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OnlineBilanz›Blog›Finanzamt Hildesheim-Alfeld: Zuständigkeit, Steuernummer und Hebesatz für GmbH

Finanzamt Hildesheim-Alfeld: Zuständigkeit, Steuernummer und Hebesatz für GmbH

Veröffentlicht: 11.08.2026Aktualisiert: 11.08.2026Lesezeit: ca. 7 Minuten

Viele Gründer und Geschäftsführer suchen noch nach dem „Finanzamt Hildesheim“ – und stoßen auf einen unbekannten Doppelnamen: Finanzamt Hildesheim-Alfeld. Das fusionierte Amt ist seit der Behördenreform in Niedersachsen die einzige steuerliche Anlaufstelle für GmbH, UG und Holdings im gesamten Altkreis Hildesheim inklusive Alfeld. Dieser Artikel klärt Zuständigkeit, Steuernummer-Beantragung, Hebesatz-Kalkulation und aktuelle Fristen – damit Geschäftsführer keine formalen Fehler riskieren.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Kurzantwort

Das Finanzamt Hildesheim firmiert heute offiziell als Finanzamt Hildesheim-Alfeld (Bundesfinanzamtsnr. 2330, Kaiserstraße 47, 31134 Hildesheim; E-Mail: Poststelle@fa-hi-alf.niedersachsen.de). Es ist zuständig für Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Lohnsteuer aller Kapitalgesellschaften in der Stadt Hildesheim sowie im gesamten Altkreis Hildesheim und Alfeld (u. a. Sarstedt, Elze, Bockenem, Bad Salzdetfurth). Der Gewerbesteuer-der von der Stadt individuell per Satzung festgelegte Hebesatz, was einer effektiven Gewerbesteuerbelastung von 14,7 % entspricht; kombiniert mit Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag ergibt sich für eine Hildesheimer GmbH eine Gesamtsteuerbelastung von rund 30,525 %.

Kontakt & Finanzamtsnummern

Finanzamt Nr. Adresse Telefon Fax E-Mail
Finanzamt Hildesheim-Alfeld 2330 Kaiserstraße 47, 31134 Hildesheim 05121 302-0 05121 302-480 Poststelle@fa-hi-alf.niedersachsen.de

Quelle: lstn.niedersachsen.de.

Warum „Hildesheim-Alfeld“? – Die Fusion erklärt

Im Zuge der Modernisierung der niedersächsischen Finanzverwaltung wurden mehrere Finanzamtsstandorte zusammengeführt. Das frühere Finanzamt Hildesheim und das frühere Finanzamt Alfeld wurden zum Finanzamt Hildesheim-Alfeld verschmolzen. Das Ergebnis ist eine einzige Behörde unter der Bundesfinanzamtsnummer 2330 mit Hauptsitz in der Kaiserstraße 47, 31134 Hildesheim.

Die praktische Konsequenz für Geschäftsführer: Wer in Korrespondenz, Steuerbescheiden oder internen Unterlagen noch den alten Namen „Finanzamt Hildesheim“ verwendet, meint damit stets das fusionierte Finanzamt Hildesheim-Alfeld. Zahlreiche externe Datenbanken, Kreditauskunfteien und sogar ältere ELSTER-Hilfetexte führen den Fusionsnamen nicht korrekt. Das führt in der Praxis zu Adressierungsfehlern bei Einsprüchen und zu Unsicherheiten bei der Steuernummer-Zuordnung – ein vermeidbares Risiko.

Hinweis zur Amtsbezeichnung

Für alle amtlichen Schriftstücke, Einsprüche (§ 347 AO) und ELSTER-Übermittlungen ist ausschließlich die Bezeichnung „Finanzamt Hildesheim-Alfeld“ (BFANr. 2330) zu verwenden. Die Verwendung des alten Namens „Finanzamt Hildesheim“ kann Fristprobleme auslösen, wenn Schriftstücke nicht korrekt zugeordnet werden.

