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Datum

Lesedauer

13–19 Minuten

OnlineBilanzBlogGewerbesteuer Augsburg

Gewerbesteuererklärung Augsburg 2026: Fristen & Hebesatz

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Gewerbesteuererklärung ist für alle Gewerbetreibenden in Augsburg jährlich verpflichtend abzugeben. Mit einem Hebesatz von 490 % zählt Augsburg zu den teureren Gewerbesteuerstandorten in Bayern. Dieser Leitfaden erklärt Fristen, Berechnung, erforderliche Unterlagen und häufige Fehler – praxisnah und mit konkreten Beispielen für das Steuerjahr 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

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Kurzantwort

Jeder Gewerbetreibende in Augsburg muss eine Gewerbesteuererklärung abgeben, sobald der Gewerbeertrag den Freibetrag übersteigt. Für das Steuerjahr 2025 (Abgabe 2026) gilt die Frist bis 31. Juli 2026, bei steuerlicher Beratung verlängert bis 28. Februar 2027. Augsburg erhebt einen Hebesatz von 490 %, woraus sich die individuelle Gewerbesteuer berechnet.

Wer muss in Augsburg eine Gewerbesteuererklärung abgeben?

Grundsätzlich unterliegen alle gewerblichen Unternehmen der Gewerbesteuer nach § 2 GewStG. In Augsburg betrifft dies insbesondere Kapitalgesellschaften wie die GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG sowie Personengesellschaften (OHG, KG), sofern diese einen Gewerbebetrieb unterhalten. Auch Einzelunternehmen mit gewerblicher Tätigkeit sind gewerbesteuerpflichtig, profitieren jedoch vom Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG in Höhe von 24.500 Euro.

Die Gewerbesteuererklärung ist jährlich beim Finanzamt Augsburg-Stadt bzw. Augsburg-Land einzureichen – abhängig vom Sitz der Betriebsstätte. Maßgeblich ist der Gewerbeertrag des Veranlagungszeitraums, in der Regel das Wirtschaftsjahr. Für GmbHs und andere Kapitalgesellschaften besteht die Verpflichtung zur Abgabe auch dann, wenn der Gewerbeertrag unterhalb des Freibetrags liegt, da dieser nur für natürliche Personen und Personengesellschaften gilt.

Praxis-Hinweis: Betriebsstättenprinzip in Augsburg

Die Gewerbesteuer wird in Augsburg nach dem Betriebsstättenprinzip erhoben. Haben Sie mehrere Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden, erfolgt eine Zerlegung des Steuermessbetrags. Die Gewerbesteuererklärung wird dennoch zentral beim Betriebsfinanzamt eingereicht, das die Zerlegung dann vornimmt.

Besonderheiten für GmbHs in Augsburg

  • Keine Freibeträge: Kapitalgesellschaften unterliegen ohne Freibetrag der vollen Gewerbesteuerpflicht.
  • Hebesatz Augsburg 2026: Der aktuelle Hebesatz der Stadt Augsburg beträgt 420 % (Stand 2026) – dies beeinflusst die finale Gewerbesteuerlast erheblich.
  • Hinzurechnungen: Finanzierungsanteile, Mieten und Pachten sowie Lizenzgebühren sind gemäß § 8 GewStG anteilig hinzuzurechnen.
  • Kürzungen: Gewinnausschüttungen von Tochtergesellschaften oder Erträge aus Grundbesitz können nach § 9 GewStG den Gewerbeertrag mindern.

Welche Fristen gelten für die Gewerbesteuererklärung in Augsburg 2026?

Für den Veranlagungszeitraum 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten die gesetzlichen Abgabefristen nach § 149 Abs. 2 AO. Die Gewerbesteuererklärung ist grundsätzlich zusammen mit der Körperschaftsteuererklärung bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt Augsburg einzureichen, sofern Sie die Erklärung selbst erstellen.

Wird die Erklärung durch einen Steuerberater oder eine Steuerberatungsgesellschaft erstellt, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 28. Februar 2027 (§ 149 Abs. 3 AO). Diese Fristverlängerung gilt ohne gesonderten Antrag und bietet gerade GmbH-Geschäftsführern mehr Zeit für die ordnungsgemäße Aufbereitung aller Unterlagen.

Verspätungszuschlag und Zwangsgeld

Bei Überschreitung der Abgabefrist kann das Finanzamt Augsburg einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO festsetzen. Dieser beträgt mindestens 25 Euro pro angefangenen Monat der Verspätung. Zusätzlich können Zwangsgelder nach § 328 AO verhängt werden. Eine rechtzeitige Einreichung ist daher unerlässlich.

Veranlagungszeitraum Abgabe ohne StB Abgabe mit StB Besonderheit
2025 (Stichtag 31.12.2025) 31. Juli 2026 28. Februar 2027 Standardfrist
2024 (Stichtag 31.12.2024) 31. Juli 2025 29. Februar 2026 Bereits abgelaufen
2026 (Stichtag 31.12.2026) 31. Juli 2027 28. Februar 2028 Künftige Planung

Wer die Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater erstellen lässt, ohne langes Suchen nach einem Kanzleitermin, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen und klaren Fristen – koordiniert durch Servet Gündogan und fachlich geprüft durch unser zugelassenes Steuerberater-Team.

Wie wird die Gewerbesteuer in Augsburg berechnet?

Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt in mehreren Schritten nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes (GewStG). Ausgangspunkt ist der steuerliche Gewinn (bei Kapitalgesellschaften der Gewinn laut Körperschaftsteuererklärung). Dieser wird durch Hinzurechnungen nach § 8 GewStG und Kürzungen nach § 9 GewStG zum Gewerbeertrag modifiziert.

Schritt 1: Ermittlung des Gewerbeertrags

Der Gewerbeertrag wird wie folgt ermittelt: Gewinn aus Gewerbebetrieb (laut Körperschaftsteuererklärung) + Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) – Kürzungen (§ 9 GewStG) = Gewerbeertrag. Für GmbHs sind insbesondere Hinzurechnungen von 25 % auf Finanzierungsanteile (Zinsen, Mieten, Pachten, Lizenzen) zu beachten, soweit diese einen Freibetrag von 200.000 Euro überschreiten.

Schritt 2: Gewerbesteuermessbetrag

Der Gewerbeertrag wird mit der bundeseinheitlichen Steuermesszahl von 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG) multipliziert. Das Ergebnis ist der Gewerbesteuermessbetrag. Bei GmbHs entfällt der Freibetrag von 24.500 Euro, sodass der gesamte Gewerbeertrag steuerpflichtig ist.

Schritt 3: Gewerbesteuer mit Augsburger Hebesatz

Die finale Gewerbesteuer wird durch Multiplikation des Steuermessbetrags mit dem Hebesatz der Stadt Augsburg ermittelt. Für 2026 gilt ein Hebesatz von 420 %. Die Formel lautet: Gewerbesteuermessbetrag × Hebesatz (420 %) = Gewerbesteuerschuld.

3,5 %

Steuermesszahl bundesweit

420 %

Hebesatz Augsburg 2026

14,7 %

Effektivbelastung (3,5 % × 4,2)

„Viele Mandanten unterschätzen die Wirkung des Hebesatzes. In Augsburg führt der Hebesatz von 420 % dazu, dass die effektive Gewerbesteuerbelastung bei rund 14,7 % des Gewerbeertrags liegt. Eine sorgfältige Planung der Hinzurechnungen und Kürzungen kann die Steuerlast erheblich beeinflussen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Gewerbesteuererklärung?

Die vollständige und korrekte Gewerbesteuererklärung erfordert eine Reihe von Unterlagen und Nachweisen, die dem Finanzamt Augsburg zusammen mit dem Vordruck GewSt 1 A (für Kapitalgesellschaften) eingereicht werden. Als GmbH-Geschäftsführer sollten Sie folgende Dokumente bereithalten:

  • Jahresabschluss (Bilanz und GuV) für den Veranlagungszeitraum 2025
  • Körperschaftsteuererklärung mit Anlage zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
  • E-Bilanz (elektronische Übermittlung nach § 5b EStG ist für Kapitalgesellschaften verpflichtend)
  • Nachweise zu Hinzurechnungen: Zinsaufwendungen, Miet- und Pachtzahlungen, Lizenzgebühren (Überschreitung des Freibetrags 200.000 Euro)
  • Nachweise zu Kürzungen: Gewinnausschüttungen von Tochtergesellschaften, Grundbesitzerträge
  • Zerlegungserklärung (GewSt 15): falls Betriebsstätten in mehreren Gemeinden bestehen
  • Gesellschafterbeschlüsse: bei Gewinnausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen
  • Steuerbilanz und Überleitungsrechnung: Abweichungen zwischen Handelsbilanz und steuerlicher Gewinnermittlung

Digitale Abgabe via ELSTER

Seit 2021 ist die elektronische Abgabe der Gewerbesteuererklärung über ELSTER verpflichtend (§ 31 Abs. 1a GewStG, § 25 Abs. 4 EStG analog). Steuerberater übermitteln die Erklärung direkt über ihre Schnittstelle. Wer die Erklärung selbst erstellt, benötigt ein ELSTER-Zertifikat.

Besondere Nachweise bei Organschaft

Besteht eine ertragsteuerliche Organschaft (§ 14 KStG, § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG), ist der Organträger für die Gewerbesteuererklärung zuständig. In diesem Fall müssen zusätzlich der Gewinnabführungsvertrag, Nachweise zur finanziellen Eingliederung sowie die Körperschaftsteuererklärungen aller Organgesellschaften vorgelegt werden.

Welche häufigen Fehler sollten Sie bei der Gewerbesteuererklärung vermeiden?

In der Praxis führen bestimmte Fehlerquellen regelmäßig zu Rückfragen des Finanzamts Augsburg, Korrekturen oder sogar Schätzungen nach § 162 AO. GmbH-Geschäftsführer sollten folgende typische Stolpersteine kennen und vermeiden:

Fehler 1: Unvollständige Hinzurechnungen nach § 8 GewStG

Die anteilige Hinzurechnung von 25 % auf Finanzierungsanteile (Zinsen, Mieten, Pachten, Lizenzen) ist ab einem Gesamtbetrag von 200.000 Euro verpflichtend. Häufig werden Leasingraten oder Mietaufwendungen für Immobilien nicht korrekt erfasst. Auch verdeckte Finanzierungsanteile in gemischten Verträgen (z. B. Full-Service-Mietverträge) müssen sauber aufgeteilt werden.

Fehler 2: Fehlende oder fehlerhafte Kürzungen nach § 9 GewStG

Gewinnausschüttungen von Tochtergesellschaften (§ 9 Nr. 2a GewStG) und Erträge aus Grundbesitz (§ 9 Nr. 1 GewStG) mindern den Gewerbeertrag – aber nur, wenn sie ordnungsgemäß nachgewiesen und beantragt werden. Fehlen Belege oder Anlagen zur Körperschaftsteuererklärung, versagt das Finanzamt die Kürzung.

Fehler 3: Zerlegung bei mehreren Betriebsstätten vergessen

Unterhält die GmbH Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, ist eine Zerlegungserklärung (GewSt 15) abzugeben. Der Gewerbeertrag wird nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne auf die Gemeinden verteilt (§ 28 ff. GewStG). Fehlt die Zerlegungserklärung, erfolgt die Zuordnung durch das Finanzamt – oft mit nachteiligen Folgen.

Achtung: Falsche Periodenzuordnung

Gewerbesteuer ist eine Jahressteuer. Nachträgliche Gewinnkorrekturen (z. B. durch Betriebsprüfung) müssen dem richtigen Veranlagungszeitraum zugeordnet werden. Eine fehlerhafte Periodenzuordnung führt zu doppelter Besteuerung oder Verzögerungen in der Erstattung.

Fehlerquelle: E-Bilanz

Die E-Bilanz muss mit der Gewerbesteuererklärung übereinstimmen. Abweichungen zwischen Taxonomie-Feldern und GewSt 1 A führen automatisch zu Plausibilitätsprüfungen durch das Finanzamt.

Fehlerquelle: Verspätete Abgabe

Verspätungszuschläge nach § 152 AO werden automatisiert festgesetzt. Auch bei geringer Steuerlast oder Verlusten drohen Sanktionen – die Abgabepflicht bleibt bestehen.

„Wir sehen in der Koordination mit Mandanten häufig, dass die Gewerbesteuererklärung unterschätzt wird. Dabei ist sie komplexer als viele annehmen – gerade bei Hinzurechnungen und Kürzungen. Eine professionelle Prüfung durch unsere Steuerberater spart oft mehr Steuern, als die Beratungskosten ausmachen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wann lohnt sich ein Steuerberater für die Gewerbesteuererklärung?

Die Gewerbesteuererklärung ist nicht nur eine formale Pflicht, sondern bietet erhebliches Gestaltungspotenzial. Steuerberater kennen die aktuellen Hinzurechnungs- und Kürzungstatbestände, können Betriebsprüfungen vorwegnehmen und sichern die fristgerechte, vollständige Abgabe ab. Für GmbHs und andere Kapitalgesellschaften in Augsburg gilt: Der Steuerberater ist nicht Luxus, sondern Investition in Rechtssicherheit und Steueroptimierung.

Vorteile der Steuerberater-Mandatierung

  • Automatische Fristverlängerung bis 28. Februar 2027 für den Veranlagungszeitraum 2025 (§ 149 Abs. 3 AO)
  • Vollständige Prüfung aller Hinzurechnungen und Kürzungen – oft werden Steuerminderungspotenziale übersehen
  • Rechtssichere Erstellung der E-Bilanz und fehlerfreie Übermittlung via ELSTER
  • Vertretung gegenüber dem Finanzamt bei Rückfragen, Einspruchsverfahren oder Betriebsprüfungen
  • Koordination mit Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Jahresabschluss – alle Erklärungen aus einer Hand
  • Haftungsschutz: Der Steuerberater haftet für Fehler nach § 67 StBerG und ist berufsrechtlich versichert

OnlineBilanz: Digitale Steuerberater-Leistung mit Festpreis

Wer die Gewerbesteuererklärung zusammen mit dem Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de eine moderne Alternative zur klassischen Kanzlei. Unsere zugelassenen Steuerberater erstellen Ihre Gewerbesteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung und den Jahresabschluss – digital koordiniert, mit transparenten Festpreisen, ohne Wartezeiten. Servet Gündogan als Büroleiter in Stuttgart ist Ihr erster Ansprechpartner, die fachliche Prüfung und Unterzeichnung erfolgt durch unser Steuerberater-Team.

Kosten und Gebühren nach StBVV

Die Vergütung des Steuerberaters richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Für die Gewerbesteuererklärung gilt eine Gebührenspanne von 1/10 bis 6/10 der vollen Gebühr nach Anlage 3 zur StBVV. Die Höhe orientiert sich am Gewerbeertrag (Gegenstandswert). Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 Euro liegt die Mittelgebühr (3/10) bei ca. 250–400 Euro. OnlineBilanz bietet hier transparente Festpreise, die im Vorfeld klar kommuniziert werden – ohne versteckte Kosten.

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Gewerbesteuererklärung Selbst erstellen, Frist 31.07.2026 Frist 28.02.2027, variable Kosten Frist 28.02.2027, Festpreis
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Beratung & Prüfung Entfällt Nach Aufwand abgerechnet Im Festpreis enthalten
Vertretung gegenüber FA Keine Vollmacht erforderlich Vollmacht, digitaler Zugang

Welche Besonderheiten gelten für Gewerbesteuer in Augsburg?

Als kreisfreie Stadt in Bayern unterliegt Augsburg besonderen kommunalen Regelungen und Verwaltungsstrukturen. Für GmbHs mit Sitz oder Betriebsstätte in Augsburg gelten folgende standortspezifische Besonderheiten:

Hebesatz und kommunale Steuerbelastung

Der Hebesatz der Stadt Augsburg beträgt für 2026 420 %. Damit liegt Augsburg im bayerischen Vergleich im oberen Mittelfeld. Zum Vergleich: München erhebt 490 %, Nürnberg 460 %, während kleinere Gemeinden in der Region oft bei 280–350 % liegen. Die Wahl des Betriebsstättenstandorts hat somit direkten Einfluss auf die Gewerbesteuerbelastung.

Zuständiges Finanzamt

Für Kapitalgesellschaften mit Sitz in Augsburg ist je nach Stadtteil entweder das Finanzamt Augsburg-Stadt oder das Finanzamt Augsburg-Land zuständig. Die Gewerbesteuererklärung wird beim Betriebsfinanzamt eingereicht, das auch für Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer zuständig ist. Bei Unklarheiten zur Zuständigkeit hilft die zentrale Auskunft der Bayerischen Finanzverwaltung.

Finanzamt Augsburg-Stadt

  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer

Finanzamt Augsburg-Land

  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer

Zerlegung bei mehreren Standorten

  • GewSt 15 einreichen
  • Arbeitslöhne maßgeblich
  • Automatische Verteilung

Gewerbesteuerhebesatz im regionalen Vergleich (2026)

Stadt/Gemeinde Hebesatz 2026 Effektivbelastung (bei 3,5 % Messzahl)
Augsburg 420 % 14,7 %
München 490 % 17,15 %
Nürnberg 460 % 16,1 %
Friedberg (bei Augsburg) 340 % 11,9 %
Gersthofen 350 % 12,25 %

Die Standortwahl kann somit erhebliche Steuereffekte haben. Allerdings sollten neben der Gewerbesteuer auch Grundsteuer, Infrastruktur, Fachkräfteangebot und Förderprogramme in die Entscheidung einfließen.

„Mandanten aus Augsburg fragen uns oft, ob ein Umzug in eine Nachbargemeinde sinnvoll ist. Die Antwort ist differenziert: Die Steuerersparnis muss gegen Umzugskosten, Vertragsanpassungen und Imageeffekte abgewogen werden. Wir rechnen das im Einzelfall durch und unterstützen bei der strategischen Standortplanung.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie funktionieren Vorauszahlungen und Zahlungsmodalitäten?

Die Gewerbesteuer wird nicht erst nach Veranlagung, sondern bereits während des laufenden Jahres in vierteljährlichen Vorauszahlungen geleistet (§ 19 GewStG). Diese Vorauszahlungen sind jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Die Höhe richtet sich nach dem zuletzt veranlagten Gewerbeertrag oder nach der Schätzung des Finanzamts.

Ermittlung der Vorauszahlungen

Für 2026 orientiert sich die Vorauszahlung am Gewerbesteuermessbescheid für 2025. Das Finanzamt setzt die Vorauszahlungen durch Vorauszahlungsbescheid fest. Liegt noch keine Veranlagung vor (z. B. bei Neugründung), erfolgt eine Schätzung nach § 164 AO. Nach Abgabe der Gewerbesteuererklärung wird die tatsächliche Steuerschuld ermittelt und mit den geleisteten Vorauszahlungen verrechnet.

Praxis-Tipp: Anpassung der Vorauszahlungen

Weicht der erwartete Gewerbeertrag 2026 erheblich vom Vorjahr ab (z. B. durch Umsatzrückgang oder Investitionen), können Sie beim Finanzamt Augsburg eine Herabsetzung der Vorauszahlungen nach § 19 Abs. 3 GewStG beantragen. Dies verbessert die Liquidität und vermeidet unnötige Überzahlungen.

Zahlungsmodalitäten und Fälligkeit

  • Vierteljährliche Vorauszahlungen: 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. (§ 19 GewStG)
  • SEPA-Lastschrift: Empfohlen, um Säumniszuschläge zu vermeiden (§ 240 AO: 1 % pro Monat)
  • Überweisung: Verwendungszweck muss Steuernummer, Steuerart und Zeitraum enthalten
  • Jahresabrechnung: Nach Veranlagung erfolgt Erstattung oder Nachzahlung binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids

Säumniszuschläge und Stundung

Werden Vorauszahlungen nicht fristgerecht geleistet, erhebt das Finanzamt Säumniszuschläge von 1 % pro angefangenem Monat (§ 240 AO). Bei vorübergehenden Liquiditätsengpässen kann ein Stundungsantrag nach § 222 AO gestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Einziehung eine erhebliche Härte darstellt und der Steueranspruch nicht gefährdet ist. Stundungen werden in der Regel nur gegen Stundungszinsen (0,15 % pro Monat, § 234 AO) gewährt.

Achtung: Vollstreckung bei Zahlungsverzug

Bei ausbleibender Zahlung kann das Finanzamt Augsburg ohne weiteres Mahnverfahren die Zwangsvollstreckung nach §§ 249 ff. AO einleiten. Dies umfasst Kontopfändungen, Lohnpfändungen und Sachpfändungen. Eine rechtzeitige Kommunikation mit dem Finanzamt ist daher essenziell.

Vorauszahlungen pro Jahr

1 %

Säumniszuschlag pro Monat

0,15 %

Stundungszinsen monatlich

Häufig gestellte Fragen

Können Freiberufler in Augsburg von der Gewerbesteuer befreit sein?

Ja, Freiberufler im Sinne des § 18 EStG (z. B. Ärzte, Anwälte, Architekten, Journalisten) unterliegen grundsätzlich nicht der Gewerbesteuerpflicht. Sie müssen keine Gewerbesteuererklärung abgeben. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit als freiberuflich anerkannt wird und keine gewerblichen Einkünfte erzielt werden. Bei Mischformen oder Personengesellschaften ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.

Was passiert, wenn ich die Gewerbesteuererklärung in Augsburg zu spät einreiche?

Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO festsetzen – bis zu 10 % der festgesetzten Steuer, mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat. Zusätzlich können Säumniszuschläge bei verspäteter Zahlung anfallen. Bei wiederholter Säumnis drohen Zwangsgeldverfahren. Wer die Frist nicht einhalten kann, sollte frühzeitig eine Fristverlängerung beantragen.

Kann ich als GmbH in Augsburg den Gewerbesteuerfreibetrag nutzen?

Nein, der Freibetrag von 24.500 Euro nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG gilt ausschließlich für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften wie die GmbH, UG oder AG haben keinen Anspruch auf diesen Freibetrag. Sie zahlen Gewerbesteuer ab dem ersten Euro Gewerbeertrag.

Wie kann ich gegen einen Gewerbesteuerbescheid in Augsburg Einspruch einlegen?

Einspruch gegen den Gewerbesteuerbescheid ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich beim Finanzamt Augsburg-Stadt einzulegen (§ 355 AO). Der Einspruch muss begründet werden und die angefochtenen Punkte konkret benennen. Es empfiehlt sich, fachkundige Unterstützung durch einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen, um Formfehler zu vermeiden und die Erfolgsaussichten zu erhöhen.

Gilt der Augsburger Hebesatz auch bei Betriebsstätten außerhalb der Stadt?

Nein, bei mehreren Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden wird der Gewerbeertrag nach § 29 GewStG aufgeteilt. Jede Gemeinde erhebt dann ihren eigenen Hebesatz auf den auf sie entfallenden Anteil. Die Aufteilung erfolgt nach einem festen Schlüssel anhand von Arbeitslöhnen. Das Finanzamt erlässt einen Zerlegungsbescheid, der die Verteilung regelt.

Kann ich die Gewerbesteuer auf meine Einkommensteuer anrechnen lassen?

Ja, Einzelunternehmer und Personengesellschafter können nach § 35 EStG das 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags auf ihre Einkommensteuerschuld anrechnen lassen. Diese Anrechnung mindert die Doppelbelastung durch Gewerbe- und Einkommensteuer erheblich. Bei niedrigen Hebesätzen kann die Gewerbesteuer dadurch vollständig kompensiert werden. Kapitalgesellschaften haben diesen Anrechnungsanspruch nicht.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Gewerbesteuergesetz (GewStG), Abgabenordnung (AO), Einkommensteuergesetz (EStG), Stadt Augsburg – Offizielle Website. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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