Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

12–19 Minuten

OnlineBilanzBlogESt-Frist 2026

ESt-Frist 2026: Fristen, Abgabe & Verlängerung

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die ESt-Frist 2026 bezeichnet die Abgabefrist der Einkommensteuererklärung für das Veranlagungsjahr 2025. Ohne steuerliche Beratung endet die Frist am 31. Juli 2026, mit Steuerberater verlängert sie sich bis zum 30. April 2027. Wer die Frist versäumt, riskiert Verspätungszuschläge und Zwangsgelder nach § 152 AO.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die ESt-Frist 2026 gilt für die Einkommensteuererklärung des Jahres 2025. Steuerpflichtige ohne Steuerberater müssen bis zum 31. Juli 2026 abgeben, während die EST 2026 Frist für Steuerberater eine Verlängerung bis zum 30. April 2027 vorsieht. Bei verspäteter Abgabe drohen Verspätungszuschläge nach § 152 AO sowie Zwangsgelder. Ähnliche Regelungen gelten für die GewSt 2024 Frist bei der Gewerbesteuererklärung.

Was ist die ESt-Frist 2026?

Die ESt-Frist 2026 bezeichnet die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung des Veranlagungszeitraums 2025. Für GmbH-Geschäftsführer, die ihre Einkommensteuererklärung durch einen Steuerberater erstellen lassen, endet die Frist am 30. April 2027. Diese verlängerte Frist gilt gemäß § 149 Abs. 3 AO für alle Steuerpflichtigen, die sich steuerlich beraten lassen.

Ohne steuerliche Beratung gilt die allgemeine Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2025: 31. Juli 2026 (§ 149 Abs. 2 AO). Diese kürzere Frist betrifft insbesondere Privatpersonen ohne komplexe steuerliche Sachverhalte. GmbH-Geschäftsführer haben jedoch in der Regel steuerlich zu beratende Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitaleinkünften und gegebenenfalls aus weiteren Einkunftsarten.

Praxishinweis: Fristverlängerung nutzen

Wer seine Einkommensteuererklärung 2025 durch einen Steuerberater erstellen lässt, verschafft sich nicht nur mehr Zeit bis April 2027, sondern profitiert auch von der fachlichen Prüfung aller relevanten Einkünfte, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Gerade bei GmbH-Geschäftsführern mit Tantieme, Gesellschafter-Darlehen oder verdeckter Gewinnausschüttung ist die steuerliche Begleitung unverzichtbar.

Unterschied zwischen ESt-Frist und Jahresabschlussfristen

Die ESt-Frist 2026 darf nicht verwechselt werden mit den gesellschaftsrechtlichen Fristen für die Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses der GmbH. Während die Einkommensteuererklärung die persönliche Besteuerung des Geschäftsführers betrifft, regeln § 42a GmbHG (Feststellungsfrist) und § 325 HGB (Offenlegungsfrist) die Pflichten der Kapitalgesellschaft. Ähnliche Verpflichtungen gelten auch für die Bilanzpflicht der UG, die ebenfalls eigenständige Fristen für Erstellung und Offenlegung einhalten muss. Alle diese Fristen laufen unabhängig voneinander und müssen separat beachtet werden.

ESt-Frist 2026 mit Steuerberater: 30. April 2027

Lassen Sie Ihre Einkommensteuererklärung 2025 durch einen Steuerberater erstellen, gilt die verlängerte Abgabefrist gemäß § 149 Abs. 3 AO: 30. April 2027. Diese Fristverlängerung um neun Monate gegenüber der allgemeinen Frist verschafft Ihnen deutlich mehr Spielraum für die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und die fachliche Prüfung komplexer Sachverhalte.

Veranlagungszeitraum Ohne Steuerberater Mit Steuerberater
2025 (ESt-Frist 2026) 31. Juli 2026 30. April 2027
2024 (ESt-Frist 2025) 31. Juli 2025 30. April 2026
2023 (ESt-Frist 2024) 31. Juli 2024 30. April 2025

Voraussetzungen für die Fristverlängerung

Die Fristverlängerung bis 30. April 2027 gilt automatisch, wenn Sie die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe übertragen haben. Dazu zählen Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte, soweit diese zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind. Ein formloser Auftrag oder Mandatsvertrag genügt; die Finanzverwaltung erkennt die verlängerte Frist an, sobald die Erklärung durch den Berater eingereicht wird.

„Die verlängerte ESt-Frist bis April 2027 bedeutet für GmbH-Geschäftsführer einen erheblichen Zeitgewinn. Insbesondere wenn Gehalt, Tantieme, Gesellschafter-Verrechnungskonten und gegebenenfalls verdeckte Gewinnausschüttungen fachlich geprüft werden müssen, ist diese Frist Gold wert. Unsere Steuerberater sorgen dafür, dass alle relevanten Einkünfte korrekt erfasst und alle möglichen Abzugspositionen genutzt werden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wer den Jahresabschluss der GmbH und die persönliche Einkommensteuererklärung durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten.

ESt-Frist 2026 ohne Steuerberater: 31. Juli 2026

Erstellen Sie Ihre Einkommensteuererklärung 2025 selbst, gilt die gesetzliche Abgabefrist nach § 149 Abs. 2 AO: 31. Juli 2026. Diese Frist ist deutlich kürzer als die Steuerberater-Frist und bietet Ihnen rund sieben Monate nach Ende des Veranlagungszeitraums Zeit für die Erstellung und Abgabe der Steuererklärung.

Verspätungszuschlag droht

Bei verspäteter Abgabe ohne triftigen Grund setzt das Finanzamt gemäß § 152 AO einen Verspätungszuschlag fest. Dieser beträgt für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat. Bei einer festgesetzten Nachzahlung von 10.000 Euro bedeutet dies 25 Euro pro Monat – bei sechs Monaten Verspätung also 150 Euro zusätzlich.

Fristverlängerung auf Antrag

Können Sie die Frist zum 31. Juli 2026 nicht einhalten, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Finanzamt einen formlosen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen (§ 109 AO). Der Antrag sollte rechtzeitig – idealerweise einige Wochen vor Fristablauf – eingereicht werden und eine nachvollziehbare Begründung enthalten. Anerkannt werden insbesondere Krankheit, fehlende Unterlagen Dritter oder außergewöhnliche betriebliche Belastungen. Die Finanzverwaltung entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.

  • Antrag auf Fristverlängerung rechtzeitig (mind. 2–3 Wochen vor Ablauf) stellen
  • Nachvollziehbare Begründung (z. B. Krankheit, fehlende Unterlagen) angeben
  • Gewünschte neue Frist konkret benennen (z. B. 31. Oktober 2026)
  • Bei Ablehnung: Widerspruch prüfen oder zügig einreichen, um Verspätungszuschlag zu vermeiden

Für GmbH-Geschäftsführer mit komplexen Einkünften (Gehalt, Tantieme, Kapitalerträge, Vermietung) ist die Selbsterstellung der Einkommensteuererklärung oft zeitaufwendig und fehleranfällig. Die Beauftragung eines Steuerberaters verlängert nicht nur die Frist auf April 2027, sondern minimiert auch das Risiko von Fehlern und nicht genutzten Gestaltungsspielräumen.

Was gehört in die ESt-Erklärung 2025?

Die Einkommensteuererklärung 2025 erfasst alle steuerpflichtigen Einkünfte des Kalenderjahres 2025 gemäß § 2 EStG. Für GmbH-Geschäftsführer sind dies typischerweise Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG), Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) und gegebenenfalls Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) sowie aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG), sofern Beteiligungen an Personengesellschaften bestehen.

