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OnlineBilanz›Blog›Digitale Steuerberatung Bremen

Jahresabschluss Bremen: digital

Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Den Jahresabschluss digital erstellen – selbst oder mit Steuerberater: GmbHs in Bremen können ihren Jahresabschluss bei OnlineBilanz mit einem KI-gestützten Entwurf selbst erstellen, feststellen und über die Plattform übermitteln lassen. Auf Wunsch übernimmt gegen Aufpreis ein kooperierender Steuerberater Prüfung, Freigabe und Unterschrift. Hier erfahren Sie, wie das funktioniert, welche Pflichten gelten und worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für Kundinnen und Kunden. Er führt das Erstgespräch, betreut die Abläufe auf der Plattform und stimmt sich bei beauftragter Prüfung mit dem jeweils beauftragten, kooperierenden Steuerberater ab.

Steuerliche Beratung im Einzelfall erteilen ausschließlich Steuerberater. Stellen Sie den Abschluss selbst fest, stellen wir Software sowie die technische Datenübermittlung nach § 87d AO bereit; Prüfung, Entscheidung und Feststellung obliegen Ihnen. Beauftragen Sie Prüfung und Freigabe, erbringt ein namentlich benannter Steuerberater sämtliche Vorbehaltsaufgaben in eigener beruflicher Verantwortung.

Kurzantwort

GmbHs in Bremen können ihren Jahresabschluss digital erstellen: im Basismodell selbst – mit KI-gestütztem Entwurf, eigener Prüfung, Unterzeichnung durch die Geschäftsführung (§ 245 HGB), Feststellung durch die Gesellschafter (§ 42a GmbHG) und technischer Übermittlung über die Plattform (§ 87d AO) – oder auf Wunsch gegen Aufpreis mit Prüfung, Freigabe und Unterschrift durch einen kooperierenden Steuerberater. Eine Steuerberaterpflicht für den Jahresabschluss besteht nicht. Die Pflichten zu Aufstellung, Feststellung und Offenlegung im Unternehmensregister gelten in beiden Modellen. Ähnlich funktioniert die digitale Jahresabschlusserstellung in Leipzig.

Was ist digitale Steuerberatung und wie funktioniert sie?

Digitale Steuerberatung bezeichnet die Erbringung steuerberatender Leistungen über digitale Kommunikationswege und cloudbasierte Plattformen. Steuerberatende Leistungen für Dritte dürfen nur die nach § 3 StBerG befugten Personen erbringen – insbesondere Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer. Daneben gibt es Software-Lösungen, mit denen eine GmbH ihren eigenen Jahresabschluss selbst erstellt; das ist zulässig. Ähnlich wie bei der digitalen Jahresabschlusserstellung in Ludwigshafen spielt der Standort dabei keine Rolle.

Eine gesetzliche Pflicht, den Jahresabschluss von einem Steuerberater erstellen oder unterschreiben zu lassen, besteht nicht. Rechtsverbindlich wird er durch die Unterzeichnung der Geschäftsführung (§ 245 HGB) und die Feststellung durch die Gesellschafter (§ 42a GmbHG). Bei OnlineBilanz ist die Selbstfeststellung mit Software und technischer Übermittlung das Basismodell; auf Wunsch prüft und unterzeichnet gegen Aufpreis ein kooperierender Steuerberater in eigener beruflicher Verantwortung.

Kernmerkmale

  • Digitale Dokumentenübermittlung: Belege, Kontoauszüge und Verträge werden über verschlüsselte Portale hochgeladen statt per Post versendet.
  • Datenübernahme: Buchhaltungsdaten werden zum Beispiel als DATEV-Export bereitgestellt.
  • Transparente Festpreise: Statt einer Abrechnung nach StBVV werden häufig Festpreise vereinbart.
  • Asynchrone Kommunikation: Rückfragen per E-Mail oder Plattform, ergänzt durch Video-Calls bei Bedarf.
  • Wahlfreiheit: Selbstfeststellung im Basismodell oder Steuerberater-Prüfung gegen Aufpreis.

