hallo@onlinebilanz.de 0711 · 968 881 55 Werktags von 10:00 bis 18:00 Uhr erreichbar Steuer-Chat Login
OnlineBilanz
Jahresabschluss
ÜbersichtKosten & FestpreisFristenSelbst feststellenOhne SteuerberaterNach Geschäftsjahr202520242023202220212020
Software
DATEVLexwareLexware OfficesevdeskBuchhaltungsButlerDebitoorAccountableTaxfixMIKAeBilanz-OnlineCollmexTaxpoolMonkeyOfficeSyskaSimbaAgendaAddisonSage 50PapierkramorgaMAXWISO BuchhaltungScopevisioweclappJTL-WawimyebilanzAlle Programme →
Bestandteile
BilanzGewinn- und VerlustrechnungE-BilanzSteuererklärungenOffenlegung UnternehmensregisterFinanzbuchhaltungLohnbuchhaltungBWA
Bilanzarten
EröffnungsbilanzBilanz zum 31.12.ZwischenbilanzLiquidationsbilanzSchlussbilanzHandelsbilanzSteuerbilanzKonzernbilanzUmwandlungsbilanzInsolvenzbilanz
Für wen
GmbHUG (haftungsbeschränkt)GmbH & Co. KGHoldingAGGbRKGOHGVerein & StiftungFreiberuflerGewerbebetriebAlle 69 Branchen
Rechner & Tools
RechtsformrechnerHolding-SteuerrechnerGmbH-AusschüttungUmsatzsteuer-RechnerKleinunternehmer-GrenzeSteuernummer-UmrechnerBehördenbrief-ÜbersetzerFirmenwertschätzungSäumniszuschlag-RechnerGmbH-AusschüttungGründungskostenRückstellungsrechnerFirmenwagenrechnerVerpflegungsmehraufwandFirmenwertschätzungVergleich DATEVVergleich LexwareVergleich LexofficeVergleich sevDesk
Berufsträger & Team
SteuerberatungOnline-SteuerberaterBetriebsprüfungEinspruch FinanzamtInsolvenzberatungFirmenlöschungDas TeamKontakt & SupportAktuellesMandantenportal
hallo@onlinebilanz.de 0711 · 968 881 55 Mo – Do 10:00 – 18:00 Uhraußerhalb: KI-Assistenz am Telefon
Steuern & Recht

Nicht recherchieren.
Direkt fragen.

Stellen Sie Ihre Frage zum Thema diesem Thema der KI-Assistenz für allgemeine Informationen zu Buchhaltung und Jahresabschluss. Die Antworten entstehen mit aufbereiteten Kontextinformationen. Individuelle Beratung erteilt der beauftragte Berufsträger.

KI-Assistenz im strukturierten AblaufFür individuelle Beratung können Sie einen Berufsträger beauftragen.

Kostenlos anmelden & Frage klären
Kostenloser Portalzugang Steuerberater auf Wunsch zuschaltbar
Steuer-ChatLive
Was bedeutet das konkret für mein Unternehmen?
Die KI gibt allgemeine Erläuterungen: Ihren konkreten Sachverhalt beurteilt der gesondert beauftragte Berufsträger.
Allgemeine Information mit Quellenbezug
KISteuerberaterZoomRückruf
Ihre Frage zu diesem Artikel …
KI-gestützte Assistenz Digitaler Dokumentenaustausch

Datum

Lesedauer

11–16 Minuten

OnlineBilanz›Blog›Finanzamt Offenburg: Zuständigkeit für Unternehmen in Offenburg

Finanzamt Offenburg: Zuständigkeit für Unternehmen in Offenburg

Veröffentlicht: 01.09.2026Aktualisiert: 01.09.2026Lesezeit: ca. 8 Minuten

Für Kapitalgesellschaften mit Sitz im Raum Offenburg ist das Finanzamt Offenburg (Bundesfinanzamtsnummer 2814) die zentrale steuerliche Anlaufstelle – von der erstmaligen Steuernummervergabe über die laufende Körperschaftsteuerveranlagung bis hin zur Gewerbesteuer-Messbetragsfestsetzung. Dieser Fachbeitrag erklärt, welche Gemeinden zum Amtsbezirk gehören, wie das Geschäftsleitungsprinzip nach § 20 AO die Zuständigkeit bestimmt und welche steuerlichen Pflichten für GmbH und UG unmittelbar beim Finanzamt Offenburg anfallen.