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Anlage N)

  • Gehalt und Tantiemen: Das Geschäftsführergehalt ist lohnsteuerpflichtig und wird in der Anlage N erklärt. Tantiemen (gewinnabhängige Vergütungen) unterliegen ebenfalls der Lohnsteuer und müssen vollständig angegeben werden.
  • Geldwerter Vorteil Dienstwagen: Die private Nutzung eines Firmenwagens wird nach der 1-%-Regelung (§ 8 Abs. 2 EStG) oder nach Fahrtenbuch als geldwerter Vorteil versteuert.
  • Sonstige Bezüge: Boni, Jubiläumszuwendungen, arbeitgeberseitige Beiträge zur Direktversicherung (soweit steuerpflichtig) und Abfindungen sind ebenfalls zu erklären.
  • Werbungskosten: Arbeitsmittel, Fortbildungskosten, Fachliteratur, doppelte Haushaltsführung und Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte können als Werbungskosten abgesetzt werden. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro (Stand 2025) wird automatisch berücksichtigt.

Einkünfte aus Kapitalvermögen (Anlage KAP)

Dividenden aus GmbH-Beteiligungen, Zinsen aus Gesellschafter-Darlehen und Kapitalerträge aus Wertpapieren sind in der Anlage KAP zu erklären. Sofern die Abgeltungsteuer (25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) bereits durch die auszahlende Stelle einbehalten wurde, erfolgt keine erneute Besteuerung. Bei einem persönlichen Steuersatz unter 25 % kann die Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG) beantragt werden.

Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) prüfen

Werden Geschäftsführergehalt oder Darlehenskonditionen als unangemessen eingestuft, kann das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung annehmen. Diese wird sowohl auf Ebene der GmbH (Körperschaftsteuer, keine Abzugsfähigkeit) als auch beim Gesellschafter (Einkommensteuer, Anlage KAP) besteuert. Eine steuerliche Beratung hilft, solche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen

Neben den Einkünften sind Sonderausgaben (Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge, Spenden) und außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, Pflegekosten) anzugeben. Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (§ 35a EStG) sowie für Kinderbetreuungskosten (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG) mindern die Steuerlast direkt.

Verzögerungen und Konsequenzen bei verspäteter ESt-Abgabe

Wird die Einkommensteuererklärung 2025 nicht fristgerecht bis zum 31. Juli 2026 (ohne Steuerberater) bzw. 30. April 2027 (mit Steuerberater) eingereicht, drohen verschiedene finanzielle und rechtliche Konsequenzen. Die Finanzverwaltung reagiert auf Fristversäumnisse mit Verspätungszuschlägen, Zwangsgeldern und gegebenenfalls Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen.

Verspätungszuschlag nach § 152 AO

Der Verspätungszuschlag wird bei nicht rechtzeitiger Abgabe der Steuererklärung festgesetzt. Er beträgt gemäß § 152 Abs. 2 AO 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat der Verspätung, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat. Bei einer festgesetzten Steuerschuld von 20.000 Euro bedeutet dies 50 Euro pro Monat (0,25 % von 20.000 Euro). Bei sechs Monaten Verspätung summiert sich der Zuschlag auf 300 Euro.

0,25 %

der festgesetzten Steuer pro Monat

mind. 25 €

pro Monat Verspätung

max. 25.000 €

Höchstbetrag Verspätungszuschlag

Zwangsgeld und Schätzung

Neben dem Verspätungszuschlag kann das Finanzamt ein Zwangsgeld (§ 329 AO) androhen und festsetzen, um die Abgabe der Erklärung zu erzwingen. Das Zwangsgeld kann bis zu 25.000 Euro betragen. Reichen Sie die Erklärung auch nach Androhung nicht ein, ist das Finanzamt berechtigt, die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen (§ 162 AO). Schätzungen fallen in der Regel zum Nachteil des Steuerpflichtigen aus, da keine Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt werden.

Schätzung vermeiden

Eine Schätzung durch das Finanzamt führt häufig zu einer deutlich höheren Steuerfestsetzung. Werbungskosten, Sonderausgaben und andere steuermindernde Positionen bleiben unberücksichtigt. Zudem kann die Schätzung nur durch nachträgliche Abgabe der vollständigen Erklärung korrigiert werden – was zusätzlichen Aufwand und Zeit kostet.