Räumliche und sachliche Zuständigkeit im Überblick

Das zuständige Finanzamt Hildesheim-Alfeld ist nach § 18 AO (Betriebsstättenfinanzamt) und § 20 AO (Körperschaftsteuer) für alle Kapitalgesellschaften zuständig, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im folgenden Gebiet haben:

Stadt und Kernbereich

  • Stadt Hildesheim
  • Sarstedt
  • Elze
Altkreis und Alfeld-Bereich

  • Bockenem
  • Bad Salzdetfurth
  • Alfeld (Leine) und Umgebung

Sachlich ist das Finanzamt Hildesheim-Alfeld für folgende Steuerarten einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) zuständig:

  • Körperschaftsteuer (§ 1 KStG i. V. m. § 20 KStG)
  • Umsatzsteuer – Voranmeldungen und Jahreserklärung (§ 18 UStG)
  • Lohnsteuer als Betriebsstättenfinanzamt
  • Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen
  • Einheitliche Feststellung bei Organschaften und Beteiligungsstrukturen

Zu beachten: Die Gewerbesteuer wird zwar vom Finanzamt durch den Gewerbesteuermessbescheid festgesetzt (§ 14 GewStG), die eigentliche Gewerbesteuer-Festsetzung und Erhebung erfolgt jedoch durch die Stadtverwaltung Hildesheim bzw. die jeweilige Gemeindeverwaltung. Der Messbescheid des Finanzamts ist Grundlagenbescheid für den Hebesatzbescheid der Kommune.

Für Holdingstrukturen mit Tochtergesellschaften in verschiedenen Bundesländern empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung, welches Finanzamt für welche Gesellschaft zuständig ist. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO), nicht nach dem eingetragenen Sitz im Handelsregister. Mehr zu Holding-Strukturen und deren bilanziellen Konsequenzen finden Sie im Bereich Jahresabschluss auf dieser Plattform.

Steuernummer für die neue GmbH beantragen

Nach der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und der Eintragung der GmbH ins Handelsregister muss die Gesellschaft beim Finanzamt Hildesheim-Alfeld steuerlich erfasst werden. Die Grundlage bildet der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den das Bundeszentralamt für Steuern und die Landesfinanzverwaltungen über ELSTER (www.elster.de) bereitstellen.

Handelsregisterauszug (beglaubigte Kopie oder notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag)
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vollständig ausgefüllt via ELSTER übermitteln
Angaben zur voraussichtlichen Umsatz- und Gewinnsituation (Schätzwerte für Vorauszahlungen)
Bankverbindung der GmbH für Steuerkontozwecke
Angaben zu Geschäftsführern (Name, Adresse, steuerliche Identifikationsnummer)
Bei sofortiger USt-Pflicht: Erklärung zur Regelbesteuerung und voraussichtlicher Voranmeldungszeitraum

Der Fragebogen wird ausschließlich elektronisch über das ELSTER-Portal eingereicht. Eine postalische Übermittlung ist zwar formal möglich, verzögert aber regelmäßig die Zuteilung der Steuernummer erheblich. In der Praxis dauert die Zuteilung nach vollständiger elektronischer Übermittlung zwischen zwei und vier Wochen.

Achtung: Umsatzsteuer-Voranmeldungen vor Steuernummer-Zuteilung

Eine GmbH ist ab dem ersten umsatzsteuerpflichtigen Umsatz zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet – auch wenn die Steuernummer noch nicht zugeteilt wurde. In diesem Fall ist das Finanzamt Hildesheim-Alfeld direkt zu kontaktieren, um eine vorläufige Lösung zu vereinbaren. Versäumte Voranmeldungen können zu Verspätungszuschlägen nach § 152 AO führen.

Sobald die Finanzamt Hildesheim-Steuernummer zugeteilt ist, gilt diese für alle Steuerarten (Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer). Die Steuernummer hat in Niedersachsen das Format XX/XXX/XXXXX. Sie ist von der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) zu unterscheiden, die separat beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt wird.

Gewerbesteuer-der von der Stadt individuell per Satzung festgelegte Hebesatz in der Praxis

Der Gewerbesteuer-Hebesatz der Stadt Hildesheim beträgt aktuell 420 %. Dieser Wert liegt leicht über dem bundesdeutschen Durchschnitt vergleichbarer Mittelstädte (ca. 380–420 %), ist aber deutlich niedriger als in Großstädten wie Frankfurt (460 %) oder München (490 %).

