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Lesedauer

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OnlineBilanz›Blog›Eigenkapital & Stammkapital in der Eröffnungsbilanz: Kapital-Sicht für GmbH und UG

Eigenkapital & Stammkapital in der Eröffnungsbilanz: Kapital-Sicht für GmbH und UG

Veröffentlicht: 24.06.2026Aktualisiert: 24.06.2026Lesezeit: ca. 7 Minuten

Wer eine GmbH oder UG gründet – oder nach einer Umwandlung erstmals Bücher führt – steht vor einer technisch anspruchsvollen Aufgabe: Die Eröffnungsbilanz muss das Eigenkapital vollständig, gesetzeskonform und buchhalterisch korrekt abbilden. Ob ausstehende Einlagen, variables Kapital bei der GmbH & Co. KG oder ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag – jede Variante hat eigene Regeln nach HGB und GmbHG.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Kunden, koordiniert auf Wunsch die Zusammenarbeit mit kooperierenden Steuerberatern.

FK
BerufsprofilFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · M.A.
Berufsangaben im persönlichen Profil

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Schwerpunkt fachliche Abschlussfragen. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

Kurzantwort

Das Eigenkapital in der Eröffnungsbilanz einer GmbH setzt sich mindestens aus dem gezeichneten Kapital (Stammkapital) zusammen. Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen werden offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt; eingeforderte, noch nicht eingezahlte Beträge sind als Forderung auszuweisen (§ 272 Abs. 1 Satz 3 HGB). Übersteigen die Verluste das vorhandene Eigenkapital, ist ein „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ aktiv auszuweisen. Die Buchung des Stammkapitals erfolgt im SKR03 gegen Konto 9000, im SKR04 gegen Konto 2900. Für die UG gelten bei der Kapitalausstattung besondere Regelungen, die sich insbesondere beim Stammkapital und der Ansparpflicht von der GmbH unterscheiden.

Eigenkapital in der Eröffnungsbilanz – Grundstruktur

Die Eröffnungsbilanz ist gemäß § 242 Abs. 1 HGB zu Beginn des Handelsgewerbes aufzustellen. Für die GmbH konkretisiert § 41 GmbHG die Buchführungspflicht. Das Eigenkapital steht dabei auf der Passivseite und gliedert sich nach § 266 Abs. 3 HGB wie folgt:

Position Großes/Mittelgroßes Unternehmen Kleine GmbH (vereinfacht)
I. Gezeichnetes Kapital Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklage Kapitalrücklage
III. Gewinnrücklagen Gewinnrücklagen
IV. Gewinn-/Verlustvortrag Gewinn-/Verlustvortrag
V. Jahresüberschuss/-fehlbetrag Jahresüberschuss/-fehlbetrag

In der echten Gründungsbilanz existieren bei einer reinen Neugründung in aller Regel nur Position I. und ggf. II. Alle anderen Positionen sind null. Die GmbH als solche entsteht erst mit Eintragung (§ 11 GmbHG); da bereits die Vorgesellschaft buchführungspflichtig ist, wird die Eröffnungsbilanz nach herrschender Auffassung auf den Beginn ihrer Tätigkeit, regelmäßig den Abschluss des Gesellschaftsvertrags, aufgestellt.

Hinweis: Vorgesellschaft

Zwischen Abschluss des Gesellschaftsvertrags und Handelsregistereintragung besteht eine sog. Vorgesellschaft (GmbH i.G.). Zahlungen in dieser Phase fließen in die spätere Eröffnungsbilanz ein, müssen aber bereits ordnungsgemäß erfasst werden.

Gezeichnetes Kapital & ausstehende Einlagen

Mindestkapital und Einzahlungspflichten nach GmbHG

Das Mindeststammkapital der GmbH beträgt 25.000 EUR (§ 5 Abs. 1 GmbHG), das der UG (haftungsbeschränkt) mindestens 1 EUR (§ 5a GmbHG). Zur Anmeldung beim Handelsregister muss bei der GmbH auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel und insgesamt mindestens 12.500 EUR eingezahlt sein (§ 7 Abs. 2 GmbHG), bei der UG zwingend der volle Betrag in bar (§ 5a Abs. 2 GmbHG).

Ausweis ausstehender Einlagen in der Eröffnungsbilanz

Wurde das Stammkapital nur teilweise eingezahlt, entsteht eine Ausweisproblematik. § 272 Abs. 1 HGB schreibt vor:

  • Das gezeichnete Kapital wird in voller Satzungshöhe auf der Passivseite ausgewiesen.
  • Noch nicht eingeforderte ausstehende Einlagen werden offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt; ein gesonderter Aktivposten ist seit dem BilMoG nicht mehr zulässig.
  • Eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Einlagen sind unter den Forderungen zu aktivieren.

Praxishinweis zur Formulierung: Auf der Passivseite werden „Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen“ in der Vorspalte vom gezeichneten Kapital abgesetzt; der verbleibende Betrag wird als „Eingefordertes Kapital“ ausgewiesen (§ 272 Abs. 1 Satz 3 HGB). Diese Trennung ist für Leser der Bilanz wesentlich, da sie Liquiditätsaussagen beeinflusst.

Eröffnungsbilanz – halbes Stammkapital eingezahlt

Stammkapital: 25.000 EUR
Eingezahlt: 12.500 EUR
Ausstehende Einlagen (nicht eingefordert): 12.500 EUR

→ Passiv: Gezeichnetes Kapital 25.000 EUR
→ Passiv: davon abgesetzt nicht eingeforderte ausstehende Einlagen –12.500 EUR
→ Aktiv: Bank 12.500 EUR

Eröffnungsbilanz – Stammkapital voll eingezahlt

Stammkapital: 25.000 EUR
Eingezahlt: 25.000 EUR
Ausstehende Einlagen: 0 EUR

→ Passiv: Gezeichnetes Kapital 25.000 EUR
→ Aktiv: Bank 25.000 EUR

Die offene Absetzung auf der Passivseite ist seit dem BilMoG zwingend; das gezeichnete Kapital bleibt dabei in voller Höhe in der Vorspalte erkennbar. Ergänzende Erläuterungen im Anhang sind möglich (§ 284 HGB).

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Dieser Ausnahmeausweis tritt in der Eröffnungsbilanz einer Neugründung nahezu nie auf – er ist aber bei Folge-Eröffnungsbilanzen nach Umwandlung, Insolvenzplanverfahren oder bei Übernahme einer überschuldeten Gesellschaft relevant. Nach § 268 Abs. 3 HGB gilt:

Achtung: Bilanzierungspflicht bei Überschuldung
Übersteigt der Verlust das gesamte Eigenkapital, darf die Passivseite nicht negativ ausgewiesen werden. Stattdessen ist der „nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag“ zwingend auf der Aktivseite auszuweisen. Dieser Posten ist ein Signal für drohende Insolvenz nach § 19 InsO und löst Anzeigepflichten der Geschäftsführung aus.

In der Praxis tritt dieser Posten in der Eröffnungsbilanz auf, wenn:

  • eine Umwandlung nach UmwG stattfindet und der übertragende Rechtsträger bereits überschuldet war,
  • eine GmbH nach Insolvenzplanbestätigung mit negativem Reinvermögen weitergeführt wird,
  • Gründungskosten und Vorabverluste der Vorgesellschaft das eingezahlte Kapital übersteigen (selten, aber möglich bei erheblichen Sachgründungskosten).

Rechenbeispiel Fehlbetrag: Gezeichnetes Kapital 25.000 EUR, Verlustvortrag aus Vorperiode (Umwandlung) –35.000 EUR → Eigenkapital netto: –10.000 EUR → Ausweis Aktivposten „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“: 10.000 EUR.

Variables Kapital bei der GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist eine Personengesellschaft; ihre Buchführung folgt grundsätzlich HGB-Personengesellschaftsrecht, ergänzt durch die gesellschaftsvertraglichen Kapitalkontenregelungen. In der Eröffnungsbilanz der GmbH & Co. KG unterscheidet man:

Kapitalkontentyp Charakteristik Ausweis
Festkapitalkonto (Konto I) Satzungsgemäßer Kommanditanteil, unveränderlich Eigenkapital, fest
Variables Kapital (Konto II) Gewinne, Verluste, Entnahmen, Einlagen Eigenkapital, variabel
Darlehenskonto Überschusseinlagen, fremdkapitalähnlich ggf. Fremdkapital

Das variable Kapital in der Eröffnungsbilanz der GmbH & Co. KG ist zum Stichtag aus dem letzten Jahresabschluss des Vorgängers fortzuschreiben. Wegen der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB) müssen die Eröffnungswerte den Schlusswerten des Vorjahres entsprechen. Eine sorgfältige Abstimmung der Kapitalkonten ist zwingend, da Fehler hier direkte steuerliche Auswirkungen auf Verlustverrechnungsbeschränkungen nach § 15a EStG haben.

Ausstehende Einlagen bei der GmbH & Co. KG: Auch Kommanditisten können ihre zugesagte Kommanditeinlage noch nicht vollständig erbracht haben. Der Ausweis folgt sinngemäß § 272 Abs. 1 HGB: eingeforderte, noch nicht erbrachte Beträge als Forderung gegen Gesellschafter; nicht eingeforderte Beträge werden offen vom Kapital abgesetzt.

Eigenkapital berechnen – Praxisbeispiel GmbH

Sachverhalt: Die Müller Verwaltungs-GmbH wird am 15. März gegründet. Stammkapital lt. Gesellschaftsvertrag: 50.000 EUR. Gesellschafter A hält 60 % (30.000 EUR), Gesellschafter B hält 40 % (20.000 EUR). Zur Anmeldung wird von A 15.000 EUR und von B 10.000 EUR eingezahlt. Zusätzlich bringt A einen Laptop (Sacheinlage) im Wert von 2.000 EUR ein, der auf seinen Stammanteil angerechnet wird. Gründungskosten (Notar, Gericht) von 1.800 EUR werden aus dem Bankkonto der Gesellschaft beglichen.

Eröffnungsbilanz Müller Verwaltungs-GmbH (15. März)

Aktiva EUR Passiva EUR
Sachanlagen (Laptop) 2.000 Gezeichnetes Kapital 50.000
./. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen –23.000
Bank (25.000 – 1.800) 23.200 = Eingefordertes Kapital 27.000
Jahresfehlbetrag (Gründungskosten *) –1.800
Summe Aktiva 25.200 Summe Passiva 25.200

* Gründungskosten sind sofort als Aufwand zu erfassen (§ 248 Abs. 1 HGB: Aktivierungsverbot). Das bilanzielle Eigenkapital beträgt 50.000 – 23.000 – 1.800 = 25.200 EUR.

Ausstehende Einlagen im Detail: Gesamtstammkapital 50.000 EUR, eingezahlt bar 25.000 EUR (15.000 + 10.000), Sacheinlage 2.000 EUR → erbrachte Einlagen 27.000 EUR → ausstehend 23.000 EUR. Da diese noch nicht eingefordert wurden, sind sie nicht als Forderung auszuweisen, sondern offen vom gezeichneten Kapital abzusetzen.

Buchungssätze SKR03 und SKR04

Die folgenden Buchungssätze gelten für den Zeitpunkt der Eröffnung. Im Buchführungssystem wird zunächst das Eröffnungsbilanzkonto (EBK) verwendet, das alle Anfangsbestände aufnimmt.

