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OnlineBilanz›Blog›Finanzamt Kehl: Zuständigkeit der Außenstelle Offenburg für Unternehmen in Kehl

Finanzamt Kehl: Zuständigkeit der Außenstelle Offenburg für Unternehmen in Kehl

Veröffentlicht: 02.09.2026Aktualisiert: 02.09.2026Lesezeit: ca. 8 Minuten

Für Kapitalgesellschaften mit Sitz in Kehl, Appenweier, Willstätt, Neuried oder Rheinau gilt ein eigenständiger Amtsbezirk – das Finanzamt Kehl als Außenstelle des Finanzamts Offenburg mit eigener Bundesfinanzamtsnummer. Wer als Geschäftsführer die Zuständigkeiten, Fristen und die Gewerbesteuerlogik versteht, vermeidet teure Fehler bei Steuernummernbeantragung, Sitzverlegung und Jahresabschluss.

Mehr zu Dreiviertelmehrheit, Anzeigefrist und Zerlegung lesen Sie im Überblick zur Sitzverlegung der GmbH.

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SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Kurzantwort

Das Finanzamt Kehl ist die Außenstelle des Finanzamts Offenburg (Bundesfinanzamtsnummer 2808, Ludwig-Trick-Str. 1, 77694 Kehl) und zuständig für Unternehmen mit Geschäftsleitung oder Satzungssitz in Kehl, Appenweier, Willstätt, Neuried oder Rheinau. Es verfügt über einen eigenen, von der Hauptstelle Offenburg getrennten Amtsbezirk und eine eigene BUFA-Nummer.

Kontakt & Finanzamtsnummern

Finanzamt Nr. Adresse Telefon Fax
Offenburg Außenstelle Kehl 2808 Ludwig-Trick-Str. 1, 77694 Kehl 0781 12026-0 0781 12026-3999

Amtsbezirk der Außenstelle Kehl – eigene BUFA, eigener Bezirk

Die Außenstelle Kehl ist organisatorisch dem Finanzamt Offenburg zugeordnet, agiert jedoch mit einer eigenständigen Bundesfinanzamtsnummer (2808) und einem klar abgegrenzten Amtsbezirk. Das ist für Unternehmen keine Formalie: Die BUFA-Nummer bestimmt die ersten vier Ziffern der steuerlichen Erfassungsnummer und ist damit Grundlage jeder Steuernummer, die für eine im Bezirk ansässige GmbH oder UG vergeben wird.

Amtsbezirk der Außenstelle Kehl (BUFA 2808) – vollständig

Der Amtsbezirk umfasst ausschließlich folgende Gemeinden: Appenweier, Kehl (Stadt), Willstätt, Neuried, Rheinau (Stadt). Unternehmen mit Geschäftsleitungssitz in einer dieser Gemeinden wenden sich an die Außenstelle Kehl – nicht an die Hauptstelle Offenburg.

Die Hauptstelle Offenburg trägt eine andere Bundesfinanzamtsnummer und ist für ihren eigenen, davon getrennten Amtsbezirk zuständig. Eine GmbH in Kehl gehört damit verwaltungsrechtlich nicht zur Hauptstelle Offenburg, auch wenn beide Dienststellen unter dem gemeinsamen Dach des Finanzamts Offenburg operieren. Für den Schriftverkehr, die Steuernummer und alle Bescheide ist die Außenstelle Kehl die maßgebliche Behörde.

Alle Finanzämter in Baden-Württemberg – und damit auch das Finanzamt Offenburg mit seiner Außenstelle Kehl – unterstehen der Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg als oberster Landesbehörde für die Steuerverwaltung.