Hinweis

Die eigene Erstellung des Jahresabschlusses mit Software ist zulässig; § 2 StBerG beschränkt nur die geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen für Dritte. Wer eine Beratung im Einzelfall wünscht, wendet sich an einen Steuerberater oder eine andere nach § 3 StBerG befugte Person.

Welche Vorteile bietet der digitale Jahresabschluss für GmbH in Bremen?

Für GmbH-Geschäftsführer in Bremen – ob in der Überseestadt, im Technologiepark oder in klassischen Gewerbegebieten – spart die digitale Abwicklung Zeit und Verwaltungsaufwand und schafft Transparenz über den Bearbeitungsstand.

Klassische Kanzlei

  • Termine vor Ort
  • Postversand von Belegen
  • Abrechnung nach StBVV oder Pauschale
  • Teils Wartezeiten bei Rückfragen

Digitaler Jahresabschluss

  • Video-Calls oder asynchrone Kommunikation
  • Upload über verschlüsselte Portale
  • Festpreis
  • Steuerberater optional zubuchbar

Pflichten bleiben gleich

GmbHs müssen ihren Jahresabschluss nach § 264 HGB aufstellen und nach § 325 HGB offenlegen. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Unternehmensregister.

Achtung Ordnungsgeld

Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag – bei Bilanzstichtag 31.12.2025 also bis 31.12.2026. Bei Versäumnis droht das Bundesamt für Justiz nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld an und setzt eine sechswöchige Nachfrist; danach wird es festgesetzt, in der Regel in Höhe von 2.500 bis 25.000 Euro.

Viele Bremer Geschäftsführer suchen keine neue Kanzlei, sondern eine planbare Lösung für den Jahresabschluss. Ein Festpreis und klare Abläufe schaffen Planungssicherheit – wahlweise mit oder ohne Steuerberater-Prüfung.

Wie läuft der digitale Jahresabschluss ab?

Der Jahresabschluss einer GmbH umfasst Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang (§ 264 Abs. 1 HGB). Mittelgroße und große GmbHs stellen zusätzlich einen Lagebericht auf und lassen ihren Abschluss durch einen Abschlussprüfer prüfen (§ 316 Abs. 1 HGB).

  1. Angebot und Zugang: Sie wählen Selbstfeststellung oder buchen die Steuerberater-Prüfung hinzu und laden Stammdaten und Vorjahresabschluss hoch.
  2. Datenübermittlung: Buchhaltungsdaten (DATEV-Export oder CSV-Datei), Kontoauszüge, Verträge und Inventurlisten werden über die Plattform bereitgestellt.
  3. KI-gestützter Entwurf: Die Software erstellt einen Entwurf von Bilanz, GuV und Anhang unter Beachtung der Größenklasse (§ 267 HGB); kleine GmbHs können eine verkürzte Bilanz aufstellen (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB).
  4. Prüfung: Im Basismodell prüfen und entscheiden Sie selbst; im Zusatzmodell prüft, korrigiert und unterzeichnet der beauftragte Steuerberater.
  5. Unterzeichnung und Feststellung: Die Geschäftsführung unterzeichnet (§ 245 HGB), die Gesellschafter stellen fest (§ 42a GmbHG): kleine GmbHs einschließlich Kleinst binnen 11 Monaten, mittelgroße und große binnen 8 Monaten.
  6. Übermittlung und Offenlegung: Die E-Bilanz wird technisch über die Plattform übermittelt (§ 87d AO); die Offenlegung im Unternehmensregister muss binnen 12 Monaten erfolgen (§ 325 HGB).

Fristen im Überblick (Bilanzstichtag 31.12.2025)

Größenklasse Aufstellung (§ 264 Abs. 1 HGB) Feststellung (§ 42a Abs. 2 GmbHG) Offenlegung (§ 325 HGB)
Klein (inkl. Kleinst) 6 Monate (30.06.2026) 11 Monate (30.11.2026) 12 Monate (31.12.2026)
Mittelgroß / Groß 3 Monate (31.03.2026) 8 Monate (31.08.2026) 12 Monate (31.12.2026)

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinst (§ 267a) ≤ 450.000 € ≤ 900.000 € ≤ 10
Klein ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250
Groß > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250

Zwei von drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden, damit ein Größenklassenwechsel eintritt (§ 267 Abs. 4 HGB).