SKR03 – Gezeichnetes Kapital gegen Konto 9000

Buchung 1: Stammkapital einbuchen (voll)
Soll: 9000 Saldenvortragskonten · 50.000 EUR
Haben: 0800 Gezeichnetes Kapital · 50.000 EUR
Buchung 2: Eingezahlter Barbetrag (Bank)
Soll: 1200 Bank · 25.000 EUR
Haben: 9000 Saldenvortragskonten · 25.000 EUR
Buchung 3: Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen erfassen (offene Absetzung vom gezeichneten Kapital)
Soll: Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen (Korrekturkonto zum gezeichneten Kapital) · 23.000 EUR
Haben: 9000 Saldenvortragskonten · 23.000 EUR
Buchung 4: Sacheinlage (Laptop)
Soll: Betriebs- und Geschäftsausstattung · 2.000 EUR
Haben: 9000 Saldenvortragskonten · 2.000 EUR

SKR04 – Gezeichnetes Kapital gegen Konto 2900

Buchung 1: Stammkapital einbuchen (voll)
Soll: 9000 Saldenvortragskonten · 50.000 EUR
Haben: 2900 Gezeichnetes Kapital · 50.000 EUR
Buchung 2: Eingezahlter Barbetrag
Soll: 1800 Bank · 25.000 EUR
Haben: 9000 Saldenvortragskonten · 25.000 EUR
Buchung 3: Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen erfassen (SKR04)
Soll: Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen (Korrekturkonto zum gezeichneten Kapital) · 23.000 EUR
Haben: 9000 Saldenvortragskonten · 23.000 EUR

Das Eröffnungsbilanzkonto (9000) muss am Ende der Eröffnungsbuchungen den Saldo null aufweisen – es gleicht alle Bestände aus und wird dann abgeschlossen. Abweichungen deuten auf fehlende Buchungsposten hin.

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Häufige Fehler & Checkliste

In der Praxis treten bei der Eigenkapital-Erfassung in der Eröffnungsbilanz immer wieder dieselben Fehler auf. Die folgende Checkliste fasst die kritischen Punkte zusammen:

  • Stammkapital in satzungsgemäßer Gesamthöhe passivisch ausweisen – nicht nur den eingezahlten Teil.
  • Ausstehende Einlagen korrekt trennen: nicht eingefordert (offene Absetzung vom gezeichneten Kapital) vs. eingefordert aber nicht eingezahlt (Forderung gegen Gesellschafter).
  • Sacheinlagen zum vereinbarten und geprüften Wert ansetzen – überhöhte Ansätze sind gesellschaftsrechtlich und steuerlich gefährlich (§ 9 GmbHG: Differenzhaftung).
  • Gründungskosten nicht aktivieren – § 248 Abs. 1 Nr. 1 HGB verbietet dies.
  • EBK-Saldo nach allen Buchungen auf null prüfen.
  • Bei GmbH & Co. KG: variables Kapital und Privatentnahmen der Kommanditisten vollständig abstimmen und Kapitalkonten klar benennen.
  • Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aktiv ausweisen (nie passivisch negativ).
  • UG: kein Stammkapital unter 1 EUR, ausschließlich Bareinlage, vollständige Einzahlung vor Anmeldung.

Steuerrechtlicher Hinweis (KStG/AO): Die Eröffnungsbilanz ist Ausgangspunkt für das steuerliche Einlagekonto nach § 27 KStG. Fehler im handelsrechtlichen Eigenkapitalausweis schlagen direkt auf das steuerliche Einlagekonto durch und können zu falschen Ausschüttungsbesteuerungen führen. Eine sorgfältige Abstimmung zum Eröffnungsstichtag ist daher wichtig.

Was der Jahresabschluss mit OnlineBilanz kostet, zeigt der Kostenrechner auf onlinebilanz.de.

25.000 EUR

GmbH-Mindeststammkapital

12.500 EUR

Mindesteinzahlung bei Anmeldung (GmbH, § 7 Abs. 2 GmbHG)

1 EUR

UG-Mindeststammkapital

Häufig gestellte Fragen

Was sind ausstehende Einlagen in der Eröffnungsbilanz der GmbH?

