Finanzamt Gelsenkirchen für Unternehmen: Ein Amt, 480 % Hebesatz
Das Finanzamt Gelsenkirchen ist seit der Verwaltungsreform die einzige Steuerbehörde für die gesamte Stadt – ein Amt für alle Unternehmen, Körperschaften und Selbstständige. Wer eine GmbH oder UG in Gelsenkirchen gründet oder führt, muss nicht nur die Zuständigkeitsregeln des § 20 AO kennen, sondern auch einen der höchsten Gewerbesteuer-Hebesätze in NRW einkalkulieren: 480 % bedeuten eine effektive Gewerbesteuerbelastung von rund 16,8 % – und eine kombinierte Steuerbelastung der GmbH von circa 32,6 %.
Kurzantwort
Das Finanzamt Gelsenkirchen (Bundesfinanzamtsnr. 5319, Ludwig-Erhard-Str. 7, 45891 Gelsenkirchen) ist das einzige und einheitliche Finanzamt für die gesamte Stadt Gelsenkirchen. Ältere Bezeichnungen wie „Gelsenkirchen-Nord“ oder „Gelsenkirchen-Süd“ sind veraltet und nicht mehr gültig. Für GmbH und UG gilt das Geschäftsleitungsprinzip nach § 20 AO; der Gewerbesteuer-der von der Stadt individuell per Satzung festgelegte Hebesatz, was einer effektiven Gewerbesteuerbelastung von 16,8 % entspricht.
Kontakt & Finanzamtsnummern
| Finanzamt | Nr. | Adresse | Fax (kostenfrei) |
|---|---|---|---|
| Finanzamt Gelsenkirchen (einheitlich) | 5319 | Ludwig-Erhard-Str. 7, 45891 Gelsenkirchen | 0800 10092675319 |
Die NRW-Finanzämter veröffentlichen keine E-Mail-Adressen; telefonisch erreichbar über die zentrale Servicenummer 0211 1655-1655 (Mo–Do 8–18, Fr 8–16 Uhr), schriftlich per kostenfreiem Fax oder über das Kontaktformular des jeweiligen Amts auf finanzamt.nrw.de.
Inhaltsverzeichnis
- Das einheitliche Finanzamt Gelsenkirchen
- Zuständigkeit für GmbH & UG: Das Geschäftsleitungsprinzip
- Steuernummer beantragen: Neue GmbH in Gelsenkirchen
- Kontakt und elektronische Kommunikation
- 480 % Hebesatz: Einordnung und Steuerbelastung
- Praxisbeispiel: GmbH-Steuerbelastung in Gelsenkirchen
- Steuerliche Fristen für Gelsenkirchener Unternehmen
- Ausblick: Mindesthebesatz 2027
- Fazit
Das einheitliche Finanzamt Gelsenkirchen
Seit der Verwaltungsstrukturreform in Nordrhein-Westfalen existiert in Gelsenkirchen nur noch ein einziges Finanzamt für die gesamte Stadt. Die frühere Aufteilung in Finanzamt Gelsenkirchen-Nord und Finanzamt Gelsenkirchen-Süd gehört der Vergangenheit an. Wer in älteren Steuerunterlagen, Internetquellen oder Datenbankeinträgen noch auf diese Bezeichnungen stößt, sollte diese als veraltet einstufen und nicht mehr darauf zurückgreifen.
Achtung: Veraltete Quellenangaben
Zahlreiche externe Datenbanken und ältere Steuerratgeber führen noch immer „Finanzamt Gelsenkirchen-Nord“ (ehemals zuständig für den nördlichen Stadtbereich) oder „Finanzamt Gelsenkirchen-Süd“ auf. Diese Ämter existieren nicht mehr. Maßgeblich ist ausschließlich das einheitliche Finanzamt Gelsenkirchen. Eine Prüfung der aktuellen Zuständigkeit ist über die offizielle Finanzamtsuche unter finanzamt.nrw.de anhand der jeweiligen Postleitzahl möglich.
