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OnlineBilanzBlogELSTER Einspruch einlegen: Digitale Einreichung für GmbH & UG Schritt für Schritt

ELSTER Einspruch einlegen: Digitale Einreichung für GmbH & UG Schritt für Schritt

Veröffentlicht: 24.06.2026Aktualisiert: 24.06.2026Fachlich geprüft: 24.06.2026Lesezeit: ca. 11 Minuten

Ein falscher Steuerbescheid kann teuer werden – aber der Weg zum Finanzamt muss heute nicht mehr über Papier oder Fax führen. Über das ELSTER-Portal lässt sich ein rechtskonformer Einspruch vollständig digital einlegen. Dieser Fachartikel erklärt Ihnen als Geschäftsführer einer GmbH oder UG Schritt für Schritt, wie die elektronische Anfechtung eines Steuerbescheids funktioniert, welche Formanforderungen nach § 357 AO zu beachten sind und wo typische Fehler bei der Online-Einreichung lauern.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Ja, Sie können über ELSTER Einspruch einlegen: Das Elster-Online-Portal stellt unter „Formulare & Leistungen“ ein strukturiertes Einspruchsformular bereit, das nach § 357 Abs. 1 AO die Schriftform erfüllt und mit qualifizierter elektronischer Signatur oder ELSTER-Zertifikat rechtssicher übermittelt wird. Vor der Einspruchseinlegung sollten Sie jedoch prüfen, ob nicht eine schlichte Änderung nach § 172 AO ausreicht, da diese weniger formell ist und das Verfahren oft vereinfacht. Die Einspruchsfrist beträgt gemäß § 355 Abs. 1 AO einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids; ein Fristversäumnis ist nicht heilbar.

Rechtsgrundlagen: Einspruch nach AO

Der Einspruch gegen einen Steuerbescheid ist das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren nach §§ 347–367 AO. Er richtet sich gegen Verwaltungsakte der Finanzbehörden – also insbesondere gegen Körperschaftsteuerbescheide, Gewerbesteuermessbescheide, Vorauszahlungsbescheide oder Umsatzsteuerbescheide, die eine GmbH oder UG betreffen.

Wichtige Normen im Überblick

§ 347 AO: Statthaftigkeit des Einspruchs | § 355 AO: Einspruchsfrist (1 Monat) | § 357 AO: Form des Einspruchs | § 361 AO: Aussetzung der Vollziehung | § 363 AO: Aussetzung des Verfahrens

Für die digitale Einspruchseinlegung ist insbesondere § 357 AO relevant: Der Einspruch ist schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Die elektronische Form ist nach § 87a AO i. V. m. § 357 Abs. 1 Satz 1 AO zulässig, wenn das Finanzamt den Zugang für elektronische Kommunikation eröffnet hat – was über ELSTER flächendeckend der Fall ist.

Die Einspruchsfrist beträgt nach § 355 Abs. 1 AO einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Bei postalischer Übermittlung gilt der dritte Tag nach Aufgabe zur Post als Bekanntgabetag (§ 122 Abs. 2 AO). Die detaillierte rechtliche Aufarbeitung zu Einspruchsvoraussetzungen, Begründungsanforderungen und Verfahrensablauf finden Sie in unserem Grundlagenartikel Einspruch beim Finanzamt – Überblick & Verfahren.

Voraussetzungen für den ELSTER-Einspruch

Bevor Sie als Geschäftsführer digital tätig werden können, sind einige technische und rechtliche Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Aktives ELSTER-Organisationskonto (ElsterOnline-Zertifikat) für die GmbH oder UG – nicht das private Nutzerkonto des Geschäftsführers
  • Das Zertifikat muss auf die Steuernummer der Gesellschaft ausgestellt sein
  • Zugang zum ELSTER-Portal unter www.elster.de (Mein ELSTER)
  • Originalsteuerbescheid (als Scan oder physisch vorliegend) zur Identifikation von Bescheidnummer, Datum und angefochtenem Betrag
  • Klärung, ob der Einspruch begründet oder unbegründet (zunächst fristwahrend) eingelegt wird
  • Ggf. Vollmacht, wenn Steuerberater oder DATEV-Kanzlei den Einspruch stellvertretend einreicht

Verwechslungsgefahr: Das ELSTER-Konto des Gesellschafter-Geschäftsführers (privat) ist nicht identisch mit dem Organisationskonto der GmbH. Ein Einspruch, der über das falsche Konto eingereicht wird, kann als von einer nicht berechtigten Person eingelegt gelten und ist im Zweifel unwirksam.

