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OnlineBilanz›Blog›Finanzamt Hofheim am Taunus: Zuständigkeit für Unternehmen in Hofheim am Taunus

Finanzamt Hofheim am Taunus: Zuständigkeit für Unternehmen in Hofheim am Taunus

Veröffentlicht: 01.09.2026Aktualisiert: 01.09.2026Lesezeit: ca. 9 Minuten

Welches Finanzamt ist für Ihre GmbH in Hofheim am Taunus, Eschborn oder Bad Soden zuständig? Das Finanzamt Hofheim am Taunus betreut einen Amtsbezirk mit insgesamt dreizehn Städten und Gemeinden im Main-Taunus-Kreis. Dieser Artikel erklärt, wie die örtliche Zuständigkeit nach § 20 AO für Kapitalgesellschaften bestimmt wird, was bei einer Sitzverlegung gilt, welche Besonderheiten die neue landesweite Telefonnummer mit sich bringt und wie der Gewerbesteuer-Mechanismus in diesem Bezirk funktioniert.

Einen kompakten Überblick, was bei einem Umzug in eine andere Gemeinde mit Finanzamt, Gewerbesteuer und Register passiert, finden Sie bei der Sitzverlegung.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Kurzantwort

Für Unternehmen mit Sitz in Hofheim am Taunus und den weiteren zwölf Städten und Gemeinden des Amtsbezirks ist das Finanzamt Hofheim am Taunus (Nordring 4–10, 65719 Hofheim) zuständig. Die örtliche Zuständigkeit für GmbH und UG richtet sich nach dem Ort der Geschäftsleitung (§ 20 AO); ein reiner Briefkastensitz begründet keine Zuständigkeit. Erreichbar ist das Amt seit dem 1. August 2026 ausschließlich über die landeseinheitliche hessische Telefonnummer 069 2545 2545.

Kontakt & Finanzamtsnummern

Finanzamt Adresse Telefon
Hofheim am Taunus Nordring 4- 10, 65719 Hofheim 069 2545 2545

Amtsbezirk des Finanzamts Hofheim am Taunus und das Ein-Amt-Prinzip

Das Finanzamt Hofheim am Taunus mit Sitz in der Nordring 4–10, 65719 Hofheim am Taunus, ist die zuständige Finanzbehörde für Unternehmen und Privatpersonen im gesamten Main-Taunus-Kreis. Der Amtsbezirk umfasst folgende dreizehn Städte und Gemeinden:

  • Bad Soden am Taunus, Stadt
  • Eppstein, Stadt
  • Eschborn, Stadt
  • Flörsheim am Main, Stadt
  • Hattersheim am Main, Stadt
  • Hochheim am Main, Stadt
  • Hofheim am Taunus, Kreisstadt
  • Kelkheim (Taunus), Stadt
  • Kriftel
  • Liederbach am Taunus
  • Schwalbach am Taunus, Stadt
  • Sulzbach (Taunus)

Dieses Ein-Amt-Prinzip hat für Geschäftsführer eine unmittelbar praktische Bedeutung: Unabhängig davon, ob der Sitz Ihrer GmbH in Eschborn, Hochheim am Main oder Sulzbach (Taunus) liegt – Ansprechpartner, Steuernummer-Präfix und Zuständigkeit für Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer bleiben dieselben. Sie müssen keine unterschiedlichen Behörden koordinieren, solange Ihr Unternehmen innerhalb dieses Bezirks ansässig ist.

Einen kompakten Überblick, wie der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER abgegeben wird und was danach gilt, finden Sie dort.

Hinweis für Neugründungen

Auch wenn Ihre GmbH in Eschborn oder Bad Soden am Taunus im Handelsregister eingetragen ist, wird sämtliche Korrespondenz mit dem Finanzamt Hofheim am Taunus abgewickelt. Achten Sie darauf, dass Ihre Steuernummer stets auf den korrekten Amtsbezirk verweist.

Zuständigkeit für GmbH und UG nach § 20 AO

Die örtliche Zuständigkeit für Körperschaften – also GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG – richtet sich nach § 20 AO. Maßgeblich ist danach vorrangig der Ort der Geschäftsleitung. Erst wenn eine inländische Geschäftsleitung fehlt, tritt subsidiär der Satzungssitz an diese Stelle.

Für die Praxis bedeutet das: Entscheidend ist nicht allein, wo Ihre GmbH im Handelsregister eingetragen ist oder wo sich der Gesellschaftsvertrag als Sitz ausweist, sondern wo die tatsächliche Willensbildung des Unternehmens stattfindet – also wo der Geschäftsführer täglich sein Büro hat, Entscheidungen trifft und die Unterlagen verwahrt werden.

Wichtige Warnung: Briefkastensitz genügt nicht

Ein reiner Briefkastensitz – etwa eine Postweiterleitung ohne tatsächliche Geschäftstätigkeit vor Ort – begründet keine örtliche Zuständigkeit beim Finanzamt Hofheim am Taunus. Das Finanzamt prüft den tatsächlichen Ort der Geschäftsleitung; im Zweifel können Betriebsprüfungen zur Neufeststellung der Zuständigkeit führen. Wer seinen Gesellschaftssitz zu steuerlichen Zwecken lediglich formal in den Amtsbezirk verlegt, ohne dort tatsächlich tätig zu sein, riskiert Zuständigkeitskonflikte und steuerrechtliche Komplikationen.

Sitzverlegung: Wann wechselt das zuständige Finanzamt?

Verlegt Ihre GmbH ihren Sitz oder Ort der Geschäftsleitung innerhalb des Amtsbezirks – also beispielsweise von Eschborn nach Hofheim am Taunus, von Kriftel nach Kelkheim (Taunus) oder von Sulzbach (Taunus) nach Bad Soden am Taunus –, ändert sich die Zuständigkeit in der Regel nicht. Das Finanzamt Hofheim am Taunus bleibt zuständig; lediglich die interne Aktenzuordnung wird angepasst. Eine formale Mitteilung an das Amt ist dennoch erforderlich, insbesondere wegen der Handelsregistereintragung und der korrekten Adresse in den Steuererklärungen.

Verlegt die GmbH ihren Ort der Geschäftsleitung hingegen außerhalb dieses Amtsbezirks – etwa nach Frankfurt am Main, Wiesbaden oder in einen anderen Landkreis – wechselt die Zuständigkeit zum dann örtlich zuständigen Finanzamt. In diesem Fall muss die bisherige Steuernummer aufgegeben und beim neuen Finanzamt eine neue beantragt werden. Die steuerliche Akte wird zwischen den Ämtern übergeben. Dieser Vorgang kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen und sollte frühzeitig geplant werden, damit keine Abgabefristen gerissen werden.

Sitzverlegung innerhalb des Amtsbezirks

  • Finanzamt bleibt: Hofheim am Taunus
  • Steuernummer bleibt in der Regel erhalten
  • Adressänderung über ELSTER melden
Sitzverlegung außerhalb des Amtsbezirks

  • Zuständigkeit wechselt zum neuen Finanzamt
  • Neue Steuernummer beim Zielamt beantragen
  • Aktenübergabe zwischen den Ämtern einplanen

Kontakt, neue landeseinheitliche Rufnummer und ELSTER

Seit dem 1. August 2026 sind alle hessischen Finanzämter unter einer einzigen, landesweit einheitlichen Telefonnummer erreichbar: 069 2545 2545 (Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr). Die früheren individuellen Durchwahlen der einzelnen Finanzämter wurden vollständig durch diese zentrale Nummer abgelöst. Anrufe werden automatisch an den zuständigen Bereich weitergeleitet, unabhängig davon, welches hessische Finanzamt für den jeweiligen Steuerfall verantwortlich ist. Es gibt damit keine separate, eigene Telefonnummer speziell für das Finanzamt Hofheim am Taunus mehr.

Individuelle Faxnummern oder Amts-E-Mail-Adressen werden vom Land Hessen nicht veröffentlicht. Der offizielle elektronische Kontaktweg verläuft über „Mein ELSTER“ (www.elster.de) sowie über die amtliche Website www.Finanzamt-Hofheim-am-Taunus.de. Über diese Kanäle können Geschäftsführer Nachrichten an das Amt senden, Bescheide einsehen und Anträge stellen.

Praxistipp: Kommunikation über ELSTER

Steuerlich relevante Schreiben – etwa Einsprüche, Stundungsanträge oder Anpassungsanträge für Vorauszahlungen – sollten stets über „Mein ELSTER“ übermittelt werden. Dies schafft einen nachweisbaren Sendezeitpunkt und ersetzt den postalischen Weg in den meisten Fällen rechtssicher.

Steuernummer für eine neue GmbH beim Finanzamt Hofheim am Taunus beantragen

Nach der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und der Anmeldung zum Handelsregister muss die neu gegründete GmbH oder UG steuerlich erfasst werden. Das Finanzamt Hofheim am Taunus erhält in der Regel automatisch eine Mitteilung über die Neugründung vom Handelsregister. Dennoch empfiehlt sich eine aktive Mitwirkung:

  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über „Mein ELSTER“ einreichen (ELSTER-Formular „Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit“)
  • Gesellschaftsvertrag, Handelsregisterauszug und Personalien des Geschäftsführers bereithalten
  • Geschätzte Umsätze und Gewinne für das erste Jahr plausibel angeben – diese bilden die Grundlage für Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuervorauszahlungen
  • Umsatzsteuerliche Einordnung prüfen: Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung?

Steuerliche Anmeldungen – insbesondere die monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung – laufen ausschließlich über „Mein ELSTER“. Eine Übermittlung per Post ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen.

Sonderfall: Ausländische Unternehmer und Steuerabzug bei Bauleistungen

Für bestimmte Steuerfälle gilt die örtliche Zuständigkeit des Finanzamts Hofheim am Taunus ausdrücklich nicht. Zwei zentrale Ausnahmen sind in der Praxis besonders relevant:

Umsatzsteuer ausländischer Unternehmer: Erbringt ein im Ausland ansässiges Unternehmen umsatzsteuerpflichtige Leistungen im Inland, richtet sich die Zuständigkeit für die Umsatzsteuer nach § 1 der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung. Es gilt eine zentrale Zuständigkeit – nicht das örtliche Finanzamt des Leistungsempfängers oder des Ortes der Leistungserbringung. Ausländische Unternehmer müssen sich daher bei dem zentral zuständigen Finanzamt registrieren lassen; das Finanzamt Hofheim am Taunus ist in diesen Fällen nicht der richtige Ansprechpartner.

Steuerabzug bei Bauleistungen nach § 48 EStG: Beauftragt ein Unternehmen im Amtsbezirk einen Bauunternehmer, der im Ausland ansässig ist oder keine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt, muss der Auftraggeber einen Steuerabzug von der Gegenleistung einbehalten und abführen. Auch hier gilt eine zentrale Zuständigkeit; das örtliche Finanzamt ist nicht zuständig für die Abwicklung dieser Abzugsteuer.

Achtung bei Bauvorhaben

Geschäftsführer, die im Rahmen von Investitionsprojekten Bauleistungen vergeben, sollten frühzeitig prüfen, ob eine Freistellungsbescheinigung des beauftragten Unternehmens vorliegt. Fehlt diese, droht eine persönliche Haftung des Auftraggebers für den nicht einbehaltenen Steuerabzug.

Gewerbesteuer-Mechanismus: Hebesatz und Gemeindezuständigkeit

Innerhalb des Amtsbezirks des Finanzamts Hofheim am Taunus existieren dreizehn eigenständige Gemeinden – und jede legt ihren Gewerbesteuer-Hebesatz eigenständig durch Hebesatzsatzung fest (§ 16 GewStG). Der Hebesatz kann jährlich geändert werden. Daraus folgt: Der Hebesatz in Eschborn kann deutlich vom Hebesatz in Hofheim am Taunus, Hochheim am Main oder Sulzbach (Taunus) abweichen.

Der Mechanismus der Gewerbesteuer folgt einem zweistufigen Verfahren: Zunächst wird der Gewerbeertrag ermittelt, also der nach Körperschaftsteuerrecht ermittelte Gewinn, korrigiert um Hinzurechnungen nach § 8 GewStG (z. B. ein Viertel der Finanzierungsanteile) und Kürzungen nach § 9 GewStG (z. B. für Grundstücke oder Schachtelbeteiligungen). Auf den Gewerbeertrag wird die bundeseinheitliche Steuermesszahl von 3,5 % angewendet, woraus der Steuermessbetrag resultiert. Dieser wird anschließend mit dem gemeindlichen Hebesatz multipliziert.

Ab dem Erhebungszeitraum 2027 steigt der gesetzliche Mindesthebesatz von bisher 200 % auf 280 % (§ 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG). Gemeinden unterhalb dieser Schwelle müssen ihren Hebesatz entsprechend anheben.

Warnung vor Vergleichsportalen

Viele im Internet auffindbare Vergleichsportale nennen konkrete Hebesätze für einzelne Gemeinden – diese Werte sind häufig veraltet und werden nicht laufend aktualisiert. Teils werden sogar Grundsteuer-Hebesätze mit Gewerbesteuer-Hebesätzen verwechselt. Für den tagesaktuellen, rechtsverbindlichen Hebesatz wenden Sie sich ausschließlich an die Hebesatzsatzung der jeweiligen Gemeinde oder direkt an das zuständige Gemeindesteueramt.

Gewerbesteuer als eigenständige Steuerbelastung – kein Betriebsausgabenabzug (§ 4 Abs. 5b EStG)

Ein in der Praxis häufig unterschätzter Punkt betrifft die steuerliche Behandlung der Gewerbesteuer selbst: Seit dem Erhebungszeitraum 2008 ist die Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe mehr. Sie mindert den steuerlichen Gewinn der GmbH nicht und ist damit auch nicht körperschaftsteuerlich abziehbar. Dies ergibt sich aus dem ausdrücklichen Abzugsverbot in § 4 Abs. 5b EStG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 KStG.

Die Gewerbesteuer tritt damit vollständig neben die Körperschaftsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag). Beide Steuerarten belasten den Gewerbeertrag bzw. das körperschaftsteuerliche Einkommen, ohne dass eine die andere mindert. Für die Liquiditätsplanung einer GmbH im Amtsbezirk Hofheim am Taunus ist diese Wechselwirkung zentral: Die effektive Gesamtsteuerbelastung aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer liegt regelmäßig deutlich über der nominalen Körperschaftsteuerbelastung von 15 %.

Praxisbeispiel: Steuerbelastung einer GmbH im Amtsbezirk

Das folgende Beispiel illustriert den Mechanismus. Alle Werte sind fiktive Beispielwerte zu Demonstrationszwecken; insbesondere der verwendete Hebesatz ist ein fiktiver Beispielwert und gibt keinen tatsächlichen Hebesatz einer Gemeinde im Amtsbezirk wieder.

Position Betrag (fiktiv)
Steuerlicher Gewinn der GmbH (vor Steuern) 200.000 EUR
Gewerbeertrag (nach Hinzurechnungen/Kürzungen, vereinfacht gleich Gewinn) 200.000 EUR
Steuermessbetrag (3,5 % × 200.000 EUR) 7.000 EUR
Fiktiver Beispiel-Hebesatz (400 % – ausdrücklich kein Tatsachenwert) –
Gewerbesteuer (7.000 EUR × 400 %) 28.000 EUR
Körperschaftsteuer (15 % × 200.000 EUR) 30.000 EUR
Solidaritätszuschlag (5,5 % × 30.000 EUR) 1.650 EUR
Gesamtsteuerbelastung 59.650 EUR
Effektive Gesamtbelastung (gerundet) ca. 29,8 %

Die Gewerbesteuer von 28.000 EUR im Beispiel mindert den Gewinn für Zwecke der Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage nicht – sie wird dem steuerlichen Gewinn nicht vorab abgezogen. Beide Steuerarten belasten die vollen 200.000 EUR (vereinfacht). Dieses Beispiel unterstreicht, warum die Wahl des Unternehmenssitzes und damit des anwendbaren Hebesatzes (fiktiver Beispielwert: 400 %) für die Steuerplanung relevant ist. Den tatsächlichen, aktuellen Hebesatz Ihrer Gemeinde finden Sie ausschließlich in der jeweils gültigen Hebesatzsatzung.

Abgabefristen und Steueranmeldungen

Für GmbH und UG im Amtsbezirk des Finanzamts Hofheim am Taunus gelten die allgemeinen Fristen nach § 149 AO. Ohne steuerlichen Berater ist die Körperschaftsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung und die Umsatzsteuerjahreserklärung grundsätzlich zum 31. Juli des Folgejahres abzugeben. Mit einem steuerlichen Berater verlängert sich die Frist regelmäßig bis Ende Februar des übernächsten Jahres.

Für eine detaillierte Übersicht aller relevanten Abgabefristen inklusive der aktuellen Besonderheiten empfehlen wir unseren Spezialartikel zu den Abgabefristen der Steuererklärung mit Steuerberater.