Berechnung der effektiven Gewerbesteuerbelastung

Die Berechnung folgt dem Schema nach § 11 GewStG:

Rechenposition Wert
Gewerbesteuer-Messzahl (§ 11 Abs. 2 GewStG) 3,5 %
Hebesatz Stadt Hildesheim 420 %
Effektiver GewSt-Satz (3,5 % × 4,20) 14,7 %

Seit dem Veranlagungszeitraum 2008 ist die Gewerbesteuer nach § 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG keine abzugsfähige Betriebsausgabe mehr. Das bedeutet: Die Gewerbesteuer mindert nicht die körperschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage, was die kombinierte Belastung erhöht.

Kombinierte Steuerbelastung einer GmbH in Hildesheim

Steuerart Satz
Körperschaftsteuer (§ 23 KStG) 15,0 %
Solidaritätszuschlag (5,5 % auf KSt) 0,825 %
Gewerbesteuer (Hebesatz siehe aktuelle Hebesatzsatzung) 14,7 %
Gesamtbelastung (ca.) ca. 30,525 % (auf den Gewinn vor Steuern)

Dieser Wert von rund 30,525 % ist die Bruttobelastung vor etwaigen Schachtelbefreiungen (§ 8b KStG) oder Hinzurechnungen nach § 8 GewStG. Bei Finanzierungsaufwand (Zinsen, Leasingraten) können Hinzurechnungen die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage und damit die effektive Gesamtbelastung spürbar erhöhen.

Praxisbeispiel: Steuerbelastung einer Hildesheimer GmbH

Eine GmbH mit Sitz in Hildesheim erzielt im Wirtschaftsjahr 2025 einen Jahresüberschuss vor Steuern von 200.000 EUR (keine Hinzurechnungen, keine Kürzungen der Einfachheit halber).

Position Betrag
Gewinn vor Steuern 200.000 EUR
Körperschaftsteuer (15,0 %) 30.000 EUR
Solidaritätszuschlag (5,5 % auf 30.000 EUR) 1.650 EUR
Gewerbesteuer (14,7 % auf 200.000 EUR) 29.400 EUR
Steuergesamtbelastung 61.050 EUR
Effektive Gesamtquote ca. 30,5 % (inkl. SolZ)
Jahresüberschuss nach Steuern (für Ausschüttung/Rücklagen) 138.950 EUR
Buchungssatz Gewerbesteuerrückstellung (vereinfacht):
Steueraufwand Gewerbesteuer 29.400 EUR an Rückstellungen für Gewerbesteuer 29.400 EUR
(HGB: § 249 Abs. 1 HGB; keine Aktivierung eines latenten Steueranspruchs da GewSt nicht abzugsfähig)

Für die korrekte Darstellung im Jahresabschluss nach HGB ist die Gewerbesteuerrückstellung als Steueraufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen. Da die Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe mehr ist, entsteht in vielen Fällen eine permanente Differenz zwischen Handels- und Steuerbilanz. Details zur Abbildung im Jahresabschluss und zur latenten Steuerabgrenzung nach § 274 HGB erläutert der Jahresabschluss-Guide auf dieser Plattform.

Wenn Sie die Steuerbelastung Ihrer Hildesheimer GmbH schnell durchrechnen möchten, nutzen Sie den Kostenrechner von onlinebilanz.de – dort lassen sich Hebesatz und Gewinnposition direkt eingeben.