Satzungsänderung, Registerwechsel und Finanzamtszuständigkeit bei einem Umzug der GmbH fasst die Seite zur Sitzverlegung einer GmbH kompakt zusammen.

Mehr zu Fristen, Steuernummer, USt-IdNr und den drei wichtigsten Kreuzen lesen Sie im Überblick zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Kurzantwort

Das Finanzamt Offenburg (Zeller Str. 1–3, 77654 Offenburg, BFA-Nr. 2814) ist für alle Körperschaften zuständig, deren Geschäftsleitung oder – bei fehlender inländischer Geschäftsleitung – deren Satzungssitz im Amtsbezirk liegt. Zum Bezirk gehören neben Offenburg Stadt dreizehn weitere Gemeinden: Bad Peterstal-Griesbach, Berghaupten, Durbach, Gengenbach Stadt, Hohberg, Lautenbach, Oberkirch Stadt, Ohlsbach, Oppenau Stadt, Ortenberg, Renchen Stadt und Schutterwald. Eine Sitzverlegung innerhalb dieses Bezirks ändert die Zuständigkeit in der Regel nicht.

Kontakt & Finanzamtsnummern

Finanzamt Nr. Adresse Telefon Fax
Finanzamt Offenburg 2814 Zeller Str. 1- 3, 77654 Offenburg 0781 12026-0 0781 12026-1999

Amtsbezirk des Finanzamts Offenburg und das Ein-Amt-Prinzip

Das Finanzamt Offenburg mit der Bundesfinanzamtsnummer 2814 ist unter der Adresse Zeller Str. 1–3, 77654 Offenburg erreichbar und der Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg unterstellt. Diese wurde bis zum 31. Dezember 2024 als „Oberfinanzdirektion Karlsruhe“ geführt und trägt seit dem 1. Januar 2025 die Bezeichnung Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg. Sie untersteht dem Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg.

Zum Amtsbezirk des Finanzamts Offenburg gehören insgesamt vierzehn Städte und Gemeinden:

Bad Peterstal-Griesbach
Berghaupten
Durbach
Gengenbach, Stadt
Hohberg
Lautenbach
Oberkirch, Stadt
Offenburg, Stadt
Ohlsbach
Oppenau, Stadt
Ortenberg
Renchen, Stadt
Schutterwald

Das Ein-Amt-Prinzip bedeutet: Eine Kapitalgesellschaft hat für ihre Ertrag- und Umsatzsteuer grundsätzlich einen einzigen zuständigen Finanzamtsbezirk. Verlegt eine GmbH ihren Sitz innerhalb des oben genannten Amtsbezirks – etwa von Offenburg nach Gengenbach oder von Oberkirch nach Schutterwald – bleibt das Finanzamt Offenburg in der Regel zuständig. Eine Ummeldung beim Finanzamt ist dann nicht erforderlich, lediglich die Adressänderung ist dem Amt mitzuteilen. Erst bei einer Sitzverlegung außerhalb des Amtsbezirks wechselt die Zuständigkeit zum dann örtlich zuständigen Finanzamt, und das abgebende Amt gibt den Steuerfall ab.

Praktischer Hinweis zur Sitzverlegung

Prüfen Sie vor jeder Sitzverlegung, ob die Zielgemeinde noch zum Amtsbezirk Offenburg gehört. Liegt sie außerhalb, entsteht eine neue Steuernummer beim aufnehmenden Finanzamt. Laufende Vorauszahlungsbescheide verlieren ihre Gültigkeit beim alten Amt; das neue Amt setzt neue Vorauszahlungen fest.

Geschäftsleitungsprinzip nach § 20 AO: Wo ist Ihre GmbH wirklich steuerlich ansässig?

