 + 11 Monate = 31.05.2026
  • Offenlegung: 30.06.2025 + 12 Monate = 30.06.2026

Rumpfgeschäftsjahre

Bei Gründung, Liquidation oder Bilanzstichtag-Wechsel entstehen Rumpfgeschäftsjahre mit kürzerer oder längerer Laufzeit. Auch hier gelten die gesetzlichen Fristen unverändert ab dem Bilanzstichtag.

Achtung

Achtung: Ein Rumpfgeschäftsjahr ist ein vollwertiger Jahresabschluss mit allen Pflichten. Die Fristen verkürzen sich nicht, auch wenn das Geschäftsjahr nur wenige Monate umfasst.

Beispiel: Eine GmbH wird am 01.10.2025 gegründet und wählt den 31.12. als künftigen Bilanzstichtag. Das erste Rumpfgeschäftsjahr läuft vom 01.10.2025 bis 31.12.2025 (3 Monate). Dennoch gelten die vollen Fristen:

Kleine GmbH (Rumpf-GJ)

  • Bilanzstichtag: 31.12.2025
  • Feststellung bis: 30.11.2026 (11 Monate)
  • Offenlegung bis: 31.12.2026 (12 Monate)

Mittelgroße GmbH (Rumpf-GJ)

  • Bilanzstichtag: 31.12.2025
  • Feststellung bis: 31.08.2026 (8 Monate)
  • Offenlegung bis: 31.12.2026 (12 Monate)

Checkliste für die Terminplanung 2026

Mit dieser Checkliste behalten Sie alle wichtigen Termine und Aufgaben im Blick. Arbeiten Sie die Punkte systematisch ab, um Fristversäumnisse sicher zu vermeiden.

  • Größenklasse der GmbH nach § 267 HGB prüfen (mind. zwei von drei Schwellenwerten an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen)
  • Zutreffende Feststellungsfrist ermitteln: 11 Monate (klein) oder 8 Monate (mittel/groß)
  • Offenlegungsfrist notieren: immer 12 Monate nach Bilanzstichtag, unabhängig von Größenklasse
  • Jahresabschluss-Dienstleister (Steuerberater, OnlineBilanz etc.) beauftragen und Termine abstimmen
  • Buchhaltungsunterlagen vollständig und geordnet bereitstellen (spätestens Januar/Februar)
  • Inventur durchführen und dokumentieren (§ 240 HGB)
  • Jahresabschluss-Entwurf prüfen und offene Fragen klären
  • Bei Prüfungspflicht: Wirtschaftsprüfer frühzeitig beauftragen (Engpässe in der Prüfungssaison beachten)
  • Gesellschafterversammlung einberufen (Form und Ladungsfristen nach Satzung beachten)
  • Feststellungsbeschluss fassen und protokollieren
  • Offenlegungsunterlagen vorbereiten (Format: XBRL oder PDF)
  • Elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister durchführen
  • Offenlegungsbestätigung archivieren als Nachweis der fristgerechten Erfüllung

Zeitlicher Ablaufplan für Bilanzstichtag 31.12.2025

Zeitraum Aufgabe Hinweis
Januar 2026 Buchhaltung abschließen, Belege ordnen Vollständigkeit prüfen
Februar 2026 Inventur, Bewertungen, Rückstellungen § 240, § 252, § 253 HGB beachten
März 2026 Jahresabschluss-Entwurf erstellen Aufstellungsfrist § 264 HGB: 3 Monate
April-Juni 2026 Ggf. Prüfung durch Wirtschaftsprüfer Nur bei Prüfungspflicht § 316 HGB
Bis 31.08.2026 Feststellung mittel/große GmbH § 42a Abs. 1 GmbHG
Bis 30.11.2026 Feststellung kleine GmbH § 42a Abs. 2 GmbHG
Bis 31.12.2026 Offenlegung beim Unternehmensregister § 325 Abs. 1 HGB – für alle Größen

„Eine professionelle Jahresabschluss-Software mit automatisierten Workflows und integrierter Fristenkontrolle nimmt Geschäftsführern die organisatorische Last ab. OnlineBilanz erinnert rechtzeitig an alle Termine und ermöglicht die direkte elektronische Übermittlung ans Unternehmensregister.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Welche Frist gilt für die Feststellung des Jahresabschlusses 2025?

Für kleine Kapitalgesellschaften gilt eine Feststellungsfrist von 11 Monaten nach § 42a Abs. 2 GmbHG, also bis zum 30.11.2026 bei Bilanzstichtag 31.12.2025. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss bereits nach 8 Monaten feststellen (§ 42a Abs. 1 GmbHG), also bis zum 31.08.2026.

Wo muss der Jahresabschluss 2026 offengelegt werden?

Die Offenlegung erfolgt seit der DiRUG-Reform (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister elektronisch. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag nach § 325 Abs. 1 HGB, bei Bilanzstichtag 31.12.2025 also bis zum 31.12.2026.

Welche Strafe droht bei Nichteinhaltung der Offenlegungsfrist?

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist verhängt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße, Dauer der Pflichtverletzung und Wiederholungsfällen. Das Ordnungsgeld kann auch persönlich gegen den Geschäftsführer festgesetzt werden.

Welche Größenklasse hat meine GmbH nach § 267 HGB?

Die Größenklasse wird anhand von drei Schwellenwerten bestimmt: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Mitarbeiterzahl. Eine GmbH gilt als klein, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen mindestens zwei der drei Merkmale nicht überschreitet: Bilanzsumme ≤ 6 Mio. €, Umsatz ≤ 12 Mio. €, Mitarbeiter ≤ 50. Für mittelgroße GmbHs gelten die Grenzen ≤ 20 Mio. € / ≤ 40 Mio. € / ≤ 250.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, Unternehmensregister – Offenlegungsportal. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz