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Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
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B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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Datum

Lesedauer

11–17 Minuten

OnlineBilanzBlogGewerbesteuer Dortmund

Gewerbesteuererklärung Dortmund 2026: Fristen & Hebesatz

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Gewerbetreibende in Dortmund müssen ihre Gewerbesteuererklärung 2025 fristgerecht beim Finanzamt einreichen. Der Hebesatz liegt 2026 bei 490 % und gehört damit zu den höheren in NRW – zum Vergleich: Die Gewerbesteuererklärung in Bonn unterliegt einem Hebesatz von 460 %. Dieser Leitfaden erklärt, wer zur Abgabe verpflichtet ist, welche Fristen gelten und wie Sie die Steuerlast korrekt berechnen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Jeder Gewerbetreibende in Dortmund mit einem Gewerbeertrag über 24.500 Euro (Freibetrag nach § 11 GewStG) muss eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Der Hebesatz beträgt 2026 in Dortmund 490 %. Die Abgabefrist für das Steuerjahr 2025 endet am 31. Juli 2026, bei Steuerberater-Mandaten bis 28. Februar 2027.

Wer muss in Dortmund eine Gewerbesteuererklärung abgeben?

Die Pflicht zur Abgabe der Gewerbesteuererklärung trifft in Dortmund grundsätzlich jedes gewerbliche Unternehmen, das im Stadtgebiet eine Betriebsstätte unterhält. Nach § 2 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG) unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer. Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder AG ist die Gewerbesteuerpflicht kraft Rechtsform gegeben – unabhängig von der tatsächlichen Tätigkeit.

Die Gewerbesteuererklärung ist beim Finanzamt Dortmund-Unna einzureichen, nicht bei der Stadt Dortmund selbst. Das Finanzamt setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest (§ 14 GewStG), den die Stadt Dortmund mit ihrem Hebesatz von 490 % (Stand 2026) multipliziert. Die Steuerschuld entsteht in dem Kalenderjahr, für das der Gewerbeertrag ermittelt wird.

Hinweis für GmbH-Geschäftsführer

Auch wenn Ihre GmbH im Wirtschaftsjahr 2025 einen Verlust erwirtschaftet hat, besteht die Pflicht zur Abgabe der Gewerbesteuererklärung. Der Verlustvortrag nach § 10a GewStG kann in Folgejahren den Gewerbeertrag mindern und sollte daher dokumentiert werden.

Besonderheiten für Personengesellschaften

Bei Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) ist die Gesellschaft selbst Schuldnerin der Gewerbesteuer. Die Erklärungspflicht obliegt der Geschäftsführung. Freiberufler und land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind hingegen von der Gewerbesteuer befreit, müssen also keine Erklärung abgeben.

Welche Fristen gelten für die Gewerbesteuererklärung 2025?

Für die Gewerbesteuererklärung des Wirtschaftsjahres 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gilt gemäß § 149 Abs. 2 AO eine gesetzliche Abgabefrist bis zum 31. Juli 2026, sofern Sie die Erklärung selbst erstellen. Diese Frist ist verbindlich und wird vom Finanzamt Dortmund-Unna konsequent überwacht.

Lassen Sie die Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater oder eine Steuerberatungsgesellschaft erstellen, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 28. Februar 2027 (§ 149 Abs. 3 AO). Diese Fristverlängerung greift ohne gesonderten Antrag, sobald ein Steuerberater zur steuerlichen Vertretung bevollmächtigt ist.

Verspätungszuschlag vermeiden

Bei verspäteter Abgabe setzt das Finanzamt nach § 152 AO einen Verspätungszuschlag fest – mindestens 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat. Bei einer Gewerbesteuerschuld von 10.000 Euro können so schnell mehrere hundert Euro Zusatzkosten entstehen.

Steuerpflichtiger Abgabefrist 2025 Rechtsgrundlage
Selbsterstellung 31. Juli 2026 § 149 Abs. 2 AO
Mit Steuerberater 28. Februar 2027 § 149 Abs. 3 AO
Fristverlängerung (auf Antrag) bis 30. Juni 2027 § 109 AO

In begründeten Einzelfällen kann beim Finanzamt eine weitere Fristverlängerung beantragt werden. Solche Anträge sollten rechtzeitig – also vor Ablauf der regulären Frist – gestellt und schlüssig begründet werden.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Dortmund und wie wird die Steuer berechnet?