Die örtliche Zuständigkeit für Körperschaften, also für GmbH und UG (haftungsbeschränkt), richtet sich nach § 20 AO. Danach ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung der Gesellschaft befindet. Erst wenn keine inländische Geschäftsleitung vorhanden ist, tritt der Satzungssitz an deren Stelle.

Diese Rangfolge hat erhebliche praktische Konsequenzen:

Regelfall: Geschäftsleitung im Inland

Der tatsächliche Ort, an dem der Geschäftsführer die wesentlichen Leitungsentscheidungen trifft – also in der Regel das Büro oder der Arbeitsort des Geschäftsführers – bestimmt die Zuständigkeit. Stimmen Satzungssitz (laut Handelsregister) und Ort der Geschäftsleitung nicht überein, entscheidet der Ort der Geschäftsleitung.

Ausnahme: Fehlende inländische Geschäftsleitung

Sitzt die Geschäftsleitung vollständig im Ausland, tritt der im Gesellschaftsvertrag (Satzung) genannte Sitz an die Stelle. Dieser Satzungssitz muss jedoch substanziell sein. Ein reiner Briefkastensitz – also lediglich eine Postadresse ohne jede operative Präsenz – genügt nicht, um die steuerliche Ansässigkeit beim Finanzamt Offenburg zu begründen.

Warnung: Briefkastensitz ist kein steuerlicher Sitz

Ein Briefkastensitz – etwa eine c/o-Adresse oder ein reines Servicebüro ohne eigene Mitarbeiter und ohne tatsächliche Entscheidungsfindung – begründet keine steuerliche Zuständigkeit beim Finanzamt Offenburg. Das Finanzamt prüft den tatsächlichen Ort der Geschäftsleitung. Bei Abweichung kann es zu einer Zuständigkeitsstreitigkeit zwischen mehreren Finanzämtern kommen, was Fristfragen und Bescheidzuständigkeiten erheblich kompliziert.

Steuernummer für eine neue GmbH beim Finanzamt Offenburg beantragen

Nach der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und der Anmeldung zum Handelsregister (oder bereits parallel dazu im Gründungsstadium als GmbH in Gründung, GmbH i. Gr.) muss die Gesellschaft steuerlich erfasst werden. Hierfür ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einzureichen. Dieser Fragebogen enthält unter anderem Angaben zur Rechtsform, zum Geschäftsjahr, zur voraussichtlichen Höhe der Umsätze und Gewinne sowie Angaben zur Umsatzsteuer-Voranmeldung.

In Baden-Württemberg – und damit auch beim Finanzamt Offenburg – wird der Fragebogen ausschließlich über „Mein ELSTER“ (elster.de) elektronisch eingereicht. Eine Papiereinsendung ist zwar technisch möglich, der elektronische Weg ist jedoch der reguläre und deutlich schnellere Standard. Nach Eingang und Prüfung teilt das Finanzamt Offenburg der Gesellschaft ihre steuerliche Identifikationsnummer (Steuernummer) mit.

Mit der Steuernummer beginnen unmittelbar die laufenden Pflichten: Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen (sofern Mitarbeiter vorhanden) und – nach Ablauf des ersten Wirtschaftsjahres – die Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärungen. Ein vollständiger Jahresabschluss nach HGB ist Grundlage für die Steuerbilanz, aus der die Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage entwickelt wird.

Sonderfall: Ausländische Unternehmer und zentrale Zuständigkeit

Nicht jede steuerliche Angelegenheit fällt in die örtliche Zuständigkeit des Finanzamts Offenburg. Für zwei wichtige Fallgruppen gilt eine abweichende, zentrale Zuständigkeit:

  1. Umsatzsteuer ausländischer Unternehmer: Für Unternehmer, die im Inland weder einen Wohnsitz noch eine Niederlassung haben, ist nicht das örtliche Finanzamt, sondern ein zentral bestimmtes Finanzamt zuständig. Die Zuständigkeit ergibt sich aus § 1 der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung. Das Finanzamt Offenburg ist in diesen Fällen nicht ansprechbar.
  2. Steuerabzug bei Bauleistungen (§ 48 EStG): Der Steuerabzug des Leistungsempfängers bei Bauleistungen wird nicht beim örtlichen Finanzamt des Leistungsempfängers verwaltet, sondern folgt ebenfalls einer zentralen Zuständigkeitsregelung. Unternehmen, die Bauleistungen beauftragen, müssen prüfen, welches Finanzamt für die Abführung der Bauabzugsteuer tatsächlich zuständig ist.

