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Fabian Klement
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Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
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Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
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Sachanlagen218.400 €
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B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
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Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

8–12 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss veröffentlichen

Jahresabschluss veröffentlichen 2026

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses ist für alle Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschrieben. Seit August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die XBRL-Offenlegung im elektronischen Format stellt dabei besondere Anforderungen an das Format und die Taxonomie. Detaillierte Informationen zu den Pflichten und Fristen zur Offenlegung finden Sie in unserem umfassenden Leitfaden. Wir erklären, welche Fristen gelten, was genau zu veröffentlichen ist und wie Sie Ordnungsgelder vermeiden.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit der Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) müssen ihren Jahresabschluss gemäß § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Der Umfang richtet sich nach der Größenklasse. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Wer ist zur Offenlegung verpflichtet?

Die Offenlegungspflicht ergibt sich aus § 325 HGB und gilt für alle Kapitalgesellschaften in Deutschland – unabhängig von ihrer Größe oder Umsatzhöhe.

Verpflichtet sind insbesondere GmbHs, Unternehmergesellschaften (UG), Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) und Europäische Gesellschaften (SE).

Auch die GmbH & Co. KG fällt unter die Offenlegungspflicht, sofern keine natürliche Person unbeschränkt haftet – dies ist bei der klassischen GmbH & Co. KG der Fall.

Hinweis

Keine Offenlegungspflicht besteht für Einzelkaufleute, klassische Personengesellschaften (OHG, KG ohne Kapitalgesellschaft als Komplementär) sowie Freiberufler.

Die Pflicht gilt für jedes Geschäftsjahr und muss jährlich erneut erfüllt werden. Eine einmalige Veröffentlichung genügt nicht.

Unternehmensregister statt Bundesanzeiger seit DiRUG

Bis Juli 2022 erfolgte die Offenlegung über das Portal des Bundesanzeigers. Seit dem 1. August 2022 hat sich dies durch das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) grundlegend geändert.

Die Offenlegung erfolgt seitdem ausschließlich über das gemeinsame Registerportal der Länder beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist keine Offenlegungsstelle mehr.

„Viele Unternehmen verwechseln noch immer Bundesanzeiger und Unternehmensregister. Wichtig: Die Veröffentlichung muss seit August 2022 zwingend über das Unternehmensregister erfolgen. Der Bundesanzeiger ist als Offenlegungsstelle abgeschafft.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Das Unternehmensregister ist öffentlich zugänglich. Jeder kann dort kostenfrei nach veröffentlichten Jahresabschlüssen suchen – Geschäftspartner, Banken, Lieferanten und Wettbewerber.

Dieser Transparenzgedanke ist Kern der Offenlegungspflicht: Sie schafft Vertrauen im Rechtsverkehr durch Nachprüfbarkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse.

Fristen und Stichtage 2026

Für Jahresabschlüsse mit dem Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 folgende rechtlich verbindliche Fristen:

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss durch die Gesellschafterversammlung förmlich festgestellt werden. Die Frist beträgt für kleine Kapitalgesellschaften 11 Monate nach dem Bilanzstichtag, für mittelgroße und große Gesellschaften 8 Monate.

Für Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: kleine GmbHs bis 30.11.2026, mittelgroße und große GmbHs bis 31.08.2026.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Die Veröffentlichung im Unternehmensregister muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen – unabhängig von der Größenklasse.

Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist am 31.12.2026.

Achtung

Die Offenlegungsfrist läuft absolut und kann nicht verlängert werden. Nach Ablauf wird automatisch ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet.

Bilanzstichtag Feststellung klein Feststellung mittel/groß Offenlegung
31.12.2025 30.11.2026 31.08.2026 31.12.2026
31.03.2025 28.02.2026 30.11.2025 31.03.2026
30.06.2025 31.05.2026 28.02.2026 30.06.2026

Umfang der Offenlegung nach Größenklasse

Was genau veröffentlicht werden muss, richtet sich nach der Größenklasse des Unternehmens gemäß § 267 HGB. Je kleiner die Gesellschaft, desto geringer der Offenlegungsumfang.

Kleinstkapitalgesellschaften

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB müssen nur eine verkürzte Bilanz offenlegen. Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bleibt unveröffentlicht.