Fristen und Abgabepflichten für Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften unterliegen gegenüber dem Finanzamt Hildesheim-Alfeld strengen Abgabefristen. Die wesentlichen Fristen für den Veranlagungszeitraum 2025 im Überblick:

Körperschaftsteuererklärung 2025: Ohne steuerliche Vertretung bis 31. Juli 2026; mit Steuerberater grundsätzlich verlängert – aktuell geltende Fristen auf onlinebilanz.de/abgabefrist-steuererklaerung-2025-mit-steuerberater/
Gewerbesteuererklärung 2025: Gleiche Fristen wie Körperschaftsteuer (§ 14a GewStG)
Umsatzsteuer-Jahreserklärung 2025: Gleiche Fristen wie KSt-Erklärung
Umsatzsteuer-Voranmeldungen: Monatlich (bei Neugründung zwingend im ersten Jahr, § 18 Abs. 2 UStG) oder quartalsweise – Abgabe bis zum 10. des Folgemonats/-quartals
Lohnsteuer-Anmeldung: Monatlich oder quartalsweise je nach Vorjahres-Lohnsteuervolumen (§ 41a EStG)
Vorauszahlungen KSt/GewSt: Vierteljährlich am 10.3., 10.6., 10.9., 10.12. (§ 31 KStG i. V. m. § 37 EStG; § 19 GewStG)

Fristversäumnis und Verspätungszuschlag

Bei verspäteter Abgabe der Körperschaft- oder Gewerbesteuererklärung setzt das Finanzamt Hildesheim-Alfeld nach § 152 AO in der Regel einen Verspätungszuschlag fest. Dieser beträgt bei verspäteten Jahressteuererklärungen mindestens 0,25 % der festgesetzten Steuer je angefangenen Monat der Verspätung, mindestens jedoch 25 EUR pro Monat. Bei dauerhafter Nichtabgabe kann das Finanzamt Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 162 AO).

Ausblick: Mindesthebesatz steigt 2027 auf 280 %

Ein wesentlicher rechtspolitischer Einschnitt betrifft nicht spezifisch das Finanzamt Hildesheim-Alfeld, wohl aber Unternehmen, die ihren Sitz in Gemeinden mit sehr niedrigen Hebesätzen erwägen: Der Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer wird ab 2027 von derzeit 200 % auf 280 % angehoben. Der entsprechende Kabinettsbeschluss fiel im Januar 2026.

Für die Stadt Hildesheim mit ihrem Hebesatz gemäß aktueller Satzung hat diese Anhebung keine unmittelbaren Konsequenzen – der Hildesheimer Satz liegt weit oberhalb des künftigen Mindestsatzes. Relevant ist die Änderung jedoch für Unternehmen, die bislang Betriebsstätten in steueroptimierenden Niedrig-Hebesatz-Gemeinden unterhalten haben (sog. „Gewerbesteuer-Oasen“), etwa mit Hebesätzen unter 280 %. Nach der Reform 2027 entfällt dieser Gestaltungsansatz weitgehend.

Für Holding-Strukturen im Raum Hildesheim-Alfeld bedeutet das: Die Standortwahl einer Tochtergesellschaft oder Besitzgesellschaft sollte nicht mehr allein auf Basis des Gewerbesteuer-Hebesatzes erfolgen, sondern die gesamte Steuerbelastung inklusive der Substanzanforderungen der Gewerbesteuer-Hinzurechnungen berücksichtigen.

Kontakt und offizielle Informationsquellen

Das Finanzamt Hildesheim-Alfeld ist per E-Mail unter Poststelle@fa-hi-alf.niedersachsen.de erreichbar. Für den allgemeinen Schriftverkehr (Einsprüche, Anträge, Bescheinigungen) empfiehlt sich die Übermittlung über das ELSTER-Postfach, da dort Eingangsbestätigungen und Fristen rechtssicher dokumentiert werden.

Offizielle Kontaktdaten und Öffnungszeiten

Aktuelle Telefonnummern, Faxnummern und Öffnungszeiten des Finanzamts Hildesheim-Alfeld finden Sie ausschließlich auf der offiziellen Seite der niedersächsischen Steuerverwaltung: lstn.niedersachsen.de. Dort werden Änderungen zeitnah aktualisiert.

Für die elektronische Kommunikation im Rahmen der Buchhaltung und des Jahresabschlusses bietet onlinebilanz.de eine direkte ELSTER-Anbindung für GmbH und UG – inklusive automatischer Fristüberwachung und direkter Übermittlung an das Finanzamt Hildesheim-Alfeld.

Fazit

Das Finanzamt Hildesheim – korrekt: Finanzamt Hildesheim-Alfeld (BFANr. 2330) – ist die zentrale steuerliche Anlaufstelle für alle Kapitalgesellschaften in der Stadt Hildesheim und dem gesamten Altkreis inklusive Sarstedt, Elze, Bockenem, Bad Salzdetfurth und Alfeld. Geschäftsführer sollten drei wesentliche Punkte verinnerlichen: Erstens, die korrekte Amtsbezeichnung für alle Schriftsätze und ELSTER-Übermittlungen verwenden. Zweitens, den Gewerbesteuer-Hebesatz gemäß aktueller Satzung (effektiv 14,7 % GewSt; kombinierte Belastung ca. 30,525 %) frühzeitig in die Unternehmensplanung einberechnen – insbesondere da die Gewerbesteuer seit 2008 keine abzugsfähige Betriebsausgabe mehr ist. Drittens, die strengen Abgabefristen für Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen einhalten, um Verspätungszuschläge und Schätzungen zu vermeiden. Mit Blick auf 2027 sollte zudem die Anhebung des Mindesthebesatzes auf 280 % bei laufenden Standort- und Strukturüberlegungen berücksichtigt werden.

420 %

GewSt-Hebesatz Hildesheim

280 %

Mindesthebesatz ab 2027

Häufig gestellte Fragen

Wie lautet der offizielle Name des Finanzamts Hildesheim?

Das Finanzamt firmiert offiziell als „Finanzamt Hildesheim-Alfeld" mit der Bundesfinanzamtsnummer 2330 und dem Sitz in der Kaiserstraße 47, 31134 Hildesheim. Der frühere Name „Finanzamt Hildesheim" ist seit der Fusion mit dem Finanzamt Alfeld nicht mehr korrekt.

Für welche Gemeinden ist das Finanzamt Hildesheim-Alfeld zuständig?

Das Finanzamt Hildesheim-Alfeld ist zuständig für die Stadt Hildesheim sowie den gesamten Altkreis Hildesheim und Alfeld, darunter Sarstedt, Elze, Bockenem, Bad Salzdetfurth und Alfeld (Leine).

Wie hoch ist die effektive Gewerbesteuerbelastung in Hildesheim?

Bei einem Hebesatz gemäß aktueller Satzung und einer Steuermesszahl von 3,5 % ergibt sich eine effektive Gewerbesteuerbelastung von 14,7 %. Zusammen mit Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag beträgt die kombinierte Gesamtbelastung einer GmbH in Hildesheim rund 30,525 %.

Wie beantrage ich eine Steuernummer für eine neue GmbH beim Finanzamt Hildesheim-Alfeld?

Die Steuernummer wird über den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" beantragt, der elektronisch über das ELSTER-Portal an das Finanzamt Hildesheim-Alfeld übermittelt wird. Nach vollständiger Übermittlung dauert die Zuteilung in der Regel zwei bis vier Wochen.

Ist die Gewerbesteuer für eine GmbH in Hildesheim als Betriebsausgabe abziehbar?

Nein. Seit dem Veranlagungszeitraum 2008 ist die Gewerbesteuer gemäß § 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG keine abzugsfähige Betriebsausgabe mehr. Sie erhöht damit die effektive Gesamtsteuerbelastung der GmbH.

Was ändert sich 2027 beim Gewerbesteuer-Mindesthebesatz?

Der gesetzliche Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer steigt ab 2027 von 200 % auf 280 % (Kabinettsbeschluss Januar 2026). Für Hildesheim (Hebesatz siehe aktuelle Hebesatzsatzung) hat dies keine direkte Auswirkung, jedoch entfällt damit die Möglichkeit, Betriebsstätten in Niedrig-Hebesatz-Gemeinden unterhalb von 280 % steueroptimierend zu nutzen.

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Servet Gündogan

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Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf bereit. Sie können den Entwurf zur eigenen Verwendung herunterladen. Eine Einreichung über OnlineBilanz setzt die Prüfung und erforderliche Korrektur durch den beauftragten Steuerberater voraus. Stand der Rechtslage: August 2026.

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