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Datum

Lesedauer

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OnlineBilanzBlog Startkapital UG

Startkapital UG

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 13 Minuten

Kurzantwort

Das Startkapital (Stammkapital) einer UG muss nach § 5a Abs. 1 GmbHG mindestens 1 € betragen und darf maximal 24.999 € sein — ab 25.000 € wird sie automatisch GmbH. Das Startkapital der UG muss vollständig bei Gründung einbezahlt sein (anders als bei der GmbH: 50 % reichen). Sacheinlagen sind nach § 5a Abs. 2 GmbHG nicht erlaubt — nur Bareinlagen. Praxis-Empfehlung: Nicht die 1-€-Falle, sondern mindestens 500–1.000 €, bei soliden Gründungen 2.500–5.000 €. Plus die gesetzliche Pflichtrücklage (§ 5a Abs. 3 GmbHG): 25 % des Jahresüberschusses, bis Stammkapital + Rücklage 25.000 € erreichen.

Wie viel Startkapital braucht eine UG (haftungsbeschränkt)? Rechtlich reicht 1 € — praktisch ist das selten sinnvoll. Die UG hat einige Sonderregeln beim Stammkapital, die sie deutlich von der klassischen GmbH unterscheiden: volle Einzahlung bei Gründung, Sacheinlagen-Verbot, gesetzliche 25-%-Pflichtrücklage. Dieser Leitfaden erklärt alle Regeln im Detail, empfiehlt Stammkapital-Höhen nach Branche und zeigt den Upgrade-Pfad zur GmbH.

SG
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1. Die Grundregel: 1 € bis 24.999 €

Das Stammkapital der UG (haftungsbeschränkt) ist per Gesetz auf den Bereich 1 € bis 24.999 € begrenzt. Die Details stehen in § 5a Abs. 1 GmbHG:

Wortlaut § 5a Abs. 1 GmbHG

„Eine Gesellschaft, die mit einem Stammkapital gegründet wird, das den Betrag des Mindeststammkapitals nach § 5 Abs. 1 unterschreitet, muss in der Firma abweichend von § 4 die Bezeichnung ‚Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)‘ oder ‚UG (haftungsbeschränkt)‘ führen.“

Das bedeutet konkret:

  • Mindestens 1 €: Die UG ist die einzige deutsche Kapitalgesellschaft, die mit 1 € Stammkapital gründbar ist („Mini-GmbH“)
  • Höchstens 24.999 €: Ab 25.000 € Stammkapital gilt die Gesellschaft automatisch als GmbH nach § 5 GmbHG
  • Zwingender Firmenzusatz: „UG (haftungsbeschränkt)“ muss im vollständigen Firmennamen und auf Geschäftsbriefen erscheinen
  • Teilbar durch 1 €: Anteile dürfen auf 1 € lauten (§ 5 Abs. 2 GmbHG) — wichtig bei mehreren Gesellschaftern

Vergleich UG / GmbH / AG: Mindeststammkapital

RechtsformMindest-StammkapitalEinzahlung bei Gründung
UG (haftungsbeschränkt)1 €100 % (vollständig)
GmbH25.000 €50 % (12.500 €) ausreichend
AG50.000 €25 % (12.500 €) zzgl. Agio
GmbH & Co. KGKein Mindestkapital für KG, aber GmbH mit 25.000 €Je nach GmbH-Teil

2. Volle Einzahlung Pflicht (anders als GmbH)

Hier kommt ein häufig übersehener Unterschied: Bei der GmbH reicht die Hälfte der Einzahlung zur HR-Eintragung (12.500 €). Bei der UG verlangt § 5a Abs. 2 GmbHG dagegen die vollständige Einzahlung des gesamten Stammkapitals vor der HR-Anmeldung.

Praktisch bedeutet das

Bevor der Notar die UG zum Handelsregister anmelden kann, muss das gesamte Stammkapital auf einem separaten Gründungskonto eingezahlt sein. Gründer überweisen auf ein eigens eröffnetes Geschäftskonto der UG. Der Notar prüft die Einzahlung per Kontoauszug und meldet erst dann zum HR an. Bei 5.000 € Stammkapital also 5.000 € vollständig eingezahlt vor HR-Anmeldung.

Was wenn ich das Geld nicht habe?

Dann kann die UG nicht gegründet werden. Die 1-€-Gründung ist genau für diese Fälle gedacht — aber mit den beschriebenen Nachteilen. Es gibt keine „bauchgefühlsmäßige“ Einzahlung, keine Ratenzahlung, kein Stundungsmodell. Entweder das Geld ist da, oder die UG mit diesem Höhe-Stammkapital ist nicht gründbar.

Keine „ausstehende Einlagen“ bei der UG

Während bei der GmbH unbezahlte Kapital-Anteile als „ausstehende Einlagen“ in der Bilanz stehen können, ist das bei der UG rechtlich ausgeschlossen. Die Bilanz zeigt immer das volle Stammkapital auf der Passivseite, weil es zu 100 % eingezahlt ist. Das vereinfacht die Buchhaltung und erhöht die Transparenz.

3. Sacheinlagen verboten (§ 5a Abs. 2 GmbHG)

Ein weiterer zentraler Unterschied zur GmbH: Bei der UG sind Sacheinlagen ausgeschlossen. Nur Bareinlagen sind zulässig. Das ergibt sich direkt aus § 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG.

Was wären Sacheinlagen?

Bei der GmbH kann das Stammkapital auch durch nicht-monetäre Werte erbracht werden:

  • Maschinen und Geräte (Produktionsmaschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge)
  • Immobilien (Grundstücke, Gebäude)
  • Beteiligungen an anderen Gesellschaften
  • Forderungen (eingebrachte Kundenforderungen)
  • Immaterielle Werte (Patente, Marken, Know-how — wobei das streng geprüft wird)

All das ist bei der UG verboten. Das Stammkapital muss ausschließlich in bar auf das Gründungskonto überwiesen werden.

Umgehungsversuche sind strafbar

Einige Gründer versuchen, die Sacheinlagen-Regel zu umgehen: Geld überweisen, UG gründet, dann direkt an Gesellschafter zurückzahlen für „Maschinenverkauf“. Das ist eine verdeckte Sacheinlage und nach § 19 Abs. 4 GmbHG unwirksam. Die Gründer haften persönlich. Zusätzlich droht der Tatbestand der Kapitalerschleichung (§ 82 GmbHG) — strafbar mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe.

Was wenn ich trotzdem Sachwerte einbringen will?

In diesem Fall: Die UG ist nicht die richtige Rechtsform. Stattdessen kommen infrage:

Option 1: GmbH mit Sacheinlage

Direkte GmbH-Gründung mit 25.000 € Stammkapital (Hälfte einzuzahlen = 12.500 €). Sacheinlage möglich mit Sachgründungsbericht (§ 5 Abs. 4 GmbHG). Höhere Notarkosten, aber saubere Einbringung.

Option 2: UG gründen + später Einlage

Zuerst UG in bar gründen, danach als Kapitalerhöhung oder als Gesellschafter-Darlehen Sachwerte einbringen. Aufwendig, aber möglich. Steuerlich oft nachteilig.

4. Darf ich das Startkapital ausgeben?

Eine der häufigsten Fragen: „Muss das Geld auf dem Konto bleiben?“ — Die klare Antwort: Nein, das Startkapital darf operativ genutzt werden, sobald die UG gegründet und im HR eingetragen ist.

Was ist erlaubt?

  • Gründungskosten bezahlen: Notarrechnung, HR-Gebühren, Gewerbeanmeldung — das ist der häufigste erste Ausgabeposten
  • Büromöbel und Technik kaufen: Laptop, Drucker, Software-Lizenzen
  • Miete und laufende Kosten: Gewerbemiete, Telefon, Internet, Versicherungen
  • Marketing und Werbung: Webdesign, Anzeigen, Logo-Erstellung
  • Mitarbeiter-Löhne: Falls Mitarbeiter eingestellt werden
  • Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt: Wenn Anstellungsvertrag besteht

Was ist verboten?