Dies schützt besonders kleine Unternehmen vor der vollständigen Offenlegung ihrer Ertragslage.

Kleine Kapitalgesellschaften

Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB müssen Bilanz und Anhang veröffentlichen. Die GuV kann entfallen, wenn bestimmte Angaben in den Anhang aufgenommen werden (§ 326 Abs. 1 HGB).

In der Praxis machen die meisten kleinen GmbHs von dieser Erleichterung Gebrauch und legen die GuV nicht offen.

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen den vollständigen Jahresabschluss veröffentlichen: Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht (bei großen Gesellschaften zwingend).

Zusätzlich ist der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zu veröffentlichen, sofern eine Prüfungspflicht besteht.

Größenklasse Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Kleinst Ja (verkürzt) Nein Nein Nein
Klein Ja Nein* Ja Nein
Mittel Ja Ja Ja Nein**
Groß Ja Ja Ja Ja

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Die Zuordnung zur Größenklasse erfolgt nach drei Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Mitarbeiterzahl. Ein Unternehmen fällt in eine Kategorie, wenn es mindestens zwei der drei Merkmale in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erfüllt oder überschreitet.

Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB)

≤ 450.000 €

Bilanzsumme

≤ 900.000 €

Umsatzerlöse

≤ 10

Mitarbeiter

Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB)

≤ 7,5 Mio. €

Bilanzsumme

≤ 15 Mio. €

Umsatzerlöse

≤ 50

Mitarbeiter

Mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2 HGB)

≤ 25 Mio. €

Bilanzsumme

≤ 50 Mio. €

Umsatzerlöse

≤ 250

Mitarbeiter

Große Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3 HGB)

Alle Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei der drei Merkmale für mittelgroße Gesellschaften überschreiten.

Hinweis

Die Schwellenwerte wurden zuletzt 2024 angepasst und gelten unverändert für 2026. Prüfen Sie die Größenklasse jährlich anhand der aktuellen Zahlen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Offenlegung

Die elektronische Offenlegung über das Unternehmensregister erfolgt in mehreren klar definierten Schritten:

  • Jahresabschluss durch Gesellschafterversammlung förmlich feststellen
  • Unterlagen in das erforderliche Format bringen (XBRL oder PDF)
  • Registrierung im Unternehmensregister-Portal (falls noch nicht erfolgt)
  • Einreichung der Unterlagen über das Portal
  • Zahlung der Veröffentlichungsgebühr
  • Prüfung durch das Registerportal (1-3 Werktage)
  • Bestätigung der Veröffentlichung abwarten

Technische Anforderungen

Die Unterlagen können wahlweise im XBRL-Format (maschinenlesbar) oder als PDF-Dokument eingereicht werden. XBRL ist für kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtend.

Die PDF-Dateien müssen den technischen Anforderungen des Registerportals entsprechen: lesbar, durchsuchbar und nicht passwortgeschützt.

Authentifizierung

Die Einreichung erfordert eine elektronische Authentifizierung. Möglich sind: ELSTER-Zertifikat, De-Mail, qualifizierte elektronische Signatur oder das neue Organisationskonto.

„Die meisten Steuerberater verfügen über ELSTER-Zugänge und können die Offenlegung im Auftrag durchführen. Das erspart Mandanten die eigene Registrierung und beschleunigt den Prozess erheblich.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Nach erfolgreicher Veröffentlichung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Die Unterlagen sind dann dauerhaft im Unternehmensregister abrufbar.

Ordnungsgeld und Sanktionen bei verspäteter Offenlegung

Die Einhaltung der Offenlegungsfrist wird vom Bundesamt für Justiz (BfJ) systematisch überwacht. Bei Versäumnis drohen empfindliche Sanktionen.

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Wird die Offenlegungsfrist nicht eingehalten, leitet das BfJ automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Die Höhe des Ordnungsgeldes beträgt zwischen 500 Euro und 25.000 Euro.

Das Ordnungsgeld richtet sich nach der Größe der Gesellschaft, der Dauer der Verspätung und einem eventuellen Wiederholungsfall.