Welche Pflichten gelten für GmbH in Bremen?

GmbHs in Bremen unterliegen denselben Pflichten wie bundesweit: aus dem HGB (Buchführung, Jahresabschluss, Offenlegung), dem GmbHG (Feststellung) und dem Steuerrecht (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer).

Buchführung und Aufbewahrung

Jede GmbH ist nach § 238 HGB zur doppelten Buchführung verpflichtet. Bücher und Jahresabschlüsse sind zehn Jahre, Buchungsbelege acht Jahre aufzubewahren (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 Abs. 4 HGB).

Offenlegung beim Unternehmensregister

Kleine GmbHs legen nur Bilanz und Anhang offen (§ 326 Abs. 1 HGB). Kleinstkapitalgesellschaften sind nicht befreit, können ihre Pflicht aber durch Hinterlegung der Bilanz erfüllen (§ 326 Abs. 2 HGB). Mittelgroße und große GmbHs legen zusätzlich GuV, Lagebericht und Bestätigungsvermerk offen.

  • Buchführung nach § 238 HGB laufend führen
  • Jahresabschluss binnen 3 bzw. 6 Monaten aufstellen (§ 264 Abs. 1 HGB)
  • Mittelgroße/große GmbH: Lagebericht und Abschlussprüfung (§ 316 Abs. 1 HGB)
  • Feststellung durch Gesellschafterbeschluss (§ 42a GmbHG: 11 bzw. 8 Monate)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister binnen 12 Monaten (§ 325 HGB)
  • Körperschaftsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung für 2025: bei eigener Abgabe bis 31.07.2026, mit Steuerberater bis 01.03.2027

Wie sicher sind Daten bei digitalen Lösungen?

Steuerberater unterliegen nach § 57 Abs. 1 StBerG der Verschwiegenheitspflicht – auch bei digitaler Zusammenarbeit. Zusätzlich gilt die DSGVO; Art. 32 DSGVO verlangt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen.

Technische Sicherheitsmaßnahmen seriöser Anbieter

  • Verschlüsselung: Übertragung per TLS, verschlüsselte Speicherung.
  • Rechenzentren: Hosting in Deutschland oder der EU, zum Beispiel ISO-27001-zertifiziert.
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung: Absicherung des Portalzugangs.
  • Zugriffsprotokollierung: Zugriffe auf Daten sind nachvollziehbar.

Rechtliche Einordnung

Steuerberater verarbeiten Mandantendaten weisungsfrei (§ 11 Abs. 2 StBerG) und sind daher Verantwortliche im Sinne der DSGVO, nicht Auftragsverarbeiter. Für reine Software- und Hosting-Leistungen einer Plattform wird dagegen regelmäßig ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen.

Digitaler Jahresabschluss oder klassische Kanzlei?

Die Wahl hängt von der Komplexität der Buchhaltung, der Präferenz für persönliche Betreuung und dem Budget ab. Beide Modelle haben ihre Berechtigung.

Wann eignet sich eine klassische Kanzlei?

  • Komplexe Sachverhalte: Internationale Verflechtungen, Umstrukturierungen oder Organschaft erfordern oft individuelle Beratung.
  • Laufende Betreuung: Wer Buchhaltung, Lohn und Steuererklärungen aus einer Hand möchte.
  • Persönlicher Kontakt vor Ort: Manche Geschäftsführer bevorzugen Gespräche in der Kanzlei.

Wann eignet sich der digitale Jahresabschluss?

  • Standardisierte GmbH: Handels- und Dienstleistungs-GmbHs ohne Sonderfragen.
  • Planbare Kosten: Festpreis statt Abrechnung nach Aufwand.
  • Ortsunabhängigkeit: Geschäftsführer mit mehreren Standorten oder häufigen Reisen.
  • Vorhandene digitale Buchhaltung: Wer seine Buchhaltung bereits digital führt, etwa mit DATEV, kann die Daten direkt übernehmen.

OnlineBilanz verbindet beides: digitale Koordination durch das Büro in Stuttgart und – auf Wunsch gegen Aufpreis – Prüfung, Freigabe und Unterschrift durch einen kooperierenden Steuerberater.