Zuständigkeit für GmbH & UG nach § 20 AO

Die örtliche Zuständigkeit für Körperschaften richtet sich nach § 20 AO. Danach gilt für GmbH und UG (haftungsbeschränkt) der folgende zweistufige Mechanismus:

  1. Vorrangig: Ort der Geschäftsleitung. Die Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung – also der Ort, an dem der oder die Geschäftsführer die grundlegenden unternehmerischen Entscheidungen tatsächlich und dauerhaft treffen. Das ist häufig das Büro des Geschäftsführers, nicht zwingend der im Handelsregister eingetragene Sitz.
  2. Subsidiär: Satzungssitz. Befindet sich die Geschäftsleitung nicht im Inland (z. B. bei einer rein deutschen Tochtergesellschaft eines ausländischen Konzerns, deren Geschäftsführer im Ausland sitzt), tritt der im Gesellschaftsvertrag festgelegte Sitz an die Stelle des Geschäftsleitungsorts.

Achtung: Briefkastensitz genügt nicht. Ein rein formaler Sitz ohne tatsächliche Geschäftstätigkeit oder Entscheidungsfindung begründet keine Zuständigkeit der Außenstelle Kehl. Das Finanzamt prüft den tatsächlichen Ort der Geschäftsleitung und kann eine abweichende Zuständigkeit feststellen. Wer lediglich eine Anschrift in Kehl unterhält, aber die Geschäfte von einem anderen Ort aus führt, ist dort steuerlich nicht ansässig.

Sitzverlegung und Zuständigkeitswechsel

Verlegt eine GmbH ihren Geschäftsleitungssitz innerhalb des Amtsbezirks der Außenstelle Kehl – also zum Beispiel von Kehl nach Rheinau –, bleibt die Außenstelle Kehl zuständig. Die Steuernummer ändert sich in diesem Fall in der Regel nicht. Anders verhält es sich bei einer Verlegung aus dem Amtsbezirk heraus: Zieht die Geschäftsleitung nach Offenburg, Lahr oder in einen anderen Bezirk, wechselt die Zuständigkeit zum dortigen Finanzamt. Die bislang vergebene Steuernummer der Außenstelle Kehl verliert ihre Gültigkeit, und das neu zuständige Finanzamt vergibt eine neue Nummer. Der Wechsel ist dem bisherigen Finanzamt anzuzeigen; eine entsprechende Mitteilungspflicht ergibt sich aus der allgemeinen Mitwirkungspflicht nach § 149 AO i. V. m. der jeweiligen Steuererklärungspflicht.

Steuernummer beantragen über ELSTER

Neu gegründete GmbH und UG beantragen ihre steuerliche Erfassungsnummer über das Online-Portal Mein ELSTER (elster.de). Nach Einreichung des elektronischen Fragebogens zur steuerlichen Erfassung weist die Außenstelle Kehl die Steuernummer zu. Die ersten vier Ziffern der elfstelligen Steuernummer entsprechen der BUFA 2808 der Außenstelle Kehl.

Baden-Württemberg veröffentlicht – wie alle anderen Bundesländer auch – keine individuellen Amts-E-Mail-Adressen für die einzelnen Finanzämter oder Außenstellen. Der digitale Kontaktweg führt entweder über das offizielle Kontaktformular auf finanzamt-bw.fv-bwl.de oder über die gesicherte Kommunikation in Mein ELSTER. Für fristwahrende Eingaben und Erklärungen ist der ELSTER-Weg nicht nur empfehlenswert, sondern bei Kapitalgesellschaften für viele Erklärungsarten ohnehin gesetzlich vorgeschrieben.

Der Jahresabschluss sowie die Körperschaftsteuererklärung werden elektronisch authentifiziert übermittelt; eine papierbasierte Einreichung ist bei GmbH und UG grundsätzlich nicht zulässig.

Sonderfall: Ausländische Unternehmer und § 48 EStG

Nicht jede steuerliche Pflicht gegenüber dem deutschen Fiskus wird über das örtlich zuständige Finanzamt abgewickelt. Zwei wichtige Ausnahmen betreffen auch Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen nach Kehl unterhalten:

Umsatzsteuer ausländischer Unternehmer
Für die Umsatzsteuer von Unternehmern, die im Ausland ansässig sind, gilt nach § 1 der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung eine zentrale Zuständigkeit. Das örtliche Finanzamt Kehl ist hierfür nicht zuständig – auch dann nicht, wenn der ausländische Unternehmer ausschließlich in Kehl tätig ist. Die Zuständigkeit liegt beim jeweils gesetzlich bestimmten zentralen Finanzamt.
Steuerabzug bei Bauleistungen (§ 48 EStG)
Beim Steuerabzug für Bauleistungen nach § 48 EStG gilt ebenfalls eine zentrale Zuständigkeit. Leistungsempfänger in Kehl, die bauleistende Unternehmen beauftragen, müssen Abzugsbeträge an das zentral zuständige Finanzamt abführen – nicht an die Außenstelle Kehl. Eine Freistellungsbescheinigung des leistenden Unternehmers ist vor Auszahlung zu prüfen.

Gewerbesteuer-Mechanismus & Hebesatz in Kehl

Die Gewerbesteuer entsteht auf Ebene der Gemeinde und folgt einem zweiteiligen Berechnungsschema, das in § 16 GewStG geregelt ist:

Schritt Formel Erläuterung
Gewerbeertrag Gewinn + Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) – Kürzungen (§ 9 GewStG) Ausgangsgröße nach steuerlichen Korrekturen
Steuermessbetrag Gewerbeertrag × 3,5 % Feste Steuermesszahl nach § 11 Abs. 2 GewStG
Gewerbesteuer Steuermessbetrag × Hebesatz Hebesatz wird von der Gemeinde festgesetzt

Der Hebesatz ist eine kommunale Entscheidung: Jede Gemeinde im Amtsbezirk – also Kehl, Appenweier, Willstätt, Neuried und Rheinau – setzt ihren eigenen Hebesatz durch eine Hebesatzsatzung fest und kann diesen jährlich ändern. Für die aktuelle Höhe ist daher stets die jeweils gültige Hebesatzsatzung der betreffenden Gemeinde maßgeblich. Keinen konkreten Hebesatz als Tatsache zu nennen wäre hier unseriös; Geschäftsführer sollten die Hebesatzsatzung der Gemeinde direkt abfragen oder ihren Steuerberater einbeziehen.

Wichtig: Ab dem Jahr 2027 steigt der gesetzlich vorgeschriebene Mindesthebesatz von bisher 200 % auf 280 % (§ 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG). Gemeinden, die bislang unterhalb dieses Niveaus lagen, sind dann zur Anhebung verpflichtet. Für die Steuerplanung von Unternehmen in Kehl und den umliegenden Gemeinden empfiehlt sich eine frühzeitige Überprüfung, ob die jeweilige Gemeinde von dieser Anhebungspflicht betroffen sein könnte.

Hinzurechnungen und Kürzungen

Der Gewerbeertrag weicht systematisch vom körperschaftsteuerlichen Gewinn ab. Finanzierungskosten (Zinsen, Mieten, Leasingraten) werden nach § 8 GewStG anteilig hinzugerechnet; Gewinnanteile aus Beteiligungen und bestimmte Erträge können nach § 9 GewStG gekürzt werden. Für Holdingstrukturen oder immobilienhaltende GmbH mit Sitz in Kehl ist die Kürzungsanalyse nach § 9 GewStG oft entscheidend für die effektive Steuerbelastung.

Gewerbesteuer ist keine abzugsfähige Betriebsausgabe

Seit dem Veranlagungszeitraum 2008 ist die Gewerbesteuer bei der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens nicht mehr abzugsfähig. Die gesetzliche Grundlage bildet § 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG, der die einkommensteuerrechtliche Regelung für Körperschaften für anwendbar erklärt.

Buchhalterische Konsequenz: Die Gewerbesteuer-Rückstellung mindert den handelsrechtlichen Gewinn nach HGB (sie ist eine Aufwandsbuchung), erhöht aber das steuerliche Einkommen der GmbH wieder, weil sie außerbilanziell hinzugerechnet wird. Wer diese außerbilanzielle Korrektur in der Steuerbilanz übersieht, unterschätzt die effektive Körperschaftsteuerbelastung systematisch.