Achtung

Das Ordnungsgeld wird gegen die Gesellschaft und persönlich gegen die Geschäftsführer festgesetzt. Beide haften gesamtschuldnerisch.

Die Zahlung des Ordnungsgeldes befreit nicht von der Offenlegungspflicht. Die Unterlagen müssen trotzdem nachgereicht werden – sonst droht ein weiteres, höheres Ordnungsgeld.

Typische Ordnungsgeldhöhen

Erstverstoß kleine GmbH

Typischerweise 500 bis 1.500 Euro je nach Verspätungsdauer

Wiederholungsfall

Deutliche Erhöhung, bei mehrfacher Säumigkeit bis zu 5.000 Euro und mehr

Gegen die Festsetzung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. In der Praxis ist dies nur bei besonderen Härtefällen oder formellen Mängeln erfolgreich.

Kosten der Offenlegung im Unternehmensregister

Die Veröffentlichung im Unternehmensregister ist kostenpflichtig. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach der Art und dem Umfang der Einreichung.

Gesetzliche Veröffentlichungsgebühren

Für die elektronische Einreichung eines Jahresabschlusses fällt eine Grundgebühr an. Diese variiert je nach Größenklasse und Format zwischen 30 Euro und 80 Euro.

Kleinstkapitalgesellschaften profitieren von reduzierten Gebühren. Die genaue Gebühr wird bei der Einreichung im Portal angezeigt.

Leistung Gebühr (ca.)
Jahresabschluss Kleinstkapitalgesellschaft ca. 30-40 €
Jahresabschluss kleine/mittlere Gesellschaft ca. 45-60 €
Jahresabschluss große Gesellschaft ca. 70-80 €
Änderung/Korrektur nach Veröffentlichung ca. 30-50 €

Kosten für Steuerberater oder Dienstleister

Viele Unternehmen beauftragen ihren Steuerberater oder spezialisierte Dienstleister mit der technischen Abwicklung. Die Honorare liegen typischerweise zwischen 80 und 250 Euro.

Dieser Betrag umfasst die Formatierung, Prüfung und elektronische Einreichung der Unterlagen.

Hinweis

OnlineBilanz erstellt Ihren Jahresabschluss rechtssicher und übernimmt die vollständige Offenlegung im Unternehmensregister – inklusive XBRL-Konvertierung und elektronischer Einreichung.

Im Vergleich zu den drohenden Ordnungsgeldern sind die Offenlegungskosten minimal. Eine fristgerechte Veröffentlichung ist daher nicht nur rechtlich geboten, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.

Häufig gestellte Fragen

Muss jede GmbH ihren Jahresabschluss veröffentlichen?

Ja. Alle Kapitalgesellschaften – unabhängig von ihrer Größe – sind nach § 325 HGB zur Offenlegung des Jahresabschlusses verpflichtet. Dies gilt auch für Kleinstkapitalgesellschaften und die UG (haftungsbeschränkt). Die Offenlegung erfolgt seit August 2022 ausschließlich über das Unternehmensregister.

Wo wird der Jahresabschluss 2026 veröffentlicht?

Die Veröffentlichung erfolgt seit dem 1. August 2022 ausschließlich beim Unternehmensregister über das gemeinsame Registerportal der Länder. Der Bundesanzeiger ist seit der DiRUG-Reform keine Offenlegungsstelle mehr. Die Einreichung kann elektronisch mit ELSTER-Zertifikat, De-Mail oder qualifizierter Signatur erfolgen.

Welche Frist gilt für die Offenlegung des Jahresabschlusses 2025?

Für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist am 31.12.2026. Die Frist beträgt nach § 325 HGB grundsätzlich 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Zuvor muss der Jahresabschluss festgestellt werden: bei kleinen GmbHs innerhalb von 11 Monaten, bei mittelgroßen und großen innerhalb von 8 Monaten.

Was passiert, wenn die Offenlegung zu spät erfolgt?

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und wird sowohl gegen die Gesellschaft als auch persönlich gegen die Geschäftsführer festgesetzt. Die Zahlung befreit nicht von der Offenlegungspflicht – die Unterlagen müssen nachgereicht werden.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 267 HGB – Größenklassen, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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