Die Stammdaten des Amtes im Überblick:
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Behörde | Finanzamt Gelsenkirchen |
| Bundesfinanzamtsnummer | 5319 |
| Anschrift | Ludwig-Erhard-Str. 7, 45891 Gelsenkirchen |
| Zuständigkeitsgebiet | Gesamtes Stadtgebiet Gelsenkirchen |
| Zuständige Suche | finanzamt.nrw.de (PLZ-basiert) |
Die Konsolidierung auf ein einziges Amt vereinfacht die administrative Zuordnung erheblich: Unabhängig davon, ob sich die Geschäftsleitung einer GmbH im Stadtteil Buer, Erle, Horst oder der Innenstadt befindet – das zuständige Finanzamt ist stets das Finanzamt Gelsenkirchen mit der Bundesfinanzamtsnummer 5319.
Zuständigkeit für GmbH & UG: Das Geschäftsleitungsprinzip
In Nordrhein-Westfalen gibt es kein dediziertes „Körperschaftsteuer-Finanzamt“, das zentral für alle Kapitalgesellschaften zuständig wäre. Stattdessen richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach § 20 AO: Für Körperschaften – darunter GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG – ist dasjenige Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet.
Der Begriff „Geschäftsleitung“ ist in § 10 AO definiert als der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung. Das ist nicht zwingend der satzungsmäßige Sitz der Gesellschaft, sondern der Ort, an dem die tatsächliche Willensbildung und Entscheidungsfindung stattfindet – also typischerweise das Büro des Geschäftsführers oder der Ort, an dem Vorstands-/Geschäftsführersitzungen regelmäßig abgehalten werden.
Praxishinweis: Sitz ≠ Geschäftsleitung
Wenn eine Gelsenkirchener GmbH ihren satzungsmäßigen Sitz in Gelsenkirchen hat, aber die Geschäftsführung faktisch aus einem Homeoffice in Essen heraus operiert, könnte das zuständige Finanzamt abweichen. Umgekehrt kann eine in einer anderen Stadt eingetragene GmbH, deren Geschäftsleitung sich in Gelsenkirchen befindet, beim Finanzamt Gelsenkirchen steuerpflichtig sein. Im Zweifel ist die Zuständigkeit über finanzamt.nrw.de zu klären.
Sonderfall: Mehrere Geschäftsleitungsorte
Liegt die Geschäftsleitung an mehreren Orten oder ist diese nicht eindeutig bestimmbar, greift hilfsweise der Sitz der Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 AO. Bei grenzüberschreitenden Konstellationen – etwa bei einer Holding-Struktur mit Muttergesellschaft im Ausland – gelten zusätzlich die Regelungen zur beschränkten und unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht nach § 1 KStG und § 2 KStG.
Steuernummer beantragen: Neue GmbH in Gelsenkirchen
Eine neu gegründete GmbH mit Geschäftsleitung in Gelsenkirchen muss beim Finanzamt Gelsenkirchen steuerlich erfasst werden. Der Ablauf gliedert sich in mehrere Schritte:
- Gründung und Handelsregistereintragung: Die GmbH entsteht rechtlich erst mit der Eintragung ins Handelsregister (§ 11 Abs. 1 GmbHG). Zuvor agiert sie als „GmbH in Gründung“ (GmbH i.G.).
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Das Finanzamt Gelsenkirchen erwartet den ausgefüllten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – seit 2021 verpflichtend über ELSTER (Mein ELSTER-Portal) einzureichen. Papierformulare sind für Körperschaften grundsätzlich nicht mehr vorgesehen.
- Angaben im Fragebogen: Geschäftsgegenstand, voraussichtliche Umsätze und Gewinne, Wirtschaftsjahr, Gesellschafter und Geschäftsführer, Bankverbindung sowie Angaben zur Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG).