  • Ausschlüttung als Gewinn, solange das Stammkapital dadurch unterschritten würde (§ 30 GmbHG — Kapitalerhaltung)
  • Direkte Überweisung an Gesellschafter, außer als echte Vertragsleistung (Miete, Darlehen, Gehalt)
  • Private Ausgaben des Geschäftsführers (Urlaub, Privatauto, Restaurantbesuch ohne Geschäftsanlass)

Wichtig: Kapitalerhaltung § 30 GmbHG

Das Stammkapital ist gebundenes Vermögen. Sobald die UG operativ ist, unterliegt es der Kapitalerhaltungspflicht: Wenn das Eigenkapital durch Verluste unter das Stammkapital sinkt, sind Ausschüttungen an Gesellschafter verboten. In der Praxis der UG-Kleinstgesellschaft selten kritisch, aber wichtig zu wissen.

5. Wie viel Startkapital ist sinnvoll?

Rechtlich reichen 1 €, praktisch fast nie. Die Praxis-Empfehlungen im Überblick:

StammkapitalZielgruppeBewertung
1 €Theoretisches Minimum❌ Nicht empfohlen — Geschäftskonto-Problem, sofortige Überschuldung
100–300 €Deckt kein Notar-Honorar❌ Gründung nicht finanzierbar aus Stammkapital
500–999 €Knappes Minimum⚠️ Deckt Notar, aber kein Puffer. Nur bei sicherem Geschäftsmodell
1.000–2.499 €Standard-Solo-UG✅ Praxis-Empfehlung — 70 % der UGs liegen hier
2.500–4.999 €Solide Solo-/Duo-UG✅ Sehr solide — Puffer für 6–12 Monate Anlaufphase
5.000–9.999 €B2B-UG mit Investitionen✅ Seriös — wirkt gegenüber Kunden vertrauenswürdig
10.000–24.999 €Ambitionierte UG, nahe GmbH⚠️ Meist sinnvoller direkt GmbH gründen (Sacheinlagen möglich)

„In der täglichen Praxis sehen wir, dass UGs mit 1.000–3.000 € Startkapital am besten funktionieren. Das reicht für die Gründungskosten und die ersten Monate Laufkosten, ohne zu übertrieben Kapital für eine Rechtsform zu binden, die eigentlich für kleine Startups gedacht ist. Wer deutlich mehr als 5.000 € einbringen kann, sollte prüfen, ob nicht direkt die GmbH die bessere Wahl wäre — Sacheinlagen-Möglichkeit und keine Pflichtrücklage sind klare Vorteile.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz

6. Empfehlung nach Branche

Welches Stammkapital sinnvoll ist, hängt stark vom Geschäftsmodell ab:

Reine Dienstleistung (IT, Beratung, Design)

Wenig Anfangsinvestition, geringe Betriebsmittel, schnelle Umsatzgenerierung. Empfehlung: 500–1.500 €. Beratungs-UG oder Solo-Agentur kommt oft gut mit 1.000 € aus.

Online-Handel / E-Commerce

Warenbestand, Versandkosten, Marketing vorab. Empfehlung: 2.500–5.000 €. Puffer für Warenvorfinanzierung wichtig, bevor erste Umsätze fließen.

Handwerk / Dienstleister mit Ausrüstung

Werkzeuge, Fahrzeug, Arbeitskleidung — aber keine Sacheinlage möglich. Empfehlung: 3.000–7.500 €. Alles muss bar eingebracht werden.

Start-up mit Investor-Aussicht

Spätere Kapitalerhöhung geplant? Empfehlung: Direkt GmbH oder UG ab 5.000 €. Investoren bevorzugen GmbH wegen flexiblerer Struktur.

Holding für Beteiligungen

Verwaltung von Anteilen. Empfehlung: 500–1.000 €, Sacheinlage der Anteile erst später via Kapitalerhöhung möglich. Details unter Jahresabschluss Holding.

Gastronomie / Physische Lokale

Einrichtung, Kaution, erste Löhne. Empfehlung: 7.500–15.000 €, aber oft sinnvoller direkt GmbH wegen Seriosität bei Vermietern und Lieferanten.

7. Die 25-%-Pflichtrücklage im Detail

Das zweite zentrale Merkmal der UG ist die gesetzliche Pflichtrücklage nach § 5a Abs. 3 GmbHG. Sie zwingt die UG zu schrittweiser Kapitalbildung — bis der GmbH-Status erreicht ist.

Die Regel

Von jedem Jahresüberschuss (nach Abzug eines Verlustvortrags) müssen 25 % in eine gesetzliche Rücklage eingestellt werden. Diese Rücklage zusammen mit dem Stammkapital sammelt sich an — bis 25.000 € erreicht sind.

Beispiel: UG mit 1.000 € Stammkapital, 10.000 € Gewinn/Jahr

Jahr 1: Gewinn10.000 €
Davon 25 % in Rücklage2.500 €
Ausschuttbarer Betrag7.500 €
Stammkapital + Rücklage nach Jahr 13.500 €
Stammkapital + Rücklage nach Jahr 26.000 €
Stammkapital + Rücklage nach Jahr 38.500 €
Dauer bis 25.000 € erreichtca. 10 Jahre

Bei 10.000 € Gewinn/Jahr und 2.500 € Rücklagenbildung dauert der Aufbau ca. 10 Jahre. Bei höheren Gewinnen entsprechend schneller.

Wichtige Details

  • Nur bei Jahresüberschuss: Bei Verlusten keine Pflichtrücklage. Verluste müssen zuerst ausgeglichen werden.
  • Operativ nutzbar: Das Rücklagen-Geld ist nicht gesperrt — es bleibt im Unternehmensvermögen und kann operativ eingesetzt werden. Nur die Ausschüttung ist gesperrt.
  • Separate Bilanzposition: Auf der Passivseite als „gesetzliche Rücklage“ oder „Rücklage nach § 5a Abs. 3 GmbHG“ auszuweisen.
  • Verwendungszweck eingeschränkt: Darf nur für Kapitalerhöhung, Verlustausgleich oder Umwandlung zur GmbH verwendet werden (§ 5a Abs. 3 Satz 2 GmbHG)

Rücklage ist nicht gleich Geld auf Konto

Die Rücklage ist eine buchhalterische Größe auf der Passivseite der Bilanz. Sie reflektiert, welcher Anteil des Gewinns „gebunden“ wurde. Das tatsächliche Geld kann ausgegeben worden sein — z.B. für Anlagenkäufe oder laufende Investitionen. Entscheidend ist nur, dass die Bilanz die Rücklage ausweist und keine unzulässigen Ausschüttungen vorgenommen wurden.

8. Der Weg zur GmbH: Wann und wie

Sobald Stammkapital + gesetzliche Rücklage gemeinsam 25.000 € erreichen, kann die UG zur GmbH umgewandelt werden. Das ist kein automatischer Prozess — er erfordert einen Gesellschafterbeschluss und eine HR-Eintragung.

Der Umwandlungsprozess

  1. Bilanziellen Ist-Zustand prüfen: Stammkapital + Pflichtrücklage >= 25.000 €
  2. Gesellschafterbeschluss über Satzungsänderung und Umwandlung zur GmbH (notariell, 3/4-Mehrheit)
  3. Firmenänderung: Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ entfällt, wird durch „GmbH“ ersetzt
  4. HR-Anmeldung durch Notar, Handelsregister-Eintragung
  5. Ab diesem Zeitpunkt: Keine Pflichtrücklage mehr, Sacheinlagen erlaubt, volles GmbH-Regime gilt

Kosten der Umwandlung

Einmalige Umwandlungskosten UG → GmbH

Notarkosten Umwandlungsbeschluss + Satzungsänderung300–500 €
HR-Eintragung150 €
Veröffentlichung50–100 €
Optional: Steuerberater/Anwalt-Begleitung200–500 €
Gesamt Umwandlungskosten700–1.250 €

Die Umwandlung ist steuerneutral, d.h. kein steuerbarer Vorgang.

UG bleibt UG, wenn nicht umgewandelt

Wichtiger Hinweis: Es gibt keine automatische Umwandlung, wenn das Kapital 25.000 € erreicht. Die UG bleibt formal UG (haftungsbeschränkt), solange der Umwandlungsbeschluss nicht gefasst wird. Einige UGs bleiben jahrzehntelang UG — rechtlich völlig zulässig. Die Umwandlung lohnt sich wegen (a) besseren Images, (b) Sacheinlagen-Möglichkeit, (c) keine Pflichtrücklage mehr.

9. 5 häufige Mythen zum UG-Startkapital

  • Mythos 1: „Das Stammkapital muss auf dem Konto liegen“ — Falsch. Nur zum Gründungszeitpunkt muss es vollständig eingezahlt sein. Danach darf es operativ genutzt werden.
  • Mythos 2: „Sacheinlagen sind mit Extra-Papier möglich“ — Falsch. Bei der UG ausnahmslos verboten. Auch keine Mischform.
  • Mythos 3: „1 € Stammkapital ist eine gute Spar-Idee“ — Falsch. Erspart 500–1.000 €, bringt aber 10x so viele Nachteile (Kontoprobleme, Überschuldung, schlechtes Image).
  • Mythos 4: „Umwandlung zur GmbH ist automatisch“ — Falsch. Erfordert expliziten Gesellschafterbeschluss und HR-Eintragung.
  • Mythos 5: „Pflichtrücklage 25 % muss auf Tagesgeldkonto“ — Falsch. Die Rücklage ist buchhalterisch, nicht physisch gesperrt. Geld darf im Unternehmen arbeiten.

Weiterführende Artikel

  • Kosten UG gründen: Alle einmaligen Gründungskosten im Detail.
  • Kosten Steuerberater UG: Laufende Kosten pro Jahr.
  • Jahresabschluss UG: Pflichten nach der Gründung.
  • UG-Bilanz selbst erstellen: Grenzen und Möglichkeiten.
  • UG auflösen: Wenn die UG nicht mehr gebraucht wird.

10. Häufige Fragen

Kann ich das UG-Stammkapital später erhöhen?

Ja, eine Kapitalerhöhung ist jederzeit möglich. Erfolgt durch Gesellschafterbeschluss und HR-Eintragung, Notarkosten ca. 200–400 €. Wichtig: Sobald das Stammkapital 25.000 € erreicht, wird die UG automatisch zur GmbH — das muss dann mit entsprechender Firmenänderung umgesetzt werden. Viele UGs erhöhen schrittweise (z.B. 1.000 € → 5.000 € → 10.000 €), um mit wachsendem Geschäft Seriosität zu signalisieren.

Was passiert mit dem Startkapital bei Auflösung der UG?

Bei Auflösung wird die UG liquidiert: Vermögen wird verwertet, Verbindlichkeiten bezahlt, Gesellschafter erhalten nach Sperrjahr (§ 73 GmbHG) das verbleibende Restvermögen. Das ursprüngliche Startkapital ist nicht „gesichert“ — wenn die UG Verluste hatte, bleibt weniger übrig. Details im Artikel zu UG auflösen.

Was ist, wenn ich mehr einzahle als Stammkapital?

Das ist möglich und oft sinnvoll. Der überschüssige Betrag wird als Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 HGB) oder als Gesellschafterdarlehen gebucht. Unterschied: Kapitalrücklage erhöht das Eigenkapital dauerhaft, Gesellschafterdarlehen muss zurückgezahlt werden (mit Steuerkomplikationen bei unverzinslichem Darlehen). Tipp: Bei UG-Gründung ggf. 1.000 € Stammkapital + 4.000 € Kapitalrücklage = 5.000 € insgesamt.

Gilt die Pflichtrücklage auch bei Verlusten?

Nein. Die Pflichtrücklage ist nur von Jahresüberschuss nach Verlustvortrag zu bilden. Bei Verlusten in einem Jahr entfällt die Pflicht. Und: Verlustvorträge aus Vorjahren müssen zuerst ausgeglichen werden — erst danach ist der Gewinn für die 25-%-Regel relevant.

Kann ich mit 10.000 € Stammkapital eine UG gründen?