  • Umsatzsteuervoranmeldungen: monatlich oder quartalsweise via ELSTER
  • Lohnsteueranmeldungen: monatlich oder quartalsweise via ELSTER
  • Körperschaftsteuererklärung: jährlich, Fristende beachten
  • Gewerbesteuererklärung: jährlich, parallel zur Körperschaftsteuererklärung
  • Vorauszahlungen: quartalsweise; Anpassungsanträge über ELSTER möglich

Jahresabschluss, DATEV-kompatibler Export und digitale Buchführung

Der Jahresabschluss einer GmbH ist nach HGB Pflicht und bildet die Grundlage für die Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung. Für Geschäftsführer im Amtsbezirk des Finanzamts Hofheim am Taunus, die ihre Buchhaltung digital organisieren, bietet OnlineBilanz einen DATEV-kompatiblen Export: Die aufbereiteten Daten können nahtlos in das Steuerkanzlei-System übergeben werden, ohne Medienbrüche oder manuelle Übertragungsfehler.

OnlineBilanz ist kompatibel mit DATEV (Schnittstelle & Export). Die Plattform ist nicht als „DATEV-kompatibel“ oder „DATEV-kompatibel“ zu bezeichnen; der korrekte Begriff ist ausschließlich DATEV-kompatibel.

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Zusammenfassung: Finanzamt Hofheim am Taunus

Das Finanzamt Hofheim am Taunus (Nordring 4–10, 65719 Hofheim) ist für dreizehn Städte und Gemeinden im Main-Taunus-Kreis zuständig. Die Zuständigkeit für GmbH und UG folgt dem Ort der Geschäftsleitung (§ 20 AO); ein Briefkastensitz genügt nicht. Seit dem 1. August 2026 gilt die zentrale hessische Rufnummer 069 2545 2545 (Mo–Fr, 8–18 Uhr). Steuerlich relevant: Gewerbesteuer ist seit 2008 keine Betriebsausgabe mehr (§ 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG).

13

Städte & Gemeinden im Amtsbezirk

3,5 %

Bundeseinheitliche Gewerbesteuer-Steuermesszahl

280 %

Neuer Mindest-Hebesatz ab 2027 (§ 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG)

Häufig gestellte Fragen

Welches Finanzamt ist für eine GmbH in Eschborn zuständig?

Eschborn gehört zum Amtsbezirk des Finanzamts Hofheim am Taunus (Nordring 4–10, 65719 Hofheim am Taunus). Dieses Amt ist für alle dreizehn Städte und Gemeinden im Main-Taunus-Kreis zuständig, darunter auch Eschborn.

Wie lautet die Telefonnummer des Finanzamts Hofheim am Taunus?

Seit dem 1. August 2026 sind alle hessischen Finanzämter ausschließlich unter der zentralen Landesrufnummer 069 2545 2545 (Mo–Fr, 8–18 Uhr) erreichbar. Eine eigene Durchwahlnummer für Hofheim am Taunus existiert nicht mehr; Anrufe werden automatisch weitergeleitet.

Was gilt bei einer Sitzverlegung innerhalb des Amtsbezirks Hofheim?

Verlegt eine GmbH ihren Sitz oder Ort der Geschäftsleitung innerhalb des Amtsbezirks – also zwischen den dreizehn Mitgliedsgemeinden –, bleibt das Finanzamt Hofheim am Taunus in der Regel zuständig. Die Adressänderung ist dennoch über ELSTER zu melden.

Welchen Gewerbesteuer-Hebesatz hat Hofheim am Taunus?

Einen verbindlichen aktuellen Hebesatz nennen wir bewusst nicht, da dieser jährlich durch die Gemeinde per Hebesatzsatzung festgesetzt wird (§ 16 GewStG) und sich ändern kann. Bitte entnehmen Sie den aktuellen Wert der gültigen Hebesatzsatzung Ihrer Gemeinde. Vergleichsportale im Internet enthalten häufig veraltete oder fehlerhafte Werte.

Warum mindert die Gewerbesteuer den Gewinn der GmbH nicht?

Seit 2008 gilt das ausdrückliche Abzugsverbot des § 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG: Die Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe mehr und mindert die körperschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage nicht. Sie belastet den Gewinn vollständig neben der Körperschaftsteuer.

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Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf bereit. Sie können den Entwurf zur eigenen Verwendung herunterladen. Eine Einreichung über OnlineBilanz setzt die Prüfung und erforderliche Korrektur durch den beauftragten Steuerberater voraus. Stand der Rechtslage: September 2026.

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