- Vergabe der Steuernummer: Nach Prüfung weist das Finanzamt Gelsenkirchen der GmbH eine Steuernummer im Format 5319/XXXX/XXXX zu. Diese ist von der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) zu unterscheiden, die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) separat beantragt werden kann.
- Voranmeldepflichten: Bereits ab dem ersten Voranmeldungszeitraum sind Umsatzsteuervoranmeldungen und ggf. Lohnsteueranmeldungen elektronisch zu übermitteln.
Wichtig für GmbH i.G.
Die GmbH in Gründung ist bereits steuerlich relevant und kann Vorsteuern geltend machen sowie umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen. Die steuerliche Erfassung sollte daher unmittelbar nach der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und nicht erst nach der Handelsregistereintragung angestoßen werden.
Kontakt und elektronische Kommunikation
Ein zentrales Merkmal der NRW-Finanzverwaltung ist der konsequente Verzicht auf die Veröffentlichung von E-Mail-Adressen für den allgemeinen Schriftverkehr. Das Finanzamt Gelsenkirchen macht hierbei keine Ausnahme. Der elektronische Kontakt erfolgt ausschließlich über:
Für die Übermittlung von Steuererklärungen, Voranmeldungen, Anträgen und Mitteilungen. Körperschaften sind zur ELSTER-Nutzung verpflichtet. Über das ELSTER-Postfach können auch Nachrichten direkt an das zuständige Finanzamt gesendet werden.
Für allgemeine Anfragen steht das Kontaktformular auf finanzamt.nrw.de zur Verfügung. Hier kann auch die PLZ-basierte Zuständigkeitsprüfung durchgeführt werden. Telefonnummern, Faxnummern und Öffnungszeiten sind ausschließlich über dieses Portal abrufbar.
Für Steuerberater, die das Mandat über ELSTER oder eine Steuersoftware mit ELSTER-Schnittstelle betreuen, ist der vollständig digitale Workflow ohnehin Standard. Für GmbH-Geschäftsführer ohne Steuerberater empfiehlt sich die Registrierung im Mein-ELSTER-Portal mit einem Organisationszertifikat.
480 % Hebesatz: Einordnung und Steuerbelastung
Der Gewerbesteuer-Hebesatz der Stadt Gelsenkirchen beträgt laut der offiziellen Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für 2026 480 %. Das ist ein Wert, der im NRW-weiten und bundesweiten Vergleich deutlich über dem Durchschnitt liegt und für Unternehmen eine erhebliche Steuerlast bedeutet.
Für eine detaillierte Analyse der historischen Entwicklung, der NRW-weiten Einordnung und der kommunalpolitischen Hintergründe verweisen wir auf unseren Hauptartikel: Gewerbesteuer-Hebesatz Gelsenkirchen – Hintergründe, Vergleich und Optimierungsansätze.
Effektive Gewerbesteuerbelastung bei 480 %
Die effektive Gewerbesteuerbelastung ergibt sich aus der Multiplikation der Steuermesszahl (3,5 % gemäß § 11 Abs. 2 GewStG) mit dem Hebesatz:
3,5 % × 480 % = 16,8 % effektive Gewerbesteuerbelastung
Ein wichtiger Aspekt, der insbesondere bei der Liquiditätsplanung von GmbHs zu beachten ist: Die Gewerbesteuer ist seit 2008 keine abzugsfähige Betriebsausgabe mehr. Rechtsgrundlage ist § 4 Abs. 5b EStG, der über § 8 Abs. 1 KStG auch für Körperschaften gilt. Die Gewerbesteuer mindert also nicht die körperschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage – sie trifft den Gewinn der GmbH in voller Höhe, bevor Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag berechnet werden.
Kombinierte Steuerbelastung einer Gelsenkirchener GmbH
| Steuerart | Satz / Berechnung | Effektivbelastung |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | 15 % (§ 23 Abs. 1 KStG) | 15,0 % |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % auf KSt | 0,825 % |
| Gewerbesteuer (Hebesatz siehe aktuelle Hebesatzsatzung) | 3,5 % × 480 % | 16,8 % |
| Kombinierte Belastung | ca. 32,6 % |
Planungshinweis: Keine Anrechnung bei der GmbH
Die Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG (pauschale Anrechnung auf die Einkommensteuer) steht nur natürlichen Personen und Personengesellschaften zu, nicht der GmbH selbst. Für die Gelsenkirchener GmbH verbleibt es bei der vollen kombinierten Belastung von ca. 32,6 %. Bei der Ausschüttung an Gesellschafter kommt die Abgeltungsteuer (25 % zzgl. SolZ) hinzu – bei natürlichen Personen als Anteilseigner ergibt sich eine Gesamtbelastung auf Ebene Gesellschaft/Gesellschafter von rechnerisch rund 48–50 %.
Praxisbeispiel: GmbH-Steuerbelastung in Gelsenkirchen
Zur Veranschaulichung der steuerlichen Situation einer in Gelsenkirchen ansässigen GmbH folgt ein konkretes Rechenbeispiel:
Ausgangssachverhalt
Die Reviertech GmbH mit Geschäftsleitung in Gelsenkirchen erzielt im Wirtschaftsjahr 2025 einen steuerlichen Gewinn (vor Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer) von 200.000 EUR. Es gibt keine Hinzurechnungen oder Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG, die über den Standardfall hinausgehen.
| Position | Berechnung | Betrag (EUR) |
|---|---|---|
| Steuerlicher Gewinn (Ausgangsgröße) | 200.000,00 | |
| Gewerbeertrag (= Gewinn, vereinfacht) | 200.000 EUR | 200.000,00 |
| Steuermessbetrag | 200.000 × 3,5 % | 7.000,00 |
| Gewerbesteuer (GewSt) | 7.000 × 480 % | 33.600,00 |
| Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage | 200.000 EUR (GewSt nicht abzugsfähig) | 200.000,00 |
| Körperschaftsteuer (KSt) | 200.000 × 15 % | 30.000,00 |
| Solidaritätszuschlag | 30.000 × 5,5 % | 1.650,00 |
| Gesamtsteuerbelastung | GewSt + KSt + SolZ | 65.250,00 |
| Effektive Steuerquote | 65.250 / 200.000 | 32,63 % |
| Verbleibender Jahresüberschuss (nach Steuern) | 200.000 − 65.250 | 134.750,00 |
Gewerbesteueraufwand (GKR 7610) 33.600,00 EUR an Gewerbesteuerrückstellung (GKR 3050) 33.600,00 EUR
Hinweis: Da die Gewerbesteuer nach § 4 Abs. 5b EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG nicht abzugsfähig ist, entsteht eine permanente Differenz in der Steuerbilanz.
Dieses Beispiel verdeutlicht: Eine Gelsenkirchener GmbH mit 200.000 EUR Vorsteuergewinn verbleibt nach Steuern mit rund 134.750 EUR – und das, ohne dass Gewerbesteuer die Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage mindert. Die Standortentscheidung hat damit direkten Einfluss auf die Nettoliquidität.
Interessiert an einer individuellen Hochrechnung für Ihre GmbH? Mit dem Kostenrechner von onlinebilanz.de können Sie Ihre Steuerbelastung schnell und unkompliziert einschätzen lassen.
Steuerliche Fristen für Gelsenkirchener Unternehmen
Für GmbHs und UGs mit Zuständigkeit beim Finanzamt Gelsenkirchen gelten die bundeseinheitlichen Abgabefristen, die durch Steuerberaterbeauftragung erheblich verlängert werden können. Die wichtigsten Fristen im Überblick:
Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Jahresabschluss: grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres. Für das Wirtschaftsjahr 2025 also bis 31. Juli 2026.
Bei Beauftragung eines Steuerberaters verlängert sich die Frist auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres. Für das Wirtschaftsjahr 2025 also bis 28. Februar 2027 – vorbehaltlich möglicher Anpassungen durch den Gesetzgeber.
Eine vollständige Übersicht aller relevanten Abgabefristen, Voranmeldungsfristen und Besonderheiten für das Veranlagungsjahr 2025 finden Sie in unserem Detailartikel: Abgabefristen Steuererklärung 2025 mit Steuerberater – alle Termine für GmbH & UG.
Voranmeldungsfristen im laufenden Betrieb
- Umsatzsteuervoranmeldung: Monatlich (bei Jahresumsatz > 7.500 EUR Vorjahres-USt) oder quartalsweise; Abgabe bis zum 10. des Folgemonats, mit Dauerfristverlängerung bis zum 10. des übernächsten Monats.
- Lohnsteueranmeldung: Abhängig von der Lohnsumme monatlich, quartalsweise oder jährlich.
- Körperschaftsteuervorauszahlungen: Quartalsmäßig zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember auf Basis des Bescheides des Vorjahres.
- Gewerbesteuervorauszahlungen: Ebenfalls quartalsweise, festgesetzt durch die Stadt Gelsenkirchen (nicht durch das Finanzamt).
Gewerbesteuer: Zwei Behörden, eine Steuer
Die Gewerbesteuererklärung wird beim Finanzamt Gelsenkirchen eingereicht, das den Gewerbesteuermessbescheid erlässt. Den eigentlichen Gewerbesteuerbescheid und die Vorauszahlungen setzt jedoch die Stadt Gelsenkirchen (Kämmerei) auf Basis des Messbescheids fest. Widersprüche gegen den Steuermessbescheid sind an das Finanzamt Gelsenkirchen zu richten; Widersprüche gegen den Gewerbesteuerbescheid an die Stadt.
Ausblick: Mindesthebesatz steigt 2027 auf 280 %
Auf Bundesebene ist eine bedeutende Änderung beim Mindesthebesatz der Gewerbesteuer beschlossen: Laut Kabinettsbeschluss vom Januar 2026 soll der Mindesthebesatz nach § 16 Abs. 4 GewStG ab dem Jahr 2027 von bisher 200 % auf 280 % angehoben werden.
Für Gelsenkirchen mit seinem Hebesatz gemäß aktueller Satzung hat diese Änderung keine direkte steuerliche Auswirkung – der Hebesatz liegt bereits deutlich über dem neuen Mindestsatz. Relevant ist die Änderung jedoch für Standortvergleiche: Gemeinden, die bislang auf dem Mindestsatz von 200 % operierten und damit besonders attraktiv für Gewerbeansiedlungen waren, werden für Unternehmen relativ weniger attraktiv. Der Standortnachteil Gelsenkirchens gegenüber diesen Gemeinden verringert sich damit zumindest rechnerisch – wenngleich der Abstand zum bundesweiten Durchschnitt weiterhin erheblich bleibt.
Geschäftsführer, die Standortoptimierungen im Rahmen von Umstrukturierungen oder Verlegungen der Geschäftsleitung erwägen, sollten diese Entwicklung in ihrer mittel- bis langfristigen Steuerplanung berücksichtigen.
Fazit: Finanzamt Gelsenkirchen – ein Ansprechpartner, klare Regeln, hohe Steuerlast
Das Finanzamt Gelsenkirchen (Bundesfinanzamtsnr. 5319, Ludwig-Erhard-Str. 7, 45891 Gelsenkirchen) ist die einzige steuerliche Anlaufstelle für alle Unternehmen in der gesamten Stadt. Die historische Aufteilung in Nord und Süd ist überholt – wer mit veralteten Quellen arbeitet, riskiert Zustellungsfehler und Fristversäumnisse.