Ja, bis 24.999 € ist die UG-Form zulässig. Aber: Oft sinnvoller direkt GmbH. Warum? Bei 10.000+ € Stammkapital sind die Vorteile der UG (Mini-Kapital) nicht mehr relevant, aber die Nachteile bleiben: Sacheinlagen-Verbot, Pflichtrücklage, schlechteres Image. Notarkosten für GmbH sind nicht viel höher. Rechnen Sie: Bei 24.999 € UG zahlen Sie ohnehin volle Einzahlung, bei GmbH reichen 12.500 €.

Brauche ich einen Steuerberater schon vor der Gründung?

Nicht zwingend. Für die reine Gründung reicht der Notar. Ein StB wird aber ab Jahr 1 der operativen Tätigkeit unverzichtbar: E-Bilanz-Signatur, KSt-/GewSt-/USt-Erklärungen, Bundesanzeiger-Offenlegung. Tipp: Schon vor der Gründung den späteren StB auswählen — das erspart später Umzugskosten. OnlineBilanz bietet den kompletten Jahresabschluss zum Festpreis von 499,95 € inkl. MwSt.

Kann ich mein Startkapital zurückholen, wenn das Geschäft nicht läuft?

Nicht direkt. Stammkapital ist gebundenes Gesellschaftsvermögen und darf nach § 30 GmbHG nicht an Gesellschafter zurückgezahlt werden, solange dadurch das Kapital unterschritten würde. Bei Ausstieg: Option 1 = Anteile verkaufen, Option 2 = Kapitalherabsetzung (aufwendig, Sperrjahr), Option 3 = UG auflösen und liquidieren.

Muss ich bei Gründung das komplette Stammkapital bar haben?

Ja, zum Zeitpunkt der HR-Anmeldung muss das Stammkapital vollständig auf dem Gründungskonto der UG eingezahlt sein (§ 5a Abs. 2 Satz 1 GmbHG). Der Notar lässt sich das per Kontoauszug bestätigen. Ratenzahlung, Stundung oder teilweise Einzahlung sind ausgeschlossen. Bei GmbH reicht dagegen die Hälfte.

11. Fazit: Die richtige Startkapital-Höhe entscheidet über Erfolg

Das Startkapital einer UG ist flexibel zwischen 1 € und 24.999 € wählbar, aber die 1-€-Variante ist in der Praxis fast immer ein Fehler. Praxis-Empfehlung: Mindestens 500–1.000 € für Solo-Dienstleistungs-UGs, 2.500–5.000 € für solide Standard-UGs, 5.000–10.000 € für B2B-UGs mit höherer Seriositätsanforderung. Ab 10.000 € sollte ernsthaft die direkte GmbH-Gründung geprüft werden.

Die UG hat drei wichtige Sonderregeln: (1) 100 % Einzahlung bei Gründung (keine Hälfte wie GmbH), (2) keine Sacheinlagen erlaubt (§ 5a Abs. 2 GmbHG), (3) 25 % Pflichtrücklage aus jedem Jahresüberschuss (§ 5a Abs. 3 GmbHG) bis Stammkapital + Rücklage 25.000 € erreichen. Nach der Gründung ist das Kapital operativ nutzbar — außer für Ausschüttungen an Gesellschafter, die unter § 30 GmbHG fallen.

Wer die UG erfolgreich aufbaut, erreicht in 5–10 Jahren die 25.000-€-Grenze und kann zur GmbH umwandeln. Der bilanzielle und steuerliche Rahmen für UGs ist identisch zu GmbHs — OnlineBilanz begleitet UGs zum Festpreis von 499,95 € pro Jahresabschluss inklusive aller Pflichten.

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Hinweis: Die in diesem Artikel dargestellten Empfehlungen zur Stammkapital-Höhe basieren auf Praxis-Erfahrung und sind keine verbindliche Empfehlung für individuelle Gründungssituationen. Bei komplexen Gründungen (Mehrere Gesellschafter, ausländische Beteiligung, geplante Investor-Runden) empfiehlt sich die Beratung durch Rechtsanwalt oder Steuerberater. Rechtsgrundlagen: § 5a GmbHG, § 19 GmbHG, § 30 GmbHG. Für individuelle Beratung: Kontakt zu OnlineBilanz.

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Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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