Ausstehende Einlagen sind der Teil des gezeichneten Kapitals, den Gesellschafter noch nicht in die GmbH eingezahlt haben. Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen werden nach § 272 Abs. 1 Satz 3 HGB offen vom gezeichneten Kapital auf der Passivseite abgesetzt. Eingeforderte, noch nicht geleistete Beträge erscheinen als Forderung gegen Gesellschafter.

Wie berechne ich das Eigenkapital in der Eröffnungsbilanz?

Eigenkapital = Gezeichnetes Kapital + Kapitalrücklage + Gewinnrücklagen +/– Gewinn-/Verlustvortrag. Bei einer Neugründung ist in aller Regel nur das gezeichnete Kapital relevant. Abzuziehen sind etwaige Gründungsaufwendungen, die sofort als Aufwand erfasst werden und das Eigenkapital über einen Jahresfehlbetrag mindern.

Wie wird das Stammkapital im SKR03 gegen Konto 9000 gebucht?

Das Eröffnungsbilanzkonto 9000 (Saldenvortragskonten) wird im Soll belastet, Konto 0800 (Gezeichnetes Kapital) im Haben erkannt – in Höhe des vollen Satzungsstammkapitals. Gleichzeitig werden die Aktivposten (Bank, Sachanlagen) und die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen (Korrekturposten zum gezeichneten Kapital) im Soll gegen das Konto 9000 gebucht, bis der Saldo des EBK null ist.

Was bedeutet der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in der Eröffnungsbilanz?

Übersteigen kumulierte Verluste das gesamte Eigenkapital, entsteht ein negatives Reinvermögen. Nach § 268 Abs. 3 HGB darf die Passivseite nicht negativ ausgewiesen werden; stattdessen ist der Fehlbetrag zwingend auf der Aktivseite zu zeigen. Dies ist ein starkes Warnsignal für Überschuldung gemäß § 19 InsO und verpflichtet die Geschäftsführung zum Handeln.

Wie wird variables Kapital in der Eröffnungsbilanz der GmbH & Co. KG behandelt?

Bei der GmbH & Co. KG führt jeder Gesellschafter in der Regel ein festes Kapitalkonto I (Kommanditeinlage) und ein variables Kapitalkonto II (Gewinne, Verluste, Entnahmen, Einlagen). In der Eröffnungsbilanz sind beide Konten aus dem Vorjahresabschluss fortzuschreiben; die Eröffnungswerte müssen den Schlusswerten des Vorjahres entsprechen (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Ausstehende Kommanditeinlagen werden analog § 272 Abs. 1 HGB behandelt: eingeforderte Beträge als Forderung, nicht eingeforderte offen vom Kapital abgesetzt.

Über Autor und Berufsprofil

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Kunden, koordiniert auf Wunsch die Zusammenarbeit mit kooperierenden Steuerberatern.

Berufsprofil

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · M.A.

Berufsangaben im persönlichen Profil

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Schwerpunkt fachliche Abschlussfragen. Informationen zum Tätigkeitsgebiet; keine individuelle Beratung durch diesen Beitrag.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Steuerberatende Leistungen erbringen nur die nach dem Steuerberatungsgesetz dazu befugten Personen und Gesellschaften, insbesondere Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz stellt Software für einen KI-gestützten Jahresabschlussentwurf sowie die technische Datenübermittlung nach § 87d AO bereit; Prüfung, Entscheidung und Feststellung obliegen Ihnen. Auf Wunsch übernimmt gegen Aufpreis ein mit OnlineBilanz kooperierender Steuerberater Prüfung, Freigabe und Unterzeichnung in eigener beruflicher Verantwortung. Stand der Rechtslage: Juni 2026.

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Kennenlerntermin15 Min · Raphael Diener