Praxisbeispiel: GmbH mit Sitz in Kehl

Die nachfolgende Beispielrechnung verwendet einen fiktiven Hebesatz – er dient ausschließlich der Illustration des Mechanismus und entspricht nicht notwendigerweise dem tatsächlichen Hebesatz der Stadt Kehl. Den aktuellen Hebesatz entnehmen Sie bitte der Hebesatzsatzung der Gemeinde.

Beispiel: Kehl-GmbH (alle Werte fiktiv, nur zur Mechanismus-Illustration)

Eine GmbH mit Geschäftsleitungssitz in Kehl erzielt einen Gewerbeertrag (nach Hinzurechnungen und Kürzungen gemäß §§ 8, 9 GewStG) von 200.000 EUR.

  • Steuermessbetrag: 200.000 EUR × 3,5 % = 7.000 EUR
  • Angenommener fiktiver Beispielhebesatz: 380 % (dieser Wert ist erfunden und dient nur der Rechenillustration)
  • Gewerbesteuer: 7.000 EUR × 3,80 = 26.600 EUR

Diese 26.600 EUR sind handelsrechtlich Aufwand (Rückstellung), steuerlich jedoch nach § 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG nicht abzugsfähig und werden dem körperschaftsteuerlichen Einkommen außerbilanziell wieder hinzugerechnet. Der fiktive Beispielhebesatz von 380 % ist nicht der reale Hebesatz der Stadt Kehl – bitte die aktuelle Hebesatzsatzung einholen.

Für die Zuständigkeit dieser GmbH: Da die Geschäftsleitung in Kehl (Stadt) ansässig ist, ist die Außenstelle Kehl (BUFA 2808) nach § 20 AO örtlich zuständig. Die Steuernummer beginnt mit der Kennung 2808. Körperschaftsteuerbescheid, Gewerbesteuermessbescheid und Umsatzsteuerbescheid werden von dieser Dienststelle erlassen.

  • Geschäftsleitung tatsächlich in Kehl, Appenweier, Willstätt, Neuried oder Rheinau → Außenstelle Kehl zuständig
  • Steuernummer über Mein ELSTER beantragen, nicht schriftlich per Post
  • Bei Sitzverlegung aus dem Bezirk heraus: neues Finanzamt und neue Steuernummer einplanen
  • Hebesatzsatzung der Gemeinde für aktuelle Gewerbesteuerbelastung prüfen
  • Gewerbesteuer als außerbilanzielle Hinzurechnung in der KSt-Erklärung berücksichtigen
  • Ab 2027: Mindesthebesatz 280 % beachten

Abgabefristen, ELSTER-Kontakt & digitale Buchhaltung

Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung sind bei GmbH und UG grundsätzlich elektronisch und authentifiziert zu übermitteln. Die allgemeinen Abgabefristen sowie die verlängerten Fristen bei Mandaten mit steuerlicher Beratung sind in unserem gesonderten Artikel zu den Abgabefristen für Steuererklärungen 2025 mit Steuerberater detailliert dargestellt.

Fristversäumnisse gegenüber der Außenstelle Kehl können Verspätungszuschläge nach § 152 AO auslösen, die bei Kapitalgesellschaften automatisiert festgesetzt werden. Gerade für neu gegründete GmbH in Kehl ist die rechtzeitige Einrichtung der ELSTER-Authentifizierung und einer revisionssicheren digitalen Buchhaltung daher keine optionale Maßnahme, sondern Pflichtprogramm.

OnlineBilanz stellt eine DATEV-Export kompatible Lösung bereit: Buchführungsdaten, Jahresabschluss und Steuererklärungsgrundlagen können direkt im DATEV-kompatiblen Format aufbereitet und an den Steuerberater oder das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Das reduziert Schnittstellenfehler und beschleunigt die Freigabe durch den Jahresabschluss-Prozess erheblich.

Testen Sie den Ablauf kostenfrei: Demo-Zugang für OnlineBilanz – oder nutzen Sie den Kostenrechner, um den Aufwand für Ihren Jahresabschluss einzuschätzen.

Fazit: Finanzamt Kehl als eigenständige Anlaufstelle für Ihr Unternehmen

Das Finanzamt Kehl – Außenstelle des Finanzamts Offenburg mit der Bundesfinanzamtsnummer 2808 – ist die zuständige Steuerbehörde für GmbH, UG und andere Unternehmen mit Geschäftsleitungssitz in Kehl, Appenweier, Willstätt, Neuried oder Rheinau. Die klare Abgrenzung zur Hauptstelle Offenburg (eigene BUFA, eigener Bezirk) ist praxisrelevant: Steuernummern, Bescheide und die gesamte Kommunikation laufen ausschließlich über die Außenstelle.

Für Geschäftsführer gilt: Das Geschäftsleitungsprinzip nach § 20 AO ist streng – ein Briefkastensitz begründet keine Zuständigkeit. Sitzverlegungen über Bezirksgrenzen hinaus ziehen einen Zuständigkeitswechsel nach sich. Die Gewerbesteuer folgt dem kommunalen Hebesatz der jeweiligen Gemeinde (ab 2027 mindestens 280 %) und ist seit 2008 nach § 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG keine abzugsfähige Betriebsausgabe mehr – ein Punkt, der in der GmbH-Steuerplanung konsequent berücksichtigt werden muss.

2808

BUFA-Nummer Außenstelle Kehl

280 %

Mindesthebesatz GewSt ab 2027

3,5 %

Steuermesszahl GewStG

Häufig gestellte Fragen

Welches Finanzamt ist für eine GmbH in Kehl zuständig?

Für GmbH und UG mit Geschäftsleitungssitz in Kehl ist die Außenstelle Kehl des Finanzamts Offenburg zuständig (BUFA 2808, Ludwig-Trick-Str. 1, 77694 Kehl). Die Hauptstelle Offenburg hat eine andere BUFA-Nummer und einen eigenen, getrennten Amtsbezirk.

Welche Gemeinden gehören zum Amtsbezirk des Finanzamts Kehl?

Der Amtsbezirk der Außenstelle Kehl umfasst: Appenweier, Kehl (Stadt), Willstätt, Neuried und Rheinau (Stadt).

Wie beantragt eine neu gegründete GmbH in Kehl ihre Steuernummer?

Die steuerliche Erfassung erfolgt über das ELSTER-Portal (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung). Die Außenstelle Kehl weist anschließend eine Steuernummer mit der BUFA-Kennung 2808 zu. Baden-Württemberg veröffentlicht keine individuellen Amts-E-Mail-Adressen; Kontakt läuft über Mein ELSTER oder das Kontaktformular auf finanzamt-bw.fv-bwl.de.

Ist die Gewerbesteuer für eine Kehl-GmbH als Betriebsausgabe abzugsfähig?

Nein. Seit 2008 ist die Gewerbesteuer nach § 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Sie mindert zwar handelsrechtlich den Gewinn, wird aber dem körperschaftsteuerlichen Einkommen außerbilanziell wieder hinzugerechnet.

Was ändert sich ab 2027 bei der Gewerbesteuer?

Der gesetzliche Mindesthebesatz steigt nach § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG von 200 % auf 280 %. Gemeinden im Amtsbezirk Kehl, die bislang unter diesem Wert lagen, sind dann zur Anhebung verpflichtet.

Was gilt bei Sitzverlegung einer GmbH aus dem Bezirk Kehl heraus?

Bei einer Verlegung des Geschäftsleitungssitzes aus dem Amtsbezirk der Außenstelle Kehl heraus wechselt die Zuständigkeit zum neuen örtlichen Finanzamt. Die bisherige Steuernummer der Außenstelle Kehl verliert ihre Gültigkeit; das neue Finanzamt vergibt eine neue Nummer.

Über Autor

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Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf bereit. Sie können den Entwurf zur eigenen Verwendung herunterladen. Eine Einreichung über OnlineBilanz setzt die Prüfung und erforderliche Korrektur durch den beauftragten Steuerberater voraus. Stand der Rechtslage: September 2026.

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