Für GmbH und UG gilt das Geschäftsleitungsprinzip nach § 20 AO. Die steuerliche Erfassung neuer Gesellschaften erfolgt ausschließlich über ELSTER; E-Mail-Adressen publiziert die NRW-Finanzverwaltung nicht. Der Gewerbesteuer-Hebesatz gemäß aktueller Satzung führt zu einer effektiven Gewerbesteuerbelastung von 16,8 % und einer kombinierten GmbH-Steuerbelastung von rund 32,6 % – einer der höchsten Sätze im Ruhrgebiet. Da die Gewerbesteuer seit 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig ist, trifft sie den Gewinn in voller Höhe.
Für eine professionelle Begleitung Ihrer GmbH in Gelsenkirchen – von der steuerlichen Erfassung über die laufende Buchführung bis zur Jahresabschlusserstellung – steht Ihnen das Team von onlinebilanz.de zur Verfügung. Lernen Sie unsere Plattform unverbindlich kennen: Zur kostenlosen Demo von onlinebilanz.de.
§ 16 GewStG
Hebesatz per Satzung, Gelsenkirchen 2026
16,8 %
Effektive Gewerbesteuerbelastung bei 480 % Hebesatz
Häufig gestellte Fragen
Welches Finanzamt ist für meine GmbH in Gelsenkirchen zuständig?
Das Finanzamt Gelsenkirchen (Bundesfinanzamtsnr. 5319, Ludwig-Erhard-Str. 7, 45891 Gelsenkirchen) ist für die gesamte Stadt zuständig. Die frühere Aufteilung in Gelsenkirchen-Nord und Gelsenkirchen-Süd existiert nicht mehr. Maßgeblich ist der Ort der Geschäftsleitung gemäß § 20 AO. Die genaue Zuständigkeit lässt sich per PLZ auf finanzamt.nrw.de prüfen.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Gelsenkirchen 2026?
Der Gewerbesteuer-der von der Stadt individuell per Satzung festgelegte Hebesatz, was einer effektiven Gewerbesteuerbelastung von 16,8 % entspricht (Steuermesszahl 3,5 % × 480 %). Die kombinierte Steuerbelastung einer GmbH aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer liegt bei rund 32,6 %.
Kann ich das Finanzamt Gelsenkirchen per E-Mail kontaktieren?
Nein. Die NRW-Finanzverwaltung veröffentlicht keine E-Mail-Adressen. Der elektronische Kontakt erfolgt ausschließlich über ELSTER (Mein ELSTER) oder das Kontaktformular auf finanzamt.nrw.de. Körperschaften wie GmbH und UG sind zur ELSTER-Nutzung verpflichtet.
Wie beantrage ich eine Steuernummer für eine neue GmbH in Gelsenkirchen?
Neue GmbHs mit Geschäftsleitung in Gelsenkirchen beantragen ihre steuerliche Erfassung über das Mein-ELSTER-Portal mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Papiereingaben sind für Körperschaften nicht mehr vorgesehen. Das Finanzamt Gelsenkirchen weist nach Prüfung eine Steuernummer im Format 5319/XXXX/XXXX zu.
Ist die Gewerbesteuer für eine Gelsenkirchener GmbH als Betriebsausgabe abziehbar?
Nein. Seit 2008 ist die Gewerbesteuer nach § 4 Abs. 5b EStG, der über § 8 Abs. 1 KStG auch für Körperschaften gilt, nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Sie mindert also nicht die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer und trifft den GmbH-Gewinn in voller Höhe.
Was ändert sich 2027 beim Gewerbesteuer-Mindesthebesatz?
Laut Kabinettsbeschluss vom Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer ab 2027 von 200 % auf 280 %. Für Gelsenkirchen mit seinem Hebesatz gemäß aktueller Satzung ergibt sich daraus keine direkte Mehrbelastung; die Änderung betrifft Gemeinden, die bisher auf dem Mindestniveau von 200 % lagen.
Über Autor
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Servet Gündogan
Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart
Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Plattform für Buchhaltung und Jahresabschluss: Auf Wunsch prüft und unterzeichnet ein zugelassener Steuerberater Ihren Jahresabschluss. Stand der Rechtslage: August 2026.