Schritt-für-Schritt-Anleitung ELSTER Einspruch einlegen

Die folgende Anleitung beschreibt den Ablauf über das Portal „Mein ELSTER“ (Stand: aktuell verfügbare Portalversion). DATEV-Nutzer können über das DATEV-Rechenzentrum einen elektronischen Einspruch gleichwertig übermitteln – dazu weiter unten mehr.

Schritt 1: Anmeldung im ELSTER-Portal

Rufen Sie www.elster.de auf und wählen Sie „Mein ELSTER“. Melden Sie sich mit dem Organisationszertifikat der GmbH an. Achten Sie darauf, dass der korrekte Mandant (Steuernummer der GmbH) aktiv ist – insbesondere wenn Sie mehrere Gesellschaften betreuen.

Schritt 2: Navigation zum Einspruchsformular

Wählen Sie im Menü: Formulare & Leistungen → Alle Formulare → Einspruch. Das Formular trägt offiziell die Bezeichnung „Einspruch gegen einen Steuerbescheid“ und ist für alle Steuerarten verwendbar. Alternativ können Sie über die Suchfunktion im Portal direkt nach „Einspruch“ suchen.

Schritt 3: Grunddaten erfassen

Tragen Sie ein:

  • Steuernummer der GmbH (Pflichtfeld, wird ggf. vorausgefüllt)
  • Art der Steuer / des angefochtenen Bescheids (z. B. Körperschaftsteuer 2023)
  • Datum des Bescheids und Datum der Bekanntgabe
  • Zuständiges Finanzamt
  • Angaben zum Einspruchsführer: Bei Kapitalgesellschaften ist das die GmbH selbst, vertreten durch den Geschäftsführer (§ 35 GmbHG)

Schritt 4: Einspruchsgegenstand konkret benennen

Das Formular fragt nach dem konkreten Angriffspunkt. Geben Sie an, welche Festsetzung oder welcher Bescheidteil angefochten wird. Beispiele: „Ansatz der nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben i. H. v. 12.000 EUR“ oder „Körperschaftsteuerfestsetzung 2023 insgesamt“. Eine vollständige Begründung kann an dieser Stelle angehängt oder nachgereicht werden – dazu unter H3 „Begründung“ mehr.

Schritt 5: Begründung – sofort oder nachreichend

Der Einspruch muss nach § 357 AO nicht sofort begründet werden. Zur Fristwahrung reicht die bloße Einspruchserhebung. Eine Begründung kann im ELSTER-Formular direkt eingegeben oder als PDF-Anhang beigefügt werden. Wählen Sie für umfangreiche Sachverhalte die Anhang-Option und laden Sie ein strukturiertes Begründungsschreiben (Briefkopf der GmbH, Steuernummer, Bezug zum Bescheid) hoch.

Praxistipp: Fristwahrend einlegen

Läuft die Monatsfrist ab, sollten Sie zunächst den Einspruch fristwahrend ohne vollständige Begründung einlegen und die Begründung innerhalb der vom Finanzamt gesetzten Nachfrist (§ 364b AO) nachreichen. Das ELSTER-Portal unterstützt dieses Vorgehen ausdrücklich.

Schritt 6: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV)

Im selben Formularablauf können Sie direkt einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO stellen. Aktivieren Sie die entsprechende Checkbox und begründen Sie kurz die ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit (§ 361 Abs. 2 AO). Mehr dazu im Abschnitt Aussetzung der Vollziehung.

Schritt 7: Prüfen und versenden

Vor der Übertragung zeigt ELSTER eine Zusammenfassung aller Angaben. Prüfen Sie insbesondere: Steuernummer korrekt, Bescheiddatum korrekt, Steuerart korrekt. Nach Bestätigung wird der Einspruch digital signiert (durch das hinterlegte ELSTER-Zertifikat) und an das zuständige Finanzamt übertragen. Sie erhalten eine Transferticket-Nummer als Übertragungsbestätigung – speichern Sie diese unbedingt.

Schritt 8: Übertragungsprotokoll archivieren

ELSTER stellt nach erfolgreicher Übertragung ein Protokoll als PDF zum Download bereit. Dieses Protokoll enthält Datum und Uhrzeit der Einreichung und dient als Nachweis der fristgerechten Einlegung. Archivieren Sie es gemäß § 147 AO zusammen mit dem Steuerbescheid.

Formvorschriften & zulässige Übermittlungswege

Die Zulässigkeit verschiedener Übermittlungswege richtet sich nach § 357 Abs. 1 AO i. V. m. § 87a AO. Nachfolgende Tabelle verschafft einen strukturierten Überblick:

Übermittlungsweg Rechtlich zulässig? Schriftformerfüllung Praxisempfehlung
ELSTER (Organisationszertifikat) ✅ Ja Ja (§ 87a AO) Empfohlen für GmbH/UG
DATEV elektronischer Einspruch ✅ Ja Ja Über StB-Kanzlei
Brief / Schreiben per Post ✅ Ja Ja (Unterschrift) Klassischer Weg, Einschreiben empfohlen
Fax ✅ Ja (h.M.) Ja (Unterschrift auf Fax) Sendebericht aufbewahren
E-Mail (unverschlüsselt) ⚠️ Grenzwertig Nein (ohne qualifiz. eSignatur) Nicht empfohlen – Rückfallrisiko
E-Mail mit qual. eSignatur ✅ Ja Ja (§ 126a BGB analog) Selten praktikabel

Einspruch per einfacher E-Mail an das Finanzamt: Nach herrschender Meinung und BFH-Rechtsprechung erfüllt eine normale E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur nicht die Schriftform des § 357 AO. Das Finanzamt kann den Einspruch als formunwirksam zurückweisen. Gleiches gilt für Einsprüche per Messenger oder via Kontaktformular der Finanzbehörde, sofern kein zugelassener elektronischer Übermittlungsweg eröffnet ist. ELSTER ist der sichere Weg.

Fax-Einspruch: Zulässig, aber riskant

Ein Einspruch per Fax ist zulässig und erfüllt nach ständiger BFH-Rechtsprechung die Schriftform (BFH-Urt. v. 22.3.2006, VII R 76/05), sofern das Fax die Unterschrift des Bevollmächtigten oder Geschäftsführers enthält. Bewahren Sie den Sendebericht mit Uhrzeit auf. Da immer mehr Finanzämter Fax-Leitungen abschaffen, sollten GmbH-Geschäftsführer auf ELSTER umsteigen.

Praxisbeispiel: GmbH legt Einspruch gegen KSt-Vorauszahlungsbescheid ein

Die Müller Verwaltungs-GmbH (Steuernummer 123/456/78900, Finanzamt Köln-Mitte) erhält am 12. Mai 2025 einen Körperschaftsteuer-Vorauszahlungsbescheid für 2025. Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen von 18.400 EUR pro Quartal fest. Die GmbH hat in 2024 einen außerordentlichen Ertrag aus einer Immobilienveräußerung erzielt, der 2025 nicht wiederkehrt. Der zuständige Steuerberater berechnet, dass angemessene Vorauszahlungen bei ca. 4.200 EUR pro Quartal liegen.

Fristberechnung

Bekanntgabe: 12. Mai 2025 (postalisch, dritte-Tage-Regel nach § 122 Abs. 2 AO: Aufgabe zur Post 9. Mai 2025 → Bekanntgabe 12. Mai 2025). Einspruchsfrist: 1 Monat → Ablauf 12. Juni 2025 (§ 355 Abs. 1 AO). Da der 12. Juni 2025 ein Donnerstag ist, kein Verlängerungseffekt nach § 108 Abs. 3 AO.

Digitale Einreichung via ELSTER

Der Steuerberater loggt sich am 3. Juni 2025 über DATEV-Schnittstelle / ELSTER-Organisationskonto ein und wählt „Einspruch gegen Vorauszahlungsbescheid KSt 2025″. Im Begründungsfeld wird angegeben:

„Der Körperschaftsteuer-Vorauszahlungsbescheid 2025 vom 09.05.2025 wird insgesamt angefochten. Die Vorauszahlungen sind auf je 4.200 EUR pro Quartal herabzusetzen, da der der Bemessung zugrunde liegende Gewinn 2024 einen einmaligen Veräußerungsertrag i. H. v. 57.200 EUR enthielt, der im VZ 2025 nicht anfällt. Eine detaillierte Berechnung ist beigefügt.“

Gleichzeitig wird ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung für die über 4.200 EUR hinausgehenden Vorauszahlungen gestellt. Transferticket und Übertragungsprotokoll werden in der Mandantenakte archiviert.

Festgesetzte Vorauszahlung

4 × 18.400 EUR = 73.600 EUR p. a.

Beantragte Herabsetzung

4 × 4.200 EUR = 16.800 EUR p. a.
Streitwert: 56.800 EUR

Ergebnis: Das Finanzamt gibt dem Einspruch nach Prüfung statt und setzt die Vorauszahlungen auf 4.500 EUR pro Quartal (inkl. Solidaritätszuschlag-Adjustierung) herab. Die AdV verhindert in der Zwischenzeit eine Liquiditätsbelastung i. H. v. monatlich rd. 14.200 EUR.

Fristen & Fristwahrung digital

Bei der digitalen Einspruchseinlegung via ELSTER ist der maßgebliche Zeitpunkt für die Fristwahrung der Eingang beim Finanzamt, nicht der Absendezeitpunkt. ELSTER überträgt in Echtzeit; die Uhrzeit des Eingangs beim Finanzamt ist der im Übertragungsprotokoll ausgewiesene Zeitstempel.

  • Fristablauf: Letzter Tag der Monatsfrist, 24:00 Uhr (technisch: ELSTER-Übertragung bis Mitternacht möglich)
  • Fällt der Fristablauf auf Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag: Verlängerung auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO)
  • Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 AO) bei technischem Ausfall von ELSTER möglich – Nachweis erforderlich
  • Übertragungsprotokoll als Fristnachweis sichern und in der Buchführung der Gesellschaft archivieren

ELSTER-Ausfall: Was tun?

Ist das ELSTER-Portal am letzten Fristtag nicht erreichbar, ist unverzüglich alternativ per Fax oder – wenn auch nur eingeschränkt rechtssicher – per E-Mail mit sofortigem Nachreichen als Fax/Brief einzulegen. Dokumentieren Sie den Ausfall (Screenshot, Uhrzeit). Das Finanzamt muss dann Wiedereinsetzung nach § 110 AO gewähren, wenn der Ausfall nachweisbar ist.

Häufige Fehler bei der digitalen Einreichung

Aus der Praxis häufig auftretende Fehlerquellen beim ELSTER-Einspruch:

Falsches ELSTER-Konto

Privates Geschäftsführer-Konto statt GmbH-Organisationskonto verwendet → Einspruch ggf. von nicht legitimierter Person eingelegt.

Falsche Steuerart

KSt-Bescheid als USt-Einspruch eingereicht → Finanzamt leitet ggf. weiter, aber Risiko von Zuständigkeitsproblemen.

Kein Transferticket gespeichert

Ohne Transferticket kein Nachweis der fristgerechten Übertragung im Streitfall.

Anfechtungsumfang unklar

„Einspruch gegen den Bescheid“ ohne Konkretisierung → Finanzamt muss von Volleinspruch ausgehen, was AdV-Umfang und Verfahren beeinflusst.

ELSTER vs. E-Mail, Fax & Post – Vergleich für GmbH-Geschäftsführer

Die Frage „Kann man über ELSTER Einspruch einlegen?“ wird häufig ergänzt durch die Frage, ob Alternativen rechtlich gleichwertig sind. Nachfolgende Einschätzungen gelten für Kapitalgesellschaften:

Einspruch per E-Mail an das Finanzamt

Eine simple E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur genügt nach BFH-Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung (BMF-Schreiben zu § 87a AO) grundsätzlich nicht der gesetzlichen Schriftform. Einzelne Finanzämter akzeptieren solche E-Mails faktisch und fordern eine Nachreichung in Papier – doch rechtlich bleibt das Risiko, dass der Einspruch als formunwirksam gilt. Für GmbHs ist das nicht hinnehmbar, wenn der Streitwert erheblich ist.

Einspruch per Fax

Fax ist zulässig und von der BFH-Rechtsprechung anerkannt, sofern das Fax die eigenhändige Unterschrift des Bevollmächtigten trägt. Praktisches Problem: Immer mehr Finanzämter stellen Fax-Anschlüsse ab. Prüfen Sie vorab, ob das zuständige Finanzamt noch über eine Fax-Empfangsmöglichkeit verfügt. Sendebericht mit Datum, Uhrzeit und Seitenzahl aufbewahren.

DATEV elektronischer Einspruch

Steuerkanzleien, die DATEV nutzen, können über die DATEV-Schnittstelle elektronische Einsprüche einreichen, die technisch über die ELSTER-Infrastruktur laufen. Rechtlich identisch mit dem direkten ELSTER-Weg. Vorteil: Integration in das Kanzleimanagement. Für GmbH-Geschäftsführer, die mit einer DATEV-Kanzlei zusammenarbeiten, ist dies der effizienteste Weg.

Aussetzung der Vollziehung (AdV) parallel beantragen

Ein Einspruch hat nach § 361 Abs. 1 AO grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet: Die im Steuerbescheid festgesetzte Steuer ist trotz Einspruch fällig und zu zahlen. Für eine GmbH kann das erhebliche Liquiditätsprobleme verursachen, wenn ein Bescheid in erheblicher Höhe angefochten wird.

Die Lösung ist der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO. Voraussetzung: Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids. Das ELSTER-Formular enthält dafür eine eigene Checkbox; der AdV-Antrag kann also im selben Übertragungsvorgang gestellt werden.

AdV: Was wird ausgesetzt?

Das Finanzamt setzt bei Stattgabe der AdV nur den streitigen Mehrbetrag aus – nicht die gesamte Steuerschuld. Für die ausgesetzte Steuer fallen nach § 237 AO Aussetzungszinsen von 1,8 % p. a. an (geändert durch das JStG 2022), wenn der Einspruch letztlich keinen Erfolg hat. Kalkulieren Sie diesen Zinseffekt bei Ihrer Entscheidung ein.

AdV über ELSTER – konkrete Schritte

  • Im Einspruchsformular: Checkbox „Antrag auf Aussetzung der Vollziehung“ aktivieren
  • Begründungsfeld ausfüllen: Welche Beträge sind streitig? Warum bestehen ernstliche Zweifel?
  • Bezifferung: Welcher Teilbetrag soll ausgesetzt werden?
  • Sicherheitsleistung: Das Finanzamt kann eine Sicherheitsleistung verlangen (§ 361 Abs. 2 Satz 3 AO) – in der Praxis bei GmbHs selten, aber möglich

Lehnt das Finanzamt die AdV ab, kann beim Finanzgericht einstweiliger Rechtsschutz nach § 69 FGO beantragt werden. Das ist dann eine gerichtliche Maßnahme, die über das ELSTER-Portal nicht einleitbar ist.

AdV bei Steuervorauszahlungen

Bei einem Einspruch gegen Steuervorauszahlungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) ist die AdV besonders praxisrelevant: Werden die laufenden Vorauszahlungen nicht ausgesetzt, muss die GmbH trotz Einspruchs weiter zahlen und ist auf Erstattung nach Verfahrensabschluss angewiesen. Der digitale Weg über ELSTER ermöglicht es, Einspruch und AdV-Antrag in einem einzigen Arbeitsschritt fristgerecht einzureichen – ein klarer Effizienzgewinn gegenüber dem Postweg.

Fazit: ELSTER Einspruch einlegen als Standard für GmbH & UG

Der digitale Einspruch via ELSTER ist heute der rechtssichere, effiziente und nachvollziehbare Standardweg für GmbH- und UG-Geschäftsführer. Wer über das ELSTER-Organisationskonto der Gesellschaft verfügt, kann ELSTER Einspruch einlegen vollständig digital – inklusive Begründungsanhang, AdV-Antrag und Übertragungsprotokoll. E-Mail ohne qualifizierte Signatur ist kein gleichwertiger Ersatz; Fax ist zulässig, aber technisch zunehmend prekär.

Entscheidend bleiben in jedem Fall: die korrekte Einspruchsfrist nach § 355 AO, das richtige ELSTER-Konto der Gesellschaft, die Sicherung des Transfertickets sowie – bei erheblichem Streitwert – der gleichzeitige AdV-Antrag nach § 361 AO. Die rechtlichen Grundlagen, Begründungsstrategien und das Verfahren nach Einspruchseinlegung behandelt unser Grundlagenartikel Einspruch beim Finanzamt – Überblick & Verfahren umfassend.

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1 Monat

Einspruchsfrist nach § 355 AO

1,8 % p.a.

Aussetzungszinsen nach § 237 AO (JStG 2022)

Häufig gestellte Fragen

Kann man über ELSTER Einspruch einlegen?

Ja, über das ELSTER-Portal unter „Formulare & Leistungen → Einspruch" kann eine GmbH oder UG mit dem Organisationszertifikat einen rechtssicheren elektronischen Einspruch einlegen, der die Schriftform nach § 357 AO erfüllt.

Ist ein Einspruch per E-Mail an das Finanzamt zulässig?

Eine einfache E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur erfüllt nach herrschender Meinung und BFH-Rechtsprechung nicht die gesetzliche Schriftform des § 357 AO. Der Einspruch kann als formunwirksam zurückgewiesen werden. ELSTER ist der sichere digitale Weg.

Welche Frist gilt für den Einspruch gegen einen Steuerbescheid?

Die Einspruchsfrist beträgt nach § 355 Abs. 1 AO einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Bei postalischer Zustellung gilt der dritte Tag nach Aufgabe zur Post als Bekanntgabetag (§ 122 Abs. 2 AO). Die Frist ist zwingend; eine Verlängerung ist nicht möglich.

Was ist ein Transferticket bei ELSTER?

Das Transferticket ist die Übertragungsbestätigung von ELSTER nach erfolgreicher digitaler Einreichung. Es enthält Datum und Uhrzeit der Übertragung und dient als Nachweis der fristgerechten Einspruchseinlegung. Es sollte zusammen mit dem Übertragungsprotokoll archiviert werden.

Muss der Einspruch sofort begründet werden?

Nein. Zur Fristwahrung reicht die bloße Einspruchserhebung. Die Begründung kann im ELSTER-Formular angehängt oder innerhalb einer vom Finanzamt gesetzten Nachfrist (§ 364b AO) nachgereicht werden. Wichtig ist, die Einspruchsfrist selbst einzuhalten.

Kann ich gleichzeitig mit dem Einspruch die Aussetzung der Vollziehung beantragen?

Ja. Das ELSTER-Einspruchsformular enthält eine Checkbox für den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO. Beide Anträge können in einem Übertragungsvorgang digital eingereicht werden. Voraussetzung für die AdV sind ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids.

Welches ELSTER-Konto muss eine GmbH für den Einspruch nutzen?

Eine GmbH muss das Organisationskonto (auf die Steuernummer der GmbH ausgestelltes ELSTER-Zertifikat) verwenden – nicht das private ELSTER-Konto des Geschäftsführers. Ein Einspruch über das falsche Konto kann als von einer nicht legitimierten Person eingelegt gelten und unwirksam sein.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Fabian Klement

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Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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