Die Stadt Dortmund erhebt für das Jahr 2026 einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 490 %. Dieser liegt im oberen Bereich im NRW-Vergleich und trägt maßgeblich zur Finanzierung kommunaler Aufgaben bei. Der Hebesatz wird vom Rat der Stadt Dortmund festgelegt und kann jährlich angepasst werden.

Berechnungsschema der Gewerbesteuer

  1. Gewinn aus Gewerbebetrieb (laut Steuerbilanz § 7 GewStG)
  2. + Hinzurechnungen nach § 8 GewStG (z. B. Finanzierungsanteile, Miet- und Pachtzinsen, Lizenzgebühren)
  3. − Kürzungen nach § 9 GewStG (z. B. 1,2 % des Einheitswerts von Grundbesitz)
  4. = Gewerbeertrag
  5. − Freibetrag (24.500 Euro für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, § 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG; entfällt bei Kapitalgesellschaften)
  6. = Gewerbeertrag nach Freibetrag
  7. × Steuermesszahl 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG)
  8. = Gewerbesteuermessbetrag
  9. × Hebesatz 490 % (Dortmund 2026)
  10. = Gewerbesteuerschuld

490 %

Hebesatz Dortmund 2026

3,5 %

Steuermesszahl

24.500 €

Freibetrag Personengesellschaft

Für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) entfällt der Freibetrag von 24.500 Euro. Der gesamte Gewerbeertrag unterliegt damit der Gewerbesteuer, was die effektive Steuerbelastung erhöht.

„Die Hinzurechnungen nach § 8 GewStG werden von vielen Mandanten unterschätzt. Gerade bei fremdfinanzierten Immobiliengesellschaften oder hohen Lizenzaufwendungen kann der Gewerbeertrag deutlich über dem steuerlichen Gewinn liegen. Eine vorausschauende Planung hilft, Überraschungen bei der Gewerbesteuerschuld zu vermeiden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Unterlagen werden für die Gewerbesteuererklärung benötigt?

Die Gewerbesteuererklärung baut unmittelbar auf dem Jahresabschluss und der Körperschaftsteuererklärung (bei Kapitalgesellschaften) bzw. der Einkommensteuererklärung (bei Personengesellschaften) auf. Eine sorgfältige Vorbereitung der Unterlagen beschleunigt die Erstellung erheblich und reduziert Rückfragen seitens des Finanzamts.

  • Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 242, § 264 HGB) mit Anlagespiegel
  • Körperschaftsteuererklärung bzw. Einkommensteuererklärung (je nach Rechtsform)
  • Nachweis über Hinzurechnungen (§ 8 GewStG): Zinsaufwendungen, Miet-/Pachtzinsen, Lizenzgebühren, Leasingraten
  • Nachweis über Kürzungen (§ 9 GewStG): Grundbesitz, Beteiligungen, ausländische Betriebsstätten
  • Gesellschaftsvertrag und ggf. Änderungen (bei erstmaliger Abgabe oder Änderungen)
  • Gewerbesteuer-Messbescheid des Vorjahres (für Vorauszahlungen)
  • Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbezentralregisterauszug (bei erstmaliger Betriebsstättengründung in Dortmund)

Besonderheiten bei mehreren Betriebsstätten

Unterhält Ihr Unternehmen neben Dortmund weitere Betriebsstätten in anderen Gemeinden, ist eine Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags nach § 28 ff. GewStG erforderlich. Das Finanzamt teilt den einheitlichen Messbetrag nach einem festgelegten Schlüssel (in der Regel Arbeitslöhne) auf die beteiligten Gemeinden auf. Die Zerlegungserklärung (Anlage Zerlegung) ist Teil der Gewerbesteuererklärung.

Einheitliche Betriebsstätte

Alle gewerblichen Aktivitäten in Dortmund → vollständige Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt Dortmund-Unna

Mehrere Betriebsstätten

Betriebsstätten in Dortmund und anderen Städten → Zerlegungserklärung erforderlich, Aufteilung nach Arbeitslöhnen

Was müssen GmbH-Geschäftsführer in Dortmund besonders beachten?

Für GmbH-Geschäftsführer in Dortmund ergibt sich eine besondere Verantwortung: Sie sind gemäß § 34 AO verpflichtet, die steuerlichen Pflichten der Gesellschaft zu erfüllen. Dazu gehört auch die fristgerechte Abgabe der Gewerbesteuererklärung. Bei schuldhafter Pflichtverletzung droht die persönliche Haftung für Steuerschulden und Verspätungszuschläge.

Haftungsrisiko für Geschäftsführer

Nach § 69 AO kann das Finanzamt Geschäftsführer persönlich in Haftung nehmen, wenn die GmbH ihre Steuerschulden nicht begleicht und der Geschäftsführer seine Pflichten verletzt hat. Dies umfasst auch die rechtzeitige Abgabe der Gewerbesteuererklärung und die Zahlung der Vorauszahlungen.

Vorauszahlungen und Liquiditätsplanung

Das Finanzamt Dortmund-Unna setzt auf Grundlage des letzten Gewerbesteuermessbescheids vierteljährliche Vorauszahlungen fest (§ 19 GewStG). Die Fälligkeiten sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Eine vorausschauende Liquiditätsplanung ist unerlässlich, um Zahlungsschwierigkeiten zu vermeiden.

Ergibt sich im laufenden Jahr eine wesentlich niedrigere Gewerbesteuerschuld (z. B. durch Umsatzrückgang), kann beim Finanzamt eine Herabsetzung der Vorauszahlungen nach § 19 Abs. 3 GewStG beantragt werden. Dies sollte begründet und durch aktuelle BWA oder Planzahlen belegt werden.

„In der Praxis beobachten wir häufig, dass GmbH-Geschäftsführer die Gewerbesteuervorauszahlungen zu spät in die Finanzplanung einbeziehen. Gerade in Dortmund mit dem hohen Hebesatz von 490 % entstehen erhebliche Belastungen. Wir empfehlen, die Vorauszahlungen monatlich zurückzustellen – das erleichtert die Liquiditätssteuerung erheblich.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Zusammenspiel mit Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag

Die Gewerbesteuer ist bei der Körperschaftsteuer nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig (§ 10 Nr. 2 KStG). Allerdings kann nach § 35 EStG bei natürlichen Personen als Gesellschafter das 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Für die GmbH selbst greift diese Anrechnung nicht – die effektive Gesamtsteuerbelastung (Körperschaftsteuer 15 %, Solidaritätszuschlag 5,5 % auf KSt, Gewerbesteuer ca. 17,15 % in Dortmund) liegt damit bei rund 32 %.

Gewerbesteuererklärung selbst erstellen oder durch Steuerberater?

Grundsätzlich können GmbH-Geschäftsführer und Buchhalter die Gewerbesteuererklärung selbst erstellen, sofern die erforderliche Fachkenntnis vorhanden ist. Die Komplexität der Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG sowie die Wechselwirkungen mit Körperschaftsteuer und Einkommensteuer machen dies jedoch zu einer anspruchsvollen Aufgabe.

Selbsterstellung

  • Kostengünstig
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  • Transparente Festpreise
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  • Fristverlängerung bis 28.02.2027

Wann lohnt sich die Beauftragung eines Steuerberaters?

  • Komplexe Hinzurechnungen: Umfangreiche Finanzierungen, Leasing, Lizenzen erfordern detaillierte Berechnungen nach § 8 GewStG
  • Mehrere Betriebsstätten: Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags nach § 28 ff. GewStG
  • Organschaft: Gewerbliche Organschaft nach § 2 Abs. 2 GewStG erfordert Spezialwissen
  • Verlustvorträge: Optimale Nutzung des Verlustvortrags nach § 10a GewStG, insbesondere bei Gesellschafterwechsel (§ 10a Satz 10 GewStG)
  • Zeitersparnis: Geschäftsführer können sich auf operative Aufgaben konzentrieren, Fristverlängerung reduziert Zeitdruck
  • Haftungsminimierung: Fehlerhafte Erklärungen können zu Nachforderungen und Zinsen führen – professionelle Erstellung minimiert dieses Risiko

Wer die Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater erstellen lässt, profitiert neben der fachlichen Sicherheit auch von der automatischen Fristverlängerung bis zum 28. Februar 2027. Plattformen wie OnlineBilanz verbinden dabei die Steuerberater-Expertise mit transparenten Festpreisen und digitaler Abwicklung – ohne lange Suchzeiten und unklare Honorare.