Was kostet der Jahresabschluss für eine GmbH?

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses durch einen Steuerberater gilt § 35 StBVV: ein Gebührenrahmen von 10/10 bis 40/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle B. Gegenstandswert ist das Mittel aus berichtigter Bilanzsumme und Jahresleistung. Soweit nach Zeit abgerechnet wird, beträgt die Zeitgebühr nach § 13 StBVV 30 bis 75 Euro je angefangene halbe Stunde; Pauschalvergütungen sind nach § 14 StBVV zulässig.

Bei OnlineBilanz beginnt der Jahresabschluss im Selbstfeststellungs-Modell ab 499,95 € netto (zzgl. USt.); Prüfung, Freigabe und Unterschrift durch einen kooperierenden Steuerberater sind gegen Aufpreis zubuchbar. Steuererklärungen, laufende Buchführung und die gesetzliche Abschlussprüfung sind nicht enthalten.

ab 499,95 €

OnlineBilanz Selbstfeststellung (netto, zzgl. USt.)

10/10–40/10

Gebührenrahmen § 35 StBVV, Tabelle B

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

Wie wechselt man von einer Kanzlei zum digitalen Modell?

Ein Wechsel ist möglich, sollte aber geordnet erfolgen, damit keine Lücken entstehen.

Schritt 1: Modell wählen

Entscheiden Sie, ob Sie den Jahresabschluss selbst feststellen oder die Steuerberater-Prüfung hinzubuchen, und klären Sie, wer Steuererklärungen und laufende Buchhaltung übernimmt.

Schritt 2: Bisherige Kanzlei kündigen

Kündigen Sie schriftlich und beachten Sie die vereinbarten Kündigungsfristen. Klären Sie offene Rechnungen und laufende Leistungen.

Schritt 3: Unterlagen herausgeben lassen

Nach § 66 StBerG muss der bisherige Steuerberater Ihnen die Handakten herausgeben. Er kann die Herausgabe verweigern, solange seine Vergütung nicht bezahlt ist, soweit das nicht unangemessen ist. Bitten Sie möglichst um eine digitale Übergabe, zum Beispiel als DATEV-Export.

Schritt 4: Vollmachten anpassen

Widerrufen Sie Vollmachten des bisherigen Steuerberaters beim Finanzamt und erteilen Sie gegebenenfalls neue. Stellen Sie selbst fest, übermitteln Sie mit dem ELSTER-Organisationszertifikat Ihrer GmbH bzw. über die Plattform.

  • Modell und Zuständigkeiten festlegen
  • Bisherige Kanzlei schriftlich kündigen (Fristen beachten)
  • Unterlagen herausgeben lassen (§ 66 StBerG)
  • Offene Rechnungen begleichen
  • Vollmachten beim Finanzamt anpassen
  • Buchhaltungsdaten (DATEV-Export, CSV) hochladen

Der Wechsel wird oft als kompliziert wahrgenommen, ist aber rechtlich klar geregelt. Das Büro in Stuttgart unterstützt bei der Datenübernahme auf die Plattform.

Welche Fehler sollten GmbH bei Jahresabschluss und Offenlegung vermeiden?

Fehler 1: Fristen verwechseln

Aufstellung (§ 264 Abs. 1 HGB: 3 bzw. 6 Monate), Feststellung (§ 42a GmbHG: 8 bzw. 11 Monate) und Offenlegung (§ 325 HGB: 12 Monate) sind getrennte Fristen. Wer sie verwechselt, riskiert ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB.

Fehler 2: Unterlagen zu spät oder unvollständig

Sammeln Sie Belege, Kontoauszüge, Inventurlisten und Verträge laufend, nicht erst zum Jahresende.

Fehler 3: Größenklasse falsch einschätzen

Die Größenklasse bestimmt Aufstellungsfrist, Prüfungspflicht und Offenlegungsumfang. Prüfen Sie jährlich, ob die Schwellenwerte zweimal in Folge über- oder unterschritten wurden (§ 267 Abs. 4 HGB).

Fehler 4: Beim Bundesanzeiger statt beim Unternehmensregister einreichen

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung beim Unternehmensregister. Der Bundesanzeiger ist keine Offenlegungsstelle mehr.