„Verspätungen bei der Einkommensteuererklärung kosten bares Geld. Aus unserer Erfahrung in der Koordination zwischen Mandanten und Steuerberatern sehen wir immer wieder, dass rechtzeitige Unterlagenbereitstellung und eine klare Zeitplanung die beste Prävention sind. Wer früh startet und die Frist im Blick behält, vermeidet Verspätungszuschläge und Zwangsgelder.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Unterschied zwischen ESt-Frist und Jahresabschlussfristen der GmbH

Die ESt-Frist 2026 für die persönliche Einkommensteuererklärung des Geschäftsführers ist strikt zu trennen von den gesellschaftsrechtlichen Fristen für Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses der GmbH. Beide Fristen laufen unabhängig voneinander und betreffen unterschiedliche Rechtssubjekte: Die Einkommensteuererklärung betrifft die natürliche Person, der Jahresabschluss die Kapitalgesellschaft.

Frist Rechtsgrundlage Frist (Bilanzstichtag 31.12.2025) Adressat
Feststellung Jahresabschluss (kleine GmbH) § 42a Abs. 2 GmbHG 11 Monate = 30. Nov. 2026 GmbH / Gesellschafterversammlung
Feststellung Jahresabschluss (mittelgroße/große GmbH) § 42a Abs. 2 GmbHG 8 Monate = 31. Aug. 2026 GmbH / Gesellschafterversammlung
Offenlegung Jahresabschluss § 325 HGB 12 Monate = 31. Dez. 2026 GmbH / Unternehmensregister
ESt-Erklärung (ohne Steuerberater) § 149 Abs. 2 AO 31. Juli 2026 GmbH-Geschäftsführer (natürliche Person)
ESt-Erklärung (mit Steuerberater) § 149 Abs. 3 AO 30. April 2027 GmbH-Geschäftsführer (natürliche Person)

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Die Gesellschafter der GmbH sind verpflichtet, den Jahresabschluss innerhalb der gesetzlichen Frist festzustellen. Für kleine Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB gilt eine Frist von elf Monaten nach dem Bilanzstichtag, für mittelgroße und große Gesellschaften (§ 267 Abs. 2 und 3 HGB) eine Frist von acht Monaten. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 muss der Jahresabschluss also spätestens am 30. November 2026 (kleine GmbH) bzw. 31. August 2026 (mittelgroße/große GmbH) festgestellt werden.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach Feststellung ist der Jahresabschluss spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag offenzulegen (§ 325 Abs. 1 HGB). Die Offenlegung erfolgt seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 1. August 2022 ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Für den Jahresabschluss zum 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist am 31. Dezember 2026. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit einem Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro.

Keine Verknüpfung der Fristen

Die ESt-Frist 2026 und die Jahresabschlussfristen der GmbH sind rechtlich unabhängig. Eine Verlängerung der Einkommensteuer-Abgabefrist auf April 2027 hat keinen Einfluss auf die Feststellungs- und Offenlegungsfristen der GmbH. Beide Pflichten müssen parallel erfüllt werden.

Für GmbH-Geschäftsführer, die sowohl den Jahresabschluss der Gesellschaft als auch ihre persönliche Einkommensteuererklärung durch einen Steuerberater erstellen lassen möchten, bietet OnlineBilanz.de ein integriertes Leistungspaket mit transparenten Festpreisen und digitaler Abwicklung.

Wie OnlineBilanz bei ESt-Frist 2026 und Jahresabschluss unterstützt

OnlineBilanz verbindet die Qualität und Haftung zugelassener Steuerberater mit moderner digitaler Abwicklung. GmbH-Geschäftsführer erhalten sowohl den Jahresabschluss ihrer Gesellschaft als auch die persönliche Einkommensteuererklärung aus einer Hand – koordiniert durch Servet Gündogan als Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart und fachlich erstellt durch das OnlineBilanz Steuerberater-Team.

