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OnlineBilanzBlogFinanzamt Regensburg für Unternehmen: Zuständigkeit, Hebesatz und Fristen

Finanzamt Regensburg für Unternehmen: Zuständigkeit, Hebesatz und Fristen

Veröffentlicht: 10.08.2026Aktualisiert: 10.08.2026Lesezeit: ca. 7 Minuten

Das Finanzamt Regensburg betreut sowohl die kreisfreie Stadt als auch den gesamten Landkreis Regensburg – ein einziges Amt für alle steuerlichen Belange Ihrer GmbH oder UG. Wer hier eine Kapitalgesellschaft gründet oder führt, muss den Gewerbesteuer-Hebesatz gemäß aktueller Satzung, die ab September 2026 geltende bayernweite Terminpflicht und die korrekte elektronische Kommunikation kennen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Kurzantwort

Das Finanzamt Regensburg (Bundesfinanzamtsnr. 9244, Galgenbergstr. 31, 93053 Regensburg) ist nach dem Ein-Amt-Prinzip zuständig für die Stadt Regensburg und den gesamten Landkreis Regensburg einschließlich Gemeinden wie Neutraubling, Lappersdorf und Regenstauf. Der Gewerbesteuer-der von der Stadt individuell per Satzung festgelegte Hebesatz, was bei einer GmbH zu einer effektiven Gewerbesteuerbelastung von 14,875 % und einer kombinierten Ertragsteuerbelastung von rund 30,475 % führt. Kontakt und Einreichungen erfolgen ausschließlich elektronisch über ELSTER oder das Kontaktformular auf finanzamt.bayern.de; Bayern veröffentlicht keine behördlichen E-Mail-Adressen.

Kontakt & Finanzamtsnummern

Finanzamt Nr. Adresse Telefon Fax
Finanzamt Regensburg 9244 Galgenbergstr. 31, 93053 Regensburg 0941 5024-0 0941 5024-1199

Bayern veröffentlicht keine E-Mail-Adressen für den allgemeinen Kontakt; elektronischer Kontakt läuft über ELSTER bzw. das Kontaktformular. Ab 1. September 2026 gilt in den Servicezentren aller bayerischen Finanzämter grundsätzlich Terminpflicht.

Das Ein-Amt-Prinzip: Stadt und Landkreis unter einem Dach

In Bayern ist die Finanzamtsstruktur historisch dezentral gewachsen; viele Großstädte kennen mehrere Finanzämter, die nach Stadtgebieten oder Steuerarten aufgeteilt sind. Regensburg bildet hier eine Ausnahme: Es existiert ein einziges zuständiges Finanzamt Regensburg für die kreisfreie Stadt und den gleichnamigen Landkreis.

Stammdaten Finanzamt Regensburg

Bundesfinanzamtsnr.: 9244
Adresse: Galgenbergstraße 31, 93053 Regensburg
Zuständiges Bundesland: Bayern
Übergeordnete Behörde: Bayerisches Landesamt für Steuern
Aktuelle Kontaktdaten und Öffnungszeiten: finanzamt.bayern.de

Das Amt ist sachlich zuständig für sämtliche Steuerarten einer Kapitalgesellschaft: Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Umsatzsteuer, Kapitalertragsteuer sowie die gesonderte Feststellung des Gewerbesteuermessbetrags nach § 14 GewStG. Die Gewerbesteuer selbst wird von der Stadt oder der zuständigen Gemeinde festgesetzt und erhoben; der Finanzamtsbescheid über den Gewerbesteuermessbetrag bildet jedoch die bindende Grundlage.

Örtliche Zuständigkeit im Landkreis

Für Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Stadt Regensburg selbst, sondern im Landkreis haben, gilt dieselbe Zuständigkeit. Das umfasst insbesondere Gemeinden wie:

  • Neutraubling – bedeutender Gewerbestandort mit eigenem Hebesatz
  • Lappersdorf – bevorzugter Standort für kleinere Holdingstrukturen
  • Regenstauf – nördliches Zentrum des Landkreises

Wichtig für Geschäftsführer: Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Geschäftsleitung gemäß § 10 AO, nicht nach dem satzungsmäßigen Sitz. Wird die GmbH faktisch von einem anderen Ort aus geführt, kann eine abweichende Zuständigkeit entstehen. Klären Sie dies frühzeitig, um Konflikte bei der Veranlagung zu vermeiden.

Für Landkreisgemeinden gelten deren eigene Gewerbesteuer-Hebesätze – diese können von den 425 % der Stadt Regensburg abweichen. Die Wahl des Unternehmenssitzes innerhalb des Landkreises ist daher ein legitimes Gestaltungselement, das im Rahmen des Jahresabschlusses und der Steuerplanung berücksichtigt werden sollte.

Vorsicht bei Briefkastenadressen: Weicht der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung vom eingetragenen Sitz ab, kann das Finanzamt die örtliche Zuständigkeit gemäß § 10 AO eigenständig bestimmen. Im Extremfall droht eine Doppelzuständigkeit und damit erhöhter Erklärungsaufwand.

Bayernweite Terminpflicht ab 1. September 2026

Eine für alle bayerischen Finanzämter einheitliche Neuregelung betrifft die Erreichbarkeit der Servicezentren: Ab dem 1. September 2026 ist für den Besuch eines Servicezentrums grundsätzlich eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Diese Regelung gilt flächendeckend in Bayern und damit auch für das Finanzamt Regensburg.

Für Geschäftsführer und deren steuerliche Berater bedeutet das in der Praxis:

Spontane Vorsprachen ohne Termin sind ab dem 1. September 2026 grundsätzlich nicht mehr möglich.
Terminvereinbarungen erfolgen über das Kontaktformular oder das Online-Portal auf finanzamt.bayern.de.
Für rein formelle Einreichungen (Einsprüche, Anträge, Nachweise) bleibt der elektronische Weg über ELSTER die bevorzugte und schnellste Lösung.
Fristen laufen unabhängig von der Terminverfügbarkeit weiter – planen Sie ausreichend Vorlaufzeit ein.

Bayern veröffentlicht bewusst keine behördlichen E-Mail-Adressen der Finanzämter. Der elektronische Kontakt läuft ausschließlich über ELSTER (www.elster.de) oder das offizielle Kontaktformular. Telefonische Angaben zu Öffnungszeiten und Sprechstunden finden Sie ausschließlich auf finanzamt.bayern.de – diese Informationen unterliegen regelmäßiger Aktualisierung und werden hier bewusst nicht statisch wiedergegeben.

Steuernummer für eine neue GmbH beantragen

Eine neu gegründete GmbH oder UG erhält ihre steuerliche Identifikation nicht automatisch mit Eintragung ins Handelsregister. Der Prozess erfordert einen aktiven Schritt: die Übersendung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung.

Ablauf der steuerlichen Erfassung beim Finanzamt Regensburg

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Kapitalgesellschaften muss ausschließlich elektronisch über das ELSTER-Portal übermittelt werden. Eine Einreichung in Papierform wird von bayerischen Finanzämtern nicht mehr akzeptiert. Der Fragebogen erfasst unter anderem:

Pflichtangaben zur Gesellschaft

  • Vollständige Firma und Rechtsform
  • Sitz und Ort der Geschäftsleitung
  • Handelsregisternummer und -gericht
  • Beginn der Tätigkeit
  • Voraussichtlicher Jahresumsatz (relevant für USt-Voranmeldungsrhythmus)
Angaben zu Gesellschaftern und Geschäftsführern

  • Steuerliche Identifikationsnummern aller Gesellschafter
  • Beteiligungsquoten
  • Angaben zum Geschäftsführer (Wohnsitz, Steuer-ID)
  • Bankverbindung der Gesellschaft
  • Angaben zu nahestehenden Personen (Relevanz: verdeckte Gewinnausschüttung)

Nach Übermittlung des Fragebogens vergibt das Finanzamt Regensburg eine Steuernummer im Format 9244/XXX/XXXXX. Gleichzeitig erteilt das Bundeszentralamt für Steuern auf separaten Antrag die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG, die für den innergemeinschaftlichen Leistungsverkehr zwingend erforderlich ist.

