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OnlineBilanz›Blog›Finanzamt Freising: Zuständigkeit für GmbH und UG im Amtsbezirk

Finanzamt Freising: Zuständigkeit für GmbH und UG im Amtsbezirk

Veröffentlicht: 31.08.2026Aktualisiert: 31.08.2026Lesezeit: ca. 8 Minuten

Für Kapitalgesellschaften mit Sitz im Landkreis Freising stellt sich vor der Gründung und bei jeder Sitzverlegung dieselbe Frage: Welches Finanzamt ist zuständig, welche Pflichten entstehen sofort, und was ändert sich beim Umzug? Dieser Artikel beantwortet diese Fragen auf Basis der aktuellen Rechtslage 2025/2026 und zeigt, worauf Geschäftsführer beim Finanzamt Freising besonders achten müssen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Kurzantwort

Für GmbH und UG mit Sitz oder Ort der Geschäftsleitung in Freising und den umliegenden Gemeinden ist das Finanzamt Freising (Bundesfinanzamtsnr. 9115, Prinz-Ludwig-Str. 26, 85354 Freising) zuständig. Maßgeblich ist nach § 20 AO der Ort der Geschäftsleitung; ein reiner Briefkastensitz reicht nicht. Steuererklärungen und Anmeldungen laufen ausschließlich über ELSTER.

Kontakt & Finanzamtsnummern

Finanzamt Nr. Adresse Telefon Fax E-Mail
Finanzamt Freising 9115 Prinz-Ludwig-Str. 26, 85354 Freising 08161 493-0 08161 493-4470 poststelle.fa-fs@finanzamt.bayern.de

Amtsbezirk und das Ein-Amt-Prinzip

Das Finanzamt Freising ist für einen klar definierten Amtsbezirk zuständig, der weit über die Stadt Freising selbst hinausgeht. Zum Bezirk gehören insgesamt folgende Städte und Gemeinden:

Vollständiger Amtsbezirk Finanzamt Freising

Allershausen, Attenkirchen, Au i.d.Hallertau M, Eching, Fahrenzhausen, Freising GKSt, Gammelsdorf, Haag a.d.Amper, Hallbergmoos, Hörgertshausen, Hohenkammer, Kirchdorf a.d.Amper, Kranzberg, Langenbach, Marzling, Mauern, Moosburg a.d.Isar St, Nandlstadt M, Neufahrn b.Freising, Paunzhausen, Rudelzhausen, Wang, Wolfersdorf, Zolling.

Neben der Stadt Freising selbst umfasst der Amtsbezirk damit vierundzwanzig weitere Städte und Gemeinden. Dieser Umfang hat eine unmittelbar praktische Konsequenz, die Geschäftsführer kennen müssen: Verlegt eine GmbH ihren Sitz innerhalb dieses Bezirks – etwa von Hallbergmoos nach Neufahrn b. Freising –, bleibt das Finanzamt Freising zuständig. Eine Ummeldung beim Finanzamt ist dann grundsätzlich nicht erforderlich, die Steuernummer bleibt in der Regel erhalten. Anders verhält es sich bei einem Umzug aus dem Bezirk heraus, etwa nach München oder Landshut: In diesem Fall wechselt die Zuständigkeit zu einem anderen Finanzamt, und die neue Behörde vergibt eine neue Steuernummer.

Das Ein-Amt-Prinzip vereinfacht die Verwaltung erheblich: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer werden – von den nachfolgend beschriebenen Sonderfällen abgesehen – aus einer Hand bearbeitet. Alle bayerischen Finanzämter, einschließlich des Finanzamts Freising, sind dem Bayerischen Landesamt für Steuern (LfSt Bayern) unterstellt, das Verwaltungsanweisungen und Formulare koordiniert.

Zuständigkeit für GmbH und UG nach § 20 AO

Die örtliche Zuständigkeit für Körperschaften richtet sich nach § 20 AO. Danach ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich der Ort der Geschäftsleitung befindet. Erst wenn keine inländische Geschäftsleitung vorhanden ist, tritt hilfsweise der Satzungssitz (eingetragener Sitz gemäß Gesellschaftsvertrag) an dessen Stelle.

Briefkastensitz reicht nicht aus. Ein rein formaler Sitz – etwa eine c/o-Adresse oder eine Domizilgesellschaft ohne tatsächliche Geschäftsführungsaktivitäten vor Ort – begründet keine Zuständigkeit des Finanzamts Freising. Die Finanzbehörden prüfen im Rahmen der steuerlichen Erfassung, wo die wesentlichen unternehmerischen Entscheidungen tatsächlich getroffen werden. Wer seinen Wohnsitz als Geschäftsführer in München hat und nur eine Postadresse in Freising unterhält, sollte damit rechnen, dass das Finanzamt München – und nicht das Finanzamt Freising – die Zuständigkeit beansprucht.

Für GmbH und UG (haftungsbeschränkt) bedeutet das in der Praxis: Entscheidend ist der Ort, an dem der oder die Geschäftsführer die laufenden Geschäfte tatsächlich führen – also Verträge unterzeichnen, Zahlungen anordnen und strategische Entscheidungen treffen. Bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer, der von zu Hause in Freising aus agiert und dort auch den Firmensitz hat, ist die Zuständigkeit eindeutig. Komplizierter wird es bei mehrköpfiger Geschäftsführung oder wenn der Gesellschaftsvertrag einen anderen Ort als den tatsächlichen Tätigkeitsort ausweist.

Zur Einordnung in das gesellschaftsrechtliche Gesamtbild empfiehlt sich ein Blick auf den Jahresabschluss einer GmbH, der ebenfalls am Ort der Geschäftsleitung aufgestellt werden muss und von dem die steuerliche Buchführungspflicht unmittelbar abhängt.

Steuernummer beantragen: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung via ELSTER

Jede neu gegründete GmbH oder UG muss sich beim zuständigen Finanzamt steuerlich erfassen lassen. Das Finanzamt Freising erhält dazu von Amts wegen eine Mitteilung des Handelsregisters (Amtsgericht München), sobald die Gesellschaft eingetragen ist. In der Praxis läuft die aktive Erfassung jedoch über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den die Gesellschaft selbst einreichen muss.

  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausschließlich über Mein ELSTER (www.elster.de) einreichen
  • Angaben zu Rechtsform, Gesellschaftszweck, voraussichtlichem Umsatz und voraussichtlichem Gewinn vollständig und realistisch machen
  • Angaben zur Umsatzsteuer: Kleinunternehmerregelung prüfen, ggf. Verzicht auf Kleinunternehmerregelung erklären
  • Bankverbindung für Erstattungen hinterlegen
  • Steuerberater oder Empfangsbevollmächtigten im ELSTER-Konto verknüpfen, falls gewünscht

Das Finanzamt Freising vergibt nach Eingang und Prüfung des Fragebogens die steuerliche Identifikationsnummer der Gesellschaft sowie die Steuernummer für die laufenden Voranmeldungen. Steueranmeldungen (Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen) und alle weiteren Anträge sowie Nachrichten an das Finanzamt laufen danach ebenfalls ausschließlich über Mein ELSTER. Eine postalische Einreichung von Steuererklärungen ist für Kapitalgesellschaften grundsätzlich nicht mehr vorgesehen.

Sonderfall: Ausländische Unternehmer und Bauleistungen nach § 48 EStG

Das Ein-Amt-Prinzip des Finanzamts Freising gilt nicht uneingeschränkt. Zwei wichtige Ausnahmen betreffen Unternehmen, die außerhalb Deutschlands ansässig sind oder als Bauunternehmer auftreten:

Umsatzsteuer ausländischer Unternehmer: Nach § 1 der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung (UStZustV) liegt die Umsatzsteuerzuständigkeit für im Ausland ansässige Unternehmer nicht beim örtlich zuständigen Finanzamt, sondern bei einem zentral zuständigen Finanzamt. Das Finanzamt Freising ist für diese Fälle demnach nicht zuständig, auch wenn die steuerpflichtigen Umsätze im Amtsbezirk erbracht werden.

Steuerabzug bei Bauleistungen (§ 48 EStG): Beim Steuerabzug für Bauleistungen gilt ebenfalls eine zentrale Zuständigkeit. Leistungsempfänger, die Bauleistungen beauftragen und den Steuerabzug einzubehalten haben, müssen sich an das hierfür zentral bestimmte Finanzamt wenden – unabhängig davon, ob das Bauvorhaben im Amtsbezirk Freising liegt.

Praxishinweis für GmbH mit Bauprojekten

Beauftragt Ihre GmbH in Freising einen ausländischen Bauunternehmer oder einen inländischen Nachunternehmer ohne gültige Freistellungsbescheinigung, greift der Steuerabzugsmechanismus nach § 48 EStG. Die Abzugsteuer ist nicht an das Finanzamt Freising, sondern an das zentral zuständige Finanzamt abzuführen. Holen Sie die Freistellungsbescheinigung vor Zahlung ein, um den Abzug zu vermeiden.

Gewerbesteuer-Hebesatz: Mechanismus verstehen statt Zahlen vertrauen

Die Gewerbesteuer trifft jede GmbH und UG, deren Sitz sich im Amtsbezirk des Finanzamts Freising befindet. Der Steuermessbetrag errechnet sich aus dem gewerbesteuerlichen Gewinn multipliziert mit der gesetzlich festgeschriebenen Steuermesszahl von 3,5 % (§ 11 GewStG). Die daraus resultierende Gewerbesteuer ergibt sich erst, wenn der Steuermessbetrag mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert wird.

Entscheidend zu verstehen: Der Hebesatz ist keine bundesgesetzliche Größe, sondern wird vom Gemeinderat bzw. Stadtrat der jeweiligen Gemeinde durch Hebesatzsatzung eigenständig festgesetzt (§ 16 GewStG). Er kann jährlich geändert werden – ohne Bindung an Vorjahreswerte. Da der Amtsbezirk des Finanzamts Freising vierundzwanzig Gemeinden umfasst, gilt zudem: Jede Gemeinde legt ihren eigenen Hebesatz fest. Der Hebesatz in Hallbergmoos kann sich erheblich von dem in Freising, Moosburg oder Eching unterscheiden.

Vorsicht bei Vergleichsportalen. Online-Portale, die Gewerbesteuer-Hebesätze auflisten, arbeiten häufig mit veralteten Daten. Manche weisen irrtümlich Grundsteuer-Hebesätze als Gewerbesteuer-Hebesätze aus. Maßgeblich für Ihre Planung ist ausschließlich die aktuelle Hebesatzsatzung der jeweiligen Gemeinde. Für die Stadt Freising erhalten Sie den tagesaktuellen Wert unter freising.de oder direkt bei der Stadtverwaltung.

Ebenfalls wichtig für die Planung: Ab dem Erhebungszeitraum 2027 steigt der gesetzliche Mindesthebesatz von bisher zweihundert Prozent auf zweihundertachtzig Prozent (§ 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG). Gemeinden, die bislang unter diesem Wert lagen, müssen ihren Hebesatz bis dahin anpassen. Für Standortentscheidungen und langfristige Unternehmensplanungen ist diese Änderung bereits heute zu berücksichtigen.

Hinweise zu den gewerbesteuerlichen Kürzungen nach § 9 GewStG (z. B. für Grundstückserträge oder Beteiligungserträge) und den Hinzurechnungen nach § 8 GewStG (z. B. Zinsen, Mieten, Lizenzgebühren) sind für die Ermittlung des zutreffenden Gewerbeertrags unerlässlich und sollten im Jahresabschluss korrekt abgebildet werden.

Gewerbesteuer als Betriebsausgabe – ein verbreiteter Irrtum

Ein in der Praxis immer wieder anzutreffender Fehler betrifft die steuerliche Behandlung der Gewerbesteuer auf Ebene der GmbH. Die Gewerbesteuer ist seit dem Erhebungszeitraum 2008 keine abziehbare Betriebsausgabe mehr. Dies ergibt sich aus § 4 Abs. 5b EStG, der über § 8 Abs. 1 KStG auch für Körperschaften gilt.

Die Gewerbesteuer mindert damit den steuerlichen Gewinn der GmbH nicht. Sie tritt als eigenständige Steuerbelastung vollständig neben die Körperschaftsteuer. Wer in der Finanzplanung oder im Businessplan die Gewerbesteuer als gewinnmindernden Posten ansetzt, unterschätzt die tatsächliche Gesamtsteuerbelastung der Gesellschaft systematisch. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer müssen auf diesen Zusammenhang bei der Jahresabschlussgestaltung und der Steuerplanung ausdrücklich hinweisen.

Praxisbeispiel: GmbH in Freising

Das folgende Beispiel dient ausschließlich der Mechanismusveranschaulichung. Sämtliche verwendeten Zahlenwerte – einschließlich des Hebesatzes – sind fiktive Beispielwerte und geben keinen tatsächlichen Hebesatz der Stadt Freising oder einer anderen Gemeinde im Amtsbezirk wieder.

Position Betrag Hinweis
Gewerbeertrag (vereinfacht) 200.000 EUR nach §§ 8, 9 GewStG bereinigt
Steuermesszahl 3,5 % gesetzlich fixiert
Steuermessbetrag 7.000 EUR 200.000 × 3,5 %
Hebesatz (fiktiver Beispielwert) 350 % (FIKTIV) nicht der tatsächliche Hebesatz
Gewerbesteuer 24.500 EUR 7.000 × 350 % (fiktiv)
Abzug als Betriebsausgabe? NEIN § 4 Abs. 5b EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG
Körperschaftsteuer (15 % + SolZ) ca. 31.650 EUR vereinfacht, auf Basis 200.000 EUR
Gesamtsteuerbelastung (vereinfacht) ca. 56.150 EUR Gewerbesteuer tritt voll neben KSt

Der Hebesatz in diesem Beispiel ist ausdrücklich als fiktiver Beispielwert gekennzeichnet. Für die konkrete Steuerplanung Ihrer GmbH ist ausschließlich der aktuell gültige Hebesatz der jeweiligen Gemeinde maßgeblich, der unter freising.de oder bei der zuständigen Gemeindeverwaltung abrufbar ist.

Möchten Sie wissen, wie sich Ihre konkrete Steuerbelastung als GmbH in Freising zusammensetzt? Der Kostenrechner von OnlineBilanz gibt Ihnen eine erste Orientierung – DATEV-Export-kompatibel und direkt mit Ihrem Steuerberater nutzbar.

Abgabefristen und ELSTER-Pflichten

Das Finanzamt Freising erwartet von GmbH und UG die fristgerechte Einreichung aller Steuererklärungen und -anmeldungen ausschließlich über Mein ELSTER. Für die wichtigsten Fristen gilt nach aktuellem Rechtsstand:

Ohne Steuerberater

Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuerjahreserklärung sind grundsätzlich bis zum Ende des siebten Monats nach Ablauf des Wirtschaftsjahres einzureichen (§ 149 AO). Bei kalenderjahrgleichem Wirtschaftsjahr also bis zum 31. Juli des Folgejahres.

Mit Steuerberater

Mandanten von Steuerberatern profitieren von einer verlängerten Abgabefrist. Die konkreten Fristen für den Veranlagungszeitraum 2025 sowie die Kontingentierungsregelungen sind detailliert im Artikel Abgabefrist Steuererklärung 2025 mit Steuerberater beschrieben.

Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen unterliegen eigenen, kürzeren Rhythmen (monatlich oder quartalsweise je nach Vorauszahlungsbetrag) und sind ebenfalls ausschließlich über ELSTER einzureichen. Dauerhafte Fristverlängerungen für die Voranmeldungen (Dauerfristverlängerung) können ebenfalls über ELSTER beantragt werden.

Für die strukturierte Aufbereitung aller Buchführungsdaten, die für die fristgerechte Einreichung beim Finanzamt Freising benötigt werden, bietet sich eine durchgängige digitale Lösung an. OnlineBilanz arbeitet DATEV-Export-kompatibel, sodass Ihre Steuerberater die aufbereiteten Daten direkt weiterverarbeiten können. Testen Sie OnlineBilanz kostenlos im Demo-Zugang.

Fazit: Finanzamt Freising als verlässlicher Ansprechpartner für den Amtsbezirk

Das Finanzamt Freising ist die zentrale steuerliche Anlaufstelle für GmbH und UG in einem Amtsbezirk, der neben der Stadt Freising vierundzwanzig weitere Gemeinden umfasst. Das Geschäftsleitungsprinzip nach § 20 AO entscheidet über die örtliche Zuständigkeit – nicht der formale Satzungssitz allein. Briefkastenadressen ohne tatsächliche Geschäftstätigkeit begründen keine Zuständigkeit. Sitzverlegungen innerhalb des Bezirks lassen die Zuständigkeit unberührt; Umzüge nach außen erfordern die Ummeldung beim neuen Finanzamt.

Bei der Gewerbesteuer ist der Hebesatz-Mechanismus zu verstehen: Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde eigenständig festgesetzt und kann jährlich ändern. Ab 2027 gilt ein erhöhter Mindesthebesatz von zweihundertachtzig Prozent. Wer seine GmbH-Steuerplanung auf veralteten Portal-Daten aufbaut, riskiert Fehlkalkulationen. Und: Die Gewerbesteuer ist seit 2008 keine abziehbare Betriebsausgabe mehr – sie belastet die GmbH vollständig neben der Körperschaftsteuer.

24

Gemeinden im Amtsbezirk

280 %

Mindesthebesatz ab 2027

3,5 %

Steuermesszahl GewSt

Häufig gestellte Fragen

Welches Finanzamt ist für eine GmbH in Freising zuständig?

Für GmbH und UG mit Ort der Geschäftsleitung im Amtsbezirk ist das Finanzamt Freising (Bundesfinanzamtsnr. 9115, Prinz-Ludwig-Str. 26, 85354 Freising) zuständig. Maßgeblich ist nach § 20 AO der tatsächliche Ort der Geschäftsleitung, nicht allein der Satzungssitz.

Bleibt das Finanzamt Freising bei einer Sitzverlegung zuständig?

Ja, wenn der neue Sitz ebenfalls im Amtsbezirk des Finanzamts Freising liegt. Der Bezirk umfasst neben Freising u. a. Hallbergmoos, Neufahrn b. Freising, Moosburg a.d.Isar und weitere Gemeinden. Bei Sitzverlegung außerhalb des Bezirks wechselt die Zuständigkeit.

Wie beantragt eine neue GmbH in Freising ihre Steuernummer?

Durch Einreichung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung ausschließlich über das ELSTER-Portal. Das Finanzamt Freising erhält zwar eine Mitteilung des Handelsregisters, die aktive Erfassung obliegt jedoch der Gesellschaft selbst.

Ist die Gewerbesteuer für eine GmbH in Freising als Betriebsausgabe abzugsfähig?

Nein. Seit dem Erhebungszeitraum 2008 ist die Gewerbesteuer nach § 4 Abs. 5b EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG keine abzugsfähige Betriebsausgabe. Sie tritt als eigenständige Steuer vollständig neben die Körperschaftsteuer.

Wo finde ich den aktuellen Gewerbesteuer-Hebesatz der Stadt Freising?

Den tagesaktuellen Hebesatz veröffentlicht die Stadt Freising unter freising.de in der Hebesatzsatzung. Vergleichsportale arbeiten häufig mit veralteten Werten oder weisen irrtümlich Grundsteuer-Hebesätze aus – maßgeblich ist stets die offizielle Hebesatzsatzung.

Über Autor

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Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf bereit. Sie können den Entwurf zur eigenen Verwendung herunterladen. Eine Einreichung über OnlineBilanz setzt die Prüfung und erforderliche Korrektur durch den beauftragten Steuerberater voraus. Stand der Rechtslage: August 2026.

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