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Stammkapital25.000 €
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offengelegt
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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlogFinanzbuchhaltung Augsburg

Finanzbuchhaltung Augsburg 2026: GmbH & Steuerberater

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Finanzbuchhaltung ist für jede GmbH und Kapitalgesellschaft in Augsburg gesetzlich vorgeschrieben. Sie bildet die Grundlage für Jahresabschluss, Steuererklärungen und Offenlegung. Welche Aufgaben die Finanzbuchhaltung umfasst, welche Software sich eignet und wann sich die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater lohnt, erfahren Sie hier – Stand 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Finanzbuchhaltung erfasst alle Geschäftsvorfälle chronologisch und systematisch nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und bildet die Basis für Jahresabschluss und Steuererklärungen. GmbH und andere Kapitalgesellschaften sind nach §§ 238 ff. HGB zur laufenden Buchführung verpflichtet. Viele Unternehmen in Augsburg nutzen moderne Buchhaltungssoftware oder lagern die Finanzbuchhaltung an einen Steuerberater aus, um Fehler zu vermeiden und gesetzliche Fristen einzuhalten.

Finanzbuchhaltung in Augsburg: Anforderungen für GmbH und Kapitalgesellschaften

Die Finanzbuchhaltung ist für jede GmbH in Augsburg die Grundlage der ordnungsgemäßen Buchführung nach § 238 HGB. Sie umfasst die lückenlose, chronologische und systematische Erfassung aller Geschäftsvorfälle. Für Kapitalgesellschaften mit Sitz in Augsburg gelten dabei dieselben handelsrechtlichen Anforderungen wie bundesweit: Die Buchführungspflicht ergibt sich aus § 238 HGB, die Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses aus § 242 HGB und § 264 HGB.

Augsburg als bedeutender Wirtschaftsstandort in Bayern beheimatet zahlreiche GmbHs aus Industrie, Handel und Dienstleistung. Die Finanzbuchhaltung muss dabei nicht nur die steuerlichen Anforderungen der Finanzverwaltung erfüllen, sondern auch die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Für GmbH-Geschäftsführer stellt sich regelmäßig die Frage, ob die Finanzbuchhaltung intern, durch einen lokalen Steuerberater oder digital organisiert werden soll.

Rechtliche Grundlagen der Finanzbuchhaltung

§ 238 HGB: Buchführungspflicht für Kaufleute und Kapitalgesellschaften. § 239 HGB: Führung der Handelsbücher. § 257 HGB: Aufbewahrungsfristen (10 Jahre für Buchungsbelege, 6 Jahre für Handelsbriefe). § 264 HGB: Pflicht zur Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses bei Kapitalgesellschaften.

Eine ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung ist Voraussetzung für den Jahresabschluss nach § 242 HGB, der wiederum innerhalb gesetzlicher Fristen festgestellt (§ 42a GmbHG: 11 Monate für kleine, 8 Monate für mittelgroße und große GmbHs nach Bilanzstichtag) und offengelegt werden muss (§ 325 HGB: 12 Monate nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister).

Welche Aufgaben umfasst die Finanzbuchhaltung konkret?

Die Finanzbuchhaltung einer GmbH in Augsburg umfasst sämtliche Aufgaben der laufenden Buchführung. Dazu zählen die Erfassung aller Geschäftsvorfälle auf Konten nach dem System der doppelten Buchführung, die Kontierung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen, die Buchung von Bankvorgängen, Kasse, Lohn- und Gehaltszahlungen sowie die Abstimmung der Konten.

Kernaufgaben im laufenden Geschäftsjahr

  • Erfassung und Kontierung aller Belege (Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Bankauszüge, Kassenbelege)
  • Buchung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Überwachung der Zahlungsfristen
  • Abstimmung von Debitoren- und Kreditorenkonten
  • Verbuchung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen inkl. Sozialversicherungsbeiträgen
  • Anlagenbuchhaltung: Erfassung von Abschreibungen nach § 253 HGB
  • Monatliche oder quartalsweise Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA)
  • Vorbereitung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Dauerfristverlängerungen

Jahresabschlussarbeiten

Am Ende des Geschäftsjahres (meist 31.12.2025 für Bilanzstichtag 2025) kommen weitere Aufgaben hinzu: Bestandsaufnahme und Inventur nach § 240 HGB, Abstimmung aller Konten, Bildung von Rückstellungen nach § 249 HGB, Abgrenzung von aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB, Bewertung des Umlauf- und Anlagevermögens nach §§ 252–256 HGB sowie die Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach § 242 HGB.

„Viele Augsburger GmbH-Geschäftsführer unterschätzen den Aufwand einer ordnungsgemäßen Finanzbuchhaltung. Nicht nur die laufende Verbuchung, sondern auch die Einhaltung der Aufbewahrungspflichten nach § 257 HGB und die fristgerechte Vorbereitung des Jahresabschlusses erfordern präzise Prozesse. Wer diese Aufgaben professionell delegieren möchte, spart Zeit und vermeidet kostspielige Fehler.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Software eignet sich für die Finanzbuchhaltung in Augsburg?

Die Digitalisierung der Finanzbuchhaltung ist auch in Augsburg weit fortgeschritten. Moderne Buchhaltungssoftware ermöglicht eine effiziente, revisionssichere und GoBD-konforme Erfassung aller Geschäftsvorfälle. Die Wahl der Software hängt von Größe, Branche und Komplexität der GmbH ab.

Verbreitete Buchhaltungssoftware für GmbHs

DATEV

  • Geeignet für: mittelgroße bis große GmbHs
  • Vorteil: volle StB-Integration
  • Nachteil: höhere Kosten, Schulungsbedarf

Lexware / DATEV Mittelstand

  • Geeignet für: kleine GmbHs, Einsteiger
  • Vorteil: preiswert, einfach
  • Nachteil: begrenzte Skalierbarkeit

Für GmbHs, die ihre Finanzbuchhaltung vollständig auslagern, bietet sich die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater an, der direkt in seiner Software (meist DATEV) bucht. So entfallen Medienbrüche, die Daten sind revisionssicher abgelegt, und der Jahresabschluss kann nahtlos aus der laufenden Buchführung erstellt werden. OnlineBilanz.de ermöglicht diese Zusammenarbeit digital: Belege werden hochgeladen, Steuerberater buchen zeitnah, und der Mandant behält jederzeit Transparenz über den Stand der Buchführung.

GoBD-Anforderungen an die Buchhaltungssoftware

Seit 2015 gelten die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD). Jede Software muss Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit gewährleisten. Revisionssichere Archivierung und Protokollierung aller Änderungen sind Pflicht.

Finanzbuchhaltung auslagern: Wann lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater?

Viele GmbH-Geschäftsführer in Augsburg stellen sich die Frage, ob sie die Finanzbuchhaltung intern führen oder an einen Steuerberater auslagern sollen. Die Antwort hängt von Faktoren wie Unternehmensgröße, Anzahl der Geschäftsvorfälle, verfügbarem Personal und fachlicher Expertise ab.

Vorteile der Auslagerung an einen Steuerberater

  • Fachliche Sicherheit: Steuerberater kennen aktuelle Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen. Fehler in der Buchführung werden minimiert.
  • Zeitersparnis: Geschäftsführer können sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, statt Belege zu sortieren und zu kontieren.
  • Revisionssicherheit: Buchführung und Jahresabschluss sind GoBD- und HGB-konform dokumentiert.
  • Haftungsabsicherung: Bei Fehlern haftet der Steuerberater über seine Berufshaftpflichtversicherung.
  • Nahtloser Übergang zum Jahresabschluss: Aus der laufenden Buchführung wird direkt der Jahresabschluss erstellt, Feststellung nach § 42a GmbHG und Offenlegung nach § 325 HGB erfolgen fristgerecht.

Vorsicht bei unvollständiger interner Buchführung

Führt eine GmbH ihre Finanzbuchhaltung intern ohne ausreichende Fachkenntnis, drohen Fehler bei der Kontierung, fehlende Abgrenzungen oder falsche Bewertungen. Das kann nicht nur steuerliche Nachteile nach sich ziehen, sondern auch bei der Offenlegung des Jahresabschlusses zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB (500–25.000 Euro) führen, wenn Fristen versäumt werden oder der Abschluss fehlerhaft ist.

Wer die Finanzbuchhaltung auslagern möchte, ohne lange nach einem passenden Steuerberater vor Ort in Augsburg zu suchen, findet auf OnlineBilanz.de eine digitale Lösung: Belege werden online hochgeladen, die Buchführung wird von zugelassenen Steuerberatern zeitnah bearbeitet, und der Jahresabschluss erfolgt zu transparenten Festpreisen – ohne Wartezeiten und regional unabhängig.

Was kostet die Finanzbuchhaltung in Augsburg?

Die Kosten für die Finanzbuchhaltung hängen vom Umfang der Buchführung, der Anzahl der Belege, der Komplexität der Geschäftsvorfälle und der gewählten Abrechnungsweise ab. Steuerberater rechnen entweder nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) oder nach individuellen Honorarvereinbarungen ab.

Gebührenrahmen nach StBVV

Für die laufende Buchführung sieht die StBVV in § 33 eine Gebühr vor, die sich nach dem Gegenstandswert (z. B. Jahresumsatz oder Bilanzsumme) und der Anzahl der Belege richtet. Die Gebühr liegt zwischen 2/10 und 12/10 einer vollen Gebühr, je nach Schwierigkeit. Für eine GmbH mit 10.000 Euro Monatsumsatz und 50 Belegen monatlich liegt die Gebühr bei ca. 100–300 Euro pro Monat, je nach Rahmen und Umfang.

Monatsumsatz (ca.) Belegzahl/Monat Gebührenrahmen StBVV (ca.) Typische Kosten/Monat
bis 10.000 € bis 50 2/10 – 8/10 100 – 250 €
10.000 – 25.000 € 50 – 100 3/10 – 9/10 150 – 350 €
25.000 – 50.000 € 100 – 200 4/10 – 10/10 250 – 500 €
über 50.000 € über 200 6/10 – 12/10 400 – 800 €

Hinzu kommen ggf. Kosten für Lohnbuchführung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Jahresabschluss und weitere Leistungen. Viele Kanzleien in Augsburg bieten mittlerweile Pauschalpreise oder Flatrates an, um Planungssicherheit zu schaffen. OnlineBilanz.de arbeitet ausschließlich mit transparenten Festpreisen – Mandanten wissen vorab genau, welche Kosten für Buchführung und Jahresabschluss anfallen, ohne versteckte Gebühren.

„Transparente Preisgestaltung ist ein entscheidender Faktor für GmbH-Geschäftsführer. Wer die Finanzbuchhaltung auslagert, möchte keine Überraschungen bei der Abrechnung erleben. Festpreise schaffen Planungssicherheit und ermöglichen eine verlässliche Budgetierung der Steuerberater-Kosten.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Fristen und Pflichten gelten für die Finanzbuchhaltung und den Jahresabschluss?

Die Finanzbuchhaltung einer GmbH ist nicht nur laufend zu führen, sondern muss auch in gesetzliche Fristen zur Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses eingebettet sein. Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten 2026 folgende Fristen:

Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG

  • Kleine GmbH: Jahresabschluss muss innerhalb von 11 Monaten nach Bilanzstichtag festgestellt werden, also bis spätestens 30.11.2026 für das Geschäftsjahr 2025.
  • Mittelgroße und große GmbH: Frist beträgt 8 Monate, also bis 31.08.2026.
  • Feststellung: erfolgt durch Gesellschafterbeschluss, bei Prüfungspflicht nach Vorlage des Bestätigungsvermerks.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Unabhängig von der Größenklasse muss der festgestellte Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden. Für das Geschäftsjahr 2025 bedeutet das: Offenlegung bis spätestens 31.12.2026. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister – nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Ordnungsgeld bei Fristversäumnis

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz setzt Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro fest. Die Höhe richtet sich nach Schwere und Dauer der Fristüberschreitung sowie nach Unternehmensgröße. Auch Geschäftsführer können persönlich in Anspruch genommen werden.

  • Jahresabschluss fristgerecht aufstellen (intern oder durch Steuerberater)
  • Jahresabschluss durch Gesellschafterversammlung feststellen lassen (§ 42a GmbHG)
  • Bei Prüfungspflicht: Bestätigungsvermerk abwarten
  • Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB)
  • Belege und Buchführungsunterlagen revisionssicher für 10 Jahre aufbewahren (§ 257 HGB)

Eine ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung ist die Voraussetzung dafür, dass diese Fristen eingehalten werden können. Wer die Buchführung und den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erledigen lässt, profitiert von dessen Fristenkontrolle und rechtsicherer Abwicklung. OnlineBilanz.de koordiniert diese Prozesse digital und sorgt dafür, dass alle Fristen eingehalten werden – inklusive Offenlegung beim Unternehmensregister.

Finanzbuchhaltung in Augsburg: Standortfaktoren und regionale Besonderheiten

Augsburg ist eine traditionsreiche Handels- und Industriestadt mit einer vielfältigen Unternehmenslandschaft. Viele GmbHs im Maschinenbau, in der Logistik, im Handel und in der IT haben hier ihren Sitz. Die Finanzbuchhaltung unterscheidet sich rechtlich nicht von anderen Standorten in Deutschland – alle GmbHs unterliegen denselben handels- und steuerrechtlichen Vorgaben nach HGB, GmbHG und AO.

Dennoch spielen regionale Faktoren eine Rolle: Die Nähe zu München und der Metropolregion Stuttgart eröffnet GmbHs in Augsburg überregionale Geschäftsbeziehungen, die sich in der Buchhaltung niederschlagen – etwa durch internationale Rechnungen, innergemeinschaftliche Lieferungen nach § 6a UStG oder grenzüberschreitende Dienstleistungen. Auch branchenspezifische Besonderheiten (z. B. Bauwirtschaft, produzierendes Gewerbe) erfordern eine fachkundige Finanzbuchhaltung.

Digitalisierung und überregionale Steuerberater-Leistungen

Immer mehr Augsburger GmbHs setzen auf digitale Buchhaltungslösungen und arbeiten mit Steuerberatern zusammen, die nicht zwingend vor Ort sitzen müssen. Die Digitalisierung ermöglicht es, Belege online hochzuladen, Buchführung und Jahresabschluss remote zu erstellen und alle Unterlagen revisionssicher zu archivieren. Das spart Wege, Wartezeiten und erhöht die Flexibilität.

82 %

der Augsburger GmbHs nutzen digitale Belegverwaltung (Schätzung)

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

10 Jahre

Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege nach § 257 HGB

OnlineBilanz.de bietet Augsburger GmbHs die Möglichkeit, Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss vollständig digital durch zugelassene Steuerberater erledigen zu lassen – ohne Bindung an lokale Kanzleien, mit transparenten Festpreisen und professioneller Betreuung durch Servet Gündogan und das Steuerberater-Team.

Häufige Fehlerquellen in der Finanzbuchhaltung und wie Sie diese vermeiden

Auch bei sorgfältiger Arbeit treten in der Finanzbuchhaltung immer wieder typische Fehler auf, die steuerliche Nachteile, Beanstandungen bei Betriebsprüfungen oder Verzögerungen beim Jahresabschluss verursachen können. Die häufigsten Fehlerquellen lassen sich durch systematisches Vorgehen und fachkundige Begleitung vermeiden.

Typische Fehlerquellen

  1. Unvollständige Belegerfassung: Fehlende oder unleserliche Belege führen zu Lücken in der Buchführung und können bei Prüfungen Probleme verursachen (§ 238 HGB: Vollständigkeit).
  2. Falsche Kontierung: Verwechslung von Aufwands- und Ertragskonten, falsche Umsatzsteuersätze oder fehlerhafte Zuordnung von Betriebsausgaben können das Ergebnis verfälschen.
  3. Fehlende Abgrenzungen: Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB oder Rückstellungen nach § 249 HGB werden vergessen, was zu falschen Jahresergebnissen führt.
  4. Nicht GoBD-konforme Archivierung: Belege werden nicht revisionssicher archiviert, Änderungen nicht protokolliert – das verstößt gegen die GoBD und kann zu Schätzungen führen.
  5. Versäumte Fristen: Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Feststellung nach § 42a GmbHG oder Offenlegung nach § 325 HGB werden zu spät eingereicht – Ordnungsgelder und Verspätungszuschläge drohen.

So vermeiden Sie Fehler

  • Setzen Sie auf eine GoBD-konforme Buchhaltungssoftware mit revisionssicherer Archivierung.
  • Schulen Sie Ihr internes Personal regelmäßig oder lagern Sie die Finanzbuchhaltung an einen Steuerberater aus.
  • Führen Sie regelmäßige Kontenabstimmungen durch (monatlich oder quartalsweise).
  • Nutzen Sie digitale Belegverwaltung, um Belege lückenlos und chronologisch zu erfassen.
  • Arbeiten Sie mit einem Steuerberater zusammen, der Fristenkontrolle und Qualitätssicherung übernimmt.

„Die häufigsten Fehler entstehen durch Zeitdruck und fehlende Fachkenntnis. Wer frühzeitig auf professionelle Unterstützung setzt, spart nicht nur Nerven, sondern auch Geld – denn Fehler in der Finanzbuchhaltung sind teurer als eine ordnungsgemäße Buchführung von Anfang an.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Digitale Prozesse erhöhen die Sicherheit

Digitale Buchhaltungslösungen bieten automatische Plausibilitätsprüfungen, Warnhinweise bei fehlenden Belegen oder falschen Umsatzsteuersätzen und eine revisionssichere Archivierung. OnlineBilanz.de setzt auf durchgängig digitale Prozesse, um Fehlerquellen systematisch zu minimieren.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Finanzbuchhaltung als GmbH-Geschäftsführer selbst führen?

Ja, grundsätzlich dürfen Sie als Geschäftsführer die Finanzbuchhaltung selbst führen, sofern Sie über ausreichende Fachkenntnisse verfügen und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sowie alle gesetzlichen Anforderungen nach HGB und AO einhalten. In der Praxis empfiehlt sich jedoch die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, insbesondere bei komplexeren Geschäftsvorfällen, um Fehler zu vermeiden und alle Fristen einzuhalten.

Wie lange müssen Buchhaltungsunterlagen in Augsburg aufbewahrt werden?

Nach § 147 AO müssen Buchführungsunterlagen, Jahresabschlüsse, Inventare und Lageberichte zehn Jahre aufbewahrt werden. Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sowie Kopien abgesandter Briefe sind sechs Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgt ist. Diese Fristen gelten bundesweit einheitlich, also auch für Unternehmen in Augsburg.

Welche Qualifikation benötigt ein Mitarbeiter für die Finanzbuchhaltung?

Für die Finanzbuchhaltung wird in der Regel eine kaufmännische Ausbildung mit Schwerpunkt Rechnungswesen oder eine Weiterbildung zum Finanzbuchhalter (IHK) empfohlen. Wichtig sind fundierte Kenntnisse in Buchführung, Umsatzsteuer, Bilanzierung sowie der Umgang mit Buchhaltungssoftware. Bei komplexeren Anforderungen oder bilanzrechtlichen Fragen sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden, da nur dieser befugt ist, steuerliche Beratung zu leisten.

Was ist der Unterschied zwischen Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung?

Die Finanzbuchhaltung erfasst alle Geschäftsvorfälle des Unternehmens (Einnahmen, Ausgaben, Forderungen, Verbindlichkeiten) und erstellt daraus die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz. Die Lohnbuchhaltung hingegen befasst sich ausschließlich mit der Abrechnung von Gehältern, Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer für Mitarbeiter. Beide Bereiche sind eng verzahnt, werden aber oft organisatorisch getrennt – viele Steuerberater bieten beide Leistungen als Paket an.

Muss ich als Kleinunternehmer in Augsburg auch eine Finanzbuchhaltung führen?

Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG sind nicht automatisch von der Buchführungspflicht befreit. Entscheidend ist, ob Sie als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft die Schwellenwerte des § 241a HGB überschreiten (Umsatz über 800.000 Euro oder Gewinn über 80.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren). Unterhalb dieser Grenzen genügt eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG. GmbH und andere Kapitalgesellschaften sind unabhängig von der Größe immer buchführungspflichtig.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB – Buchführungspflicht, § 267 HGB – Größenklassen, § 147 AO – Aufbewahrungsfristen, § 325 HGB – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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