GmbH-Gründung: Kosten, Stammkapital & Gebühren 2026
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Die Gründung einer GmbH verursacht neben dem Stammkapital von 25.000 Euro weitere Kosten für Notar, Handelsregister, Steuerberater und laufende Verpflichtungen. Wer mit weniger Eigenkapital starten möchte, kann alternativ das Startkapital einer UG prüfen, das bereits ab 1 Euro möglich ist. Dieser Artikel zeigt Ihnen detailliert, welche Kosten bei der GmbH-Gründung 2026 auf Sie zukommen – von der Beurkundung über die Gewerbeanmeldung bis zur Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs. Mit konkreten Zahlen, Fördermöglichkeiten und einem Kostenvergleich zu anderen Rechtsformen.
Kurzantwort
Die Gründung einer GmbH kostet 2026 mindestens 25.000 Euro Stammkapital plus etwa 600–1.200 Euro für Notar, Handelsregister und Gewerbeanmeldung. Hinzu kommen laufende Kosten für Jahresabschluss und Steuerberatung (ab ca. 2.500 Euro jährlich) sowie optional Geschäftsführer-Versicherungen. Die Buchhaltung Kosten einer GmbH variieren je nach Unternehmensgröße und Komplexität erheblich. Eine solide Kostenplanung mit ausreichender Liquiditätsreserve ist entscheidend für den erfolgreichen Start Ihrer GmbH.
Inhaltsverzeichnis
- Stammkapital und Mindesteinlage
- Notarkosten, Beurkundung und Handelsregister
- Gewerbeanmeldung und Finanzamt
- Laufende Kosten: Buchhaltung und Jahresabschluss
- Haftung des Geschäftsführers und Versicherungen
- Geschäftskonto, Software und Büroausstattung
- Fördermittel und Zuschüsse
- Kostenvergleich: GmbH, UG und Einzelunternehmen
- Kostenplanung und Liquidität
Stammkapital und Mindesteinlage: Die zentrale Kostenposition bei der GmbH-Gründung
Das Stammkapital nach § 5 Abs. 1 GmbHG bildet die größte Kostenposition bei der Gründung einer GmbH. Der Gesetzgeber schreibt zwingend ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro vor. Dieser Betrag muss vor der Anmeldung zum Handelsregister zur Verfügung stehen, wobei nach § 7 Abs. 2 GmbHG mindestens die Hälfte, also 12.500 Euro, tatsächlich eingezahlt sein muss.
Bareinlage oder Sacheinlage: Welche Variante ist günstiger?
Bei der Bareinlage überweisen die Gesellschafter das Stammkapital auf das Geschäftskonto der GmbH. Diese Variante ist transparent und unkompliziert. Alternativ können Sie nach § 5 Abs. 4 GmbHG auch Sacheinlagen erbringen – etwa durch Einbringung von Betriebsausstattung, Maschinen oder Immobilien. Sacheinlagen erfordern jedoch eine notarielle Bewertung und verlängern das Gründungsverfahren erheblich.
Bareinlage
Schnelle Abwicklung, keine Bewertungsgutachten notwendig, sofortige Verfügbarkeit der Liquidität für die GmbH.
Sacheinlage
Schonung der Liquidität, aber erhöhte Notarkosten, Bewertungsaufwand und längere Gründungsdauer durch Prüfpflichten.
Hinweis
Die Haftung des Geschäftsführers nach § 9a GmbHG greift, wenn das Stammkapital nicht ordnungsgemäß aufgebracht wurde. Achten Sie daher auf eine lückenlose Dokumentation der Einzahlung – das Geschäftskonto sollte bereits vor der notariellen Beurkundung eröffnet sein.
Notarkosten, Beurkundung und Handelsregisteranmeldung: Was kostet die formelle Gründung?
Die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags ist nach § 2 Abs. 1 GmbHG zwingend erforderlich. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind abhängig vom Stammkapital. Bei einem Stammkapital von 25.000 Euro liegen die Notarkosten typischerweise zwischen 400 und 800 Euro. Hinzu kommen Gebühren für Beglaubigungen von Gesellschafterlisten, Vollmachten und Unterschriften.
Handelsregisteranmeldung und Veröffentlichung
Nach der Beurkundung meldet der Notar die GmbH zum Handelsregister an (§ 7 GmbHG). Die Handelsregistergebühr beträgt in der Regel zwischen 150 und 240 Euro. Zusätzlich entstehen Kosten für die Veröffentlichung der Eintragung im Bundesanzeiger, die sich auf circa 50 bis 100 Euro belaufen. Insgesamt sollten Sie für Notar- und Registerkosten zusammen mit etwa 600 bis 1.200 Euro rechnen.
| Kostenposition | Typischer Betrag (EUR) | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Notarielle Beurkundung Gesellschaftsvertrag | 400–800 | § 2 Abs. 1 GmbHG, GNotKG |
| Beglaubigungen (Gesellschafterliste, Vollmachten) | 50–150 | GNotKG |
| Handelsregisteranmeldung | 150–240 | § 7 GmbHG |
| Veröffentlichung Bundesanzeiger | 50–100 | § 10 HGB |
„Viele Gründer unterschätzen die Nebenkosten der Beurkundung. Wer mehrere Gesellschafter hat oder individuelle Regelungen im Gesellschaftsvertrag wünscht, sollte mit höheren Notarkosten rechnen. Eine sorgfältige Vorbereitung und klare Abstimmung vorab spart Zeit und Geld.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Gewerbeanmeldung, Finanzamt und steuerliche Erstausstattung: Diese Kosten entstehen nach der Gründung
Unmittelbar nach der Handelsregistereintragung ist die Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO beim zuständigen Gewerbeamt erforderlich. Die Gebühr liegt je nach Kommune zwischen 20 und 60 Euro. Das Gewerbeamt leitet die Anmeldung automatisch an das Finanzamt, die IHK und die Berufsgenossenschaft weiter.
Steuerliche Erfassung und Steuernummer
Das Finanzamt versendet den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 AO). Nach Ausfüllung und Rücksendung erhalten Sie die Steuernummer sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Die Bearbeitung ist kostenfrei, erfordert jedoch präzise Angaben zu Geschäftsgegenstand, Umsatzerwartungen und gewählter Besteuerungsform.
- IHK-Mitgliedschaft: Pflichtmitgliedschaft nach § 2 IHKG. Die Beiträge richten sich nach Rechtsform, Gewerbeertrag und Standort. Für Neugründungen gibt es oft Freibeträge oder reduzierte Beiträge in den ersten zwei Jahren.
- Berufsgenossenschaft: Anmeldung innerhalb einer Woche nach Gründung (§ 192 SGB VII). Die Beiträge bemessen sich nach Lohnsumme und Gefahrenklasse.
- Steuerberaterkosten für Gründungsberatung: Viele Gründer lassen sich bei der steuerlichen Erstausstattung begleiten. Die Kosten liegen typischerweise zwischen 300 und 1.000 Euro, abhängig vom Beratungsumfang.
Achtung
Versäumen Sie nicht die Fristen für die Anmeldung bei IHK und Berufsgenossenschaft. Verspätete Anmeldungen können zu Bußgeldern und Nachforderungen führen. Achten Sie auch auf die korrekte Angabe der voraussichtlichen Umsätze im Fragebogen – Schätzfehler können spätere Vorauszahlungen empfindlich erhöhen.
Laufende Kosten: Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuerberatung nach der Gründung
Nach der Gründung entstehen regelmäßige Kosten für die laufende Buchhaltung, die Erstellung des Jahresabschlusses nach § 242 HGB und die steuerliche Beratung. Jede GmbH ist nach § 238 HGB zur ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet – unabhängig von Größe oder Umsatz.
Buchhaltungskosten: Eigenleistung oder Steuerberater?