Praxishinweis: Reichen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zeitnah nach Handelsregistereintragung ein. Das Finanzamt erwartet die Übermittlung in der Regel innerhalb eines Monats. Verzögerungen führen nicht selten zu Schätzungsveranlagungen oder erschweren die Eröffnung eines Geschäftskontos, da Banken häufig die Steuernummer als Nachweis anfordern.

Gewerbesteuer-Hebesatz siehe aktuelle Hebesatzsatzung: Analyse und Rechenbeispiel

Der Gewerbesteuer-der von der Stadt individuell per Satzung festgelegte Hebesatz. Er ist in § 4 Abs. 1 der Haushaltssatzung der Stadt Regensburg festgelegt und auf regensburg.de offiziell bestätigt. Dieser Wert gilt für alle Gewerbebetriebe mit Betriebsstätte in der Stadt Regensburg – also auch für GmbH und UG.

Berechnung der effektiven Gewerbesteuerbelastung

Die Gewerbesteuer errechnet sich aus dem Gewerbeertrag multipliziert mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz. Die einheitliche Steuermesszahl beträgt nach § 11 Abs. 2 GewStG für alle Kapitalgesellschaften 3,5 %.

Parameter Wert
Steuermesszahl (§ 11 Abs. 2 GewStG) 3,5 %
Hebesatz Stadt Regensburg 425 %
Effektiver GewSt-Satz (3,5 % × 4,25) 14,875 %
Körperschaftsteuer (§ 23 Abs. 1 KStG) 15,000 %
Solidaritätszuschlag (5,5 % auf KSt) 0,825 %
Kombinierte Ertragsteuerbelastung ca. 30,475 %

Entscheidend für die korrekte Steuerplanung: Die Gewerbesteuer ist seit dem Veranlagungszeitraum 2008 keine abzugsfähige Betriebsausgabe mehr. Dies ergibt sich aus § 4 Abs. 5b EStG, der über § 8 Abs. 1 KStG auch für Kapitalgesellschaften gilt. Die oben genannte kombinierte Belastung von ca. 30,475 % ist daher eine Bruttobelastung ohne steuerliche Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer.

Konkretes Rechenbeispiel: Regensburger GmbH

Praxisbeispiel: Regensburg GmbH mit 500.000 EUR Gewerbeertrag

Ausgangssituation: Eine GmbH mit Sitz in der Stadt Regensburg erzielt im Wirtschaftsjahr 2025 einen Gewerbeertrag (nach Hinzurechnungen und Kürzungen gemäß §§ 8, 9 GewStG) von 500.000 EUR. Der zu versteuernde Gewinn (vor GewSt) entspricht vereinfachend dem Gewerbeertrag.

Steuerart Berechnung Betrag
Gewerbesteuer 500.000 EUR × 3,5 % × 4,25 74.375 EUR
Körperschaftsteuer 500.000 EUR × 15 % 75.000 EUR
Solidaritätszuschlag 75.000 EUR × 5,5 % 4.125 EUR
Gesamtbelastung 153.500 EUR
Effektive Gesamtquote 153.500 / 500.000 30,70 %
Buchungssatz GewSt-Rückstellung (vereinfacht):
Gewerbesteueraufwand 74.375 EUR an Rückstellungen für Gewerbesteuer 74.375 EUR

Hinweis zur Buchung: Da die Gewerbesteuer nach § 4 Abs. 5b EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG nicht abzugsfähig ist, erfolgt die Bildung der Rückstellung erfolgswirksam, ohne steuerliche Entlastung. Die korrekte Abbildung im Jahresabschluss ist zwingend.

Ausblick: Anstieg des Mindesthebesatzes ab 2027

Relevant für Standortentscheidungen innerhalb des Landkreises ist der geplante Anstieg des Mindesthebesatzes von derzeit 200 % auf 280 % (Kabinettsbeschluss Januar 2026, geplantes Inkrafttreten 2027). Gemeinden, die bislang mit Niedrighebesätzen als Standortalternative zur Stadt Regensburg attraktiv waren, verlieren damit einen Teil ihres steuerlichen Wettbewerbsvorteils. Der Regensburger Stadthebesatz von 425 % liegt deutlich oberhalb dieser Schwelle und bleibt davon unmittelbar unberührt – die Reform betrifft primär Standorte mit sehr niedrigen Hebesätzen.

Abgabefristen für GmbH und UG in Regensburg

Für beim Finanzamt Regensburg veranlagte Kapitalgesellschaften gelten die bundeseinheitlichen Abgabefristen der Abgabenordnung, modifiziert durch die steuerberaterbegleiteten Fristverlängerungsregelungen. Im Überblick:

Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung: Grundfrist bis 31. Juli des Folgejahres (ohne Steuerberater); mit Steuerberater in der Regel bis Ende Februar des übernächsten Jahres (je nach aktuellem Kontingentierungsmodell des Bayerischen Landesamts für Steuern).
Umsatzsteuerjahreserklärung: Grundfrist 31. Juli des Folgejahres; mit Steuerberater entsprechend verlängert.
Umsatzsteuer-Voranmeldungen: Monatlich (bei Umsatz über 7.500 EUR im Vorjahr) oder quartalsweise; Abgabe bis zum 10. des Folgemonats, Dauerfristverlängerung auf Antrag möglich.
Lohnsteueranmeldungen: Monatlich, quartalsweise oder jährlich je nach Lohnsteuersumme; Fälligkeit am 10. des Folgemonats.
Einspruchsfrist: Einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids gemäß § 355 AO.

Ausführliche Informationen zu den aktuellen Abgabefristen – insbesondere für den Veranlagungszeitraum 2025 mit Steuerberater – finden Sie in unserem Detailartikel: Abgabefrist Steuererklärung 2025 mit Steuerberater.

Sanktionen bei Fristversäumnis: Das Finanzamt Regensburg kann bei verspäteter Abgabe einen Verspätungszuschlag von bis zu 25.000 EUR festsetzen (§ 152 AO). Ab einer Verspätung von 14 Monaten ist der Verspätungszuschlag bei Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärungen grundsätzlich zwingend festzusetzen. Zusätzlich drohen Schätzungsveranlagungen gemäß § 162 AO, die regelmäßig zu überhöhten Steuerbelastungen führen.

Elektronische Pflicht zur Übermittlung

Kapitalgesellschaften sind nach § 5b EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG verpflichtet, die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung in standardisierter Form elektronisch zu übermitteln (E-Bilanz). Papiereinreichungen sind für GmbH und UG beim Finanzamt Regensburg nicht mehr zulässig. Die Übermittlung erfolgt über die ELSTER-Schnittstelle des jeweiligen Buchhaltungs- oder Steuerkanzleisystems.

Möchten Sie den gesamten Prozess von Jahresabschluss bis zur elektronischen Übermittlung digital abbilden, bietet onlinebilanz.de eine durchgängige Lösung: Kostenlose Demo testen oder direkt im Kostenrechner kalkulieren.

Fazit: Finanzamt Regensburg effizient nutzen

Das Finanzamt Regensburg (Galgenbergstr. 31, 93053 Regensburg, Bundesfinanzamtsnr. 9244) ist nach dem bewährten Ein-Amt-Prinzip der zentrale steuerliche Ansprechpartner für alle Kapitalgesellschaften in Stadt und Landkreis Regensburg. Für Geschäftsführer ergeben sich daraus klare Handlungsfelder:

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung unmittelbar nach Handelsregistereintragung über ELSTER übermitteln.
Die bayernweite Terminpflicht ab 1. September 2026 in den internen Compliance-Kalender aufnehmen.
Den Gewerbesteuer-Hebesatz gemäß aktueller Satzung korrekt in die Steuerplanung einbeziehen und die kombinierte Belastung von ca. 30,475 % als Planungsgrundlage verwenden.
Die nicht-Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer nach § 4 Abs. 5b EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG bei Gewinnausschüttungsplanungen berücksichtigen.
Abgabefristen konsequent überwachen und Verspätungszuschläge durch fristgerechte ELSTER-Übermittlung vermeiden.
Den geplanten Anstieg des Mindesthebesatzes auf 280 % ab 2027 bei Standortentscheidungen im Landkreis berücksichtigen.

Aktuelle Kontaktdaten, Sprechzeiten und das Kontaktformular finden Sie stets aktuell auf finanzamt.bayern.de. Für die buchhalterische und steuerliche Aufbereitung Ihres Jahresabschlusses empfehlen wir, die elektronischen Übermittlungspflichten von Beginn an in einem geeigneten System abzubilden.

§ 16 GewStG

Hebesatz per Satzung, Stadt Regensburg

30,475 %

Kombinierte Ertragsteuerbelastung GmbH Regensburg

9244

Bundesfinanzamtsnr. Finanzamt Regensburg

Häufig gestellte Fragen

Welches Finanzamt ist für meine GmbH in Neutraubling zuständig?

Für Kapitalgesellschaften im gesamten Landkreis Regensburg – einschließlich Neutraubling, Lappersdorf und Regenstauf – ist das Finanzamt Regensburg (Galgenbergstr. 31, 93053 Regensburg, Bundesfinanzamtsnr. 9244) zuständig. Maßgeblich ist der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung nach § 10 AO.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Regensburg?

Der Gewerbesteuer-der von der Stadt individuell per Satzung festgelegte Hebesatz, was zu einer effektiven Gewerbesteuerbelastung von 14,875 % führt. Kombiniert mit Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag ergibt sich eine Gesamtbelastung von ca. 30,475 % für eine GmbH.

Kann ich das Finanzamt Regensburg per E-Mail kontaktieren?

Nein. Bayern veröffentlicht keine behördlichen E-Mail-Adressen. Der elektronische Kontakt erfolgt ausschließlich über ELSTER (www.elster.de) oder das Kontaktformular auf finanzamt.bayern.de.

Was ändert sich ab 1. September 2026 für Besuche beim Finanzamt Regensburg?

Ab dem 1. September 2026 ist für den Besuch des Servicezentrums des Finanzamts Regensburg grundsätzlich eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Diese bayernweite Regelung gilt für alle bayerischen Finanzämter. Termine können über finanzamt.bayern.de vereinbart werden.

Wie beantrage ich die Steuernummer für eine neu gegründete GmbH beim Finanzamt Regensburg?

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Kapitalgesellschaften muss ausschließlich elektronisch über das ELSTER-Portal übermittelt werden. Nach Verarbeitung vergibt das Finanzamt Regensburg eine Steuernummer im Format 9244/XXX/XXXXX. Die Übermittlung sollte zeitnah nach Handelsregistereintragung erfolgen.

Ist die Gewerbesteuer bei einer GmbH in Regensburg steuerlich abzugsfähig?

Nein. Die Gewerbesteuer ist seit 2008 nach § 4 Abs. 5b EStG, der über § 8 Abs. 1 KStG auch für Kapitalgesellschaften gilt, ausdrücklich keine abzugsfähige Betriebsausgabe mehr. Sie mindert weder den körperschaftsteuerlichen noch den gewerbesteuerlichen Gewinn.

Über Autor

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Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Plattform für Buchhaltung und Jahresabschluss: Auf Wunsch prüft und unterzeichnet ein zugelassener Steuerberater Ihren Jahresabschluss. Stand der Rechtslage: August 2026.

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