Praxishinweis für Bauunternehmen

Wenn Ihr Unternehmen mit Sitz in Offenburg Bauleistungen als Auftraggeber vergibt und zum Steuerabzug nach § 48 EStG verpflichtet ist, wenden Sie sich nicht automatisch an das Finanzamt Offenburg. Klären Sie die korrekte Abführungsstelle vorab, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

Kontakt mit dem Finanzamt Offenburg: Kein E-Mail, aber ELSTER und Kontaktformular

Baden-Württemberg veröffentlicht – im Unterschied zu manchen anderen Bundesländern – keine individuellen Amts-E-Mail-Adressen für seine Finanzämter. Eine E-Mail-Adresse des Finanzamts Offenburg existiert nicht und sollte auch nicht erwartet werden. Wer dem Amt eine Nachricht übermitteln möchte, hat folgende Wege:

  • Kontaktformular: Auf der offiziellen Amtsseite unter finanzamt-bw.fv-bwl.de steht ein Kontaktformular bereit, über das allgemeine Anfragen gestellt werden können.
  • Mein ELSTER (elster.de): Steuerlich relevante Erklärungen, Anmeldungen, Anträge und Nachrichten an das Finanzamt werden über das ELSTER-Portal übermittelt. Dies gilt für Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Körperschaftsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen und die Kommunikation per ELSTER-Nachricht.
  • Telefon und Postweg: Für allgemeine Auskünfte steht der telefonische Kontakt zur Verfügung. Schriftliche Eingaben können postalisch an Zeller Str. 1–3, 77654 Offenburg gerichtet werden.

Steuerberater, die ihre Mandanten via DATEV-Schnittstellenexport digital betreuen, können Erklärungsdaten DATEV-kompatibel aufbereiten und über ELSTER elektronisch an das Finanzamt übermitteln. OnlineBilanz stellt entsprechende DATEV-kompatible Exporte bereit, sodass der Steuerberater die Daten nahtlos weiterverarbeiten kann.

Gewerbesteuer-Hebesatz in Offenburg und den Amtsgemeinden: Mechanismus statt Zahl

Die Gewerbesteuerbelastung einer GmbH im Amtsbezirk Offenburg hängt vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab – nicht von einem einheitlichen Satz für den gesamten Amtsbezirk. Jede der vierzehn Gemeinden legt ihren Hebesatz eigenständig durch eine Hebesatzsatzung fest (§ 16 GewStG). Der Gemeinderat kann diesen Satz jährlich ändern; er gilt jeweils für den gesamten Erhebungszeitraum, also das Kalenderjahr.

Der Mechanismus der Gewerbesteuer lässt sich wie folgt skizzieren:

  1. Ausgangspunkt ist der steuerliche Gewinn der GmbH, bereinigt um die Hinzurechnungen nach § 8 GewStG (z. B. ein Viertel der Zinsen, Mieten, Leasingraten) und die Kürzungen nach § 9 GewStG (z. B. für Grundbesitz).
  2. Auf den so ermittelten Gewerbeertrag wird die Steuermesszahl von 3,5 % angewandt. Das Ergebnis ist der Gewerbesteuermessbetrag.
  3. Dieser Messbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Das Finanzamt Offenburg setzt den Messbetrag fest; die Gemeinde zieht die Gewerbesteuer auf dessen Grundlage ein.

Warnung vor veralteten Hebesatz-Angaben

Vergleichsportale im Internet nennen häufig veraltete Hebesätze und verwechseln mitunter Gewerbesteuer-Hebesätze mit Grundsteuer-Hebesätzen. Verlassen Sie sich ausschließlich auf die aktuelle Hebesatzsatzung der jeweiligen Gemeinde. Maßgeblich ist der Satz, der zum Beginn des Erhebungszeitraums gilt. Für Planungszwecke kontaktieren Sie direkt die Gemeinde oder nutzen Sie amtliche Veröffentlichungen.

Ab dem Erhebungszeitraum 2027 steigt der gesetzliche Mindesthebesatz von bisher 200 % auf 280 % (§ 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG). Gemeinden mit aktuell sehr niedrigem Hebesatz müssen diesen spätestens dann anheben.

§ 4 Abs. 5b EStG: Die Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe mehr

Ein häufiger Irrtum in der steuerlichen Praxis betrifft die ertragsteuerliche Behandlung der Gewerbesteuer bei Kapitalgesellschaften. Seit dem Veranlagungszeitraum 2008 gilt: Die Gewerbesteuer ist gemäß § 4 Abs. 5b EStG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 KStG ausdrücklich vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen. Sie mindert den steuerlichen Gewinn der GmbH nicht und ist bei der Ermittlung des körperschaftsteuerpflichtigen Einkommens wieder hinzuzurechnen.

Dies bedeutet in der Praxis: Die Gewerbesteuer tritt vollständig neben die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag. Sie erzeugt keine körperschaftsteuerliche Entlastung. Die handelsrechtlich als Aufwand gebuchte Gewerbesteuer wird in der Steuerbilanz bzw. der Überleitungsrechnung neutralisiert. Für Finanzplanungen und Liquiditätsplanungen von GmbH im Amtsbezirk Offenburg ist diese Steuerkumulation stets vollständig abzubilden.

Praxisbeispiel: GmbH in Offenburg – Gewerbesteuerberechnung

Das folgende Beispiel illustriert die Berechnungslogik. Alle verwendeten Zahlen – insbesondere der Hebesatz – sind fiktive Beispielwerte und stellen keine Aussage über den tatsächlich geltenden Hebesatz in Offenburg dar.

Position Betrag (fiktiv)
Steuerlicher Gewinn (vor GewSt-Hinzurechnung) 200.000 EUR
Hinzurechnungen nach § 8 GewStG (fiktiv) + 10.000 EUR
Kürzungen nach § 9 GewStG (fiktiv) − 5.000 EUR
Gewerbeertrag 205.000 EUR
Steuermesszahl (3,5 % – gesetzlich festgelegt) × 3,5 %
Gewerbesteuermessbetrag 7.175 EUR
Hebesatz (fiktiver Beispielwert: 380 %) × 380 % (fiktiv)
Gewerbesteuer 27.265 EUR
Abzugsfähig bei Körperschaftsteuer? Nein (§ 4 Abs. 5b EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG)

Der im Beispiel verwendete Hebesatz von 380 % ist an jeder Stelle ausdrücklich als fiktiver Beispielwert zu verstehen. Den aktuell gültigen Hebesatz entnehmen Sie ausschließlich der Hebesatzsatzung der Gemeinde, in der Ihre GmbH ihre Geschäftsleitung hat. Das zuständige Finanzamt – bei Ansässigkeit im Amtsbezirk: das Finanzamt Offenburg – setzt lediglich den Messbetrag fest; die Gemeinde erlässt den Gewerbesteuerbescheid auf dieser Grundlage eigenständig.

Für eine vollständige und rechtssichere Aufbereitung Ihrer Buchführungsdaten, aus der sowohl der Jahresabschluss als auch die Steuererklärungen entwickelt werden, empfiehlt sich eine strukturierte digitale Lösung. Mit dem OnlineBilanz-Demo-Zugang können Sie sich einen ersten Überblick über den Workflow verschaffen; der Kostenrechner gibt Ihnen Orientierung über den Aufwand für Ihren konkreten Fall.

Abgabefristen und laufende Steueranmeldungen beim Finanzamt Offenburg

Für GmbH und UG im Amtsbezirk Offenburg gelten die allgemeinen steuerlichen Abgabefristen nach § 149 AO. Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:

Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Monatlich oder vierteljährlich, jeweils bis zum zehnten Tag des Folgemonats, über „Mein ELSTER“. Dauerfristverlängerung um einen Monat ist auf Antrag möglich (mit Sondervorauszahlung).

Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung

Ohne Steuerberater grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres; mit Steuerberater gelten verlängerte Fristen. Die genauen Fristen für den aktuellen Veranlagungszeitraum finden Sie im Beitrag zur Abgabefrist Steuererklärung 2025 mit Steuerberater.

Alle Erklärungen, Anmeldungen und Anträge an das Finanzamt Offenburg laufen elektronisch über „Mein ELSTER“. Eine Ausnahme besteht nur in begründeten Härtefällen, in denen das Finanzamt auf Antrag die Papiereinreichung gestattet. Da Baden-Württemberg keine Amts-E-Mail-Adressen veröffentlicht, ist für allgemeine Rückfragen das Kontaktformular auf der Amtswebseite (finanzamt-bw.fv-bwl.de) oder der telefonische Weg zu nutzen.

Der vollständige Jahresabschluss – Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, ggf. Anhang und Lagebericht – ist Pflichtgrundlage für die Steuererklärungen der GmbH und muss innerhalb der gesetzlichen Fristen beim Bundesanzeiger offengelegt werden. OnlineBilanz unterstützt diesen Prozess mit DATEV-kompatiblen Exporten, sodass Ihr Steuerberater die aufbereiteten Daten ohne Medienbruch weiterverarbeiten kann.

3,5 %

Gewerbesteuer-Steuermesszahl (gesetzlich)

280 %

Mindesthebesatz ab 2027 (§ 16 GewStG)

Häufig gestellte Fragen

Welches Finanzamt ist für eine GmbH in Offenburg zuständig?

Für GmbH und UG mit Geschäftsleitung im Raum Offenburg ist das Finanzamt Offenburg (BFA-Nr. 2814, Zeller Str. 1–3, 77654 Offenburg) zuständig. Maßgeblich ist der Ort der Geschäftsleitung nach § 20 AO, nicht allein der Satzungssitz.

Was passiert bei einer Sitzverlegung innerhalb des Amtsbezirks Offenburg?

Verlegt eine GmbH ihren Sitz innerhalb des Amtsbezirks (z. B. von Offenburg nach Gengenbach oder Schutterwald), bleibt das Finanzamt Offenburg in der Regel zuständig. Nur bei Verlegung außerhalb des Bezirks wechselt die Zuständigkeit zum neuen örtlichen Finanzamt.

Gibt es eine E-Mail-Adresse des Finanzamts Offenburg?

Nein. Baden-Württemberg veröffentlicht keine individuellen Amts-E-Mail-Adressen. Kontakt ist über das Kontaktformular auf finanzamt-bw.fv-bwl.de oder telefonisch möglich. Steuerliche Erklärungen und Nachrichten laufen über „Mein ELSTER".

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Offenburg?

Einen konkreten Hebesatz nennen wir bewusst nicht, da er jährlich durch Gemeinderatsbeschluss per Hebesatzsatzung (§ 16 GewStG) geändert werden kann. Vergleichsportale enthalten häufig veraltete oder falsche Werte. Den aktuellen Satz erfahren Sie ausschließlich über die Hebesatzsatzung der jeweiligen Gemeinde.

Ist die Gewerbesteuer bei einer GmbH steuerlich absetzbar?

Nein. Seit 2008 ist die Gewerbesteuer gemäß § 4 Abs. 5b EStG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 KStG keine abzugsfähige Betriebsausgabe mehr. Sie tritt vollständig neben die Körperschaftsteuer und mindert das körperschaftsteuerpflichtige Einkommen nicht.

Wer ist für die Umsatzsteuer ausländischer Unternehmer in Offenburg zuständig?

Nicht das Finanzamt Offenburg, sondern ein zentral zuständiges Finanzamt nach § 1 der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung. Ausländische Unternehmer ohne inländischen Wohnsitz oder Niederlassung müssen die korrekte zuständige Stelle gesondert ermitteln.

Über Autor

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf bereit. Sie können den Entwurf zur eigenen Verwendung herunterladen. Eine Einreichung über OnlineBilanz setzt die Prüfung und erforderliche Korrektur durch den beauftragten Steuerberater voraus. Stand der Rechtslage: September 2026.

Ben
Ben
KI-Assistenz