Kleinere GmbHs können die Finanzbuchhaltung mit moderner Software (z. B. DATEV, lexoffice, sevDesk) teilweise selbst erledigen. Für die monatliche Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung und die Lohnbuchhaltung empfiehlt sich jedoch die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater. Die monatlichen Kosten für die Fibu liegen – je nach Beleganzahl – zwischen 150 und 600 Euro.
Jahresabschluss und Offenlegungspflichten
Gemäß § 264 Abs. 1 HGB muss jede GmbH einen Jahresabschluss aufstellen, der aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung besteht. Kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB können auf einen Anhang verzichten, wenn bestimmte Angaben in der Bilanz ergänzt werden. Die Kosten für die Erstellung durch einen Steuerberater liegen typischerweise zwischen 1.200 und 3.500 Euro, abhängig von Komplexität und Belegvolumen.
Nach § 325 HGB ist der Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenzulegen. Seit dem DiRUG vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – vom Jahresabschluss über die Offenlegung bis zur steuerlichen Beratung.
150–600 €
Monatliche Fibu-Kosten
1.200–3.500 €
Jahresabschluss
12 Monate
Offenlegungsfrist § 325 HGB
„Der Jahresabschluss ist keine lästige Pflicht, sondern ein wertvolles Steuerungsinstrument. Eine saubere Buchführung und ein professionell erstellter Jahresabschluss schaffen Transparenz, erleichtern Kreditverhandlungen und vermeiden Sanktionen durch das Bundesamt für Justiz.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Haftung des Geschäftsführers und notwendige Versicherungen: Risiken absichern
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet nach § 43 Abs. 2 GmbHG persönlich für Pflichtverletzungen. Diese Haftung ist verschuldensabhängig und kann bei Verstößen gegen Sorgfaltspflichten – etwa bei Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) oder Verletzung von Steuer- und Sozialversicherungspflichten – existenzbedrohend sein.
D&O-Versicherung: Schutz vor persönlicher Haftung
Eine D&O-Versicherung (Directors and Officers) deckt die persönliche Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft und Dritten ab. Die Prämien richten sich nach Deckungssumme, Umsatz und Branche und liegen typischerweise zwischen 800 und 3.000 Euro jährlich. Für Gründungs-GmbHs empfiehlt sich eine Deckungssumme von mindestens 1 Million Euro.
Weitere wichtige Versicherungen für GmbHs
- Betriebshaftpflichtversicherung: Pflicht für viele Branchen, Kosten ab 200 Euro jährlich.
- Berufshaftpflicht: Für beratende und freiberufliche Tätigkeiten, ab 300 Euro jährlich.
- Rechtsschutzversicherung: Deckung für arbeits-, steuer- und vertragsrechtliche Streitigkeiten, ab 400 Euro jährlich.
- Cyber-Versicherung: Schutz vor Datendiebstahl und IT-Ausfällen, zunehmend wichtig, ab 500 Euro jährlich.
Hinweis
Die D&O-Versicherung greift nicht bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen oder Verstößen gegen das Strafrecht. Geschäftsführer sollten daher präventiv handeln: regelmäßige Liquiditätsplanung, fristgerechte Steuerzahlungen und eine ordnungsgemäße Buchführung sind unverzichtbar.
Geschäftskonto, Software und Büroausstattung: Die vergessenen Gründungskosten
Viele Gründer konzentrieren sich auf Stammkapital und Notarkosten, übersehen aber die laufenden Betriebskosten, die unmittelbar nach der Gründung anfallen. Ein separates Geschäftskonto ist für jede GmbH nach § 30 GmbHG faktisch verpflichtend, da Privat- und Geschäftsvermögen strikt getrennt werden müssen.
Geschäftskonto: Gebühren und Konditionen vergleichen
Die monatlichen Kontoführungsgebühren variieren stark: Direktbanken bieten Geschäftskonten ab 5 bis 15 Euro monatlich, klassische Filialbanken verlangen oft 20 bis 50 Euro. Hinzu kommen Kosten für Transaktionen, Kreditkarten und Bargeldeinzahlungen. Achten Sie auf versteckte Gebühren für Lastschriften, SEPA-Überweisungen und Kontoauszüge.
Software und digitale Infrastruktur
Moderne Buchhaltungssoftware ist unverzichtbar für eine effiziente Finanzverwaltung. Cloudbasierte Lösungen wie DATEV Unternehmen online, lexoffice oder sevDesk kosten zwischen 10 und 50 Euro monatlich. Für Rechnungsstellung, Belegerfassung und Umsatzsteuervoranmeldung sollten Sie mit weiteren 20 bis 100 Euro monatlich rechnen.
Geschäftskonto
Monatliche Gebühren 5–50 Euro, zzgl. Transaktionskosten. Vergleichen Sie Direktbanken und Filialbanken.
Buchhaltungssoftware
Cloud-Lösungen ab 10 Euro/Monat. DATEV-Anbindung für Steuerberater meist Aufpreis.
Büroausstattung
Einmalig 1.000–5.000 Euro für Möbel, IT-Hardware, Telefon und Druckerinfrastruktur.
Die Erstausstattung für ein kleines Büro – Schreibtisch, Stuhl, Laptop, Bildschirm, Drucker, Telefon – schlägt mit 1.000 bis 5.000 Euro zu Buche. Diese Investitionen sind nach § 6 Abs. 2 EStG als Betriebsausgaben absetzbar, bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) unter 800 Euro sofort, bei höheren Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer verteilt (AfA nach § 7 EStG).
Fördermittel, Zuschüsse und Finanzierungshilfen: So reduzieren Sie die Gründungskosten
Bund und Länder bieten zahlreiche Förderprogramme für GmbH-Gründungen an. Diese reichen von zinsgünstigen Darlehen über Zuschüsse bis hin zu Bürgschaften. Besonders attraktiv sind die Programme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und der landeseigenen Förderbanken.
KfW-Gründerkredit und ERP-Kapital
Der KfW-Gründerkredit (Programm 073/074) bietet Darlehen bis 125.000 Euro mit Laufzeiten bis zu 10 Jahren und tilgungsfreien Anlaufjahren. Die Zinssätze liegen deutlich unter dem Marktniveau. Das ERP-Kapital für Gründung stellt nachrangige Darlehen bis 500.000 Euro zur Verfügung, die bei Bonitätsprüfungen als Eigenkapital gewertet werden.
-
Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit (nur für ALG-I-Bezieher, bis zu 15.000 Euro)
-
EXIST-Gründerstipendium für innovative, technologieorientierte Gründungen (bis 3.000 Euro/Monat für 12 Monate)
-
Landesförderprogramme (z. B. Gründungsgutschein, Beratungsförderung) – Höhe variiert nach Bundesland
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Mikromezzaninfonds für kleine Unternehmen (zinsgünstige Nachrangdarlehen bis 50.000 Euro)
Steuerliche Förderung: Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen
Nach § 7g EStG können Sie für geplante Investitionen einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) von bis zu 50 % der Anschaffungskosten steuermindernd geltend machen – bis zu drei Jahre vor der tatsächlichen Anschaffung. Zusätzlich können Sie im Jahr der Anschaffung eine Sonderabschreibung von 20 % in Anspruch nehmen (§ 7g Abs. 5 EStG). Diese Instrumente verbessern die Liquidität in der Gründungsphase erheblich.
Hinweis
Fördermittel müssen meist vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Informieren Sie sich frühzeitig und lassen Sie sich von einem Steuerberater oder Gründungsberater begleiten. Die Beratungskosten selbst sind oft förderfähig.
Kostenvergleich: GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und Einzelunternehmen im Überblick
Die Wahl der Rechtsform hat erhebliche Auswirkungen auf die Gründungskosten und die laufenden Verwaltungskosten. Während die GmbH mit ihrem Stammkapital von 25.000 Euro eine hohe Anfangsinvestition erfordert, punktet sie durch Haftungsbeschränkung und hohes Ansehen bei Geschäftspartnern und Banken.
GmbH vs. UG (haftungsbeschränkt)
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) nach § 5a GmbHG ist eine Sonderform der GmbH und kann bereits mit 1 Euro Stammkapital gegründet werden. Allerdings muss die UG nach § 5a Abs. 3 GmbHG jährlich 25 % des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen, bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist. Die Notarkosten sind aufgrund des geringeren Stammkapitals niedriger (ca. 300–500 Euro), jedoch gelten die gleichen Buchführungs- und Offenlegungspflichten wie bei der GmbH.
| Kostenposition | GmbH | UG (haftungsbeschränkt) | Einzelunternehmen |
|---|---|---|---|
| Stammkapital / Mindesteinlage | 25.000 € | 1 € (min.) | 0 € |
| Notarkosten Gründung | 400–800 € | 300–500 € | 0 € |
| Handelsregistereintragung | 150–240 € | 150–240 € | 0 € (freiwillig) |
| Jahresabschluss Steuerberater | 1.200–3.500 € | 1.200–3.500 € | 0–1.500 € |
| Offenlegungspflicht § 325 HGB | Ja | Ja | Nein |
| IHK-Beitrag (jährlich) | 150–1.500 € | 150–1.500 € | 150–1.500 € |
Einzelunternehmen: Niedrige Kosten, volle Haftung
Das Einzelunternehmen erfordert keine notarielle Beurkundung und keine Handelsregistereintragung (außer bei Kaufleuten nach § 29 HGB). Die Gründungskosten beschränken sich auf die Gewerbeanmeldung (20–60 Euro) und ggf. Beratungskosten. Allerdings haftet der Inhaber unbeschränkt mit seinem Privatvermögen nach § 128 HGB. Für risikoreiche Geschäftsmodelle ist diese Rechtsform daher nicht empfehlenswert.
„Die UG ist für Gründer mit wenig Startkapital eine Alternative, jedoch sollte die langfristige Strategie klar sein: Wer dauerhaft als UG firmiert, signalisiert geringe Kapitalkraft. Für wachstumsorientierte Unternehmen empfiehlt sich der direkte Einstieg mit der GmbH oder eine zügige Umwandlung nach Erreichen der Kapitalrücklage.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Kostenplanung und Liquidität: So kalkulieren Sie den realen Finanzierungsbedarf für Ihre GmbH
Eine realistische Kostenplanung ist die Grundlage für eine erfolgreiche GmbH-Gründung. Neben den einmaligen Gründungskosten müssen Sie die laufenden Betriebskosten für mindestens 12 Monate einplanen. Viele Gründungen scheitern nicht an fehlenden Umsätzen, sondern an Liquiditätsengpässen in den ersten Monaten.
Einmalige Gründungskosten: Die Checkliste
-
Stammkapital: 25.000 Euro (davon mindestens 12.500 Euro sofort einzuzahlen)
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Notarkosten Beurkundung: 400–800 Euro
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Handelsregistereintragung: 150–240 Euro
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Gewerbeanmeldung: 20–60 Euro
-
Büroausstattung (Möbel, IT, Telefon): 1.000–5.000 Euro
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Geschäftskonto Einrichtung: oft kostenfrei, ggf. Jahresgebühr
-
Beratungskosten (Steuerberater, Rechtsanwalt): 500–2.000 Euro
Laufende Kosten (monatlich): Der Liquiditätsbedarf
Neben den einmaligen Kosten entstehen monatliche Fixkosten, die auch ohne Umsatz gedeckt werden müssen. Dazu zählen Miete, Gehälter (inkl. Geschäftsführervergütung), Versicherungen, Buchhaltungskosten, Kontoführungsgebühren, Software-Lizenzen und IHK-Beiträge. Für eine kleine GmbH sollten Sie mit monatlichen Fixkosten von mindestens 2.000 bis 5.000 Euro rechnen.
27.000–35.000 €
Gesamtkosten Gründung (einmalig)
2.000–5.000 €
Monatliche Fixkosten (Minimum)
12 Monate
Empfohlene Liquiditätsreserve
Als Faustregel gilt: Der Gesamtfinanzierungsbedarf sollte das Stammkapital, die einmaligen Gründungskosten sowie eine Liquiditätsreserve für 12 Monate Betrieb umfassen. Bei einer kleinen GmbH liegt dieser Bedarf schnell bei 50.000 bis 80.000 Euro. Wer diese Summe nicht vollständig aus Eigenmitteln aufbringen kann, sollte frühzeitig Finanzierungsgespräche mit Banken oder Förderinstituten führen.
Hinweis
Eine detaillierte Liquiditätsplanung ist nicht nur für die Finanzierung wichtig, sondern auch für die Überwachung der Zahlungsfähigkeit nach § 15a InsO. Der Geschäftsführer ist verpflichtet, bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Insolvenzantrag zu stellen – eine präzise Finanzplanung schützt vor persönlicher Haftung.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich eine GmbH auch mit weniger als 25.000 Euro Stammkapital gründen?
Nein, das gesetzliche Mindeststammkapital für eine GmbH beträgt nach § 5 Abs. 1 GmbHG zwingend 25.000 Euro. Wer weniger Kapital einbringen kann oder möchte, kann alternativ eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kurz UG – mit einem Stammkapital ab 1 Euro gründen. Die UG unterliegt jedoch besonderen Ansparrücklagen nach § 5a GmbHG.
Sind die Gründungskosten einer GmbH steuerlich absetzbar?
Ja, die Gründungskosten (Notar, Handelsregister, Beratung) können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Sie mindern den Gewinn der GmbH im Jahr der Gründung oder werden als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Das Stammkapital selbst ist hingegen Eigenkapital und keine abzugsfähige Betriebsausgabe.
Muss ich als Einzelgründer einer GmbH sofort 25.000 Euro bar einzahlen?
Nein, bei Bargründung genügt zunächst die Einzahlung von mindestens der Hälfte des Stammkapitals (12.500 Euro) gemäß § 7 Abs. 2 GmbHG. Der Rest kann nachgereicht werden. Alternativ können Sie Sacheinlagen (z. B. Maschinen, Patente) einbringen, die dann vom Notar bewertet und im Gesellschaftsvertrag dokumentiert werden müssen.
Wie lange dauert die Gründung einer GmbH vom Notartermin bis zur Eintragung?
Die Dauer beträgt in der Regel 2 bis 4 Wochen. Nach der notariellen Beurkundung und Einzahlung des Stammkapitals reicht der Notar die Unterlagen beim zuständigen Handelsregister ein. Die Bearbeitungszeit hängt von der Auslastung des Registergerichts ab. Mit der Eintragung entsteht die GmbH rechtlich und kann Geschäfte im eigenen Namen tätigen.
Welche Unterlagen benötige ich zur Gründung einer GmbH beim Notar?
Sie benötigen gültige Personalausweise aller Gesellschafter und Geschäftsführer, die Firmierung (Name der GmbH), Unternehmensgegenstand, Geschäftsanschrift, Gesellschafterliste mit Stammeinlagen sowie ggf. einen Entwurf des Gesellschaftsvertrags. Bei Sachgründungen sind zusätzlich Bewertungsgutachten erforderlich. Der Notar prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und beurkundet den Gesellschaftsvertrag.
Was passiert, wenn ich die Stammeinlage nicht rechtzeitig einzahle?
Ohne Nachweis der Mindesteinlage (12.500 Euro bei Bargründung) kann die GmbH nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Wird die Einlage nach Gründung nicht vollständig erbracht, haften die Gesellschafter persönlich gemäß § 24 GmbHG. Zudem kann das Registergericht die Eintragung ablehnen oder bereits erteilte Eintragungen rückgängig machen, falls falsche Angaben gemacht wurden.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: GmbH-Gesetz (GmbHG), Handelsgesetzbuch (HGB), Gewerbeordnung (GewO), Bundesnotarkammer – Gebühren und Kosten. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