Achtung

Das Bundesamt für Justiz überwacht die Offenlegung. Es droht das Ordnungsgeld zunächst an und setzt eine sechswöchige Nachfrist; danach wird es festgesetzt, in der Regel zwischen 2.500 und 25.000 Euro, gegebenenfalls auch wiederholt (§ 335 HGB).

Fehler 5: Gesellschafterbeschluss nicht dokumentieren

Die Feststellung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss (§ 42a GmbHG, § 46 Nr. 1 GmbHG). Halten Sie den Beschluss schriftlich fest; bei einer Ein-Personen-GmbH genügt ein Beschluss des Alleingesellschafters. Ohne Feststellung fehlt auch die Grundlage für eine Gewinnausschüttung.

  • Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung kennen und einhalten
  • Unterlagen frühzeitig und vollständig bereitstellen
  • Größenklasse jährlich prüfen (§ 267 HGB)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister (nicht Bundesanzeiger)
  • Feststellungsbeschluss schriftlich dokumentieren

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meinen bisherigen Steuerberater in Bremen behalten und trotzdem digitale Tools nutzen?

Ja. Viele Kanzleien bieten digitale Schnittstellen oder Mandantenportale an, zum Beispiel auf Basis von DATEV. Alternativ können Sie den Jahresabschluss über eine Plattform wie OnlineBilanz selbst erstellen und feststellen oder gegen Aufpreis die Prüfung und Unterschrift durch einen kooperierenden Steuerberater hinzubuchen.

Gibt es regionale Unterschiede für Bremer GmbH?

Nein. Die handels- und steuerrechtlichen Pflichten für GmbH sind bundesweit einheitlich geregelt (HGB, GmbHG, AO). Die Offenlegung erfolgt bundesweit beim Unternehmensregister. Ein beauftragter Steuerberater muss nicht in Bremen sitzen.

Kann ich auch persönliche Gespräche führen?

Ja. Ansprechpartner bei OnlineBilanz ist das Büro in Stuttgart, erreichbar per Telefon, E-Mail oder Video-Call. Haben Sie die Steuerberater-Prüfung gebucht, klärt der kooperierende Steuerberater fachliche Fragen zu Ihrem Abschluss mit Ihnen.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist verpasse?

Für die fristgerechte Feststellung und Offenlegung ist die Geschäftsführung verantwortlich. Wird die 12-Monats-Frist nach § 325 HGB überschritten, droht das Bundesamt für Justiz nach § 335 HGB ein Ordnungsgeld an und setzt eine Nachfrist von sechs Wochen. Wird auch diese versäumt, wird das Ordnungsgeld festgesetzt, in der Regel in Höhe von 2.500 bis 25.000 Euro.

Wer vertritt die GmbH bei einer Betriebsprüfung?

Die GmbH kann sich selbst vertreten oder einen nach § 3 StBerG befugten Berater beauftragen, etwa einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer. Die Begleitung einer Betriebsprüfung ist nicht Teil des Jahresabschluss-Angebots von OnlineBilanz.

Eignet sich der digitale Jahresabschluss für eine Ein-Personen-GmbH in Bremen?

Ja. Gerade kleine GmbHs mit überschaubarer Buchhaltung profitieren vom Festpreis: im Basismodell ab 499,95 € netto (zzgl. USt.) mit KI-gestütztem Entwurf zur Selbstfeststellung. Die Steuererklärungen sind nicht enthalten; die GmbH kann sie selbst abgeben oder einen Steuerberater beauftragen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Steuerliche Beratung im Einzelfall erteilen ausschließlich Steuerberater. Stellen Sie den Abschluss selbst fest, stellen wir Software sowie die technische Datenübermittlung nach § 87d AO bereit; Prüfung, Entscheidung und Feststellung obliegen Ihnen. Beauftragen Sie Prüfung und Freigabe, erbringt ein namentlich benannter Steuerberater sämtliche Vorbehaltsaufgaben in eigener beruflicher Verantwortung. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Abgabenordnung (AO), Steuerberatungsgesetz (StBerG), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: April 2027.

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