Jahresabschluss und ESt-Erklärung aus einer Hand

Jahresabschluss der GmbH

  • Bilanz, GuV, Anhang (bei Pflicht)
  • Feststellung innerhalb der gesetzlichen Frist
  • Offenlegung beim Unternehmensregister
  • Transparente Festpreise je Größenklasse

Einkommensteuererklärung 2025

  • Anlage N (Gehalt, Tantiemen, geldwerter Vorteil)
  • Anlage KAP (Dividenden, Zinsen)
  • Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
  • Günstigerprüfung und Gestaltungsberatung

Ablauf und Koordination

  1. Erstgespräch und Angebotslegung: Servet Gündogan erfasst die Anforderungen (Größenklasse der GmbH, Einkünfte des Geschäftsführers) und erstellt ein transparentes Festpreisangebot.
  2. Unterlagenbereitstellung: Sie laden Buchhaltung, Belege, Lohn- und Gehaltsnachweise sowie Nachweise zu Kapitalerträgen digital hoch – ohne Papier, ohne Postversand.
  3. Fachliche Erstellung durch Steuerberater: Das OnlineBilanz Steuerberater-Team erstellt Jahresabschluss und Einkommensteuererklärung, prüft verdeckte Gewinnausschüttungen, optimiert Werbungskosten und Sonderausgaben.
  4. Abstimmung und Freigabe: Sie erhalten Entwürfe zur Prüfung, Rückfragen werden direkt geklärt, dann erfolgt die rechtsverbindliche Unterzeichnung und Einreichung.
  5. Offenlegung und Archivierung: Der Jahresabschluss wird beim Unternehmensregister offengelegt, die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht. Alle Dokumente stehen digital archiviert zur Verfügung.

„Unsere Mandanten schätzen besonders die integrierte Betreuung: Jahresabschluss der GmbH und persönliche Steuererklärung aus einer Hand, digital koordiniert, ohne lange Wartezeiten. Das spart Zeit, reduziert Abstimmungsaufwand und stellt sicher, dass alle Fristen eingehalten werden – sowohl die gesellschaftsrechtlichen als auch die steuerlichen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Transparente Festpreise ohne versteckte Kosten

OnlineBilanz arbeitet mit transparenten Festpreisen je nach Größenklasse und Komplexität. Sie wissen von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen – ohne Überraschungen. Die Abrechnung erfolgt digital, Rechnungen und Belege stehen jederzeit online zur Verfügung.

Weitere Informationen zu den Leistungen und Festpreisen finden Sie auf OnlineBilanz.de.

Checkliste: ESt-Frist 2026 sicher einhalten

Mit der folgenden Checkliste behalten Sie die ESt-Frist 2026 im Blick und stellen sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zusammengestellt und die Erklärung fristgerecht eingereicht wird. Die Checkliste richtet sich an GmbH-Geschäftsführer, die ihre Einkommensteuererklärung 2025 durch einen Steuerberater erstellen lassen.

  • Steuerberater beauftragen: Mandatsvertrag mit Steuerberater oder OnlineBilanz abschließen – sichert verlängerte Frist bis 30. April 2027.
  • Lohnsteuerbescheinigung 2025: Vom Arbeitgeber (GmbH) anfordern, enthält Gehalt, Tantiemen, geldwerten Vorteil Dienstwagen, Lohnsteuer und Sozialabgaben.
  • Nachweise Kapitalerträge: Steuerbescheinigungen der Bank(en) zu Dividenden, Zinsen, realisierten Kursgewinnen – auch aus Gesellschafter-Darlehen an die GmbH.
  • Belege Werbungskosten: Arbeitsmittel, Fortbildung, Fachliteratur, doppelte Haushaltsführung, Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte – alle Belege sammeln.
  • Nachweise Sonderausgaben: Kranken- und Pflegeversicherung (Bescheinigungen), Altersvorsorge (Riester, Rürup), Spenden (Zuwendungsbestätigungen).
  • Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Pflegekosten, Scheidungskosten – sofern zumutbare Eigenbelastung überschritten.
  • Steuerermäßigungen: Rechnungen und Zahlungsnachweise für haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen, Kinderbetreuungskosten.
  • Fristverlängerungsantrag (falls nötig): Wenn Steuerberater Fristverlängerung über April 2027 hinaus benötigt, rechtzeitig beim Finanzamt beantragen.
  • Entwurf prüfen: Steuerberater-Entwurf sorgfältig prüfen, Rückfragen klären, Freigabe erteilen.
  • Einreichung und Archivierung: Steuerberater reicht Erklärung elektronisch ein, Kopie und Belege digital archivieren.