Welche häufigen Fehler sollten bei der Gewerbesteuererklärung vermieden werden?

Die Gewerbesteuererklärung birgt zahlreiche Fehlerquellen, die zu Nachforderungen, Verspätungszuschlägen oder verlängerten Prüfungsverfahren führen können. Eine systematische Vorbereitung und Prüfung reduziert diese Risiken erheblich.

Typische Fehlerquellen in der Praxis

Fehler Konsequenz Vermeidung
Hinzurechnungen unvollständig (§ 8 GewStG) Nachforderung + Zinsen nach § 233a AO Systematische Erfassung aller Finanzierungsaufwendungen, Mieten, Lizenzen
Kürzungen nicht geltend gemacht (§ 9 GewStG) Zu hohe Steuerlast Prüfung Grundbesitzkürzung, Schachtelprivileg bei Beteiligungen
Freibetrag bei Kapitalgesellschaft angesetzt Bescheid fehlerhaft, Verzögerung Freibetrag 24.500 € gilt nur für Personengesellschaften
Zerlegung vergessen bei mehreren Standorten Falsche Hebesatzanwendung Anlage Zerlegung ausfüllen, Arbeitslöhne je Betriebsstätte ermitteln
Verlustvortrag nicht beantragt Verschenkte Steuerminderung § 10a GewStG: Verlustvortrag aktiv beantragen und dokumentieren
Frist versäumt (31.07.2026) Verspätungszuschlag § 152 AO Rechtzeitige Planung oder Steuerberater beauftragen (Frist bis 28.02.2027)

Sanierungsklausel beachten

Bei Sanierungsgewinnen nach § 3a EStG kann unter engen Voraussetzungen eine Steuerbefreiung greifen. Diese muss jedoch explizit beantragt und nachgewiesen werden. Versäumnisse führen zur vollen Besteuerung des Sanierungsgewinns.

„Ein häufiger Fehler ist die falsche Ermittlung der Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG. Seit der Reform gilt ein Freibetrag von 200.000 Euro – nur der übersteigende Betrag ist zu 25 % hinzuzurechnen. Viele Mandanten addieren die gesamten Finanzierungsaufwendungen, was zu überhöhten Gewerbeerträgen führt.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Checkliste vor Abgabe

  • Übereinstimmung Gewerbeertrag mit Körperschaftsteuererklärung geprüft
  • Alle Hinzurechnungen vollständig erfasst und Freibetrag 200.000 € berücksichtigt
  • Kürzungen (Grundbesitz, Beteiligungen) geltend gemacht
  • Verlustvortrag aus Vorjahren übernommen und beantragt
  • Bei mehreren Betriebsstätten: Zerlegung korrekt ausgefüllt
  • Plausibilitätsprüfung: Gewerbesteuer im Verhältnis zum Gewinn realistisch
  • Unterschrift und Vollmacht (bei Steuerberater) vorhanden

Wie funktioniert die digitale Abgabe der Gewerbesteuererklärung über ELSTER?

Seit 2011 ist die Gewerbesteuererklärung grundsätzlich elektronisch über das ELSTER-Portal der Finanzverwaltung einzureichen (§ 31 Abs. 1a GewStG i. V. m. § 5a EStDV). Das Finanzamt Dortmund-Unna akzeptiert nur noch in Ausnahmefällen Papier-Erklärungen – etwa bei nachgewiesener Unbilligkeit.

ELSTER-Registrierung und Zertifikat

  1. Registrierung auf www.elster.de mit E-Mail-Adresse und Steuernummer
  2. Aktivierungs-Brief abwarten (ca. 1–2 Wochen Postlaufzeit)
  3. Zertifikatsdatei erstellen und sicher speichern (mit Passwort schützen)
  4. ELSTER-Formular GewSt 1 A auswählen (für Kapitalgesellschaften GewSt 1 A, für Personengesellschaften ggf. gesonderte Anlage)
  5. Daten eingeben, Plausibilitätsprüfung durchlaufen
  6. Erklärung digital signieren und absenden
  7. Eingangsbescheinigung der Finanzverwaltung im ELSTER-Postfach abrufen

Tipp für Buchhalter

Nutzen Sie die Vorjahres-Datenübernahme in ELSTER. Stammdaten, Betriebsstättenadressen und wiederkehrende Hinzurechnungen werden automatisch übernommen, was Zeit spart und Eingabefehler reduziert.

Alternativen zu ELSTER: Professionelle Software

Steuerberater und größere Unternehmen nutzen professionelle Steuersoftware (z. B. DATEV, Addison, Agenda), die eine direkte ELSTER-Schnittstelle bieten. Diese Programme ermöglichen eine komfortablere Dateneingabe, automatische Plausibilitätsprüfungen und eine Integration mit Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss.

Bei der Beauftragung eines Steuerberaters übernimmt dieser die gesamte digitale Abwicklung. OnlineBilanz koordiniert als Plattform die Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater digital – Unterlagen werden über eine sichere Schnittstelle übermittelt, der Steuerberater erstellt und übermittelt die Erklärung elektronisch. Der Geschäftsführer erhält den fertigen Bescheid digital und transparent aufbereitet.

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Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Freiberufler in Dortmund gewerbesteuerpflichtig werden?

Freiberufler nach § 18 EStG (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten etc.) sind grundsätzlich nicht gewerbesteuerpflichtig. Gewerbesteuerpflicht entsteht jedoch, wenn Sie gewerbliche Tätigkeiten hinzunehmen oder eine gewerblich geprägte Personengesellschaft gründen. Auch wenn Sie eine GmbH für Ihre freiberufliche Tätigkeit nutzen, unterliegt diese der Gewerbesteuer.

Muss ich bei Verlust trotzdem eine Gewerbesteuererklärung abgeben?

Ja, die Abgabepflicht besteht unabhängig davon, ob Gewinn oder Verlust erwirtschaftet wurde. Das Finanzamt fordert die Gewerbesteuererklärung regelmäßig an. Gewerbesteuerverluste können nach § 10a GewStG vorgetragen und in späteren Jahren mit Gewinnen verrechnet werden. Eine korrekte Dokumentation von Verlusten ist daher wichtig für künftige Steuerjahre.

Wo zahle ich die Gewerbesteuer, wenn mein Unternehmen mehrere Betriebsstätten hat?

Bei mehreren Betriebsstätten erfolgt die Zerlegung nach § 28 ff. GewStG. Die Gewerbesteuer wird anteilig auf die Gemeinden verteilt, in denen sich die Betriebsstätten befinden. Maßstab ist in der Regel das Verhältnis der Arbeitslöhne. Das Betriebsfinanzamt berechnet zunächst den Gewerbesteuermessbetrag, die jeweiligen Kommunen wenden dann ihren Hebesatz an.

Wie wirkt sich die Gewerbesteuer auf meine Einkommensteuer aus?

Nach § 35 EStG können Einzelunternehmer und Personengesellschafter die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen lassen (Gewerbesteueranrechnung). Das 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags wird von der Einkommensteuerschuld abgezogen. Bei hohen Hebesätzen wie in Dortmund (490 %) verbleibt jedoch oft eine Restbelastung. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) können die Gewerbesteuer nicht anrechnen, dafür als Betriebsausgabe bei der Körperschaftsteuer abziehen.

Was passiert, wenn ich die Gewerbesteuererklärung zu spät abgebe?

Bei verspäteter Abgabe kann das Finanzamt nach § 152 AO einen Verspätungszuschlag von 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat erheben, mindestens 25 Euro pro Monat. Zusätzlich drohen Zwangsgelder nach § 329 AO. Bei vollständiger Nichtabgabe kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 162 AO), was meist zu ungünstigen Ergebnissen führt. Daher sollte rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragt werden.

Können Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer angepasst werden?

Ja, nach § 19 GewStG werden vierteljährliche Vorauszahlungen festgesetzt (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.). Wenn sich abzeichnet, dass der tatsächliche Gewerbeertrag erheblich niedriger ausfällt als die Vorauszahlungen, können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung nach § 19 Abs. 3 GewStG stellen. Dies verbessert die Liquidität, erspart Erstattungszinsen entfallen jedoch seit 2019.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Gewerbesteuergesetz (GewStG), Abgabenordnung (AO), Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV), ELSTER – Elektronische Steuererklärung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
Ben
KI-Steuerberater