Zeitplan für die ESt-Erklärung 2025

Zeitpunkt Maßnahme
Jan./Feb. 2026 Steuerberater beauftragen, erste Unterlagen (Lohnsteuerbescheinigung) bereitstellen
März/April 2026 Vollständige Unterlagenbereitstellung: Kapitalerträge, Werbungskosten, Sonderausgaben
Mai–Dez. 2026 Fachliche Erstellung durch Steuerberater, Rückfragen klären
Jan.–März 2027 Entwurf prüfen, Freigabe erteilen
Spätestens 30. April 2027 Einreichung der Einkommensteuererklärung 2025 beim Finanzamt

Eine frühzeitige Beauftragung und strukturierte Unterlagenbereitstellung sind die beste Garantie dafür, dass die ESt-Frist 2026 sicher eingehalten wird und Sie alle steuerlichen Gestaltungsspielräume nutzen können.

Häufig gestellte Fragen

Kann die ESt-Frist 2026 über den 30. April 2027 hinaus verlängert werden?

Ja, in begründeten Einzelfällen kann der Steuerberater beim Finanzamt eine weitere Fristverlängerung beantragen. Voraussetzung ist ein triftiger Grund, etwa unvollständige Unterlagen, Krankheit oder unerwartete Komplexität. Eine Garantie für die Bewilligung gibt es nicht; das Finanzamt entscheidet nach Ermessen.

Was passiert, wenn ich die ESt-Erklärung 2025 gar nicht abgebe?

Wer zur Abgabe verpflichtet ist und die Erklärung dauerhaft nicht einreicht, erhält zunächst Erinnerungs- und Mahnschreiben vom Finanzamt. Es folgen Verspätungszuschläge nach § 152 AO und ggf. Zwangsgelder nach § 328 AO. Im Extremfall kann das Finanzamt die Steuer nach § 162 AO schätzen, was häufig zu höheren Nachzahlungen führt.

Gilt die ESt-Frist 2026 auch für Kapitalerträge und Vermietung?

Ja, alle Einkunftsarten – also auch Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) und Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) – sind in der Einkommensteuererklärung 2025 anzugeben. Die ESt-Frist gilt einheitlich für alle Einkunftsarten, unabhängig davon, ob bereits Abgeltungsteuer einbehalten wurde oder nicht.

Kann ich die ESt-Frist 2026 auch ohne Vollmacht verlängern lassen?

Nein, die automatische Fristverlängerung bis 30. April 2027 setzt voraus, dass ein Steuerberater, Steuerbevollmächtigter oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt ist. Das Finanzamt gewährt die Verlängerung nur, wenn eine gültige Bevollmächtigung vorliegt. Eine eigenständige Fristverlängerung ohne Beauftragung ist nicht möglich.

Muss ich die ESt-Erklärung 2025 auch abgeben, wenn ich keine Steuernachzahlung erwarte?

Ja, wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind – etwa bei Nebeneinkünften über 410 Euro (§ 46 EStG) oder mehreren Lohnzahlungen – müssen Sie die Erklärung unabhängig von der erwarteten Steuererstattung oder -nachzahlung fristgerecht einreichen. Andernfalls drohen Verspätungszuschläge, selbst wenn am Ende keine Nachzahlung anfällt.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Einkommensteuergesetz (EStG), Abgabenordnung (AO), Handelsgesetzbuch (HGB). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz